DE10110795A1 - Einfassprofil für einen Feuer- und/oder Rauchschutzabschluss - Google Patents
Einfassprofil für einen Feuer- und/oder RauchschutzabschlussInfo
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Abstract
Ein Einfaßprofil (1) für eine Stirnseite eines im wesentlichen plattenförmigen Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses besteht aus einem Mittelteil (3) und zwei rechtwinklig zu diesen abgewinkelten Randteilen (2). Die Randteile (2) überdecken Randbereiche von Ansichtsseiten des Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses. Die Ansichtsseiten schließen an die Stirnseite an und schließen mit dieser einen Winkel von ungefähr 90 DEG ein. Um den Wärmedurchgang im Bereich des Einfaßprofils (1) zu reduzieren, wird vorgeschlagen, daß die Randteile (2) lediglich über Stege (6) miteinander verbunden sind.
Description
Die Erfindung betrifft ein Einfaßprofil für eine Stirnseite eines im wesentlichen
plattenförmigen Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses, wobei das Einfaßprofil ein
Mittelteil und zwei zu diesem abgewinkelte Randteile aufweist, die Randbereiche von
Ansichtsseiten des Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses überdecken, die an die Stirnseite
anschließen.
Derartige Einfaßprofile sind beispielsweise aus der DE 40 08 999 A1 sowie der DE 43 21 539 A1
bekannt und dienen beispielsweise dazu, die Stirnseite eines Ausschnitts in einem
kastenförmigen und aus Blechen hergestellten Türblatt, in das beispielsweise ein Sichtfenster
eingebaut werden soll, stabil zu verschließen. Nach dem Verschluß der rechtwinklig zu den
Ansichtsseiten ausgerichteten Laibung des Ausschnitts kann die Scheibe unter Verwendung
eines U-förmigen elastischen Dichtungsprofils sowie zweier sich seitlich daran
anschließender winkelförmiger Halteleisten eingesetzt werden.
Bei den bekannten Einfaßprofilen handelt es sich typischerweise um durch Umformung
hergestellte Blechprofile aus Stahlblech. Eine Problematik bei Brandversuchen mit Feuer-
und/oder Rauchschutzabschlüssen, die mit derartigen Einfaßprofilen versehen sind, besteht
darin, daß die Temperaturerhöhung auf der der Brandquelle abgewandten Seite der Tür im
Bereich des Einfaßprofils unerwünscht hoch sind. Dies kann im ungünstigsten Falle dazu
führen, daß die in bestimmten Brandschutzklassen festgeschriebenen Anforderungen nicht
erfüllt werden können.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Einfaßprofil vorzuschlagen, durch das die
Temperaturerhöhung auf der einer Hitzequelle abgewandten Seite des Feuer- und/oder
Rauchschutzabschlusses vermindert wird.
Ausgehend von einem Einfaßprofil der eingangs beschriebenen Art wird diese Aufgabe
erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß die Randteile lediglich über Stege miteinander
verbunden sind.
Die erfindungsgemäße Verbindung der Randteile ausschließlich über geringe
Querschnittsflächen bewirkt eine drastische Reduzierung der Wärmeleitfähigkeit des
Einfaßprofils in Richtung von einem Randteil zum anderen. Hierdurch kann der einem
Wärmedurchgang entgegengesetzte Widerstand und daher die sich auf der der Wärmequelle
abgewandten Seite des Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses einstellende Temperatur
gegenüber konventionellen Einfaßprofilen mit vollmassiv ausgeführtem Mittelteil erheblich
reduziert werden.
Vorzugsweise begrenzen die Stege jeweils zwei Durchbrüche, die sich auf
fertigungstechnisch einfache Weise unmittelbar bei der Herstellung des erfindungsgemäßen
Einfaßprofils mit einarbeiten lassen, ohne daß hierdurch erwähnenswerte Mehrkosten
gegenüber einem nicht derart weiterbearbeiteten Einfaßprofil entstünden. Es ist möglich, daß
der Mittelteil des Einfaßprofils aus Lochblechmaterial besteht. Eine vorteilhafte
Ausgestaltung der Erfindung besteht darin, daß die Durchbrüche in mehreren parallel
zueinander und zur Längsrichtung des Einfaßprofils verlaufenden Reihen angeordnet sind.
Der Wärmedurchgang senkrecht zur Längsrichtung des Einfaßprofils läßt sich weiter
reduzieren, wenn die Stege zwischen benachbarten Durchbrüchen einer Reihe versetzt zu den
Stegen einer benachbarten Reihe angeordnet sind.
Die Erfindung weiter ausgestaltend ist vorgesehen, daß die Breite der Stege kleiner als 50%,
vorzugsweise kleiner als 30%, der Länge der Durchbrüche beträgt.
Zur weiteren Reduzierung der Temperaturen auf der Prüfseite sowie zur Vereinfachung des
Montagevorgangs ist es vorteilhaft, das Einfaßprofil mit einer Brandschutzleiste zu versehen,
beispielsweise durch Verklebung miteinander.
Um eine verbesserte Kühlung der Stege des Einfaßprofils zu bewirken, soll eine
Brandschutzleiste mit dem Mittelteil verbunden sein, damit bei einer Quellung des
Leistenmaterials die Durchbrüche ausgefüllt werden.
Sofern das Mittelteil mit einer in Längsrichtung des Profils verlaufenden und sich in Richtung
von der eingefaßten Stirnseite weg öffnenden, flachen Nut versehen ist, läßt sich darin eine in
ihrer Dicke angepaßte Brandschutzleiste besonders geschützt unterbringen. Die Gefahr einer
Beschädigung der Brandschutzleiste bei der Montage des Einfaßprofils bzw. der sich daran
anschließenden Bauelemente wird hierdurch drastisch reduziert.
Eine Weiterbildung des erfindungsgemäßen Einfaßprofils besteht darin, daß parallel zu dem
Mittelbereich ausgerichtete Randstreifen der Randteile eine Vielzahl von kreisförmigen
Durchbrüchen aufweisen, die mit gleichem Abstand zueinander in einer parallel zu der
Längserstreckung des Einfaßprofils verlaufenden Reihe angeordnet sind.
Hierdurch lassen sich Schrauben, mit denen beispielsweise Eckleisten zur Fixierung der
Fensterfüllung fixiert werden, ohne zusätzliche Bohrarbeiten mit Blechschrauben fixieren,
sofern die Durchbrüche in den Eckleisten, durch die die Schrauben hindurchgeführt werden,
als Langlöcher ausgebildet sind, deren Länge mindestens 50% des Abstandes der äquidistant
angeordneten Verschraubungsdurchbrüche beträgt.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispiels eines
erfindungsgemäßen Einfaßprofils, das in der Zeichnung dargestellt ist, näher erläutert. Es
zeigt:
Fig. 1 eine Draufsicht auf ein Einfaßprofil;
Fig. 2 einen Querschnitt entlang der Linie II durch das Einfaßprofil gemäß Fig. 1;
Fig. 3 einen ausschnittsweisen Querschnitt durch ein mit einer Verglasung
versehenes Türblatt;
Fig. 4 wie Fig. 3, jedoch in einer alternativen Ausführung und
Fig. 5 ausschnittsweise Querschnitte durch einen Feuerschutzabschluß im Bereich
bis 7 eines Segmentstoßes.
Ein in den Fig. 1 und 2 dargestelltes Einfaßprofil 1 ist durch Abkantung aus einem
Stahlblech hergestellt und besteht aus zwei winkelförmigen und parallel zueinander
verlaufenden Randteilen 2 und einem dazwischen angeordneten Mittelteil 3. Das Mittelteil 3
ist gegenüber den parallel verlaufenden Flächenabschnitten der Randteile 2 zurückversetzt,
wobei Übergangsbereiche 4 zwischen dem Randteil 2 und Mittelteil 3 geneigt verlaufen.
Hierdurch wird eine flache, sich in eine Richtung von den freien Schenkeln weg öffnende Nut
geschaffen.
Wie sich insbesondere aus Fig. 1 ergibt, ist der Mittelteil 3 mit einer Vielzahl von
langlochartigen ovalförmigen Durchbrüchen 5 versehen. Diese Durchbrüche 5 sind in drei
parallel zueinander verlaufenden und äquidistanten Reihen angeordnet und können auf
einfachem stanztechnichem Wege bei der Herstellung des Profils eingearbeitet werden.
Innerhalb der Reihen sind die Stirnseiten benachbarter Durchbrüche 5 durch Stege 6
voneinander getrennt. Die Stege 6 benachbarter Reihen sind in Längsrichtung des
Einfaßprofils 1 betrachtet jeweils um ein Drittel des Abstandes zueinander versetzt, den zwei
aufeinanderfolgende Stege in derselben Reihe besitzen.
Des weiteren weisen die Randteile 2 eine Vielzahl von kreisförmigen Durchbrüchen 7 auf, die
jeweils in einer parallel zu einer Längskante 8 des Einfaßprofils 1 verlaufen. Innerhalb der
Reihen sind die einzelnen Durchbrüche 7 äquidistant zueinander angeordnet. Die Funktion
dieser Durchbrüche 7 wird später erläutert.
Wie sich aus der Fig. 3 entnehmen läßt, wird das Einfaßprofil 1 beispielsweise dazu
verwendet, um die Laibung eines in Fig. 3 abgebrochen dargestellten Ausschnitts 9
innerhalb eines aus abgekanteten Deckblechen 10 und 11 bestehenden Türblattkastens 12
einzufassen. Mit Hilfe des Einfaßprofils 1 wird der im Bereich der Laibungen des Ausschnitts
9 offene und mit mehreren Schichten von Mineralfaserplatten 13 und Gipskartonplatten 14
zum Teil gefüllte Türblattkasten 12 verschlossen. Eine Verbindung der Abschnitte des
Einfaßprofils 1 mit den Deckblechen 10 und 11 des Türblattkastens 12 erfolgt auf
schweißtechnischem Wege.
Eine in den Ausschnitt 9 eingesetzte Brandschutzglasscheibe 15 wird über zwei die Kanten
umgreifende winkelförmige Halteprofile 16 aus einem Gummimaterial von zwei aus Metall
bestehenden Glashalteleisten 17 von den Ansichtsseiten her eingefaßt. Die Glashalteleisten 17
sind mit Hilfe von in deren Längsrichtung angeordneten Schrauben 18 an dem Einfaßprofil 1
befestigt und somit kraftschlüssig mit dem Türblattkasten 12 verbunden. Die in den
Glashalteleisten 17 für die Schrauben 18 vorhandenen Durchbrüche sind als Langlöcher
ausgeführt, um unabhängig von der konkreten Stellung der Glashalteleiste 17 (in deren
Längsrichtung betrachtet) die Schrauben 18 in jeweils einen der vorhandenen Durchbrüche 7
im Einfaßprofil 1 eindrehen zu können. Die Montage gestaltet sich daher besonders einfach,
da bei der Montage auf ein Bohren verzichtet werden kann und die Schrauben 18 als
Blechschrauben kein vorgefertigtes Gewinde benötigen. Die Köpfe der Schrauben 18
befinden sich innerhalb einer hinterschnittenen Nut in der Glashalteleiste 17, die mit einem
angepaßten Abdeckprofil 19 aus Gummi verschließbar ist, wodurch sich eine sehr gefällige
Optik des Übergangsbereichs zwischen der Brandschutzglasscheibe 15 und den Deckblechen
10 und 11 des Türblattkastens 12 ergibt.
In seinem Mittelteil 3 ist das Einfaßprofil 1 beidseitig mit jeweils einer Brandschutzleiste 20
und 21 versehen, die einen flachen rechteckförmigen Querschnitt besitzt. Die der
Brandschutzglasscheibe 15 zugewandte Brandschutzleiste 20 ist in ihrer Dicke an die Tiefe
der flachen Nut im Mittelteil 3 angepaßt. Die zurückversetzte Anordnung der
Brandschutzleiste 20 schätzt diese daher bei den anschließenden Montagevorgängen,
beispielsweise in Form des Einsetzens der Brandschutzglasscheibe 15.
Die aus einem unter Hitzeeinwirkung aufquellenden und dabei eine Kühlwirkung
entfaltenden Material bestehenden Brandschutzleisten 20 und 21 bewirken im Brandfall eine
Ausfüllung der beidseitig des Einfaßprofils 1 vorhandenen Hohlräume 22 und 23. Ein
Durchschlagen von Flammen bzw. eine Durchströmung mit heißen Gasen von einer Seite des
Türblattkastens 12 auf die andere wird hierdurch verhindert. Außerdem verschließt das
quellende Material der Brandschutzleisten 20, 21 auch die Durchbrüche 5 im Mittelteil 3 des
Einfaßprofils 1, so daß ein Wärmeübergang zwischen Metallteilen, die zuvor durch einen
Luftzwischenraum voneinander getrennt waren, weder im Wege der Konvektion noch im
Wege von Wärmestrahlung möglich ist. Der Wärmeübergang von einem Randteil 2 des
Einfaßprofils zum gegenüberliegenden ist somit ausschließlich auf dem Weg der
Wärmeleitung durch den metallischen Körper des Einfaßprofils 1 möglich. Diese
Wärmeleitung ist jedoch stark eingeschränkt, da die für den Wärmetransport zur Verfügung
stehenden Querschnittsflächen aufgrund der Durchbrüche 5 bzw. der lediglich dazwischen
verbleibenden Stege 6 sehr stark eingeschränkt sind. Das anmeldungsgemäße Einfaßprofil 1
bewirkt daher in seiner Umgebung eine spürbare Verminderung der Temperaturerhöhung auf
der dem Brandherd abgewandten Seite des Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses.
Während die in Fig. 3 gezeigte Konstruktion unter genormten Prütbedingungen mindestens
90 Minuten eine bestimmte Schutzwirkung entfaltet, handelt es sich bei der in Fig. 4
gezeigten Alternativkonstruktion um eine solche für verminderte brandschutztechnische
Anforderungen. Abgesehen davon, daß die Brandschutzglasscheibe 15' eine wesentlich
geringere Stärke aufweist, die durch eine entsprechend größere Dicke der Glashalteleisten 17'
ausgeglichen wird, ist das gegenüber Fig. 3 unveränderte Einfaßprofil 1 lediglich auf der der
Brandschutzglasscheibe 15' zugewandten Seite des Mittelteils 3 mit einer Brandschutzleiste
20 versehen. Aufgrund der durch die Gestaltung des Mittelteils 3 drastisch reduzierten
Möglichkeit des Wärmeübergangs, vermag eine derartige Konstruktion ohne weiteres den
Anforderungen eines 30-minütigen genormten Tests zu genügen.
Das Anwendungsgebiet des beschriebenen Einfaßprofils erstreckt sich neben der Einbindung
von Brandschutzglasscheiben oder ähnlichen Füllungen in Türblättern auch auf den Fall einer
stirnseitigen Verbindung mehrerer plattenförmiger Segmente eines flächenmäßig größeren
Rauch- oder Feuerschutzabschlusses. So sind in den Fig. 5 bis 7 drei alternative
Ausgestaltungen eines Übergangsbereichs 24 zwischen zwei miteinander zu verbindenden
plattenförmigen Segmenten 25 eines Feuer- und/oder Rauchschutzabschlusses dargestellt.
Jede der aufeinander zuweisenden Stirnseiten 26 der benachbarten Segmente 25 ist mit einem
separaten Einfaßprofil 1 verschlossen, das mittels Schweißen mit dem jeweiligen Deckblech
27 verbunden ist. Zwischen den Deckblechen 27 der Segmente 25 befindet sich eine Füllung
aus einem geeigneten Isoliermaterial.
Die Verbindung der aneinander angrenzenden Segmente erfolgt ebenfalls auf
schweißtechnischem Wege durch Erzeugung entsprechender Verbindungspunkte bzw. -nähte
im Bereich der Stoßfugen zwischen den spiegelverkehrt aneinanderstoßenden Einfaßprofilen
1.
Während die in Fig. 5 gezeigte Konstruktion keinerlei Brandschutzleisten aufweist und
daher lediglich geringeren Anforderungen an den Brandschutz genügt, ist das
Ausführungsbeispiel gemäß Fig. 6 mit zwei zwischen den Einfaßprofilen 1 angeordneten
Brandschutzleisten 29 versehen. Höchsten Anforderungen an den Brandschutz vermag eine
Lösung gemäß dem Ausführungsbeispiel in Fig. 7 zu erfüllen, bei dem zusätzlich noch
jeweils eine weitere Brandschutzleiste 29 im Bereich zwischen dem mit Durchbrüchen
versehenen Mittelteil des Einfaßprofils 1 und der Füllung des zugewandten Segments 25
vorhanden ist. Die ausfüllende und gleichzeitig kühlende Wirkung des quellenden Materials
der Brandschutzleisten 29 ist dieselbe, wie sie in bezug auf das Ausführungsbeispiel gemäß
Fig. 3 beschrieben wurde.
Claims (11)
1. Einfaßprofil für eine Stirnseite eines im wesentlichen plattenförmigen Feuer- und/oder
Rauchschutzabschlusses, wobei das Einfaßprofil einen Mittelteil und zwei zu diesem
abgewinkelte Randteile aufweist, die Randbereiche von Ansichtsseiten des Feuer-
und/oder Rauchschutzabschlusses überdecken, wobei die Ansichtsseiten jeweils an die
Stirnseite anschließen, dadurch gekennzeichnet, daß die Randteile (2) lediglich über
Stege (6) miteinander verbunden sind.
2. Einfaßprofil nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (6) jeweils zwei
Durchbrüche (5) begrenzen.
3. Einfaßprofil nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Mittelteil (3) aus
Lochblechmaterial besteht.
4. Einfaßprofil nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die Durchbrüche (5) in
mehreren parallel zueinander und zur Längsrichtung des Einfaßprofils (1) verlaufenden
Reihen angeordnet sind.
5. Einfaßprofil nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (6) zwischen
benachbarten Durchbrüchen (5) einer Reihe versetzt zu den Stegen (6) einer
benachbarten Reihe angeordnet sind.
6. Einfaßprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Breite
der Stege (6) kleiner als 50%, vorzugsweise kleiner als 30%, der Länge der
Durchbrüche (5) beträgt.
7. Einfaßprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das
Einfaßprofil (1) mit einer Brandschutzleiste (20, 21) versehen ist.
8. Einfaßprofil nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Brandschutzleiste (20,
21) mit dem Mittelteil (3) des Einfaßprofils (1) verbunden ist.
9. Einfaßprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß das
Mittelteil (3) mit einer in Längsrichtung des Einfaßprofils (1) verlaufenden und sich in
Richtung von der eingefaßten Stirnseite weg öffnenden, flachen Nut versehen ist, in der
eine Brandschutzleiste (20, 21) geschützt angeordnet ist.
10. Einfaßprofil nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß parallel zu
dem Mittelteil (3) ausgerichtete Randstreifen der Randteile (2) eine Vielzahl von
kreisförmigen Durchbrüchen (7) aufweisen, die mit gleichem Abstand zueinander in
einer parallel zu der Längserstreckung des Einfaßprofils (1) verlaufenden Reihe
angeordnet sind.
11. Feuer- und/oder Rauchschutzabschluß, der an einer Stirnseite (26) eines
plattenförmigen Bauteils mit einem Einfaßprofil (1) gemäß einem der Ansprüche 1 bis
10 versehen ist.
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