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Stapelanlage Die Erfindung bezieht sich auf eine Anlage zum Stapeln
von Stückgut, insbesondere v in Säcken verpacktem pulverförmigem Gut, z. B. Zement,
der meist in Papiersäcken zum Versand gelangt. Es ist eine Anlage zum Stapeln und
Rückverladen bekannt, die aus einer auf einer hochgelegenen Fahrbahn fühdenden Stapeibrücke
mit Verteilerband besteht, auf der eine quer zur Fahrbahn verfahrbare Stapeleinrichtung
angeordnet ist, die aus zwei an Auslegern heb-und senkbar gelagerten Bandförderern
besteht, deren Abwu;rfenden in entgegengesetzter Richtung liegen.
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Das Stapelgut wird dem Verteilerband von einem neben der Fahrbahn
hochgelegenen Zubringerband über eine Schurre zugefiihrt. Die Verteilung des Gutes
auf die beiden Bänder geschieht mittels beiderseits des Verteilerbandes angeordneter
Überleitvorrichtungen. Die oberen Enden der Bänder sind zu diesem Zweck entweder
drehbar ausgebildet; oder es sind den oberen Bandenden besondere kurze Übergabebänder
vorgeschaltet. Die Bedienung dieser Anlage erfordert den Einsatz von mindestens
fünf Arbeitskräften, und zwar einen geschulten Maschinisten für die Steuerung des
Fahrwerks und der Hubeinrichtungen der Bänder, zwei weitere Arbeiter zur Bedienung
der Überleit vorrichtungen und schließlich zwei Mann mindestens für das Abnehmen
und Lagern des Stapelgutes. Da das Ab- bzw. Aufwärtsfördern von Gut zeitweilig unter
einem sehr steilen Winkel erfolgen muß, müssen die Förderflächen der beiden Bänder
mit Halteleisten od. dgl. versehen sein, um das Gleiten des Gutes auf den Bandfiäcben
zu verhindern.
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Die erfindlungsgemäße Stapelanlage besteht aus einem reversierbaren
ausziehbaren Stapelband, welches auf einer mechanisch oder hydraulich verstellbaren
Wippe in der Längsrichtung verfahrbar gelagert ist. Die Wippe ist auf dem Ausleger
eines fahrbaren Gestells drehbar gelagert, welches auch das Zubringerband trägt.
Die Überführung des Stapelgutes vom Zubringerband auf das Stapelband erfolgt mittels
eines Zwisdienförderers, der in Verlängerung des Zubringerbandes über dem Stapelband
angeordnet ist.
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Der Zwischenförderer besteht aus einer der Breite des Stapelbandes
entsprechenden Rollenbahn. Zwischen den Rollen ist ein aus endlosen Keilriemen gebildetes
reversderbares Keilriemenband gelagert. Am Ende der Rollenbahn ist eine KontaktvorrichtuoDg
angeord net, die bei Berührung durch das vom Zubringerband auf die Rollenbahn überführte
Stapelgut betätigt wird, wodurch über eine Relaisschaltung ein Mechanismus ausgelöst
wird, durch den die Rollenbahn so weit gesenkt wird, daß das Keilriemenband das
Stapelgut übernehmen kann. Nach dem Verlassen des Gutes vom Keilriemenband kehrt
die Rollenbahn in die Ausgangsstellung zurück. Das Gut wird vom bis zur
Stapelstelle
ausgefahrenen Stapelband, welches mit seinem Abgabeende auf die gewünschte Höhe
eingestellt werden kann, vom Bediemmgsmann abgenommen bzw. zurechtgerückt. Am Abwurfende
des Stapelbandes ist eine Schaltleiste mit mehreren Druckknöpfen angeordnet, durch
deren Betätigung die einzelnen Bewegungsantriebe der Anlage gesteuert werden, -z.
B. das Aus- und Einfahren des Bandes und dessen Längsverschieben auf der drehbaren
Wippe, das Verstellen der liVippe, um die Neigung des Abwurfendes des Stapelbandes
zu verändern usw. Zur Bedienung der Stapelanlage ist nur ein einziger Mann erforderlich.
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In den Zeichnungen ist die Erfindung in einem Ausfüb rungsb ei spiel
schematisch dargestellt. Es zeigt Abb. 1 die Draufsicht auf die Stapelanlage, Abb.
2 die Ansicht im Schnitt A-B, Abb. 3 die drehbar auf dem Ausleger des Zubringer-Traggestells
gelagerte Wippe in vergrößertem Maßstab, Abb. 4 die Rollenbahn mit zwischen den
Rollen angeordnetem Keilriemenband als Zwischenförderer, Abb. 5 die Rollenbahn im
abgesenkten Zustand, wobei ein Stückgut die Kontaktvorrichtung berührt.
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Ras auf Schienen verfahrbare Zubringerband 1 ist an dem dem Stapelband
8 zugewandten Ende um einen Ausleger 2 verlängert, auf dem die Wippe 12 auf einer
Drehvorrichtung 14 angeordnet ist. Auf der kippbaren Wippe 12, die mittels der motorisch
angetriebenen Hubvorrichtung 13 verstellt werden kann, ist das als Ausziehband ausgebildete
Stapelband8 in seiner Längsrichtung verschiebbar gelagert, wodurch das Abwurfende
bis nahe an die Absetzstelle für das Stapelgut herangebracht wird. Mittels der Schurre
11 gleitet das Gut der Absetzstelle zu. An das Zubringerband 1 schließt auf Stützen
3 gelagert, der Zwischenförderer an, der aus der absenkbar eingerichteten Rollenbahn4
und den zwischen den Rollen befindlichen,
zu einem Band 5 zusammengefaßten
Keilriemen besteht. Am Ende des Zwischenförderers ist eine Kontaktvorrichtung 7
angeordnet, welche durch das ankommende Stückgut betätigt wird. Durch den Kontakt
7 wird der Absenkmechanismus eingeschaltet und die Rollenbahn abgesenkt, die nach
dem Durchgang des Gutes in die Ausgangsstellung zurückkehrt.
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Die Mittel der Absenkvorrichtung sind bekannt und nicht Gegenstand
der Erfindung. Die Länge der Rollenbahn entspricht etwa der Breite des Stapelbandes
8.
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Sobald die Rollenbahn absinkt, setzt sich das Gut auf dem Keilriemenband
5 ab, welches das Gut über die Rutsche 9 auf das Stapel band überführt, von dem
es bis zur Absetzstelle geleitet wird.
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Soll die Anlage in der entgegengesetzten Richtung arbeiten, wird
das Stapelband eingefahren, was mittels eines nicht dargestellten Antriebes erfolgt.
Dann wird die Wippe mittels der motorisch angetriebenen Hubvorrichtung 13 in die
Horizontallage gebracht und die Wippe samt dem Stapelband auf dem drehbaren Sockel
14 in die neue Richtung gedreht. Das Stapelband wird dann auf die gewiinschte Länge
ausgefahren und mittels der Wippe 12 in die gewünschte Neigung gebracht. Die Schaltung
der einzelnen Bewegungsantriehe erfolgt mittels der am Abwurfende des Stapelbandes
angeordneten, zu einer Schaltleiste 10 vereinigten Druckknöpfe (Abb. 11). Der Zwischenförderer
wird dabei ebenfalls umgeschaltet. Die Überführung des Gutes geschieht mittels der
Rutsche 9' auf das Stapelband. Für die Zuleitung des Gutes auf den Zwischenförderer
kann am Zubringerband im Bedarfsfall eine Übergabeschurre 6 angeordnet sein.
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Unterhalb der Rollenbahn kann ein Sammelbehälter 15 angebracht sein,
in welchen das aus defekten Verpackungen austretende Gut abfließen kann.
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Die vorbeschriebene Stapelanlage stellt gegenüber bekannten Konstruktionen
einen erheblichen tech-
nischen Fortschritt auf dem Gebiet der Fördertechnik dar
und benötigt zu ihrer Bedienung ein Minimum an körperlicher Anstrengung und nur
einen Mann zur Betätigung der Schalteinrichtung und zum Zurechtrücken der vom Stapelband
abgesetzten Stückgüter.
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Daß die Anlage völlig unfallsicher eingerichtet ist, sei noch nebenbei
erwähnt.
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PTENTANSPROCHE: 1. Stapelanlage für Stückgut aller Art, die aus einem
verfahrbaren, um eine Konsole verlängerbaren Zubringerband und einer auf der Konsole
um die l,ängsmittelachse des Zubringerbandes schwenkbaren Wippe mit einem auf dieser
in seiner Längsrichtung verschiebbaren Stapelband besteht, dadurch gekennzeichnet,
daß zum Überführen des Stapelgutes vom Zubringerband (t) auf das Stapelband (8)
im Bereich der Verlängerung des Zubringerbandes oberhalb des Stapelbandes ein Zwischenförderer
vorgesehen ist, der von einer absenkbaren Rollenbahn (4) mit zwischen den Rollen
angeordnetem reversierbarem Keilriemenband (5) gebildet wird, wobei das Absenken
der Rollenbahn mit Hilfe einer am Ende des Zwischenförderers angeordneten, vom Stapelgut
betätigten Kontakteinrichtung (7) gesteuert wird.