DE10000516A1 - Abtropffreies Transportverfahren optim. bis maxim. großer Flüssigkeitsmengen mittels teilumhülltem Schwamm - Google Patents
Abtropffreies Transportverfahren optim. bis maxim. großer Flüssigkeitsmengen mittels teilumhülltem SchwammInfo
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Abstract
Beim bisherigen Transport von Flüssigkeiten mittels Schwamm vom Flüssigkeitsvorratsbehälter zu deren Einsatzgebiet lief bedingt durch das begrenzte spezifische Flüssigkeitsrückhaltevermögen des Schwammes ein Großteil derselben wieder aus dem Schwamm heraus ohne ihrem eigentlichen Zweck zugeführt werden zu können. DOLLAR A Durch eine elastische flüssigkeitsundurchlässige Teilumhüllung des Schwammes bei nach oben zeigender freier Schwammarbeitsoberfläche läßt sich dies umgehen. DOLLAR A Die Schwammteilumhüllung kann als separte elastische Schwammhülle oder als eine flüssigkeitsundurchlässige, elastische Versiegelung der entsprechenden relevanten Schwammoberflächen ausgeführt sein. DOLLAR A Da die Flüssigkeitstransportkapazität gegenüber derjenigen, die dem natürlichen Flüssigkeitsrückhaltevermögen des Schwammes entspricht, um ein Vielfaches überschritten wird, erhöht sich auch die Arbeitseffektivität in gleicher Weise. Durch Druckausübung im Flüssigkeitsvorratsbehälter auf den maximal vollgesaugten Schwamm läßt sich die zu transportierende Flüssigkeitsmenge nach Wunsch reduzieren bzw. optimieren. DOLLAR A Durch die Ausgestaltung der Umhüllung mit einer Flüssigkeitsverteiserschürze wird an vertikalen Arbeitsflächen eine ungewollte Rinnsalbildung vermieden indem die Flüssigkeit breitflächig durch die Schürze an der Arbeitsfläche verteilt wird.
Description
Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum abtropf- bzw. auslauffreien Transport optimal bis
maximal großer Flüssigkeitsmengen wie z. B. Wasser, Wasch- oder Reinigungsflüssigkeiten
usw. vom Vorratsbehälter der Flüssigkeit zu deren Anwendungsgebiet mittels teilumhülltem
Schwamm. Hier erfolgt der anschließende Arbeitsvorgang am eigentlichen Objekt mit z. B.
Waschflüssigkeit und Schwamm nach bekannter Art und Weise.
Als Beispiel sind hier das Reinigen bzw. Konservieren von Fahrzeugen aber auch das
Ablösen alter Tapeten von den Wänden durch Einweichen mit Flüssigkeit und Schwamm,
oder die Verwendung als Badeschwamm erwähnt.
Als Stand der Technik sind handelsübliche natürliche -, synthetische - oder andere -, wie z. B.
Schwämme aus Kunststoff- oder Metallgewebe zu betrachten. Diese Schwämme haben
jedoch die negative Eigenschaft, daß nur eine geringe Teilmenge der maximal aufnehmbaren
Flüssigkeitsmenge vom jeweiligen spezifischen Schwammstoffgewebe und dessen
Porensystem abtropffrei zurückgehalten wird.
Der über dieser Teilmenge liegende, nicht unbeträchtliche Flüssigkeitsanteil tropft oder läuft
nach dem Herausnehmen des vollgesaugten Schwammes aus der Flüssigkeit im Vorrats
behälter wieder aus dem Schwamm heraus. Die Folgen hiervon sind beträchtliche
Flüssigkeitsverluste im Schwamm, eventuell ungewollte Benetzung des Bodenbereiches oder
der Umgebung, aber vor allem eine wesentlich verminderte abtropffreie Transportkapazität an
Flüssigkeit im Schwamm selbst, zu deren eigentlichem Einsatzbereich.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs beschriebenen Art zu
schaffen, das die genannten Nachteile vermeidet und insbesondere eine optimal bis maximal
große Flüssigkeitstransportkapazität abtropffrei gewährleistet. Die hieraus resultierende
wesentlich größere Flächenbearbeitung mit nur einer Schwammfüllung und die damit
verbundene Arbeitszeiteinsparung sind weitere Kriterien der Aufgabenstellung.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale des Anspruch 1 gelöst.
Die Unteransprüche enthalten Weiterbildungen und Ausgestaltungen.
Der Anspruch 9 beinhaltet insbesondere eine andere Ausführungsvariante mit gleicher
Zielsetzung.
Der Erfindungsgedanke wird dadurch realisiert, daß der Schwamm (1; Fig. 1) bis auf eine
Arbeitsoberfläche (3; Fig. 1) mit einer flüssigkeitsundurchlässigen, flexiblen Hülle,
(2; Fig. 1) ummantelt ist. Diese Ummantelung verhindert, daß bei vollgesaugtem Schwamm
(maximal aufnehmbare Flüssigkeitsmenge) u. nach oben zeigender freier Schwammarbeits
oberfläche die Flüssigkeit aus dem Schwamm herauslaufen kann. Ein sauberes Trans
portieren optimal bis maximal großer Flüssigkeitsmengen ist hierdurch auslauffrei gewähr
leistet. Bei der "optimalen" Flüssigkeitstransportmenge handelt es sich um jene, die der
Anwender selbst vorgibt indem er im Flüssigkeitsvorratsbehälter auf Hülle und vollgesaugten
Schwamm - in untergetauchtem oder nicht untergetauchtem Zustand - einen gewissen
Druck ausübt und so eine gewünschte Teilmenge der maximal aufnehmbaren Flüssigkeit aus
dem Schwamm herauspreßt. Die in Schwamm und -hülle verbleibende Flüssigkeits
restmenge ist ebenfalls abtropffrei bei nach oben zeigender, nicht umhüllter
Schwammarbeitsoberfläche zu transportieren. Ihr Volumen kann auch weit über dem des
natürlichen Schwammrückhaltevermögens liegen. An dem zu benetzenden Objekt mit
z. B. horizontaler Oberfläche wird der Schwamm mit Hülle so gewendet, daß die freie
Schwammarbeitsoberfläche die zu bearbeitende Oberfläche berührt, oder gegen diese zeigt.
Schwerkraftbedingt läuft nun die im Schwamm nicht zurückhaltbare Flüssigkeit aus diesem
aus und muß nur nach üblicher Weise verteilt und verarbeitet werden. Die vom Schwamm
zurückgehaltene Restflüssigkeit kann nach Bedarf durch leichten Druck auf Hülle und
Schwamm in bekannter Art und Weise freigesetzt werden. Weist das zu bearbeitende oder
das zu benetzende Objekt eine vertikale Oberfläche auf, wie dies z. B. beim Ablösen alter
Tapeten von ihrem Untergrund (der Zimmerwand) der Fall ist, dann wird der gefüllte
Schwamm in seiner Umhüllung ebenfalls mit nach oben weisender freier Schwammarbeits
oberfläche an die Wand herangebracht und dann so an dieser angesetzt, daß der bis zur
Schwammarbeitsoberfläche hochreichende Hüllenrand (2; Fig. 1) u. (5; Fig. 3) zuerst die Wand
berührt. Die schwerkraftbedingt über diesen Hüllenrand auslaufende Flüssigkeit wird somit
abtropffrei direkt an die Wand geleitet. Der Schwamm wird nun mit seiner gesamten freien
Arbeitsoberfläche nach oben gegen die Wand geklappt, und in nach unten führende flüssig
keitsverteilende Bewegung versetzt. Mit gleichen - aber nach oben führenden Bewegungen
bzw. durch Wegklappen des Schwammes von der Wand kann dieser wieder nach oben
gebracht werden um den Arbeitsvorgang an anderer Stelle neu einzuleiten.
Bei einem vertikalen Arbeitseinsatz kann ebenso wie bei einem horizontalen die Rest
flüssigkeit nach Bedarf durch leichten Druck auf Schwammhülle und Schwamm freigesetzt
werden.
Bei vertikalen Arbeitsflächen ist zur besseren gleichmäßigeren Verteilung der über
die Hüllenkante an die Wand geleiteten Flüssigkeit eine Flüssigkeitsverteilerschürze (9; Fig. 5)
und (10; Fig. 6) vorgesehen. Diese verhindert, wie es beim Arbeiten ohne diese Schürze evtl.
möglich ist, eine Rinnsalbildung der an die Wand geleiteten Flüssigkeit. Diese Rinnsale
mit ihrer großen Flüssigkeitsschichtdicke laufen auf kleiner "Rinnsalfläche" schnell nach unten
ab. Bei Einsatz der "Verteilerschürze" wird die gleiche Flüssigkeitsmenge auf die gesamte
Schwammbreite oder darüber hinaus verteilt. Die Flüssigkeitsschichtdicke bleibt geringer, der
Abflußwiderstand hierdurch größer und das Ablaufen der Flüssigkeit nach unten wird
gebremst. Hierdurch wird ein ruhigeres Arbeiten möglich. Der Haupteffekt liegt aber in der
größeren Verweilzeit der Flüssigkeit auf der vertikalen, zu benetzenden Fläche. Hierdurch
wird die spezifische Einwirkungszeit erhöht und somit die Effektivität vergrößert (Beispiel
Tapetenentfernung von der Wand). Das Reinigen des Schwammes erfolgt in bekannter
Art und Weise, durch Auswaschen entweder mit Hülle oder nach dem Herausnehmen aus
seiner Hülle. Die Ausführungsvariante nach Anspruch 9 weist die Eigenschaft auf, daß die
separate Hülle entfällt und der Schwamm mit der Versiegelung eine Einheit bildet. Fig. 7.
Dieser Ausführung am nächsten kommt die enganliegende Hüllengestaltung bzw. der in der
Hülle befestigte Schwamm. Die Befestigung des Schwammes in der Hülle kann so gestaltet
sein, daß Schwamm und Hülle punktförmig oder flächig fest miteinander verbunden sind oder
daß beide wieder trennbar z. B. durch Druckknopf-, Klett- oder andere Verfahren miteinander
verbunden sind. Nachfolgend werden in Bezugnahme auf die einzelnen Patentansprüche
diese näher erklärt.
- 1. Das Befestigen des Schwammes in der Hülle hat den Vorteil, daß die Einheitlichkeit beider Teile gewahrt bleibt und daß keines von beiden verloren geht. Die lose Kombination bzw. die wieder trennbare Schwamm/Hüllenkombination hat den Vorteil, daß der Schwamm aus der Hülle herausnehmbar und leichter auswaschbar ist. Außerdem kann er separat (ohne Hülle) wie jeder andere Schwamm verwendet werden.
- 2. Eine geringfügig größere Hülle hat den Vorteil, daß der Füllvorgang des Schwammes schneller erfolgt als bei eng anliegender Hülle, da durch die Spaltbildung zwischen Hülle und Schwamm eine größere Schwammoberfläche zur Aufnahme nachströmender Füllflüssigkeit zur Verfügung steht.
- 3. Das Freilassen eines Schwammrandstreifens, egal ob bandförmig ganz oder teilweise um den Schwamm herum oder in dreieckiger Form verhindert das Berühren der Hüllenkante mit der Arbeitsoberfläche, wobei das teilweise Freilassen eines Randstreifens, egal in welcher Form auch nur eine teilweise Wirkung erzielt. Die dreieckige Form des Randstreifens hat den Vorteil, daß die Hüllenkante der bis zur Schwammarbeitsoberfläche hochreichenden Schwammhülle bei vertikaler Arbeitsfläche die Flüssigkeit abtropffrei gegen diese leitet, daß der zunehmend stärker werdende freie, nicht umhüllte Randstreifen (bedingt durch seine dreieckige Form) ein größer werdendes Schwammvolumen freigibt und somit ein elastischeres Arbeiten zuläßt, bzw. ein gewohnteres Arbeitsgefühl vermittelt. Vorzugsweise ist der freie dreieckige Schwammstreifen an seiner dicksten Stelle bis zu einigen Zentimeter stark. Das Hochführen der Hülle an einer Schwammseite z. B. einer Schwammbreitseite hat den Vorteil, daß beim Ansetzen des gefüllten Schwammes an eine vertikale Arbeitsfläche jegliches Abtropfen von Flüssigkeit unterbleibt und diese direkt über die Kante der Schwamm hülle an die Arbeitsfläche geleitet wird.
- 4. Der über die Schwammarbeitsoberfläche führende und mit den Randseiten der Hülle geschlossen verbundene Hüllenstreifen hat die Aufgabe, die Flüssigkeit bereits im Bereich der Schwammarbeitsoberfläche gegen die vertikale Arbeitsfläche zu leiten und wirkt hier bereits flüssigkeitsverteilend und somit der Bildung von schnell ablaufenden Flüssigkeits rinnsalen entgegen. Außerdem gibt er dem Schwamm in der Hülle einen besseren Halt.
- 5. Der leicht geraffte Hüllenrand bzw. der verstärkte Randstreifen, der in seinem Umfang geringfügig geringer als der Hüllenumfang gestaltet sein kann und die ganz oder teilweise um den oberen Hüllenrand führenden eingefädelten elastischen oder nicht elastischen in sich geschlossennen oder nichtgeschlossenen bzw. schnürbaren Fäden dienen dem besseren Sitz der Hülle auf dem Schwamm.
- 6. Bei der Flüssigkeitsverteilerschürze handelt es sich um eine lappenartige Fortsetzung der bis zur Schwammarbeitsoberfläche hochreichenden Schwammhülle. Ohne diese Schürze kann es beim Auslaufen der Flüssigkeit über die Hüllenkante an die vertikale Arbeitsfläche durch druckbedingte Formveränderungen von Schwamm und Hüllenkante zu schnell nach unten ablaufende Rinnsalbildung kommen. Durch die Flüssigkeitsverteilerschürze wird durch ihre verteilende Wirkung eine Rinnsalbildung verhindert und die Flüssigkeit groß fllächiger verteilt. Ein schnelles Ablaufen derselben wird somit umgangen und die Einwirk dauer bzw. die Verweilzeit auf der zu bearbeitenden vertikalen Oberfläche vergrößert. Die Flüssigkeitsverteilerschürze kann so breit wie eine Hüllen- oder Schwammseite sein, sie kann aber auch links und rechts darüber hinausragen (9; Fig. 5) u. (10; Fig. 6). Bei Arbeiten an horizontalen Flächen kann die Schürze in die Hülle hineingefaltet werden und ist somit weder sichtbar noch störend.
- 7. Hier ist der über die Schwammarbeitsoberfläche führende Hüllenstreifen bereits selbst flüssigkeitsverteilend, aber durch eine zusätzliche Schürze kann die Wirkfläche und somit die Wirkung selbst noch vergrößert werden. Außerdem ist ein besserer Sitz des Schwammes in der Hülle gewährleistet.
- 8. Kein Kommentar nötig.
- 9. Bei der flüssigkeitsundurchlässigen elastischen Versiegelung der relevanten Schwamm oberflächen besteht der Vorteil in der Einheitlichkeit des Systems. Nicht der Schwamm und die Hülle gewährleisten den Flüssigkeitstransport, sondern der versiegelte Schwamm selbst ermöglicht einen abtropffreien Transport optimal bis maximal großer Flüssigkeitsmengen. Da bei allen Ausführungen die Flüssigkeitstransportkapazität gegenüber derjenigen, die dem natürlichen Flüssigkeitsrückhaltevermögen des Schwammes entspricht, um ein Vielfaches überschreitet, erhöht sich auch die Arbeiteseffektivität während eines Arbeitsvorganges - egal ob an horizontalen - oder vertikalen Arbeitsflächen - in gleicher Weise.
Claims (9)
1. Abtropffreies Transportverfahren optimal bis maximal großer Flüssigkeitsmengen vom
Flüssigkeitsvorratsbehälter bis zu deren Einsatzbereich mittels Schwamm,
dadurch gekennzeichnet, daß der Schwamm (1) mit einer flüssigkeitsundurchlässigen Hülle (2) so
ummantelt ist, daß diese nur eine oder auch mehrere Schwammarbeitsoberflächen (3)
ganz oder teilweise freiläßt Fig. 1 und daß der Schwamm in der Hülle befestigt oder
unbefestigt sein kann.
2. Verfahren nach Anspruch 1 dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülle flexibel, elastisch bzw. folienartig gestaltet ist und daß sie am Schwamm
enganliegend oder weniger enganliegend ausgeführt ist.
3. Verfahren nach Anspruch 1 und 2 dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülle 2 ganz oder teilweise nicht bis zur Schwammarbeitsoberfläche 3 hochreicht
und somit noch einen Schwammrandstreifen 4 freiläßt und daß dieser Randstreifen in
seiner Ausführung nicht an Form und Aussehen gebunden ist (Fig. 2), oder daß der frei
bleibende nicht umhüllte Randstreifen z. B. bei quaderförmiger Schwammform dreieckige
Form 4' aufweist (Fig. 3) indem die Schwammhülle an einer Schwammbreitseite bis zur
Schwammarbeitsoberfläche hochreicht (5), und über die beiden Schwammlängsseiten
parallel oder nicht parallel bis maximal auf die Höhe 0 der anderen Breitseite abfallen
kann (6 u. 6').
4. Verfahren nach Anspruch 1-3 dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülle an der Schwammseite an der sie bis zur Schwammarbeitsoberfläche
hochreicht so verlängert ist, daß sie in einem Streifen über die Schwammarbeits
oberfläche geführt (7) und mit den Randseiten geschlossen verbunden ist (8, Fig. 4)
5. Verfahren nach Anspruch 1-4 dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülle an ihrer offenen Seite ringsum oder nur teilweise ringsum leicht gerafft ist
oder a)
einen verstärkten oder nicht verstärkten elastischen Randstreifen aufweist, der in seinem Umfang bzw. Teilumfang so groß wie die Hülle selbst bzw. geringfügig kleiner gestaltet ist
oder b)
einen eingezogenen, elastischen - oder nicht elastischen Faden aufweist
oder c)
einen eingezogenen, offenen aber schnürbaren, elastischen oder nicht elastischen Faden aufweist und daß bei a) der verstärkte oder der elastische Randstreifen in das Hüllenmaterial integriert oder aufgearbeitet ist bzw. daß bei a), b) und c) der Faden durch kleine Perforationsöffnungen im oberen Hüllenrand eingefädelt bzw. durch ösenartige Führungen auf der Außenhaut des oberen Hüllenrandes geführt ist.
oder a)
einen verstärkten oder nicht verstärkten elastischen Randstreifen aufweist, der in seinem Umfang bzw. Teilumfang so groß wie die Hülle selbst bzw. geringfügig kleiner gestaltet ist
oder b)
einen eingezogenen, elastischen - oder nicht elastischen Faden aufweist
oder c)
einen eingezogenen, offenen aber schnürbaren, elastischen oder nicht elastischen Faden aufweist und daß bei a) der verstärkte oder der elastische Randstreifen in das Hüllenmaterial integriert oder aufgearbeitet ist bzw. daß bei a), b) und c) der Faden durch kleine Perforationsöffnungen im oberen Hüllenrand eingefädelt bzw. durch ösenartige Führungen auf der Außenhaut des oberen Hüllenrandes geführt ist.
6. Verfahren nach Anspruch 1-5 dadurch gekennzeichnet,
daß die Hülle am Ende der Hüllenseite, die bis zur Schwammarbeitsoberfläche hoch
reichen kann, eine Flüssigkeitsverteilerschürze aufweist und daß die -schürze so breit
oder auch breiter wie die Hüllenseite sein kann (9, Fig. 5 und 10, Fig. 6).
7. Verfahren nach Anspruch 4 dadurch gekennzeichnet,
daß an der oberen Hüllenkante, also am Anfang des über die Schwammarbeitsoberfläche
führenden Hüllenstreifens ebenfalls eine Flüssigkeitsverteilerschürze angebracht ist.
8. Verfahren nach Anspruch 1-7 dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwammhülle als "Dauerhülle" oder als Einweg- bzw. als Wegwerfhülle
gestaltet ist.
9. Verfahren nach Anspruch 1-8 dadurch gekennzeichnet,
daß die Schwammhülle durch eine flüssigkeitsundurchlässige, geschlossene, flexible,
elastische Versiegelung der entsprechenden relevanten Schwammoberflächen 11 ersetzt
ist Fig. 7 und daß bei dieser Ausführungsvariante ebenfalls entsprechende Flüssigkeits
verteilerschürzen angebracht sein können.
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