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DE10011245A1 - Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung - Google Patents

Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung

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DE10011245A1
DE10011245A1 DE10011245A DE10011245A DE10011245A1 DE 10011245 A1 DE10011245 A1 DE 10011245A1 DE 10011245 A DE10011245 A DE 10011245A DE 10011245 A DE10011245 A DE 10011245A DE 10011245 A1 DE10011245 A1 DE 10011245A1
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DE
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sliding door
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Peter Segler
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ThyssenKrupp Stahl Bauelemente Gmbh
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EMS Isoliertueren Mickeleit GmbH and Co KG
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Abstract

Bei einer Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung mit einem Türblatt (1) und einer das Türblatt (1) tragenden und an der Wand (7) gehaltenen, Laufrollen (3, 4) und eine Lauf- und Führungsschiene (5) aufweisenden Aufhängung, bei der die Lauf- und Führungsschiene (5) für die Laufrollen (3, 4) eine derart verlaufende Laufbahn hat, daß das Türblatt (1) bei seiner Bewegung in die Schließstellung parallel in Richtung der Wandöffnung versetzt und abgesenkt wird, wird ein einfaches Öffnen der Scheibetür ermöglicht, indem mindestens eine in Schließstellung mit den Laufrollen (3, 4) in Kontakt stehende, parallel zu der Lauf- und Führungsschiene (5) verlaufende Stützschiene (8) vorgesehen ist, daß die Stützschiene (8) über kraftspeichernde Elemente (9) an der Wand (7) abgestützt ist und daß die Stützschiene (8) relativ zur Lauf- und Führungsschiene (5) in Richtung des Parallelversatzes und/oder der Absenkung des Türblatts (1) derart bewegbar ist, daß die kraftspeichernden Elemente (9) durch die Überführung des Türblatts (1) in Schließstellung geladen werden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung mit einem Türblatt und einer das Türblatt tragenden und an der Wand gehaltenen, Laufrollen und eine Lauf- und Führungsschiene aufweisenden Aufhängung, wobei die Lauf- und Führungsschiene für die Laufrollen eine derart verlaufende Laufbahn hat, daß das Türblatt bei seiner Bewegung in die Schließstellung parallel in Richtung der Wandöffnung versetzt und abgesenkt wird.
Schiebetüren zum Verschließen von Wandöffnungen von Räumen, insbesondere Kühlräumen, sind in vielfacher Ausführung bekannt. Dabei kommt es häufig darauf an, daß das Türblatt die Wandöffnung nicht nur abdeckt, sondern sie auch möglichst dicht verschließt. Bei Kühlräumen ist dies von besonderer Bedeutung.
Dieses dichte Verschließen einer Wandöffnung wird mit einer bekannten Schiebetür der eingangs genannten Art (DT 26 16 495 A1) durch das Parallelversetzen und Absenken des Türblatts in der Schließstellung gewährleistet. Bei dieser räumlichen Verlagerung des Türblatts werden nämlich an den Türblatträndern und am Boden Dichtungen wirksam. Die räumliche Verlagerung des Türblatts in der Schließstellung wird durch eine besondere Geometrie der Aufhängung erreicht. Bei dieser Aufhängung besteht die an der Wand befestigte Laufschiene aus einem im wesentlichen U-förmigen Profil mit nach unten weisenden und 45° aufeinander zu abgeknickten Schenkelenden. Diese abgeknickten Schenkelenden bilden zwei Laufbahnen für eine Vielzahl von Laufrollen, die paarweise auf einem Rollenträger gelagert sind, der als T-Profil ausgebildet ist und das Türblatt trägt. Die der Türöffnung benachbarte Laufbahn weist im Bereich der Türöffnung für die Laufrolle Dellen auf. Gelangen die Laufrollen in diese Dellen, dann resultiert daraus der erwähnte Parallelversatz und die Absenkung des Türblatts.
Bei der bekannten Schiebetür ist weiterhin vorgesehen, daß die Schiebetür, wenn sie in ihre Schließstellung geschoben wird, einen horizontal angeordneten Federspeicher vorspannt, der sich beim Schließen der Tür gegen einen ortsfesten Anschlag vorspannt und die gespeicherte Energie beim Öffnungsvorgang freigibt. Diese Maßnahme ermöglicht es, daß die horizontale Öffnungsbewegung durch den vorgespannten Federspeicher unterstützt wird und somit für den Benutzer ein geringerer Kraftaufwand notwendig ist, um die Schiebetür aufzuziehen.
Nachteilig bei dieser bekannten Schiebetür ist der konstruktive Aufwand für die aus Laufrollen und Lauf- und Führungsschiene bestehende Aufhängung. Ferner vermag der Federspeicher, der mit der Schließbewegung vorgespannt wird, diese Schließbewegung zu beeinträchtigen, so daß die horizontale Schließbewegung der Schiebetür nur unter Kraftaufwand oder mit Schwung erfolgen kann.
Eine weitere, besondere Ausgestaltung einer Lauf- und Führungsschiene einer gattungsgemäßen Schiebetür ist aus der DT 24 22 227 B1 bekannt. Diese Lauf- und Führungsschiene weist einen runden Querschnitt auf und ist als Hohl- oder Vollprofil ausgestaltet. Die Laufrollen sind, der Form der Lauf- und Führungsschiene angepaßt, als Keilrollen ausgeführt. Die runde Lauf- und Führungsschiene weist anstelle der oben genannten Dellen Einschnürungen in ihrem Querschritt auf, die die Parallelversetzung und Absenkung des Türblatts bewirken, da in Schließstellung die Kontaktpunkte der Lauf- und Führungsschiene mit der Keilrolle durch den die Einschnürung verschmälerten Querschnitt der Lauf- und Führungsschiene tiefer in dem Keil der Keilrolle zum Mittelpunkt der Keilrolle hin liegen, so daß der Abstand der Mittelachse der Lauf- und Führungsschiene zu der Mittelachse der Keilrolle verringert wird, das Türblatt mit seiner Aufhängung also abgesenkt wird.
Nachteilig bei den vorgenannten Schiebetüren ist, daß das gesamte Gewicht der Schiebetür im abgesenkten Zustand durch die Lauf- und Führungsschiene getragen werden muß, die an dieser Stelle bereits durch eine Einschnürung in ihrem Querschnitt geschwächt ist. Dies führt zu einer großen Belastung der Lauf- und Führungsschiene, die dazu führt, daß derartige Lauf- und Führungsschienen dementsprechend robust konstruiert werden müssen. Zusätzlich besteht für den Benutzer die Schwierigkeit, die schwere Schiebetür aus der abgesenkten Schließstellung heraus zu öffnen. Der Benutzer muß die gesamte Kraft aufbringen, die erforderlich ist, um die Tür aus ihrer abgesenkten Schließstellung heraus nach oben zu bewegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung zu schaffen, die einfach geöffnet werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Schiebetür der eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß mindestens eine in Schließstellung mit den Laufrollen in Kontakt stehende, parallel zu der Lauf- und Führungsschiene verlaufende Stützschiene vorgesehen ist, daß die Stützschiene über kraftspeichernde Elemente an der Wand abgestützt ist, und daß die Stützschiene relativ zur Lauf- und Führungsschiene in Richtung des Parallelversatzes und/oder der Absenkung des Türblatts derart bewegbar ist, daß die kraftspeichernden Elemente durch die Überführung des Türblatts in Schließstellung geladen werden.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Stützschiene stützt die Laufrollen der Schiebetür, wenn diese in die Schließstellung überführt und dadurch abgesenkt werden. Durch die Absenkung der Laufrollen wird die Stützschiene nach unten beziehungsweise in die Richtung des Parallelversatzes des Türblatts gedrückt, wodurch die kraftspeichernden Elemente, durch die die Stützschiene mit der Wand verbunden ist, aufgeladen werden. Die Kraftspeicher wirken entgegen dem Parallelversatz und/oder der Absenkung der Tür und unterstützen demnach die Öffnungsbewegung der Tür aus der Schließstellung heraus, indem sie sich in Richtung des Rückversatzes und der Anhebung des Türblatts entladen.
Im Vergleich zu dem vorbekannten Federspeicher haben die erfindungsgemäß vorgesehenen kraftspeichernden Elemente den Vorteil, daß sie durch das Eigengewicht des sich absenkenden Türblatts geladen werden und die horizontale Schließbewegung der Tür nicht behindern. Für den Benutzer ist es somit weiterhin einfach möglich, die Schiebetür zuzuziehen.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen, daß die Laufrollen Keilrollen sind und die Lauf- und Führungsschiene ortsgleich mit den jeweiligen Laufrollen in Schließstellung eine einseitige Einschnürung aufweist, die die Parallelversetzung und Absenkung des Türblatts bewirkt. Diese Ausgestaltung der Laufrollen und der Lauf- und Führungsschiene führt zu einer besonders guten und konstruktiv einfachen Führung der Schiebetür auf der Lauf- und Führungsschiene, da sich die Keilrolle mit ihren trapezförmigen Schenkeln auf der Lauf- und Führungsschiene abstützt und eine seitliche Relativbewegung der Keilrolle zu der Lauf- und Führungsrolle wirksam verhindert.
Die Lauf- und Führungsschiene kann dabei prismenförmig ausgeführt sein, wobei sie bei dieser Ausgestaltung beispielsweise in Form eines Dreiecks in die keilförmige Nut der Keilrolle eingreift.
Alternativ ist es jedoch auch denkbar, die Lauf- und Führungsschiene aus einem der Form der Keilrolle angepaßten, runden Hohl- und/oder Vollprofil herzustellen. Die Verwendung eines runden Hohl- und/oder Vollprofils bringt dabei einen herstellungstechnischen Vorteil, da es im Unterschied zu der prismenförmigen Lauf- und Führungsschiene lediglich mit der Einschnürung versehen werden muß und nicht, wie das bei der prismenförmigen Lauf- und Führungsschiene notwendig ist, als solches mit mehreren Herstellungsschritten hergestellt werden muß.
Um eine gute Rückstellwirkung durch die kraftspeichernden Elemente über die Stützschiene auf die Laufrollen übertragen zu können, hat es sich als zweckmäßig erwiesen, für jede Laufrolle eine Stützschiene vorzusehen, deren Position in der Länge parallel zur Lauf- und Führungsschiene im wesentlichen der der Einschnürung entspricht. Bei dieser Ausgestaltung ist lediglich auf Höhe der jeweiligen Einschnürung eine kurze Stützschiene für die jeweilige Laufrolle vorgesehen, die durch das Absenken der Laufrolle niedergedrückt wird und dadurch die kraftspeichernden Elemente auflädt und die beim Öffnungsvorgang der Schiebetür auf die jeweilige Laufrolle eine das Anheben und das Rückversetzen der Tür unterstützende Kraft ausübt.
Besonders zweckmäßig werden die kraftspeichernden Elemente als Federn ausgestaltet. Hierfür können kostengünstige, in Großserien hergestellte Spiralfedern oder ähnliche verwendet werden.
Alternativ ist es auch denkbar, die kraftspeichernden Elemente und die Stützschiene in einem Bauteil, nämlich einer mindestens einlagigen Blattfeder, zu vereinen. Dies vereinfacht den Aufbau der erfindungsgemäßen Schiebetür.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 zwei Laufrollen und einen Abschnitt der Lauf- und Führungsschiene eines ersten Ausführungs­ beispiels der erfindungsgemäßen Schiebetür in einer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Laufrolle und die Lauf- und Führungsschiene der erfindungsgemäßen Schiebetür in einer geschnittenen Darstellung entlang der Linie II-II in der Fig. 1 und
Fig. 3 eine Laufrolle und die Lauf- und Führungsschiene eines zweiten Ausführungs­ beispiels der erfindungsgemäßen Schiebetür in einer geschnittenen Darstellung.
Ein Türblatt 1 der in Fig. 1 dargestellten Schiebetür ist über bügelförmige Halter 2 mit den als Keilrollen ausgestalteten Laufrollen 3, 4 verbunden. Die Laufrollen 3, 4 stützen sich mit ihren keilförmigen Schenkeln auf der Lauf- und Führungsschiene 5 ab. Die Lauf- und Führungsschiene 5 ist, wie in der Fig. 2 ersichtlich, über eine Halterung 6 mit der die von der Türblatt 1 in der Schließstellung zu verdeckenden Wandöffnung umgebenen Wand 7 verbunden.
Die Lauf- und Führungsschiene 5 weist an den der Schließstellung entsprechenden Positionen der Laufrollen 3, 4 jeweils eine Einschnürung 13 auf, bei der sich der runde Querschnitt der Lauf- und Führungsschiene 5 auf einen halbkreisförmigen Querschnitt reduziert.
Alternativ ist es jedoch auch denkbar, daß für beide Rollen eine durchgehende Einschnürung vorgesehen ist. Die Länge der Einschnürung entlang der Lauf- und Führungsschiene 5 entspricht dem Abstand der als Doppelrollen zusammengefaßten Rollen 3, 4 zueinander, so daß diese beiden Laufrollen 3, 4 in der Schließstellung der Schiebetür in einer gemeinsamen Einschnürung sitzen.
Parallel zu der Lauf- und Führungsschiene 5 ist ortsgleich mit der jeweiligen Laufrolle 3, 4 in Schließstellung eine Stützschiene 8 vorgesehen. Diese Stützschiene 8 ist mittels als Federn ausgestalteten kraftspeichernden Elementen 9 mit einer Halterung 10 verbunden, die an der Wand 7 angebracht ist und somit die Stützschiene 8 an der Wand abstützt.
Zwischen dem Türblatt 1 und der die von dem Türblatt 1 zu verschließenden Wandöffnung umgebenen Wand 7 ist eine an dem Türblatt 1 befestigte Dichtung 11 vorgesehen.
Das Türblatt 1 wird von mindestens zwei Rollenpaaren mit Laufrollen 3, 4 auf der Lauf- und Führungsschiene 5 getragen. Ein Paar ist näher zur Vorderseite des Türblatts 1 angeordnet, während das mindestens eine weitere Paar näher zum hinteren Ende des Türblatts 1 angeordnet ist. Die Paare sind dabei derart angeordnet, daß das Türblatt 1 lediglich in der Schließstellung in eine abgesenkte, parallelversetzte Lage gerät. Dies wird durch die relative Lage der Einschnürungen 13 und der Rollenpaare, sowie den Abstand der Rollen 3, 4 zueinander in dem jeweiligen Rollenpaar erreicht.
Der Abstand der Einschnürungen 13 für das dem hinteren Ende des Türblatts 1 zugeordnete Rollenpaar zueinander ist kleiner, als der Abstand der Laufrollen 3, 4 des vorderen Rollenpaars zueinander. Dadurch wird erreicht, daß die Laufrollen des vorderen Rollenpaars nicht gleichzeitig in die Einschnürungen des hinteren Rollenpaars eingreifen können, was eine ungewünschte Absenkung der vorderen Seite des Türblatts 1 zur Folge hätte.
Vor Erreichen der Schließstellung ist immer mindestens eine Rolle eines Rollenpaares tragend wirksam im Bereich des Vollprofils.
Das in Fig. 3 darstellte weitere Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Schiebetür unterscheidet sich von dem in den Fig. 1 und 2 dargestellten lediglich durch die Ausgestaltung der elastischen Elemente und der Stützschiene, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen unter Beibehaltung gleicher Bezugszeichen für gleiche Bauteile lediglich die in der Fig. 3 unterschiedlichen Bauteile beschrieben werden.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist parallel zu der Lauf- und Führungsschiene 5 ortsgleich mit der jeweiligen Laufrolle 3, 4 in Schließstellung eine Blattfeder 14 vorgesehen. Diese Blattfeder 14 ist an einem Ende an der der Wand 7 angebrachten Halterung 10 befestigt, so daß sie freitragend an der Wand abgestützt ist.
In Öffnungsstellung des Türblatts 1 befinden sich die Laufrollen 3, 4 im Eingriff mit dem Vollprofil der Lauf- und Führungsschiene 5. Durch die keilförmige Nut 12 der Laufrollen 3, 4 liegen die Kontaktpunkte der keilförmigen Schenkel der Laufrolle 3, 4 mit der Lauf- und Führungsschiene 5 relativ weit am breiten, äußeren Ende der keilförmigen Nut 12.
Wird das Türblatt 1 in die Schließstellung gebracht, so wird sie horizontal in der Lauf- und Führungsschiene 5 bewegt. Während dieser Bewegung ist es möglich, daß eine der Laufrollen 3, 4 bereits in eine erste Einschnürung der Lauf- und Führungsschiene 5 gerät. Da jedoch die Rasterung der Lauf- und Führungsschiene 5 derart gewählt ist, daß erst in der endgültigen Schließstellung alle Rollen in eine Einschnürung eingreifen, wird während der ganzen Bewegung des Türblatts 1 von der Öffnungsstellung in die Schließstellung das Türblatt 1 wenigstens durch eine der jeweils zu Doppelpaaren zusammengefaßten Laufrollen 3, 4 getragen, die sich noch im Kontakt mit dem Vollprofil befindet.
Bei Erreichen der Schließstellung greifen nunmehr die Laufrollen 3, 4 beider Rollenpaare in ihre jeweiligen Einschnürung 13 der Lauf- und Führungsschiene 5 ein. Dadurch wird das Türblatt 1 parallel in Richtung auf die Wandöffnung versetzt und abgesenkt. Dies wird dadurch bewirkt, daß durch die Änderung des Profils der Lauf- und Führungsschiene 5 zu einem Halbkreisprofil der Kontaktpunkt zwischen der Keilrolle 3, 4 und der Lauf- und Führungsschiene 5 nunmehr nicht mehr am breiten, äußeren Ende der keilförmigen Nut 12 liegt, sondern weiter innen in einem schmaleren Bereich der keilförmigen Nut.
In der für die Schließstellung vorgesehenen relativen Position der Laufrollen 3, 4 entlang der Lauf- und Führungsschiene 5 sind die Stützschienen 8, bzw. die Blattfedern 14 angeordnet. Die Laufrollen 3, 4 stützen sich auf den Stützschienen 8, bzw. den Blattfedern 14 ab und drücken diese durch ihre Absenkbewegung nach unten, so daß die die Stützschienen 8 tragenden Federn 9 komprimiert und dadurch geladen werden, bzw. die Blattfedern 14 durchgebogen und dadurch geladen werden. Durch die geladenen Federn 9, bzw. die geladene Blattfeder 14 wird eine Rückstellkraft über die Stützschiene 8, bzw. direkt auf die Rollen 3, 4 übertragen, die entgegen der Absenkung des Türblatts 1 in der Schließstellung wirkt. Diese Rückstellkraft führt dazu, daß das Türblatt 1 beim Öffnungsvorgang durch den Benutzer einfacher aus der abgesenkten Schließposition herausbefördert werden kann.
Durch die Absenkbewegung des Türblatts 1 und die damit verbundene Parallelversetzung des Türblatts 1 in Richtung auf die Wandöffnung hin, wird die Dichtung 11 zusammengedrückt und dichtet damit die Wandöffnung ab.

Claims (6)

1. Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung mit einem Türblatt (1) und einer das Türblatt (1) tragenden und an der Wand (7) gehaltenen, Laufrollen (3, 4) und eine Lauf- und Führungsschiene (5) aufweisenden Aufhängung, wobei die Lauf- und Führungsschiene (5) für die Laufrollen (3, 4) eine derart verlaufende Laufbahn hat, daß das Türblatt (1) bei seiner Bewegung in die Schließstellung parallel in Richtung der Wandöffnung versetzt und abgesenkt wird, dadurch gekennzeichnet, daß mindestens eine in Schließstellung mit den Laufrollen (3, 4) in Kontakt stehende, parallel zu der Lauf- und Führungsschiene (5) verlaufende Stützschiene (8) vorgesehen ist, daß die Stützschiene (8) über kraftspeichernde Elemente (9) an der Wand (7) abgestützt ist und daß die Stützschiene (8) relativ zur Lauf- und Führungsschiene (5) in Richtung des Parallelversatzes und/oder der Absenkung des Türblatts (1) derart bewegbar ist, daß die kraftspeichernden Elemente (9) durch die Überführung des Türblatts (1) in Schließstellung geladen werden.
2. Schiebetür nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Laufrollen (3, 4) Keilrollen sind und die Lauf- und Führungsschiene (5) ortsgleich mit den jeweiligen Laufrollen (3, 4) in Schließstellung eine einseitige Einschnürung (13) aufweist, die die Parallelversetzung und Absenkung des Türblatts (1) bewirkt.
3. Schiebetür nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Lauf- und Führungsschiene (5) aus einem der Form der Keilrollen angepaßten, runden Hohl- und/oder Vollprofil besteht.
4. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß für jede Laufrolle (3, 4) eine Stützschiene (8) vorgesehen ist, deren Position und Länge parallel zur Lauf- und Führungsschiene (5) im wesentlichen der der Einschnürung (13) entspricht.
5. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die kraftspeichernden Elemente (9) Federn sind.
6. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Stützschiene und die kraftspeichernden Elemente von einer zumindestens einlagigen Blattfeder (14) gebildet werden.
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