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Fahrbare Verladebrücke zum Stapeln von Schüttgut Die Erfindung betrifft
eine Stapelvorrichtung für Schüttgut mit einem unterhalb einer verfahrbaren Brücke
heb- und senkbar angeordneten und in der Brückenflucht verlaufenden Verteilerband,
dem eine auf dem Bandträger verfahrbare Abwurfeinrichtung zugeordnet ist.
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Derartige Vorrichtungen sind bereits zum Stapeln von Stückgut bekanntgeworden
und besitzen als Zwischenförderer, welche das Fördergut von einem zuführenden Längsband
übernehmen und auf das in verschiedene Höhenlagen innerhalb der lichten Höhe der
Brücke verstellbare Verteilerband transportieren, Rutschen, Senkrechtförderer oder
Zwischenbänder.
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Alle bekannten Lösungen für die Ausbildung der Zwischenförderer stellen
jedoch darauf ab, daß das Längsband mit dem Abwurfende bzw. dem abgebenden Bandabschnitt
bereits auf eine Übergabehöhe geführt ist, die bei diesen in der Regel in Lagerhallen
eingesetzten Stapelvorrichtungen für Stückgut in der Höhe der Brückentraverse oder
unmittelbar darunter liegt.
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Für die Stapelung von Schüttgut auf Lagerplätzen dagegen scheiden
Zwischenförderer in der bekannten Ausbildung und Anordnung als Verbindungsorgane
zwischen einem auf dem Planum verlegten Lagerlängshand und dem an der Brücke angehängten
Verteilerband auf Grund der andersartigen Gegebenheiten, so vor allem der Größenverhältnisse
des Lagerplatzes und der geforderten hohen Förderleistung aus. Besonders im praktischen
Betrieb hat es sich gezeigt, daß der für die Stapelung von Schüttgut erforderli-che
kontinuierliche Abwurf am Verteilerband nur durch eine Bandzuführung gewährleistet
ist, die als Verbindungsargan zwischen Verteilerband und Lagerlängsband ein Förderband
aufweist.
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Dieses Zwischenband, das mit einem Ende in den Bereich der Übergabevorrichtung
des Lagerlängsbandes und mit dem anderen Ende in den Bereich des Verteilerbandes
ragt, kann naturgemäß durch den bei Bandanlagen beschränkten Steigungswinkel nicht
über Schräglagen hinaus geschwenkt werden, welche beispielsweise für die oberen
Hubstellungen des Verteiler bandes innerhalb der lichten Höhe der Brücke erforderlich
sind. Als konstruktive Maßnahme zur Behebung dieses Nachteils bleibt, sofern man
nicht die Stapelhöhe durch dieses natürliche Hindernis begrenzt sehen will, eine
verhältnismäßig lange Bauweise des Zwischenbandes. Diese wirkt sich jedoch verteuernd
auf die Anlage aus.
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Die Erfindung beschreitet einen neuen Weg, welcher das Zwischenförderband
in der für den üblichen Steigungswinkel maßgebenden Baulänge beläßt und die Ausnutzung
der Hubhöhe des Verteilerbandes unterhalb der Brücke vollständig gestattet. Dieses
erreicht die Erfindung dadurch, daß der Bandträger des Verteilerbandes auf der dem
Zwischenförderer zugewandten Seite gelenkig unterteilt und ein schwenkbares Trägerstiick
besitzt, welches in den den zulässigen Steigungswinkel des Zwischenförderbandes
überschreitenden Stellungen des Verteilerbandes mit dem freien Ende in den Bereich
des Zwischenförderbandes abgesenkt ist und in diesen Schräglagen von der Abwurfeinrichtung
entlastet als Verbindungsmittel für den waagerecht stehenden. Teil des Bandträgers
dient.
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Die Länge des schwenkbaren Trägerstückes ist dabei der Länge der Basis
des sich beim Abwurf eines Schüttguthaufens ergebenden natürlichen Böschungswinkels
entsprechend angepaßt.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Patentansprüchen enthalten
und in einem Ausführungsbeispiel, das in der Zeichnung schematisch dargestellt ist,
erläutert. Es zeigt Fig. 1 die Vorrichtung von der Seite, Fig. 2 die Vorrichtung
von vorn mit den zuführenden Bandanlagen, Fig. 3 eine Ansicht der Vorrichtung nach
der-Schnittlinie 1-1 nach Fig. 1.
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Die über einem Lagerplatz verfahrbare und zum schichtweisen Stapeln
von Schüttgut dienende Vorrichtung besteht, wie Fig. 1 erkennen läßt, im wesentlichen
aus einer den Lagerplatz überspannenden Brücke 10, einem in der Brückenflucht verlaufenden
Verteilerband 11, dessen Träger 12 mittels der Seilzüge 13, 14 unterhalb der Brückentraverse
heb- und
senkbar angeordnet ist und einem auf dem Träger 12 verfahrbar
angeordneten Abwurfwagen 15. Der Stapelvorrichtung ist ferner ein Zwischenband 16
(Fig. 2) zugeordnet, das als Verbindungsband zwischen dem Verteilerband 11 und einem
auf dem Lagerplatz verlegten Zuführungsband 18 dient und mit dem Abwurfende im Bereich
des Verteilerbandes steht.
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Auf der dem Zwischenförderer 16 zugewandten Seite ist der Bandträger
12 gelenkig unterteilt und besitzt ein schwenkbares Trägerstück 19, das durch die
besondere Ausbildung des Gelenkpunktes 20 aus der waagerechten Lage nur entgegen
dem Uhrzeigersinn und im umgekehrten Sinne nicht über die waagerechte Lage hinaus
geschwenkt werden kann. Das freie Ende des Trägerstückes 19 lagert in einer Schlittenführung
21, die ihrerseits auf einer senkrechten Schienenbahn 22 an der beweglichen Stütze
23 der Brücke 10 gleitet.
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Auf der gleichen Schienenbahn 22 bewegt sich ein Podest 24, auf dem
sich das Abwurfende des Zwischenbandes 16 abstützt. Auf der dem Trägerstück 19 abgekehrten
Seite der Stütze 23 hängt das Podest 24 an paarweise angreifenden Seilzügen 25,
mit dem es aus der in Fig. 1 und 2 dargestellten unteren Lage in die strichpunktiert
gezeichnete Lage gehoben werden kann, in der es durch einen an der Stütze 23 nicht
näher dargestellten Anschlag begrenzt wird. Die Stellung des Anschlages entspricht
dem zulässigen Steigungswinkel des Zwischenbandes 16, dessen Abwurfende beim Heben
des Podestes 24 ebenfalls angehoben wird. Es ist jederzeit möglich, das Podest 24
und damit das Abwurfende des Zwischenbandes 16 in jeder heliebigen Stellung zwischen
der unteren und oberen Endlage durch die Seilzüge 25 zu fixieren.
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Unterhalb des Zwischenbandes 16 trägt das Podest 24 eine tAbergabeschurre26,
die hinter der Umlenkung 27 des Verteilerbandes 11 auf dessen förderndes Trum gerichtet
ist. Auf dem Podest 24 ist außerdem die Spannvorrichtung 28 für das Verteilerband
11 angeordnet.
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An der dem Trägerstück 19 zugewandten Seite besitzt das Podest 24
Ansätze29, auf denen das freie Ende des Trägerstückes 19 aufliegt. Das freie Ende
des Trägerstückes 12 ist dagegen innerhalb der lichten Weite des mit der Brückentraverse
fest verbundenen Stützenpaares 30 zwischen seitlichen Begrenzungen 31 (Fig. 3) geführt
und kann dort beim Heben und Senken des Trägers 12 mit geringem Spiel gleiten.
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Die Stapelung beim Betrieb der Vorrichtung erfolgt in der Weise,
daß der Lagerplatz zuerst mit einer Schüttgutschicht belegt wird. Hierbei ist das
Verteilerband 11 und das Podest 24 in die untere Lage abgesenkt, wobei die Bandträger
12, 19 waagerecht stehen und der in das Band 11 eingeschleifte Abwurfwagen 15 über
die gesamte Länge der Träger 12, 19 fährt. Das vom Lagerband 18 herangeführte Gut,
das auf die Übergabehöhe eines in das Band 18 eingeschleiften verfahrbaren Abwurfwagens
32 gefördert wird, fällt auf das mit dem Wagen 32 beweglich gekuppelte Zwischenband
16. Von dem Zwischenband 16, welches den Abwurfwagen 32 beim Verfahren der Brücke
hinter dieser herzieht bzw. vor der Brücke herschiebt, gelangt das Gut über die
Schurre 26 auf das Verteilerband 11 und von dort aus auf den Abwurfwagen 15, der
es aus einem seitlichen Austritt auf den Lagerplatz abwirft. Nach jeweils einer
auf den Lagerplatz abgeworfenen Gutschicht wird das Verteilerband 11 und das Podest
24 um das der beabsichtigten Schichthöhe entsprechende Maß mittels der Seilzüge
13, 14, 25 angehoben. Diese gleichzeitige Anhebung des Verteilerbandes und des Podestes
24 kann
bis zu dem in der Stütze 23 angebrachten Anschlag erfolgen, der die letzte
waagerechte Stellung derTrägerkonstruktion 12, 19 bedeutet, wobei der zulässige
Steigungswinkel des Zwischenbandes 16 erreicht ist.
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Beim weiteren Heben des Verteilerbandes mittels der nunmehr noch
wirksamen Seilzüge 13, 14 schwenkt das Trägerstiick 19 entgegen dem Uhrzeigersinn
aus der Waagerechten und nimmt eine in Fig. 1 gezeigte Schräglage ein. Es bildet
dadurch ein Verbindungsbandstück für den auf dem waagerecht stehenden Träger 12
weiterhin verfahrbaren Abwurfwagen 15. Die Aufschüttung kann bei nacheinander folgendem
Anheben des Trägers 12 bis zu einer solchen Höhe erfolgen, in der die Schräglage
des mit dem freien Ende auf dem Podest 24 aufliegenden Trägerstückes 19 den für
die Bandförderung zulässigen Steigungswinkels nicht überschreitet.
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Die Länge des Trägerstückes 19 entspricht zweckmäßigerweise der Basis
des bei der Hochschüttung von Schüttgut üblichen Böschungswinkels, so daß die gelenkige
Verbindung zwischen den Trägern 12 und 19 zweckmäßigerweise an der Stelle eines
durchgehend gedachten Trägers angebracht werden kann, die durch den natürlichen
Böschungswinkels des aufgeschütteten Guthaufens in den oberen Hubstellungen des
Bandträgers ohnehin nicht mehr durch den Abwurfwagen 15 befahren wird.