DE10002823A1 - Herstellung von NiTi-Pulver - Google Patents
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Abstract
Weitgehend äquiatomare Nickel-Titan-Legierungen mit gegebenenfalls zusätzlichen Legierungspartnern (im folgenden NiTi) zeigen Formgedächtnis und Superelastizität, die in technischen und medizinischen Anwendungen genutzt werden. Für verschiedene Anwendungen, zum Beispiel als Sinter- oder Kompositmaterial, wird NiTi in Pulverform benötigt. Eine Pulverisierung von massivem NiTi ist jedoch mit konventionellen Methoden praktisch unmöglich. DOLLAR A Die Erfindung dient dazu, massives NiTi zu pulverisieren. Dazu wird aus massivem NiTi zunächst NiTi-Hydrid hergestellt (elektrochemisch oder durch Beladung aus der Gasphase), das spröde Hydrid anschließend mechanisch pulverisiert, das pulverisierte Hydrid gegebenenfalls nach seiner Größe sortiert, der Wasserstoff anschließend durch Erwärmung in einem Vakuumbehälter ausgetrieben und das pulverisierte (wasserstofffreie) NiTi im gleichen Vakuumbehälter gegebenenfalls gewünschten Anlaßprozessen unterworfen.
Description
Legierungen der Metalle Nickel und Titan mit weitgehend äquiatomarer
Stöchiometrie und gegebenenfalls mäßigen Konzentrationen zusätzlicher Legierungs
partner (im folgenden NiTi) zeigen aufgrund von Phasenumwandlungen Form
gedächtnis- und superelastische Eigenschaften, die in einer Reihe technischer und
medizinischer Anwendungen genutzt werden [1, 2]. Einzelheiten der Formgedächtnis-
oder superelastischen Eigenschaften können durch die genaue Stöchiometrie und durch
Wärmebehandlungen gesteuert werden. Die physiologische Verträglichkeit von NiTi ist
für medizinische Anwendungen von Bedeutung.
Für verschiedene Anwendungen, z. B. als Sinter- oder Kompositmaterial, wird
NiTi in Pulverform benötigt, wobei zur Einstellung der Formgedächtnis- oder super
elastischen Eigenschaften Stöchiometrie und zum Teil auch vorherige Wärme
behandlungen präzise einzuhalten sind. Es zeigt sich nun, daß gerade auch aufgrund der
Formgedächtnis- und superelastischen Eigenschaften von NiTi die Herstellung von
Pulver aus massivem Material mit konventionellen Verfahren praktisch nicht möglich
ist. Die vorliegende Erfindung schlägt nun neue Verfahren vor, um erstens massives
NiTi zu zerkleinern oder zu pulverisieren, um zweitens sicherzustellen, daß das
zerkleinerte oder pulverisierte Material die gewünschte Stöchiometrie besitzt, und um
schließlich auch gewünschte Wärmebehandlungen in einfacher Form durchzuführen.
Eine wesentliche Grundlage der Erfindung ist, daß NiTi-Hydrid (NiTiHx) mit
höheren Konzentrationen x eingelagerter Wasserstoffatome ebenso wie viele andere
Metallhydride spröde ist [3, 4], so daß es sich mechanisch zerkleinern oder pulverisieren
läßt. Durch anschließendes Austreiben des Wasserstoffs bei höheren Temperaturen und
seinem Abpumpen läßt sich somit NiTi in zerkleinerter oder pulverisierter Form
herstellen. Die prinzipielle Möglichkeit, Metallpulver auf eine derartige Weise
herzustellen, ist bereits länger bekannt [5]. Auch im Fall von NiTi wurde dies bereits in
einer Veröffentlichung des Antragstellers gezeigt [3]. Die einzelnen Ansprüche der
Erfindung beziehen sich auf die genauen Vorrichtungen und Verfahren zur Herstellung
von NiTi-Hydrid, zur Zerkleinerung oder Pulverisierung des Hydrids, zur Sichtung
(Größensortierung) des zerkleinerten oder pulverisierten Materials, zur Austreibung des
Wasserstoffs und zu einer gegebenenfalls darauf folgenden Wärmebehandlung. Von
besonderer Bedeutung ist dabei die Einhaltung der gewünschten Stöchiometrie (d. h.
insbesondere die Vermeidung z. B. einer unerwünschten Sauerstoffaufnahme oder einer
Kontamination mit den Materialien der Apparatur, mit der das NiTi-Hydrid zerkleinert
oder pulverisiert wird), um Änderungen der metallurgischen Eigenschaften zu
vermeiden (diese Eigenschaften ändern sich z. B. empfindlich selbst bei kleinen Sauer
stoffkonzentrationen). Von Bedeutung ist schließlich auch eine ausreichend hohe
Kinetik der Wasserstoffaufnahme bei der Herstellung des NiTi-Hydrids.
Die beiden üblichsten Methoden zur Herstellung eines Metallhydrids aus dem
(wasserstoffreien) Ausgangsmetall sind die elektrochemische (oder kathodische) Wasser
stoffbeladung in einem geeigneten Elektrolyten und die Beladung aus der Gasphase, in
der das zu beladende Metall einer Wasserstoffgasatmosphäre ausgesetzt wird [6].
Anspruch 1 und 2 beziehen sich auf die elektrochemische Beladung, die zum Beispiel
mittels Schwefelsäure (H2SO4) oder Orthophosphorsäure (H3PO4) durchgeführt werden
kann [6]. In konzentrierter Form erlauben diese beiden Säuren Beladungen bis zu
Temperaturen oberhalb 230°C, wodurch die Kinetik der Beladung beschleunigt wird
(Reduzierung des Einflusses von Oberflächenbarrieren, höhere Diffusion des Wasserstoffs
im Metall). Experimente des Antragstellers haben z. B. gezeigt, daß mit einer elektro
chemische Beladung von NiTi in verdünnter Schwefelsäure bereits bei Temperaturen
um 80°C NiTi-Hydrid hergestellt werden kann, das ausreichend spröde ist, um in einem
Mörser mechanisch zerkleinert oder pulverisiert zu werden. Der Einsatz höherer
Temperaturen zur Erhöhung der Reaktionskinetik wird in Anspruch 1 explizit
angesprochen. Anspruch 2 geht auf die elektrische Anbindung des zu beladenden NiTi
ein. Vorgeschlagen wird hier insbesondere, das mit Wasserstoff zu beladende NiTi in
einem Netz oder Gitter aus einem bei der elektrochemischen Beladung beständigen
Metall (z. B. einer Goldlegierung) zu lagern, um die elektrische Verbindung zum zu
beladenden NiTi sicherzustellen, auch wenn das NiTi im Verlauf der Beladung in Teil
stücke zerbrechen sollte. Das Netz oder Gitter bildet in diesem Fall zusammen mit
dem zu beladenden NiTi die Kathode im elektrolytischen Prozess.
In den Ansprüchen 3, 4, 5 und 6 wird die zweite der bereits oben erwähnten
Wasserstoffbeladungsverfahren angesprochen, die Beladung aus der Gasphase. Die
prinzipielle Möglichkeit, mittels einer speziellen Prozessführung (Temperatur von 500°C
und Wasserstoffgasdruck von 150 bar) mit diesem Verfahren NiTi-Hydrid zu erzeugen,
das dann mechanisch in einem Mörser pulverisiert werden kann, wurde bereits in einer
veröffentlichten Arbeit des Antragstellers gezeigt [3] (die Temperaturangabe von 500 K
in der Zusammenfassung (abstract) der Arbeit ist ein Druckfehler und sollte 500°C
lauten, wie sich auch eindeutig aus dem weiteren Text der Arbeit ergibt). Anspruch 3
nimmt Bezug auf die Möglichkeit einer Beladung aus der Gasphase, jedoch ohne
Beschränkung auf eine spezielle Prozessführung, so wie sie in der veröffentlichten Arbeit
des Antragstellers [3] durchgeführt wurde. Ein besonders bei der Beladung aus der
Gasphase zu beachtender Aspekt ist das Erreichen einer ausreichend hohen Absorptions
kinetik zur Vermeidung unzumutbar langer Beladungszeiten. Die Absorptionskinetik
wird dabei insbesondere durch eine Kontamination oder Vergiftung der Oberfläche der
zu beladenden massiven NiTi-Ausgangslegierung (z. B. mit Oxidschichten) beein
trächtigt. Anspruch 4 schlägt deshalb vor, die Reaktionskinetik für die Bildung des
NiTi-Hydrids bei einer Beladung aus der Gasphase dadurch zu erhöhen, daß die
Beladung entweder bei höheren Temperaturen und bzw. oder bei höheren Wasserstoff
gasdrücken erfolgt als bei der speziellen Prozessführung in der Arbeit des Antragstellers
(Temperatur von 500°C und Wasserstoffgasdruck von 150 bar [3]). Allerdings haben
jüngste Experimente des Antragstellers ebenfalls gezeigt, daß eine ausreichend hohe und
rasche Wasserstoffbeladung auch mit drastisch niedrigeren Wasserstoffgasdrücken
(Drücke unter 5 bar) erreicht werden kann, wenn das zur Beladung verwandte Wasser
stoffgas eine ausreichende Reinheit im Hinblick auf reaktive Gase (insbesondere Sauer
stoff) besitzt (weniger als 1 Volumenprozent), und wenn die Oberflächen der zu
beladenden massiven Legierung vor der Wasserstoffbeladung gegebenenfalls gesäubert
werden (z. B. durch eine Behandlung mit fettlösenden oder ätzenden Substanzen). Die
Möglichkeit, deutlich niedrigere Wasserstoffgasdrücke als in der speziellen Prozess
führung, über die bereits berichtet wurde (150 bar [3]), einzusetzten, erleichtert die
Wasserstoffbeladung in hohem Maße (auch unter Berücksichtigung der benötigten
hohen Temperaturen), vermindert gleichzeitig das Gefährdungspotential durch das
Wasserstoffgas und ist deshalb von großer technischer Bedeutung. Anspruch 5 nimmt
Bezug auf diese Möglichkeit. Anspruch 6 folgt ebenfalls aufgrund der bereits ange
sprochenen jüngsten Experimente des Antragstellers, in denen gleichfalls gezeigt wurde,
daß eine ausreichend hohe und rasche Wasserstoffbeladung (bei Drücken unter 5 bar)
auch mit Temperaturen unterhalb 500°C (die Temperatur der Prozessführung in der
Arbeit [3]) erreicht werden kann, wenn das Wasserstoffgas und die Oberfläche der zu
beladenden Ausgangslegierung eine ausreichende Reinheit besitzen. Auch dies ist von
beträchtlicher technischer Bedeutung, weil eine niedrigere Reaktionstemperatur das
Beladungsverfahren vereinfacht und Gefährdungen durch das Wasserstoffgas
vermindert. Zuletzt sei darauf hingewiesen, daß die Vermeidung einer Kontamination
der Oberfläche der Ausgangslegierung zwar von Bedeutung für die Kinetik einer
Beladung aus der Gasphase ist, jedoch keinen großen Einfluß auf die (Oberflächen-)
Reinheit des zerkleinerten oder pulverisierten Materials hat, solange das Oberflächen-zu-
Volumen-Verhältnis der massiven Ausgangslegierung ausreichend klein ist.
Zum Vergleich der beiden angesprochenen Wassserstoffbeladungsarten ist festzu
stellen, daß die typischerweise niedrigeren Temperaturen der elektrochemischen
Beladung eine mögliche Entmischung des NiTi-Hydrids in eine wasserstoffreiche Ti-
Hydrid-Phase und eine wasserstoffarme NiTi-Phase mit geringerem Ti-Gehalt aufgrund
zu geringer Diffusionsraten des Nickels und Titans verhindern. Bei Beladungen aus der
Gasphase ist, insbesondere bei höheren Temperaturen, eine derartige Entmischung
jedoch nicht auszuschließen. Eine derartige Entmischung kann jedoch wieder rück
gängig gemacht werden, wenn beim Austreiben des Wasserstoffs und bzw. oder bei einer
gegebenenfalls darauf folgenden Wärmebehandlung (im selben Reaktionsgefäß)
ausreichend hohe Temperaturen gewählt werden, weil ohne Anwesenheit des Wasser
stoffs eine einzige unentmischte Phase thermodynamisch bevorzugt ist. Die
Temperaturen bei der Wassserstoffaustreibung und der gegebenenfalls darauf folgenden
Wärmebehandlung können dabei bis zur Maximaltemperatur des Bestehens von festem
NiTi reichen (ca. 1240°C [2]). Die mögliche Wahl hoher Temperaturen zum Rück
gängigmachen einer Entmischung im Verlauf des Austreibens des Wasserstoffs und bzw.
oder in einer darauf gegebenenfalls folgenden Wärmebehandlung wird in Anspruch 1
und in allen folgenden Ansprüchen, die ja stets auf Anspruch 1 basieren, direkt
angesprochen. Weiter ist auch ersichtlich, daß die Möglichkeit, bei einer Beladung aus
der Gasphase eine Temperatur unterhalb von 500°C zu wählen, so wie in Anspruch 6
vorgeschlagen, deshalb von Bedeutung ist, weil eine derartige niedrigere Temperatur die
Entmischungskinetik (Diffusionsrate von Nickel und Titan) drastisch reduziert und
somit das Ausmaß einer möglichen Entmischung verringert oder eine Entmischung
sogar verhindert.
Wie bereits erwähnt, wurde die prinzipielle Möglichkeit einer Pulverisierung von
NiTi nach dessen Hydridbildung durch Wasserstoffabsorption aus der Gasphase in einer
Veröffentlichung des Antragstellers [3] gezeigt, in der die Wasserstoffabsorption mittels
einer speziellen Prozessführung erfolgte (Temperatur von 500°C und Wasserstoff
gasdruck von 150 bar) und das NiTi-Hydrid in einem Mörser unter Luftzutritt
pulverisiert wurde. Dabei wurden keinerlei Maßnahmen (Schutzgas) getroffen, und in
der Veröffentlichung auch nicht vorgeschlagen, um beim Pulverisieren sowie einer
gegebenenfalls darauf folgenden Sichtung des produzierten NiTi-Hydrid-Pulvers eine
Sauerstoffaufnahme des Pulvers oder eine Kontamination mit dem Material des zur
Pulverisierung verwandten Mörsers zu vermeiden. Gerade die Vermeidung einer
derartigen Sauerstoffaufnahme oder einer Kontamination mit dem Material der zur
Zerkleinerung oder Pulverisierung verwandten Apparatur ist jedoch von großer
Bedeutung, um nicht die Stöchiometrie der Ausgangslegierung und somit deren
metallurgische Eigenschaften bei der Zerkleinerung oder Pulverisierung zu ändern. Dies
ist von umso größerer Bedeutung, je kleiner die Größe des zerkleinerten oder
pulverisierten NiTi-Hydrids ist, weil eine Sauerstoffaufnahme oder eine Kontamination
mit dem Material der zur Zerkleinerung oder Pulverisierung benutzten Apparatur
vorzugsweise an der Oberfläche des NiTi-Hydrids erwartet wird. Anspruch 7 und 8
schlagen nun vor, eine Sauerstoffaufnahme des NiTi-Hydrids beim Zerkleinern oder
Pulverisieren und einer darauf gegebenenfalls folgenden Sichtung durch Verwendung
eines Schutzgases zu vermeiden oder gering zu halten, gekoppelt mit einer elektro
chemischen Hydridbildung (Anspruch 1 oder 2) oder mit einer Hydridbildung durch
Wasserstoffabsorption aus der Gasphase (Anspruch 3, 4, 5 oder 6). Im Anspruch 8 wird
darüber hinaus ein spezielles Verfahren (Strahlmahlen (jet milling) oder Prallmahlen)
zur Pulverisierung vorgeschlagen, das aufgrund des Mahlverfahrens selbst eine
Kontamination mit den Materialien der benutzten Mühle gering hält, wiederum
gekoppelt mit einer elektrochemischen Hydridbildung (Anspruch 1 oder 2) oder mit
einer Hydridbildung durch Wasserstoffabsorption aus der Gasphase (Anspruch 3, 4, 5
oder 6) [5]. Es sei nochmals betont, daß in den Ansprüchen, die auf eine Beladung aus
der Gasphase verweisen, diese Beladung stets nur ein Prozesschritt im Zusammenhang
mit anderen wichtigen Prozesschritten ist (z. B. Wärmebehandlung zur Rückgängig
machung einer Entmischung, Schutzgas beim Zerkleinern oder Pulverisieren und beim
Sichten, spezielle Mahlverfahren zur Vermeidung einer Verunreinigung mit dem Mühlen
material, Rückgewinnung des Wasserstoffs und eine mögliche abschließende Wärme
behandlung in dem Reaktionsgefäß, in dem auch der Wasserstoff ausgetrieben wurde).
Anspruch 9 schlägt ein Verfahren mittels Beladung aus der Gasphase vor, bei
dem das im Reaktionsgefäß vom NiTi nicht aufgenommene Wasserstoffgas sowie der aus
dem zerkleinerten oder pulverisierten NiTi-Hydrid im Vakuumbehälter ausgetriebene
Wasserstoff zur Prozessführung in einem folgenden Zerkleinerung- oder Pulverisierungs
prozess wiederverwandt wird. Ein Vorteil dieses Vorschlags ist die Vermeidung von
Wasserstoffgasverlusten. Mindestens ebenso wichtig ist jedoch auch, daß die Reinheit
des Wasserstoffgases im Verlauf der wiederholten Beladungs- und Entladungszyklen
zunimmt, falls keine größeren Lecks im Reaktionsgefäß, im Vakuumbehälter, in einer
gegebenenfalls zur Druckerhöhung zu benutzenden Pumpe und in den benötigten
Verbindungsleitungen vorliegen. Die Zunahme der Reinheit ist vollkommen in Analogie
zur Wasserstoffspeicherung in Eisen-Titan-Wasserstoffspeichern zu sehen [5, 6] und stellt
sicher, daß eine Sauerstoffaufnahme des zu zerkleinernden oder zu pulverisierenden NiTi
im Verlauf der Wasserstoffbeladung gering bleibt.
Der letzte Anspruch, Anspruch 10, nimmt Bezug auf die Tatsache, daß die
Einstellung gewünschter Fromgedächtnis- oder elastischer Eigenschaften neben dem
Vorliegen einer speziellen Stöchiometrie in der Regel auch geeignete Wärme
behandlungen erfordert. Es wird vorgeschlagen, diese Wärmebehandlungen nach dem
Austreiben des Wasserstoffgases im selben Reaktionsgefäß vorzunehmen, in dem das
Wasserstoffgas ausgetrieben wird (und in dem gegebenenfalls eine Wärmebehandlung
zur Rückgängigmachung von Ausscheidungen erfolgt). Dieser Vorschlag eliminiert
einen zusätzlichen Prozesschritt, der benötigt würde, wenn Wasserstoffgasaustreibung
und Wärmebehandlung in verschiedenen Apparaturen durchgeführt werden müßten.
Zwischen dem Austreiben des Wasserstoffgases und den Anlaßprozessen ist dabei
gegebenenfalls eine rasche Abkühlung auf tiefe Temperaturen (z. B. Zimmertemperatur)
erforderlich, um möglicherweise unkontrollierbare Phasenumwandlungs- und
Ausscheidungsprozesse bereits beim Abkühlen nach dem Austreiben des Wasserstoff
gases (oder der Rückgängigmachung von Ausscheidungen) zu vermeiden.
[1] C. M. Wayman, in Physical Metallurgy, eds. R. W. Cahn and P. Haasen, North-
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[2] H. Tietze, Phasenübergänge mit Memory Effekt, Verlag für Akademische Schriften, Frankfurt 1985
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[4] W. M. Mueller, J. P. Blackledge and G. G. Libowitz (eds), Metal Hydrides, Academic Press, New York 1968
[5] F. Thümmler and R. Oberacker, Introduction to Powder Metallurgy, The Institute of Materials, London 1993
[6] T. Schober and H. Wenzl, in Topics in Applied Physics, vol. 29, Hydrogen in Metals II, eds. G. Alefeld and J. Völkl, Springer-Verlag, Berlin 1978, p. 11
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[4] W. M. Mueller, J. P. Blackledge and G. G. Libowitz (eds), Metal Hydrides, Academic Press, New York 1968
[5] F. Thümmler and R. Oberacker, Introduction to Powder Metallurgy, The Institute of Materials, London 1993
[6] T. Schober and H. Wenzl, in Topics in Applied Physics, vol. 29, Hydrogen in Metals II, eds. G. Alefeld and J. Völkl, Springer-Verlag, Berlin 1978, p. 11
[7] K. H. Klatt, A. Carl, M. A. Pick und H. Wenzl, DPA P2607156.7 (1976) und M. A. Pick and H. Wenzl, Int. J. Hydrogen Energy 1, 413 (1977)
Claims (10)
1. Vorrichtung und Verfahren zur Zerkleinerung oder Pulverisierung einer Form
gedächtnislegierung oder einer superelastischen Legierung der Metalle Nickel und
Titan, gegebenenfalls mit zusätzlichen Legierungspartnern,
dadurch gekennzeichnet,
daß (i) die (massive) Ausgangslegierung elektrochemisch als Kathode in
einem Wasserstoff freisetzenden elektrolytischen Prozess, zur Beschleunigung
gegebenenfalls oberhalb Zimmertemperatur, durch Wasserstoffaufnahme in ein
sprödes Hydrid (Metallwasserstoffverbindung) umgewandelt wird, daß (ii) das
Hydrid hierauf mechanisch zerkleinert oder pulverisiert wird, daß (iii) gegebenen
falls während und bzw. oder nach der Zerkleinerung oder Pulverisierung eine
Sichtung (Größensortierung) des zerkleinerten oder pulverisierten Hydrids
vorgenommen wird, daß (iv) darauf folgend der Wasserstoff durch Erwärmen des
zerkleinerten oder pulverisierten Hydrids in einem Reaktionsgefäß ausgetrieben
und abgepumpt wird, und daß (v) schließlich nach dem Austreibungsprozess
gegebenenfalls eine weitere Wärmebehandlung des zerkleinerten oder
pulverisierten Materials im Reaktionsgefäß vorgenommen wird, um eine im
Verlauf der Hydridbildung aufgetretene Entmischung wieder rückgängig zu
machen, wobei die Temperatur im Reaktionsgefäß beim Austreibungsprozess und
der Wärmebehandlung bis zur Maximaltemperatur des Bestehens der festem
Ausgangslegierung (ca. 1240°C) reichen kann.
2. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß sich die Ausgangslegierung beim elektrolytischen Prozess in einem
Netz oder Gitter aus einem bei diesem Prozess beständigen Metall, z. B. einer
Goldlegierung, befindet, das die elektrische Verbindung zur Ausgangslegierung
sicherstellt, auch wenn die Ausgangslegierung aus mehreren Teilstücken besteht
und bzw. oder während des elektrolytischen Prozesses in mehrere Teilstücke
zerbricht.
3. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 1,
dadurch gekennzeichnet,
daß das Hydrid der Ausgangslegierung nicht elektrochemisch hergestellt
wird, sondern durch Wasserstoffabsorption in einem mit Wasserstoffgas gefüllten
Reaktionsgefäß.
4. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Beschleunigung der Wasserstoffabsorption im Reaktionsgefäß die
höchste Temperatur im Reaktionsgefäß 550°C übersteigt und bzw. oder der
maximale Wasserstoffgasdruck im Reaktionsgefäß mehr als 150 bar beträgt.
5. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 3,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Wasserstoffabsorption der Wasserstoffgasdruck im Reaktions
gefäß 50 bar, gegebenenfalls auch 5 bar, nicht überschreitet, wobei eine die
Wasserstoffabsorption beeinträchtigende Kontamination der Oberflächen der Aus
gangslegierung (z. B. durch Oxidschichten) dadurch vermieden wird, daß (i) der
Volumenanteil reaktiver Gase wie z. B. Sauerstoff (nicht dagegen inerter Gase
wie z. B. Argon) im Wasserstoffgas unter 1% liegt, und daß (ii) die Oberfläche
der Ausgangslegierung vor der Wasserstoffabsorption gegebenenfalls gesäubert
wird, z. B. durch eine Behandlung mit fettlösenden oder ätzenden Substanzen.
6. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 3, 4 oder 5,
dadurch gekennzeichnet,
daß bei der Wasserstoffabsorption die Temperatur im Reaktionsgefäß stets
unterhalb 500°C bleibt, um z. B. eine Entmischung der zu beladenden Ausgangs
legierung zu verhindern oder gering zu halten.
7. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Sauerstoffaufnahne oder Oxidation des zerkleinerten oder
pulverisierten Materials dadurch vermieden wird, daß (i) die mechanische Zer
kleinerung oder Pulverisierung in einer sauerstoffarmen oder sauerstoffreien
Schutzgasatmosphäre durchgeführt wird, und daß (ii) eine gegebenenfalls statt
findende Sichtung des zerkleinerten oder pulverisierten Materials ebenfalls in
einer sauerstoffarmen oder sauerstoffreien Schutzgasatmosphäre erfolgt, wobei
das Material zwischen Zerkleinerung oder Pulverisierung und Sichtung stets in
einer Schutzgasatmosphäre verbleibt.
8. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, oder 7,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine Pulverisierung, gegebenenfalls nach einer vorausgehenden Grob
zerkleinerung, zur Geringhaltung einer Kontamination des produzierten Pulvers
mit den Materialien der zur Pulverisierung benutzten Mühle unter Schutzgas
mittels Prallmahlen oder Strahlmahlen (jet milling) erfolgt, und daß das
produzierte Pulver mittels des beim Mahlprozess benutzten Schutzgases zur
Auswahl gewünschter Korngrößen windgesichtet wird.
9. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 3, 4, 5 oder 6,
dadurch gekennzeichnet,
daß zur Vermeidung von Wasserstoffgasverlusten und zur Reinhaltung des
benutzten Wasserstoffgases das im Reaktionsgefäß nicht von der Legierung aufge
nommene Wasserstoffgas sowie das im Vakuumbehälter aus dem zerkleinerten
oder pulverisierten Material ausgetriebene Wasserstoffgas, gegebenenfalls mittels
einer wasserstoffgasverträglichen Pumpe, erneut zur Hydridbildung im gleichen
oder einem anderen Reaktionsgefäß verwendet wird.
10. Vorrichtung und Verfahren nach Anspruch 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8 oder 9,
dadurch gekennzeichnet,
daß eine zum Erzielen gewünschter metallurgischer Eigenschaften
notwendige Wärmebehandlung der zerkleinerten oder pulverisierten Legierung in
dem gleichen Reaktionsgefäß durchgeführt wird, in dem der Wasserstoff zuvor
ausgetrieben wurde, ohne daß die zerkleinerte oder pulverisierte Legierung vor
der Wärmebehandlung dem Reaktionsgefäß entnommen wurde.
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| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE2000102823 DE10002823A1 (de) | 1999-12-13 | 2000-01-24 | Herstellung von NiTi-Pulver |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DE1999160016 DE19960016A1 (de) | 1999-12-13 | 1999-12-13 | Herstellung von NiTi-Pulver |
| DE2000102823 DE10002823A1 (de) | 1999-12-13 | 2000-01-24 | Herstellung von NiTi-Pulver |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE10002823A1 true DE10002823A1 (de) | 2001-08-23 |
Family
ID=26003987
Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE2000102823 Ceased DE10002823A1 (de) | 1999-12-13 | 2000-01-24 | Herstellung von NiTi-Pulver |
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| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE10002823A1 (de) |
-
2000
- 2000-01-24 DE DE2000102823 patent/DE10002823A1/de not_active Ceased
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