DE1064208B - Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen - Google Patents
Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei AmpullenInfo
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- DE1064208B DE1064208B DEB41584A DEB0041584A DE1064208B DE 1064208 B DE1064208 B DE 1064208B DE B41584 A DEB41584 A DE B41584A DE B0041584 A DEB0041584 A DE B0041584A DE 1064208 B DE1064208 B DE 1064208B
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- C—CHEMISTRY; METALLURGY
- C03—GLASS; MINERAL OR SLAG WOOL
- C03B—MANUFACTURE, SHAPING, OR SUPPLEMENTARY PROCESSES
- C03B33/00—Severing cooled glass
- C03B33/06—Cutting or splitting glass tubes, rods, or hollow products
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Description
- Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen Gegenstand der Hauptpatentanmeldung B 36350 VII>/ 32 a ist eine Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen, wobei die Ampullen auf einem Transportband befördert und durch eine Anhebvorrichtung in eine außerhalb der Ebene des Transportbandes gelegene Arbeitsstellung gebracht und dort ruhend so gehalten werden, daß eine benachbarte umlaufende Schneideinrichtung die Anritzung der Glasoberfläche an einer bestimmten Stelle des Umfangs bewirkt, ohne daß das Glas abspringt. Zugleich ist mit der Schneidvorrichtung eine Einfärbevorrichtung kombiniert, welche im gleichen Arbeitsgang mit dem Anritzen einen Farbfleck zur leichten Erkennung der Ritzstelle auf der Ampulle anbringt. Diese Einrichtung ermöglicht eine sehr schnelle Anritzung von Ampullen im Fließverfahren, doch hat die in der Hauptpatentanmeldung beschriebeneAusführungsform noch gewisse Unvollkommenheiten, die durch die vorliegende Erfindung vermieden werden. Bei dem Beispiel der Hauptpatentanmeldung wird die Ampulle an ihrem Hauptkörper festgehalten, während das Schneidmesser eine Umfangsstelle der Halseinengung anritzt. Bei einer derartigen Ausführungsform wirkt das Schneidmesser mit einem gewissen Hebelarm auf die Ampulle ein, wodurch diese je nach der Zuverlässigkeit der Einspannung und der Elastizität des Glases nachgeben kann, mit der Folge, daß die Eindringtiefe des Schneidmessers nicht immer zuverlässig gleichbleibt.
- Die geschilderte Schwierigkeit wird erfindungsgemäß dadurch behoben, daß eine Greifvorrichtung vorgesehen ist, welche die Ampulle selbsttätig an der engsten Stelle der Halseinschnürung erfaßt und gegen einen einstellbaren Anschlag drückt, der durch seine Stellung zugleich die Eindringtiefe des Schneidmessers bestimmt. Durch diese Ausführung wird jede Neigung zur Federung des Ampullenkörpers vermieden und eine stets gleichmäßige Ritztiefe erzielt, die noch dazu auf einfache Weise einstellbar ist. Zweckmäßigerweise besteht die Greifvorrichtung aus einem senkrechten anhebbaren federnd gehaltenen Tragbock und zwei an dem Bock angelenkten Zangenarmen, die in der Ruhestellung geöffnet sind und in der Arbeitsstellung das Werkstück seitlich federnd festhalten. Durch die Federn sind die Zangenarme bestrebt sich zu schließen, werden jedoch in der Ruhestellung durch Anschlagrollen zwangsweise geöffnet. Der Farbauftrag erfolgt vorzugsweise nicht wie bei der Hauptpatentanmeldung im Anschluß an den Schneidvorgang auf der Ritzstelle selbst, sondern gleichzeitig mit dem Schneiden seitlich versetzt auf der Halszwiebel durch einen mit Kapillaröffnung oder Dosiervorrichtung versehenen Farbbehälter, der im Augenblick des Anritzens der Ampulle selbsttätig auf die Zwiebel des Ampullenhalses gedrückt wird und dort den Farbauftrag bewirkt.
- Die Erfindung wird im folgenden an Hand der Zeichnungen an einem Ausführungsbeispiel noch näher erläutert. Es zeigt Fig. 1 die Seitenansicht der neuen Einrichtung, Fig. 2 einen Schnitt durch den Ampullenkopf während des Schneidvorgangs im vergrößerten Maßstab.
- In den Figuren ist 1 ein Transportband, das mit kleinen Böcken 2 zur Aufnahme der Ampullen 3 versehen ist. An der Bearbeitungsstelle werden die Ampullen durch einen Tragbock 4 aus dem Transportbock herausgehoben und in die Arbeitsstellung 5 gebracht, wo sie außer von dem Tragbock 4 auch noch seitlich durch zwei Zangenarme 6 und 7 gehalten werden. Diese sind an dem Tragbock 4 bzw. einem Querarm 8 desselben angelenkt. Letzterer ist bei 9 an einem Stempel 10 gelagert und steht unter der Wirkung einer Feder 11, die durch eine Einstellschraube 12 justiert werden kann. In der nicht dargestellten abgesunkenen Stellung des Stempels 10 werden die an entsprechend verlängerten Armen 13 der Zangenarme 6, 7 befindlichen Stützrollen 14 gegen einen festen Anschlag 15 gedrückt und bewirken dadurch ein Öffnen der Zangenarme 6 und 17, die im übrigen durch eine Feder 16 bestrebt sind, sich zu schließen. Bei Aufwärtsbewegung des Stempels 10 und nach dem geschilderten Erfassen und Anheben der Ampulle 3 in die Arbeitsstellung 5 wird die Ampulle zugleich gegen das umlaufende Messer 17 und nach entsprechender Eindringtiefe gegen den festen, auf der Öffnungsseite der Ampulle befindlichen Anschlag 18 angedrückt. Die Anbringung gerade auf dieser Seite ist erfahrungsgemäß günstiger, wahrscheinlich weil dabei durch den Anschlag 18 das auf der anderen Seite des Messers angreifende Übergewicht des Ampullenkörpers ganz oder großenteils ausgeglichen wird. Während des beschriebenen Vorgangs wird durch eine nicht näher dargestellte Steuervorrichtung ein Schwenkarm 19 betätigt, an dessen Ende sich ein Farbbehälter 20 mit einer Dosiervorrichtung 21 (z. B. einer Federkugel, einem Konus oder nur einer Kapillaröffnung) befindet, die während des Schneidvorganges auf die Zwiebel 22 des Ampullenhalses gedrückt wird und dort einen Farbfleck hinterläßt, der lediglich in der Achsrichtung gegenüber der Ritzstelle versetzt ist und dem Benutzer anzeigt, daß zum Öffnen der Ampulle an dieser Stelle gedrückt werden muß. Natürlich kann auch umgekehrt der Farbbehälter ruhen und die Ampulle gegen ihn gedrückt werden. Die Ausrichtung und Höhenlage des festen Anschlages 18 erfolgt durch Stellschrauben 23, 24, denen gegebenenfalls noch Abstützfedern 25 zugeordnet sein können, um bei ungünstigen Einspannv erhältnissen oder Durchmesserschwankungen des Halses einen Glasbruch zu vermeiden.
- Es hat sich gezeigt, daß mit der neuen Einrichtung das Anritzen von Ampullen in besonders zuverlässiger Weise ausschußlos und mit geringem Toleranzbereich der Brechkraft durchgeführt werden kann.
Claims (7)
- PATENTANSPRÜCHE: 1. Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen, wobei die Ampullen auf einem Transportband zugeführt, in eine Arbeitsstellung gehoben und durch eine umlaufende Schneideinrichtung eingeritzt werden, nach Patentanmeldung B 36350 VI/32a, dadurch gekennzeichnet, daß eine Greifeinrichtung vorgesehen ist, welche die Ampulle (3) in der Arbeitsstellung selbsttätig an der engsten Stelle der Halseinschnürung erfaßt und gegen einen einstellbaren Anschlag (18) drückt, der durch seine Stellung zugleich die Eindringtiefe des Schneidmessers (17) bestimmt.
- 2. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag feststeht und das Schneidmesser rotiert.
- 3. Einrichtung nach Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Anschlag (18) des 1Iessers (17) auf derjenigen Seite des -Messers (17) angeordnet ist, die der Ampullenöffnung benachbart ist.
- 4. Einrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Zange aus einem senkrecht anhebbaren, federnd gehaltenen Tragbock (4) und zwei an dem Bock angelenkten Zangenarmen (6, 7) besteht, die in der Ruhestellung geöffnet sind und in der Arbeitsstellung das Werkstück (3) seitlich federnd festhalten.
- 5. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß die Zangenarme (6, 7) durch Federn (16) bestrebt sind, sich zu schließen, jedoch in der Ruhestellung durch Anschlagrollen (14) zwangsweise geöffnet sind.
- 6. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß ein mit Kapillaröffnung (21) versehener Farbbehälter (20) vorgesehen ist, der im Augenblick des Anritzens der Ampulle (3) an die ruhende Ampulle herangeführt und selbsttätig auf die Zwiebel (22) des Ampullenhalses gedrückt wird und dort einen Farbauftrag bewirkt.
- 7. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbbehälter mit einer Dosiervorrichtung, z. B. einer Federkugel oder -konus, versehen ist, welcher bei Berührung mit der Ampulle nur eine bestimmte Farbmenge freigibt. B. Einrichtung nach Anspruch 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß der Farbbehälter ruht und die Ampulle bewegt wird.
Priority Applications (1)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEB41584A DE1064208B (de) | 1955-07-02 | 1956-08-30 | Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen |
Applications Claiming Priority (2)
| Application Number | Priority Date | Filing Date | Title |
|---|---|---|---|
| DEB36350A DE1025112B (de) | 1955-07-02 | 1955-07-02 | Verfahren und Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen |
| DEB41584A DE1064208B (de) | 1955-07-02 | 1956-08-30 | Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen |
Publications (1)
| Publication Number | Publication Date |
|---|---|
| DE1064208B true DE1064208B (de) | 1959-08-27 |
Family
ID=25965094
Family Applications (1)
| Application Number | Title | Priority Date | Filing Date |
|---|---|---|---|
| DEB41584A Pending DE1064208B (de) | 1955-07-02 | 1956-08-30 | Einrichtung zur Anbringung einer Ritzstelle bei Ampullen |
Country Status (1)
| Country | Link |
|---|---|
| DE (1) | DE1064208B (de) |
-
1956
- 1956-08-30 DE DEB41584A patent/DE1064208B/de active Pending
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