DE10011245C2 - Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung - Google Patents
Schiebetür zum Verschließen einer WandöffnungInfo
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Description
Die Erfindung betrifft eine Schiebetür zum Verschließen
einer Wandöffnung mit einem Türblatt und einer das Türblatt
tragenden und an der Wand gehaltenen, Laufrollen und eine
Lauf- und Führungsschiene aufweisenden Aufhängung, wobei
die Lauf- und Führungsschiene für die Laufrollen eine
derart verlaufende Laufbahn hat, daß das Türblatt bei
seiner Bewegung in die Schließstellung parallel in Richtung
der Wandöffnung versetzt und abgesenkt wird, wobei
kraftspeichernde Elemente geladen werden.
Schiebetüren zum Verschließen von Wandöffnungen von Räumen,
insbesondere Kühlräumen, sind in vielfacher Ausführung
bekannt. Dabei kommt es häufig darauf an, daß das Türblatt
die Wandöffnung nicht nur abdeckt, sondern sie auch
möglichst dicht verschließt. Bei Kühlräumen ist dies von
besonderer Bedeutung.
Dieses dichte Verschließen einer Wandöffnung wird mit einer
bekannten Schiebetür der eingangs genannten Art
(DE 26 16 495 A1) durch das Parallelversetzen und Absenken
des Türblatts in der Schließstellung gewährleistet. Bei
dieser räumlichen Verlagerung des Türblatts werden nämlich
an den Türblatträndern und am Boden Dichtungen wirksam. Die
räumliche Verlagerung des Türblatts in der Schließstellung
wird durch eine besondere Geometrie der Aufhängung
erreicht. Bei dieser Aufhängung besteht die an der Wand
befestigte Laufschiene aus einem im wesentlichen U-förmigen
Profil mit nach unten weisenden und 45° aufeinander zu
abgeknickten Schenkelenden. Diese abgeknickten
Schenkelenden bilden zwei Laufbahnen für eine Vielzahl von
Laufrollen, die paarweise auf einem Rollenträger gelagert
sind, der als T-Profil ausgebildet ist und das Türblatt
trägt. Die der Türöffnung benachbarte Laufbahn weist im
Bereich der Türöffnung für die Laufrolle Dellen auf.
Gelangen die Laufrollen in diese Dellen, dann resultiert
daraus der erwähnte Parallelversatz und die Absenkung des
Türblatts.
Bei der bekannten Schiebetür ist weiterhin vorgesehen, daß
die Schiebetür, wenn sie in ihre Schließstellung geschoben
wird, einen horizontal angeordneten Federspeicher
vorspannt, der sich beim Schließen der Tür gegen einen
ortsfesten Anschlag vorspannt und die gespeicherte Energie
beim Öffnungsvorgang freigibt. Diese Maßnahme ermöglicht
es, daß die horizontale Öffnungsbewegung durch den
vorgespannten Federspeicher unterstützt wird und somit für
den Benutzer ein geringerer Kraftaufwand notwendig ist, um
die Schiebetür aufzuziehen.
Nachteilig bei dieser bekannten Schiebetür ist der
konstruktive Aufwand für die aus Laufrollen und Lauf- und
Führungsschiene bestehende Aufhängung. Ferner vermag der
Federspeicher, der mit der Schließbewegung vorgespannt
wird, diese Schließbewegung zu beeinträchtigen, so daß die
horizontale Schließbewegung der Schiebetür nur unter
Kraftaufwand oder mit Schwung erfolgen kann.
Eine weitere, besondere Ausgestaltung einer Lauf- und
Führungsschiene einer Schiebetür ist aus der DE 24 22 227 B1
bekannt. Diese Lauf- und Führungsschiene weist einen
runden Querschnitt auf und ist als Hohl- oder Vollprofil
ausgestaltet. Die Laufrollen sind, der Form der Lauf- und
Führungsschiene angepaßt, als Keilrollen ausgeführt. Die
runde Lauf- und Führungsschiene weist anstelle der oben
genannten Dellen Einschnürungen in ihrem Querschnitt auf,
die die Parallelversetzung und Absenkung des Türblatts
bewirken, da in Schließstellung die Kontaktpunkte der Lauf-
und Führungsschiene mit der Keilrolle durch den die
Einschnürung verschmälerten Querschnitt der Lauf- und
Führungsschiene tiefer in dem Keil der Keilrolle zum
Mittelpunkt der Keilrolle hin liegen, so daß der Abstand
der Mittelachse der Lauf- und Führungsschiene zu der
Mittelachse der Keilrolle verringert wird, das Türblatt mit
seiner Aufhängung also abgesenkt wird.
Nachteilig bei den vorgenannten Schiebetüren ist, daß das
gesamte Gewicht der Schiebetür im abgesenkten Zustand durch
die Lauf- und Führungsschiene getragen werden muß, die an
dieser Stelle bereits durch eine Einschnürung in ihrem
Querschnitt geschwächt ist. Dies führt zu einer großen
Belastung der Lauf- und Führungsschiene, die dazu führt,
daß derartige Lauf- und Führungsschienen dementsprechend
robust konstruiert werden müssen. Zusätzlich besteht für
den Benutzer die Schwierigkeit, die schwere Schiebetür aus
der abgesenkten Schließstellung heraus zu öffnen. Der
Benutzer muß die gesamte Kraft aufbringen, die erforderlich
ist, um die Tür aus ihrer abgesenkten Schließstellung
heraus nach oben zu bewegen.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Schiebetür
zum Verschließen einer Wandöffnung zu schaffen, die bei
einem geringen konstruktiven Aufwand das Öffnen mit
relativ wenig Kraft ermöglicht.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit einer Schiebetür der
eingangs genannten Art dadurch gelöst, daß mindestens eine
in Schließstellung mit den Laufrollen in Kontakt stehende,
parallel zu der Lauf- und Führungsschiene verlaufende
Stützschiene vorgesehen ist, daß die Stützschiene über die
kraftspeichernden Elemente an der Wand abgestützt ist, und
daß die Stützschiene relativ zur Lauf- und Führungsschiene
in Richtung des Parallelversatzes und/oder der Absenkung
des Türblatts bewegbar ist.
Die erfindungsgemäß vorgesehene Stützschiene stützt die
Laufrollen der Schiebetür, wenn diese in die
Schließstellung überführt und dadurch abgesenkt werden.
Durch die Ablenkung der Laufrollen wird die Stützschiene
nach unten beziehungsweise in die Richtung des
Parallelversatzes des Türblatts gedrückt, wodurch die
kraftspeichernden Elemente, durch die die Stützschiene mit
der Wand verbunden ist, aufgeladen werden. Die
Kraftspeicher wirken entgegen dem Parallelversatz und/oder
der Ablenkung der Tür und unterstützen demnach die
Öffnungsbewegung der Tür aus der Schließstellung heraus,
indem sie sich in Richtung des Rückversatzes und der
Anhebung des Türblatts entladen.
Im Vergleich zu dem vorbekannten Federspeicher haben die
erfindungsgemäß vorgesehenen kraftspeichernden Elemente den
Vorteil, daß sie durch das Eigengewicht des sich
absenkenden Türblatts geladen werden und die horizontale
Schließbewegung der Tür nicht behindern. Für den Benutzer
ist es somit weiterhin einfach möglich, die Schiebetür
zuzuziehen.
Nach einer Ausgestaltung der Erfindung ist vorgesehen,
daß die Laufrollen Keilrollen sind und die Lauf- und
Führungsschiene ortsgleich mit den jeweiligen Laufrollen
in Schließstellung eine einseitige Einschnürung aufweist,
die die Parallelversetzung und Absenkung des Türblatts
bewirkt. Diese Ausgestaltung der Laufrollen und der Lauf-
und Führungsschiene führt zu einer besonders guten und
konstruktiv einfachen Führung der Schiebetür auf der
Laüf- und Führungsschiene, da sich die Keilrolle mit
ihren trapezförmigen Schenkeln auf der Lauf- und
Führungsschiene abstützt und eine seitliche
Relativbewegung der Keilrolle zu der Lauf- und
Führungsrolle wirksam verhindert.
Die Lauf- und Führungsschiene kann dabei prismenförmig
ausgeführt sein, wobei sie bei dieser Ausgestaltung
beispielsweise in Form eines Dreiecks in die keilförmige
Nut der Keilrolle eingreift.
Alternativ ist es jedoch auch denkbar, die Lauf- und
Führungsschiene aus einem der Form der Keilrolle
angepaßten, runden Hohl- und/oder Vollprofil
herzustellen. Die Verwendung eines runden Hohl- und/oder
Vollprofils bringt dabei einen herstellungstechnischen
Vorteil, da es im Unterschied zu der prismenförmigen
Lauf- und Führungsschiene lediglich mit der Einschnürung
versehen werden muß und nicht, wie das bei der
prismenförmigen Lauf- und Führungsschiene notwendig ist,
als solches mit mehreren Herstellungsschritten
hergestellt werden muß.
Um eine gute Rückstellwirkung durch die kraftspeichernden
Elemente über die Stützschiene auf die Laufrollen
übertragen zu können, hat es sich als zweckmäßig
erwiesen, für jede Laufrolle eine Stützschiene
vorzusehen, deren Position in der Länge parallel zur
Lauf- und Führungsschiene im wesentlichen der der
Einschnürung entspricht. Bei dieser Ausgestaltung ist
lediglich auf Höhe der jeweiligen Einschnürung eine kurze
Stützschiene für die jeweilige Laufrolle vorgesehen, die
durch das Absenken der Laufrolle niedergedrückt wird und
dadurch die kraftspeichernden Elemente auflädt und die
beim Öffnungsvorgang der Schiebetür auf die jeweilige
Laufrolle eine das Anheben und das Rückversetzen der Tür
unterstützende Kraft ausübt.
Besonders zweckmäßig werden die kraftspeichernden
Elemente als Federn ausgestaltet. Hierfür können
kostengünstige, in Großserien hergestellte Spiralfedern
oder ähnliche verwendet werden.
Alternativ ist es auch denkbar, die kraftspeichernden
Elemente und die Stützschiene in einem Bauteil, nämlich
einer mindestens einlagigen Blattfeder, zu vereinen. Dies
vereinfacht den Aufbau der erfindungsgemäßen Schiebetür.
Im folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich
Ausführungsbeispiele darstellenden Zeichnung näher
erläutert. Im einzelnen zeigen:
Fig. 1 zwei Laufrollen und einen Abschnitt der Lauf-
und Führungsschiene eines ersten Ausführungs
beispiels der erfindungsgemäßen Schiebetür
in einer Seitenansicht,
Fig. 2 eine Laufrolle und die Lauf- und
Führungsschiene der erfindungsgemäßen
Schiebetür in einer geschnittenen Darstellung
entlang der Linie II-II in der Fig. 1
und
Fig. 3 eine Laufrolle und die Lauf- und
Führungsschiene eines zweiten Ausführungs
beispiels der erfindungsgemäßen
Schiebetür in einer geschnittenen Darstellung.
Ein Türblatt 1 der in Fig. 1 dargestellten Schiebetür
ist über bügelförmige Halter 2 mit den als Keilrollen
ausgestalteten Laufrollen 3, 4 verbunden. Die Laufrollen
3, 4 stützen sich mit ihren keilförmigen Schenkeln auf der
Lauf- und Führungsschiene 5 ab. Die Lauf- und
Führungsschiene 5 ist, wie in der Fig. 2 ersichtlich,
über eine Halterung 6 mit der die von der Türblatt 1 in
der Schließstellung zu verdeckenden Wandöffnung umgebenen
Wand 7 verbunden.
Die Lauf- und Führungsschiene 5 weist an den der
Schließstellung entsprechenden Positionen der Laufrollen
3, 4 jeweils eine Einschnürung 13 auf, bei der sich der
runde Querschnitt der Lauf- und Führungsschiene 5 auf
einen halbkreisförmigen Querschnitt reduziert.
Alternativ ist es jedoch auch denkbar, daß für beide
Rollen eine durchgehende Einschnürung vorgesehen ist. Die
Länge der Einschnürung entlang der Lauf- und
Führungsschiene 5 entspricht dem Abstand der als
Doppelrollen zusammengefaßten Rollen 3, 4 zueinander, so
daß diese beiden Laufrollen 3, 4 in der Schließstellung
der Schiebetür in einer gemeinsamen Einschnürung sitzen.
Parallel zu der Lauf- und Führungsschiene 5 ist
ortsgleich mit der jeweiligen Laufrolle 3, 4 in
Schließstellung eine Stützschiene 8 vorgesehen. Diese
Stützschiene 8 ist mittels als Federn ausgestalteten
kraftspeichernden Elementen 9 mit einer Halterung 10
verbunden, die an der Wand 7 angebracht ist und somit die
Stützschiene 8 an der Wand abstützt.
Zwischen dem Türblatt 1 und der die von dem Türblatt 1 zu
verschließenden Wandöffnung umgebenen Wand 7 ist eine an
dem Türblatt 1 befestigte Dichtung 11 vorgesehen.
Das Türblatt 1 wird von mindestens zwei Rollenpaaren mit
Laufrollen 3, 4 auf der Lauf- und Führungsschiene 5
getragen. Ein Paar ist näher zur Vorderseite des
Türblatts 1 angeordnet, während das mindestens eine
weitere Paar näher zum hinteren Ende des Türblatts 1
angeordnet ist. Die Paare sind dabei derart angeordnet,
daß das Türblatt 1 lediglich in der Schließstellung in
eine abgesenkte, parallelversetzte Lage gerät. Dies wird
durch die relative Lage der Einschnürungen 13 und der
Rollenpaare, sowie den Abstand der Rollen 3, 4 zueinander
in dem jeweiligen Rollenpaar erreicht.
Der Abstand der Einschnürungen 13 für das dem hinteren
Ende des Türblatts 1 zugeordnete Rollenpaar zueinander
ist kleiner, als der Abstand der Laufrollen 3, 4 des
vorderen Rollenpaars zueinander. Dadurch wird erreicht,
daß die Laufrollen des vorderen Rollenpaars nicht
gleichzeitig in die Einschnürungen des hinteren
Rollenpaars eingreifen können, was eine ungewünschte
Absenkung der vorderen Seite des Türblatts 1 zur Folge
hätte.
Vor Erreichen der Schließstellung ist immer mindestens
eine Rolle eines Rollenpaares tragend wirksam im Bereich
des Vollprofils.
Das in Fig. 3 darstellte weitere Ausführungsbeispiel der
erfindungsgemäßen Schiebetür unterscheidet sich von dem
in den Fig. 1 und 2 dargestellten lediglich durch die
Ausgestaltung der elastischen Elemente und der
Stützschiene, so daß zur Vermeidung von Wiederholungen
unter Beibehaltung gleicher Bezugszeichen für gleiche
Bauteile lediglich die in der Fig. 3 unterschiedlichen
Bauteile beschrieben werden.
Bei dem zweiten Ausführungsbeispiel ist parallel zu der
Lauf- und Führungsschiene 5 ortsgleich mit der jeweiligen
Laufrolle 3, 4 in Schließstellung eine Blattfeder 14
vorgesehen. Diese Blattfeder 14 ist an einem Ende an der
der Wand 7 angebrachten Halterung 10 befestigt, so daß
sie freitragend an der Wand abgestützt ist.
In Öffnungsstellung des Türblatts 1 befinden sich die
Laufrollen 3, 4 im Eingriff mit dem Vollprofil der Lauf-
und Führungsschiene 5. Durch die keilförmige Nut 12 der
Laufrollen 3, 4 liegen die Kontaktpunkte der keilförmigen
Schenkel der Laufrolle 3, 4 mit der Lauf- und
Führungsschiene 5 relativ weit am breiten, äußeren Ende
der keilförmigen Nut 12.
Wird das Türblatt 1 in die Schließstellung gebracht, so
wird sie horizontal in der Lauf- und Führungsschiene 5
bewegt. Während dieser Bewegung ist es möglich, daß eine
der Laufrollen 3, 4 bereits in eine erste Einschnürung der
Lauf- und Führungsschiene 5 gerät. Da jedoch die
Rasterung der Lauf- und Führungsschiene 5 derart gewählt
ist, daß erst in der endgültigen Schließstellung alle
Rollen in eine Einschnürung eingreifen, wird während der
ganzen Bewegung des Türblatts 1 von der Öffnungsstellung
in die Schließstellung das Türblatt 1 wenigstens durch
eine der jeweils zu Doppelpaaren zusammengefaßten
Laufrollen 3, 4 getragen, die sich noch im Kontakt mit dem
Vollprofil befindet.
Bei Erreichen der Schließstellung greifen nunmehr die
Laufrollen 3, 4 beider Rollenpaare in ihre jeweiligen
Einschnürung 13 der Lauf- und Führungsschiene 5 ein.
Dadurch wird das Türblatt 1 parallel in Richtung auf die
Wandöffnung versetzt und abgesenkt. Dies wird dadurch
bewirkt, daß durch die Änderung des Profils der Lauf- und
Führungsschiene 5 zu einem Halbkreisprofil der
Kontaktpunkt zwischen der Keilrolle 3, 4 und der Lauf- und
Führungsschiene 5 nunmehr nicht mehr am breiten, äußeren
Ende der keilförmigen Nut 12 liegt, sondern weiter innen
in einem schmaleren Bereich der keilförmigen Nut.
In der für die Schließstellung vorgesehenen relativen
Position der Laufrollen 3, 4 entlang der Lauf- und
Führungsschiene 5 sind die Stützschienen 8, bzw. die
Blattfedern 14 angeordnet. Die Laufrollen 3, 4 stützen
sich auf den Stützschienen 8, bzw. den Blattfedern 14 ab
und drücken diese durch ihre Absenkbewegung nach unten,
so daß die die Stützschienen 8 tragenden Federn 9
komprimiert und dadurch geladen werden, bzw. die
Blattfedern 14 durchgebogen und dadurch geladen werden.
Durch die geladenen Federn 9, bzw. die geladene
Blattfeder 14 wird eine Rückstellkraft über die
Stützschiene 8, bzw. direkt auf die Rollen 3, 4
übertragen, die entgegen der Absenkung des Türblatts 1 in
der Schließstellung wirkt. Diese Rückstellkraft führt
dazu, daß das Türblatt 1 beim Öffnungsvorgang durch den
Benutzer einfacher aus der abgesenkten Schließposition
herausbefördert werden kann.
Durch die Absenkbewegung des Türblatts 1 und die damit
verbundene Parallelversetzung des Türblatts 1 in Richtung
auf die Wandöffnung hin, wird die Dichtung 11
zusammengedrückt und dichtet damit die Wandöffnung ab.
Claims (7)
1. Schiebetür zum Verschließen einer Wandöffnung
mit einem Türblatt (1) und einer das Türblatt (1)
tragenden und an der Wand (7) gehaltenen, Laufrollen
(3, 4) und eine Lauf- und Führungsschiene (5) aufweisenden
Aufhängung, wobei die Lauf- und Führungsschiene (5) für
die Laufrollen (3, 4) eine derart verlaufende Laufbahn
hat, daß das Türblatt (1) bei seiner Bewegung in die
Schließstellung parallel in Richtung der Wandöffnung
versetzt und abgesenkt wird, wobei kraftspeichernde
Elemente (9) geladen werden,
dadurch gekennzeichnet, daß
mindestens eine in Schließstellung mit den Laufrollen
(3, 4) in Kontakt stehende, parallel zu der Lauf- und
Führungsschiene (5) verlaufende Stützschiene (8)
vorgesehen ist, daß die Stützschiene (8) über die
kraftspeichernden Elemente (9) an der Wand (7) abgestützt
ist und daß die Stützschiene (8) relativ zur Lauf- und
Führungsschiene (5) in Richtung des Parallelversatzes
und/oder der Absenkung des Türblattes (1) bewegbar ist.
2. Schiebetür nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Laufrollen (3, 4) Keilrollen sind und die Lauf- und
Führungsschiene (5) ortsgleich mit den jeweiligen
Laufrollen (3, 4) in Schließstellung eine einseitige
Einschnürung (13) aufweist, die die Parallelversetzung
und Absenkung des Türblatts (1) bewirkt.
3. Schiebetür nach Anspruch 2,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Lauf- und Führungsschiene (5) aus einem der Form der
Keilrollen angepaßten, runden Hohl- und/oder Vollprofil
besteht.
4. Schiebetür nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet, daß
die Lauf- und Führungsschiene (5) einen prismenförmigen,
insbesondere dreieckförmigen Querschnitt hat, mit dem sie
in die keilförmige Nut der Keilrolle eingreift.
5. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 4,
dadurch gekennzeichnet, daß für
jede Laufrolle (3, 4) eine Stützschiene (8) vorgesehen
ist, deren Position und Länge parallel zur Lauf- und
Führungsschiene (5) im wesentlichen der der Einschnürung
(13) entspricht.
6. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 5,
dadurch gekennzeichnet, daß die
kraftspeichernden Elemente (9) Federn sind.
7. Schiebetür nach einem der Ansprüche 1 bis 6,
dadurch gekennzeichnet, daß die
Stützschiene und die kraftspeichernden Elemente von einer
zumindestens einlagigen Blattfeder (14) gebildet werden.
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