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Hebelfruchtpresse Die Erfindung bezieht sich auf eine Hebelfruchtpresse
mit einem unten mit einer Saftauslauftülle versehenen, bogenförmigen, etwa waagerecht
liegenden Preßbehälter, einem herausnehmbaren Siebeinsatz und einer Preßplatte,
die durch den um einen Lagerzapfen schwenkbaren Preßhebel bis an das der öffnung
des Preßbehälters gegenüberliegende Ende des Preßbehälters gedrückt werden kann.
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Diese bekannte Ausbildung von Hebelfruchtpressen ermöglicht ein gründliches
Auspressen der Früchte. Da die Siebeinsätze austauschbar sind, kann die Presse für
Früchte und Gemüse der verschiedensten Art verwendet werden.
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Nach einem noch nicht zum Stande der Technik gehörenden Vorschlag
sollten derartige Hebelfruchtpressen durch entsprechende Zusatzgeräte auch als Schneidvorrichtung
für Kartoffeln, Eier, Zwiebeln usw. verwendbar gemacht werden, indem die Stirnwand
des Preßbehälters gegen einen Schneideneinsatz mit Klingen oder Drähten austauschbar
ist. Dabei stützt sich eine am Siebeinsatz gebildete, sich nur über die untere Hälfte
des Preßbehälterquerschnittes erstreckende Stirnwand an einer ungelochten Stirnwandplatte
ab, die in eine am Preßbehälter vorhandene Nut einschiebbar ist.
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Ziel der Erfindung ist, die Verwendungsmöglichkeiten der eingangs
definierten Pressen zu erweitern, so daß sie auch als sogenannte Püreepressen verwendbar
sind. Dies wird gemäß der Erfindung dadurch erreicht, daß am unteren Rand der wahlweise
mit ihrer vorderen glatten Seite der Stirnwand des Siebeinsatzes anliegend bzw.
mit ihrer Rückseite zur Aufsatzplatte der Preßplatte gerichtet in die Nut des Preßbehälters
einschiebbaren, mit feinen Sieblöchern oder mit einem Messerrost versehenen U-förmigen
Stützplatte bzw. des Schneideinsatzes, und zwar auf der Rückseite eine vorstehende
Sperrzunge vorgesehen ist, die bei eingesetztem Siebeinsatz die Saftauslauftülle
frei läßt und bei fehlendem Siebeinsatz die Saftauslauftülle verschließt.
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Es ist zwar eine Hebelfruchtpresse bekanntgeworden, die einen Siebeinsatz
aufweist, an dem eine sich über den ganzen Preßbehälterquerschnitt erstreckende
Stirnwand ausgebildet ist. Bei ihr ist diese Stirnwand nur mit ihrem Rand an einem
Wulst des Preßbehälters abgestützt und deshalb bei großen Preßdrücken bruchgefährdet,
besonders wenn sie dünnwandig ist und der Siebeinsatz aus Kunststoff hergestellt
ist. Ferner ist bei ihr der Preßbehälter vorn unveränderlich als Lager für eine
Welle ausgebildet, die außen mit einer Handkurbel und am anderen Ende mit einer
der Stirnwand des Schneideinsatzes in Abstand gegenüberliegenden Schneidscheibe
versehen ist.
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Weitere Merkmale und Vorteile einer bevorzugten Ausführungsform ergeben
sich aus der nachfolgenden Beschreibung unter Bezugnahme auf die Zeichnung, in welcher
diese Ausführungsform beispielsweise dargestellt ist.
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Fig. 1 ist eine perspektivische Ansicht der Ausführungsform bei nicht
eingesetzter Lochplatte; Fig.2 ist eine perspektivische Ansicht der Lochplatte;
Fig.3 ist eine perspektivische Ansicht eines an Stelle der Lochplatte verwendbaren
Einsatzes, der beispielsweise dazu dient, Kartoffeln in Stengel zu schneiden; Fig.4
ist eine perspektivische Ansicht einer demontiert gedachten Vorrichtung, zu der
nebst einer Handkurbel und einer Drehscheibe ein ringförmiges Gehäuse gehört, das
an Stelle der Lochplatte eingesetzt werden kann; Fig.5 ist ein Aufriß und teilweiser
Längsschnitt der Ausführungsform bei eingesetztem Siebeinsatz und entsprechend für
das Saftauspressen eingesetzter Lochplatte; Fig.6 ist ein teilweiser Querschnitt
nach der Linie VI-VI der Fig. 5; Fig. 7 zeigt die Ausführungsform, von unten gesehen;
Fig.8 zeigt die Ausführungsform bei weggenommenem Siebeinsatz, bei in bezug auf
Fig. 5 seitenverkehrt
eingesetzter Lochplatte und bei auf den Kolbenteil
des Handhebels aufgesetzter Kolbenplatte, und Fig.9 ist eine Stirnansicht des Handhebels
nach Pfeil I1 von Fig. B.
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Das zweckmäßig aus einem Leichtmetallspritzgußteil bestehende Gehäuse
der dargestellten Hebelfruchtpresse ist unten als Fußplatte 1 ausgebildet, die rundherum
einen nach unten gerichteten Rand la hat; aus der Fußplatte 1 erhebt sich ein Ständer
2, an dem oben ein Preßbehälter 3 angegossen ist, dessen Mittellinie sich in einer
Vertikalebene längs eines Kreislx>gens erstreckt. An der dem Zentrum des Kreisbogens
näherenWand 3a des Zylinders sind zwei nach oben ragende Lagerlappen 4 angegossen,
in denen ein zur Preßbehältermittellinie konzentrischer und zur Ebene dieser Mittellinie
winkelrechter Lagerbolzen 5 unlösbar eingesetzt ist.
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Ein Handhebel 6 hat einen als Preßplatte 6a dienenden Teil und einen
hakenförmigen Ansatz 6b, mittels welchem er am Lagerbolzen 5, also um das Zentrum
der kreisbogenförmigen Mittellinie des Preßhehälters 3 schwenkbar gelagert ist.
Wenn sich die Preßplatte 6a im Preßbehälter befindet, also im Arbeitsbereich des
Handhebels, stützt sich der Hakenansatz 6cr mit einer an seinem Rücken angegossenen
Rippe 6c auch am Behältermantel 3a ab. Wird hingegen der Handhebel 6 über seinen
Arbeitsbereich hinaus hochgeschwenkt, so kann er dank der Hakenöffnung 6d des Ansatzes
6b ausgehakt und weggenommen werden.
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Die Presse weist ein zweckmäßig aus einem Leichtmetall- oder Kunststoffspritzgußteil
bestehenden Siebeinsatz 7 auf. Ein Teil 7d dieses Einsatzes ist im Längsschnitt
(Fig. 5) wie im Querschnitt (Fig. 6) der Form des konkaven Behältermantelteiles
3 b angepaßt und hat zwei Reihen von nebeneinander befindlichen, längsverlaufenden
Siebschlitzen 8 und auf seiner konvexen Außenseite Rippen 7b, mit denen er
sich am Behältermantelteil 3 b abstützt. An einem Ende hat dieser Einsatzteil 7a
einen rechtwinklig nach außen ragenden Lappen 7d. Am anderen Ende schließt sich
die dazu rechtwinklig stehende flache Stirnwand 7c an; hei in den Behälter 3 eingesetztem
Einsatz und am Behälter anliegendem Lappen 7b bildet die Stirnwand 7c die ganze
vordere, auf beiden Seiten mit Rillen 9 versehene Stirnwand des Behälters nach außen
gewendete Außenfläche mit der vorderen, vertikalen Stirnfläche 3c des Behälters
3 bündig.
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Am Behälter 3 ist vorn ein Teil 10 angegossen, der, in Stirnansicht
auf die Stirnfläche 3c gesehen, die Form eines U hat und der einen radial nach innen
ragenden Flansch 11 hat zwecks Bildung einer Nut 12, deren hintere Seitenfläche
durch die vordere Stirnfläche 3 c des Behälters 3 gebildet ist. Unten ist allerdings
am Teil 10 und am vorderen Ende des Behältermantelteiles 3 b eine Saftauslauftülle
13 angegossen. Zur Presse gehört eine Stützplatte 14, welche eineu einseitigen Randflansch
14a hat, der von oben her in die Nut 12 eingesetzt werden kann, und zwar wahlweise
in der einen oder anderen von zwei zueinander seitenverkehrten Lagen, wie in den
Fig. 5 und 8 gezeigt. In der in Fig. 5 gezeigten Lage sind der Randflansch 14a und
eine im unteren Bereich angeordnete Sperrzunge 14 b nach vorn gerichtet, derart,
daß die Sperrzunge 14 b die Saftauslauftülle 13 frei läßt und daß der mit vielen
kleinen Löchern 15 versehene flache Teil der Lochplatte an der Stirnfläche 3c des
Behälters 3 anliegt und dem flachen Teil 7c des Siebeinsatzes 7 als Abstützung dient.
Die Presse kann dann wie die einleitend erwähnte, bekannte Bauart als Saftpresse
verwendet werden.
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Zur Presse gehört auch eine Kolbenaufsatzplatte 17, die mit zwei seitlichen
Kopfschrauben 18 versehen ist, mittels welchen sie, wie in Fig. 8 gezeigt, auf den
als Kolben wirkenden Teil 6a des Handhebels 6 aufgesteckt werden kann. Diese Aufsatzplatte
17 verschließt bei herausgenommenem Siebeinsatz 7 den Spalt zwischen dem unteren
Rand des Teiles 6a und dem Behältermantelteil 3 b. In dem in Fig. 8 gezeigten
Gebrauchszustand ist die Stützplatte 14 gegenüber dem in Fig.5 gezeigten Gebrauchszustand
seitenverkehrt eingesetzt, so daß die Sperrzunge 14b die Einmündung der Tülle 13
verschließt. Die Presse kann nun dazu gebraucht werden, z. B. weichgekochte Kartoffelwürfel
19 durch die vielen feinen Löcher 15 der Stützplatte 14 hindurch herauszupressen.
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Zur Presse gehört ferner auch ein Schneideinsatz 20, der an Stelle
der Stützplatte 14 in die Nut 12 eingesetzt werden kann und der gemäß Fig. 3 aus
einem gegossenen Rahmen 21 und einer Anzahl von Messern 22 besteht, deren Enden
im Rahmen eingegossen sind und die sich unter Freilassung von quadratischen Durchgangsöffnungen
23 kreuzen, wobei sie an den Kreuzungsstellen Einkerbungen haben, deren Tiefe gleich
der halben Messerbreite ist. Bei Verwendung dieses Schneideinsatzes an Stelle der
Stützplatte in Fig. 8 können z. B. rohe Kartoffeln in Stengel quadratischen Querschnittes
geschnitten werden. Die Kolbenaufsatzplatte 17 hat auf ihrer vorderen Stirnseite
sich kreuzende Rillen 24, deren Anordnung die gleiche ist wie diejenige der Messer
22 im Rahmen 21, damit die Vorderfläche der Kolbena.ufsatzplatte ein wenig über
die Ebene hinwegbewegt «-erden kann, in der die Schneiden der Messer 22 liegen.
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Endlich gehört zur Presse auch eine Schneidvorrichtung gemäß Fig.4
mit einem ringförmigen Gehäuse 25, das dank einem Außenflansch 25a auch an
Stelle der Stützplatte 14 in die Nut 12 eingesetzt werden kann, wenn der Siebeinsatz
7 herausgenommen ist, und das auch einen zum :Abschließen der Einmündung der Safttülle
13 dienenden Schnabel 25 b ähnlich wie die Stützplatte aufweist. Zu dieser Schneidvorrichtung
gehört zumindest auch eine Schneidscheibe 26 mit daran befestigter Welle 27, die
in einem zentralen Lager des Gehäuses drehen kann und an ihrem freien Ende einen
Gewindeansatz 27a hat sowie eine Handkurbel 28, die mit ihrer Nabe 28a auf den Gewindeansatz
aufgeschraubt werden kann. Wie bei ähnlichen Haushaltgeräten ist diese Schneidvorrichtung
demontierbar und kann somit samt Welle gegen eine andere ausgetauscht werden, bei
der die Schneiden 26a anders angeordnet sind (z. B. eine Raffelscheibe an Stelle
der gezeigten S cheibenschneidscheibe) .
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Bei Verwendung dieser Schneidvorrichtung kann wahlweise der Siebeinsatz
7 oder der Handhebel zum Vorschieben des zu zerkleinernden Gutes verwendet werden.
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Die Fußplatte 1 ergäbe für die Verwendung der Presse zusammen mit
dieser Schneidvorrichtung eine etwas schmale Standbasis. Deshalb sind die vorderen
Enden der seitlichen Teile des Randes 1 a etwas verdickt und je mit einer zur Längsmittellinie
des Fußes 1 geneigten Bohrung 29 versehen. Zu jeder dieser Bohrungen ist das um
mehr als 90° abgewinkelte Ende 30a einer im übrigen gebogenen Stange 30 drehbar
gelagert, deren freies Ende eine Gummikappe 31 trägt. Diese Stangen können wahlweise
entweder gemäß den Fig. 5 und 7 in den Hohlraum des Fußes 1 eingeklappt oder in
die in Fig. 1 gezeigte Lage ausgeklappt werden,
in der sie sich
durch Einkerbungen 32 (Fig. 5 und 7) des vorderen Randteiles hindurch erstrecken
und die Standbasis insbesondere auch nach beiden Seiten erheblich erweitern.
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Mit 33 sind vier in Ausbohrungen des Randes 1 a eingelassene Gummifüßchen
bezeichnet.