-
Optische Anzeigevorrichtung für Waagen Die Erfindung hezieht sich
auf eine optische Anzeigevorrichtung für Waagen mit einem von einer selbsttätigen
Lastausgleichsvorrichtung bewegten Skalenträger mit einer transparenten Skala für
die gemessenen Gewichte und mehreren transparenten Skalen für die den gemessenen
Gewichten und je einem Gewichtseinheitspreis entsprechenden Gesamtpreise. mit einer
feststehenden Projektionsoptik für die gemessenen Gewichte und einer verschiebbaren
Projektionsoptik für die Gesamtpreise, die auf verschiedene Gsamtpreisskalen einstellbar
und mit einer Einstell- und Anzeigevorrichtung für den Gewichtseinheitspreis gekuppelt
ist.
-
Die bekannten Einrichtungen dieser Art, bei denen die Gewichtseinheitspreise
an mechanischen Anzeigevorrichtungen eingestellt sowie angezeigt werden, die über
Getriebeglieder mit der einstellbaren Projektionsoptik für die Gesamtpreise verbunden
sind, besitzen den Nachteil, daß durch ein in den Getriebegliedern vorhandenes oder
infolge Abnutzung auftretendes Spiel die verschiebbare Optik sich nicht mit der
erforderlichen Genauigkeit auf die zugehörige Gesamtpreisskala des in der Regel
in enger Beschriftung ausgeführten Skalenträgers einstellen läßt.
-
Dieser Nachteil wird gemäß der Erfindung dadurch beseitigt, daß bei
an sich bekannter Verwendung einer optischen Anzeigevorrichtung für den Gewichtseinheitspreis
die Projektionsoptik derselben mit der Projektionsoptik fiir die Gesamtpreise zu
einem gemeinsamen geradlinig verschiebbaren Ganzen verbunden ist und mit einer feststehenden
Skala der Gewichtseinheitspreise zusammenwirkt, welche parallel zu der Linie verläuft,
längs welcher auf den beweglichen Skalen die dem jeweils gemessenen Gewicht zugeordneten
Gesamtpreise erscheinen.
-
Eine beispielsweise Ausführungsform eines derartigen, erfindungsgemäß
ausgebildeten optischen Anzeigesystems für Waagen mit selbsttätigem Lastausgleich
ist in der Zeichnung dargestellt, wobei auch die Waage selbst in einer bestimmten
Ausbildung gezeigt werden mußte, die jedoch ohne jede Bedeutung im Rahmen der Erfindung
deshalb ist, weil an ihre Stelle jede andere Waagenausbildung treten könnte.
-
Fig. 1 gibt stark schematisiert das Wesen der Erfindung an Hand eines
senkrechten Längsschnittes durch die gesamte Waage und die mit ihr verbundenen,
optischen Einrichtungen wieder, während Fig. 2 in ebenfalls stark schematisierter
schaubildlicher Darstellung die Teile nach Fig. 1 in ihrer räumlichen Anordnung
wiedergibt; Fig. 3 zeigt die Skala für die Warenpreise der Gewichtseinheit in Draufsicht,
während Fig. 4 einen Teilausschnitt der Doppel skala veranschaulicht, die einerseits
die gemessenen Gewichte und
andererseits die ihnen entsprechenden Warenpreise in
Abhängigkeit von den Warenpreisen für die Gewichtseinheit angeben.
-
Die zur Grundlage der Zeichnung gemachte Waage besteht in üblicher
Weise aus dem AuflagertelIer 1 für die dem Gewicht nach zu bestimmende Ware und
aus dem Waagebalken 2, der zwei ungleich lange Hebelarme2a und 2b aufweist, während
mit 3 das Gegengewicht und mit 4 und 5 die Führungsbalken für den Träger des Auflagertelleres
1 bezeichnet sind.
-
Das Anzeigesystem für Gewichte und Preise besteht zunächst aus einer
Skala 6 für die Warenpreise der Gewichtseinheit, als die beispielsweise 1 kg oder
1 gewählt sein können. Die Skala 6 besteht aus durchsichtigem Material. Die Zahlenwerte
selbst sind, wie insbesondere Fig. 3 erkennen läßt, in einer einzigen Zahlenreihe
angeordnet. Vorhanden sind zwei weitere Skalen 7 und 8. Diese Skalen brauchen nicht
voneinander getrennt ausgebildet zu werden, was ohne weiteres möglich wäre, sondern
sie können zu einer Doppelskala 9 zusammengefaßt sein. Die Doppelskala 9 ist am
Hebelarm 2 der Waage fest angeordnet. Wie Fig. 4 im einzelnen erkennen läßt, sind
am Umfang der Doppelskala 9 bei 7 die Zahlenwerte für die gemessenen Gewichte angegeben,
während der Skalenteil 8 eine Reihe von Einzelskalen wiedergibt, die unter Zugrundelegung
der Warenpreise für die Gewichtseinheit jeweils angeben, wie hoch der Betrag ist,
den der Käufer für das jeweils gemessene Gewicht der von ihm zu erwerbenden Ware
zu bezahlen hat.
-
Demgemäß weist die Skala 8 so viel Skalenreihen auf, wie auf der Skala
6 an Warenpreisen für die Gewichtseinheit aufgeführt sind, und ebenso folgen die
einzelnen
Reihen der Skala 8 so aufeinander, wie in Fig. 3 die Warenpreise der Gewichtseinheit
aufeinanderfolgend aufgeführt sind. Bei dem Ausführungsbeispiel erscheinen die Doppelskala
9 als Abschnitt eines ringförmigen Sektors, wobei der AIittelpunkt der kreisförmigen
Begrenzungslinien des Sektors mit dem Drehpunkt P des Waagebalkens 2 zusammenfällt.
-
Die Doppelskala 9 schwingt dabei in einer Vertikalebene, die senkrecht
zu der Dreh- oder Schwingungsachse verläuft, die durch den Punkt P gegeben ist.
-
Demgemäß liegen die einem hestimmten Gewicht zugeordneten, vom Käufer
zu zahlenden Preisangaben der Skala 8 in einer Linie nebeneinander. die jeweils
parallel zu der Linie verläuft, auf der die Warenpreise für die Gewichtseinheit
in Skala 6 angegeben sind. Aus diesen Ausführungen ergibt sich, daß es demgemäß
nicht auf die Ausbildung der Doppelskala 9 als Abschnitt eines Sektors ankommt,
sondern daß man dieser Skala auch eine rechteckige Ausbildung gehen könnte. Alaun
könnte sie auch durch abweichende Kurven begrenzen lassen, da es nur darauf ankommt,
daß auf der Skala 8 die den jeweils gemessenen Gewichte entsprechenden Preise längs
einer Linie erscheinen, die parallel zur Skala 6 der Warenpreise für die Gewichtseinheit
verläuft.
-
Wenn vorstehend von transparenten Skalen gesprochen ist, so bedeutet
das, daß den Skalen jede Ausbildung gegeben werden kann, durch welche es möglich
ist, auf ihnen befindliche Zahlenwerte optisch ahzubilden. Es besteht also die Möglichkeit,
beispiel weise durchsichtige Folien oder Filme zu verwenden, welche die erforderliche
Skaleneinteilung aufweisen.
-
Es ist nicht erforderlich, daß das mittels einer einzigen Folie oder
eines Filmes geschieht, sondern man könnte beispielsweise auch zwei Glasplatten
verwenden, zwischen denen sich die abzubildenden Zahlenwerte befinden. Es besteht
auch die Nlöglichkeit, die Zahlen auf fotografischem Wege zu erzielen und entsprechend
angeordnete Filme vorzusehen. Jeder andere mehr oder weniger durchsichtige Werkstoff
kann benutzt werden, beispielsweise durchsichtige Kunstharze, in die die Zahlenwerte
eingraviert, eingeätzt, fotografisch oder durch einen anderen Vervielfältigungsprozeß
niedergeschlagen oder sonstwie erzeugt sind.
-
Die über die Skala 6 mittels der noch zu erläuternden optischen Einrichtung
0t zu erzeugenden Skalenwerte werden zweckmäßig auf einen Schirm 10 aus mattiertem
Glas erzeugt, der beispielsweise hinter einem Fensterausschnitt fl des Gehäuses
vertikal angeordnet ist. Diese optische Einrichtung 01 besteht dabei aus einer Lichtquelle
11, einem Kondensator 12, einer Blendenanordnung 13, einem Objektiv 14 und einer
Spiegel- oder Prismenanordnung 15, 16. Diese Bestandteile der optischen Einrichtung
sind getragen durch ein Stiitzgerüst, das auch die optische Einrichtung 02 trägt,
die dazu dient, die Angaben über den vom Käufer zu zahlenden Preis auf einen Schirm
17 niederzuschlagen, der beispielsweise horizontal angeordnet ist. Abbildender Schirm
17 und Spiegel 18' bewegen sich innerhalb des Raumes 2, wobei dieser Raum derart
an das die Wäge- und Anzeigeeinrichtung abkapselnde Gehäuse angrenzen kann, daß
wieder ein Fensterausschnitt entsteht, durch den der Spiegel 18' zu beobachten ist.
Die optische Einrichtung 02 besteht wieder aus einer Lichtquelle 11', einem Kondensator
12', einer Blendenanordnung 13', einem Objektiv 14' und aus der Spiegel- oder Prismenanordnung
15'. Zweckmäßig ist der Schirm 17 mit einem dem waagerechten Balken eines Fadenkreuzes
entsprechenden
Kenn- und Merkzeichen T2 versehen, um die Stelle anzugeben, in der die Ablesung
der in Betracht kommenden Zahlenwerte stattfinden muß.
-
Dieses Merkzeichen kann eingraviert, aufgelegt oder sonstwie erzeugt
sein. Man kann es auch als Grenzlinie zweier verschiedenfarbiger Felder ausbilden.
-
Das Stützgerüst, das die optische Einrichtung 01 trägt, kann eine
von einem Arm20 getragene Bank 19, auf der die optischen Teile 11, 12, 13 angeordnet
sind, sowie die optischen Teile 14, 15, 16 tragende Arme 21, 22, 23, 24 und 25 aufweisen,
die von dem Querbalken 26 gehalten sind. Der Querbalken 26 wird durch Stützen 27,
28 getragen, die in den Schienen 29, 30 enden. Die Schienen 29, 30 sind in Führungen
31 verschiebbar angeordnet, wobei die erforderliche Querstabilität durch die Brücke
32 erzeugt wird. Entsprechend werden die Teile 11', 12', 13', 14' und 15' der optischen
Einrichtung 02 durch die Bank 19' bzw. durch den Teil 35 getragen, wobei wiederum
Stützen 33, 34 die Teile 19' und 35 mit den Schienen 29 und 30 verbinden. Das bedeutet
also, daß bei Anordnung der Zahnstange 38 an der Schiene 29 bei Drehung des Knopfes
40, mit dem das in die Zahnstange 38 eingreifende Zahnrad 39 fest verbunden ist,
die gesamten Teile, die mit den Schienen 29, 30 fest verbunden sind, parallel zur
Skala 6 verschoben und somit in eine Stellung gebracht werden können, die einem
bestimmten Warenpreis für die Gewichtseinheit entspricht.
-
Für die Abbildung des Gewichtes, das gerade auf der Gewichtsskala
7 angezeigt wird, wenn diese durch den Waagebalken 2b in Höhe des Punktes P horizontal
einschwingt, ist ein ortsfester Schirm 42 vorgesehen, der beispielsweise durch eine
Platte gebildet sein kann, die in weißer Farbe mattiert ausgebildet ist. Die Schirmanordnung
42 befindet sich wiederum in einem Raum 3, dessen an das Gehäuse der Waage anstoßende
Fläche zu einem Fensterausschnitt ausgestaltet sein kann. Die Abbildung des eingestellten
Gewichtes erfolgt durch die optische Einrichtung os. Die Einrichtung 03 besteht
wiederum aus einer Beleuchtungsvorrichtung 11", dem Kondensator 12", der Blendenanordnung
13", dem Objektiv 14" und der Spiegel-oder Prismenanordnung 15". Auch die Teile
der optischen Einrichtung 03 befinden sich auf einem Stützgerüst, das beispielsweise
aus der Säule 43 und den Armen 44, 45, 46, 47, 48 und 49 besteht. Arm 45 trägt dabei
wieder eine Bank 19" zur Aufnahme der Teile 11", 12" und 13" der optischen Abbildungseinrichtung.
Schirm 42 weist wiederum ein Merkzeichen T3 zur Angabe der Stelle auf, in der die
Ablesung durchgeführt werden muß. Auch hier besteht wiederum die Möglichkeit, das
Zeichen T3 durch Eingravieren, Auflegen eines fadenartigen Merkzeichens oder als
Trennlinie zweier verschiedener Farbflächen auszubilden.
-
Hiernach ergibt sich die Wirkungsweise der Wägeeinrichtung wie folgt:
Sobald die beweglichen Teile der Waage zur Ruhe gekommen sind, kann man das Gewicht
der auf den Teller 1 aufgelegten Ware im Fenster 3 vom Schirm 42 ablesen. Im Ausführungsbeispiel
ist angenommen worden, dieses Gewicht betrage genau 1,100kg. Nunmehr werden die
über den Knopf 40 beweglichen Teile des Gerätes in die Stellung gebracht, die den
Warenpreis für die Gewichtseinheit der auf dem Teller 1 befindlichen Ware im Fenster
fl erkennen läßt. Im Falle des Ausführungsbeispieles ist angenommen worden, daß
es sich um eine Ware handelt, von der die Gewichtseinheit, beispielsweise 1 kg,
der Geldeinheit 2,00 entspricht. Demgemäß
erscheint im Fensterausschnitt
2 des Gehäuses der Waage, nämlich am Spiegel 18', die Zahl 2,20. Das ist der Preis,
den der Käufer für 1,1 kg der abgewogenen Ware zu zahlen hat, wenn die Gewichtseinheit
dieser Ware für 2,00 Geldeinheiten zu erwerben ist.
-
Aus den vorhergehenden Erläuterungen ergibt sich, daß zur Angabe
der verschiedenen Zahlenwerte drei verschiedenartig ausgebildete Einrichtungen dienen.
-
Während der Warenpreis für die Gewichtseinheit auf einer mattierten
Glasplatte erscheint, erblickt man den zu zahlenden Betrag nur auf einem Spiegel,
die Gewichte dagegen auf einer weißmattierten Platte.
-
Naturgemäß besteht die Möglichkeit, anders zu differenzieren oder
von dieser Differenzierung völlig abzusehen, also sich mit einer der drei Anzeigenarten
zu begnügen. Das ist aber nicht entscheidend. Entscheidend ist lediglich, daß es
darauf ankommt, gleichzeitig an drei verschiedenen Stellen anzugeben, wie groß der
Warenpreis der Gewichtseinheit, wie hoch das Gewicht und was für die jeweils abgewogene
Warenmenge zu zahlen ist. Es kommt auch nicht darauf an, daß die optischen Anzeigen
so erscheinen, wie dies die Fig. 1 und 2 beispielsweise veranschaulichen. Es liegt
im Wesen derartiger optischer Anzeigevorrichtungen, daß man die Anzeigen an jeder
gewünschten Stelle und in jeder gewünschten Verteilung erscheinen lassen kann.
-
Demgemäß liegt es im Wesen der Erfindung, daß sie sich in keiner
Weise im Ausführungsbeispiel erschöpft, sondern daß auch abweichende Ausführungen
der optischen Einrichtungen und der dargestellten kinematischen Maßnahmen möglich
sind. Das gilt insbesondere für die Bewegungsvorrichtungen der optischen Einrichtungen
01 und 02. Diese können grundsätzlich abweichend ausgeführt und an anderer Stelle
angeordnet sein, ohne daß sich dadurch das
Wesen der Erfindung ändert. Das gleiche
gilt, wie bereits eingangs ausgeführt, für die Wägeeinrichtung selbst, die nur aus
Gründen der Veranschaulichung als in bestimmter Weise ausgebildet unterstellt werden
mußte.