DE10003624A1 - Sicherheitseinrichtung an der Fronthaube eines Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs - Google Patents
Sicherheitseinrichtung an der Fronthaube eines Fahrzeugs, insbesondere eines KraftfahrzeugsInfo
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Abstract
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung (2) an einer Fronthaube (4) eines Fahrzeugs (1) mit einer ein Fronthauben-Scharnierteil (9) und ein Karosserie-Scharnierteil (7) umfassenden Scharnieranordnung (3), mittels der die Fronthaube (4) vorzugsweise in einem hinteren Vorderwagenbereich schwenkbar am Fahrzeug (1) angelenkt ist. Erfindungsgemäß ist das Fronthauben-Scharnierteil (9) gegenüber dem Karosserie-Scharnierteil (7) in Richtung zur Fahrzeuglängsmitte hin aus einem seitlichen Längsträgerbereich (6), insbesondere einer Kotflügelbank, heraus nach innen versetzt, dergestalt, dass bei einem Aufprall auf die Fronthaube (4) das Fronthauben-Scharnierteil (9) am Karosserie-Scharnierteil (7) sowie am seitlichen Längsträgerbereich (6) vorbei nach unten absenkbar ist.
Description
Die Erfindung betrifft eine Sicherheitseinrichtung an der Fronthaube eines
Fahrzeugs, insbesondere eines Kraftfahrzeugs, nach dem Oberbegriff des An
spruchs 1.
Eine allgemein vorbekannte, gattungsgemäße Sicherheitseinrichtung weist
eine Scharnieranordnung auf, die ein fronthaubenseitiges Fronthauben-Schar
nierteil und ein karosserieseitiges Karosserie-Scharnierteil umfasst. Mittels der
Scharnieranordnung ist eine Fronthaube, vorzugsweise zu beiden Seiten des
Fahrzeugs, am Fahrzeug schwenkbar angelenkt.
Konkret ist hier die Scharnieranordnung über das Karosserie-Scharnierteil an
einer Kotflügelbank der Fahrzeugkarosserie festgelegt. Das Karosserie-Schar
nierteil ist mit dem Fronthauben-Scharnierteil so gekoppelt, dass die beiden
Scharnierteile in der Fronthauben-Ruheposition direkt übereinander liegen.
Nachteilig bei diesem Aufbau ist, dass bei einer Kollision des Fahrzeugs mit
einem Fußgänger, Radfahrer etc. und einem evt. Aufprall desselben auf die
Fronthaube das Fronthauben-Scharnierteil und das Karosserie-Scharnierteil
relativ schnell auf Block gehen, so dass in diesem Bereich kein großer Verfor
mungsweg für eine Aufprallenergieabsorption zur Verfügung steht.
Die Fronthaube ist hier ferner aus einem Oberblech und einem Unterblech
aufgebaut, die vorzugsweise in Randbereichen miteinander verbunden sind.
Am Unterblech sind zur Versteifung des Haubenrandes von der Fronthauben
unterseite nach unten abstehende Versteifungssicken ausgebildet, die im Be
reich des hinteren Haubenrandes in Fahrzeugquerrichtung und damit bei ge
schlossener Fronthaube mit lediglich geringem Deformationsabstand nahezu
unmittelbar im Bereich oberhalb der jeweils seitlich angeordneten Federbein
aufnahmen verlaufen. Nachteilig bei diesem Aufbau ist, dass bei einer Kollision
des Fahrzeugs mit einem Fußgänger, Radfahrer etc. und einem evt. Aufprall
desselben auf die Fronthaube, die Fronthaube über die Versteifungssicken re
lativ schnell auf Block mit der Federbeinaufnahme gehen kann. Dies führt zu
ungünstigen Energieabsorptionseigenschaften sowie ggf. zu Beeinträchtigun
gen des Fußgängers, Radfahrers etc.
Es ist daher Aufgabe der Erfindung, eine Sicherheitseinrichtung an einem
Fahrzeug zu schaffen, mit der bei einem Aufprall auf eine Fronthaube ein
günstiges Deformations- und damit Energieabsorptionsverhalten erreichbar ist.
Diese Aufgabe wird gelöst mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
Gemäß Anspruch 1 ist das Fronthauben-Scharnierteil gegenüber dem Karos
serie-Scharnierteil in Richtung zur Fahrzeuglängsmitte hin aus einem seitlichen
Längsträgerbereich, insbesondere einer Kotflügelbank, heraus nach innen ver
setzt dergestalt, dass bei einem Aufprall auf die Fronthaube das Fronthauben-
Scharnierteil am Karosserie-Scharnierteil sowie am seitlichen Längsträgerbe
reich vorbei nach unten absenkbar ist.
Mit einem derartigen Aufbau steht insgesamt ein größerer Verformungsweg
zur Verfügung, da die beiden Scharnierteile im Falle eines Aufpralls hier nicht
auf Block gehen, sondern das Fronthauben-Scharnierteil am Karosserie-
Scharnierteil vorbei nach unten abgesenkt werden kann. Damit ist in diesem
Bereich eine für eine vorteilhafte Energieabsorption günstige Deformation der
Fronthaube möglich. Weiter ist mit einem derartigen Aufbau insbesondere
auch eine gezielte Krafteinleitung und -umleitung für eine gezielte und kontrol
lierte Aufprallenergieabsorption möglich, so dass die Gefahr von Beeinträchti
gungen eines Fußgängers, Radfahrers etc. bei einem Aufprall auf die Front
haube reduziert werden kann.
Grundsätzlich gibt es verschiedene Möglichkeiten das Fronthauben-Schar
nierteil gegenüber dem Karosserie-Scharnierteil in Richtung zur Fahrzeug
längsmitte hin aus dem seitlichen Längsträgerbereich heraus nach innen zu
versetzen. So ist es grundsätzlich möglich, dass das Karosserie-Scharnierteil
auf herkömmliche Weise ausgebildet ist und das Fronthauben-Scharnierteil
zum Anlenkungspunkt hin abgekröpft, z. B. nach außen von der Fahrzeug
längsmitte weg sowie nach unten abgekröpft ist. In einer nach Anspruch 2 be
vorzugten Ausführungsform ist jedoch das Karosserie-Scharnierteil zum An
lenkungspunkt des Fronthauben-Scharnierteil hin nach innen und oben abge
kröpft dergestalt, dass der Anlenkungspunkt in etwa am inneren Rand des
seitlichen Längsträgerbereichs liegt. Mit einem derartigen Aufbau ist ein be
sonders vorteilhaftes und nahezu ungehindertes Absenken des Fronthauben-
Scharnierteils am Karosserie-Scharnierteil sowie am seitlichen Längsträgerbe
reich vorbei möglich. Ferner ist mit einem derartigen Aufbau auch eine einfa
che nach innen zur Fahrzeuglängsmitte hin versetzte Anbindung des Front
hauben-Scharnierteils am Karosserie-Scharnierteil möglich, so dass ein derar
tiger Aufbau ohne viel Aufwand und damit auch preiswert herstellbar ist. Des
weiteren ist ein solcher Aufbau auch ohne weiteres an unterschiedliche Ein
bausituationen in unterschiedlichen Fahrzeugtypen anpassbar, so dass dieser
Aufbau insbesondere für eine Großserienfertigung, wie dies beim Automobil
bau der Fall ist, geeignet ist.
In einer nach Anspruch 3 bevorzugten Ausführungsform ist das Fronthauben-
Scharnierteil in etwa L-förmig ausgebildet. Dabei verläuft ein erster L-Schenkel
vom Anlenkungspunkt am Karosserie-Scharnierteil ausgehend in etwa in Fahr
zeuglängsrichtung, während ein zweiter L-Schenkel vorzugsweise von einem
dem Anlenkungspunkt gegenüberliegenden Schenkelende des ersten L-
Schenkels ausgehend in etwa in Fahrzeugquerrichtung, vorzugsweise entlang
des Windlaufbereichs, verläuft. Durch eine derartige Abwinklung des Front
hauben-Scharnierteils ergibt sich eine in Fahrzeuglängsrichtung gesehen
kleine und kompakte Bauweise, was dazu beiträgt, dass das Fronthauben-
Scharnierteil ggf. aus einem aufprallkritischen Bereich der Fronthaube heraus
gelegt werden kann. Vorzugsweise ist der zweite L-Schenkel dabei plattenför
mig ausgebildet und an der Fronthaube auf herkömmliche Weise festlegbar,
z. B. angeschweißt.
In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Scharnieranordnung nach An
spruch 4 im hinteren Vorderwagenbereich im Bereich einer A-Säule angeord
net, wobei die Schwenkachse der Scharnieranordnung nach Anspruch 5 im
Bereich der A-Säulenwurzel liegt. Bevorzugt ist die Scharnieranordnung dabei
nach Anspruch 6 innerhalb eines in etwa 80 mm vom unteren Windschutz
scheibenbereich beabstandeten Bereich angeordnet. Mit all diesen Maßnah
men wird erreicht, dass die Scharnieranordnung in einem für einen Aufprall,
insbesondere einen Kopfaufprall, relativ unkritischen Bereich angeordnet ist.
Damit lässt sich die Gefahr von Beeinträchtigungen eines Fußgängers, Rad
fahrers etc. bei einem Aufprall reduzieren.
In einer nach Anspruch 7 besonders bevorzugten Ausführungsform ist die
Fronthaube aus einem vorzugsweise dünnwandig ausgebildeten Oberblech,
vorzugsweise aus Stahl und/oder Aluminium, und einem vorzugsweise rah
menartig und/oder dünnwandig ausgebildeten Unterblech, vorzugsweise aus
Stahl und/oder Aluminium, aufgebaut. Das Oberblech und das Unterblech sind
dabei vorzugsweise randseitig, zum Beispiel durch Bördeln, Schweißen oder
dgl. miteinander verbunden.
Weiter bevorzugt ist gemäß Anspruch 8 vorgesehen, dass am Unterblech im
Bereich einer Federbeinaufnahme wenigstens eine von der Fronthaubenunter
seite nach unten abstehende Versteifungssicke ausgebildet ist. Die wenigstens
eine Versteifungssicke ist zur Ausbildung eines hinreichend großen Deforma
tionsabstandes zwischen der Federbeinaufnahme und der Fronthaubenunter
seite im Bereich oberhalb der Federbeinaufnahme um diese herumgeführt.
Vorteilhaft wird durch eine derartige Anordnung der wenigstens einen Verstei
fungssicke erreicht, dass ein insgesamt großer Deformationsabstand zwischen
der Federbeinaufnahme und der Fronthaube geschaffen wird, da hier zusätz
lich die Höhe der Versteifungssicken an der Fronthaubenunterseite als Defor
mationsabstand gewonnen wird. Dadurch ergeben sich bei einem Aufprall auf
die Fronthaube insgesamt günstige Energieabsorptionseigenschaften. Insge
samt kann daher mit einem derartigen Aufbau die Gefahr von Beeinträchtigun
gen eines Fußgängers oder eines Radfahrers etc. bei einem Aufprall auf die
Fronthaube reduziert werden. Weiter vorteilhaft sind hier keine unerwünschten
größeren konstruktiven Aufbauveränderungen nötig, da es zur Erzielung eines
größeren Deformationsabstandes nicht erforderlich ist, z. B. die Fronthaube als
ganzes nach oben zu versetzen. Mit einem derartigen Aufbau ergibt sich ferner
an der Fronthaubenunterseite ein vorteilhafter und günstiger Kraftfluss über die
wenigstens eine Versteifungssicke um die Federbeinaufnahme herum, so dass
insgesamt auch hiermit eine gezielte und kontrollierte Krafteinleitung und
Kraftumleitung für ein günstiges Deformations- und Energieabsorptionsverhal
ten möglich ist.
Besonders vorteilhaft sind nach Anspruch 9 dabei am Unterblech wenigstens
zwei von der Fronthaubenunterseite nach unten abstehende Versteifungs
sicken ausgebildet, die vorzugsweise zusammen mit dem Oberblech ein ge
schlossenes Trägerprofil ausbilden. Eine erste Versteifungssicke ist hierbei
randseitig ausgebildet und eine zweite der wenigstens zwei Versteifungssicken
beabstandet dazu nach innen zur Fronthaubenmitte hin versetzt ist. Dabei ist
der Abstand der ersten und zweiten Versteifungssicke wenigstens im Bereich
oberhalb der Federbeinaufnahme so ausgebildet ist, dass diese unter Ausbil
dung eines Federbeinfreiraums um die Federbeinaufnahme herumgeführt sind.
Die Fronthaube ist mit einem derartigen Aufbau insgesamt hinreichend ver
steift, wobei durch die beabstandete Anordnung der Versteifungssicken in die
sem Bereich zudem auch erreicht wird, dass die Fronthaube in diesem Bereich
insgesamt aufprallweicher ausgebildet ist. Des weiteren ist mit einem derarti
gen Aufbau eine besonders vorteilhafte Krafteinleitung und -umleitung möglich.
In einer hierzu vorteilhaften Ausführungsform ist nach Anspruch 10 im Bereich
des Federbeinfreiraums außerhalb des Bereichs der darunterliegenden Feder
beinaufnahme, vorzugsweise in einem randseitigen Bereich des Federbeinfrei
raums, das Fronthauben-Scharnierteil befestigbar. Insgesamt ist hier somit das
Risiko eines auf Block gehen der einzelnen Bauteile durch deren versetzte An
ordnung zueinander weiter erheblich reduziert, so dass der Aufbau eine für ein
günstiges Deformationsverhalten optimierte Struktur aufweist. Gegebenenfalls
können in diesem Bereich auch noch andere Funktionsteile platzsparend integ
riert werden.
Für eine weitere vorteilhafte Energieabsorptionsmöglichkeit ist gemäß An
spruch 11 vorgesehen, im Bereich der wenigstens einen Rahmenaussparung
des rahmenartigen Unterblechs ein Deformationselement anzuordnen. Dieses
Deformationselement ist mit der Unterseite des Oberblechs verbindbar, vor
zugsweise verklebbar, und weiter vorzugsweise aus einem geschäumten Ma
terial, wie zum Beispiel Polyurethan-Schaum, hergestellt. Mit einem derartigen
Deformationselement ist eine Dämpfung zu darunterliegenden, nicht defor
mierbaren Fahrzeugteilen, wie zum Beispiel einer Brennkraftmaschine, mög
lich.
Gemäß Anspruch 12 weist das aus geschäumtem Material hergestellte Defor
mationselement an der Unterseite eine Basisplatte, vorzugsweise aus Kunst
stoff, Aluminium oder Stahl, auf. Insbesondere wird mit einer derartigen Basisplatte
erreicht, dass das Deformationselement während der Montage besser
handhabbar ist.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand einer Zeichnung näher erläutert.
Es zeigen:
Fig. 1 eine schematische, perspektivische Teilansicht eines Fahrzeugs mit
einer erfindungsgemäßen Sicherheitseinrichtung, bei der ein Fronthau
ben-Scharnierteil gegenüber einem Karosserie-Scharnierteil in Richtung
zur Fahrzeuglängsmitte hin nach innen versetzt ist,
Fig. 2 eine schematische, teilweise Unteransicht einer Fronthaube, und
Fig. 3 eine schematische Schnittdarstellung entlang der Linie A-A der Fig. 2.
In der Fig. 1 ist schematisch und perspektivisch eine Teilansicht eines Fahr
zeugs 1 dargestellt. Dieses Fahrzeug 1 umfasst eine Sicherheitseinrichtung 2,
die wiederum eine Scharnieranordnung 3 umfasst.
Mittels dieser Scharnieranordnung 3 ist eine Fronthaube 4 zu beiden Seiten
des Fahrzeugs 1 zwischen einer in der Fig. 1 dargestellten Fronthauben-Ru
heposition 5 und einer hier nicht dargestellten Fronthauben-Öffnungsposition
verschwenkbar.
Die Scharnieranordnung 3 umfasst ein an einer Kotflügelbank 6 angeordnetes
Karosserie-Scharnierteil 7 sowie ein mit dem Karosserie-Scharnierteil 7 in
einem Anlenkungspunkt 8 gekoppeltes Fronthauben-Scharnierteil 9.
Die Scharnieranordnung 3 ist innerhalb eines in etwa 80 mm vom unteren
Windschutzscheibenbereich beabstandeten Bereichs D, der weniger aufprallkritisch
ist als sich daran in Richtung zum Fahrzeugfrontende hin anschließen
de Fronthaubenbereiche, im Bereich einer A-Säule 10 angeordnet, wobei eine
durch den Anlenkungspunkt 8 zwischen dem Karosserie-Scharnierteil 7 und
dem Fronthauben-Scharnierteil 9 verlaufende Schwenkachse 11 im Bereich
der A-Säulenwurzel 12 unterhalb einer Windschutzscheibe 13 liegt.
Wie dies aus der Fig. 1 weiter ersichtlich ist, ist das Karosserie-Scharnierteil 7
zum Anlenkungspunkt 8 hin nach innen und oben abgekröpft, so dass der An
lenkungspunkt 8 in etwa am inneren Rand der Kotflügelbank 6 liegt. Das
Fronthauben-Scharnierteil 9 ist in etwa L-förmig ausgebildet, wobei ein erster
L-Schenkel 14 vom Anlenkungspunkt 8 am Karosserie-Scharnierteil 7 ausge
hend in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verläuft und ein zweiter L-Schenkel 15
von einem dem Anlenkungspunkt 8 gegenüberliegenden Schenkelende des
ersten L-Schenkels 14 ausgehend entlang des Windlaufbereichs 16 in etwa in
Fahrzeugquerrichtung verläuft.
Mit einem derartigen Aufbau wird erreicht, dass das Fronthauben-Scharnierteil
9 gegenüber dem Karosserie-Scharnierteil 7 in Richtung zur Fahrzeuglängs
mitte hin aus dem Kotflügelbankbereich heraus nach innen versetzt ist, so
dass bei einem Aufprall auf die Fronthaube 4 das Fronthauben-Scharnierteil 9
am Karosserie-Scharnierteil 7 sowie an der Kotflügelbank 6 vorbei nach unten
absenkbar ist, so dass in diesem Bereich insgesamt eine für eine vorteilhafte
Energieabsorption günstige Deformation der Fronthaube möglich ist.
Wie dies aus der Fig. 1 weiter ersichtlich ist, ist der zweite L-Schenkel 15 des
Fronthauben-Scharnierteils 9 plattenförmig ausgebildet und an der Fronthaube
4 festlegbar, was hier jedoch aus Übersichtlichkeitsgründen nicht dargestellt
ist.
In der Fig. 2 ist schematisch eine teilweise Unteransicht der Fronthaube 4 dar
gestellt. In der Fig. 3 ist die Schnittansicht entlang der Linie A-A der Fig. 2 dargestellt.
Wie dies aus den Fig. 2 und 3 ersichtlich ist, ist die Fronthaube 4 aus
einem dünnwandigen Oberblech 17, zum Beispiel aus Stahl oder Aluminium,
und einem rahmenartigen Unterblech 18, das ebenfalls aus einem Stahl oder
Aluminium hergestellt sein kann, aufgebaut. Das Oberblech 17 und das Unter
blech 18 sind randseitig miteinander durch zum Beispiel Bördeln oder
Schweißen verbunden.
Am Unterblech 18 sind ferner zwei von der Fronthauben-Unterseite nach unten
abstehende Versteifungssicken 19, 20 ausgebildet, die, wie dies insbesondere
aus der Fig. 3 ersichtlich ist, zusammen mit dem Oberblech 17 ein geschlos
senes Trägerprofil ausbilden.
Die erste Versteifungssicke 19 ist randseitig ausgebildet, während die zweite
Versteifungssicke 20 beabstandet dazu nach innen zur Fronthaubenmitte hin
versetzt ist. Wie dies insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann, ist der
Abstand der ersten und zweiten Versteifungssicke 19, 20 im Bereich oberhalb
einer Federbeinaufnahme 21 so ausgebildet, dass diese unter Ausbildung
eines Federbeinfreiraums 22 zwischen den Versteifungssicken 19, 20 um die
Federbeinaufnahme 21 herumgeführt sind. Dadurch wird erreicht, dass im Be
reich oberhalb der Federbeinaufnahme 21, wie dies insbesondere aus der Fig.
3 ersichtlich ist, ein hinreichend großer Deformationsabstand S zwischen der
Fronthauben-Unterseite und der Federbeinaufnahme 21 ausgebildet wird. Da
durch wir ein frühzeitiges auf Block gehen der Fronthaube 4 im Bereich der
Federbeinaufnahme 21 vermieden. Ferner ist hiermit auch eine gezielte Kraft
einleitung und Kraftumleitung möglich.
Wie dies aus der Fig. 2 weiter ersichtlich ist, ist im Bereich des Federbeinfrei
raums 22 außerhalb des Bereichs der Federbeinaufnahme 21 ferner auch das
Fronthauben-Scharnierteil 9 mit dem zweiten L-Schenkel 15 befestigbar, wie
dies in der Fig. 2 strichliert eingezeichnet ist.
Aus den Fig. 2 und 3 ist ferner ersichtlich, dass im Bereich einer Rahmenaus
sparung 23 des rahmenartigen Unterblechs 18 ein Deformationselement 24
aus Polyurethan-Schaum vorgesehen ist, das mit der Unterseite des Ober
blechs 18 verklebt ist.
Wie dies insbesondere aus der Fig. 3 ersichtlich ist, ist an der Unterseite des
Deformationselementes 24 eine Basisplatte 25, zum Beispiel aus Kunststoff,
Aluminium oder Stahl, vorgesehen. Mit einem derartigen Aufbau der Fronthau
be 4 wird somit insgesamt eine relativ aufprallweiche Fronthaube zur Verfü
gung gestellt.
Claims (12)
1. Sicherheitseinrichtung an einer Fronthaube eines Fahrzeugs, insbeson
dere eines Kraftfahrzeugs,
mit einer ein fronthaubenseitiges Fronthauben-Scharnierteil und ein ka rosserieseitiges Karosserie-Scharnierteil umfassenden Scharnieranord nung, mittels der eine Fronthaube, vorzugsweise zu beiden Seiten des Fahrzeugs, schwenkbar am Fahrzeug angelenkt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Fronthauben-Scharnierteil (9) gegenüber dem Karosserie- Scharnierteil (7) in Richtung zur Fahrzeuglängsmitte hin aus einem seit lichen Längsträgerbereich (6), insbesondere einer Kotflügelbank, heraus nach innen versetzt ist dergestalt,
dass bei einem Aufprall auf die Fronthaube (4) das Fronthauben-Schar nierteil (9) am Karosserie-Scharnierteil (7) sowie am seitlichen Längsträ gerbereich (6) vorbei nach unten absenkbar ist.
mit einer ein fronthaubenseitiges Fronthauben-Scharnierteil und ein ka rosserieseitiges Karosserie-Scharnierteil umfassenden Scharnieranord nung, mittels der eine Fronthaube, vorzugsweise zu beiden Seiten des Fahrzeugs, schwenkbar am Fahrzeug angelenkt ist,
dadurch gekennzeichnet,
dass das Fronthauben-Scharnierteil (9) gegenüber dem Karosserie- Scharnierteil (7) in Richtung zur Fahrzeuglängsmitte hin aus einem seit lichen Längsträgerbereich (6), insbesondere einer Kotflügelbank, heraus nach innen versetzt ist dergestalt,
dass bei einem Aufprall auf die Fronthaube (4) das Fronthauben-Schar nierteil (9) am Karosserie-Scharnierteil (7) sowie am seitlichen Längsträ gerbereich (6) vorbei nach unten absenkbar ist.
2. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet,
dass das Karosserie-Scharnierteil (7) zum Anlenkungspunkt (8) des Fronthauben-Scharnierteils (9) hin nach innen und oben abgekröpft ist dergestalt,
dass der Anlenkungspunkt (8) in etwa am inneren Rand des seitlichen Längsträgerbereichs (6) liegt.
dass das Karosserie-Scharnierteil (7) zum Anlenkungspunkt (8) des Fronthauben-Scharnierteils (9) hin nach innen und oben abgekröpft ist dergestalt,
dass der Anlenkungspunkt (8) in etwa am inneren Rand des seitlichen Längsträgerbereichs (6) liegt.
3. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 1 oder Anspruch 2, dadurch ge
kennzeichnet,
dass das Fronthauben-Scharnierteil (9) in etwa L-förmig ausgebildet ist,
dass ein erster L-Schenkel (14) vom Anlenkungspunkt (8) am Karosse rie-Scharnierteil (7) ausgehend in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verläuft und ein zweiter L-Schenkel (15) vorzugsweise von einem dem Anlen kungspunkt (8) gegenüberliegenden Schenkelende des ersten L-Schen kels (14) ausgehend (16) in etwa in Fahrzeugquerrichtung, vorzugsweise entlang des Windlaufbereichs, verläuft, und
dass der zweite L-Schenkel (15) vorzugsweise plattenförmig ausgebildet und an der Fronthaube (4) festlegbar ist.
dass das Fronthauben-Scharnierteil (9) in etwa L-förmig ausgebildet ist,
dass ein erster L-Schenkel (14) vom Anlenkungspunkt (8) am Karosse rie-Scharnierteil (7) ausgehend in etwa in Fahrzeuglängsrichtung verläuft und ein zweiter L-Schenkel (15) vorzugsweise von einem dem Anlen kungspunkt (8) gegenüberliegenden Schenkelende des ersten L-Schen kels (14) ausgehend (16) in etwa in Fahrzeugquerrichtung, vorzugsweise entlang des Windlaufbereichs, verläuft, und
dass der zweite L-Schenkel (15) vorzugsweise plattenförmig ausgebildet und an der Fronthaube (4) festlegbar ist.
4. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Scharnieranordnung (3) im hinteren Vorderwa
genbereich im Bereich einer A-Säule (10) angeordnet ist.
5. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass
die Schwenkachse (11) der Scharnieranordnung (3) im Bereich der A-
Säulenwurzel (12) liegt.
6. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 4 oder Anspruch 5, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Scharnieranordnung (3) innerhalb eines in etwa
80 mm vom unteren Windschutzscheibenbereich beabstandeten Be
reichs (D) angeordnet ist.
7. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch ge
kennzeichnet, dass die Fronthaube (4) aus einem vorzugsweise dünn
wandigen Oberblech (17), vorzugsweise aus Stahl und/oder Aluminium,
und einem vorzugsweise rahmenartigen und/oder dünnwandigen Unter
blech (18), vorzugsweise aus Stahl und/oder Aluminium, aufgebaut ist,
die vorzugsweise randseitig miteinander verbunden sind.
8. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet,
dass am Unterblech (18) im Bereich einer Federbeinaufnahme (21) we nigstens eine von der Fronthaubenunterseite nach unten abstehende Versteifungssicke (19, 20) ausgebildet ist, und
dass die wenigstens eine Versteifungssicke (19, 20) zur Ausbildung eines Deformationsabstandes (S) zwischen der Federbeinaufnahme (21) und der Fronthaubenunterseite an der Fronthaubenunterseite dergestalt angeordnet ist, dass sie bei geschlossener Fronthaube im Bereich ober halb der Federbeinaufnahme (21) um diese herumgeführt ist.
dass am Unterblech (18) im Bereich einer Federbeinaufnahme (21) we nigstens eine von der Fronthaubenunterseite nach unten abstehende Versteifungssicke (19, 20) ausgebildet ist, und
dass die wenigstens eine Versteifungssicke (19, 20) zur Ausbildung eines Deformationsabstandes (S) zwischen der Federbeinaufnahme (21) und der Fronthaubenunterseite an der Fronthaubenunterseite dergestalt angeordnet ist, dass sie bei geschlossener Fronthaube im Bereich ober halb der Federbeinaufnahme (21) um diese herumgeführt ist.
9. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet,
dass am Unterblech (18) wenigstens zwei von der Fronthaubenunter seite nach unten abstehende Versteifungssicken (19, 20) ausgebildet sind, die vorzugsweise zusammen mit dem Oberblech (17) ein ge schlossenes Trägerprofil ausbilden,
dass eine erste Versteifungssicke (19) randseitig ausgebildet und eine zweite der wenigstens zwei Versteifungssicken (20) beabstandet dazu nach innen zur Fronthaubenmitte hin versetzt ist, und
dass der Abstand der ersten und zweiten Versteifungssicke (19, 20) we nigstens im Bereich oberhalb der Federbeinaufnahme (21) so ausgebil det ist, dass diese unter Ausbildung eines Federbeinfreiraums (22) um die Federbeinaufnahme (21) herumgeführt sind.
dass am Unterblech (18) wenigstens zwei von der Fronthaubenunter seite nach unten abstehende Versteifungssicken (19, 20) ausgebildet sind, die vorzugsweise zusammen mit dem Oberblech (17) ein ge schlossenes Trägerprofil ausbilden,
dass eine erste Versteifungssicke (19) randseitig ausgebildet und eine zweite der wenigstens zwei Versteifungssicken (20) beabstandet dazu nach innen zur Fronthaubenmitte hin versetzt ist, und
dass der Abstand der ersten und zweiten Versteifungssicke (19, 20) we nigstens im Bereich oberhalb der Federbeinaufnahme (21) so ausgebil det ist, dass diese unter Ausbildung eines Federbeinfreiraums (22) um die Federbeinaufnahme (21) herumgeführt sind.
10. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass
im Bereich des Federbeinfreiraums (22) außerhalb des Bereichs der da
runterliegenden Federbeinaufnahme (21), vorzugsweise in einem rand
seitigen Bereich des Federbeinfreiraums (22), das Fronthauben-Schar
nierteil (9) befestigbar ist.
11. Sicherheitseinrichtung nach einem der Ansprüche 7 bis 10, dadurch ge
kennzeichnet,
dass im Bereich der wenigstens einen Rahmenaussparung (23) des rahmenartigen Unterblechs (18) ein Deformationselement (24) vorgese hen ist, und
dass das Deformationselement (24) mit der Unterseite des Oberblechs (17) verbindbar, vorzugsweise verklebbar, sowie vorzugsweise aus einem geschäumten Material, vorzugsweise Polyurethan-Schaum, her gestellt ist.
dass im Bereich der wenigstens einen Rahmenaussparung (23) des rahmenartigen Unterblechs (18) ein Deformationselement (24) vorgese hen ist, und
dass das Deformationselement (24) mit der Unterseite des Oberblechs (17) verbindbar, vorzugsweise verklebbar, sowie vorzugsweise aus einem geschäumten Material, vorzugsweise Polyurethan-Schaum, her gestellt ist.
12. Sicherheitseinrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet,
dass das aus geschäumten Material hergestellte Deformationselement
(24) an der Unterseite eine Basisplatte (25) aufweist, die vorzugsweise
aus Kunststoff und/oder Aluminium und/oder Stahl hergestellt ist.
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