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Fördervorrichtung zum Wegführen eines bestimmten Lastenstückes aus
einem Stapel Die Erfindung betrifft eine Fördervorrichtung, welche es ermöglicht,
ein bestimmtes Lastenstück aus einem Stapel aufgestapelter Lastenstücke zu entfernen.
Die der Erfindung zugrunde liegende Aufgabe besteht beispielsweise darin, aus fünf
übereinandergestapelten Kisten die zweitunterste Kiste zu entfernen und danach die
drei oberen, nicht auszuwählenden Kisten wieder auf die stehengebliebene untere
Kiste aufzusetzen.
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Die Erfindung ist dadurch gekennzeichnet, daß an einer oberirdisch
geführten Schiene ein zweckmäßig motorisch bewegter Wagen vorgesehen ist und dieser
Wagen an einem herabhängenden Rahmen zwei Bastenhebevorrichtungen. z. B. Lastentraggabeln,
trägt und diese Lastenhehevorrichtungen unabhängig voneinander in der Höhe anhehbar
ausgebildet sind.
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Die Arbeitsweise mit der erfindungsgemäßen Fördervorrichtung vollzieht
sich in solcher Weise, daß in dem vorstehend aufgeführten Beispiel die drittunterste
Kiste mittels der oberen Hebevorrichtung ergriffen wird und mit ihr zusammen die
fünftoberste, viertoberste und drittobenste Kiste abgehoben werden. Es wird dann
mittels der unteren Hebevorrichtung die gewünschte zweituilterste Kiste von der
untersten Kiste abgehoben und an den gewünschten Ort transportiert; danach können
die drei auf der oberen Fördervorrichtung noch befindlichen Kisten wieder auf der
erstgenannten Kiste abgestellt werden.
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Die Erfindung eignet sich insbesondere auch zum Transportieren von
Gestellen und Behältern, die in entsprechender Weise gestapelt sind.
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Zwecks klaren Verständnisses und leichter Durchführung der Erfindung
wird dieselbe nachstehend an Hand der schematischen Zeichnungen im einzelnen beschrieben.
Hierin ist Fig. 1 eine Seitenansicht einer Vorrichtung gemäß der Erfindung Fig.
2 eine Ansicht ähnlich Fig. 1 einer abgewandelten Ausführung; Fig. 3 und 4 zeigen
Einzel ansichten weiterer Abwandlungen.
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Aus den Zeichnungen und insbesondere den Fig. 1 und 2 ist zu ersehen,
daß die Vorrichtung aus einem oberen Rahmen 10 mit Rädern oder Rollen 11 besteht,
die in eine feste oberirdische Schiene 12 eingreifen und darin laufen. Von diesem
oberen Rahmen hängt~ ein Paar Schenkel oder Masten herab, von denen einer bei 13
gezeichnet ist, die mit Abstand parallel zueinander angeordnet sind und Schienen
oder Führungen für zwei übereinander angeordnete Schlitten 14 und 15 bilden. Die
Schlitten 14 und 15 dienen jeweils zur Lagerung oder Aufnahme von zwei oder mehr
Lastentraggabeln 16 bzw. 17, die so angeordnet sind, daß sie von den Schenkeln oder
Masten
13 in horizontaler oder im wesenilidnen honzontaler Ebene hinausragen. Die Schlitten
14 und 15 mit den zugehörigen Lastentraggabeln 16 und 17 können relativ zu den Schenkeln
oder Masten 13 unabhängig voneinander senkrecht auf- und abwärts bewegt werden.
Der Antrieb der Schlitten 14 und 15 erfolgt zweckmäßig über Hebeseile oder -kabel,
die durch (nicht gezeichnete) Trommelwinden mit Motorantrieb am Oberrahmen 10 betrieben
werden. Gewünschtenfalls können Seil- oder Kabelzentrier- und Sicherheitsvorrichtungen
eingebaut werden. Statt des Antriebes der Schlitten 14 und 15 und ihrer Lastentraggabeln
16 und 17 in der angegebenen Weise kann beispielsweise jeder Schlitten ein Triebwerk
mit Antriebszahnrädern od. dgl. enthalten, die mit Zahngestängen oder den Schenkeln
oder Masten zusammenwirken können.
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Die oben beschriebene Vorrichtung soll bei der Beförderung von Trockengestellen
oder Behältern Anwendung finden, die stapelweise gelagert werden.
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Im Betrieb wird die Vorrichtung die oberirdische Schiene entlang bewegt,
bis sie vor den benötigten Stoß oder Stapel von Trockengestellen gebracht ist, worauf
die Schlitten mit den Lastentraggabeln in die geeigneten Stellungen gebracht werden
und die Vorrichtung in Richtung des Stapels bewegt wird, so daß die Lastentraggabeln
in den Stoß oder Stapel oder in die Trockengestelle eingeführt werden.
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Zur Handhabung der Vorrichtung werden Antriehsmittel mit Kraftbetrieb
auf dem oberen
Rahmen 10 angeordnet, so daß allen oder bestimmten
Tragrädern oder -rollen 11 ein Antrieb erteilt werden kann. Um ferner das Vorschieben
und Zurücknehmen der Gabeln 16 und 17 in oder aus einem Stapel von Trockengestellen
zu ermöglichen, kann es erforderlich sein, die Querbewegung der Schenkel oder Masten
13 relativ zum oberen Rahmen 10 vorzusehen. Der Rahmen 10 kann beispielsweise eine
Querschiene enthalten, auf welcher sich ein Hilfsschlitten, an dem eigentlich die
Schenkel oder Masten gelagert sind, bewegen kann, wobei der Hilfsschlitten vorzugsweise
mit Kraftantrieb ausgerüstet ist. Statt jedoch die Querbewegung der Schenkel oder
Masten 13 vorzw sehen, können die Lastentraggabeln 16 und 17 so angebracht werden,
daß sie eine Vorschub- oder Rückziehbewegung ausführen können, oder sie können Bestandteile
aufweisen, welche diese Bewegungen ausführen können.
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Die Anordnung ist so getroffen, daß der obere Satz Ladetraggabeln
16 unter dem Trockengestell eingeführt wirt welches sich unmittelbar über dem einen
von dem Stapel wegzubefördernden befindet, während sich der untere Satz Gabeln 17
unter dem eigentlichen zu befördernden Gestell einschiebt. Der obere Satz Gabeln
16 wird so betätigt, daß die Trockengestelle über dem einen gewählten von diesem
abgehoben werden, wie aus Fig. 1 und 2 ersichtlich ist, worauf der untere Satz Gabeln
17 so betätigt wird, daß das gewählte Trockengestell von dem im Stapel darunter
befindlichen abgehoben wird.
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Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 ist der untere Satz Gabeln
17 so auf dem unteren Schlitten angebracht, daß sie nach unten gekippt werden können,
um das gewählte Trockengestell zu entleeren, oder sie können alternativ so angebracht
sein, daß sie eine Dreh- oder Schwenkbewegung um eine horizontale Achse zu diesem
Zweck ausführen können. Die Betätigung der Gabeln zur Entladung des gewählten Trockengestells
erfolgt zweckmäßig mittels Kraftantriebs. Bei dem in Fig. 2 veranschaulichten Ausführungsbeispiel
enthält der untere Satz Gabeln 17 eine Reihe Rollen 18, auf welchen das gewählte
Trockengestell gelagert wird, während das zu entleerende Trockengestell von den
Lastentraggabeln fortgeschoben und auf einen weiteren Satz Gabeln oder eine Plattform
19 bewegt wird, die mit dem ersten Satz Gabeln fluchtet, sich jedoch auf der entgegengesetzten
Seite der Schenkel oder Masten 13 be findet. Der letztere Satz Gabeln, die Plattform
19 od. dgl. kann eine Schwenk- oder Drehbewegung zur Entleerung des Trockengestells
ausführen. An Stelle einer der oben bezeichneten Anordnungen kann das Trockengestell
so auf dem unteren Satz Lastentraggabeln 17 gelagert werden, daß es eine Schwenk-
oder Kippbewegung relativ zu den Gabeln zwecks Entleerung ausführen kann. Es kann
z. B., wie in Fig. 3 angegeben, jedes Trockengestell mit fluchtenden Zapfenlagern
versehen werden, die in Vertiefungen in den Gabeln 17 sitzen, oder die Gabeln können
alternativ nach innen gerichtete Wellenstümpfe oder Zapfenlager in fluchtender Anordnung
tragen, die in Vertiefungen in den Seiten des Trockengestells greifen, das dadurch
schwenkbar gelagert wird. An Stelle der Kippanordnung der Trockengestelle zur Entleerung
derselben können dieselben nach Fig. 4 jeweils mit einer oder mehreren schwenkbaren
Klappen 20 od. dgl. im Boden versehen werden, die aus einer Schließstellung, in
der sie einen Boden für das
Trockengestell bilden, in eine Offenstellung bewegt werden
können, worin sie die Entleerung des Inhaltes des betreffenden Trockengestells ermöglichen.
Die schwenkbare Klappe(n) 20 können von Hand betätigt werden, oder es kann gewünschtenfalls
denselben ein Betätigungshebel oder -glied zugeordnet werden, wie bei 21 angebeben,
der bzw. das die Öffnung der Klappe(n) 20 od. dgl. bei Berührung einer Sperre, Konsole
22 od. dgl. bewirkt, die auf einem oder beiden der herabhängenden Schenkel oder
Masten angeordnet sind.
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Bei Entleerung des auf dem unteren Satz Gabeln 17 gelagerten Trockengestells
wird die Vorrichtung so betätigt, daß die auf dem obersten Satz Gabeln 16 gelagerten
Trockengestelle zum Stapel zurückbefördert werden, von dem sie ursprünglich einen
Teil bildeten, oder sie können alternativ auf einem anderen Stapel abgesetzt werden,
indem die Vorrichtung als Ganzes und ebenso der obere Schlitten 14 bewegt wird.
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Gewünscatenfalls können auf den Schlitten 14 und 15 Mittel vorgesehen
werden, die eine seitliche Einstellung der Lastentraggabeln 16 und 17 entweder relativ
zu den Schenkeln oder Masten 13 oder zueinander bewirken.
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Ferner kann es erwünscht sein, die Schenkel oder Masten 13 auf einer
Drehscheibenanordnung anzubringen, die im oberen Rahmen 10 eingebaut ist, so daß
die Schenkel oder Masten samt den zugeordneten Lastentraggabeln um eine vertikale
Achse um einen beliebigen Winkel drehbar sind.
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Außerdem ist es in gewissen Fällen durchführbar, die Schenkel oder
Masten teleskopartig auszuführen.
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Schließlich kann an Stelle zweier starrer oder teleskopischer Schenkel
oder Masten nur einer vorgesehen werden, und in solchen Fällen läßt sich auch für
die Lastentraggabeln eine Schwenk- oder Drehbewegung um die Achse des Mastes vorsehen.