DE19933283A1 - Karosserievorderpartie - Google Patents
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Abstract
Zur Verfügung gestellt wird eine Karosserievorderpartie für den Einbau von Aggregaten, beispielsweise eines Kühlers und eines Verflüssigers, selbst wenn der Öffnungsbereich der Karosseriefront relativ klein ist. DOLLAR A Ein oberes Teil 71 und ein unteres Teil 72 sind zwischen einem linken Scheinwerferblech 1 und einem rechten Scheinwerferblech 2 montiert. In einem Öffnungsbereich 73, der von diesen Elementen als Umrahmung gebildet wird, sind ein Verflüssiger 3 für eine Klimaanlage und ein zum Kühlen eines Fahrzeugmotors bestimmter Kühler 4 gegeneinander versetzt angeordnet. Der Verflüssiger 3 mit geringerer Tiefe ist auf der Fahrersitzseite 75 und der Kühler 4 mit größerer Tiefe hinter dem Verflüssiger 3 auf der Beifahrersitzseite 76 eingebaut. Das Blech 1, 2 ist mit einer sich vom Öffnungsbereich 73 in Richtung Karosserieheck erstreckenden Abkantung 11, 21 versehen. Ein Zwischenraum zwischen dem Kühler 4 und dem Blech 2 wird mittels eines Luftleitelements 5 abgedeckt, das abnehmbar mit Hilfe von Clips 6 befestigt ist. Die Abkantungen 11 und 21 und das Luftleitelement 5 erfüllen die Funktion eines Schutzblechs, das das Zurückströmen von Heißluft verhindert.
Description
Die vorliegende Erfindung betrifft eine Karosserievorderpartie, in die mit einem Lufteinlaß
versehene Aggregate wie ein Kühler und ein Verflüssiger eingebaut sind.
An der Karosserievorderseite sind, wie Fig. 11 zeigt, in einem Bereich der Öffnung des
rechten und linken Scheinwerferblechs nebeneinander ein Verflüssiger 3 einer Klimaanlage
und ein Kühler 4 zum Kühlen eines Motors eingebaut.
Entsprechend Fig. 11 sind Luftleitelemente 101 und 102 an einem Zwischenraum zwischen
einem Scheinwerferblech (nicht dargestellt) und der Seite des Verflüssigers 3 bzw. des
Kühlers 4 montiert. Wenn der Fahrtwind 103 diese Aggregate 3 und 4 während der Fahrt
passiert hat, verwandelt er sich in Heißluft 104. Die Luftleitelemente 101 und 102 verhindern,
daß die Heißluft 104, nachdem sie auf ein vorderes Querblech (nicht dargestellt)
aufgetroffen ist und daraufhin in Rückwärtsrichtung umgelenkt wurde, erneut an diesen
Aggregaten vorbeiströmt.
Der Verflüssiger 3 und der Kühler 4 müssen eine bestimmte Größe aufweisen, um die
erforderliche Leistung zu bringen. Daraus ergibt sich, daß eine Abmessung in Richtung
Kraftfahrzeugbreite 91 im Bereich der Öffnung 105 des Scheinwerferblechs, die von den
Abmessungen und dem Aufbau der Karosserievorderpartie abhängig ist, in bestimmten
Fällen, wenn diese Aggregate in einer Reihe in Richtung Kraftfahrzeugbreite 91 angeordnet
sind, größer gewählt werden müßte.
Die vorliegende Erfindung wurde unter Berücksichtigung der vorstehenden Ausführungen
gemacht, und dementsprechend besteht ein Ziel darin, eine Karosserievorderpartie zur
Verfügung zu stellen, die den Einbau von Aggregaten ermöglicht, selbst wenn der
Öffnungsbereich der Karosseriefront relativ klein ist.
Um dieses genannte Ziel zu erreichen, stellt die vorliegende Erfindung eine
Karosserievorderpartie für den Einbau von Aggregaten bereit, die in Richtung
Karosserievorderseite mit einem Lufteinlaß versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aggregate in der Karosserie an in Längsrichtung unterschiedlichen Stellen angeordnet sind
und das Aggregat mit der größeren Tiefe auf der Beifahrerseite der Karosserie eingebaut ist.
Die vorliegende Erfindung eignet sich für ein Fahrzeug, bei dem für den gleichen
Fahrzeugtyp beide Bauweisen, mit Rechts- und die Linkssteuerung, anwendbar sind.
Zudem ist sie geeignet für eine Anordnung von mehreren Aggregaten mit unterschiedlicher
Tiefe.
Ein Aggregat mit einer größeren Tiefe wird vorzugsweise im in Fahrzeuglängsrichtung
hinteren Bereich (hinter einem Aggregat mit geringerer Tiefe) montiert. Dementsprechend
wird ein Aggregat mit geringerer Tiefe vorzugsweise im Fahrzeug vorn auf der
Fahrersitzseite eingebaut. Unter einem Aggregat mit einem Lufteinlaß ist in diesem Falle ein
Kühler, ein Verflüssiger usw. zu verstehen. Die Erfindung ist geeignet, wenn der Einbau
eines Aggregats hinter dem anderen Aggregat vorgesehen ist. Zudem läßt sich die
Erfindung sowohl dann anwenden, wenn die Aggregate parallel eingebaut werden, als auch
dann, wenn sie in Reihe eingebaut werden.
Ferner stellt die vorliegende Erfindung eine Karosserievorderpartie für den Einbau von
Aggregaten zur Verfügung, die in Richtung Karosserievorderseite mit einem Lufteinlaß
versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß an einem an der Karosserievorderseite
angeordneten Scheinwerferblech eine Abkantung ausgebildet ist, die sich von der
Karosseriefront in Richtung Fahrzeugheck erstreckt. Diese Abkantung dient als
Luftleitelement, das das Zurückströmen heißer Luft verhindert, sie befindet sich vornehmlich
an der Seite eines leeren Raums zwischen den Scheinwerferblechen und ist vorzugsweise
so angeordnet, daß sie eine Einfassung des Öffnungsbereichs bildet.
Bei der vorliegenden Erfindung kann auf ein Luftleitelement oder beide Luftleitelemente
verzichtet werden, da die Abkantung deren Funktion übernimmt.
Wenn das Luftleitelement zum Abdecken eines Zwischenraums zwischen dem Aggregat und
der Abkantung vorgesehen ist, kann es an der Abkantung montiert werden. Das
Luftleitelement ist vorzugsweise abnehmbar an der Abkantung angebaut.
Das Luftleitelement ist vornehmlich in der Form der Abkantung geformt, so daß es mit dieser
übereinstimmt.
Bei der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugvorderpartie für den Einbau von Aggregaten, die
in Richtung Karosserievorderseite mit einem Lufteinlaß versehen sind, sind die Aggregate in
der Karosserie an in Kraftfahrzeuglängsrichtung unterschiedlichen Stellen eingebaut, und
ein Aggregat mit der größeren Tiefe ist auf der Beifahrersitzseite der Karosserie angeordnet.
So läßt sich der Fahrkomfort auf der Fahrersitzseite, der eine größere Raumfreiheit als die
Beifahrersitzseite voraussetzt, sicherstellen.
Bei der erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugvorderpartie für den Einbau von Aggregaten, die
in Richtung Karosserievorderseite mit einem Lufteinlaß versehen sind, erstreckt sich an
einem an der Karosserievorderseite angeordneten Scheinwerferblech eine Abkantung von
der Karosseriefront in Richtung Fahrzeugheck. Aus diesem Grunde kann die Anzahl der
Luftleitelemente reduziert werden bzw. brauchen die Luftleitelemente nicht extra eingebaut
werden, was eine Verringerung der Anzahl der Teile und somit eine Minderung der Kosten
bedeutet.
Des weiteren können die Luftleitelemente, da diese zur Abdeckung eines Zwischenraums
zwischen den Aggregaten und der Abkantung abnehmbar an der Abkantung eingebaut
werden, genau entsprechend einem Zwischenraum, der durch die Anordnung dieser
Aggregate bedingt ist, vorgesehen werden, wodurch sich eine größere Freiheit hinsichtlich
der Anordnung der Aggregate erzielen läßt.
In den Zeichnungen zeigen:
Fig. 1 eine Vorderansicht einer Karosserievorderpartie entsprechend einer Ausführungsform
der vorliegenden Erfindung,
Fig. 2 eine Draufsicht von Fig. 1,
Fig. 3 eine perspektivische Teilansicht der linken Seite (Seite des Verflüssigers) von Fig. 1,
Fig. 4 eine perspektivische Ansicht zur schematischen Darstellung einer
Karosserievorderseite eines mit einer Karosserievorderpartie entsprechend einer
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausgestatteten Fahrzeugs,
Fig. 5 einen Schnitt V-V von Fig. 4,
Fig. 6(a) eine Vorderansicht, Fig. 6(b) eine Seitenansicht und Fig. 6(c) einen Schnitt VIc-VIc
von Fig. 6(b) eines in Fig. 5 dargestellten Luftleitelements,
Fig. 7 einen Schnitt VII-VII von Fig. 4,
Fig. 8 einen Schnitt VIII-VIII von Fig. 4,
Fig. 9 eine schematische Draufsicht von Fig. 4, Fig. 9(a) ein Fahrzeug mit Linkssteuerung
und Fig. 9(b) ein Fahrzeug mit Rechtssteuerung,
Fig. 10 eine Draufsicht zur schematischen Darstellung eines Bereichs um eine Motorhaube
eines Fahrzeugs mit einer Karosserievorderpartie entsprechend einer anderen
Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, Fig. 10(a) mit Klimaanlage und Fig. 10(b)
ohne Klimaanlage und
Fig. 11 eine Draufsicht zur Veranschaulichung eines äußeren Erscheinungsbildes eines
Fahrzeugs mit herkömmlicher Karosserievorderpartie.
Nachfolgend sollen Ausführungsformen einer erfindungsgemäßen Kraftfahrzeugvorderpartie
unter Bezugnahme auf die Zeichnungen beschrieben werden. In den Fig. 1 bis 9 wird eine
Kraftfahrzeugvorderpartie entsprechend einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung
gezeigt, in Fig. 10 eine Kraftfahrzeugvorderpartie entsprechend einer anderen
Ausführungsform. Fig. 1 ist eine Vorderansicht einer Karosserievorderpartie entsprechend
einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung, Fig. 2 eine Draufsicht von Fig. 1, Fig. 3
eine perspektivische Teilansicht der linken Seite (Seite des Verflüssigers 3), Fig. 4 eine
perspektivische Ansicht zur schematischen Darstellung einer Karosserievorderpartie eines
Fahrzeugs, die einer Ausführungsform der vorliegenden Erfindung entspricht, Fig. 5 ein
Schnitt V-V von Fig. 4, Fig. 6 sind Risse eines in Fig. 5 dargestellten Luftleitelements, Fig. 7
ist ein Schnitt VII-VII von Fig. 4, Fig. 8 ein Schnitt VIII-VIII von Fig. 4, Fig. 9 eine
schematische Draufsicht von Fig. 4 und Fig. 10 eine Draufsicht eines Bereichs um eine
Motorhaube eines Fahrzeugs herum, das mit einer Karosserievorderpartie entsprechend
einer anderen Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ausgestattet ist.
Wie den Fig. 1, 2 und 4 zu entnehmen ist, sind ein linkes Scheinwerferblech 1 und ein
rechtes Scheinwerferblech 2 miteinander verbunden, und zwar deren obere Bereiche durch
ein oberes Teil 71 und deren untere Bereiche durch ein unteres Teil 72. An der
Karosserievorderseite 94 (siehe Fig. 2) befindet sich so ein von diesen Teilen umgebener
Öffnungsbereich 73.
Das linke Scheinwerferblech 1 und das rechte Scheinwerferblech 2 sind vornehmlich
symmetrisch zur Karosseriemittellinie 95 angeordnet (siehe Fig. 1 und 2). An jeder Seite des
Öffnungsbereichs 73 der Bleche 1 und 2 befinden sich an der Karosserievorderseite 94
Abkantungen 11 bzw. 21 (Stirnflächen). Die Abkantungen 11 und 21 sind in Richtung
Fahrzeugbreite 91 und Fahrzeuglänge 92 uneben gestaltet. Genauer gesagt, ist der obere
Teil der Abkantung 11, 21 in Richtung Karosseriemittellinie 95 konvex, und anders gesehen,
der untere Teil der Abkantung in Richtung Karosseriemittellinie 95 konkav (siehe Fig. 1). In
Fahrzeuglängsrichtung 92 weist die Abkantung 11, 21 im oberen Teil eine vornehmlich
konstante Tiefenabmessung auf, während diese Tiefenabmessung nach unten hin größer
(siehe Fig. 3) wird. Mit Hilfe dieser Tiefenzunahme im unteren Bereich der Abkantung 11, 21
wird erreicht, daß ein Zwischenraum zwischen dem Blech 1, 2 und dem Verflüssiger 3
konstant bleibt.
Sind der Verflüssiger 3 und der Kühler 4 nahe an der Rückseite des Blechs 1, 2 montiert, so
kann die Abkantung 11, 21 des Blechs 1, 2 als ein Luftleitelement (ein Element, das den
Rückstrom von Heißluft verhindert) dienen. Genauer gesagt, verhindert die Abkantung 11,
21, daß Heißluft, die während der Fahrt am Verflüssiger 3 und am Kühler 4 vorbeigeströmt
ist, nachdem sie auf ein vorderes Querblech 74 aufgetroffen ist, wieder zurück zur
Vorderseite des Verflüssigers 3 und des Kühlers 4 strömt. So wird, selbst wenn der Motor
mit hoher Drehzahl läuft, das Fahrzeug aber nur mit geringer Geschwindigkeit fährt wie
beispielsweise beim Überwinden einer Steigung, eine ausreichende Kühlleistung erreicht.
Folglich wird das Luftleitelement (siehe Fig. 11), das bei den herkömmlichen Ausführungen
am Blech 1, 2 befestigt wurde, nun nicht mehr benötigt, was aufgrund der Reduzierung der
Teilezahl eine Kostensenkung sowie eine Einsparung an Arbeitskraft für die
Montagearbeiten ermöglicht.
Sämtliche anderen Abschnitte des Blechs 1, 2 sind in den drei Dimensionen gleichförmig
und kontinuierlich entsprechend der Form der Abkantung 21 ausgeführt. In die in den
Blechen 1 und 2 vorhandenen Ausschnitte 12 bzw. 22 sind Scheinwerferteile (nicht
dargestellt) eingebaut.
Im Öffnungsbereich 73 sind mit Hilfe verschiedener Befestigungselemente der Verflüssiger 3
für eine Klimaanlage und ein Kühler 4 des Motors eingebaut. Der Verdichter 3 und der
Kühler 4 sind so angeordnet, daß deren Kern-Stirnflächen 31 und 41 unmittelbar an der
Karosserievorderseite 94 angrenzen. Der Verflüssiger 3 und der Kühler 4 sind in
Fahrzeuglängsrichtung 92 gegeneinander versetzt angeordnet. Dadurch kann mit dem
Fahrtwind während der Fahrt eine Verstärkung der Kühlleistung auf einen Maximalwert
selbst dann erreicht werden, wenn diese Aggregate aufgrund der zu kleinen Abmessungen
des Öffnungsbereichs 73 in Richtung Fahrzeugbreite 91 nicht in einer Reihe eingebaut
werden können.
Hinsichtlich der Frage der Anordnung des Verflüssigers 3 und des Kühlers 4 ist zu
gewährleisten, daß diese sich nicht gegenseitig überdecken, so daß die Lufteintrittsfläche
nicht verringert wird. Genauer gesagt, werden die zwei Aggregate so angeordnet, daß ein
gegenseitiges Überdecken der Lufteintrittsöffnungen des Verflüssigers 3 und des Kühlers 4
sowie ein Überdecken der Lufteintrittsöffnungen durch die Abkantungsbereiche der Bleche 1
und 2 ausgeschlossen wird. Zudem wird bei den Überlegungen auch die Anordnung in der
senkrechten Richtung 93 berücksichtigt (siehe Fig. 1).
Der Verflüssiger 3 ist mit einem Lüfter 32 ausgestattet, und dieser Lüfter 32 ist mit einer
Verkleidung 33 versehen. Die Kern-Stirnfläche 31 ist auf den Öffnungsbereich ausgerichtet,
so daß während der Fahrt des Fahrzeugs der Fahrtwind unmittelbar auf die Kern-Strinfläche
31 auftrifft. Was den Einbau des Verflüssigers 3 in die Karosserie betrifft, so wird dieser mit
der Unterseite auf einer Kühler-Lagerung über einen Silentblock zur Abfederung des
Verflüssigers 3 abgestützt, und die in Richtung Motorhaube zeigende Seite wird an einer
vorderen oberen Lagerung über eine Strebe mit Schrauben befestigt (diese Elemente sind in
den Figuren nicht dargestellt).
Der Kühler 4 ist mit einem Lüfter 42 ausgestattet, der wiederum mit Hilfe einer Verkleidung
43 abgedeckt ist. Die Kern-Stirnfläche 41 ist auf den Öffnungsbereich ausgerichtet, so daß
während der Fahrt der Fahrtwind unmittelbar auf die Kern-Stirnfläche 41 auftrifft. Was den
Einbau des Kühlers 4 in die Karosserie betrifft, so wird dieser mit der Unterseite auf einer
Kühler-Lagerung über einen Silentblock zur Abfederung des Kühlers 4 abgestützt, und die in
Richtung Motorhaube zeigende Seite wird an einer vorderen oberen Lagerung über eine
Strebe mit Schrauben befestigt (diese Elemente sind in den Figuren nicht dargestellt).
Bei einem Wagen mit Linkslenkung (Exportausführung, beispielsweise für die USA), bei der
sich die Fahrersitzseite 75 in Richtung Fahrzeugbreite 91 links befindet, wie in Fig. 4 gezeigt
ist, ist der Verflüssiger 3 auf der Fahrersitzseite 75 und der Kühler 4 auf der
Beifahrersitzseite 76 angeordnet. Zudem nimmt der Verflüssiger 3 in Fahrzeuglängsrichtung
92 den vorderen Raum ein, während der Kühler 4 dahinter angeordnet ist. Auf diese Weise
wird der Fahrkomfort auf der Fahrersitzseite 75 gewährleistet. Bei montierter Karosserie
benötigt der Verflüssiger 3 in der Fahrzeuglängsrichtung 92 eine geringere Tiefe als der
Kühler 4. Für die Fahrersitzseite 75 wird ein größerer Raum benötigt als für die
Beifahrersitzseite 76, da entsprechend den Fig. 7 und 8 ein Lenkrad 77, ein Bremspedal 78,
verschiedene Pedale wie ein Fahrpedal (nicht dargestellt) oder ein Kupplungspedal (nicht
gezeigt), ein Handbremshebel (nicht gezeigt) und dergleichen auf der Fahrersitzseite 75
angeordnet sind. Aus diesen Gründen wird der Verflüssiger 3 auf der Fahrersitzseite 75, der
Kühler 4 auf der Beifahrersitzseite 76 vorgesehen, wodurch der Fahrkomfort auf der
Fahrersitzseite 75 gewährleistet wird.
Der Fahrzeuginnenraum ist vorn von einem vorderen Querblech 74, einem vorderen
Bodenblech 80 und einer Frontscheibe 81 umschlossen. Der Motorraum wird begrenzt durch
das vordere Querblech 74, ein Windlaufblech 82 und eine Motorhaube 83. Das Lenkrad 77
wird von einer Lenksäule 86 getragen. An den beiden Seiten des Motorraums sind
Motorraumseitenbleche 87 angeordnet.
Im Fahrzeuginneren ist eine Gerätetafel 84 montiert. An der Vorderseite des Motorraums
sitzt ein vorderer Stoßfänger 85.
Bei dieser Ausführungsform entsteht, da der Verflüssiger 3 und der Kühler 4 in der
Fahrzeuglängsrichtung gegeneinander versetzt sind, ein Zwischenraum 79 zwischen dem
weiter hinten eingebauten Kühler 4 und dem Scheinwerferblech 2. Deshalb ist, wie in Fig. 5
gezeigt ist, am rechten Scheinwerferblech 2 ein Luftleitelement 5 zum Abdecken des
Zwischenraums 79 am Kühler 4 angebracht. Um es genauer zu sagen, das Luftleitelement 5
ist mit Hilfe von Clips 6 befestigt, die in die in der Abkantung 21 des rechten
Scheinwerferblechs 2 vorhandenen Montagelöcher 23 eingeclipst werden. Bei der
beschriebenen Ausführungsform befindet sich der Zwischenraum, durch den Heißluft wieder
zurückströmen kann, zwischen dem Kühler 4 und dem rechten Scheinwerferblech 2, so daß
das Zurückströmen von Heißluft verhindert werden kann, indem nur ein Luftleitelement 5
eingebaut wird. Deshalb wird, wenn der Verflüssiger 3 und der Kühler 4 im Gegensatz zum
bekannten Stand der Technik in der Fahrzeuglängsrichtung 92 versetzt angeordnet werden,
der Einbau von zwei Luftleitelementen 101 und 102 (siehe Fig. 11) mit unterschiedlicher
Länge auf beiden Seiten, der des Verflüssigers 3 und des Kühlers 4, überflüssig, so daß
eine Kosteneinsparung durch erhöhte Montageeffizienz und eine Verringerung der Teilezahl
erreicht werden kann.
Die Abkantung 11 des linken Scheinwerferblechs 1 ist ebenso mit Montagelöchern 13
vorgefertigt, die denen im rechten Scheinwerferblech 2 gleich sind. So kann das
Luftleitelement 5 entweder am linken Scheinwerferblech 1 oder am rechten
Scheinwerferblech 2 bzw. an beiden mit Hilfe von Clipsen befestigt werden. Folglich kann
das Luftleitelement 5 entsprechend dem Zwischenraum 79, der je nach Anordnung des
Verflüssigers 3 und des Kühlers 4 entsteht, wahlweise eingebaut werden, so daß größere
Freiheit hinsichtlich der Anordnung gewährleistet ist.
Das Luftleitelement 5 besteht aus Kunststoff und hat die in Fig. 6 gezeigte Form. Diese
stimmt mit der durch Krümmungen gekennzeichneten Form der Abkantung 21 des rechten
Scheinwerferblechs 2 überein. Das Luftleitelement 5 wird an der Seite des
Scheinwerferblechs 2 montiert. Das Luftleitelement 5 ist an den Rändern abgekantet.
Das Luftleitelement 5 ist mit drei Montagelöchern 51, 52 und 53 vorgefertigt. Eingebaut wird
das Luftleitelement 5 am rechten Scheinwerferblech 2 über die Montagelöcher 51, 52 und
53. Die Montagelöcher 51, 52 und 53 haben jeweils einen den Montagelöchern im
Scheinwerferblech 2 entsprechenden Durchmesser und Abstand zueinander. Bei den
Montagelöchern 51 und 52 handelt es sich um Langlöcher, deren lange Seiten in
Längsrichtung verlaufen, wodurch Lagedifferenzen ausgeglichen werden können. Bei dem
Montageloch 53 handelt es sich um ein rundes Loch. An einem Ende weist das
Luftleitelement 5 eine Ausnehmung 54 auf.
Da das Luftleitelement 5 zum Abweisen von Heißluft dient, ist es aus einem
wärmebeständigen Werkstoff hergestellt. Das Luftleitelement 5 ist nur während der Fahrt
einem Fahrtwinddruck, jedoch keiner anderen Belastung direkt ausgesetzt, so daß sich das
Festigkeitsproblem mit Hilfe einer allgemein bekannten Technologie auf einfache Weise
lösen läßt, auch wenn das Luftleitelement aus einem Kunststoff gefertigt ist. Die Fertigung
des Luftleitelements 5 mit vielgestaltig gekrümmten Oberflächen ist, da es aus Kunststoff
besteht, ebenfalls einfach, was die Massenfertigung bei geringen Kosten ermöglicht. Das
Luftleitelement 5 kann so gestaltet sein, daß der Einbau nicht ausschließlich in einer
Richtung möglich ist.
Vorstehend wurde ein Fahrzeug mit Linkssteuerung beschrieben, und was die Anordnung
des Lenkrads 77 in einem Kraftfahrzeug betrifft, so gibt es Fahrzeuge mit Rechtssteuerung
und mit Linkssteuerung, je nach den Verkehrsregeln eines jeden Landes.
Wie Fig. 9 zeigt, ist die Position bei einem Fahrzeug mit Rechtssteuerung, bei dem sich die
Fahrersitzseite 75 rechts befindet (Inlandsbauweise), im Gegensatz zum Fahrzeug mit
Linkssteuerung genau umgekehrt. Aus diesem Grunde sind die Einbaupositionen von
Verflüssiger 3 und Kühler 4 in Richtung Fahrzeugbreite 91 und Fahrzeuglänge 92 (siehe Fig.
9(b)), wenn die vorliegende Erfindung Anwendung findet, umgekehrt. Weil sowohl für das
Fahrzeug mit Linkssteuerung als auch für das Fahrzeug mit Rechtssteuerung der gleiche
Verflüssiger 3 und der gleiche Kühler 4 eingesetzt werden, sind auch die geforderte
Kühlleistung und Form gleich.
Da das Luftleitelement 5, wie vorstehend beschrieben, sowohl am linken Scheinwerferblech
1 als auch am rechten Scheinwerferblech 2 befestigt werden kann, ist die Verwendung
gleicher Teile möglich, selbst wenn die Einbaupositionen des Verflüssigers 3 und des
Kühlers vertauscht sind. Genauer gesagt, können gleiche Teile sowohl für das Fahrzeug mit
Linkssteuerung als auch für das Fahrzeug mit Rechtssteuerung eingebaut werden, wobei
der Fahrkomfort, wie oben beschrieben, auf der Fahrersitzseite 75 gewährleistet sein muß,
folglich kann eine einheitliche Karosserievorderpartie genutzt werden.
Bei einem Kraftfahrzeug, dessen Verflüssiger 3 und Kühler 4 mit unterschiedlicher Tiefe für
den gegeneinander versetzten Einbau an der Karosserievorderseite vorgesehen sind und für
das beide Bauweisen, die mit Rechts- und Linkssteuerung, in Frage kommen, obwohl es
sich dabei stets um den gleichen Fahrzeugtyp handelt, geht der Fahrkomfort auf der
Fahrersitzseite 75 allerdings verloren, wenn nur die Einbaupositionen des Lenkrads 77,
verschiedener Pedale und dergleichen verändert werden. Erfolgt der Einbau von
Verflüssiger 3 und Kühler 4 umgekehrt, so werden, da das dreidimensionale Luftleitelement
5 in einer ganz bestimmten Richtung eingebaut werden muß, zwei Luftleitelemente 5 mit
seitenverkehrten Abmessungen benötigt, wodurch die Teilezahl und die Herstellungskosten
anwachsen.
Bei der Karosserievorderpartie der beschriebenen Ausführungsform kann sowohl für das
Fahrzeug mit Linkssteuerung als auch das Fahrzeug mit Rechtssteuerung der Anstieg der
Herstellungskosten auf einem Minimum gehalten werden, ohne daß dafür auf den
Fahrkomfort auf der Fahrersitzseite 75 verzichtet werden muß.
Nachfolgend soll eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung beschrieben
werden. Bei einem Personenkraftwagen beispielsweise sind der Verflüssiger 3 und der
Kühler 4 entsprechend Fig. 10 hintereinander angeordnet. Wird eine Klimaanlage als ein
Extra eingebaut, so werden also, selbst wenn es sich um den gleichen Fahrzeugtyp handelt,
Fahrzeuge mit dem Verflüssiger 3 und Fahrzeuge ohne Verflüssiger 3 ausgeliefert. Der
Kühler 4 hingegen wird bei jedem Fahrzeug mit Verbrennungsmotor montiert. In ein
Fahrzeug, das mit einer Klimaanlage ausgestattet wird, wird der Verflüssiger 3 eingebaut,
wohingegen in ein Fahrzeug ohne Klimaanlage kein Verflüssiger 3 eingebaut wird.
Bei der hier zu beschreibenden Ausführungsform hängt der Einbau des Luftleitelements 5
davon ab, ob für das Fahrzeug der Verflüssiger 3 vorgesehen ist oder nicht. Kommt der
Verflüssiger 3 zum Einbau, so werden keine Luftleitelemente 5 montiert (siehe Fig. 10(a)).
Kommt der Verflüssiger 3 hingegen nicht zum Einbau, wird jeweils am linken
Scheinwerferblech 1 und am rechten Scheinwerferblech 2 (siehe Fig. 10(b)) das
Luftleitelement 5 befestigt. So werden mit Hilfe der Luftleitelemente 5 Zwischenräume
zwischen dem Kühler 4 und dem linken und rechten Scheinwerferblech 1 bzw. 2 abgedeckt
und ein Zurückströmen von Heißluft verhindert.
Hierbei kann der Fahrkomfort auf der Fahrersitzseite 75 gewährleistet werden, indem der
Verflüssiger 3 und der Kühler 4 auf der Beifahrerseite 76 angeordnet werden. Zudem wird
das Luftleitelement abnehmbar mit Hilfe der Clips 6 befestigt (siehe Fig. 5).
Werden bei dieser Ausführungsform der Verflüssiger und der Kühler unmittelbar
hintereinander eingebaut und befindet sich der Verflüssiger vorn und der Kühler hinten, so
wird kein speziell für den Verflüssiger bestimmter Lüfter benötigt, so daß die Teilezahl
verringert und die Montageeffizienz verbessert werden kann. Der Kühler benötigt stets einen
Lüfter.
Claims (3)
1. Kraftfahrzeugvorderpartie für den Einbau von Aggregaten, die in Richtung
Karosserievorderseite mit einem Lufteinlaß versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß die
Aggregate in der Karosserie an in Kraftfahrzeuglängsrichtung unterschiedlichen Stellen
eingebaut sind und ein Aggregat mit der größeren Tiefe auf der Beifahrersitzseite der
Karosserie angeordnet ist.
2. Kraftfahrzeugvorderpartie für den Einbau von Aggregaten, die in Richtung
Karosserievorderseite mit einem Lufteinlaß versehen sind, dadurch gekennzeichnet, daß
das an der Karosserievorderseite angeordnete Scheinwerferblech mit einem sich von der
Karosseriefront in Richtung Fahrzeugheck erstreckenden Abkantung versehen ist.
3. Kraftfahrzeugvorderpartie nach Anspruch 2, bei der zum Abdecken eines
Zwischenraums zwischen dem Aggregat und der Abkantung ein Luftleitelement abnehmbar
an der Abkantung montiert ist.
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