DE1001465B - Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch Rueckspuelen - Google Patents
Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch RueckspuelenInfo
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- A47—FURNITURE; DOMESTIC ARTICLES OR APPLIANCES; COFFEE MILLS; SPICE MILLS; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L—DOMESTIC WASHING OR CLEANING; SUCTION CLEANERS IN GENERAL
- A47L9/00—Details or accessories of suction cleaners, e.g. mechanical means for controlling the suction or for effecting pulsating action; Storing devices specially adapted to suction cleaners or parts thereof; Carrying-vehicles specially adapted for suction cleaners
- A47L9/20—Means for cleaning filters
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- Mechanical Engineering (AREA)
- Filters For Electric Vacuum Cleaners (AREA)
Description
Die Erfindung geht darauf aus, einen Staubsauger, insbesondere einen Haushaltstaubsauger mit einer
Einrichtung zu versehen, die es ermöglicht, das Staubsaugerfilter,
ohne den Staubsammelbehälter öffnen zu müssen, von dem auf ihm niedergeschlagenen Staub
dadurch zu befreien, daß durch das Filter in entgegengesetzter Richtung ein Luftstrom hindurchgetrieben
wird. Zu diesem Zweck hat man bisher vorgeschlagen, die Saugluft des Staubsaugers zum Rückspülen des
Filters zu verwenden, und zwar werden in dem Staubabscheideraum zwei zusammenarbeitende Filter vorgesehen,
von denen das eine die Saugluft von dem Staub befreit, den die im Staubabscheideraum befindliche
Luft bei der Rückspülung des anderen Filters aufgenommen hat. Diese Anordnung hat insbesondere
den Nachteil, daß der von dem einen Filter losgelöste Staub, und zwar insbesondere der Feinstaub, sofort
wieder auf die beaufschlagte Fläche des anderen Filters fliegt. Es ist andererseits bekanntgeworden,
zur Entfernung des in dem Staubsammelbehälter abgeschiedenen Staubes eine von dem Blasstutzen des
Staubsaugers ausgehende, mit einem Ventil versehene Leitung in den Staubsammelbehälter hineinzuführen
und in gewissen Zeitabständen mittels der durch diese Leitung eingeführten Blasluft den in dem Staubbehälter
abgesetzten Staub aus diesem Behälter durch eine Austrittsöffnung hinaustreiben, an die ein Staubbammelbeutel
angeschlossen ist. Hierbei tritt jedoch ebenfalls der Nachteil auf, daß ein Teil des abgeschiedenen
Staubes wieder auf die Filterfläche getrieben wird und diese verstopft. Dieser Nachteil ist bei der
im folgenden beschriebenen Ausführung des Staubsaugers nicht mehr vorhanden.
Der erfindungsgemäße Staubsauger ist so ausgebildet, daß zwischen dem Filter und dem Gebläseaggregat
in dem Staubsaugergehäuse ein zur Unterbrechung des vom Filter zum Gebläseaggregat fließenden Luftstromes
dienender Verschluß, insbesondere eine verstellbare Blende, vorgesehen ist, daß der zwischen dem
Filter und dem Verschluß befindliche Raum durch eine verschließbare Leitung, insbesondere mittels eines in
an sich bekannter Weise an einen Anschluß stutzen anschließbaren Saugschlauches, mit dem Blasluftaustritt
verbindbar ist und daß der zwischen der Blende und dem Gebläseaggregat befindliche Raum eine verschließbare
Öffnung hat. Die Blende ist dabei durch einen Handgriff drehbar eingerichtet, und es sind an
ihr Verschluß schieber angebracht, die bei der Öffnungsstellung der Blende sowohl die vor als hinter ihr
gelegenen Gehäuseöffnungen geschlossen halten, die bei geschlossener Blende geöffnet sind. Bei einem in solcher
Weise eingerichteten Staubsauger kann man also in bequemer Weise den Blasluftstrom des Staubsaugers
zum Rückspulen des Staubabscheidefilters verwenden.
Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch Rückspülen
Anmelder:
Siemens-Schuckertwerke
Aktienges ells chaf t,
Berlin und Erlangen,
Erlangen, Werner-von-Siemens-Str. 50
Dr. Wilhelm Külb, Bad Neustadt/Saale,
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
Bei einem solchen Staubsauger ist ferner der zum Anschluß des Staubsaugers dienende Saugstutzen mit
einer Rückschlagklappe versehen, so daß die die Reinigung des Filters bewirkende Blasluft nicht durch die
Ansaugöffnung nach außen dringen kann. Außerdem kann das Staubabscheidefilter zusätzlich in an sich
bekannter Weise mit einer Schüttelvorrichtung versehen sein, so daß sich auch in schwierigen Fällen eine
einwandfreie Reinigung des Staubabscheidefilters erzielen läßt. Unterhalb des Filters ist nun erfindungsgemäß
eine mit durch Rückschlagklappen verschließbaren Öffnungen versehene Querwand angeordnet,
unterhalb deren ein staubsammelndes Filter abnehmbar angebracht ist, in das der beim Rückspülen des
Staubabscheidefilters losgelöste Staub durch den Blasluftstrom hineingetrieben wird. Hierbei ist der zum
Anschluß des Saugschlauches an den Staubabscheideraum dienende Saugstutzen durch die auf der Innenwand
des Staubabscheideraumes angebrachte Rückschlagklappe verschlossen.
In den Fig. 1 und 2 der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel eines gemäß der Erfindung ausgebildeten
Staubsaugers im Aufriß bzw. in teilweiser Seitenansicht dargestellt. 1 ist das zylindrische Gehäuse
eines stehenden Staubsaugers, das auf dem Sockelteil 2 ruht. Am oberen Ende des Gehäuseteiles ist in an sich
bekannter Weise das Motorgebläseaggregat 3 angebracht, z. B. mittels einer Gummimembran elastisch
aufgehängt. Oberhalb des Gebläseaggregates befindet sich der Diffusor 4, in den die von dem Motorgebläseaggregat
in der Pfeilrichtung geförderte Luft eintritt und ihn schließlich durch den mittleren Ausblase-
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stutzen 5 verläßt. Unterhalb des Motorgebläseaggregates 3 ist das Planfilter 6 angebracht, das zum Abscheiden
der Staubteilchen dient, die sich in dem eingesaugten Luftstrom befinden, der durch den unterhalb
des Filters 6 in der Wand des Staubsaugergehäuses 1 angebrachten Saugstutzen 7 in der Pfeilrichtung 8 in
das Staubsaugergehäuse eintritt. An diesem Saugstutzen 7 ist beim Staubsaugen der hier der Einfachheit
halber fortgelassene Saugschlauch angeschlossen. Um das Rückspülen des Filters 6 mittels der vom Gebläseaggregat
3 geförderten Blasluft vornehmen zu können, ist nun zwischen dem Filter 6 und dem Gebläseaggregat
3 eine senkrecht zur Längsachse des Staubsaugergehäuses 1 liegende Blende 9 angeordnet,
durch welche der Innenraum des Gehäuses 1 in zwei *5 völlig voneinander getrennte Räume unterteilt werden
kann. Die Blende besteht in an sich bekannter Weise aus zwei übereinander angeordneten Scheiben, deren
eine, und zwar hier die untere, fest angeordnet ist, während die obere mittels eines an ihr befestigten,
durch einen Querschlitz 10 durch das Gehäuse 1 hindurchragenden Handgriffes 11 um ihre Achse waagerecht
drehbar ist, so daß hierdurch die in den beiden Scheiben der Blende befindlichen Öffnungen zur
Deckung gebracht werden können, was beim normalen Staubsaugebetrieb der Fall sein muß. An dem Teil des
Gehäuses 1, der sich zwischen dem Filter 6 und der Blende 9 befindet, ist nun ein nach außen ragender
Stutzen 12 angebracht, an den beim Rückspülen des Filters 6 der mit gestrichelten Linien dargestellte
Saugschlauch 13 angeschlossen wird, dessen anderes Ende in den Blasstutzen 5 hineingesteckt wird. In dem
oberhalb der Blende 9 gelegenen Teil des Gehäuses 1 ist ferner eine Öffnung 14, gegebenenfalls mit stutzenartigem
Ansatz, vorhanden, durch welche beim Rückspülen des Filters 6 die Außenluft unmittelbar in das
Gehäuse 1 eintreten und in das Motorgebläseaggregat 3 gelangen kann. Sowohl der Stutzen 12 als auch die
Öffnung 14 sind beim Staubsaugerbetrieb durch die beiden an der Blende 9 angebrachten Verschlußscheiben
15 und 16 \rerschlossen, die an dem oberen
drehbaren Teil der Blende 9 befestigt sind. Beim Drehen der Blende 9 mittels des Handgriffes 11 in die
Verschlußstellung werden die beiden schieberartigen Vorspränge 15 und 16 ebenfalls mitverschoben und
dadurch der Stutzen 12 und die Öffnung 14 für den Lufteintritt freigegeben.
Wird das Rückspülen des Filters vorgenommen, so braucht man nur noch den Saugschlauch von dem
Saugstutzen 7 abzunehmen und an den Stutzen 12 anzusetzen. Ferner wird das andere Ende des Saugschlauches
nach Abnahme der Düse in den Ausblasestutzen 5 hineingesteckt und durch seitliches Verschieben
des Handgriffes 11 die Blende 9 verschlossen. Gleichzeitig werden dadurch die Öffnungen 12 und 14
freigegeben. Die durch die Öffnung 14 angesaugte Luft wird dann von dem Gebläseaggregat 3 durch den
an dem Ausblasestutzen 5 angeschlossenen Saugschlauch 13 in der mit gestrichelten Pfeilen angegebenen
Richtung in den unterhalb der Blende 9 befindliehen Raum des Staubsaugergehäuses 1 und schließlich
durch das Staubabscheidefilter 6 hindurchgetrieben. Dadurch wird der auf der Unterseite des Filters
haftende Staub losgelöst und nach unten in das Filter getrieben.
Der unterhalb des Filters befindliche Staubabscheidebzw. Sammelraum ist durch eine mit öffnungen versehene
Querwand 17 abgegrenzt, die durch zweckmäßig unter Federdruck stehende Jalousieklappen 18
verschlossen sind, die von unten her an die öffnungen angedrückt werden. Wenn das Rückspülen des Filters 6
vorgenommen wird, so werden diese Klappen durch den Druck des Blasluftstromes nach unten in die gestrichelt
dargestellte Öffnungsstellung gebracht. Dabei wird gleichzeitig die von dem Saugstutzen 7 gebildete
Öffnung durch die Rückschlagklappe 19 selbsttätig verschlossen. Der von dem Blasluftstrom durch die
Öffnungen der Querwand 17 hindurchgetriebene Staubstrom fließt nun durch den Trichter 20 in den an
seinem unteren Ende mittels eines Bajonettverschlusses 21 befestigten Filterbeutel 22 hinein, wobei die Blasluft
durch die Wandung des Filters entweicht, während der Staub in dem Filterbeutel 22 zurückbleibt. Der
Filterbeutel kann dann in einfacher Weise von dem Staubsauger abgenommen und in den Mülleimer entleert
werden. Wenn der Beutel aus luftdurchlässigem Papier besteht, so kann er mit seinem Staubinhalt
fortgeworfen werden. Wenn danach der Staubsauger wieder zum Staubabsaugen benutzt werden soll, so
braucht nur der Saugschlauch abgenommen und an den Saugstutzen 7 angesetzt zu werden. Außerdem
muß der Handgriff 11 so weit verschoben werden, daß die Blende 9 geöffnet und die Öffnungen 12 und 14
des Staubsaugergehäuses wieder geschlossen sind. Der gereinigte bzw. erneuerte Filterbeutel wird wieder
eingesetzt. Der Staubsauger ist dann wieder gebrauchsfähig.
In manchen Fällen kann gemäß der Erfindung die Einrichtung auch so getroffen sein, daß das staubsammelnde
Filter in eine auf der Unterseite des Staubsammelraumes angebrachte luftdurchlässige Schublade
eingesetzt ist, mittels welcher es in mit Staub gefülltem Zustand aus dem Staubsaugergehäuse vorzugsweise
seitlich herausgezogen bzw. -geschoben werden kann. Die Fig. 3 zeigt ein Ausführungsbeispiel eines in
solcher Weise ausgebildeten Staubsaugers im Aufriß. Unterhalb des Trichters 31 ist hier ein Gehäuseansatz
32 vorhanden, in den eine Schublade 33 einschiebbar ist, deren Wandungen luftdurchlässig ausgebildet sind.
In diese Schublade ist ein Papierfilter 34 eingesetzt, das den von dem Staubabscheidefilter durch den Rückspülluftstrom
abgelösten Staub aufnimmt, während die Rückspülluft selbst, wie die gestrichelten Pfeile
zeigen, ins Freie austreten kann. Mittels eines an der Schublade angebrachten Handgriffes 35 kann dann die
Schublade in bequemer Weise aus dem Staubsauger herausgezogen und ihr Inhalt in den Mülleimer entleert
werden.
Claims (6)
1. Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch Rückspülen des Filters mit dem
vom Staubsaugergebläse geförderten Luftstrom, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen dem Filter
(6) und dem Gebläseaggregat (3) in dem Staubsaugergehäuse (1) ein zur Unterbrechung des vom
Filter zum Gebläseaggregat fließenden Luftstromes dienender Verschluß, insbesondere eine verstellbare
Blende (9), vorgesehen ist, daß der zwischen dem Filter und dem Verschluß befindliche Raum durch
eine verschließbare Leitung, insbesondere mittels eines in an sich bekannter Weise an einen Anschlußstutzen
(12) anschließbaren Saugschlauches (13), mit dem Blasluftaustritt (5) verbindbar ist
und daß der zwischen der Blende und dem Gebläseaggregat befindliche Raum eine verschließbare
Öffnung (14) hat.
2. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Blende durch einen Handgriff
(11) drehbar ist und an ihr Verschluß schieber (15,16) für den Anschluß stutzen (12) bzw. die
Öffnung (14) angebracht sind.
3. Staubsauger nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der zum Anschluß des Saugschlauches
dienende Saugstutzen (7) mit einer Rückschlagklappe (19) versehen ist.
4. Staubsauger nach Anspruch 1, dadurch ge- ίο
kennzeichnet, daß das Staubabscheidefilter zusätzlich in an sich bekannter Weise mit einer Schüttelvorrichtung
versehen ist.
5. Staubsauger nach Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß unterhalb des Filters (6) eine
mit durch Rückschlagklappen (18) verschließbaren Öffnungen versehene Querwand (17) angeordnet
ist, unterhalb deren ein staubsammelndes Filter (22) abnehmbar angebracht ist.
6. Staubsauger nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Filter (22) in eine luftdurchlässige
Schublade (33) herausnehmbar eingesetzt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 742 954.
Deutsche Patentschrift Nr. 742 954.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 609 757/38 1.57
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DES38484A DE1001465B (de) | 1954-04-01 | 1954-04-01 | Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch Rueckspuelen |
Applications Claiming Priority (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DES38484A DE1001465B (de) | 1954-04-01 | 1954-04-01 | Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch Rueckspuelen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1001465B true DE1001465B (de) | 1957-01-24 |
Family
ID=7482963
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DES38484A Pending DE1001465B (de) | 1954-04-01 | 1954-04-01 | Staubsauger mit Einrichtung zum Reinigen des Filters durch Rueckspuelen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1001465B (de) |
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