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DE20308075U1 - Spender für selbstklebende Sigelmarken oder Prüfplaketten - Google Patents

Spender für selbstklebende Sigelmarken oder Prüfplaketten

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Publication number
DE20308075U1
DE20308075U1 DE20308075U DE20308075U DE20308075U1 DE 20308075 U1 DE20308075 U1 DE 20308075U1 DE 20308075 U DE20308075 U DE 20308075U DE 20308075 U DE20308075 U DE 20308075U DE 20308075 U1 DE20308075 U1 DE 20308075U1
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DE
Germany
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housing
dispenser
carrier web
dispenser according
pull
Prior art date
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Expired - Lifetime
Application number
DE20308075U
Other languages
English (en)
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Securasta De GmbH
Original Assignee
SECURASTA oHG
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by SECURASTA oHG filed Critical SECURASTA oHG
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Publication of DE20308075U1 publication Critical patent/DE20308075U1/de
Priority to DE20317523U priority patent/DE20317523U1/de
Anticipated expiration legal-status Critical
Expired - Lifetime legal-status Critical Current

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    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
    • B65D83/00Containers or packages with special means for dispensing contents
    • B65D83/08Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession
    • B65D83/0805Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession through an aperture in a wall
    • B65D83/0811Containers or packages with special means for dispensing contents for dispensing thin flat articles in succession through an aperture in a wall with means for assisting dispensing
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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B65CONVEYING; PACKING; STORING; HANDLING THIN OR FILAMENTARY MATERIAL
    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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    • B65D85/67Containers, packaging elements or packages, specially adapted for particular articles or materials for web or tape-like material

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Making Paper Articles (AREA)
  • Labeling Devices (AREA)

Description

Beschreibung:
Spender für selbstklebende Siegelmarken oder Prüfplaketten
Die vorliegende Erfindung betrifft einen Spender für selbstklebende, an einer Anbringungsfläche anzubringende Siegelmarken oder Prüfpiaketten, wobei der Spender ein Gehäuse umfaßt, in dem eine Rolle einer Trägerbahn mit einer Anzahl von darauf abnehmbar gehaltenen Marken oder Plaketten unterbringbar ist, wobei das Gehäuse einen Auszugschlitz aufweist, durch den hindurch die Trägerbahn nach außen aus dem Gehäuse herausziehbar ist und wobei außen am Gehäuse in der Nachbarschaft des Auszugschlitzes eine Abriß- oder Abschneidkante zum Abtrennen eines Trägerbahnabschnitts mit jeweils wenigstens einer Marke oder Plakette vorgesehen ist.
Ein Spender der vorstehend genannten Art ist aus der praktischen Anwendung, insbesondere bei Behörden und PrüfInstitutionen, bekannt. Der bekannte Spender ist als Tisch-Spender ausgeführt, der beispielsweise auf einem Schreibtisch stehen kann. Der bekannte Spender ist dabei mit einem relativ hohen Gewicht und mit einer rutschhemmenden Unterseite ausgeführt, um zu erreichen, daß sich der Spender beim Abziehen der Trägerbahn nach außen aus dem Gehäuse des Spenders heraus und beim Abtrennen eines
2 ·
Trägerbahnabschnitts nicht ungewollt bewegt. Ähnliche Konstruktionen sind beispielsweise von Klebebandabrollern mit Abriß- oder Abschneidkante an sich bekannt. Nach dem Übertragen einer Siegelmarke oder Prüfplakette von einem aus dem Spender entnommenen und abgetrennten Trägerbahnabschnitt auf eine zugehörige Anbringungsfläche, beispielsweise auf ein Papierdokument oder auf ein Kfz-Kennzeichen, wird bisher mittels einer manuell handhabbaren kleinen Handrakel die Siegelmarke oder Prüfplakette durch Überstreichen fest, insbesondere ohne Einschluß von Luftblasen und faltenfrei, an die Anbringungsfläche angedrückt .
Nachteilig ist bei diesem bekannten Stand der Technik, daß eine separate Handrakel benötigt wird, die als relativ kleines Einzelteil immer in der Gefahr steht, verloren zu gehen, was die Beschaffung eines Ersatzes erforderlich macht. Wenn eine Rakel nicht mehr greifbar ist und nicht eingesetzt werden kann, kommt es nach Beobachtungen in der Praxis häufig dazu, daß die Siegelmarke oder Prüfplakette nur unvollkommen mit der Anbringungsfläche verbunden wird. Dies erleichtert oder ermöglicht unbefugte Manipulationen, insbesondere ein Abheben der Siegelmarke oder Prüfplakette und eine mißbräuchliche Übertragung auf eine andere Anbringungsfläche zum Zwecke von Fälschungen.
Für die vorliegende Erfindung stellt sich deshalb die Aufgabe, einen Spender der eingangs genannten Art zu schaffen, der die dargelegten Nachteile vermeidet und mit dem insbesondere gewährleistet ist, daß von dem Spender gespendete Siegelmarken oder Prüfplaketten schnell, einfach und dauerhaft sicher an der zugehörigen Anbringungsflache angebracht werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe gelingt erfindungsgemäß mit einem Spender der eingangs genannten Art, der dadurch gekennzeichnet ist,
- daß der Spender mit einer eine Handhabung mit einer Hand einer Bedienungsperson erlaubenden Größe und Masse ausgeführt ist und
- daß wenigstens eine der Kanten des Gehäuses als formstabile und geradlinige Rakelkante ausgebildet ist, mit der eine auf die Anbringungsfläche übertragene Marke oder Plakette durch Überstreichen fest an ihre Anbringungsfläche andrückbar ist.
Der erfindungsgemäße Spender bietet den Vorteil, daß er mit einer integrierten Rakelkante ausgeführt ist, die dazu genutzt werden kann, eine auf eine Anbringungsfläche überführte Siegelmarke oder Prüfplakette durch Überstreichen fest und sicher an der zugehörigen Anbringungsfläche anzubringen. Damit ist es vorteilhaft nicht mehr erforderlich, eine separate Rakel vorzuhalten und griffbereit zu haben. Gleichzeitig ist der Spender insgesamt so ausgeführt, daß er hinsichtlich seiner Größe und seiner Masse problemlos mit einer einzelnen Hand einer Bedienungsperson gehandhabt werden kann. Dadurch ist der Spender insbesondere auch für einen mobilen Einsatz gut geeignet, da er beispielsweise in einer Tasche der Kleidung einer den Spender einsetzenden Person untergebracht werden kann. Je nach Ausführung der Siegelmarken oder Plaketten kann das Überstreichen mit der in den Spender integrierten Rakelkante unter Zwischenlage des Trägerbahnabschnitts oder auch unmittelbar, d.h. ohne den zwischenliegenden Trägerbahnabschnitt, erfolgen.
In weiterer Ausgestaltung des Spenders ist bevorzugt vorgesehen, daß das Gehäuse im wesentlichen quaderförmig ist und in einer Benutzungsstellung hochkant ausgerichtet ist
und dabei eine etwa gleich große Länge und Höhe und eine im Verhältnis dazu kleinere Breite aufweist, wobei die innere Länge und Höhe des Gehäuses dem größten Durchmesser der Trägerbahnrolle und die innere Breite des Gehäuses der Breite der Trägerbahn, jeweils zuzüglich eines Bewegungsspiels, entspricht. In dieser Ausführung ist das Gehäuse des Spenders an die Abmessungen der darin unterzubringenden Trägerbahnrolle mit den darauf haftenden Marken oder Plaketten angepaßt und hat gleichzeitig eine einfach herzustellende Form.
Weiter ist vorgesehen, daß das Gehäuse eine verstellbare oder abnehmbare Wand aufweist, durch die in einem offenen Zustand eine Trägerbahnrolle in das Gehäuse einlegbar und in den Auszugschlitz einführbar ist. In dieser Ausführung kann der Spender mehrfach benutzt werden, indem jeweils eine neue Trägerbahnrolle mit Marken oder Plaketten in den Spender eingesetzt wird. Alternativ ist auch eine Ausführung des Spenders denkbar, die nur einmal verwendet wird, wobei dann der Spender nach Verbrauch der Marken oder Plaketten entsorgt wird.
In weiterer Ausgestaltung ist vorgesehen, daß die verstellbare oder abnehmbare Wand eine der Schmalseiten des Gehäuses bildet.
Alternativ kann die verstellbare oder abnehmbare Wand eine der Flachseiten des Gehäuses bilden.
Zur Erzielung einer ergonomisch günstigen Handhabung des Spenders ist weiter bevorzugt vorgesehen, daß der Auszugschlitz im Verlauf der oberen Schmalseite oder nahe oder an einer der kürzeren Kanten der oberen Schmalseite oder im oberen Bereich einer der vertikalen Schmalseiten des Gehäuses angeordnet ist.
Um das freie, aus dem Spender herausgeführte Ende der Trägerbahn mit den darauf haftend angeordneten Marken oder Plaketten außerhalb des Gehäuses zu führen und zu halten, ist bevorzugt weiter vorgesehen, daß in Auszugrichtung der Trägerbahnrolle gesehen hinter dem Auszugschlitz ein doppellagiger Wandbereich folgt, zwischen dessen Wänden ein Durchlaufschlitz gebildet ist, durch den die Trägerbahn hindurchführbar ist.
In weiterer Ausgestaltung wird vorgeschlagen, daß die Abriß- oder Abschneidkante unmittelbar hinter dem Durchlaufschlitz an dessen Ende angeordnet oder ausgebildet ist. Dadurch, daß die Trägerbahn vor der Abriß- oder Abschneidkante durch den Durchlaufschlitz geführt wird, wird ein besonders sauberes Abtrennen der von der Trägerbahnrolle abzutrennenden Trägerbahnabschnitte gewährleistet, so daß unerwünschte Beschädigungen oder Zerstörungen von Siegelmarken oder Prüfpiaketten vermieden werden.
Hinsichtlich der Anordnung der Rakelkante an dem Spender ist bevorzugt vorgesehen, daß die Rakelkante die unter der Abriß- oder Abschneidkante liegende, dazu parallele Unterkante des Gehäuses ist. Hiermit wird erreicht, daß der Benutzer des Spenders sowohl für das Herausziehen und Abtrennen eines Trägerbahnabschnitts als auch für das Überstreichen der an der Anbringungsfläche angebrachten Marke oder Plakette den Spender in demselben Griff in seiner Hand behalten kann, wodurch ein günstiges und schnelles Arbeiten mit dem Spender gewährleistet ist.
Insbesondere für einen mehrfach verwendbaren Spender, der eine längere Lebensdauer braucht, ist bevorzugt vorgesehen, daß das Gehäuse ein ein- oder mehrstückiges Spritzgußteil aus Kunststoff ist und daß das Material des Gehäuses an der Rakelkante verstärkt ist.
Insbesondere für nur einmal verwendbare Spender wird bevorzugt vorgeschlagen, daß das Gehäuse ein ein- oder mehrstückiges Faltteil aus Karton oder Pappe ist und daß das Material des Gehäuses an der Rakelkante mit einer Verstärkung versehen ist. Ein Gehäuse aus Karton oder Pappe ist besonders leicht und besonders kostengünstig, so daß hier geringe Herstellungskosten erreicht werden, die eine nur einmalige Verwendung des Spenders rechtfertigen, zumal das Gehäuse gleichzeitig auch als Transport- und Lagerverpackung für die darin befindliche Trägerbahnrolle mit den Siegeln oder Plaketten nutzbar ist.
Für den Spender mit einem Gehäuse aus Karton oder Pappe ist in weiterer Ausgestaltung schließlich noch vorgesehen, daß die Verstärkung durch ein mit dem übrigen Gehäuse verbundenes Formteil aus Kunststoff oder Metall gebildet ist. Damit wird auch bei einem an sich etwas labilen Gehäuse aus Karton oder Pappe eine ausreichend stabile Rakelkante zur Verfügung gestellt, die die geforderten Eigenschaften über die gesamte Nutzungsdauer des Spenders sicherstellt.
Im folgenden wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand einer Zeichnung erläutert. Die einzige Figur der Zeichnung zeigte einen Spender in einer perspektivischen Ansicht.
Wie die Zeichnungsfigur zeigt, besitzt das hier dargestellte Ausführungsbeispiel des Spenders 1 ein im wesentlichen quaderförmiges, hochkant gestelltes Gehäuse 10. Das Gehäuse 10 umfaßt hier insgesamt sechs Seiten, nämlich eine obere Schmalseite 11, je eine vordere und hintere vertikale Schmalseite 12 und 13, eine untere, eine Standfläche bildende Schmalseite 14 sowie zwei seitliche vertikale Flachseiten 15 und 16. Die Höhe und Länge des
Gehäuses 10 sind dabei etwa gleich groß; die Breite des Gehäuses 10 ist demgegenüber deutlich kleiner.
Im hohlen Inneren des Gehäuses 10 ist eine Trägerbahnrolle mit darauf haftend angeordneten Siegeln oder Plaketten unterbringbar. Zum Zweck des Einlegens einer solchen Rolle in das Gehäuse 10 ist hier die hintere Schmalseite 13 als abnehmbare oder verstellbare Wand 6 ausgebildet. In einer offenen Stellung der betreffenden Wand 6 des Gehäuses 10 kann die Trägerbahnrolle, die hier nicht dargestellt ist, in das Gehäuse 10 eingesetzt und das freie Ende der Trägerbahnrolle durch einen oberseitig im Gehäuse in deren oberer Schmalseite 11 vorgesehenen Auszugschlitz 2 nach außen geführt werden. Dabei kann die Trägerbahnrolle wahlweise unverpackt oder mit einer zugehörigen, in ihrer Form im wesentlichen der Form des Gehäuses 10 entsprechenden, jedoch ausreichend verkleinerten Verpackung mit einer offenen Oberseite im Gehäuse 10 untergebracht sein.
Der Auszugschlitz 2 liegt bei dem in der Zeichnung gezeigten Ausführungsbeispiel etwa in der Mitte der oberen Schmalseite 11 des Gehäuses 10. Nach vorne hin in Auszugrichtung 20 der Trägerbahn folgt ein doppellagiger Wandbereich 3 der oberen Schmalseite 11 des Gehäuses 10. Dieser doppellagige Wandbereich 3 schließt einen Durchlaufschlitz 30 ein, durch den hindurch die Trägerbahn führbar ist.
An der dem Betrachter zugewandten Seite des Durchlauf-Schlitzes 30 schließt sich an diesen unmittelbar eine Abriß- oder Abschneidkante 4 an, die messerförmig ausgebildet ist. Mit Hilfe dieser Abriß- oder Abschneidkante 4, die auch gezahnt sein kann, kann jeweils ein Abschnitt mit einer oder mehreren Marken oder Plaketten von der
Trägerbahnrolle ohne Zuhilfenahme separater Schneidmittel abgetrennt werden. Das freie Ende der Trägerbahn bleibt nach dem Abtrennen eines Trägerbahnabschnitts in dem Durchlaufschlitz 3 0 gehalten. Für das Abtrennen eines weiteren Trägerbahnabschnitts kann die Trägerbahn leicht von Hand weiter herausgezogen werden.
Die in der Zeichnungsfigur vordere untere Kante 18 des Gehäuses 10 ist als Rakelkante 5 ausgebildet, mit der eine auf eine Anbringungsfläche überführte Siegelmarke oder Prüfplakette überstrichen werden kann, um die Marke oder Plakette besonders fest an die Anbringungsfläche anzudrücken und blasen- und faltenfrei mit dieser zu verbinden.
Das Gehäuse 10 des Spenders 1 kann aus Kunststoff oder alternativ aus Karton oder Pappe hergestellt sein. Sofern das Gehäuse 10 aus Karton oder Papper hergestellt ist, ist die Rakelkante 5 zweckmäßig an einem mit dem übrigen Gehäuse 10 verbundenen Formteil 50 aus Kunststoff oder Metall ausgebildet. Das Formteil 50 kann dann beispielsweise durch Verkleben oder Verschweißen oder eine andere geeignete Verbindungstechnik mit dem übrigen Gehäuse 10 ve rbunden sein.
Bei einer Ausführung des Gehäuses 10 aus Kunststoff können die Rakelkante 5 und die an der in der Zeichnungsfigur oberen vorderen Kante 17 angeordnete Abriß- und Abschneidkante 4 einstückig mit dem Gehäuse 10 ausgebildet sein. Bei Ausführung des Gehäuses 10 aus Karton oder Pappe kann die Abriß- oder Abschneidkante 4, ähnlich wie die Rakelkante 5, als mit dem übrigen Gehäuse 10 verbundenes Teil aus Kunststoff oder Metall ausgeführt sein.
Die Größe und die Masse des Spenders 1 einschließlich einer darin befindlichen Trägerbahnrolle mit Siegelmarken oder Prüfpiaketten sind so gewählt, daß der Spender 1 problemlos mit einer Hand von einem Benutzer ergriffen und zweckentsprechend eingesetzt werden kann. In einem ersten Arbeitsschritt bei der Benutzung des Spenders 1 wird dabei mit einer Hand das Gehäuse 10 ergriffen und mit der anderen Hand das freie Ende der Trägerbahn so weit wie erforderlich aus dem Gehäuse 10, genauer aus dem Durchlaufschlitz 30 herausgezogen und anschließend durch Umlenken nach unten in der gewünschten Länge abgetrennt. Nach dem Überführen der Marke oder Plakette auf eine Anbringungsfläche kann dann der Benutzer des Spenders 1 mit der Rakelkante 5 die Marke oder Plakette fest an die Anbringungsfläche andrücken. Dabei kann der Benutzer des Spenders 1 diesen in demselben Griff, mit dem er den Spender zuvor für das Herausziehen der Trägerbahn gehalten hat, auch beim Andrücken der Marke oder Plakette mit der Rakelkante 5 in der Hand behalten.

Claims (12)

1. Spender (1) für selbstklebende, an einer Anbringungsfläche anzubringende Siegelmarken oder Prüfplaketten, wobei der Spender (1) ein Gehäuse (10) umfaßt, in dem eine Rolle einer Trägerbahn mit einer Anzahl von darauf abnehmbar gehaltenen Marken oder Plaketten unterbringbar ist, wobei das Gehäuse (10) einen Auszugschlitz (2) aufweist, durch den hindurch die Trägerbahn nach außen aus dem Gehäuse (10) herausziehbar ist und wobei außen am Gehäuse (10) in der Nachbarschaft des Auszugschlitzes (2) eine Abriß- oder Abschneidkante (4) zum Abtrennen eines Trägerbahnabschnitts mit jeweils wenigstens einer Marke oder Plakette vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet,
- daß der Spender (1) mit einer eine Handhabung mit einer Hand einer Bedienungsperson erlaubenden Größe und Masse ausgeführt ist und
- daß wenigstens eine der Kanten (18) des Gehäuses (10) als formstabile und geradlinige Rakelkante (5) ausgebildet ist, mit der eine auf die Anbringungsfläche übertragene Marke oder Plakette durch Überstreichen fest an ihre Anbringungsfläche andrückbar ist.
2. Spender nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) im wesentlichen quaderförmig ist und in einer Benutzungsstellung hochkant ausgerichtet ist und dabei eine etwa gleich große Länge und Höhe und eine im Verhältnis dazu kleinere Breite aufweist, wobei die innere Länge und Höhe des Gehäuses (10) dem größten Durchmesser der Trägerbahnrolle und die innere Breite des Gehäuses (10) der Breite der Trägerbahn, jeweils zuzüglich eines Bewegungsspiels, entspricht.
3. Spender nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) eine verstellbare oder abnehmbare Wand (6) aufweist, durch die in einem offenen Zustand eine Trägerbahnrolle in das Gehäuse (10) einlegbar und in den Auszugschlitz (2) einführbar ist.
4. Spender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verstellbare oder abnehmbare Wand (6) eine der Schmalseiten (11-14) des Gehäuses (10) bildet.
5. Spender nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, daß die verstellbare oder abnehmbare Wand eine der Flachseiten (15, 16) des Gehäuses (10) bildet.
6. Spender nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß der Auszugschlitz (2) im Verlauf der oberen Schmalseite (11) oder nahe oder an einer der kürzeren Kanten (17) der oberen Schmalseite (11) oder im oberen Bereich einer der vertikalen Schmalseiten (12, 13) des Gehäuses (10) angeordnet ist.
7. Spender nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, daß in Auszugrichtung (20) der Trägerbahnrolle gesehen hinter dem Auszugschlitz (2) ein doppellagiger Wandbereich (3) folgt, zwischen dessen Wänden ein Durchlaufschlitz (30) gebildet ist, durch den die Trägerbahn hindurchführbar ist.
8. Spender nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, daß die Abriß- oder Abschneidkante (4) unmittelbar hinter dem Durchlaufschlitz (30) an dessen Ende angeordnet oder ausgebildet ist.
9. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Rakelkante (5) die unter der Abriß- oder Abschneidkante (4) liegende, zu dieser parallele Unterkante (18) des Gehäuses ist.
10. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) ein ein- oder mehrstückiges Spritzgußteil aus Kunststoff ist und daß das Material des Gehäuses (10) an der Rakelkante (5) verstärkt ist.
11. Spender nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Gehäuse (10) ein ein- oder mehrstückiges Faltteil aus Karton oder Pappe ist und daß das Material des Gehäuses (10) an der Rakelkante (5) mit einer Verstärkung versehen ist.
12. Spender nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Verstärkung durch ein mit dem übrigen Gehäuse (10) verbundenes Formteil (50) aus Kunststoff oder Metall gebildet ist.
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