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Zusammenlegbarer, kistenförmiger Behälter Die Erfindung betrifft einen
zusammenlegbaren, kistenförmigen Behälter, bei dem zwei sich gegenüberstehende Wände
je aus zwei mittels waagerecht angeordneter Gelenke miteinander verbundenen, am
Boden bzw. Deckel angelenkten Hälften bestehen, die ziehharmonikaartig auf dem Boden
zusammenklappbar sind.
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Bei zusammenlegbaren Kisten dieser Art bereitet das Umklappen der
beiden anderen sich gegenfiberstehenden Wände Schwierigkeiten, weil die auf dem
Boden der Kiste ziehharmonikaartig zusammengeklappten Wände eine gewisse Höhe einnehmen
und deshalb ein vollständiges Umklappen nicht gestatten.
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Nach bekannten Vorschlägen wurde dadurch Abhilfe geschaffen, daß
die Scharniere bei einem der Wandpaare nicht unmittelbar an der Kistenkante, sondern
im entsprechenden Abstand davon angebracht wurden.
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Bei einer anderen Ausführungsform, bei der die beiden anderen Wände
über Scharniere am Deckel angeordnet sind, werden diese Wände nach innen eingeklappt.
Um auch hier ein völliges Umklappen der Wände zu erzielen und eine sperrige Lage
zu vermeiden, müssen diese Scharniere eine besondere Ausbildung aufweisen.
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Das erfordert einen entsprechend höheren baulichen Aufwand der Kiste,
der in vielen Fällen mit Rücksicht auf den Wert und die Verwendung der Kiste als
Verpackungsgut nicht tragbar ist.
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Bei Kisten der beschriebenen Art, bei denen nach einer weiteren bekannten
Ausführungsform sämtliche Wände über in halber Höhe angeordnete Scharniere nach
außen geklappt werden, beansprucht die auf diese Weise zusammengeklappte Kiste viel
Raum, ganz abgesehen davon, daß im Gebrauchszustand die Ecken der Kiste besondere,
beide Seiten verbindende Bügel haben müssen, weil sonst die Kiste nicht starr ist
und zum Zusammenfallen neigt.
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Diese Nachteile sind bei der erfindungsgemäßen Ausbildung vermieden.
Darüber hinaus ist der erfindungsgemäße Behälter spritzwasserdicht.
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Nach der Erfindung sind die beiden anderen solch gegenüberstehenden
Wände je in zwei in an sich bekannter Weise mittels waagerecht angeordneter Gelenke
miteinander verbundene Ladeklappen unterteilt, von denen die obere Ladeklappe beim
Zusammenklappen des Behälters auf den Deckel schwenkbar ist.
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Gemäß einer besonderen Ausführungsform ist die obere Ladeklappe mittels
eines Scharniergelenkes mit dem Deckel verbunden; die untere Ladeklappe greift bei
geschlossenem Behälter mit ihrem unteren Rand in eine Nut des Bodens ein.
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Eine weitere Ausführungsform ist dadurch gekennzeichnet, daß eine
untere, eine geringere Höhe als die
obere Ladeklappe aufweisende Ladeklappe mit ihrem
unteren Rand in eine Nut des Bodens eingreift und am Boden mittels eines Scharnieres
angelenkt ist, dessen an der Ladeklappe angebrachter Scharnierstift in einer Kulissenführung
gleitend geführt ist und daß die obere, größere Ladeklappe mit ihrem oberen Rand
in eine Nut des Deckels eingreift.
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Weitere Einzelheiten und Merkmale der Erfindung gehen aus der Zeichnung
hervor, in der zwei Ausführungsbeispiele näher erläutert sind.
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Es zeigt Abb. 1 den Behälter der einen Ausführungsform in geschlossenem
Zustand in Seitenansicht, auf der rechten Hälfte im senkrechten Schnitt, Abb. 2
den Behälter in Vorderansicht, auf der einen Hälfte wieder im senkrechten Schnitt,
Abb. 3 und 4 den zusammengeklappten Behälter von der Seite und von vorn gesehen,
Abb. 5 einen waagerechten Schnitt nach der Linie V-V der Abb. 2, Abb. 6 in größerem
Maßstab einen Querschnitt durch eine Gelenkstelle, Abb. 7 den geschlossenen Behälter
einer zweiten Ausführungsform in Seitenansicht, auf der rechten Hälfte im senkrechten
Schnitt und Abb.8 den zusammengeklappten Behälter von der Seite gesehen.
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In der Zeichnung sind der Behälterboden mit 1, die untere Seitenwandhälfte
mit 2, die obere Seitenwandhälfte mit 3, der Deckel mit 4, die untere Klappe der
Vorder- und Rückwand mit 5 und die obere Klappe mit 6 bezeichnet. Die unteren Seitenwandhälften
2 sind mit dem Boden 1 mittels Scharniergelenke 7, die oberen Seitenwandhälften
3 mit dem Deckel mittels Scharniergelenke 8 verbunden. Die Scharniergelenke. welche
die beiden Seitenwandhälften 2 und 3 miteinander verbinden,
sind
mit 9 bezeichnet. Die Scharniergelenke, welche die beiden als Ladeklappen dienenden
Klappen 5 und 6 miteinander verbinden, sind in den Abb. 1 bis 3 mit 10 bezeichnet.
Die obere Klappe 6 ist mit dem Deckel4 mittels eines Scharniergelenkes 11 verbunden.
Die untere Klappe 5 greift bei Strecklage der Klappen 5 und 6, die sie bei geschlossenem
Behälter einnehmen, mit ihrem abgeschrägten, unteren Rand 13 in eine Nut 12 des
Bodens eìn. In dieser Lage werden die Klappen mittels einer nicht dargestellten
Verriegelung, z.B. Knebel, festgelegt. Nach Lösen der Verriegelung können die Klappen
an der Gelenkstelle 10 nach außen gezogen werden, wie in Abb. 1 strichpunktiert
angedeutet ist. Dabei treten die Ränder 13 der unteren Klappen 5 aus den Nuten 12
des Bodens 1 heraus.
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Die mittleren Scharniere 9 an den Trennstellen der Seitenwände werden
mittels selbständig einrastender Bolzen gegen Ausknicken bei geöffneten Ladeklappen
5 und 6 gesichert. Bei geschlossenen Ladeklappen erhält der Behälter seine Steifheit
dadurch, daß die abgeschrägten Seitenränder der Ladeklappen 5 und 6 sich in entsprechende
Abschrägungenl4 der Seitenwände2 und 3 beim Schließen der Knebel od. dgl. einpressen.
Die Knebel, Riegelbolzen od. dgl. sind in der Zeichnung nicht dargestellt, da sie
irgendeine bekannte Ausführung haben können.
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Die Bauprofile 15 und 16 an den Gelenken der Trennstellen der Seitenwände
und Ladeklappen sind so ausgebildet, daß sie gleichzeitig zur Aufnahme des Scharnierstiftes
sowie einer Dichtung, z. B. -der Gummistreifen 17 (Abb. 6) dienen. An den Profilen
15 und 16 werden z.B. Leichtmetallplatten, welche die Wände und Ladeklappen bilden,
befestigt.
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Beim Zusammenlegen des Behälters werden die Ladeklappen 5 und 6,
wie vorstehend beschrieben, um dieGelenke 11 nach außen auf denDeckel 4 geschwenkt
und zusammengefaltet. Anschließend werden die Seitenwände2 und 3 entsichert und
um ihre Gelenke 9 ziehharmonikaähnlich zusammengeklappt.
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Bei dem Ausführungsbeispiel der Abb. 7 und 8 sind die Seitenwände
in der gleichen Weise aus zwei mittels Scharniergelenke 9 verbundenen Hälften gebildet
und mit dem Bodenl mittels Scharniergelenke 7 und mit dem Deckel4 mittels Scharniergelenke
8 verbunden. Die mittels Scharniergelenke 10' miteinander verbundenen Ladeklappen5,
6 haben verschiedene Höhe und sind in anderer Weise am Dach und Boden festgelegt
wie bei dem vorher beschriebenen Beispiel. Die größere Höhe aufweisende, obere Ladeklappe
6 greift mit ihrem Rand 13' in eine Nut 12' des Deckels 4 ein.
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Die niedrigere, untere Ladeklappe 5 greift mit ihrem Rand 20 in eine
Nut 21 des Bodens 1 ein und ist am Boden 1 mittels eines Scharnieres angelenkt,
dessen Scharnierstift22 in einer Kulissenführung 23 gleiten kann.
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Nach Lösen der nicht dargestellten Verriegelung können die Ladeklappen
5 und 6 an der Gelenkstelle 10' in die in Abb. 7 strichpunktierte Lage nach außen
gezogen werden. Dabei treten ihre Ränder 13' und 20 aus den Nuten 12' bzw. 21 heraus.
Sodann können die Klappen 5, 6 in die in der Abb. 7 gestrichelt gezeichnete Verladestellung
des leeren Behälters herabgeklappt werden. Die Höhe der unteren, kleinen Ladeklappe
5 ist so bemessen, daß bei deren senkrechter Stellung gemäß Abb. 8 die größere Ladeklappe
6 von außen auf den Deckel4 des zusammengeklappten Behälters geschwenkt werden kann.
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PATENTANSPROCHE 1. Zusammenlegbarer, kistenförmiger Behälter, bei
dem zwei sich gegenüberstehende Wände je aus zwei mittels waagerecht angeordneter
Gelenke miteinander verbundenen, am Boden bzw. Deckel angelenkten Hälften bestehen,
die ziehharmonika artig auf dem Boden zusammenklappbar sind, dadurch gekennzeichnet,
daß die beiden anderen sich gegenüberstehenden Wände je in zwei in an sich bekannter
Weise mittels waagerecht angeordneter Gelenke (10 bzw. 10') miteinander verbundene
Ladeklappen (5, 6) unterteilt sind, von denen die obere Ladeklappe (6) beim Zusammenklappen
des Behälters auf den Deckel (4) schwenkbar ist.