-
Sicherheitsvorrichtung für Fernsehgeräte Bei Fernsehbildröhren besteht
bekanntlich die Gefahr einer Implosion, die beispielsweise durch eine Erschütterung
oder durch Temperaturschwankungen ausgelöst werden kann. Die dabei auftretenden
Druckverhältnisse wirken sich bei einer in ein Fernsehgehäuse eingebauten Bildröhre
so aus, daß die Bildschirmseite der Bildröhre in Richtung auf die Rückwand des Fernsehapparates
geschleudert wird, während der Bildröhrenhals und -sockel in Richtung auf die Frontseite
des Fernsehapparates beschleunigt werden.
-
Um den Fernsehbetrachter vor den Auswirkungen einer solchen Implosion
zu schützen, wird im Gehäuse des Fernsehers in einem gewissen Abstand vor der Bildröhre
eine Schutzscheibe, die üblicherweise aus einem Mehrschichtglas besteht, eingebaut.
Da die Bildröhre gewölbt ist, die Schutzscheibe aber plan, so wird zwischen Schutzscheibe
und Bildschirm eine Bildmaske eingefügt. Diese Bildmaske schließt den Rand der Bildröhre
gegen die Schutzscheibe ab. Der Abschluß hat den Sinn, den Bildschirm und die Innenseite
der Schutzscheibe vor Staub zu schützen.
-
Es hat sich nun herausgestellt, daß insbesondere bei größeren Bildröhren
(mit einer Diagonale von 59 cm und darüber) eine derartige Anordnung von Bildmaske
und Schutzscheibe keinen absolut sicheren Schutz bietet. Dies ist darauf zurückzuführen,
daß bei einer Implosion infolge des abgeschlossenen Raumes zwischen der Bildröhre
und der Schutzscheibe ein auf die Fläche der Schutzscheibe wirkender Sog entsteht,
der diese nach innen, d. h. in Richtung auf den Bildschirm wölbt. Dadurch entstehen
in der Schutzscheibe kleine Risse, die deren Festigkeit so weit herabsetzen, daß
sie nicht mehr in der Lage ist, die durch den rückwärtigen Druckausgleich entstehende
Luftströmung und die in Bewegung gesetzten Glasteile zurückzuhalten. Die Folge davon
ist, daß die Glasteile aus dem Fernsehapparat heraus in Richtung auf den Betrachter
fliegen.
-
Eine Sicherheitsvorrichtung für mit einer Schutzscheibe und einer
Bildmaske versehene Fernsehgeräte, mit der im Falle einer Bildröhrenimplosion ein
Druckausgleich zwischen dem Bereich vor und hinter dem Bildschirm erzeugt wird,
vermeidet diese Gefahren erfindungsgemäß dadurch, daß in der zwischen der Schutzscheibe
und dem Bildschirm angeordneten Bildmaske einen möglichst vollkommenen Druckausgleich
zulassende Durchbrüche enthalten sind, die durch Papier oder einen ähnlichen Folienwerkstoff
abgedeckt sind.
-
Es ist zwar eine Sicherheitsvorrichtung bekannt, bei der vor dem Bildschirm
eines Fernsehgerätes eine koaxial zur Bildröhre verschiebbare, in ihrem Randbereich
mit Löchern versehene Schutzscheibe angeordnet ist, die im Falle einer Implosion
entgegen einer Federkraft in das Fernsehapparategehäuse hineingezogen wird und dabei
einen Luftspalt für einen Druckausgleich bildet. Diese Sicherheitsvorrichtung kann
jedoch bei Fernsehgeräten mit einer Bildmaske, die sich an der Bildschirmfläche
abstützt, nicht verwendet werden, da bei einer Implosion eine Verschiebung der Schutzscheibe
erst dann möglich ist, wenn die Bildröhre bereits vollständig zerstört ist, d. h.,
der Druckausgleich wird merklich verzögert.
-
Es ist ferner eine Umfeldbeleuchtung bekannt, bei der ein den Bildschirm
umgebender Umfeldrahmen wabenförmige Durchbrüche aufweist, die auf der Rückseite
des Rahmens mit farbigen Filterfolien belegt sind. Die bekannte Vorrichtung wirkt
jedoch nicht als Implosionsschutz, weil die Durchbrüche einesteils verhältnismäßig
klein sind, damit eine besondere optische Wirkung erzeugt wird und zum anderen als
Werkstoff für die farbigen Filterstreifen in der Regel mit einer Farbschicht versehene
Zelluloidfolien in Frage kommen, deren Festigkeit und Elastizität bei einer Bildröhrenimplosion
keinen schlagartigen Druckausgleich zulassen.
-
InAusgestaltung derErfindungwird dieVerbindung zwischen dem Raum vor
und dem Raum hinter der Bildmaske dadurch hergestellt, daß die Mantelfläche der
Bildmaske mit mehreren Durchbrüchen versehen ist, die, vorzugsweise auf der dem
Bildschirm zugewandten Seite der Bildmaske, durch das Eindringen von Staub verhinderndes
Papier oder andere Folien abgedeckt sind. Der bei einer Implosion auftretende Sog,
der sonst die Schutzscheibe verformt hätte, kann sich nun durch die Durchbrüche
in der Bildmaske ausgleichen, so daß die Schutzscheibe nur den in Richtung auf sie
fliegenden Bildröhrenteilen standhalten
muß. Die Bildmaske kann
entweder aus Kunststoff bestehen oder auch gegebenenfalls aus einem weitmaschigen
Gewebe aus Kunststoff, Textilien oder Metall, das ebenfalls mit einer Papier- oder
Folienschicht versehen wird.
-
Nähere Einzelheiten der Erfindung werden an Hand des in der Zeichnung
dargestellten Ausführungsbeispieles erläutert. Es bedeutet Fig. 1 eine schematische
Schnittansicht eines Fernsehapparates und Fig. 2 eine erfindungsgemäße Bildmaske.
-
Ein Femsehapparategehäuse 1 enthält zwischen der hinter seiner vorderen
Öffnung 2 eingesetzten Schutzscheibe 3 und dem Bildschirm 4 einer Fernsehbildröhre
5 eine Bildmaske 6. Die Bildmaske 6 weist in ihrer Mantelfläche mehrere schlitzförmige
Durchbrüche 7 auf, die bei einer Implosion der Bildröhre einen Druckausgleich zwischen
dem durch die Bildmaske, die Bildröhre und die Schutzscheibe gebildeten Raum und
dem übrigen Raum des Fernsehapparates ermöglichen. Die Größe und die Anzahl der
Durchbrüche, die im übrigen auch eine beliebige andere Form aufweisen können, wird
so gewählt, daß der Druckausgleich möglichst vollkommen ist. Damit durch die Durchbrüche
7 kein Staub in den Raum zwischen dem Bildschirm und der Schutzscheibe eindringen
kann, werden die Durchbrüche auf der Innenseite der Bildmaske durch Papier oder
Folien 8 abgedeckt. Besonders günstig ist es, die gesamte Innenseite der Bildmaske
mit einer Schicht 9 aus Papier oder einem anderen Folienkunststoff auszukleiden,
weil dann der für den Fernsehbetrachter sichtbare Teil der Bildmaske eine glatte
Oberfläche aufweist. Die Schicht 9 muß so beschaffen sein, daß sie bei einem Druck
von etwa 0,2 kg/cm2 von den Durchbrüchen weggedrückt wird bzw. zerreißt.