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DE10007552A1 - Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen - Google Patents

Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen

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Publication number
DE10007552A1
DE10007552A1 DE10007552A DE10007552A DE10007552A1 DE 10007552 A1 DE10007552 A1 DE 10007552A1 DE 10007552 A DE10007552 A DE 10007552A DE 10007552 A DE10007552 A DE 10007552A DE 10007552 A1 DE10007552 A1 DE 10007552A1
Authority
DE
Germany
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profile
fire
locking
fire protection
lock
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE10007552A
Other languages
English (en)
Inventor
Harald Schulz
Marco Zannini
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Esco Metallbaubeschlag Handel GmbH
Original Assignee
Esco Metallbaubeschlag Handel GmbH
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Filing date
Publication date
Application filed by Esco Metallbaubeschlag Handel GmbH filed Critical Esco Metallbaubeschlag Handel GmbH
Priority to DE10007552A priority Critical patent/DE10007552A1/de
Publication of DE10007552A1 publication Critical patent/DE10007552A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • E06DOORS, WINDOWS, SHUTTERS, OR ROLLER BLINDS IN GENERAL; LADDERS
    • E06BFIXED OR MOVABLE CLOSURES FOR OPENINGS IN BUILDINGS, VEHICLES, FENCES OR LIKE ENCLOSURES IN GENERAL, e.g. DOORS, WINDOWS, BLINDS, GATES
    • E06B5/00Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor
    • E06B5/10Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for protection against air-raid or other war-like action; for other protective purposes
    • E06B5/16Fireproof doors or similar closures; Adaptations of fixed constructions therefor
    • E06B5/167Devices blocking doors or windows inside its frame in case of fire
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
    • E05LOCKS; KEYS; WINDOW OR DOOR FITTINGS; SAFES
    • E05BLOCKS; ACCESSORIES THEREFOR; HANDCUFFS
    • E05B65/00Locks or fastenings for special use
    • E05B65/10Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors
    • E05B65/104Locks or fastenings for special use for panic or emergency doors actuated in response to heat, e.g. with fusible element, bimetal, memory shape or swelling material
    • EFIXED CONSTRUCTIONS
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    • E06B5/10Doors, windows, or like closures for special purposes; Border constructions therefor for protection against air-raid or other war-like action; for other protective purposes
    • E06B5/16Fireproof doors or similar closures; Adaptations of fixed constructions therefor
    • E06B5/164Sealing arrangements between the door or window and its frame, e.g. intumescent seals specially adapted therefor

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
  • Structural Engineering (AREA)
  • Business, Economics & Management (AREA)
  • Emergency Management (AREA)
  • Special Wing (AREA)

Abstract

Eine Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen, insbesondere für Brandschutztüren, zur Anbringung zwischen einem Profil (12) und einem Gegenprofil (14) umfasst ein am Profil befestigtes Eingriffselement (18), das sich bei im Brandfall erhöhten Temperaturen aus einer Ruheposition in eine Arretierposition in Eingriff mit dem Gegenprofil (14) bewegt.

Description

Gebiet der Erfindung
Die Erfindung betrifft eine Verriegelung für öffenbare Brandschutzkonstruktionen, insbesondere für Brandschutztüren, zur Anbringung zwischen einem Profil und einem Gegenprofil.
Stand der Technik
Bei Brandschutzkonstruktionen, insbesondere bei der Verwendung von Brandschutztüren, ist eine Schlossverriegelung im Brandfall nicht ausreichend. Aufgrund der Temperaturunterschiede der Profiloberflächen auf der Brandseite und auf der brandabgewandten Seite kommt es zu einem unerwünschten Aufklaffen der Brandschutztüren. Bildet sich ein zu großer Spalt zwischen dem Flügelprofil und dem Rahmenprofil, so kann der erforderliche Raumabschluss nicht mehr sichergestellt werden.
Im Stand der Technik werden daher Zusatzverriegelungen eingesetzt, die im allgemeinen oben zwischen Türflügel und Türrahmen angeordnet sind. Mit der Drückerbetätigung an der Tür wird die Zusatzverriegelung entriegelt. Mit dem Schließvorgang, d. h. im Falleneinrasten, rastet auch die Zusatzverriegelung ein. Der Nachteil einer derartigen Zusatzverriegelung liegt darin, dass lediglich für den hypothetischen Brandfall ein sehr teures Zusatzteil vorgesehen sein muss, welches zudem aufwendig einzubauen ist, da die Zusatzverriegelung an die Türverriegelung gekoppelt sein muss.
Alternativ werden Streifen aus Intumescentmaterial eingesetzt, die im Brandfall zwar das Aufklaffen des Flügels nicht verhindern können, die entstehende Fuge aber rechtzeitig schließen. Der Nachteil dieser Lösung liegt jedoch darin, dass Intumescentmaterial zum Teil schwer in die bestehenden Türprofile integrierbar ist, unter Umständen auch optisch störend wirken kann und zudem bei sehr großen Türflügeln nicht ausreichend abdichtend ist.
Darstellung der Erfindung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen, insbesondere für Brandschutztüren, vorzuschlagen, die kostengünstig herstellbar ist und leicht in Brandschutzkonstruktionen integrierbar ist.
Diese Aufgabe wird durch eine Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Der Erfindung liegt der Gedanke zugrunde, ein Eingriffselement vorzusehen, das am Profil befestigt ist und sich bei im Brandfall erhöhten Temperaturen aus der Ruheposition, in der sich das Eingriffselement im Normalfall befindet, in eine Arretierposition im Eingriff mit dem Gegenprofil bewegt. Die so gebildete Verriegelung ist unabhängig von der Drückerbetätigung an der Tür und wird nur im Brandfall in eine Wirkposition gebracht, in der sie im Eingriff mit dem Gegenprofil ist und daher eine Relativbewegung zwischen Profil und Gegenprofil sperrt. Hierdurch lässt sich das Aufklaffen der Brandschutzkonstruktion, insbesondere der Brandschutztüre, wirksam verhindern. Da die Verriegelung ohnehin nur in dem sehr selten auftretenden Brandfall zum Einsatz gelangt, ist es unerheblich, dass die Bewegung des Eingriffselements von der Ruheposition in die Arretierposition irreversibel ist und nach dem Auslösen der Verriegelung im Brandschutzfall diese durch eine neue ersetzt werden muss oder aber eine zusätzliche Einrichtung zum Entriegeln der Verriegelung vorzusehen ist. Das Eingriffselement wird durch eine bei erhöhten Temperaturen sich zerstörende oder erweichende Befestigungseinrichtung in der Ruheposition gehalten. Nur im Brandfall bei erhöhten Temperaturen kommt es zu einer Zerstörung oder Erweichung der Befestigungseinrichtung, mit der das Eingriffselement gehalten ist, so dass sich das Eingriffselement in die entspannte Position bewegen kann, die der Arretierposition im Eingriff mit dem Gegenprofil entspricht.
Bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung sind durch die übrigen Ansprüche gekennzeichnet.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung ist das Eingriffselement ein Federelement. Das Federelement ist in der Ruheposition vorgespannt, so dass der Begriff "Ruheposition" im Hinblick auf das Federelement daher missverständlich ist. Mit diesem Begriff soll jedoch zum Ausdruck gebracht werden, dass die Verriegelung in der Ruheposition keine Wirkung ausübt und auch bei der normalen Betätigung der Türe keine Funktion besitzt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform ist das Eingriffselement in der Ruheposition an einer Seite durch eine temperaturbeständige Verbindung und an der anderen Seite durch eine Klebestelle oder weichgelötete Stelle mit dem Profil verbunden. Im Brandfall löst sich somit nur die andere Seite des Eingriffselements an der Klebestelle oder weichgelöteten Stelle, während die temperaturbeständige Verbindung bestehen bleibt und somit auch in der Arretierposition die gewünschte feste Verbindung des Eingriffselements mit dem Profil bestehen bleibt.
Nach einer bevorzugten alternativen Ausführungsform der Erfindung ist das Eingriffselement in der Ruheposition an einer Seite durch eine temperaturbeständige Verbindung und an der anderen Seite durch eine Kunststoffschraube am Profil befestigt. Wenn beispielsweise die temperaturbeständige Verbindung durch eine Metallschraube ausgeführt ist, so wird bei erhöhten Temperaturen im Brandfall die Metallschraube weiterhin ihre Haltefunktion erfüllen, während die Kunststoffschraube erweicht und die Bewegung des Eingriffselements in die Arretierposition erlaubt.
Nach einer bevorzugten Ausführungsform besteht das Eingriffselement aus Stahl oder Edelstahl. Dieser Werkstoff wird bevorzugt, da er ausreichend beständig im Verlauf der Brandbeanspruchung ist. Für die Befestigungseinrichtung wird hingegen ein Werkstoff ausgewählt, der im Normalgebrauch im Temperaturbereich zwischen -20°C bis ca. +80°C ausreichend beständig ist, aber im Brandfall, d. h. ab Temperaturen größer als ca. 120°C bis 150°C seine Festigkeit verliert, indem er erweicht, zerstört wird oder schmilzt. Daher ist die Verriegelung so auszurichten, dass die Bewegung des Eingriffselements von der Ruheposition in die Arretierposition bei Temperaturen über 100°C erfolgt, vorzugsweise zwischen 120°C und 150°C.
Nach einer, bevorzugten Ausführungsform besteht das Eingriffselement aus Memory-Metall, das sich bei erhöhten Temperaturen selbsttätig in die Arretierposition verformt. Je nach dem hierbei verwendeten Material muss keine Befestigungseinrichtung vorgesehen werden, wenn die Verformung des Memory-Metalls erst im Temperaturbereich über 100°C erfolgt. Beginnt die im Normalfall unerwünschte Verformung von der Ruheposition in die Arretierposition jedoch bereits in dem Temperaturbereich bis ca. +80°C, so kann auch bei der Verwendung des Memory-Metalls zusätzlich eine Befestigungseinrichtung der oben beschriebenen Art eingesetzt werden.
Die Brandschutztüre mit einer erfindungsgemäßen Verriegelung besitzt vorzugsweise eine Verriegelung an einer Ecke des Flügels, die im Brandfall in Aussparungen des als Türrahmen ausgebildeten Gegenprofils einrückt.
Kurze Beschreibung der Zeichnungen
Nachfolgend wird die Erfindung rein beispielhaft anhand der beigefügten Figuren beschrieben, in denen:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen in Ruhestellung zeigt;
Fig. 2 die erste Ausführungsform gemäß Fig. 1 in der Arretierstellung darstellt;
Fig. 3 eine zweite Ausführungsform der Verriegelung in Ruhestellung zeigt;
Fig. 4 eine dritte Ausführungsform der Verriegelung in Ruhestellung zeigt;
Fig. 5a und 5b eine vierte Ausführungsform der Zusatzverriegelung zeigen, wobei Fig. 5a die Verriegelung in Ruhestellung und Fig. 5b die Verriegelung in der Arretierstellung zeigt;
Fig. 6 eine weitere Ausführungsform der Verriegelung darstellt;
Fig. 7 eine erste Variante der in Fig. 6 gezeigten Verriegelung in Blickrichtung A in Fig. 6 zeigt;
Fig. 8 eine zweite Variante der in Fig. 6 gezeigten Verriegelung in Blickrichtung A in Fig. 6 zeigt;
Fig. 9 eine weitere Ausführungsform der erfindungsgemäßen Verriegelung darstellt;
Fig. 10 eine alternative Befestigung des Eingriffselementes zeigt; und
Fig. 11 ein alternatives Verriegelungselement zeigt.
Wege zur Ausführung der Erfindung
In den nachfolgenden Figuren werden verschiedene Ausführungsformen der Erfindung erläutert werden. In den verschiedenen Ausführungsformen werden jedoch jeweils dieselben Elemente mit denselben Referenzziffern bezeichnet werden.
Fig. 1 zeigt eine erste Ausführungsform der Erfindung, wobei die Verriegelung in Ruhestellung ist. Von der gesamten Brandschutzkonstruktion, die beispielsweise in Form einer Brandschutztüre mit einem Flügelprofil und einem Rahmenprofil ausgebildet sein kann, ist in der Schnittdarstellung gemäß Fig. 1 nur ein Abschnitt des Profils 12 wie auch des Gegenprofils 14 dargestellt. Im Falle einer Brandschutztüre kann das Profil 12 der Türflügel und das Gegenprofil der Türrahmen sein. Für die Funktion der in den nachfolgenden Ausführungsformen beschriebenen Verriegelungen ist jedoch nur die Wirkung der Verriegelungen in Bezug auf ein Profil sowie ein Gegenprofil erheblich und die Anbringung der beschriebenen Verriegelungen liegt daher im Ermessen des Fachmanns. Im vorliegenden Fall ist sowohl das Profil 12 wie auch das Gegenprofil aus Metall gebildet und im Gegenprofil eine Aussparung 16 vorgesehen, deren Funktion anhand der Fig. 2 deutlich werden wird.
Die Verriegelungseinrichtung besteht im vorliegenden Ausführungsbeispiel aus einem Federelement 18, das mit zwei Befestigungsschrauben am Profil 12 befestigt ist. Hierzu besitzt das Federelement 18 in Form einer Platte aus Stahl oder Edelstahl Bohrungen jeweils in den Endbereichen, durch die die beiden in Fig. 1 dargestellten Befestigungsschrauben hindurchtreten können. Die Befestigungsschraube 20 in Fig. 1 besteht aus Metall, während die Befestigungsschraube 22 aus Kunststoff besteht. Während sowohl der Federwerkstoff wie auch die Befestigungsschraube 20 im Brandfall eine ausreichende Temperaturbeständigkeit besitzen, ist die Kunststoffschraube nur im Normalgebrauch, d. h. im Temperaturbereich zwischen -20°C bis ca. +80°C ausreichend beständig und haltbar. Im Brandfall hingegen verliert die Kunststoffschraube bei einer geeigneten Wahl des Kunststoffmaterials bei Temperaturen oberhalb von etwa 100°C und bevorzugt bei Temperaturen zwischen ca. 120°C und 150°C deutlich an Festigkeit und erweicht so weit, dass diese das Federelement 18 nicht mehr unter Vorspannung an dem Profil 12 befestigen kann. Als Folge daraus löst sich das Federelement 18 vom Profil 12.
Wie aus Fig. 2 ersichtlich ist, erstreckt sich im Brandfall das Ende 18b des Federelements 18 durch die Aussparung 16 im Gegenprofil 14 hindurch und führt somit zu einer Verriegelung zwischen dem Profil 12 und dem Gegenprofil 14. Das andere Ende des Federelements 18, das in der Fig. 2 mit 18a bezeichnet wird, wird aufgrund der temperaturbeständigen Befestigungsschraube 20 aus Stahl oder Edelstahl weiterhin fest in Verbindung mit dem Profil 12 gehalten. Wie aus der Darstellung die in Fig. 2 ersichtlich ist, ist die Bewegung des Federelements 18 von der in Fig. 1 dargestellten Ruheposition in die in Fig. 2 dargestellte Arretierposition nicht umkehrbar. Dies bedeutet, dass die Verriegelungseinrichtung erneut mit einer neuen Kunststoffschraube am Profil 12 befestigt werden muss, wenn die Verriegelung einmal im Brandfall "angesprochen" hat und sich das Federelement 18 in die in Fig. 2 dargestellte entspannte Position bewegen konnte.
Fig. 3 zeigt eine alternative Befestigungsalternative für das Federelement 16, das im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 sowohl am Ende 16a wie auch am Ende 16b auf eine alternative Weise befestigt wurde. Am Ende 16a, das auch im Brandfall dauerhaft mit dem Profil 12 verbunden bleiben soll wurde im Ausführungsbeispiel nach Fig. 3 eine Schweißverbindung zwischen Federelement 18 und Profil 12 gewählt, während am Ende 16b das Federelement 18 mit dem Profil 12 durch eine Weichlötverbindung oder eine Klebeverbindung verbunden ist. Die Weichlötverbindung oder Klebeverbindung ist nicht temperaturbeständig, so dass ähnlich dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 1 unter Verwendung einer Kunststoffschraube im Brandfall sich das Ende 18b des Federelements 18 vom Profil 12 löst und in der bereits in Fig. 2 dargestellten Weise in die Aussparung 16 am Gegenprofil 14 einrücken kann.
Selbstverständlich kann sowohl die Schraubverbindung wie auch Schweißverbindung am Ende 18a wie auch die Kunststoffverbindung, Weichlötverbindung oder Klebeverbindung am Ende 18b jeweils in beliebiger Kombination zueinander eingesetzt werden.
Fig. 4 zeigt eine alternative Ausführungsform der Erfindung, bei der das Federelement 12 eine Memory-Metallfeder ist, d. h. aus einem Material gebildet ist, das sich unter Wärmeeinwirkung in eine vorgegebene Position verformt. Diese Position ist bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 4 so zu wählen, dass sich im Brandfall die Memory-Metallfeder durch die Aussparung 16 im Gegenprofil 14 erstreckt und somit dieselbe Arretierwirkung besitzt wie bei den vorangegangenen Ausführungsformen bereits beschrieben wurde. Am Ende 18a ist die Memory-Metallfeder mit dem Profil 12 fest und temperaturbeständig verbunden, wobei sowohl eine Schweißverbindung wie auch eine Verbindung mit Hilfe einer Metallschraube gewählt werden kann. Das zweite Ende 18b liegt im vorliegenden Fall ohne eine Befestigungseinrichtung am Profil 12 an. Je nach dem Temperaturverhalten der Memory- Metallfeder 12 kann jedoch auch am Ende 18b ein nicht temperaturbeständiges Befestigungselement, z. B. eine Kunststoffschraube, eingesetzt werden, so dass bei einer Erhöhung der Temperatur über ca. 100°C im Brandfall die Memory-Metallfeder 12 sich erst dann verformen kann, wenn das Befestigungselement am Ende 18b seine Festigkeit verloren hat.
In den Fig. 5a und 5b ist eine weitere Ausführungsform der Erfindung dargestellt. Im vorliegenden Fall besteht die Verriegelungseinrichtung aus einer an dem Profil über einen feststehenden Zapfen oder ähnliches fest befestigten Drehfeder 18, an deren freiem Ende sich ein Arretierschenkel 19 und ein Einrückelement 21 befinden. Der Arretierschenkel 19 wird mit Hilfe einer Kunststoffschraube 22 am Profil 12 gehalten. Im Brandfall versagt die Kunststoffschraube 22 und unter der Vorspannung der Feder 18 bewegt sich die Verriegelungseinrichtung in die in Fig. 5b dargestellte Position, bei der sich das Einrückelement 21 am Arretierschenkel 19 in die Aussparung 16 am Gegenprofil 14 erstreckt, während die Feder 18 weiterhin fest mit dem Profil 12 verbunden bleibt.
Alternativ zu der in den Fig. 5a und 5b dargestellten Ausführungsform könnte das Verriegelungselement auch ohne eine Feder arbeiten. Anstelle der Drehfeder 18 würde lediglich eine drehbewegliche Befestigung des Verriegelungselements an dem feststehenden Zapfen folgen und das Einrückelement 21 wäre als Gewicht ausgebildet, das unter der Wirkung der Schwerkraft nach dem Versagen der Kunststoffschraube im Brandfall in die Aussparung am Gegenprofil herabfällt und die gewünschte Arretierung bewirkt.
Eine weitere Ausführungsform der Erfindung ist in Fig. 6 dargestellt, wobei in Fig. 6 die Verriegelungseinrichtung in der Ruhestellung gezeigt ist. Das hier eingesetzte Federelement 18 ist an dem einen Ende 18a mit Hilfe der Metallschraube 20 fest mit dem Profil 12 verbunden, während das Federelement 18 am Ende 18b durch einen Niederhalter 24 aus nicht temperaturbeständigem Material in die vorgespannte Position gebracht wird. Der Niederhalter 24 kann z. B. aus Kunststoff gefertigt sein und wird über eine weitere Metallschraube 20 mit dem Profil 12 verbunden. Ebenso kann der Niederhalter eine Kunststoffbeilagescheibe sein. Im Brandfall versagt bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 nicht eine der Schrauben 20, sondern der Niederhalter 24, so das das Ende 18b des vorgespannten Federelements 18 freigesetzt wird und sich durch die Aussparung 16 im Gegenprofil 14 erstrecken kann. Für die relative Anordnung zwischen dem Niederhalter 24 und dem Federelement 18 sind unterschiedliche Ausführungsformen denkbar, die mit Bezugnahme auf die Fig. 7 und 8 beschrieben werden.
In Fig. 7 ist lediglich am Ende 18b des Federelements 18 nur eine einzige Metallschraube 20 vorgesehen, welche den Niederhalter 24 fest mit dem Profil 12 verbindet. Der Niederhalter 24 besitzt, wie in Fig. 7 dargestellt ist, einen Ansatz, der sich im wesentlichen parallel zur Innenfläche des Profils 12 erstreckt und an dessen dem Profil 12 zugewandten Fläche das Federelement 18 unter Spannung anliegt. Im Brandfall kann mit dem Erweichen des Kunststoffs der Niederhalter 24 die Feder 18 nicht mehr unter Vorspannung niederhalten, so dass diese nach oben in die Arretierposition in Eingriff mit der Aussparung 16 schnellen kann.
In Fig. 8 ist eine alternative Anbringung gemäß dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 6 gezeigt, wobei in diesem Fall der Niederhalter 24 mit Hilfe von zwei Metallschrauben 20 nahe dem sich im Brandfall lösenden Ende des Federelements befestigt ist. Die sonstigen Funktionen und das Verhalten im Brandfall entsprechen vollständig der Ausführungsalternative, die im Zusammenhang mit Fig. 7 gezeigt wurde.
Fig. 9 zeigt eine Anbringungsalternative des Federelements 18 ähnlich zu jener, die in den Ausführungsformen nach den Fig. 6 bis 8 gezeigt wurde. Bei dem Beispiel nach Fig. 9 befindet sich ein Isoliersteg 26 sowohl an Profil 12 wie auch beim Gegenprofil 14 zwischen Profilhälften. Bei dem Ausführungsbeispiel nach Fig. 9 ist das Federelement auf der einen Seite mit Hilfe einer Metallfeder 20 fest mit dem Profilrahmen 12 verbunden, während das entgegengesetzte Ende des Federelements über einem ebenfalls am Profil 12 befestigten Niederhalter 24 aus einem nicht thermoresistenten Material in der vorgespannten Ruhestellung gehalten wird. Im Brandfall versagt der Niederhalter und die Feder kann sich in die mit Referenzziffer 18' in unterbrochenen Linien dargestellte Position entspannen, wodurch das Profil 12 und Gegenprofil 14 miteinander arretiert werden.
Fig. 10 entspricht im wesentlichen der Ausführungsform nach Fig. 9 mit dem Unterschied, dass das sich im Brandfall lösende Ende 18b des Federelements 18 durch eine Kunststoffschraube 22 gehalten wird, während das fest mit dem Profil 12 befestigte Ende des Federelements über eine Metallschraube 20 fixiert ist. Im Unterschied zu den in den vorangegangenen Ausführungsformen dargestellten Befestigungsalternativen ist im vorliegendem Fall das Ende 18b des Federelementes nicht am Profil 12, sondern an dem Isoliersteg 26 zwischen den Profilhälften 12a und 12b des Profils 12 befestigt. Die Funktionen dieser für Anbringungsalternative entsprechen jedoch ansonsten denjenigen, die bereits im Hinblick auf die vorangegangenen Ausführungsformen erläutert wurden. Selbstverständlich kann, wie oben erläutert wurde, auch bei der Anbringungsalternative nach Fig. 10 die thermoresistente Befestigung und die sich im Brandfall lösende Befestigung auf eine der oben diskutierten Weisen variiert werden, indem z. B. die Metallschraube 20 durch eine Schweißverbindung ersetzt wird und anstelle der Kunststoffschraube 22 eine Klebeverbindung vorgesehen wird.
Eine weitere Ausführungsform besteht darin, dass am Profil 12 ein Metallbolzen über eine Spiralfeder befestigt ist. Der Metallbolzen wird über eine geeignete Befestigungseinrichtung, z. B. eine Klebeverbindung oder einen sich über den Bolzen erstreckenden Kunststoffbügel in Vorspannung am Profil 12 gehalten und schnellt nach dem Versagen der Befestigungseinrichtung im Brandfall in eine entsprechend geformte Ausnehmung im Gegenprofil.
Fig. 11 zeigt eine weitere Ausführungsform der Erfindung. Auch die Ausführungsform nach Fig. 11 besitzt ein Eingriffselement, das unter Wirkung der Schwerkraft von der Ruheposition in die Eingriffposition gelangt. Im vorliegenden Fall besteht das Eingriffselement aus einem Metallbolzen 30, der im Profil 12 verschiebbar geführt ist. In der Darstellung in Fig. 11 ist der Metallbolzen 13 in der Ruheposition, in der er durch die Kunststoffschraube 22 gehalten wird. Im Brandfall erreicht die Kunststoffschraube 22 und der Bolzen 30 fällt in Fallrichtung B unter Wirkung der Schwerkraft in die mit unterbrochenen Linien in Fig. 11 dargestellte Arretierposition im Eingriff mit dem Gegenprofil 14, wobei sich der Bolzen 30 durch Aussparrungen im Gegenprofil erstreckt.
Allen oben genannten Ausführungsformen gemeinsam ist, dass die Verriegelung über ein im Brandfall sich zerstörendes oder erweichendes bzw. schmelzendes Bauteil in einer Ruheposition gehalten wird. Im Brandfall wird das Haltelement zerstört, die Verriegelung greift dabei in das Gegenprofil ein, um das Profil und Gegenprofil gegeneinander zu arretieren. Die Arretierbewegung der Verriegelung kann über die Expansion oder Verformung eines Federelements oder aber unter der Wirkung der Schwerkraft erfolgen.
Bei der Verwendung der Zusatzverriegelung in Brandschutztüren kann die Zusatzverriegelung überall dort angebracht werden, wo dies erforderlich erscheint. Vorzugsweise wird allerdings die Verriegelung an einem Eck des Flügels positioniert.
Bei allen obengenannten Ausführungsformen ist die Arretierbewegung der Verriegelung ein irreversibler Vorgang. Wenn dies nicht gewünscht sein sollte oder aber die Forderung nach einer von außen betätigbaren Verriegelung besteht, so ist bei allen obengenannten Ausführungsformen auch denkbar, die Tür auch nach dem Brand noch öffnen zu können. Hierzu kann beispielsweise ein kleines Fenster vorgesehen sein, um die Verriegelung von außen betätigen zu können. Zum Beispiel mit einem Schraubendreher kann in das Fenster eingegriffen werden, um die Verriegelung in die Ruheposition zu bewegen. Als eine Alternative zu einem Eingriffsfenster könnte auch ein nach außen reichender Hebel vorgesehen sein, über den ebenfalls die Verriegelung von der Arretierposition in die Ruheposition bewegt werden kann, um die Brandschutztüre auch nach dem Auslösen der Verriegelung öffnen zu können.

Claims (9)

1. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen, insbesondere für Brandschutztüren, zur Anbringung zwischen einem Profil (12) und einem Gegenprofil (14), umfassend ein am Profil (12) befestigtes Eingriffselement (18), das sich bei im Brandfall erhöhten Temperaturen aus einer Ruheposition in eine Arretierposition im Eingriff mit dem Gegenprofil (14) bewegt; wobei das Eingriffselement (18) durch eine bei erhöhten Temperaturen sich zerstörende oder erweichende Befestigungseinrichtung (22, 24) in Ruheposition gehalten wird.
2. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement ein Federelement (18) ist.
3. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (18) in der Ruheposition an einer Seite durch eine temperaturbeständige Verbindung (20) und an der anderen Seite durch eine Klebestelle oder weichgelötete Stelle (22) am Profil (12) befestigt ist.
4. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (18) in der Ruheposition an einer Seite durch eine temperaturbeständige Verbindung (20) und an der anderen Seite durch eine Kunststoffschraube (22) am Profil (12) befestigt ist.
5. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (18) aus Stahl oder Edelstahl besteht.
6. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen nach einem der Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Eingriffselement (18) aus Memory-Metall besteht, das sich bei erhöhten Temperaturen in die Arretierposition verformt.
7. Verriegelung für Brandschutzkonstruktionen nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die erhöhten Temperaturen über 100°C liegen, vorzugsweise zwischen 120°C und 150°C.
8. Brandschutztüre mit mindestens einer Verriegelung nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
9. Brandschutztüre nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Verriegelung an einem Eck des Flügels angeordnet ist und das Gegenprofil ein Türrahmen ist.
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