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DE102005005416B4 - Fronthaubenanordnung und Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung - Google Patents

Fronthaubenanordnung und Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung Download PDF

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DE102005005416B4
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Abstract

Fronthaubenanordnung für ein Kraftfahrzeug, umfassend mindestens – eine Fronthaube (4), sowie – mindestens ein Scharnier zur Verbindung der Fronthaube (4) mit dem Kraftfahrzeug, wobei das mindestens eine Scharnier an einer A-Säule (10) des Kraftfahrzeuges angebracht ist, das Scharnier als Vier-Gelenk-Scharnier ausgebildet ist, umfassend einen ersten Scharnierarm (2), einen zweiten Scharnierarm (3), wobei der erste Scharnierarm (2) über ein erstes Gelenk (5) mit der A-Säule (10) und über ein zweites Gelenk (6) mit der Fronthaube (4) und der zweite Scharnierarm (3) über ein drittes Gelenk (7) mit der A-Säule (10) und über ein viertes Gelenk (8) mit der Fronthaube (4) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Scharnierarm (2) zur Ausbildung eines Innenbogens eine bogenförmige Gestalt derart aufweist, dass in einer geöffneten Position der Fronthaube (4) das vierte Gelenk (8) in den Innenbogen des ersten Scharnierarms (2) eingetaucht ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft eine Fronthaubenanordnung eines Kraftfahrzeugs gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1, sowie ein Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 7.
  • Es ist bekannt, dass Fußgänger, die von der Frontpartie eines Kraftfahrzeuges während der Fahrt erfasst werden, mit dem Körper auf die Fronthaube eines Kraftfahrzeuges auftreffen und erhebliche Verletzungen davontragen.
  • Um diesem Problem zu begegnen, insbesondere um die Energie des Aufpralls für den Fußgänger abzumildern, wird in der EP 1 187 754 B1 eine Fronthaubenanordnung vorgeschlagen, bei der eine Fronthaube eines Fahrzeuges über mindestens ein Viergelenkscharnier an den Rahmen des Fahrzeuges angelenkt ist. Ferner ist diese Fronthaube über wenigstens ein Haubenschloss verriegelbar, wobei das mindestens eine Viergelenkscharnier wenigstens einen Lenker aufweist, dessen Gelenk an einem der Teile Fronthaube und Karosserie des Fahrzeuges unter der Last eines Aufpralls eines Fußgängers in seiner Lage veränderbar ist. Durch die hier vorgeschlagene Anordnung wird der allgemeine Gedanke umgesetzt, unter Überlast eine Veränderung des Abstandes der beiden an einem Anschlagteil bzw. an der Karosserie oder an der Fronthaube angeordneten Anlenkungen zuzulassen, um damit das Viergelenk für eine weitere Schwenkkurve, die sich von der eigentlichen Schwenkkurve des Viergelenks unterscheidet, freizugeben. Durch die hier vorgeschlagene Ausgestaltung der Fronthaubenanordnung soll ein kostenmäßig und technisch realisierbarer Fußgängerschutz bereitgestellt werden.
  • Die hier vorgeschlagene Fronthaubenanordnung ist jedoch nicht frei von Nachteilen, insbesondere werden hier kinematische Maßnahmen ergriffen um die Wirkung des Aufschlages zu mindern. Hierdurch müssen jedoch Kompromisse in Bezug auf die Stabilität der Gelenkanordnung, bedingt durch federnde Materialien, aber auch hinsichtlich der Auswahl der Werkstoff gemacht werden, die letztendlich zu einer Verteuerung der gesamten Fronthaubenanordnung führen.
  • DE 103 47 830 A1 offenbart eine Anordnung einer Frontklappe an einem Fahrzeug mit zumindest einer Scharniereinrichtung, wobei die Scharniereinrichtung zur Karosserie eine Führung aufweist, die eine Verlagerung der Scharniereinrichtung relativ zur Karosserie in Fahrtrichtung gesehen nach hinten bei einem Frontalaufprall verhindert.
  • DE 195 14 388 A1 offenbart ein Tür- oder Klappenscharnier für Kraftwagen bei dem eine Scharnierhälfte versenkt in einen Bauteil des Kraftfahrzeuges angeordnet ist.
  • DE 100 03 624 A1 offenbart eine Sicherheitseinrichtung an der Fronthaube eines Fahrzeuges, insbesondere eines Kraftfahrzeuges, bei der ein Fronthauben-Scharnierteil gegenüber einem Karosserie-Scharnierteil nach innen versetzt angeordnet ist.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Fronthaubenanordnung bereitzustellen, die einen vorteilhaften Fußgängerschutz ermöglicht, jedoch ohne kinematische Maßnahmen wie Dämpfer oder ähnliche Energieabsorbierende Maßnahmen auskommt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe durch eine Fronthaubenanordnung mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen gelöst. Es ist vorgesehen, dass das mindestens eine Scharnier an einer A-Säule des Kraftfahrzeuges angebracht ist, dass der erste Scharnierarm zur Ausbildung eines Innenbogens eine bogenförmige Gestalt derart aufweist, dass in einer geöffneten Position der Fronthaube das vierte Gelenk in den Innenbogen des ersten Scharnierarms eingetaucht ist. Durch die konsequente Verlegung aus dem unmittelbaren Aufschlagsbereich heraus, wird ein effektiver Fußgängerschutz bereitgestellt, die Auslegung des Scharniers jedoch in keiner Weise eingeschränkt. Dementsprechend kann auch eine Schwächung des Scharniers vermieden werden und die hochgenaue Führung der Fronthaube bleibt gewährleistet.
  • Die Verwendung eines Vier-Gelenk-Scharniers ermöglicht eine überlagerte rotatorische und translatorische Fronthaubenöffnung, wodurch die Kollision der Fronthaube, die im Übrigen beliebig ausgestaltet sein kann, mit Teilen von Kotflügel, Seitenteil oder Windschutzscheibe vermieden werden kann. Durch die bogenförmige Gestalt des ersten Scharnierarms wird ermöglicht, dass der zweite Scharnierarm bei der Öffnungsbewegung der Fronthaube hinter dem ersten Scharnierarm kollisionsfrei abtauchen kann. Dementsprechend sind Öffnungswinkel von über 60° Grad möglich.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Verbindung zwischen der A-Säule und dem ersten Gelenk und dem dritten Gelenk über eine Grundplatte hergestellt wird. Dementsprechend wird ein geeignetes Anschlusselement bereitgestellt, welches an beispielsweise unterschiedliche A-Säulen angepasst sein kann.
  • Es kann weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen sein, dass ein Anschlussflansch zur Verbindung des zweiten Gelenks und des vierten Gelenks mit der Fronthaube (4) vorgesehen ist. Auch durch diese Maßnahme wird ein geeignetes Anschlusselement bereitgestellt, welches eine sichere Verbindung zwischen den Scharnierarmen und der Fronthaube herstellen kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Weiterbildung der vorliegenden Erfindung kann vorgesehen sein, dass die Scharnierarme in einer Ebene angeordnet sind. Dementsprechend ergibt sich ein sehr kompakt ausgestaltetes Scharnier.
  • Eine weitere Aufgabe der vorliegenden Erfindung liegt darin, ein Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung vorzuschlagen, wobei das Kraftfahrzeug mit mindestens eines A-Säule ausgestattet ist, wobei sich die Fronthaubenanordnung durch einen vorteilhaften Fußgängerschutz ermöglicht, jedoch ohne kinematische Maßnahmen wie Dämpfer oder ähnliche Energieabsorbierende Maßnahmen auskommt.
  • Erfindungsgemäß wird diese Aufgabe dadurch gelöst, dass das Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 ausgestattet ist. Durch diese konsequente Verlegung aus dem unmittelbaren Aufschlagsbereich heraus, wird ein effektiver Fußgängerschutz bereitgestellt, die Auslegung des Scharniers jedoch in keiner Weise eingeschränkt. Dementsprechend kann auch eine Schwächung des Scharniers vermieden werden und die hochgenaue Führung der Fronthaube bleibt gewährleistet.
  • Weitere Merkmale und Vorteile der vorliegenden Erfindung werden deutlich anhand der nachfolgenden Beschreibung bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegenden Abbildungen. Darin zeigen
  • 1 eine erfindungsgemäße Fronthaubenanordnung in einer geschlossenen Position der Fronthaube;
  • 2 eine erfindungsgemäße Fronthaubenanordnung in einer offenen Position der Fronthaube;
  • 3 ein Fahrzeug mit einer erfindungsgemäßen Fronthaubenanordnung.
  • Zunächst wir auf 1 Bezug genommen.
  • Eine erfindungsgemäße Fronthaubenanordnung für ein Kraftfahrzeug umfasst im Wesentlichen eine Fronthaube 4, die über Scharniere an den zugeordneten A-Säulen 10 des Kraftfahrzeuges angebracht ist. Das Scharnier als solches ist als Vier-Gelenk-Scharnier ausgestaltet und weist einen ersten Scharnierarm 2 und einen zweiten Scharnierarm 3 auf, wobei der erste Scharnierarm 2 jeweils endseitig mit dem ersten Gelenk 5 an einer Grundplatte 1 und mit dem gegenüberliegenden Ende über das zweite Gelenk 6 mit einem Befestigungsflansch 9 verbunden ist. Entsprechend ist der zweite Scharnierarm 3 über das dritte Gelenk 7 an der Grundplatte 1 und über das vierte Gelenk 8 mit dem Befestigungsflansch 9 verbunden. Der Befestigungsflansch 9 ist im Wesentlichen trapezförmig ausgestaltet und an der Fronthaube 4 befestigt, während die Grundplatte 1 an der A-Säule 10 des Kraftfahrzeuges angebracht, vorzugsweise mit dieser verschraubt ist.
  • In der 1 ist die erfindungsgemäße Fronthaubenanordnung in einem geschlossenen Zustand der Fronthaube 4 dargestellt. Die Scharnierarme 2, 3 sind näherungsweise parallel zueinander ausgerichtet, wobei der erste Scharnierarm 2 vorzugsweise eine leicht bogenförmige Gestalt aufweist.
  • Ein Zweck der bogenförmigen Gestalt der ersten Scharnierarm 2 lässt sich der Darstellung der Fronthaubenanordnung in einer geöffneten Position der Fronthaube 4 entnehmen. Es ist erkennbar, wie das dem Befestigungsflansch 9 zugewandte Ende des zweiten Scharnierarms 3 bzw. das vierte Gelenk 8 in den Innenbogen des ersten Scharnierarms 2 eingetaucht ist. Durch Öffnen der Fronthaube 4 führen beide Scharnierarme 2, 3 eine Drehbewegung aus. Während der erste Scharnierarm 2 eine Schwenkbewegung ausführt, dreht der zweite Scharnierarm 3 in Richtung des ersten Scharnierarms 2 und taucht in den Bereich des Innenbogens der ersten Scharnierarm 2 ein. Entsprechend der Anordnung der vier Gelenke 5, 6, 7, 8 wird die Fronthaube 4 überlagert rotatorisch und translatorisch bewegt. Gemäß der Ausgestaltung des Scharniers als Vier-Gelenk-Scharnier wird das Öffnen bzw. das Schließen der Fronthaube 4 in einer definierten Kurvenbahn ermöglicht. Eine Kollision der Fronthaube 4, die selbstverständlich beliebig ausgestaltet sein kann, mit Teilen von Kotflügel, Seitenteil oder Windschutzscheibe wird dadurch ausgeschlossen.
  • Selbstverständlich können die Scharniere auch in anderer Art und Weise ausgestaltet sein. Ein wesentlicher Aspekt der Erfindung ist jedoch die Lage der Scharniere im Bereich der A-Säule 10 des Kraftfahrzeuges. Durch die Platzierung der Scharniere seitlich an der A-Säule 10 liegt das Scharnier außerhalb des sogenannten Testbereiches für den Kopfimpaktor beim Fußgängerschutz.
  • Insgesamt ergibt sich durch die hier vorgeschlagene Fronthaubenanordnung eine hochgenaue und robuste Fronthaubenführung, die sich durch eine einfache Verbindungstechnik realisieren lässt.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Grundplatte
    2
    erster Scharnierarm
    3
    zweiter Scharnierarm
    4
    Fronthaube
    5
    erstes Gelenk
    6
    zweites Gelenk
    7
    drittes Gelenk
    8
    viertes Gelenk
    9
    Befestigungsflansch
    10
    A-Säule

Claims (5)

  1. Fronthaubenanordnung für ein Kraftfahrzeug, umfassend mindestens – eine Fronthaube (4), sowie – mindestens ein Scharnier zur Verbindung der Fronthaube (4) mit dem Kraftfahrzeug, wobei das mindestens eine Scharnier an einer A-Säule (10) des Kraftfahrzeuges angebracht ist, das Scharnier als Vier-Gelenk-Scharnier ausgebildet ist, umfassend einen ersten Scharnierarm (2), einen zweiten Scharnierarm (3), wobei der erste Scharnierarm (2) über ein erstes Gelenk (5) mit der A-Säule (10) und über ein zweites Gelenk (6) mit der Fronthaube (4) und der zweite Scharnierarm (3) über ein drittes Gelenk (7) mit der A-Säule (10) und über ein viertes Gelenk (8) mit der Fronthaube (4) verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, dass der erste Scharnierarm (2) zur Ausbildung eines Innenbogens eine bogenförmige Gestalt derart aufweist, dass in einer geöffneten Position der Fronthaube (4) das vierte Gelenk (8) in den Innenbogen des ersten Scharnierarms (2) eingetaucht ist.
  2. Fronthaubenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Verbindung zwischen der A-Säule (10) und dem ersten Gelenk (5) und dem dritten Gelenk (7) über eine Grundplatte (1) hergestellt wird.
  3. Fronthaubenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Anschlussflansch (9) zur Verbindung des zweiten Gelenks (6) und des vierten Gelenks (8) mit der Fronthaube (4) vorgesehen ist.
  4. Fronthaubenanordnung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharnierarme (2, 3) in einer Ebene angeordnet sind.
  5. Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung, wobei das Kraftfahrzeug mit mindestens eines A-Säule (10) ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftfahrzeug mit einer Fronthaubenanordnung gemäß einem der Ansprüche 1 bis 4 ausgestattet ist.s
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