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Kühlluftführung für Kraftfahrzeuge Die Erfindung bezieht sich auf
eine Kühlluftführung für Kraftfahrzeuge mit einem an das Radgehäuse angeschlossenen
Gepäckraum, unter welchem das Antriebsaggregat angeordnet ist, wobei das Radgehäuse
durch eine ganz oder teilweise lösbar. am Aufbau angebrachte Seitenwand nach außen
abgedeckt ist.
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Es sind Kühlluftführungen für im Fahrzeugheck angeordnete Antriebsaggregate
bekanntgeworden, bei welchen die Luft durch an den Kotflügeln angebrachte Luftfangtaschen
dem Motorraum zugeführt wird. Ferner sind Ausführungen bekannt, bei welchen in der
Karosserie-Seitenwand vor den hinteren Kotflügeln ein Absatz zum Lufteintritt vorgesehen.
ist. Diese in der Strömungsrichtung der Luft angestellten Lufteintrittsöffnungen
haben eine beträchtliche Erhöhung des Luftwiderstandes zur Folge und verhindern
ein Anliegen der Luft am Fahrzeugheck. Außerdem begünstigt die tiefe Lage der Lufteintrittsöffnung
den Eintritt verunreinigter Luft. Es wurde auch schon vorgeschlagen, die benötigte
Kühl- und Verbrennungsluft durch einen doppelwandig ausgeführten Deckel unter den
Gepäckraumboden zum Antriebsaggregat zu führen. Diese Ausführung besitzt zwar eine
hochliegende Lufteintrittsstelle, sie hat jedoch den Nachteil, daß die Motorgeräusche
durch den Deckel übertragen werden und dadurch erhöht im Fahrgastraum wahrnehmbar
sind. Außerdem neigt diese Art der Luftführung zum Dröhnen.
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Gemäß der Erfindung werden diese Nachteile dadurch vermieden, daß
ein Teil der im wesentlichen horizontal verlaufenden Trennfuge zwischen der lösbaren
Seitenwand und dem Radgehäuse als Lufteintrittsöffnung dient. Dadurch wird die strömungsgünstige
Form des Fahrzeuges nicht unterbrochen, so daß eine unerwünschte Luftwiderstandserhöhung
ausgeschlossen ist. Außerdem sind dadurch kurze Luftführungswege und der Vorteil
zu verzeichnen, daß die Luftführung nicht an den Fahrgastraum grenzt. Eine Geräuschübertragung
ist ebenfalls unterbunden. Die Anordnung ist vorzüglich derart gewählt, daß der
lösbare Teil der Seitenwand im Bereich der Lufteintrittsöffnung eine den Querschnitt
derselben vergrößernde Eindrückung aufweist. Der Luftdurchsatz genügt somit den
gestellten Anforderungen.
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Die Lufteintrittsöffnung setzt sich in eine Luftführung fort, welche
durch den Gepäckraumboden und ein mit Abstand von diesem angeordnetes Schließblech
gebildet wird. Auf diese Weise werden zum Bilden der Luftführung Teile verwendet,
welche schon vorhanden vorhanden sind, so daß der Bauaufwand gering ist. Eine einfache
Ausführung ergibt sich, wenn der Gepäckraumboden im wesentlichen ohne Abwinkelungen
bis zur äußeren Seitenwand des Radgehäuses geführt ist und das Schließblech mit
dem lösbaren Teil der Seitenwand aus einem Stück besteht. Die Befestigung der lösbaren
Seitenwand erfolgt durch elastische Distanzstücke. Die Trennfuge zwischen der lösbaren
Seitenwand und dem Radgehäuse ist durch eine Zierleiste abgedeckt. Dadurch stört
die Trennfuge den allgemeinen Verlauf der Außenhaut des Fahrzeuges nicht.
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In den Zeichnungen, welche zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung
veranschaulichen, zeigt Fig. 1 eine Seitenansicht des Fahrzeughecks eines Kraftfahrzeuges
mit der Luftführung nach der Erfindung, Fig. 2 den Schnitt nach der Linie II - II
der Fig. 1, wobei zur Verdeutlichung der Darstellung nur eine Fahrzeugseite dargestellt
ist, Fig.3 die Ansicht eines Fahrzeughecks mit einer anderen Ausführungsform gemäß
der Erfindung und Fig. 4 den Schnitt nach der Linie IV- IV der Fig. 3, wobei zur
Verdeutlichung ebenfalls nur eine Fahrzeugseite dargestellt ist.
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Im Heck des Wagenkastens 1 ist ein aus der Brennkraftmaschine 2, dem
Wechselgetriebe 3 und dem Achsgetriebe 4 bestehendes Antriebsaggregat 5 angeordnet.
Die Brennkraftmaschine ist luftgekühlt und trägt an ihrer vorderen Stirnseite ein
Kühlgebläse 6. Das Achsgetriebe 4 treibt die Hinterräder an, die von je einem Radgehäuse
umgeben sind. Da beide Seiten des Wagenkastens gleich ausgeführt sind, wird im folgenden
lediglich die linke Wagenseite beschrieben. Das das Hinterrad 7 umgebende Radgehäuse
8 weist eine am Wagenkasten befestigte Krone 9 auf, welche mit ihrer Innenseite
10 an den über der Brennkraftinaschine 2 angeordneten Gepäckraumboden 11 angeschlossen
ist. Die Außenseite 12 des Radgehäuses 8 schließt an die Seitenwand 13 des Wagenkastens
an. Die Seitenwand 13 ist unter Zwischenschaltung von
elastischen
Disfänzstücken 14 lösbar an der Krone des Radgehäuses befestigt und in an sich bekannter
Weise bis zur Türsäule geführt. Die durch diese Verbindung entstehende horizontal
verlaufende Trennfuge 15 ist im Bereich über dem Kühlgebläse 6 als Luftentrittsöffnung
16 ausgeführt. .Zu diesem _ Zweck ist -.die Seitenwand 13 mit einer Eindrückung
17 versehen, welche am jeweiligen Ende der Öffnung 16 wieder auf die normale Fugenstärke
zurückgebogen ist. An diese Eindrückung 17 der Seitenwand 13 ist ein Schließblech
18 angeschlossen, welches mit Abstand vom Gepäckraumboden 11 verläuft und zusammen
mit letzterem einen Luftkanal 19 bildet. Das Schließblech 18 endet in einer Platte
20, welche die Brennkraftmaschine 2 gegen die Fahrbahn - zu abdichtet. Die Trennfuge
15 ist durch eine Zierleiste 21 abgedeckt.
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Beim Laufen der Brennkraftmaschine 2 -gelangt die um das Fahrzeug
herum stömende Luft durch die Eintrittsöffnung 16 hindurch in den Luftkanal 19,
wird dort vom Kühlgebläse 6 angesaugt und anschließend zu den zu kühlenden Zylindern
gepreßt. Aus dem vorhandenen Luftüberschuß im Kanal 19 wird gleichzeitig die Verbrennungsluft
entnommen.
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In Fig. 3 und 4 ist eine Ausführung veranschaulicht, bei welcher der
abnehmbare Seitenwandteil gegenüber der vorstehend beschriebenen Ausführungsform
kleiner gehalten ist. Die gleichen Teile sind mit den gleichen, jedoch mit einem
Index versehenen Bezugszeichen bezeichnet. Im Heck des Wagenkastens 1' ist ebenfalls
ein aus einer Brennkraftmaschine 2', dem Wechselgetriebe 3' und dem Achsgetriebe
4' bestehendes Antriebsaggregat 5' angeordnet. Die Maschine ist durch ein Gebläse
6' gekühlt und treibt über das Achsgetriebe 4' das Hinterrad 7' an, welches von
einem Radgehäuse 8' umgeben ist. Die Krone 9' des Radgehäuses 8' ist an die Begrenzungswand
22 des Gepäckraumes angeschlossen. Die Begrenzungswand 22 stützt sich auf dem Kofferraumboden
11' ab. Der Kofferraumboden 11' ist ohne Abwinkelungen bis zur fahrzeugfesten Seitenwand
24 geführt und dort befestigt. Der lösbare Teil 24' der Seitenwand 24 ist im wesentlichen
auf den Bereich des Radeinbaues beschränkt und besteht mit dem an die Dichtplatte
20' der Brennkraftmaschine angeschlossenen Schließblech 18' aus einem Stück. Der
Seitenwandteil 24' ist gleichfalls mit elastischen Distanzstücken 14' an dem verlängerten
Gepäckraumboden 11' befestigt. Die Trennfuge 15' zwischen den Teilen 24 und 24'
dient als Lufteintrittsöffnung 16', an welche sich der durch den Gepäckraumboden
11' und das Schließblech 18' gebildete Kühlluftkanal 19' anschließt.
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Die Anordnung nach Fig.3 und 4 zeichnet sich gegenüber derjenigen
nach Fig. 1 und 2 durch geringere Herstellungskosten aus. Die Art der Luftführung
ist jedoch in beiden Fällen die gleiche, weshalb sich eine besondere Erläuterung
erübrigt.