DE1094648B - Vorrichtung zum Bilden eines Tabakfuellstranges in Maschinen zum Behandeln von Tabak, z.B. einer Zigarettenstrangmaschine - Google Patents
Vorrichtung zum Bilden eines Tabakfuellstranges in Maschinen zum Behandeln von Tabak, z.B. einer ZigarettenstrangmaschineInfo
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- A—HUMAN NECESSITIES
- A24—TOBACCO; CIGARS; CIGARETTES; SIMULATED SMOKING DEVICES; SMOKERS' REQUISITES
- A24C—MACHINES FOR MAKING CIGARS OR CIGARETTES
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- A24C5/18—Forming the rod
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- Manufacturing Of Cigar And Cigarette Tobacco (AREA)
Description
DEUTSCHES
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Bilden eines Tabakfüllstranges in Maschinen zum Behandeln
von Tabak, z. B. einer Zigarettenstrangmaschine.
Es sind Zigarettenmaschinen bekannt (französische Patentschrift 1098119), bei denen ein Tabakfüllstrang
mit Hilfe eines Luftstromes auf einem chirchlochten Förderband gebildet wird, wobei die Luft mit
so hoher Geschwindigkeit durch einen Kanal nach dem Förderband hin und durch dieses hindurch
strömt, daß die Tabakteilchen etwa vereinzelt durch den Kanal hindurchgehen. Bei den bisherigen Einrichtungen
dieser Art ist der durch den Kanal fließende Luftstrom seitlich vollständig abgegrenzt, und die
ganze Luft, die durch den Kanal hindurchfließt, verläßt diesen durch das gelochte Förderband und den
auf diesem Band liegenden Tabak.
Gemäß der Erfindung wird nun bei einer derartigen Maschine der Kanal mit einer seitlichen Öffnung versehen,
durch die Luft aus dem Kanal ausströmen kann, die sich von dem Tabak abscheidet, während
letzterer, teils infolge seiner Massenträgheit, seine Bewegung nach dem Förderband hin fortsetzt. Die Luft
kann durch die seitliche erwähnte Öffnung aus dem Kanal abgesaugt werden. Die seitliche Öffnung kann
zweckmäßig mit einer Anzahl von Führungen versehen sein, die gegenüber dem Kanal schräg liegen, .so
daß sie die aus dem Kanal fließende Luft nach rückwärts hin führen, d. h. entgegengesetzt der Richtung,
in der sich die Luft durch den Kanal bewegt.
Das Förderband kann weiterhin in bekannter Weise porös oder gelocht sein, so daß es die Luft hindurchläßt,
und es können Saugvorrichtungen vorgesehen sein, die die Luft durch das Förderband hindurchsaugen
und die so gebaut sein können, daß -ne einen
Druck auf den auf dem Förderband sich bildenden Füllstrang ausüben, der für die Dichte des gebildeten
Füllstrangs bestimmend ist.
Die Dichte, auf die der Füllstrang zusammengepreßt werden soll, muß mindestens der Hälfte der
Dichte entsprechen, die der Strang in dem fertigen Tabakprodukt, z. B. in einer aus dem Füllstrang hergestellten
Zigarette haben soll, und daß er dem Aufprall der auf ihn während seiner Bildung aufgeschleuderten
Tabakteilchen widerstehen kann.
Die seitliche Abzugsöffnung für die Luft kann sich über einen erheblichen Teil der Länge des Kanals erstrecken,
und sie kann den Kanal mit einer .Saugkammer verbinden, die in der Bewegungsrichtung des
Förderbandes von dem einen Ende des Kanals nach dem anderen hin an Weite zunimmt, so daß an den
Stellen des Kanals, an denen; das Förderband wenig Tabak fördert, weniger Luft abgezogen wird als von
Stellen, an denen das Förderband mehr Tabak trägt, so daß Unterschiede in dem Saugdruck auf den teil-
Vorrichtung zum Bilden eines Tabakfüllstranges in Maschinen zum Behandeln
von Tabak, z. B. einer Zigarettenstrangmaschine
von Tabak, z. B. einer Zigarettenstrangmaschine
Anmelder:
Molins Machine Company Limited,
London
London
Vertreter: Dr.-Ing. B. Bloch, Patentanwalt,
Berlin-Wilmersdorf, Ballenstedter Str. 17
Berlin-Wilmersdorf, Ballenstedter Str. 17
Beanspruchte Priorität:
Großbritannien vom 21. März 1958
Großbritannien vom 21. März 1958
Francis Auguste Maurice Labbe, Orleans, Loiret
(Prankreich),
ist als Erfinder genannt worden
ist als Erfinder genannt worden
weise geformten Füllstrang an den verschiedeneu Stellen des Kanals verringert werden.
Die Tabakzuführvorrichtung kann den Tabak dem Luftstrom in mehr oder weniger aufgelockerter Form zuführen, und der Luftstrom kann die einzelnen Tabakteilchen ohne jede Verzögerung ihrer Geschwindigkeit durch den Kanal bewegen, durch die etwa eine Anhäufung oder Verklumpung der Teilchen in einem in Betracht kommenden Maße veranlaßt werden könnte. Der Luftstrom kann sich durch den Kanal mit einer solchen Geschwindigkeit bewegen, daß die Geschwindigkeit der in den Kanal geförderten Tabakteilchen vergrößert wird und dadurch die Tabakteilchen in dem Kanal weiter vereinzelt werden.
Die Tabakzuführvorrichtung kann den Tabak dem Luftstrom in mehr oder weniger aufgelockerter Form zuführen, und der Luftstrom kann die einzelnen Tabakteilchen ohne jede Verzögerung ihrer Geschwindigkeit durch den Kanal bewegen, durch die etwa eine Anhäufung oder Verklumpung der Teilchen in einem in Betracht kommenden Maße veranlaßt werden könnte. Der Luftstrom kann sich durch den Kanal mit einer solchen Geschwindigkeit bewegen, daß die Geschwindigkeit der in den Kanal geförderten Tabakteilchen vergrößert wird und dadurch die Tabakteilchen in dem Kanal weiter vereinzelt werden.
Die Zeichnungen zeigen als Beispiel eine Ausführungsform der Erfindung, und zwar zeigt
Fig. 1 einen Schnitt durch eine Zigarettenmaschine mit der Einrichtung zum Zuführen des Tabaks und,
schematisch, zum Bewegen des Luftstromes durch die Maschine,
Fig. 2 eine Vorderansicht, teilweise im Schnitt und teilweise fortgebrochen, mit gewissen, in Fig. 1 dargestellten
Einrichtungen in vergrößertem Maßstab,
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Fig. 3 einen Schnitt in Richtung der Linie III III in Fig. 2 in vergrößertem Maßstab,
Fig. 4 in stark vergrößertem Maßstab ein Bruchstück eines gelochten Förderbandes und die
Fig. 5 und 6 den Schnitt und Aufriß zwe'er weiterer Ausführungsformen.
Gemäß den Fig. 1 und 2 weist die Tabakfördervorrichtung eine Stachelwalze 1 auf, deren oberer Fläche
der Tabak durch eine bereits anderweitig vorgeschlagene Vorrichtung zugeführt wird. Der überschüssige
Tabak wird durch eine mit Stacheln versehene Abstreichwalze zurückgebürstet. Eitie
Schlägerwalze 3 schlägt den Tabak aus der Walze 1 heraus und schleudert ihn über eine konkave Führungsplatte
4 hinweg.
Hinter der Führungsplatte 4 liegt ein gelochter umlaufender Zylinder 5, der um zwei feste Teile 6 und 7
herumläuft. Der Zylinder 5 liegt am Eingang zu einer Luftleitung 8, die aus drei nebeneinanderliegenden
Abteilungen 9, 10 und 11 besteht, wie insbesondere aus Fig. 2 zu sehen ist.
Hinter dem Zylinder 5 und der Leitung 8 liegt ein schmaler Kanal 12, der durch Seitenwände 13 und 14
und Stirnwände 15 und 16 (Fig. 2) gebildet wird.
Über die Oberseite des Kanals 12 läuft ein endloses metallenes Förderband 20, das mit Lochungen 21 versehen
ist, wie stark vergrößert in Fig. 4 gezeigt. Das Band läuft über Scheiben 22, 23 und über einen Schuh
24, der einstellbar ist, um den Durchhang des Bandes auszugleichen.
Das Band 20 liegt unmittelbar unter einer bekannten Saugkammer 25, und die Kanten des Bandes legen
sich, wie aus Fig. 3 zu ersehen, gegen Schultern an zwei einander gegenüberliegenden Teilen 26, die eine
nach der Saugkammer 25 führende Leitung bilden.
Dicht an dem Einlaß zu dem Kanal 12 sind eine Reihe von Flügeln 28 vorgesehen, die, wie in Fig. 2
zu sehen, geneigt sind und dazu dienen, die Luft nach links zu führen (Fig. 2), wenn sie in den Kanal eintritt.
Unterhalb des gelochten Zylinders 5 und des Kanaleinlasses liegt ein Rost 29.
Soweit bisher beschrieben, entspricht die Vorrichtung etwa einem älteren Vorschlag, ist somit nicht
Gegenstand der Erfindung.
Bei der Ausführung gemäß der Erfindung hat nun die Seitenwand 14 des Kanals 12 nahe ihrem oberen
Ende eine öffnung 31 (Fig. 3), über die der Kanal 12
mit einer Saugkammer 32 in Verbindung ist. Die öffnung wird von einem Rost 33 aus Streckmetall
überdeckt, der, wie in Fig. 3 zu sehen, mit öffnungen
34 versehen ist, deren Begrenzungswände 35 von dem Kanal 12 ausgehend abwärts geneigt sind. Die Wände
35 des Rostes bilden Fenster oder Führungen, durch die aus dem Kanal 12 durch die öffnung 31 entweichende
Luft aus dem Kanal abwärts in die Saugkammer 32 gesaugt wird, d. h. entgegengesetzt zu der
sich aufwärts durch den Kanal 12 bewegenden Luft.
Wie in Fig. 2 zu sehen, nimmt die Saugkammer 32 von rechts nach links, also in der Bewegungerichtung
des Förderbandes 20 an Höhe zu. Die Breite der Kammer ist über die ganze Länge gleichbleibend.
Das weitere, linke Ende der Kammer 32 steht durch ein Rohr 37 mit der Leitung 8 in Verbindung.
In Fig. 1 ist die Verbindung zwischen dem Kanal 12 und der Luftleitung 8 schematisch gezeigt, ebenso
auch die Einrichtungen zum Bewegen der Luft durch die Maschine. Die öffnung 31, die Saugkammer 32
und der Rost 33 sind in Fig. 3 zu sehen, aber in Fig. 1 nicht gezeigt.
Zum Erzeugen des Luftstromes durch die Maschine dienen folgende, in Fig. 1 schematisch gezeigte Einrichtungen
:
Die Saugkammer 25 oberhalb des Förderbandes 20 steht über einer Leitung 40 mit einem Saugventilator
41 in Verbindung, der die Luft durch das Band 20 hindurchsaugt.
Die Luftleitung 8 ist durch eine Leitung 42 mit einem weiteren Saugventilator 43 in Verbindung.
ίο Innerhalb der Leitung 42 ist eine Staubabscheidevorrichtung
44 vorgesehen, durch die der abgezogene Staub mit etwas Luft über ein Rohr 45 in die Leitung
40 geführt wird.
Der Auslaß des Ventilators 43 steht mit einer Leitung 46 in Verbindung, die die Luft zu einem Verteiler
47 führt, durch den sie an einen Diffusor 48 abgegeben wird, der aus einer gebogenen Platte 49,
einem Blech 50 aus gedehntem, gelochtem Metall und einer Kammer 51 zur Aufnahme der kurzen Tabakteilchen
besteht, die noch in dem Luftstrom vorhanden sein können. Die Platte 49 ist mit öffnungen versehen,
durch die Luft über eine Kante der Platte in die Kammer 51 fließen kann, aus der sie durch eine
mittlere öffnung herausströmt.
Die Luft fließt durch das rostartig geformte Metallblech 50 und den Rost 29 in den Kanal 12 und die
Leitung 8. ■ :
Die von dem Ventilator 41 abgegebene Luft geht durch die Leitung 53 in bekannter Weise zu einer aus
mehreren Einheiten bestehenden Gruppe von Zyklonen 54, durch die die Luft nach Entfernen des Staubes in
die Atmosphäre abgegeben wird. Dementsprechend besteht die in den Kanal 12 und die Luftleitung 8 eingesaugte
Luft aus der Luft von dem Diffusor 48 gemischt mit atmosphärischer Luft.
Ein weiterer Staubabscheider 55 ist in der Leitung 53 vorhanden, er ist durch ein Rohr 56 mit dem Kanal
verbunden, durch den sich das Band 20 hindurchbewegt, und zwar an einer Stelle hinter dem Kanal 12,
d. h. links von der Endwand 15 in Fig. 2, so daß er eine gewisse durch ein Ventil 57 gesteuerte Menge
von kurzen Tabakteilchen zu dem Füllstrang führt und gegebenenfalls durch Schließen des Ventils abgestellt
werden kann.
Die durch den gelochten Zylinder 5 in die Leitung 8 eingesaugte Luft lenkt den über die Platte 4 durch die
Schlagwalze 3 geschleuderten Tabak so ab, daß sich die Tabakteilchen in einer gekrümmten Bahn in den
Eintritt des Kanals 12 hineinbewegen, wie bereits anderweitig vorgeschlagen.
Aus der bisherigen Beschreibung ist ersichtlich, daß ein Teil der in dem Kanal 12 aufwärts strömenden
Luft mittels des Ventilators 41 durch das Förderband 20 und die Saugkammer 25 gesaugt wird, während
ein weiterer Teil durch den Ventilator 43 über die öffnung 31, die Saugkammer 32 und das Rohr 37 zusammen
mit der Luft abströmt, die durch den gelochten Zylinder 5 in die Leitung 8 gesaugt wird.
In Fig. 2 ist eine bekannte, nicht Gegenstand der Erfindung bildende Schneidvorrichtung gezeigt, die aus zwei Scheiben 60 besteht, von denen nur eine in der Figur zu sehen ist (deutsche Patentschrift 843 076). Die Vorrichtung liegt hinter dem Kanal 8 und beschneidet den Tabakfüll strang, der auf dem Förderband 20 gebildet ist und durch Saugzug an ihm gehalten wird. Hinter der Schneidvorrichtung wird ein Papierstreifen 61 über ein Band 62 geführt, das in einem Trog 63 läuft. Der Papierstreifen wird unmittelbar unterhalb des Förderbandes 20 geführt, und zwar an der Stelle, wo letzteres sich noch unterhalb
In Fig. 2 ist eine bekannte, nicht Gegenstand der Erfindung bildende Schneidvorrichtung gezeigt, die aus zwei Scheiben 60 besteht, von denen nur eine in der Figur zu sehen ist (deutsche Patentschrift 843 076). Die Vorrichtung liegt hinter dem Kanal 8 und beschneidet den Tabakfüll strang, der auf dem Förderband 20 gebildet ist und durch Saugzug an ihm gehalten wird. Hinter der Schneidvorrichtung wird ein Papierstreifen 61 über ein Band 62 geführt, das in einem Trog 63 läuft. Der Papierstreifen wird unmittelbar unterhalb des Förderbandes 20 geführt, und zwar an der Stelle, wo letzteres sich noch unterhalb
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der Saugkammer 25 befindet. Es sind dann weiterhin
ί übliche FaIt-, Gummier- und Verschließvorrichtungen
vorhanden, die nicht dargestellt sind und dazu dienen, den Papierstreifen um den Tabakfüllstrang zu falten
1^ und einen ununterbrochenen Zigarettenstrang zu
ψ' bilden.
^ An der Stelle, an der das Förderband den Tabakfüllstrang
aus dem Kanal 12 herausführt, ist eine gelenkig angeordnete Klappe 64 vorgesehen, die den
Durchfluß von Luft aus der Atmosphäre in den Kanal über die Lücke zwischen dem Tabakfüllstrang und
der Endwand 15 verhindert oder mindestens behindert.
Soweit wie bisher beschrieben, arbeitet die Vorrichtung in folgender Weise: Der nach der Stachelwalze
1 geförderte Tabak wird aus dieser ausgeschlagen und durch die Schlagwalze 3 in vorgelockerter
Form über die Platte 4 geschleudert. Die durch den Rost 29 in der beschriebenen Weise aufwärts fließenden
Luft geht teilweise durch den gelochten umlaufenden Zylinder 5 und teilweise in den Kanal 12. Die
durch den Zylinder 5 fließende Luft lenkt die Tabakteilchen so ab, daß sie in einer gekrümmten Bahn in
den Kanal 12 eintreten, durch den sie aufwärts nach dem Förderband 20 hin geführt werden, so daß sie an
diesem in einer anderweitig bereits vorgeschlagenen Weise einen Tabakfüllstrang bilden.
Der zu dem Förderband 20 geführte Tabak bildet bei der Bewegung des Bandes von rechts nach links
in Fig. 2 einen Füllstrang, der in bekannter Art durch Saugzug an dem Band gehalten wird. Der durch das
gelochte Förderband ausgeübte Saugzug ist so stark, daß er den Füllstrang auf eine Dichte zusammenpreßt,
die mindestens der Hälfte der in dem fertigen Zigarettenstrang und den daraus gebildeten Zigaretten
erwünschten Dichte entspricht. Durch das Zusammendrücken des Füllstranges während seiner Bildung ist
der Tabak in dem teilweise gebildeten Füllstrang besser in der Lage, dem Aufprall der Tabakteilchen
zu widerstehen, die durch den Luftstrom zum Aufbau des Füllstrangs mit großer Geschwindigkeit auf
diesen geschleudert werden. Da ferner der so gebildete Füllstrang schon in einem erheblichen Grade zusammengepreßt
wird, wird die mechanische Arbeit beim Zusammendrücken des Füllstrangs auf die zum Einschlagen
in das Zigarettenpapier erforderliche Größe erheblich geringer.
Der durch den Kanal 12 fließende Luftstrom muß sich mit großer Geschwindigkeit bewegen, um die
Tabakteilchen nach dem Förderband hin durch den Kanal ohne jede Verzögerung zu bewegen, die ein
Zusammenballen oder Verklumpen verursachen würde. Ferner muß die Luftgeschwindigkeit so hoch sein, daß
sie den in den Kanal eintretenden Tabakteilchen eine genügende Geschwindigkeit erteilen kann, um sie auseinanderzuziehen,
indem man die Geschwindigkeit der aufeinanderfolgenden Teilchen bei ihrem Eintritt
in den Kanal und ihrer Bewegung durch diesen rasch beschleunigt. Dies ergibt eine sehr günstige Wirkung
beim Bilden des Füllstrangs, der gleichmäßiger und zufriedenstellender wird, wenn der Tabak auf dem
sich bewegenden Förderband 20 und auf dem auf dem Band teilweise gebildeten Füllstrang in einem möglichst
vereinzelten Zustand ankommt. Dieses Verfahren zur Bildung eines Tabakfüllstrangs ist bereits
vorgeschlagen und hier zum besseren Verständnis beschrieben, ist aber nicht Teil der Erfindung. Bei der
Ausführung nach dem Vorschlag wird die Geschwindigkeit, mit der die Luft durch den Kanal fließt, der
dem Kanal 12 nach der Ausführung nach der Erfindung entspricht, durch den Widerstand begrenzt, der
der Luft durch den Tabak auf dem Förderband, das dem Band 20 entspricht, und durch den Widerstand
des Bandes selbst geboten wird.
Bei der hier beschriebenen und dargestellten Ausführung ist es nun möglich, die Luft mit einer stark
erhöhten Geschwindigkeit durch den Kanal 20 fließen zu lassen, da sie diesen nicht nur über das Förderband
20, sondern auch durch die öffnung 31 in der Seitenwand verläßt. Es kann also das Verhältnis der
Luft, die durch den Ventilator 41 durch das Förderband 20 gesaugt wird, zu der Luft, die durch den
Ventilator 43 über die öffnung 31 abgesaugt wird, so gewählt werden, daß über einen größeren Teil der
Höhe des Kanals 12 ein Luftstrom von sehr hoher Geschwindigkeit erzeugt wird, durch den die Tabakteilchen
mit hoher Geschwindigkeit gegen das Förderband 20 geschleudert werden. Ein erheblicher Teil der
Luft wird durch die öffnung 31 aus dem Kanal 31 abgesaugt, aber die Massenträgheit der Tabakteilchen
ist immerhin so groß, daß die Tabakteilchen mit ausreichender Geschwindigkeit gegen das Förderband 20
bzw. auf den schon auf dem Band liegenden Tabak geführt werden.
Bei der beschriebenen Ausführung hat es sich als zufriedenstellend ergeben, dem Luftstrom in dem
Kanal 12 eine aufwärts gerichtete Bewegung mit einer Geschwindigkeit zu erteilen, die unmittelbar unter der
Öffnung 31 etwa 24 m/sec beträgt, während sie oberhalb der öffnung 31 ungefähr 11 m/sec ist. Es wird
also etwa 55% der durch den Kanal 12 fließenden Luft durch die öffnung 31 abgesaugt, und nur 45%
fließt durch das gelochte Förderband 20.
Wie schon ausgeführt, lenken die Flügel 28 an dem Einlaß des Kanals 12 die eintretende Luft in Fig. 2
nach links ab. Dies gibt der aufwärts strömenden Luft in dem Kanal eine Bewegungskomponente in der
Bewegungsrichtung des Förderbandes 20. Wie in dem mehrfach erwähnten Vorschlag bereits beschrieben,
ermöglicht diese Anordnung, daß die sich rasch bewegenden Tabakteilchen das Förderband erreichen,
ohne daß in der Bewegungsrichtung des Förderbandes eine erhebliche Bewegung relativ zu diesem erfolgt,
d. h., die Wirkung ist dieselbe, als wenn das Förderband stillstände und die Tabakteilchen etwa rechtwinklig
zu ihm auf das Band träfen. Es ergibt sich dadurch eine günstige Wirkung für die Bildung des
Füllstranges, da die Unregelmäßigkeiten, die bisher entstanden, wenn Tabak durch seine Schwere auf ein
sich an dem fallenden Tabak vorbeibewegendes Band geschauert wurde, vermieden oder erheblich verringert
werden. Die Unregelmäßigkeiten entstanden dadurch, daß hochstehende Teilchen des Füllstranges fallende
Teile anhielten und auf diese Weise eine unzulässige Anhäufung von Tabak vor und auf den hochstehenden
Teilen mit entsprechenden lockeren Stellen hinter diesen Teilen bewirkten.
Die Erfindung, dergemäß die Geschwindigkeiten, die von den Tabakteilchen bei ihrer Bewegung nach
dem Förderband hin erreicht werden können, erheblich vergrößert sind, macht es möglich, die beschriebenen
Vorteile auch bei stark erhöhter Arbeitsgeschwindigkeit der Maschine zu erreichen. Wenn
also die Geschwindigkeit des Förderbandes 20 erhöht werden soll, um die Leistung der Maschine zu vergrößern,
kann die Geschwindigkeit, mit der die Luft die Teilchen durch den Kanal auf den teilweise gebildeten
Füllstrang führt, entsprechend vergrößert werden. Wie oben auseinandergesetzt, werden die
Beschränkungen der Luftgeschwindigkeit durch den
Kanal, die bei Kanälen vorhanden sind, bei denen ein Abströmen der Luft aus dem Kanal nur durch das
Förderband und den auf dem Förderband liegenden Tabak erfolgt, durch das Anbringen des zusätzlichen
Auslasses, nämlich der öffnung 31, beseitigt. Es kann
also die Geschwindigkeit der durch den Kanal strömenden Luft so erhöht werden, daß die eben beschriebenen
Vorteile tatsächlich bei jeder Vergrößerung der Geschwindigkeit des Förderbandes jedenfalls in weitem
Maße aufrechterhalten werden.
Wie oben auseinandergesetzt, soll die Saugkammer 32 von rechts nach links in Fig. 2 an Höhe und Volumen
zunehmen, weil die Tabakmenge auf dem durchlochten Förderband an dem linken Ende des Kanals
12 in Fig. 2 jederzeit am größten und am rechten Ende am kleinsten ist. Infolgedessen ist der Widerstand
des teilweise gebildeten Füllstranges gegen den Luftstrom durch den Strang hindurch an den verschiedenen
Stellen entlang des Kanals verschieden, und zwar ist er an der Stelle, an der sich der Füllstrang
gerade aus dem Kanal herausbewegen will, am größten und an der Stelle, an der der Tabak auf einen Teil des
Förderbandes trifft, der eben in den Kanal eingetreten ist, d. h. an dem rechten Ende des Kanals in Fig. 2,
am geringsten. Infolgedessen ist die Saugkammer 32 so gebaut, daß ihr Fassungsvermögen für Luft entlang
dem Kanal entsprechend dem Widerstand des Tabaks gegen den Durchfluß der Luft durch das
Band 20 zunimmt und mehr Luft durch die öffnung 31 fließen kann. Infolgedessen können Unterschiede
in dem Druckabfall in dem Tabak an verschiedenen Stellen entlang des Förderbandes 20 in dem Kanal 12,
die infolge der unterschiedlichen Tabakmengen auf dem Band an diesen Stellen entstehen, erheblich verringert
werden, und der durch den Saugzug ausgeübte Druck auf den teilweise gebildeten Füllstrang
kann nahezu über die ganze Länge des Kanals gleichmäßig gestaltet werden.
Bei der beschriebenen und dargestellten Bauart ändert sich der Querschnitt der Saugkammer 32 von
etwa 9,4 m/cm2 an dem schmalen Ende auf ungefähr 15,5 m/cm2 an dem breiten Ende.
In Fig. 5 ist schematisch eine abweichende Bauart gezeigt, bei der ein mit Seitenwänden 72 versehener
Kanal 71 abwärts nach einem Trog 73 hin gerichtet ist, in dem ein Förderband 74 läuft, das durch den
Trog U-förmig gestaltet ist. Das Förderband braucht bei dieser Bauart nicht notwendigerweise durchlocht
oder luftdurchlässig zu sein, da keine Luft hindurchgesaugt wird. In der Nähe des Trogs 73 sind die
Seitenwände 72 mit öffnungen 75 und Führungsteilen 75 a versehen, die von dem Kanal aus auswärts und
aufwärts geneigt sind. In der Längsrichtung der Seitenwände des Kanals sind Saugkammern 76 vorgesehen,
die durch Leitungen 77 mit einem nicht dargestellten Saugventilator verbunden sind und aus dem
Kanal durch die öffnungen 75 Luft abziehen.
Es wird ein Luftstrom von hoher Geschwindigkeit durch den Kanal geleitet, und die Tabakteilchen
werden in diesen abwärts gerichteten Luftstrom hineingeführt und auf das Förderband 74 gebracht. Die
ganze durch den Kanal fließende Luft wird durch die öffnungen 75 abgezogen und durch die Führungselemente
75 a auswärts und gegenüber der Richtung des Luftstroms in dem Kanal rückwärts geführt. Der
Tabak hat eine ausreichende Massenträgheit, um seinen Weg nach dem Band 74 hin mit hoher Geschwindigkeit
fortzusetzen. Die Luft strömt mit ausreichender Geschwindigkeit durch den Kanal, um den
Tabakteilchen eine genügende Geschwindigkeit zu erteilen, die nicht nur auf dem Wege zu dem Förderband
hin ein Zusammenballen oder Verklumpen verhindert, sondern die Teilchen auch auseinanderzieht. Hierbei
kann der Luftstrom in dem Kanal eine Geschwindigkeit von etwa 9 m in der Sekunde erhalten.
Fig. 6 zeigt eine ähnliche Ausführungsform, bei der jedoch der Kanal 71 mit Löchern 83 versehen ist und
oberhalb einer Saugkammer 84 läuft, aus der die Luft durch einen Saugventilator über eine Leitung 85 abgesaugt
wird. In diesem Falle kann, wie bei der Ausführung nach Fig. 1 bis 4, die Luft mit hoher Geschwindigkeit
durch den Kanal fließen, da ein Teil davon über die öffnungen 75 durch die Saugkammern
und die Leitungen 77 wie bei der Ausführung nach Fig. 5 abfließt.
Claims (12)
1. Vorrichtung zum Bilden eines Tabakfüllstranges in Maschinen zum Behandeln von Tabak,
z. B. einer Zigarettenstrangmaschine mit einem Förderband, auf dem der Füllstrang gebildet wird,
einem sich nach dem Förderband hin erstreckenden Kanal, dem der Tabak mittels eines durch den
Kanal nach dem Förderband hin strömenden Luftstroms zugeführt wird, der ihn auf das Förderband
oder auf den schon auf dem Förderband befindlichen Tabak schleudert, dadurch gekennzeichnet,
daß der Kanal (12) eine seitliche öffnung (31) aufweist, durch die von dem Tabak getrennte Luft
aus dem Kanal entweichen kann, während der Tabak, teils infolge seiner Massenträgheit, seinen
Weg nach dem Förderband (20, 74) hin fortsetzt.
2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Luft aus dem Kanal (12)
durch die seitliche öffnung (31) absaugbar ist.
3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche öffnung (31) mit
einer Anzahl von Führungen (35) versehen ist, die dem Kanal gegenüber so geneigt sind, daß sie die
aus dem Kanal ausströmende Luft entgegen der Bewegungsrichtung des Tabaks in dem Kanal
führen.
4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das
Förderband (20, 74) in bekannter Weise porös oder durchlocht ist, um ein Durchströmen von
Luft zu ermöglichen.
5. Vorrichtung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Luft durch eine Saugvorrichtung
(41) durch das Förderband hindurchgesaugt wird.
6. Vorrichtung nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugvorrichtung (41) einen
Druck auf den auf dem Förderband gebildeten Füllstrang ausüben kann, der dessen Dichte bestimmt.
7. Vorrichtung nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß der durch die Saugvorrichtung
auf den gebildeten Füllstrang ausgeübte Druck den Füllstrang auf eine solche Dichte zusammenpreßt,
daß er dem Aufprall der gegen ihn geschleuderten Tabakteilchen widerstehen kann, ohne
daß eine unzulässige Störung des den teilweise geformten Füllstrang bildenden Tabaks eintritt.
8. Vorrichtung nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Saugvorrichtung
(41) den Füllstrang auf eine Dichte zusammenpreßt, die mindestens der Hälfte der in dem
fertigen Tabakprodukt, z. B. in einer aus dem
Füllstrang hergestellten Zigarette, erforderlichen entspricht.
9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die seitliche
öffnung (31) an der Seite des Kanals in der Nähe des Bandes angebracht ist, so daß die Luft
innerhalb des Kanals mit einer Geschwindigkeit fließen kann, die dem mitgenommenen Tabak eine
hohe Geschwindigkeit erteilt, aber nur ein gewünschter Teil der Luft durch das Förderband
und den daraufliegenden Tabak hindurchfließt.
10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß sich die
seitliche öffnung (31) über einen erheblichen Teil der Länge des Kanals (12) erstreckt und eine
Saugkammer (32) aufweist, die mit dem Kanal über die seitliche öffnung (31) in Verbindung
steht, und die Saugkammer in der Bewegungsrichtung des Förderbandes von dem einen Ende
des Kanals nach dem andern hin an Größe zunimmt, so daß von den Stellen des Kanals, an
denen das Förderband wenig Tabak fördert, weniger Luft abgesaugt wird als von Stellen, an
denen das Band mehr Tabak trägt, so daß Unterschiede in dem ausgeübten Saugdruck auf den teilweise
gebildeten Füllstrang an den verschiedenen Stellen des Kanals verringert werden können.
11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden
Ansprüche, bei der die Tabakzuführvorrichtung den Tabak dem Luftstrom in Form von überwiegend
voneinander getrennten Teilchen zuführt, dadurch gekennzeichnet, daß der Luftstrom die
Teilchen ohne Verzögerung durch den Kanal fördert, durch die eine Anhäufung oder ein Verklumpen
der Teilchen in dem Kanal erfolgen könnte.
12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß durch den
Luftstrom die Geschwindigkeit der in den Kanal gelieferten Tabakteilchen vergrößert und dadurch
ein Trennen der Tabakteilchen voneinander in dem Kanal bewirkt wird.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschrift Nr. 843 076;
französische Patentschrift Nr. 1 098 119.
Deutsche Patentschrift Nr. 843 076;
französische Patentschrift Nr. 1 098 119.
Hierzu 2 Blatt Zeichnungen
1 009 677/72 11.60
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