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Verfahrbare Brücke zum schichtweisen Stapeln von Schüttgut Die Erfindung
betrifft eine verfahrbare Brücke zum schichtweisen Stapeln von Schüttgut auf Lagerplätzen
mit einem in der Brückenflucht heb- und senkbaren Verteilerband und einer auf dem
Bandträger verfahrbaren Abwurfeinrichtung.
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Zum Stapeln von Stückgut ist eine fahrbare Brücke mit einem fest
eingebauten Förderband bekannt, welches das Stückgut von einem nicht höhenverstellbaren
Zubringerförderer übernimmt und über Rutschen auf unterhalb der Brücke heb- und
senkbar angehängte, mit je einem eigenen Antrieb ausgestattete Rollenbahnen übergibt.
Diese sind mittels gelenkiger Verbindungsstellen zusammengesetzt und leiten das
Stückgut zum Stapelplatz. Zum schichtweisen Lagern von Schüttgut, das bei Berücksichtigung
seines natürlichen Schüttwinkels zur Ausnutzung des unterhalb der Brücke befindlichen
Lagerraumes möglichst hoch unter der Brücke aufgeschichtet wird, ist diese Einrichtung
wegen der unter der Brücke hängenden, den verfügbaren Lagerraum beeinträchtigenden
Fördereinrichtungen nicht geeignet.
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Es ist bekannt, Schüttgut auf Lagerplätzen mittels verfahrbarer Brücken
schichtweise zu stapeln, die mit einem in der Brückeuflucht heb- und senkbaren Verteilerband
ausgerüstet sind. Das den Lagerplatz überstreichende Verteilerband ist dabei auf
einem Träger geführt, der gleichzeitig als Fahrbahn für einen dem Verteilerband
zugeordneten Abstreifwagen dient.
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In der Regel wird dem Verteilerband das Schüttgut durch ein auf dem
Planum verlegtes Lagerlängsband zugeführt, wobei in die Zufuhrverbindung ein Bandförderer
eingeschaltet ist.
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Das Abwurfende dieses Zwischenbandes steht im Bereich der Aufgabestelle
des Verteilerbandes. Es ist dadurch in vollem Umfang der Höhenverstellung des Verteilerbandes
unterworfen. Das Aufgabeende des Zwischenbandes dagegen ist im Bereich der Ober
gabemittel des Lagerlängsbandes fixiert.
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Bei Ausnutzung der vollen Stapelhöhe der Brücke kann es deshalb vorkommen,
daß in den oberen Hubstellungen des Verteilerbandes das Zwischenband eine Schräglage
einnimmt, welche den zulässigen Steigungswinkel für das Fördergut überschreitet.
Als konstruktive Maßnahme zur Beseitigung dieses Mangels bleibt, sofern man nicht
die Stapelhöhe durch dieses natürliche Hindernis begrenzt sehen will, eine verhältnismäßig
lange Bauweise des Zwischenbandes.
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Aus der Erkenntnis, daß eine solche Bauweise sich verteuernd auf
die Anlage auswirkt, hat man, um die Länge des Zwischenbandes auf ein vertretbares
Maß zu beschränken, bereits vorgeschlagen, den Träger des Verteilerbandes auf der
dem Zwischenband zugewandten Aufgabeseite mit einem gelenkigen Trägerstück auszurüsten,
welches in einer den Steigungswinkel des Stapelgutes überschreitenden Schräglage
des Zwischenbandes mit dem freien Ende in den Bereich derAbwurfstelle des Zwischenbandes
abgesenkt wird. In dieser Schräglage des angelenkten Teiles des Bandträgers dient
der im Bereich des Trägerstückes ebenfalls ansteigend geführte Teil des Obertrums
des Verteilerbandes als Bandzuführung für die restliche Strecke des Verteilerbandes
auf dem waagerecht stehenden Teil des Bandträgers.
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Die Erfindung beschreitet einen neuen Weg für Stapelvorrichtungen
mit höhenverstellbarem Verteilerband undAbstreifwagen, bei denen auf einZwischenband
überhaupt verzichtet werden kann. Dieses erreicht die Erfindung dadurch, daß der
Bandträger aus mehreren gelenkig miteinander verbundenen Trägerstücken besteht,
von denen die mindestens ein Trägerstück einschließenden äußeren Trägerstücke mit
dem freien Ende derart beweglich in gegenüberstehenden Lagerstellen der Brücke befestigt
sind, daß beim Heben und Senken des Verteilerbandes über bzw. unter die waagerechte
Trägerebene stets das eingeschlossene Trägerstück gegenüber den äußeren Trägerstücken
die waagerechte Lage beibehält. Dadurch wird bei den Hubbewegungen des Verteilerbandes
die im Bereich des freien Endes eines äußeren Trägerstückes vorgesehene Übergabestelle
für die Abwurfmittel des Lagerlängsbandes im Gegensatz zu den Übergabestellen bei
den bekannten und vorgeschlagenen Stapelvorrichtungen nicht höhenmäßig verstellt,
sondern nimmt lediglich eine der
Hubhöhe des Verteilerbandes angepaßte
Schräglage ein.
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Weitere Merkmale der Erfindung sind in den Ansprüchen enthalten und
in einemAusführungsbeispiel, das in der Zeichnung dargestellt ist, erläutert. Es
zeigt Fig. 1 die Brücke von vorn, Fig. 2 die Brücke von der Aufgabeseite, Fig. 3
eine Schnittansicht der Brücke in Richtung der Schnittlinie 1-1 der Fig. 1.
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Bei der in der Fig. 1 dargestellten Brücke zum Stapeln von Schüttgut
erkennt man die Traverse 10, welche den angedeuteten Lagerplatz überspannt. Sie
ist zweckmäßigerweise aus einem kastenförmigen Trägerquerschnitt hergestellt und
ruht auf den Stützen 11 und 12. Die Stützenkonstruktionen 11, 12 sind mit Fahrwerken
13 ausgerüstet, die auf Schienenbahnen 14 zu beiden Seiten der Lagerplatzbegrenzung
fahren.
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DieBrücke besitzt ferner einen aus denTrägerstücken 15, 16, 17 zusammengesetzten
Bandträger. Er dient außer zur Führung eines Verteilerbandes 18 auch als Fahrbahn
für einen Abstreifwagen 19, der seitlich eine Abwurfschurre 20 aufweist und mittels
einer Seilwinde oder eigenem motorischen Antrieb verfahren wird. Die Steuereinrichtungen
dieser Antriebsmittel bewirken bei fortschreitender Stapelung eine dem Böschungswinkel
des Schüttgutes angepaßte Verkürzung des Fahrweges der Abstreifvorsichtungi9.
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DieVerbindungsstellen21 und 22 derTrägerstücke 15, 16, 17 sind als
Gelenkpunkte ausgebildet. In ihren Bereich greifen Seilzüge 23 an, an denen der
Träger 15, 16, 17 in der Brückenflucht heb- und senkbar an der Traverse 10 hängt.
Die an das mittlere Trägerstück 16 angelenkten Trägerstücke 15 und 17 sind mit den
freien Enden, die jeweils eine Umlenktrommehl 24 für das Verteilerband 18 tragen,
in gegenüberstehenden Auflagern 25, 26 ebenfalls gelenkig befestigt. Eine der Umlenktrommeln24
ist als Antriebstrommel ausgebildet.
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Das im Bereich der Stützell angeordnete Auflager 25 für das Trägerstück
15 ist fest mit einer Plattform 27 verbunden, die an der Stützenkonstruktion 11
angebracht ist. Diese Plattform trägt außerdem die Spannvorrichtung 28 für das Verteilerband
18 sowie eine Übergab es churre 29 (Fig. 2) für den Abwurfwagen 31 eines Lagerlängsbandes
30, welches in Fahrtrichtung der Brücke verlegt ist. Ferner sind an der Plattform
Kupplungsvorrichtungen zum Befestigen des Abwurfwagens 31 angebracht.
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Das im Bereich der Stütze 12 auf einer Plattform 32 angebrachte Auflager26
für das freie Ende des Trägerstückes 17 ruht längsverschiebbar auf einer Schienenführung
33.
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Das von einer nicht näher dargestellten Lagerstelle auf das Lagerlängsband
30 aufgegebene Stapelgut gelangt über den mit der Brücke gekuppelten Abwurfwagen
31 und die Schurre 29 auf das Verteilerband 18. Nimmt man an, daß der Träger 15,
16, 17 des Verteilerbandes 18 unterhalb oder in der Höhe der in Fig. 1 strichpunktiert
gezeichneten Horizontallage mittels der Seilzüge23 abgesenkt und dadurch der Abstreifwagen
19 nahezu über die gesamte Länge des Trägers 15, 16, 17 verfahrbar ist, so wird
das Stapelgut von einer Ausgangsstelle der Brücke aus in hintereinanderliegenden
Streifen in einer ersten Schicht mittels des Abstreifwagens 19 auf das Planum des
Lagerplatzes abgeworfen. Nach jedem abgeworfenen Gutstreifen löst der Abstreifwagen
19 in seinen
jeweiligen Endstellungen auf dem Träger 15, 16, 17 einen Kontakt aus,
der den Fahrantrieb der Brücke einschaltet und diese um eine Streifenbreite weiterbewegt
und anschließend für das Bewegungsspiel des Abstreifwagens 19 wieder stillsetzt.
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Überschreitet nach dem Abwurf einer den Lagerplatz bedeckenden Schicht,
deren Höhe durch die Hubbewegungen der Seilzüge 23 bestimmbar ist, der Träger 15,
16, 17 die eingezeichnete Horizontallage, so schwenken die seitlichen Trägerstücke
15 und 17 und damit die aufliegenden Strecken des Verteilerbandes 18 um die Gelenkpunkte
21 und 22 und nehmen zu dem mittleren Trägerstück 16 bzw. der dort aufliegenden
Bandstrecke eine Schräglage ein.
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Dabei bewegt sich das bewegliche Auflager 26 auf der Bahn 33 in Richtung
zur Stütze 12. Mit fortschreitender Stapelung, wobei der Abstreifwagen 19 schließlich
nur im Bereich des mittleren Trägerstückes 16 verfährt, nehmen die äußeren Trägerstücke
15 und 17 eine Schräglage ein, welche dem zulässigen Steigungswinkel des Stapelgutes
angepaßt ist und gleichzeitig die größteHubhöhe des mittlerenTrägerstückes 16 bestimmt.
Die Längsbewegung des Auflagers 26 auf seiner Bahn 33 in Richtung zur Stütze 12
ist in dieser Stellung der Trägerstücke 15, 16, 17 durch einen nicht näher dargestellten
Anschlag begrenzt.
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Zweckmäßigerweise ist die Länge der äußeren Trägerstücke 15 und 17
der Basis des Schüttwinkels des Stapelgutes und die Länge des mittleren Trägerstückes
16 der Breite des Schütthaufens in der obersten Hubstellung des Verteilerbandes
18 angepaßt.