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Stapelbare Ladeplatte Die Erfindung geht aus von einer Ladeplatte
zum Transport und zum Lagern von Gütern verschiedener Art, insbesondere druckempfindlicher
Güter, und die im Zusammenwirken mit Hubgeräten, wie Gabelstaplern od. dgl., verwendbar
ist. Beim Transport drucl;empfindlicher Güter ist man zum Schutze dieser bereits
dazu übergegangen, die Ladeplatten mit nach oben gerichteten Stützen auszurüsten,
die zur Aufnahme einer weiteren Ladeplatte dienen, die auch abnehmbar sein können.
Es ist weiterhin bekannt, solche Tragstützen mit Verbindungsschienen zu versehen
und mitunter auf diesen Schienen Zwischenböden zur Lagerung von druckempfindlichen
Gütern anzuordnen. Die Verbindungsschienen sind dabei fest mit den Tragstützen verbunden,
da sie den gegenseitigen Abstand der Stützen wahren sollen, und ge statten somit
keine wirtschaftliche Ausnutzung der Ladeplatte, weil beträchtliche Räume zwischen
den einzelnen Zwischenböden vom Stapelgut frei bleiben können. Es sind auch transportfähige
Ladegestelle bekannt mit in mehreren Etagen übereinander angeordneten Aufnahmevorrichtungen
für bestimmte Waren. Diese Ladegestelle besitzen aber keine Vorkehrungen, mehrere
dieser Gestelle übereinandersetzen zu können.
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Bei einer weiterhin bekannten Ladeplatte sind die Stützen in ihrer
Höhe verstellbar, so daß der Abstand zwischen zwei aufeinandergesetzten Ladeplatten
verändert werden kann. Diese Ladeplatten besitzen aber keine Vorrichtung zum Einhängen
von Zwi schenböden.
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Erfindungsgemäß wird zur Beseitigung dieser Mängel eine stapelbare
Ladeplatte mit nach oben gerichteten Tragstützen zur Aufnahme einer weiteren Ladeplatte
und mit zwischen den Tragstützen befindlichen Schienen vorgeschlagen, die dadurch
gekennzeichnet ist, daß die Tragschienen zwischen allen oder jeweils zwei benachbarten
Stützen höhenverstellbar angeordnet sind. Zweckmäßigenveise geschieht die Verbindung
zwischen den Stützen und den Schienenenden über Haltekloben, die gleitend die Stützen
um schließen und die durch vorspringende Teile, mit entsprechenden vertieft liegenden
Teilen der Stützen ineinandergreifend, höhenverstellbar sind.
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Auf einem anderen technischen Gebiet, nämlich für rohrförmige Schauständer
mit verstellbaren Schaustinderarmen, ist eine Ausführung bekanntgeworden, bei der
die Schauständerarme am Schauständer mittels eines diesen umgreifenden Haltebügels
und eines auf der Gegenseite in Löcher des Schauständers eingreifenden Stiftes auswechselbar
und höhenverstellbar befestigt sind.
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Beim Anmeldungsgegenstand ist es durch die weiter oben beschriebene
Anordnung möglich, den Abstand der Tragschienen bzw. der darauf ruhenden Zwischenböden
untereinander sowie den Abstand von der Grundplatte den Abmessungen der zu stapelnden
Güter entsprechend anzupassen und so einzustellen, daß nur ein ganz geringer Raum
vom Ladegut unausgenutzt bleibt. Durch zusätzliche Sprossen, die leicht lösbar mit
den Tragschienen verbunden werden, hat man es in der Hand, die Größe der einzelnen
durch die Tragschienen entstandenen Felder noch weiter zu unterteilen und somit
auf besondere Gestaltungen des Ladegutes Rücksicht zu nehmen. Dabei können die durch
das Einlegen der Sprossen entstandenen kleineren Felder durch entsprechend große
Ladeflächen oder Zwischenböden, wie Mulden, Netze od. dgl., zur Aufnahme des Ladegutes
ausgefüllt werden.
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Der Gegenstand der Erfindung ist in der Zeichnung beispielsweise
erläutert. Es zeigt Fig. 1 eine Ansicht zweier aufeinandergestellter Ladeplatten,
Fig. 2 eine Vorderansicht, Fig. 3 eine Seitenansicht, Fig. 4 eine Draufsicht des
an der Stütze lösbar befestigten Halteklobens, Fig. 5 einen Teilquerschnitt der
Anordnung einer Sprosse auf einer Tragschiene, Fig. 6 die Ausgestaltung des oberen
Endes einer Tragstütze im Querschnitt, Fig. 7 eine andere Ausgestaltung desselben.
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Die erfindunggemäße Ladeplatte besteht aus der eigentlichen Grundplatte
I mit in den Ecken angeordneten säulenförmigen Stützen 2. Die Grundplatte selbst
besteht aus einem Rahmen aus winkelförmigen Metallprofilen, in den zu seiner Versteifung
noch weitere winkelförmige Profile als Kreuz eingesetzt sind, die beispielsweise
durch ScheiGen mit dem Rahmen fest verbunden sind. In den Zecken des Rahmens der
Grundplatte I sind kurze Rohrstücke 3 angebracht, die als Füße dienen und unterhalb
des Rahmens vorstehen und somit die Unterfahrbarkeit der Ladeplatte mittels der
Aufnahmevorrichtung eines Hubgerätes gewährleisten. Die nach oben offenen Rohre
3 dieser Füße dienen gleichzeitig zur Aufnahme der aufsteckbaren, znveckmäßigerweise
aus Rohren bestehenden Tragstützen 2. die zu diesem Zwecke an ihrem unteren Ende
mit einem zentrierenden Bolzen versehen sind. Es ist auch möglich, den Außendurchmesser
der Tragstützen so zu bemessen, daß sie unmittelbar in dem Rohr Platz inden können.
Die Tragstützen 2 sind mit einem System von unter sich gleich großen Löchern versehen.
Ferner sind die Stützen 2 so ausgebildet, daß sie in bezug auf die Grundplatte I
eine feste Lage einnehmen, so daß sich die Löcher jeder Stütze untereinander in
einer bestimmten Lage zueinander befinden. Es genügen dann je Stütze zwei Lochreihen,
wobei die Lodireihen so zueinander liegen, daß die Lochachsen einen Winkel von go0
bilden. Die Stützen 2 werden von mehreren diese gleitend umschließenden Haltekloben
4 umgeben, die in ihrer Bohrung nach innen gerichtete Zapfen 5 oder ähnliche Vorsprünge
besitzen, die sich in eins der eben erwähnten Löcher einlegen können. Die Haltekloben
4 haben im wesentlichen die Gestalt eines Hohlzylinders, dessen Stirnflächen parallel
zueinander und schräg zur Längsachse verlaufen. Hierdurch ist es möglich, die Verbindung
zwischen Stütze 2 und Haltekloben 4 in verhältnismäßig einfacher Weise wieder zu
lösen, indem man den am tiefsten liegenden Teil des Halteklobens 4 etwas anhebt,
wobei das Loch im Rohr und der Stift 5 im Kloben außer Eingriff kommen, so daß nunmehr
der Haltekloben 4 an der Stütze 2 auf und ab bewegt werden kann. Durch das System
der in der Stütze 2 befindlichen Löcher ist es möglich, die Höheneinstellung des
Halteklobens 4 weitgehend den Abmessungen des Gutes anzupassen. Der Haltekloben
4 besitzt an seiner tiefsten Stelle außerdem noch einen Vorsprung 6, der mit einem
Schlitz 7 versehen ist und zur Aufnahme der Tragschiene S dient.
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Die Tragschiene S, die L- oder T-förmiges Profil besitzt, ragt dann
mit einem Schenkel bzw. mit dem Steg oder auch einem Flansch in den Schlitz 7 des
Halteklobens 4 hinein und liegt mit dem anderen Schenkel bzw. dem Flansch auf der
Oberseite des Vorsprunges 6 am Haltekloben 4 auf.
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Bei der praktischen Verwendung der erfindungsgemäßen Ladeplatte werden
vier Haltekloben auf gleiche Höhe eingestellt und paarweise durch zwei Schienen
S miteinander verbunden, so daß hierdurch ein Feld gebildet wird, das gegebenenfalls
unter Zuhilfenahme eines Zwischenbodens ebenfalls zur Aufnalmie druckempfindlicher
Güter geeignet ist. Je nach der Höhe des zu stapelnden Gutes können nun weitere
solche Felder unter Zuhilfenahme von vier Haltekloben und zwei Tragschienen erstellt
werden, so daß eine günstige Ausnutzung des gesamten Stapelraumes erfolgen kann.
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Um die einzelnen Felder noch mehr an die Eigenheiten des Stapelgutes
anzupassen, können die Felder
weiter durch Sprossen 9 unterteilt werden. Hierzu werden
ein oder beide Schenkel bzw. Flansche des L- oder T-Profils mit Löchern versehen,
in die entsprechend an den Enden der Sprossen g vorgesehene Stifte Io eingreifen.
Im vorliegenden Beispiel sind als Sprossen g L-Profile verwendet, die mit den Schmalseiten
der Schenkel auf den Schienen 8 aufliegen und wobei in der Ebene der \Vinkelhalbierenden
Stifte 10 angebracht sind. Je nach den Gegebenheiten des zu stapelnden Gutes kann
der Abstand der Sprossen 7 infolge der in den Flanschen -der Schienen 8 befindlichen
Löcher verändert werden. Die Sprossen 7 können bei geeigneter Länge auch direkt
als Tragschienen verwendet werden, indem die zylindrischen Stifte 10 in die Schlitze
7 der Vorsprünge der Haltekloben 4 eingesetzt werden.
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Das obere Ende der Stützen 2 ist trichterförmig ausgebildet, um einer
weiteren Ladeplatte einen sicheren Halt auf den Stützen zu geben. Entsprechend Fig.
6 ist in das obere Ende der Stütze 2 eine Scheibe 11 eingeschweißt, die mit einem
Gewindeloch verselben ist. Auf die Stirnfläche der Stütze kommt dann der eigentliche
trichterähnliche Aufsatz 12 zu liegen, der mit Hilfe einer Schraube I3 an dem eingeschweißten
Stück in innerhalb der Stütze 2 befestigt wird.
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An Stelle dieser Befestigung kann der Trichters2 auch mit Hilfe eines
kurzen Rohrstückes aufgesetzt werden, wobei das kurze Rohrstück entweder die Stütze
umfaßt oder sich innen gegen die Wandung der Stütze legt (s. Fig. 7).
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Die Form der Grundplatte I ist nicht auf die Viereckfonn beschränkt,
sondern sie kann auch mehreckig oder rund sein.
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PATENTANSPRÛCHE I. Stapelbare Ladeplatte mit nach oben gerichteten
Stützen zur Aufnahme einer weiteren Ladeplatte und mit zwischen den Stützen befindlichen
Tragschienen. dadurch gekennzeichnet, daß die Tragschienen (8) zwischen allen oder
jeweils zwei benachbarten Stützen (2) höhenverstellhar angeordnet sind.