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Einkettenbremsförderer, insbesondere für den Untertagebetrieb Die
Erfindung bezieht sich auf Einkettenbremsförderer, wie sie insbesondere im bergmännischen
Untertagehetrieb für die AI)förderung des Gutes aus Gewiniiungsbetrieben in der
halbsteilen Lagerung verwendet werden.
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Sie betrifft insbesondere Förderer dieser Art, bei denen die Förderkette
einklappbare scheibenartige Mitnehmer bzw. Bremsorgane trägt und die im fördernden
Trum ausgeklappt sind, während das Rückxvärtstrum der Kette mit in deren Längsrichtung
umgeklappten Mitnehmern durch ein geschlossenes, seitlich an der Förderrinne angeordnetes
Gehäuse geführt wird.
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Bei den meisten bekannten Bremsförderern dieser Art läuft das fördernde
Trum der Kette frei in der Förderrinne. Das ergibt den außerordentlichen Nachteil,
daß, wenn die einzelnen Schüsse, aus welchen die Tragkonstruktion des Förderers
zusammengesetzt ist, nicht genau miteinander fluchten, was z. B. beim Verlegen der
Förderrinne über Mulden und Sättel der Fall ist, die Förderkette das Bestreben hat,
sich in die Sehne einzustellen und sich demzufolge aus der Rinne heraushebt. Ähnliche
Schwierigkeiten ergeben sich beim Verlegen solcher Förderer in Kurven.
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Es sind bereits Bremsförderer bekannt, bei welchen die die einklappbaren
Mitnehmer tragende Förderkette auch im Fördertrum in einer gehäuseartigen Führung
zwangsgeführt und hierdurch das Abheben der Kette verhindert wird. Bei dieser bekannten
Konstruktion, bei welcher zwei in einem beiderseits geschlossenen Trog, der künstlich
beladen werden muß, laufende Ketten verwendet werden, sind die Bremselemente auf
beiden Seiten der Rinne geführt, was eine bewegliche und in hohem Grade der Verschleißgefahr
ausgesetzte Konstruktion ergibt.
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Die Erfindung bezieht sich auf Einkettenbremsförderer mit auch im
Fördertrum zwangsgeführter Kette und löst bei solchen neben anderen insbesondere
die Aufgabe, das Abheben der Kette auch im Bereich von verhältnismäßig stark ausgeprägten
Mulden oder anderen Krümmungen in der Vertikalen zuverlässig zu verhindern durch
eine in neuartiger Weise ausgebildete einfache und betriebssichere Zwangsführung
der Kette.
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Diese Zwangsführung besteht gemäß dem Grundgedanken der Erfindung
aus in gleichen Abständen voneinander an der Kette angeordneten, sich in deren Längsrichtung
je über eine Mehrzahl von Kettenglieden erstreckenden schlittenartigen Führungselementen,
die den Profilierungen der Rinnenseitenwangen, in denen sie gleiten, angepaßt sind
und derart gegen Abheben gesichert sind.
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Gemäß der vorzugsweisen Ausführungsform der Erwindung bestehen die
Führungselemente aus an ihrer Unterseite Gleitschuhe tragenden Bügeln, deren obere
Scheitel
in der Seitenwange der Rinne geführt sind. Sie erstrecken sich in der Längsrichtung
der Kette über eine Mehrzahl von Kettengliedern und dienen gemäß einem weiteren
Merkmal der Erfindung zur Anbringung der in an sich bekannter Weise um 900 klappbaren
scheibenartigen Mitnehmer.
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Gemäß einer besonders vorteilhaften Ausführungsform der Erfindung
können die Führungsbügel mit dem Ziel der Höherverlegung der Kette in ein mittleres
Niveau und damit der Vermeidung von durch den Kettenzug auf die Schlitten ausgeübten
Kippmomenten in ihrer Mitte unterteilt sein, wobei die die beiden Teile verbindenden
Elemente gleichzeitig der Befestigung der Kette an den Führungsbügeln dienen. Diese
Ausführungsform macht die Betriebsweise des neuen Förderers noch weniger empfindlich
gegenüber Unebenheiten des Liegenden oder Abwinkelungen gegenüber der Vertikalen.
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Die Einzelheiten der Erfindung gehen aus der Beschreibung von Ausführungsbeispielen
eines Einkettenbremsförderers an Hand der Zeichnungen hervor.
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In den Zeichnungen zeigt Fig. 1 einen Querschnitt durch den Förderer,
Fig. 2 eine Seitenansicht in Richtung auf das Fördertrum und Fig. 3 eine Seitenansicht,
in Richtung auf das Rücktrum gesehen, Fig. 4 einen Längsschnitt durch den Bereich
der Antriebsstation bzw. Umkehr, Fig. 5 die Verbindung der Rinnenschüsse miteinander,
Fig.
6 eine der Fig. 1 ähnliche Darstellung des Förderers mit höhergelegter Kette, Fig.
7 in Seitenansicht und Fig. 8 im Schnitt gemäß LinieVIII-VIII der Fig. 7 den bei
der Ausführungsform gemäß Fig. 6 verwendeten Führungsschlitten.
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In den Zeichnungen sind mit 1, 2 und 3 aufeinanderfolgende Schüsse
der Rinne bezeichnet, die unter Überlappung in der folgenden noch zu beschreibenden
Weise miteinander verbunden sind.
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Diese Schüsse bestehen je aus zwei Seitenwangen 4 und 5 und dem diese
verbindenden, den Raum zwischen den Seitenwangen in das Fördertrum 7 und das Rücklauftrum
8 für die Förderkette mit den an ihr angebrachten Stau- und Schubscheiben 16 unterteilenden
Boden 6.
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An den unteren Seitenwangen sind, vorzugsweise an jedem Ende jedes
Schusses, zur Erleichterung des seitlichen Verschiebens der Fördererkonstruktion
Kufen 9 angebracht.
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An diesen Kufen ist auf der Seite des Fördertrums 7 mittels der Verbindungen
10 die Schurre 11 befestigt.
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In beiden Trumen ist die Förderkette 13 durch die zwischen den Seitenwangen
auf je zwei in Abständen an der Förderkette angebrachten Gleitschuhen 14 laufenden,
dem Profil der durch die Seitenwangen umschlossenen Räume angepaßten Führungsschlitten
15 gegen Abheben gesichert geführt. Diese Führungsschlitten bestehen aus den Gleitschuhen
14, einem diese verbindenden Brückenteil 15' und einem sanft gewölbten Bügel 15"
(Fig. 2), zwischen denen und der zugeordneten oberen Seitenwange normalerweise ein
geringes Spiel vorhanden ist.
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An den Führungsschlitten 15 sind die Schub- oder Stauscheiben 16
um 90" klappbar befestigt. Sie liegen im Fördertrum rechtwinklig zu der Rinne und
werden beim Durchlaufen der Umkehrstation (Fig. 4) um 900 in die Richtung der Kette
umgeklappt, in welcher sie das Rücktrum 8 durchlaufen. Ihr Umklappen beim Durchlaufen
des Fördertrums wird durch das Widerlager 17 und die Nase 18 verhindert.
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Das Verbringen der Schub- und Stauscheiben in die Arbeitsstellung
erfolgt durch die Nase 18 und den damit zusammenwirkenden Anschlag 26 (Fig. 4),
der statt, wie in der Zeichnung dargestellt, auch in der Kettentrommel selbst liegen
kann.
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Gemäß dem in den Zeichnungen veranschaulichten Ausführungsbeispiel
bestehen die Rinnen-Seitenwangen je aus zwei miteinander verschraubten Winkelprofilen,
und zwar die obere Seitenwange aus zwei Winkelprofilen 19, 20 und die untere Seitenwange
aus dem Winkelprofil 21 und der daran angebrachten Winkelschurre 11 mit dem Flansch
22, die zusammen eine ebenfalls U-förmige Gestaltung dieser Wange ergeben.
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Fig. 1 läßt erkennen, .daß durch die Gleitschlitten eine immer völlig
einwandfreie Führung der Kette unter flächiger Verteilung der Reibungsbeanspruchungen
auch beim Anlaufen der Bügel 15" der Schlitten an die oberen Wangen unter tangentialer
Berührung zwischen den Bügeln und den Seitenwangen erzielt wird, durch die die eingangs
erwähnten Nachteile der bekannten Anordnungen vermieden werden.
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Fig. 5 zeigt im einzelnen die Ausbildung der sowohl seitliche wie
vertikale Verschwenkungen in Bezug aufeinander zulassenden Verbindung der Schüsse
miteinander. Diese besteht aus je einem Haken 23 an dem einen Schußende und einem
Gabelstück 24 an dem benachbarten Ende des folgenden Schusses, die einander gegenüberliegend
an den jeweils an dem Winkelprofil 20 und den Kufen 9 angebracht sind. Mit 25 ist
der den
Haken 23 an dem Gabelstück 24 verriegelnde Bolzen bezeichnet.
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Die Ausführungsform nach Fig. 6 bis 8 unterscheidet sich von der
vorbeschriebenen im wesentlichen durch die Unterteilung des Führungsschlittens in
seiner halben Höhe in die beiden Teile 15 a und 15 b, welche durch die Verbindungsstücke
30 a und 30 b, die zugleich der Befestigung an zwei senkrechten Gliedern der Förderkette
13 dienen, miteinander verbunden sind. Die Befestigung der Kette an diesen Verbindungsstücken
erfolgt über die Klauen 31. Bei dieser Ausführungsform werden die beiden Hälften
der Führungsschlitten gleich ausgebildet, d. h. die Gleitschuhe 14 der erstbeschriebenen
Ausführungsform durch einen Bügel ersetzt. In diesem Falle erweist sich die bei
32 ersichtliche Profilierung der Stau- oder Schubscheiben als zweckmäßig, damit
diese sich beim Rücklauf raumsparend an die Kette anlegen können.
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Fig. 6 läßt insbesondere auch erkennen, wie die aus der Fig. 1 ersichtliche
ansteigende Anordnung der für die Beschickung des Förderers dienenden Schurre vermieden
werden kann, indem auf das dann, wie ersichtlich bei 27, abgekröpfte Schurrenblech
11 in Längsrichtung die Profilbleche 28 und endseits die Kufen 9 aufgeschweißt werden
und der Förderer auf das Schurrenblech mittels Schrauben 29 befestigt wird. Hierbei
legt sich die untere Seitenwange 5 der Förderrinne derart vor das Profilblech 28,
daß dieses die untere Zwangsführung für den Kettenführungsschlitten 15 a, 15 b biIdet.
Selbstverständlich müssen in diesem Falle die Stau- bzw. Schubscheiben 16 entsprechend
ausgebildet, nämlich förderseitig des Körpers28 heruntergezogen sein.
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Das Schurrenblech kann sowohl in dem einen wie in dem anderen Falle
unter Anpassung an die vorliegenden örtlichen Verhältnisse auch die in Fig. 6 gestrichelt
dargestellte Muldenform erhalten. Ferner können auch an der Fördererkonstruktion,
d. h. an der oberen Seitenwange, zur Vergrößerung des Füllquerschnittes, wie in
der Zeichnung gestrichelt angedeutet, Aufsatzbracken 33 vorgesehen werden.
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PATENTANSPROCHE: 1. Einlrettenbremsförfderer mit nach der Kohlenstoßseite
hin offener Rinne und in dieser mittels eines endlosen Zugmittels entlanggeführten,
an den Enden (des Förderers um eine zur Gleitbahn senkrechten Achse schwenkbaren
scheibenartigen Mitnehmern, die in eingeklappter Stellung in einem von dem Fördertrum
getrennten Kettenrücklauftrum zurückgeführt werden, keniizeidinet durch in gleichen
Abständen an der Kette (13) angeordnete, sich in deren Längsrichtung je über eine
Mehrzahl von Kettengliedern erstreckende schlittenartige, den Profilierungen der
Rinnenseitenwangen (19, 20, 21) angepaßte und in diesen zwangsgeführte Führungselemente
(15), die die an ihnen befestigte Kette (13) gegen Abheben sichern.