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Kleb estreifenspender Klebebänder kommen in den verschiedensten Ausführungsformen
in den Handel. Bekannt sind z. B. zweischichtige Klebebänder, die aus einem eigentlichen
Klebestreifen und einem Deckstreifen bestehen. Ebenso sind spiralförmig nicht haftend
zusammengerollte dreischichtige Klebebänder bekannt geworden. die aus dem eigentlichen
Klebemittel und dieses von beiden Seiten bedeckenden Deckstreifen bestehen.
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Bekannt sind Vorrichtungen für die Abgabe von Klebestreifen die aus
einem den Streifen meist in Rollenform aufnehmenden Gehäuse bestehen das einen Durchtrittsschlitz
für das Klebebandende aufweist.
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Durch diesen Schlitz wird das Klebeband durch Zug von Hand herausgezogen
und dann in der gewünschten Länge abgeschnitten. Das abgeschnittene Stück endlicher
Länge wird dann mit der klebenden Fläche auf die gewünschte Stelle aufgebracht und
angedrückt. Es wird als Nachteil empfunden, daß man bei diesen Vorrichtungen das
Klebemittel selbst anfassen muß.
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Nach einer bekanntgewordenen Abwandlung eines mit Schutz- oder Deckstreifen
versehenen Klebemittels wird dieses beidseitig mit Klebemasse ausgerüstet und beidseitig
mit nicht klebenden Schutz- oder Deckstreifen bedeckt. Der eine dieser Streifen
dient zum Herausziehen des eigentlichen Klebemittels, während der auf der anderen
klebenden Seite angeordnete Streifen erst nach dem Aufbringen, d. h. Aufkleben des
abgetrennten Streifenabschnittes auf eine Unterlage abgehoben wird. Derartige Klebestreifen
mit beidseitig angeordneter Klebemasse eignen sich beispielsweise für das Verschließen
von Umschlägen, für das Aufkleben von Schriftstücken, Zeichnungen, Photographien
usw. Ein Nachteil ist, daß man den einen die Klebemasse bedeckenden Schutzstreifen
erst dann abziehen kann. wenn der Streifen mit der anderen freiliegenden, klebenden
Seite auf einer Unterlage aufgebracht ist, und daß man mit den bekannten, derartige
Klebestreifen aufnehmenden Vorrichtungen nicht das Aufbringen der Klebestreifen
oder Klebestreifenabschnitte auf die Unterlage selbst vornehmen kann.
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Ferner ist eine Vorrichtung zur Ausgabe von selbstklebenden Etiketten
bekannt, die auf einem Papierstreifen aufgeheftet sind. Die Etikette werden beim
Herausziehen eines Papierstreifens aus einem Ausgabeschlitz von dem Papierstreifen
gelöst. Das Etikett steht zum Abnehmen von der Vorrichtung nahezu senkrecht zur
Oberfläche des Deckels. Ein an der Vorrichtung vorgesehener bogenförmiger Deckel,
zu dem das aus dem Ausgabeschlitz herausragende Etikett nahezu senkrecht besteht,
hat keine besondere Funktion.
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Ein nur für die Verwendung von Trockenklebestreifen verwendbarer
bekannter Klebestreifenspender hat eine Transportrolle, die den bereits abgeschnittenen
Klebestreifen fortbewegt. Dieser muß mit der Hand berührt werden, um ihn in die
richtige Lage zu bringen.
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Die Verbindung der Transportrolle mit einer anderen Fläche ist derart,
daß beim Klebevorgang auf die Unterlage eine Zugkraft ausgeübt wird. Innerhalb des
Klebestreifenspenders ist ein Leitbolzen vorgesehen, der die Verwendung eines Selbstklebebandes
ausschließt.
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Die Erfindung betrifft einen Klebestreifenspender oder eine Etikettiervorrichtung
mit einem einen Durchgangsschlitz aufweisenden Gehäuse zur Aufnahme eines aus einem
Klebestreifen und einem Deckstreifen bestehenden Klebebandes in Rollenform. Der
Klebestreifenspender ist für die Abgabe von ein- oder beidseitig mit Klebemasse
versehenen Streifen oder Streifenabschnitten vorgesehen und behebt die vorstehend
aufgeführten Nachteile der bekannten Geräte.
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Mit dem Klebestreifenspender nach der Erfindung kann man das Klebemittel
in Streifen oder Streifenabschnittsform unmittelbar aufkleben oder abrollen, und
man muß das eigentliche Klebemittel nicht mit der Hand anfassen.
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Die Erfindung besteht darin, daß an den Durchgangsschlitz eine Andrückfläche
anschließt, über die das aus dem Durchgangsschlitz nach außen reichende Ende des
Klebebandes geführt und in dieser Lage durch Deckstreifen gehalten ist, und daß
dem Zug des Klebebandes Widerstand leistende Mittel, wie Reibbeläge od. dgl., vorgesehen
sind. Durch die Andrückfläche ist es möglich, das Klebeband oder Etikett auf die
Unterlage aufzudrücken, auf die es geklebt werden soll. Hierzu ist es nicht notwendig,
das Klebeband oder das Etikett mit den Händen berühren zu müssen. Die Klebestreifen
können vielmehr mit Hilfe des Spendergehäuses auf die zu beklebende Unterlage in
gleicher Weise aufgebracht werden wie z. B. das Schriftbild eines Stempels auf ein
Stück Papier. Die zu beklebende Unterlage braucht nicht gegen Verrutschen gesichert
zu werden, da während des Anklebens nur senkrecht auf die Unterlage wirkende Kräfte
auftreten. Der
I(lebestreifenspender nach der Erfindung ist verhältnismäßig
einfach aufgebaut und übersichtlich in seiner Anordnung.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung an einigen Ausführungsheispielen
schematisch dargestellt und an Hand dieser nachfolgend näher beschrieben. Es bedeutet
Fig. 1 einen Klebestreifenspender einfacher Ausfiihningsform im Vertikalschnitt
für eine aus Klebestreifen und Deckstreifen bestehende Streifeneinheit.
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Fig. 2 eine Ansicht des Gegenstandes nach Fig. 1 in Pfeilrichtung
II, Fig. 3 eine Seitenansicht des Gegenstandes nach Fig. 1 und 2, teilweise, Fig.
4 einen Querschnitt durch einen erfindungsgemäßen Klebestreifenspender anderer Ausffihrungsform,
ebenfalls für eine aus Klebestreifen und Deckstreifen bestehende Streifeneinheit,
Fig. 5 eine besondere Einzelheit des Gegenstandes nach Fig. 4, Fig. 6 einen handlichen
Spender nach der Erfindung für die Abgabe eines beidseitig mit Deck- bzw. Schutzstreifen
bedeckten Klebestreifens, Fig. 7 einen handlichen Spender ebenfalls fiir die Abgabe
eines beidseitig mit Deck- bzw. Schutzstreifen bedeckten Klebemittels anderer Ausführungsform,
Fig. 8 einen Spender ähnlich dem nach Fig. 7 in etwas anderer Ausführungsform, Fig.
9 eine weitere Ausführungsform für die Abgabe eines einseitig bedeckten Klebestreifens,
Fig. 10 eine Spendevorrichtung für einen ein- oder beidseitig bedeckten Klebestreifen,
vorzugsweise zum Etikettieren geeignet, Fig. 11 einen Klebestreifenabschnitt, wie
er in einer \orrichtung nach Fig. 10 Verwendung finden kann, Fig. 12 einen Einzelteil
eines Spenders nach der Erzündung.
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In Fig. 1 ist 1 ein Gehäuse aus beliebigem, geeignetem Material,
beispielsweise Kunststoff oder NIetall. Dieses nimmt in sich die Vorratsstreifeneinheit
2 heispielsweise in Rollenform auf, wobei in diesem Fall die Streifeneinheit aus
dem eigentlichen Klehestreifen 3 und einem sogenannten Deckstreifen 4 besteht. Bei
5 befindet sich ein Durchgangsschlitz, durch den die Streifeneinheit aus dem Gehäuse
heraus in die Abgabestellung geführt wird.
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Erfindungsgemäß ist ein Abschnitt 6 der Außenfläche des Gehäuses
als Abrollfläche oder Andrückfläche ausgebildet. Diese kann, wie bei dem in Fig.
1 dargestellten Ausführungsbeispiel, aus einer elastischen Unterlage 7 bestehen.
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Ein Abschnitt des Gehäuses setzt sich, wie bei 8 gezeigt, nach innen
in eine zurückgebogene Führungshahn fort, die zweckmäßig mit einem dem Zug des Klebebandes
Widerstand leistenden Mittel, und zwar mit einem als Bremse dienenden Reibehelag
9 versehen ist.
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Der Deckstreifen4 dient als Zugstreifen, d. h., durch Ziehen in Pfeilrichtung
A wird die Streifeneinheit aus dem Gehäuse herausgeführt, so daß das eigentliche
Klebemittel klebebereit auf die Unterlage 7 zu liegen kommt.Timmt man den Spender
in die Hand und drückt den Klebestreifenabschnitt 10, bei a beginnend, l>is e
abrollend, auf die Unterlage. so wird er von dem Deckstreifen 4 ahgehoben.
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Bei dem gezeigten Ausführungsbeispiel wird das hintere Ende des Klebestreifenabschnittes
gewünschter I,änge beim Ahrollen automatisch abgeschnitten. Hierzu ist eine am Gehäuse
gelenkig angeordnete, allgemein mit 11 bezeichnete Schneideinrichtung vorge--
sehen.
Sie besteht aus zwei um die Achse 12 drehbaren Seitenbügeln 13, die durch einen
Quersteg 14 verbunden sind. Der Querstegl4 ist der Breite des eigentlichen Klebestreifens
entsprechend mit einer Schneide ausgerüstet oder mit Zähnen 15 versehen.
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Damit bei dieser nIanipulation nicht auch der als Zugstreifen dienende
Deckstreifen 4 abgetrennt wird, empfiehlt es sich, diesen aus geeignetem Material
z B. Kreppapier, herzustellen und etwas breiter. zweckmäßig an beiden Seiten überstehend,
als den eigentlichen Klebestreifen zu machen. 16 ist eine als Bremse wirkende Durchführung
für den Deckstreifen 4, die diesen am Gehäuse hält.
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Bei der Ausführungsform nach Fig. 4 ist die Streifeneinheit 17 in
Rollenform od. dgl. in einem Gehäuse 18 aufgenommen. Die aus einem Klebeband 19
und als Zugstreifen dienenden Deckstreifen 20 bestehende Streifeneinheit wird über
ein dem Zug des Klebebandes Wiederstand leistendes Mittel, und zwar über eine als
Bremse wirkende. drehbare Rolle 21 geführt, gegen die eine Druckrolle 22 anliegt.
Diese ist mit einem Trennmittel in Schneiden- oder Zahnform 23 ausgerüstet, so daß
Islebemittelabschnitte bestimmter Länge, die in diesem Fall dem Umfang der Rolle
22 entsprechen, zur Abgabe gelangen. Damit auch in diesem Fall bei der Bildung der
Klebestreifenlücken 24 nicht gleichzeitig der Deckstreifen 20 völlig abgetrennt
wird, empfiehlt es sich auch hier, für diesen ein geeignetes Material zu nehmen,
ihn breiter als das Klebestreifenband zu machen und die Schneide 23 selbst als Zahn-
oder Nadelreihe 25 auszubilden. In Fig. 5 ist eine entsprechende Druckrolle 22 dargestellt,
wobei gezeigt ist, daß das Trennmittel, z. B. die Zahnreihe, entsprechend schmal
ausgebildet ist, so daß noch Seitenflächen 26 übrigbleiben, an denen der Deck- bzw.
Zugstreifen20 nicht beschädigt wird. Diese Figur zeigt auch, daß man an Stelle eines
Schneid-oder Trennmittels deren mehrere über den Umfang der Rolle verteilt anbringen
kann. Die Rolle selbst kann auch durch einen schaufelartigen Druckkörper ersetzt
werden, bei dem dann die Trennmittel über den Umfang der Schaufelenden überstehen.
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Das Gehäuse 18 ist an der Abrollstelle entsprechend gekrümmt und
verstärkt ausgebildet und nimmt hier eine elastische, als Andruckfläche ausgebildete
Unterlage 27 auf. Damit der Deckstreifen 20 jederzeit in einer bequemen Lage befindlich
ist und gebremst wird, sind diesen am Gehäuse haltende Mittel 28 in Form einer Unterführung
vorgesehen.
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Fig. 6 zeigt einen Spender zur Aufnahme einer dreischichtigen Streifeneinheit,
bei der das eigentliche Klebeband29, das beidseitig klebend sein kann, auf der einen
Seite von einem sogenannten Tragstreifen 30 und auf der anderen Seite von einem
sogenannten Deckstreifen 31 bedeckt ist. Das Gehäuse ist hier geteilt ausgeführt
und besteht aus dem Oberteil 32 und dem durch Klemmung mit ihm verbundenen Unterteil
33.
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Das Oberteil setzt sich dort, wo es zum Zweck der Klemmung in das
Unterteil hineingreift und wo es einen Durchtrittsschlitz für die Streifeneinheit
aufweist, in ein dem Zug des Klebebandes Widerstand leistendes Mittel, und zwar
in eine als Bremse wirkende Führungsbahn 34 fort. Die Andrückfläche kann, wie dargestellt,
aus einer elastischen Unterlage 35 bestehen.
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Der Tragstreifen 30 wird durch einen Schlitz 36, der Deckstreifen
31 durch einen Schlitz 37 in das Gehäuse zurückgeführt. Beide Streifen zusammen
werden dann durch einen Schlitz 38 aus dem Gehäuse wieder
herausgebracht.
Die Schlitze 36 his 38 sind jeweils an einer solchen Stelle angebracht, daß beim
Zug in Pfeilrichtung B die Vorratsrolle 40 nicht behindert wird.
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In Fig. 7 ist 101 ein Gehäuse birnenförmiger Gestalt, in dem eine
ringförmige Trennwand 102 augebracht ist, die die Streifeneinheit 103 zu einer Rolle
aufgewickelt aufnimmt. Die Streifeneinheit besteht auch in diesem Fall aus einem
doppelseitig klebenden Klebeband 104, einem die eine Klebseite bedeckenden Deckstreifen,
der als Tragstreifen 105 dient und einem die andere Seite bedeckenden Deckstreifen
106. In der Trennwand 102 ist an geeigneter Stelle ein Schlitz 107 vorgesehen, der
von einem dem Zug des Klebebandes Widerstand leistenden Mittel, und zwar von einer
über den Schlitz hinausreichenden Bandbremse 108, bedeckt wird, die z. B. aus einer
bei 109 befestigten, leicht federnden Zunge besteht.
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Die Streifeneinheit wird durch den Durchgangsschlitz 110 aus dem
Gehäuse geführt. In geringem Ab -stand von diesem ist ein Rückführungsschlitz 111
für den Deckstreifen 106 und in einem Abstand, der der I,änge des aufzubringenden
Klebemittels entspricht im Gehäuse 101 ein Rückführungsschlitz 112 für den Tragstreifen
105 angebracht.
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Auf eine besondere Tennn- oder Abschneideeinrichtung, wie sie beispielsweise
bei 10 in Fig. 3 oder 22 in Fig. 4 dargestellt ist, kann verzichtet werden, wenn
man von vornherein zwischen Trag- und Deckstreifen Klebemittelstreifen endlicher
Länge einlegt.
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Trag- und Deckstreifen werden im Gehäuse 101 außen an der Trennwand
102, gegen deren Innenwand die Vorratsrolle anliegt, entlanggefuhrt und an geeigneter
Stelle durch einen Schlitz 113 wieder aus dem Gehäuse gebracht.
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Nimmt man den Spender nach den Fig. 6 und 7 in die Hand und zieht
an den freien Enden 105 a und 106a der Trag- und Deckstreifen in Pfeilrichtung C,
so wird die Streifeneinheit in Pfeilrichtung D bewegt. dabei das eigentliche Klebeband
104, das zweckmäßig in einzelnen getrennten Abschnitten auf dem Tragstreifen 105
angeordnet ist, auf diesem aus dem Gehäuse herausgeführt und kommt auf die Andruckfläche
114 zu liegen. Mit dieser kann es durch leichten Druck, und ohne daß man den Streifen
selbst mit den Fingern zu berühren braucht, auf die Verwendungsstelle abgerollt
werden.
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Bei einer weiteren abgewandelten Ausführungsform, wie sie in Fig.
8 dargestellt ist, ist im pistolenartig gestalteten Gehäuse 115 an Stelle einer
geschlossenen Trennwand in Ringform eine aus zwei Abschnitten 116 und 117 bestehende
Trennwand vorgesehen, wobei in dem dadurch gebildeten Winkel die Vorratsstreifeneinheit
oder die Vorratsrolle 118 liegt.
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Das Klebeband mit Tragstreifen und Deckstreifen wird an einem dem
Zug des Klebebandes Widerstand leistenden Mittel, und zwar an einer durch die Enden
des Gehäuses selbst gebildeten, durch Klemmung wirkenden Bremse 119, 120, hindurchgeführt,
wobei die vordere Kante des Teiles 120 gleichzeitig, ähnlich wie beim Ausfiihrungsbeispiel
nach Fig. 6, als Biegekante für den Deckstreifen 106 dient, der durch einen im Gehäuse
angeordneten Schlitz 121 in dasselbe zurückgeführt wird.
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Der Klebestreifenabschnitt 104a wird auf seiner Unterlage in Gestalt
des Tragstreifens 105 zweckmäßig über eine aus elastischem Material, z. B. Kautschuk,
bestehende Andrückfläche oder Unterlage 122 geführt, so daß der durch Zug an den
freien Enden des Trag- und Deckstreifens in Pfeilrichtung E auf die Unterlage gebrachte
Abschnitt durch einfaches Ab-
rollen leicht auf die Verwendungsstelle geklebt werden
kann. So aufgeklebt, bietet das Klebeband die zweite klebende Fläche dar, auf der
wiederum ein Gegenstand, z. B. eine Photographie, befestigt werden kann.
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Der Spender nach Fig. 9 dient zur Abgabe eines zwischen einem Tragstreifen
und einem Deckstreifen eingebetteten Klebebandes. Diese Streifen und das Band ruhen
in Rollenform 123 im Gehäuse 124. Die die Rolle 123 haltenden und den zurückgeführten
Deckstreifen 106 von der Vorratsrolle trennenden Mittel bestehen in diesem Fall
aus mit dem Gehäuse fest verbundenen, z. B. mit diesem zusammengegossenen Nocken,
Warzen 125, 125 a od. dgl. Die Streifeneinheit wird durch ein dem Zug des Klebebandes
Widerstand leistendes Mittel, und zwar durch eine Bremse 126 und dann durch einen
Schlitz 127, aus dem Gehäuse herausgeführt, wobei die der Abgabefläche abgewandte
Kante des Schlitzes 127 gleichzeitig Biegekante für den Deckstreifen 106 ist. Anschließend
wird der Deckstreifen durch einen Schlitz 128 in das Gehäuse zurück- und durch einen
Schlitz 129 wieder aus diesem herausgeführt.
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Die Abrollfläche oder Andrückfläche wird bei dem in Fig. 9 dargestellten
Beispiel durch die Umfangsfläche einer bei 130 drehbar gelagerten Rolle 131 gebildet,
die, um die Trennung von Klebe- und Trag streifen nach Verlassen des Schlitzes 127
zu erleichtern, mit Haftmitteln, z. B. Saugnäpfen 132 od. dgl., versehen sein kann.
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Eine im Rahmen der Erfindung liegende Spendevorrichtung für Klebemittel,
dargestellt am Beispiel einer Etikettiervorrichtung, zeigt Fig. 10. In dem nur durch
die Umrißlinien angedeuteten Gehäuse 133 ruht auf Stiften, Nocken 134 od. dgl.,
die gleichzeitig Trennmittel gegenüber dem Zugstreifen sind, die Vorratsstreifeneinheit
oder die Vorratsrolle 135. Zur Verwendung gelangt eine zweischichtige Einheit, bestehend
aus Deckstreifen 136 und einem die Etikette ausgestanzt aufnehmenden weiteren Trag-
oder Zugstreifen 137 (Fig. 11). Auf diese Weise werden trotzdem zwei den Vorschub
besorgende und das Lösen der dem Tragstreifen zugewandten Klebeflächen der Etikette
besorgende Streifen erhalten.
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Im Gehäuse ist eine bei 138 drehbar gelagerte Bedruckwalze 139 mit
Gegenwalze 140 vorgesehen. Mit dieser zweckmäßig leicht lösbar und austauschbar
eingerichteten Walze können die Etikette bedruckt werden. Sie kann allein vom Zug
des Klebebandes und der Streifen in Drehung versetzbar sein oder auf später beschriehene
Weise zwangsweise angetrieben werden.
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141 ist der Durchtrittsschlitz für die Streifeneinheit, 142 der Rückführungsschlitz
für den Deckstreifen, 136 und 143 der Rückführungsschlitz für den gitterähnlichen
Trag- oder Zugstreifen. 144 ist eine elastische Auflage als Andruckfläche für die
Etiketten.
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Bei der Spendevorrichtung nach Fig. 10 erfolgt der Vorschub nicht
durch Hand, sondern mittels Vorschubrollen 145, 146. Zweckmäßig wird eine dieser
Rollen, z. B. die Vorschuhrolle 145, durch eine außen am Gehäuse angebrachte Handhabe,
z. B. eine Flügelmutter, einen Drehknopf od. dgl., drehbar sein. Der wirksame Umfang
der mit Handhabe od. dgl. gedrehten Rolle entspricht der gewünschten Vorschublänge,
also beispielsweise der Etikettenlänge. Er muß dem der Bedruckrolle 139 entsprechen.
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Wenn man auf der Welle der Vorschubrolle 145 ein Ritzel 147 und auf
der Welle 138 der Bedruckwalze 139 ein Ritzel 148 anbringt, so kann man mit Hilfe
eines Zwischenzahnrades 149 die Bedruckwalze 139
zwangsweise durch
Betätigung der Vorschubrolle 145 antreiben. Selbstverständlich kann die Gegenrolle
146 auch durch eine beliebige andere Anlage ersetzt werden.
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Die Vorschubrolle 145 kann zwecks sicherer AIitnahme des Zugstreifens
mit Zähnen od. dgl. ausgerüstet sein. Außerdem läßt sich die Vorschubrolle einfach
mit einem Rasten- oder Klinkenmechanismus kombinieren, der je Umdrehung oder Teilumdrehung
eine vorbestimmte Länge Klebestreifen fördert.
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In Fig. 11 ist eine aus Klebeband, Trag- und Deckstreifen bestehende
und mit der Spendevorrichtung nach Fig. I0 zu verwendende Streifeneinheit schema
tisch dargestellt. 136 ist der Deckstreifen. Die das Klebeband darstellenden Etikette
150, allein mit der dem Deckstreifen 136 zugewandten Fläche mit Kldiemasse versehen,
sind ausgestanzt in einem Steg 151 und Seiteiiteile 152 bildenden Streifen aufgenommen
und gegebenenfalls mit diesem durch kleine, nicht ausgestanzte Lücken 153 noch verbunden.
Nach dem Herauslösen und Aufkleben der Etikette 150 hleiht ein Gitter iibrig, das
den Zugstreifen 137 hildet.
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Falls in der in Fig. 10 dargestellten Spendevorrichtung ein Etikettstreifen
zur Verwendung gelangt, bei dem die ganz oder teilweise perforierten oder gestanzten
Etikette aus Gründen der vereinfachten Herstellung durch Stege 151 getrennt sind,
die ebenfalls einen Leimauftrag haben, wird die Andruckfläche 144 durch eine Kulisse
mit etikettförmigem Ausschnitt abgedeckt, die eine glatte, nicht am Klebemittel
haftende Unterseite aufweist, so daß in der Verwenduiigsstellung lediglich die Etikettrückenseite
freiliegt. Die Kulisse kann z. B. aus einem ganz dünnen Stahlblech, einer Kunststoffolie
od. dgl. bestehen.
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Fig. 12 stellt eine abgewandelte Ausführungsform einer Trenn- oder
Schneideinrichtung der in den Fig. 1 bis3 allgemein mit 10 bezeichneten Einrichtung
dar. Die Schneideinrichtung besteht aus zwei heidseitig des Gehäuses angeordneten
Seitenteilen 154, die von einem Schneider 155 überbrückt werden. Die Streifeneinheit,
dargestellt durch den Pfeil F, geht zwischen Auflagefläche 156 und Schneider 155
hindurch. und die Seitenteile sind in Spitzen 157 und Stiften 158 im Gehäuse in
Pfeilrichtung G beweglich.
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Der Kldiestreifenspender nach der Erfindung erlaubt die Abgabe einseitig
oder beidseitig klebender, streifenförmiger oder streifenahschnittförmiger, ein-oder
beidseitig mit Deck- oder Schutzstreifen versehener Klebemittel, ohne daß man diese
mit den Händen berühren muß.
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PATENTANSPROCHE: 1. Klel)estreifenspellder oder Etikettiervorrichtulig
mit einem einen Durchgangsschlitz aufweisenden Gehäuse zur Aufnahme eines aus einem
Klelxestreifen und einem Deckstreifen bestehenden Klebebandes in Rollenform, dadurch
gekennzeidinet, daß an den Durchgangsschlitz (5, 110, 141) eine Andrückfläche (6,
27, 35, 114, 132, 144) anschließt. über die das aus dem Durchgangsschlitz nach außen
reichende Ende des Klehebandes (3, 19,2% 104) geführt und in dieser Lage durch Deckstreifen
(4, 20 31, 105, 137) gehalten ist, und daß dem Zug des Klebebandes Widerstand leistende
Mittel (9, 21,
34, 108, 119, 120, 126), Reibbeläge od. dgl., vorgesehen sind.