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DE1062153B - Pneumatische Spinnvorrichtung - Google Patents

Pneumatische Spinnvorrichtung

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Publication number
DE1062153B
DE1062153B DEG21389A DEG0021389A DE1062153B DE 1062153 B DE1062153 B DE 1062153B DE G21389 A DEG21389 A DE G21389A DE G0021389 A DEG0021389 A DE G0021389A DE 1062153 B DE1062153 B DE 1062153B
Authority
DE
Germany
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tube
spinning
suction
mouthpiece
spinning device
Prior art date
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Pending
Application number
DEG21389A
Other languages
English (en)
Inventor
Konrad Goetzfried
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Individual
Original Assignee
Individual
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Publication date
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Priority to US682145A priority patent/US2928228A/en
Publication of DE1062153B publication Critical patent/DE1062153B/de
Pending legal-status Critical Current

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    • DTEXTILES; PAPER
    • D01NATURAL OR MAN-MADE THREADS OR FIBRES; SPINNING
    • D01HSPINNING OR TWISTING
    • D01H4/00Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques
    • D01H4/02Open-end spinning machines or arrangements for imparting twist to independently moving fibres separated from slivers; Piecing arrangements therefor; Covering endless core threads with fibres by open-end spinning techniques imparting twist by a fluid, e.g. air vortex

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  • Engineering & Computer Science (AREA)
  • Mechanical Engineering (AREA)
  • Textile Engineering (AREA)
  • Spinning Or Twisting Of Yarns (AREA)

Description

DEUTSCHES
Die Erfindung bezieht sich auf eine pneumatische Spinnvorrichtung, bestehend aus einem zylindrischen Saugmundstück für Luft, das eine axiale Austrittsöffnung für den gesponnenen Faden und in der Nähe dieser Öffnung einen tangential in die Axialbohrung des Mundstücks einmündenden Luftansaugschlitz aufweist, einem das Mundstück verlängernden Spinnrohr, das an einen Unterdruckraum oder eine Unterdruckquelle angeschlossen ist und aus einem in das Spinnrohr einmündenden Zuführrohr, durch welches die Fasern angesaugt und dem Spinnrohr zugeführt werden nach Patentanmeldung G 18599 VII/76 c.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Spinnvorrichtung nach der Patentanmeldung G 18599 VII/76 c zum rationellen Herstellen eines stärker gedrehten und gleichmäßigeren Fadens zweckmäßig weiter auszubilden.
Hierzu ist erfindungsgemäß derjenige Teil der Axialbohrung des Saugmundstücks, in den der tangentiale Saugkanal mündet, zu einer zylindrischen Drallkammer erweitert, deren Durchmesser wesentlich größer ist als die Axialbohrung des Mundstücks. Durch die Anordnung dieser Drallkammer wird ein stark ausgebauchter Fadenballon des pneumatisch gesponnenen Fadens erzielt und damit zugleich eine kräftige Drehung des Fadens bis zum Fadenende hin. Dadurch kann der Faden mit verhältnismäßig schwacher Fadenspannung abgezogen werden. Der Faden ist dank der Drallkammer fest und gleichmäßig gedreht und weist eine hohe Reißfestigkeit auf.
Die Drehkraft in der Drallkammer wird um so stärker, je schneller die Saugluft tangential einströmt. Um eine hohe Einströmgeschwindigkeit zu erzielen, wird deshalb der Querschnitt des Luftansaugkanals verhältnismäßig klein gehalten.
In der Zeichnung sind die Einzelheiten der Erfindung dargestellt und näher erläutert.
Es zeigt
Fig. 1 eine pneumatische Spinnvorrichtung im senkrechten Schnitt,
Fig. 2 und 3 Querschnitte nach Linien II-II und III-III der Fig. 1,
Fig. 4 die Faserzupf- und Zuführvorrichtung der Fig. 1 mit einem Verteilerkopf in Aufsicht, teilweise im Schnitt,
Fig. 5 die schaubildliche Ansicht dieses Verteilerkopfes,
Fig. 6 eine Zupfleiste der Zupfwalze nach Fig. 1 und 4,
Fig. 7 einen senkrechten Schnitt durch ein pneumatisches Spinnrohr nach der Erfindung in größerem Maßstab,
Fig. 8 einen Querschnitt nach Linie VIII-VIII der Fig. 7 und
Pneumatische Spinnvorrichtung
Zusatz zur Patentanmeldung G 18599 VII/76 c (Auslegeschrift 1 056 018)
Anmelder:
Konrad Götzfried,
Göggingen über Augsburg,
Gabelsbergerstr. 75
Konrad Götzfried, Göggingen über Augsburg,
ist als Erfinder genannt worden
Fig. 9 und 10 Längsschnitte durch Spinnrohre mit Saugmundstücken in anderer Ausführung.-
In der Zeichnung ist mit 1 ein Spinnrohr, mit 2 ein Saugmundstück und mit 3 ein Zuführrohr bezeichnet, das in Abstand vom Mundstück 2 in das Spinnrohr 1 einmündet und das zur Zuführung der bei 4 angedeuteten in einem Luftstrom schwimmenden Fasern dient. Das Spinnrohr wird mit Abstand von einem Mantelrohr 28 umschlossen, das am einen Ende bei 30 dicht mit dem Mundstück 2 verbunden und am anderen Ende mit einer Saugleitung 14 verbunden ist, die zu einer Unterdruckquelle (Saugpumpe oder Ventilator) oder zu einem Unterdruckraum führt. Das Saugmundstück 2 besitzt eine axiale Bohrung 19, eine axiale Austrittsöffnung 16 für den gesponnenen Faden 17 und einen (gegebenenfalls auch zwei) tangential in die erweiterte Axialbohrung 19 a einmündenden Ansaugschlitz 20. Der in dem Spinnrohr 1 gesponnene Faden 17 wird mittels der Förderwalzen 18 in Richtung E, also entgegengesetzt zur axialen Saugwirbelstromrichtung F abgezogen und auf eine Spule 21 aufgewickelt.
Durch das tangentiale Ansaugen von Luft durch Ansaugschlitz 20 wird im Saugmundstück 2 und anschließend im Spinnrohr 1 ein Saugwirbelstrom erzielt, dessen Geschwindigkeit am Anfang wesentlich größer ist als am Endela des Spinnrohres. Wie aus der Zeichnung hervorgeht, ist nun derjenige Teil der Axialbohrung 19, in den der tangentiale Ansaugschlitz 20 mündet, zu einer zylindrischen Drallkammer 19 a erweitert, deren Durchmesser wesentlich größer ist als die Axialbohrung 19 des Mundstücks. Bei der gezeigten Ausführung ist der Durchmesser der Drallkammer 19 a mehrfach so groß wie der Durchmesser der Axial· bohrung 19, während die Höhe der Drallkammer
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wesentlich kleiner ist als deren Durchmesser. Weiterhin ist ein feiner Ansaugschlitz 20 mit einem Querschnitt vorgesehen, der wesentlich kleiner ist als derjenige der Axialbohrung 19. Wie aus der Zeichnung hervorgeht, besitzt das an das Mundstück 2 angeschlossene Spinnrohr 1 über eine größere Länge einen verhältnismäßig kleinen Durchmesser und erweitert sich erst an der Eintrittsstelle 13 im Spinnrehrteil Ib auf einen größeren Durchmesser. Beispielsweise können die Abmessungen wie folgt gewählt werden:
Bei einem Durchmesser der Axialbohrung 19 von 3 bis 4 mm beträgt der Durchmesser der Drallkammer 19 a etwa 10 mm, der Durchmesser des Ansaugschlitzes 20 1,5 bis 2 mm, die IichteWeite des Spinnrohres 1 etwa 6 mm, die lichte Weite des Spinnrohres 1 b 10 bis 15 mm, wobei die Länge des Spinnrohres 1 (bis zur Stelle 13) etwa 200 mm beträgt.
Durch die Anordnung der Spinnkammer 19 a wird, wie bei 17a angedeutet, in der Kammer ein scharf aus- ao gebauschter Fadenballon erzielt, also eine starke Drallwirkung auf den Faden ausgeübt, die sich bis zum Fadenende 17 b fortsetzt. Der Faden bildet unter dem Einfluß des Wirbelstromes einen schraubenförmigen Fadenballon, wobei durch Ansetzen der Fasern an den rotierenden Faden der Faden bereits im Spinnrohr 1 b gebildet und durch intensive Drallgebung in dem Spinnrohr 1 verfestigt wird.
Im Sinne der Erfindung können gemäß Fig. 9 im Saugmundstück 2 zwei oder mehrere übereinanderliegende Drallkammern 19a, 19b und 19c vorgesehen sein. Bei dieser Ausführung befindet sich der tangentiale Ansaugschlitz 20 in der ersten Drallkammer 19 a.
Bei dem weiteren in Fig. 10 gezeigten Ausführungsbeispiel sind außer der im Saugmundstück 2 vorge- sehenen Drallkammer 19 a noch im Spinnrohrl ein oder mehrere Drallkammern 19 d und 19 e in Abstand voneinander angeordnet, die je einen tangentialen Ansaugkanal 20 aufweisen. Auf diese Weise wirken mehrere Fadenballone hintereinander zur Drahtgebung zusammen.
Zum Vermindern der Strömung innerhalb des Spinnrohres 1 sind in diesem Stauringe 24 in Kombination mit radialen Austrittsöffnungen 27 vorgesehen, so daß ein Teil der Wirbelstromluft, wie in der Zeichnung mit Pfeilen angedeutet, radial aus dem Luftstrom abgesaugt wird. Ebenfalls sind, wie auch aus Fig. 1 hervorgeht, im Spinnrohr 1 b Stauringe 24 und Löcher 27 vorgesehen. In dieser Weise wird im Spinnrohr 1 und 1 b ein Saugwirbelstrom erzeugt, dessen Geschwindigkeit (sowohl Rotationsgeschwindigkeit als auch Axialgeschwindigkeit) am Anfang, d. h. am Saugmundstück um ein Vielfaches größer ist als am Ende la des Spinnrohres. Auf den im Spinnrohr aus den Fasern gebildeten rotierenden Faden 17 wird also vom Fadenbeginn in der Nähe des Spinnrohrendes la bis zur Abzugsstelle 16 am Saugmundstück 2 ein ständig zunehmender Drall ausgeübt, so daß ein satt gedrehter Faden erzeugt wird. Die in den Bereich des rotierenden Fadens kommenden Fasern umschlingen diesen, wobei zugleich ein Strecken der Fasern in Fadenlängsrichtung und eine annähernde Faserparallelisierung erzielt wird.
Zum Anspinnen ist es lediglich erforderlich, ein Fadenende in die zweckmäßig trichterförmige Öffnung 16 zu bringen. An diesem sofort eingesaugten Fadenende bildet sich dann fortlaufend der neue Faden, der dann mit dem Walzenpaar 18 abgezogen werden kann.
Wie aus Fig. 7 und 10 hervorgeht, mündet das Faserzuführrohr bei 13 im spitzen Winkel zur Spinn-
rohrachse in das Spinnrohr 1 b ein. Gegebenenfall: kann gemäß Fig. 3 dieses Zuführrohr 3 auch tangen tial in das Spinnrohr einmünden.
Die dem Spinnrohr 1 a durch das Saugrohr 3 züge führten Fasern 4 werden durch eine am Ende des Zu führrohres 3 sitzende Saugdüse 5 angesaugt. Bei den in Fig. 1 gezeigten Ausführungsbeispiel ist als Ausgangsmaterial ein Faserband 6 (z. B. Karden- odei Streckband) vorgesehen, das durch einen Dandverdichter 15 gezogen und durch eine mit einer polierter Platte 22 zusammenarbeitende Förderwalze 8 einer angetriebenen Zupfwalze 9 zugeführt wird, die mit einen endlosen, über Rollen 10 und 11 geführten elastischer Band 12 aus Gummi od. dgl. zusammenarbeitet. Mil dieser Walze 9 werden die Fasern bzw. kleine Faserbüschel aus dem Faserband 6 gezupft, die von dei Saugdüse 5 angesaugt werden.
Wie aus Fig. 4 und 6 ersichtlich, weist die Zupfwalze 9 schraubenförmig angeordnete Zahnleisten 9 a auf, die so unterbrochen sind, daß zahnförmige kurze Zupfkanten 9 b entstehen, die das gleichmäßige Herauszupfen von Fasern aus dem Faserkabel gewährleisten.
Bei Verwendung eines aus endlosen Kunstfasern bestehenden Faserkabels ist an Stelle der Zupfwalze 9 eine geeignete vorgeschaltete Reißvorrichtung vorhanden, so daß mit dieser fortlaufend Stapelfasern vom Faserkabel gerissen und von der Saugdüse angesaugt werden.
Bei der in Fig. 4 und 5 gezeigten vorteilhaften Ausführung ist das die Saugdüse 5 aufweisende Saugrohr 3 an einen Verteilerkopf 23 angeschlossen, der zweckmäßig kreisförmig gestaltet ist und von welchem mehrere Zuführrohre 3 c bis 3 h zu mehreren nebeneinander angeordneten Spinnrohren 1 c bis 1 h geführt sind. Um ein Hängenbleiben von Fasern im Verteilerkopf 23 und damit ein Verstopfen zu vermeiden, können im Verteilerkopf Ansaugöffnungen 25 vorgesehen sein. Bei Anordnung mehrerer Spinnrohre nebeneinander gemäß Fig. 4 sind zum Aufspulen der Fäden 17 die Wickelspulen 21 entsprechend übereinander und hintereinander angeordnet.
Die vorbeschriebene Ausführung hat den Vorteil, daß die Fasern durch die Düse 5 mit verhältnismäßig großer Saugkraft, also größerer Geschwindigkeit angesaugt werden, daß jedoch durch die Aufteilung des Fasersaugrohres 3 in mehrere Faserzuführrohre 3 c bis 3 h die Geschwindigkeit in diesen Zuführrohren wesentlich vermindert wird, also die Fasern mit verhältnismäßig kleiner Geschwindigkeit bei 13 in die Spinnrohre eintreten. Die Anordnung eines Verteilerkopfes gemäß Fig. 4, 5 hat dabei nicht nur den Vorteil, daß zum Ansaugen der Fasern für mehrere Spinnrohre nur eine geringe Luftmenge benötigt wird, sondern daß auch dank der geringen Zuführgeschwindigkeit bei 13 fast sämtliche Fasern auf ihrem durch die Saugluftströmung verursachten Weg durch das Spinnrohr 1 b von dem rotierenden Faden 17 erfaßt werden, also die Zahl der Fasern, die bei 14 austreten und für die Fadenbildung verlorengehen, gering ist. Diese rationelle Arbeitsweise wird durch die erfindungsgemäße Anordnung der Drallkammer 19a unterstützt, die zum Erzeugen des erforderlichen Dralls bzw. Wirbelstromes nur eine feine Ansaugbohrung 20 benötigt. Die für das pneumatische Spinnverfahren erforderliche Luftmenge bzw. Leistung ist also gering. Die Fadenaustrittsöffnung 16 ist hierbei so eng bemessen, daß der gesponnene Faden 17 bequem hindurchgeht, jedoch nur wenig Luft durch diese Öffnung angesaugt wird.

Claims (8)

Das pneumatische Spinnverfahren im Sinne der Erfindung hat den Vorteil, daß die einzelnen Spinnrohre Ic bis Ihj wie in Fig. 4 veranschaulicht, dicht nebeneinander angeordnet werden können. Demgemäß können für eine Mehrzahl dieser Spinnrohre, wie in Fig. 7 und 8 veranschaulicht, die Saugmundstücke zu einem gemeinsamen Mehrfachmundstück 31 zusammengefaßt werden. Die Erfindung ist nicht auf die vorbeschriebenen Ausführungsbeispiele beschränkt. Wenn auch grundsätzlich zum Betrieb der pneumatischen Spinnvorrichtung Saugkraft benutzt wird, so kann gegebenenfalls zur Unterstützung dieser Saugkraft die bei 20 tangential in die Drallkammern eintretende atmosphärische Luft auch mit einem gewissen Überdruck, also als Druckluft zugeführt werden. Patentansprüche:
1. Pneumatische Spinnvorrichtung, bestehend aus einem zylindrischen Saugmundstück für Luft, das eine axiale Austrittsöffnung für den gesponnenen Faden und einen tangential in die Axialbohrung des Mundstücks einmündenden Luftansaugschlitz aufweist, einem dieses Mundstück verlängernden Spinnrohr, das an einen Unterdruckraum oder eine Unterdruckquelle angeschlossen ist, und aus einem in das Spinnrohr einmündenden Zuführrohr für die angesaugten Fasern, nach Patentanmeldung G 18S99 VII/70C, dadurch gekennzeichnet, daß derjenige Teil der Axialbohrung (19) des Mundstücks, in den der tangentiale Ansaugschlitz (20) mündet, zu einer im Durchmesser wesentlich größeren Drallkammer (19 c) erweitert ist, deren Höhe erheblich kleiner ist als ihr Durchmesser.
2. Pneumatische Spinnvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der tangentiale Ansaugschlirz (20) einen Querschnitt hat, der
wesentlich kleiner ist als derjenige der Axialbohrung (19).
3. Pneumatische Spinnvorrichtung nach den Ansprüchen 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Spinnrohr (1) sich an der Eintrittsstelle des Faserzuführrohres in Richtung des Luftstroms auf einen größeren Durchmesser erweitert.
4. Pneumatische Spinnvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei oder mehrere übereinanderliegende Drallkammern (19 a, 19 b, 19 c) vorgesehen sind.
5. Pneumatische Spinnvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, daß außer der im Saugmundstück vorgesehenen Drallkammer im Spinnrohr ein oder mehrere Drallkammern (19 d und 19 e) in Abstand voneinander angeordnet sind, die je einen tangentialen Saugkanal (20) aufweisen.
6. Pneumatische Spinnvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, daß das Faserzuführrohr (3) tangential in das Spinnrohr einmündet (Fig. 3).
7. PneumatischeSpinnvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß das Faserzuführrohr (3) im spitzen Winkel zur Spinnrohrachse in das Spinnrohr einmündet (Fig. 7).
8. PneumatischeSpinnvorrichtung nach den Ansprüchen 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das die Saugdüse (5) aufweisende Zuführrohr (3) in einen Verteilerkopf (23) mündet, an welchen mehrere Zuführrohre (3 c bis 3h) für mehrere Spinnrohre (1 c bis 1 h) angeschlossen sind (Fig. 4 und 5).
In Betracht gezogene Druckschriften:
Deutsche Patentschriften Nr. 166 763, 452 666,
850;
schweizerische Patentschrift Nr. 274 195.
Hierzu 1 Blatt Zeichnungen
© 909 578/254 7.59
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