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DE1090545B - Trockenrasiergeraet mit einem von Batterien gespeisten Gleichstrommotor - Google Patents

Trockenrasiergeraet mit einem von Batterien gespeisten Gleichstrommotor

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Publication number
DE1090545B
DE1090545B DEK36303A DEK0036303A DE1090545B DE 1090545 B DE1090545 B DE 1090545B DE K36303 A DEK36303 A DE K36303A DE K0036303 A DEK0036303 A DE K0036303A DE 1090545 B DE1090545 B DE 1090545B
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
motor
battery
battery holder
contact
housing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Pending
Application number
DEK36303A
Other languages
English (en)
Inventor
Allen Henry Kent
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
ALLEN HENRY KENT
Original Assignee
ALLEN HENRY KENT
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Priority claimed from US700789A external-priority patent/US2963598A/en
Application filed by ALLEN HENRY KENT filed Critical ALLEN HENRY KENT
Publication of DE1090545B publication Critical patent/DE1090545B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B26HAND CUTTING TOOLS; CUTTING; SEVERING
    • B26BHAND-HELD CUTTING TOOLS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • B26B19/00Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers
    • B26B19/14Clippers or shavers operating with a plurality of cutting edges, e.g. hair clippers, dry shavers of the rotary-cutter type; Cutting heads therefor; Cutters therefor
    • YGENERAL TAGGING OF NEW TECHNOLOGICAL DEVELOPMENTS; GENERAL TAGGING OF CROSS-SECTIONAL TECHNOLOGIES SPANNING OVER SEVERAL SECTIONS OF THE IPC; TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10TECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC
    • Y10STECHNICAL SUBJECTS COVERED BY FORMER USPC CROSS-REFERENCE ART COLLECTIONS [XRACs] AND DIGESTS
    • Y10S30/00Cutlery
    • Y10S30/01Rechargeable battery operated

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  • Life Sciences & Earth Sciences (AREA)
  • Forests & Forestry (AREA)
  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Dry Shavers And Clippers (AREA)

Description

DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf ein Trockenrasiergerät mit einem von im Griffteil untergebrachten Batterien gespeisten, rotierende Schermesser antreibenden Gleichstrommotor. Bei derartigen unabhängig vom Netz arbeitenden Trockenrasiergeräten müssen zusätzlich zu den bei netzgespeisten Geräten erforderlichen Antriebseinrichtungen und Scheraggregaten im Griffteil die den Motor speisenden Batterien untergebracht werden. Dies führt im allgemeinen zu einer unerwünschten Vergrößerung des Gerätes, und dieses wird, insbesondere wenn zur Speisung des Antriebsmotors auswechselbare Trockenbatterien benutzt werden, unhandlich, plump und schwer von Gewicht. Bei einem bekannten Trockenrasiergerät dieser Bauart sind vier Stabbatterien symmetrisch um einen in der Mitte angeordneten Motor in einem Gehäuse untergebracht, wodurch dieses den Griffteil bildende Gehäuse breit und unhandlich wird.
Es ist auch bereits bekannt, napfförmige Akkubatterie-Elemente, die wieder aufladbar sind, in der Längsachse des Gerätes hinter dem Motor anzuordnen, wobei diese Akkubatterien ständig, also auch während des Aufladens in dem ihnen zugeordneten Gehäuseteil verbleiben.
Den bekannten batteriegespeisten Trockenrasiergeräten haftet darüber hinaus weitgehend der Nachteil an, daß ihr Zusammenbau schwierig ist und zahlreiche verschiedene, zum Teil kompliziert geformte Einzelbauteile erforderlich sind.
Ziel der Erfindung ist es, ein batteriebetriebenes Trockenrasiergerät zu schaffen, welches wirtschaftlich herzustellen ist, eine kompakte Bauform hat und betriebssicher arbeitet.
Zu diesem Zweck ist ein Trockenrasiergerät der eingangs erwähnten Bauart gemäß der Erfindung in der Weise ausgebildet, daß der Motor mittels achsparallel angeordneter Spannschrauben mit einem Batteriehalter verbunden ist, der im wesentlichen von kreisrundem Querschnitt und von gleichem Durchmesser wie das Motorgehäuse ist, wobei die Spannschrauben die streifenartig ausgebildeten kontaktgebenden Anschlußstücke zwischen Motor und Batteriehalter festlegen. .
Durch diese Bauweise wird erreicht, daß das Gehäuse im Querschnitt den für den Motor erforderlichen Querschnitt nicht überschreitet und daß bei der Herstellung sämtliche Bauteile nach Auffädelung auf die Spannschrauben und Anziehen der Muttern gegeneinander festgelegt sind, was offensichtlich mit wenigen Handgriffen schnell auch von ungelernten Kräften bewerkstelligt werden kann.
Zweckmäßigerweise besteht der Batteriehalter aus zwei parallel zueinander angeordneten, im wesentlichen kreisrunden Isolierplatten, die einander fluchtende
Trockenrasiergerät
mit einem von Batterien gespeisten
Gleichstrommotor
Anmelder:
Allen Henry Kent,
New York, N. Y. (V. St. A.)
Vertreter: Dipl.-Ing. C. Wallach, Patentanwalt,
München 2, Kaufingerstr. 8
Beanspruchte Priorität:
V. St. v. Amerika vom 5. Dezember 1957
und 18. August 1958
Allen Henry Kent, New York, N. Y. (V. St. A.),
ist als Erfinder genannt worden
Führungslöcher für die Schrauben aufweisen und mittels elektrisch leitender Stege gegeneinander festgelegt sind. Dabei können diese Stege mit den zur
Anlage an den Batteriepolen bestimmten Kontaktfahnen derart verbunden sein, daß die innerhalb des Batteriehalters gleichsinnig parallel zueinander gehalterten Batterien elektrisch in Reihe geschaltet sind, wobei dem einen Pol der Batteriereihenschaltung der Endlappen des einen Anschluß Stückes und dem anderen Pol der Batteriereihenschaltung der Endlappen des anderen Anschluß Stückes anliegt, wenn die Kontaktverbindung hergestellt ist. Diese Ausbildung sichert eine leichte Auswechselbarkeit der Batterien, wobei gleichzeitig die Gefahr eines falschen Einsetzens auf ein Mindestmaß beschränkt und die erforderliche Hintereinanderschaltung gewährleistet wird.
Gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung haben die die beiden Isolierplatten verbindenden Stege V-förmigen Querschnitt und sind mit dem Scheitel nach der Achse' des Batteriehalters gerichtet, wobei die Spannschrauben in dem von den beiden Schenkeln des V eingeschlossenen Raum zweier diametral angeordneter Stege liegen. Das Gehäuse wird zweckmäßigerweise von einer zylindrischen Hülse gebildet, die auch den hinteren Teil des Motors umfaßt.
Zwischen der hinteren Abschlußplatte des Motors
und der anliegenden Platte des Batteriehalters kann eine aus Isoliermaterial bestehende Scheibe eingefügt
009 610/58
sein, die Bohrungen für die Spannschrauben und Einschnitte zur Aufnahme der Anschlußstücke aufweist, so daß der Zusammenbau durch Auffädeln leicht bewerkstelligt werden kann.
Zweckmäßigerweise sind die Stabbatterien rotationssymmetrisch rings um die Mittelachse in gleichem Abstand zu dieser im Batteriehalter angeordnet.
Der zur Anschaltung des Gerätes dienende Kontaktschieber ist gemäß einer zweckmäßigen Ausgestaltung der Erfindung achsparallel im Gehäuse verschiebbar derart gelagert, daß er eine Kontaktverbindung zwischen dem einen Pol der Batterie und dem Lappen des zugehörigen Anschlußstückes herstellen kann.
Der vordere Teil des Motors bildet bei dem erfindungsgemäßen Trockenrasiergerät einen Teil des Griffstücks und kann mit seiner vorderen Stirnfläche unmittelbar den Scherkopf tragen, der z. B. mittels eines Bajonettverschlusses lösbar befestigt ist. Diese unmittelbare Befestigung des Scherkopfes auf der Motorstirnplatte führt dazu, daß die Längenabmessung sehr klein gehalten werden kann, weil keine zusätzlichen Übertragungsmittel und Gehäuseteile vorzusehen sind.
Die Antriebsverbindung zwischen Motor und Schermesser erfolgt zweckmäßigerweise durch eine auf der Motorwelle angeordnete Schraubenfeder, die mit einem an ihrem freien Ende befindlichen sich in Achsrichtung erstreckenden Fortsatz in einen Arm des rotierenden Schermessers eingreift. Diese Art der Kupplung hat sich im Hinblick auf die Forderung einer kleinen Gesamtbaulänge als zweckmäßig erwiesen. Dabei kann die Schraubenfeder in bekannter Weise zum Andrücken des rotierenden Schermessers gegen das Siebblech des Scherkopfes vorgespannt sein.
Weitere Vorteile und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung eines Ausführungsbeispieles an Hand der Zeichnung. In der Zeichnung zeigt
Fig. 1 eine teilweise als Schnitt gezeichnete Seitenansicht des erfindungsgemäßen elektrischen Rasiergeräts,
Fig. 2 eine teilweise als Schnitt gezeichnete Seitenansicht des Rasiergeräts nach Fig. 1, bei dem bestimmte Bauteile entfernt worden sind,
Fig. 3 bis 5 in Richtung der in Fig. 1 eingezeichneten Pfeile zu betrachtende Querschnitte längs der Linie 3-3, 4-4 und 5-5 in Fig. 1,
Fig. 6 einen Querschnitt längs der Linie 6-6 in Fig. 2 mit dem Blick in Richtung der in Fig. 2 eingezeichneten Pfeile,
Fig. 7 in perspektivischer Darstellung die Anordnung bzw. Befestigung einer der Streben an den stirnseitigen Abschlußscheiben des Batterieaggregates,
Fig. 8 einen Längsschnitt des Gehäuses des Scherkopfes,
Fig. 9 eine Stirnansicht mit dem Blick in Richtung der Pfeile 9 in Fig. 8 auf den Scherkopf des Rasiergeräts,
Fig. 10 eine auseinandergezogene Darstellung der Einzelteile des elektrischen Rasiergerätes nach Fig. 1.
Die in Fig. 10 insgesamt dargestellten Antriebsmittel umfassen ein Batterieaggregat 21 (Fig. 1), das vollständig von einem zylindrischen Gehäuse 22 umschlossen ist, sowie einen Kleingleichstrommotor 23, der teilweise in das Gehäuse 22 hineinragt. Dieser Motor weist einen Gehäuseabschnitt aus Metall auf, der zwischen dem isolierenden Abschlußstück 25 (Fig. 2) und einem Abschlußstück 26 aus Metall angeordnet ist; die Kraftabgabewelle 27 des Motors ragt durch das Abschlußstück 26 hindurch nach außen.
Das Abschlußstück 26 trägt einen Fortsatz 101 (Fig. 10), dessen Durchmesser kleiner ist als der Außendurchmesser des Motors und der radial nach außen ragende Bajonettstifte 102 trägt, die von L-förmigen Öffnungen 103 des Scherkopf einsatzes 104 aufgenommen werden, um den Scherkopf 105 mit dem Motor zu verbinden.
Der Scherkopf 105 umfaßt ein ringförmiges Gehäuse 106 (Fig. 2), das an einem Ende durch eine
ίο siebförmige Führung 107 für die Barthaare abgeschlossen ist. Der Einsatz 104 ist in dem Gehäuse 106 gleichachsig mit diesem angeordnet und hat auf seiner Innenseite eine ringförmige Nut, in die ein Sprengring 108 eingreift. Diese Feder hält das Klingenaggregat 110 in dem Gehäuse 106 zwischen dem Schersieb und dem Sprengring mit lockerem Sitz fest.
Das Klingenaggregat 110 umfaßt einen Drehkörper oder Armstern 111 mit drei radialen Armen 112, an denen die Klingen 113 mittels Niete 114 befestigt sind.
Die Schneiden 115 der Klingen 113 werden durch eine Druckfeder 116, deren eines Ende fest mit der Motorwelle 27 verbunden ist und deren anderes Ende sich an dem Armstern 111 abstützt, gegen das Sieb 107 gedrückt. Ein sich in der Achsrichtung erstreckender Fortsatz 118 am freien Ende der Feder 116 greift an einem der Läuferarme 112 an, um so eine Antriebsverbindung zwischen dem Motor 23 und dem Läufer oder Drehkörper 111 herzustellen.
Zwischen dem Abschluß stück 25 und dem isolierenden scheibenförmigen Halteteil 30 sind zwei Anschlußstücke 28 und 33 (Fig. 10) angeordnet. Das Ende 28 a des Anschlußstücks 28 greift an einer Feder 201 an, die eine der Motorbürsten 202 vorspannt, während das andere Ende 28 & in einem Schlitz 29 liegt, der sich radial von einer zentralen Öffnung 31 des Bauteils 30 aus erstreckt, in welcher die Lagerschale 32 angeordnet ist. Das eine Ende 33 a des Anschlußstücks 33 greift an einer weiteren Feder 203 an, die die andere Motorbürste 204 vorspannt, während der Endlappen 33 b in einem Schlitz 30 a liegt, der sich von der zentralen öffnung 31 aus radial zum Rand des Bauteils 30 erstreckt. Dieser Endlappen 33 b ist auf sich selbst zurückgebogen uhd bildet einen Kontakt, an dem das Gehäuse angreifen kann, welches die negative Klemme der Trockenzelle 35 bildet.
Das Batterieaggregat 21 umfaßt vier Trockenzellen 35 bis 38, die längs eines Kreises in dem Halter 40 angeordnet sind, der isolierende stirnseitige Abschlußplatten 41 und 42 am oberen bzw. unteren Ende umfaßt. Die vier Streben 43 bis 46, die die Isolierplatten 41 und 42 in einem gegenseitigen Abstand und in paralleler Lage halten, sind ebenfalls längs eines Kreises verteilt, so daß jeweils eine der Zellen 35 bis 38 in die Zwischenräume einander benachbarter Streben eingesetzt werden kann.
Die Streben 43 bis 46 sind jeweils als langgestreckte Bauteile von V-förmigem Querschnitt ausgebildet und tragen an jedem Ende je zwei Fahnen oder Lappen 47 und 48 (Fig. 7), die nach dem Einführen in die zugehörigen Schlitze der Isolierplatten 41 und 42 auf deren Außenflächen zurückgebogen werden, um die Streben und die Isolierplatten zu einer starren Konstruktion zu vereinigen. Jede Strebe trägt ferner Kontaktfahnen 49 und 50, die mit der betreffenden Strebe aus einem Stück bestehen und jeweils in der Nähe der Innenflächen der Isolierplatten 41 und 42 angeordnet sind. Die Kontaktfahne 49 erstreckt sich von einem Schenkel der V-förmigen Strebe aus rechtwinklig zu der Strebe in einer ersten Richtung, wahrend sich die Kontaktfahne 50 vom anderen Schenkel
des V-förmigen Bauteils aus rechtwinklig in einer zweiten Richtung erstreckt, die der erwähnten ersten Richtung im wesentlichen entgegengesetzt ist. Die Kontaktfahnen 49 und 50 sind bei 52 bzw. 53 in geeigneter Weise umgebogen bzw. abgewinkelt. Hierdurch sowie durch die Nachgiebigkeit bzw. das Federungsvermögen des Strebenmaterials wird eine elektrisch gut leitende Berührung zwischen den Kontaktfahnen 49 und 50 einerseits und den Zellen 35 bis 38 andererseits gewährleistet. Aus noch zu erläuternden Gründen ist die Strebe 46 nur mit einer einzigen Kontaktfahne 50 versehen.
Wenn die vier Zellen 35 bis 38 so in den Halter 40 eingesetzt werden, daß ihre Anschlüsse sämtlich in die gleiche Richtung weisen, werden sie so in Reihe geschaltet, daß sich ihre Spannungen addieren. Mit anderen Worten, wenn die positiven Anschlüsse sämtlicher Zellen jeweils eine Kontaktfahne 50 berühren, während die Kontaktfahne 49 jeweils ein Gehäuse einer Zelle berühren, verläuft der Stromweg der Reihenschaltung von der Kontaktfahne 50 der Strebe 46 über die Zelle 38 von Plus nach Minus zur Kontaktfahne 49 der Strebe 45, über letztere zu deren Kontaktfahne 50, über die Zelle 37 von Plus nach Minus zur Kontaktfahne 49 der Strebe 44, durch diese zu deren Kontaktfahne 50, über die Zelle 36 von Plus nach Minus zur Kontaktfahne der Strebe 43 und schließlich über die Zelle 35 von Plus nach Minus. Die Spannung zwischen der Strebe 46 und dem Anschluß der Zelle 35, die nicht mit einer Kontaktfahne 50 der Strebe 43 verbunden ist, ist somit gleich der arithmetischen Summe der Spannungen sämtlicher einzelner Zellen 35 bis 38.
Der Motor 23 ist gleichachsig mit dem Batterieaggregat 21 angeordnet, und zwar mit einer solchen Lage, daß die als Endlappen am Anschlußstück 33 ausgebildete Motorklemme 33 b in dem radialen Schlitz 41a der Isolierplatte 41 liegt und den negativen Anschluß der Zelle 35 berührt. Die Spannschrauben 150 und 151 sowie die Muttern 152 und 153 dienen dazu, den Motor 23 an dem Batterieaggregat 21 zu befestigen.
Die Spannschrauben 150 und 151 erstrecken sich jeweils durch eine öffnung in dem metallenen Abschlußstück 26, durch das Motorgehäuse sowie nacheinander durch Öffnungen in dem Abschlußstück 25, der Isolierscheibe 30 und der Isolierplatten 41 und 42.
An den mit Gewinde versehenen Enden der Spannschrauben 150 und 151 greifen die Muttern 152 bzw. 153 an, und die Köpfe der Spannschrauben liegen in versenkten Löchern in dem Abschlußstück 26. Die Spannschrauben 150 und 151 halten somit nicht nur den Motor 23 und das Batterieaggregat 21 zusammen, sondern sie verbinden auch die Abschlußstücke 25 und 26 mit dem Motorgehäuse. Es sei ferner bemerkt, daß diese Schrauben zwischen den Schenkeln der V-förmigen Streben 45 bzw. 43 liegen, so daß sie das Einsetzen und Herausnehmen der Batteriezellen 35 bis 38 nicht behindern.
Zum Einschalten des Motors 23 dient ein nachgiebiger bzw. federnder leitender Kontaktschieber 60, dessen größerer Teil 61 in gleitender Berührung mit der Strebe 46 steht und an dieser durch Fahnen 62 festgehalten wird, die an den Längskanten dieser Strebe ausgebildet und nach innen über den Kontaktschieber 60 hinweg umgebogen sind. Der Schieber ist an einer Schulter 63 gekröpft, so daß der Abschnitt 64 gegenüber dem Abschnitt 61 versetzt ist. Am freien Ende des versetzten Abschnitts 64 ist mittels eines Nietes 66 ein Griffstück 65 aus plastischem Material befestigt.
Wenn man das Griffstück 65 in Richtung auf den Scherkopf 105 des Rasiergeräts bewegt, greift ein Fortsatz 68 des abgesetzten Abschnitts 64 an dem Endlappen 28 a des Anschlußstücks 28 des Motors an und verbindet auf diese Weise das Anschlußstück mit dem positiven Ende des in Reihe geschalteten Satzes von Batterien 35 bis 38, während die andere Klemme des Motors mit dem negativen Ende des Batteriesatzes verbunden ist, so daß dem Motor 23 Strom zugeführt
ίο wird, und sich die Klingen 113 gemäß Fig. 10 im Uhrzeigersinne drehen.
Wenn das Griffstück 65 in Richtung auf das Ende des Gehäuses 22, das durch die Scheibe 67 verschlossen ist, bewegt wird, wird der Vorsprung 68 von dem Anschlußstück 28 a abgehoben, so daß die Verbindung zwischen den Zellen 35 bis 38 und dem Motor 23 unterbrochen wird.
Die gleitende Bewegung des federnden Kontaktschiebers 60 wird an einem Ende dadurch begrenzt,
so daß die Schulter 63 an der Isolierplatte 41 anstößt, und am anderen Ende durch das Anstoßen des Endes 61a des Kontaktschiebers an der unteren Isolierplatte 42.
Wenn man das den Motor 23 und den Batteriesatz 21 umfassende kombinierte Aggregat in das Gehäuse 22 einschiebt, liegt die Isolierplatte 42 des Batteriesatzhalters 40 der isolierenden Verschlußscheibe 161 des Gehäuses 22 gegenüber. Ein nachgiebiger Ring 98 (Fig. 10) von etwas größerem Durchmesser als das Abschlußstück 25 liegt zwischen letzterem und dem Motorgehäuse. Dieser Ring 98 weist einen Schlitz 97 zum Aufnehmen des versetzten Abschnitts 64 des beweglichen Streifens 60 auf. Nahe dem offenen Ende des Gehäuses 22 für den Batteriesatz greift an diesem die Außenkante des Ringes 98 an, um das Gehäuse 22 zu verschließen.
Ferner ist ein L-förmiges Federglied 172 (Fig. 10) mit einem Fuß 173 vorgesehen, der eine öffnung für die Spannschraube 151 aufweist. Dieser Fuß 173 liegt zwischen der Isolierplatte 41 und der Scheibe 30, wobei sich der Schenkel 174 des Bauteils 172 in Richtung auf den Scherkopf 104 erstreckt. Zwischen der Isolierplatte 41 und dem Fuß 173 ist eine Beilegescheibe 175 aus Fibermaterial angeordnet. Der Schenkel 174 stützt sich an der Innenfläche des Gehäuses 22 ab, um das Gehäuse mit den übrigen Teilen zusammenzuhalten.
Bei einer praktischen Ausbildungsform ist die Antriebseinrichtung 10 etwa 90 mm lang, hat einen Durchmesser von etwa 38 mm und wiegt weniger als etwa 225 g; der Motor 23 kann für den Betrieb des Scherkopfes 105 ein Drehmoment von etwa 30 cmg abgeben. Zusammen mit dem Scherkopf hat das Gerät eine Länge von etwa 105 mm.

Claims (10)

PATENTANSPRÜCHE:
1. Trockenrasiergerät mit einem von im Griffteil untergebrachten Batterien gespeisten, rotierende Schermesser antreibenden Gleichstrommotor, da- durch gekennzeichnet, daß der Motor (23) mittels achsparallel angeordneter Spannschrauben (150, 151) mit einem Batteriehalter (40) verbunden ist, der im wesentlichen von kreisrundem Querschnitt und von gleichem Durchmesser wie das Motorgehäuse ist, wobei die Spannschrauben (150, 151) die streifenartig ausgebildeten kontaktgebenden Anschlußstücke (28, 33) zwischen Motor (23) und Batteriehalter (40) festlegen.
2. Gerät nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Batteriehalter (40) aus zwei
parallel zueinander angeordneten, im wesentlichen kreisrunden Isolierplatten (41, 42) besteht, welche einander fluchtende Führungslöcher für die Schrauben (150, 151) aufweisen und mittels elektrisch leitender Stege (43 bis 46) gegeneinander festgelegt sind, daß diese Stege (43 bis 46) mit den zur Anlage an den Batteriepolen bestimmten Kontaktfahnen (49, 50) derart verbunden sind, daß die innerhalb des Batteriehalters gleichsinnig parallel zueinander gehalterten Batterien (35 bis 38) elektrisch in Reihe geschaltet sind und daß dem einen Pol der Batteriereihenschaltung der Endlappen (33 b) des einen Anschluß Stückes (33) und dem anderen Pol der Batteriereihenschaltung der Endlappen (28 a) des anderen Anschluß Stückes (28) anliegt, wenn Kontaktverbindung hergestellt ist.
3. Gerät nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß die Stege (43 bis 46) V-förmigen Querschnitt haben, wobei sie mit dem Scheitel nach der Achse des Batteriehalters (40) gerichtet sind, und daß die Spannschrauben (150, 151) in dem von den beiden Schenkeln des V eingeschlossenen Raum bei zwei diametral angeordneten Stegen (43 bis 46) liegen.
4. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Batteriehalter (40) von einer zylindrischen Gehäusehülse (22) umgeben ist, welche auch den hinteren Teil des Motors (23) umfaßt.
5. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwischen der hinteren Abschlußplatte (25) des Motors (23) und der anliegenden Platte (41) des Batteriehalters (40) eine aus Isoliermaterial bestehende Scheibe (30) eingefügt ist, welche Bohrungen für die Spannschrauben (150,
151) und Einschnitte (29, 31, 30 a) zur Aufnahme der Anschlußstücke (28 bzw. 33) aufweist.
6. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Batterien (35 bis 38) rotationssymmetrisch rings um die Mittelachse in gleichem Abstand zu dieser im Batteriehalter angeordnet sind.
7. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß ein Kontaktschieber (60) achsparallel im Gehäuse verschiebbar gelagert ist, derart, daß er eine Kontaktverbindung zwischen dem einen Pol der Batterie und dem Lappen (28 a) des zugehörigen Anschluß Stückes (28) herstellen kann.
8. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Scherkopf (104) unmittelbar an der Stirnplatte- (26) des Motors (23) z. B. mittels eines Bajonettverschlusses (102,103) lösbar befestigt ist.
9. Gerät nach den Ansprüchen 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, daß die Motorwelle eine Schraubenfeder (116) trägt, die mit einem an ihrem freien Ende befindlichen, sich in Achsrichtung erstreckenden Fortsatz in einen Arm (112) des rotierenden Schermessers (110) eingreift.
10. Gerät nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Schraubenfeder (116) zum Andrücken des rotierenden Schermessers (110) gegen das Siebblech (107) des Scherkopfes (104) in bekannter Weise vorgespannt ist.
In Betracht gezogene Druckschriften:
Französische Patentschriften Nr. 1129 017,
839;
USA.-Patentschrift Nr. 1 981 787.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 009 610/58 9.60
DEK36303A 1957-12-05 1958-11-24 Trockenrasiergeraet mit einem von Batterien gespeisten Gleichstrommotor Pending DE1090545B (de)

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