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DE10001990A1 - Klappenanordnung, insbesondere für Durchtrittsöffnungen für Gestängeteile von Carbrioverdecks - Google Patents

Klappenanordnung, insbesondere für Durchtrittsöffnungen für Gestängeteile von Carbrioverdecks

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DE10001990A1
DE10001990A1 DE2000101990 DE10001990A DE10001990A1 DE 10001990 A1 DE10001990 A1 DE 10001990A1 DE 2000101990 DE2000101990 DE 2000101990 DE 10001990 A DE10001990 A DE 10001990A DE 10001990 A1 DE10001990 A1 DE 10001990A1
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Volkswagen AG
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    • B60VEHICLES IN GENERAL
    • B60JWINDOWS, WINDSCREENS, NON-FIXED ROOFS, DOORS, OR SIMILAR DEVICES FOR VEHICLES; REMOVABLE EXTERNAL PROTECTIVE COVERINGS SPECIALLY ADAPTED FOR VEHICLES
    • B60J7/00Non-fixed roofs; Roofs with movable panels, e.g. rotary sunroofs
    • B60J7/20Vehicle storage compartments for roof parts or for collapsible flexible tops
    • B60J7/202Vehicle storage compartments for roof parts or for collapsible flexible tops being characterised by moveable cover parts for closing the gap between boot lid and rearmost seats
    • B60J7/203Vehicle storage compartments for roof parts or for collapsible flexible tops being characterised by moveable cover parts for closing the gap between boot lid and rearmost seats the cover part comprising cover side flaps

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Abstract

Der Steuerungsaufwand für Klappen zum Abdecken bzw. Freigeben von Durchtrittsöffnungen (2) für Gestängeteile (9, 10) von Cabrioverdecks in Kraftfahrzeugen wird dadurch gering gehalten, daß zwei Klappen (4, 6) vorhanden sind, von denen eine (4) direkt durch einen Steuerantrieb (8) schwenkbar ortsfest über ein erstes Scharnier (5), dagegen die andere Klappe (6) an der erstgenannten Klappe (4) über ein mit einer Steckfeder bestücktes zweites Scharnier (7) angelenkt ist. Bei in Schließstellung befindlicher Klappe (4) kann die andere Klappe (6) durch Abstützung an Gestängeteilen (9) relativ zu der Klappe (4) verschwenkt werden.

Description

Die Erfindung betrifft eine Klappenanordnung gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1.
Betrachtet man den bevorzugten Anwendungsfall der Erfindung, nämlich als Klappenanordnung zum Abdecken bzw. Freigeben von karosserieseitigen Durchtrittsöffnungen für individuell bewegbare Gestängeteile von Cabrioverdecks, wie sie im Kraftfahrzeug Einsatz finden, so muß die Klappenanordnung so ausgelegt sein, daß sie zumindest drei Zustände des Verdecks berücksichtigt: Bei geöffnetem Verdeck muß die Klappenanordnung die zumindest eine Durchtrittsöffnung für das Gestänge des Verdecks verschließen. Während des Öffnens des Verdecks dagegen muß die Klappenanordnung den Durchtritt für alle Gestängebestandteile freigeben. Bei geschlossenem Verdeck dagegen ragen nur einzelne Gestängebestandteile beispielsweise aus einer Seitenwand des Fahrzeugs nach oben heraus, so daß der Durchtrittsquerschnitt für die anderen Gestängebestandteile durch die Klappenanordnung abgedeckt werden muß.
Man kann diese verschiedenen Zustände verständlicherweise durch eine relativ große Anzahl individuell gesteuerter Klappen berücksichtigen. Dabei wird insbesondere der Steueraufwand jedoch unangenehm hoch.
Der Erfindung liegt demgemäß die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Klappenanordnung zu schaffen, die die eben erläuterten unterschiedlichen Betriebszustände mit minimalem Steueraufwand berücksichtigt.
Die erfindungsgemäße Lösung dieser Aufgabe besteht in den kennzeichnenden Merkmalen des Hauptanspruchs, vorteilhafte Ausbildungen der Erfindung beschreiben die Unteransprüche.
Die Erfindung erfordert in vorteilhafter Weise also nur eine direkte Steuerung, nämlich für die ortsfest angelenkte Klappe, also in dem bevorzugten Einsatzfall die am Fahrzeugaufbau angelenkte Klappe. Die Steuerung ist in ansich bekannter Weise so ausgebildet, daß sie diese Klappe zwischen einer Schließlage und einer Öffnungsstellung etwa um 90° zu verschwenken gestattet. Die zumindest eine weitere Klappe der Klappenanordnung ist nicht am Fahrzeugaufbau (um bei diesem Beispiel zu bleiben) gelagert, sondern mittels eines zweiten Scharniers an der erstgenannten Klappe. Dieses zweite Scharnier ist mit einer Streckfeder bestückt, die die Klappen in einer gemeinsamen Ebene, also fluchtend, auszurichten sucht. Sofern also auf die andere Klappe keine zusätzlichen Kräfte wirken, fluchtet diese mit der erstgenannten Klappe, d. h. wenn diese durch einen Befehl der Steuerung in ihre Öffnungsstellung geschwenkt ist, gibt auch die andere Klappe die Öffnung zum Durchtritt des Gestänges frei. Wird durch die Steuerung die erstgenannte Klappe in ihre Schließstellung bewegt und wirken keine zusätzlichen Kräfte auf die andere Klappe, so liegt auch diese in ihrer Schließstellung, nämlich wiederum in einer Ebene mit der erstgenannten Klappe. Sofern aber Gestängeteile gegen die andere Klappe drücken bzw. sich diese an Gestängeteilen abstützt, ist sie bei in Schließlage befindlicher erstgenannter Klappe relativ zu dieser in ihre Öffnungsstellung verschwenkt. Die andere Klappe erfordert also keine individuelle Steuerung; eine Steuerung ist nur der erstgenannten Klappe zugeordnet.
Verständlicherweise kann auch die andere Klappe an einem ihrem Scharnier gegenüberliegenden Endbereich mit einer weiteren Klappe bestückt sein, und zwar wiederum über ein mit einer Streckfeder bestücktes Scharnier. Dabei muß diese Streckfeder verständlicherweise schwächer als die dem zweiten Scharnier zugeordnete Streckfeder sein, damit bei Kraftbeaufschlagung der dritten Klappe durch ihr zugeordnete Gestängeteile die andere Klappe, die also unmittelbar an die erstgenannte Klappe anschließt, in ihrer Schließstellung verbleiben kann.
In der Regel wird man die Scharniere parallel zueinander anordnen, so daß sich gleichsam einer Reihe von aufeinanderfolgenden Klappen ergibt. Es ist aber auch möglich, beispielsweise die erstgenannte Klappe an zumindest einem Endbereich, der senkrecht zu ihrem Scharnier verläuft, über das zweite Scharnier mit einer anderen Klappe zu bestücken.
Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung für den bevorzugten Einsatzfall wird im folgenden anhand der Zeichnung erläutert, deren Fig. 1 den linken hinteren Eckbereich eines Kraftfahrzeugs wiedergibt, während die Fig. 2 und 3 die Schnittansichten gemäß II-II bei verschiedenen Betätigungszuständen des im übrigen nicht gezeichneten Cabrioverdecks veranschaulichen.
Betrachtet man zunächst Fig. 1, so ist in der Seitenwand 1 des Kraftfahrzeugs die Durchtrittsöffnung 2 für ein hier nicht gezeichnetes Cabrioverdeck vorgesehen. In Fig. 1 ist angenommen, daß das Verdeck geöffnet ist; dann ist die Gestängeaustrittsöffnung 2 durch die allgemein mit 3 bezeichnete Klappenanordnung verschlossen. Erfindungsgemäß enthält die Klappenanordnung die Klappe 4, die über das Scharnier 5 (siehe Fig. 2 und 3) ortsfest am Fahrzeugaufbau schwenkbar gehalten ist, und die andere Klappe 6, die über das Scharnier 7 an den dem Scharnier 5 gegenüberliegenden Endbereich der erstgenannten Klappe 4 angelenkt ist. Dem Scharnier 7 ist eine nicht gezeichnete, da an sich bekannte Streckfeder zugeordnet, und zwar in solcher Anordnung und Ausbildung, daß beim Fehlen einer weiteren auf die andere Klappe 6 wirkenden Kraft diese mit der Klappe 4 fluchtet, wie dies die Fig. 1 und 2 zeigen.
Für die Erfindung wichtig ist die Tatsache, daß nur der Klappe 4 ein Steuerantrieb 8 zugeordnet ist, der momentenerzeugend direkt an ihr angreift (hier wird er durch eine Stange symbolisiert), während die andere Klappe 6 gleichsam schwebend unter der Wirkung der Streckfeder ohne weitere Steuereinrichtungen an der erstgenannten Klappe gehalten ist.
Beim Öffnen des Verdecks ist es erforderlich, daß die Öffnung 2 zum Durchtritt von Gestängebestandteilen 9 und 10 vollständig freigegeben wird. Fig. 2 veranschaulicht diesen Betriebszustand: Durch Aufbringen einer Kraft bzw. eines Moments über den Steuerantrieb 8 ist die Klappenanordnung 3 in ihrer Gesamtheit, d. h. mit fluchtenden Klappen 4 und 6, um etwa 90° in der Darstellung der Fig. 2 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt, so daß die Durchtrittsöffnung 2 vollständig freigegeben ist. Ist das Verdeck vollständig geöffnet, so erfolgt eine Rückschwenkung in die in Fig. 1 dargestellte Schließlage der Klappenanordnung 3, wiederum durch Aufbringen eines Steuerbefehls über den Steuerantrieb 8.
Bei geschlossenem Verdeck ergibt sich dagegen die Notwendigkeit, die Öffnung 2 nur zum Durchtritt der Gestängeteile 10 zu öffnen, dagegen den Bereich der Öffnung 2, der dem Durchtritt der Gestängeteile 9 zugeordnet ist, abzudecken. Fig. 3 zeigt, daß sich die Klappe 4 in ihrer Schließlage befindet, dagegen die andere Klappe 6 durch Abstützung am Dachhimmel 11 - der Verdeckstoff ist bei 12 angedeutet - in ihrer individuellen Öffnungsstellung gehalten ist, in der sie entgegen der Wirkung der Streckfeder des Scharniers 7 relativ zu der Klappe 4 in der Darstellung der Fig. 3 entgegen dem Uhrzeigersinn verschwenkt ist.
Verständlicherweise muß die Kraft der Streckfeder des Scharniers 7 begrenzt sein, damit die Klappe 4 auch bei in der Position gemäß Fig. 3 befindlicher anderer Klappe 6 in ihrer Schließstellung verbleibt.
Wie bereits eingangs erläutert, gestattet die Erfindung das Vorsehen weiterer Klappen, die ebenfalls zur Abdeckung bzw. Freigabe von Teilbereichen der Durchtrittsöffnung 2 oder von einzelnen Durchtrittsöffnungen zugeordnet sind und die durch Einsatz von Scharnieren und Streckfedern definierter Kraftauslegung allein durch Abstützung an Gestängeteilen individuell verschwenkt werden können. Auch dann ist nur ein einziger Steuerantrieb 8 erforderlich.

Claims (3)

1. Klappenanordnung zum gesteuerten Abdecken und Freigeben von Durchtrittsöffnungen für individuell bewegbare Teile, insbesondere Gestängeteile von Cabrioverdecks für Kraftfahrzeuge, dadurch gekennzeichnet, daß die Klappenanordnung (3) zumindest zwei Klappen (4, 6) enthält, von denen eine (4) direkt durch einen Steuerantrieb (8) über ein erstes Scharnier (5) schwenkbar ortsfest angelenkt ist, während die andere Klappe (6) über ein mit einer Streckfeder bestücktes zweites Scharnier (7) an einen Endbereich der einen Klappe (4) angelenkt und durch Abstützung an einzelnen der bewegbaren Teile (10) entgegen der Wirkung der Streckfeder relativ zu der einen Klappe (4) schwenkbar ist.
2. Klappenanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Scharniere (5, 7) an sich gegenüberliegenden Bereichen der einen Klappe (4) angeordnet sind.
3. Klappenanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß an einen Endbereich der anderen Klappe (6) eine weitere Klappe über ein mit einer weiteren Streckfeder bestücktes weiteres Scharnier angelenkt ist, die schwächer als die Streckfeder ausgelegt ist.
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