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Zugstangenlagerung eines Förderwagens für den Bergbau Die Erfindung
betrifft die Lagerung der Zugstange eines Förderwagens für den Bergbau derjenigen
bekannten Bauart, bei der der Förderwagen an jedem Kopfende mittig einen gefederten
Puffer besitzt, in welchem eine aus zwei Wangen gebildete Längsnut die Zugstange
von unten her aufnimmt und der Zugstange eine Führung verleiht. Die Längsbewegung
der Zugstange im Puffer tritt an dem Ende des Förderwagens auf, an welchem die Zugkraft
eingeleitet wird, da die Zugstange durch die am anderen Ende des Förderwagens befindliche
Pufferfeder federnd mit dem Wagengestell verbunden ist. Unter »Lagerung« ist dasjenige
Element verstanden, auf dem die Zugstange gleitet.
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Es ist bekannt, die Wangen mit keilförmig fluchtenden Nuten zu versehen,
in denen eine keilförmig ausgeschnittene Platte eingesetzt ist. Die Platte besitzt
an ihrem breiten Ende einen schmalen Fortsätz, der in ein Querstück übergeht. Nach
dem Einschlagen der Platte wird der Fortsatz um mehr als 180° umgebogen, wobei sich
das Schmiedestück in Quernuten der Wangen hineinlegt, um die Platte gegen Herausrutschen
zu sichern. Es hat sich gezeigt, daß die bekannte Anordnung unzuverlässig ist. Da
der Keilsitz der Platte nicht selbsthemmend ist, ist das Querstück nicht nur eine
»Sicherung« im herkömmlichen Sinne, sondern ein aktive Lösekräfte aufnehmendes formschlüssiges
Sperrelement, das in den Quernuten hin- und herspielt. Die Quernuten verschleißen
wegen des für das schmiedetechnische Umbiegen erforderlichen großen Spieles schnell.
Ferner hat sich gezeigt, daß der Aufschieberstö.ßel zum Aufschieben des Förderwagens
auf den Förderkorb od. dgl. gegen das Querstück stoßen kann, wodurch Brüche am umgebogenen
Forts-atz auftraten. Herausgefallene Zugstangen führten zu Havarien der Schachtfördereinrichtung.
Abhilfemaßnahmen, das Querstück festzuschweißen, führten zu keiner wesentlichen
Verbesserung der Anordnung.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Zugstangenlagerung
zu schaffen, bei der die genannten Nachteile nicht bestehen.
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Gemäß der Erfindung liegt die Zugstange auf einer Platte auf, die
durch die Längsnutenwangen hindurchgesteckt und gegen Herausrutschen quer zur Wirkung
der Betriebskräfte gesichert ist.
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Da die erfindungsgemäß vorgesehene Platte eine echte Sicherung besitzt,
d. h. da die arbeitenden Kräfte von der Sicherung ferngehalten sind und die Passung
in den rechteckigen Durchbrüchen der Wangen in sauberer Schlosserarbeit hergestellt
werden kann, wird dem Verschleiß wirksam entgegengetreten. Ferner bietet sich keine
Angriffsfläche für den Aufschieberstößel, wodurch Schlagbeanspruchungen ganz in
Fortfall kommen.
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Zweckmäßig besteht die Sicherung darin, daß die Platte splintartig
abgebogen wird. Ferner kann die Platte mit einer bis nahe an das Zugstangenauge
heranreichenden Verbreiterungsnase versehen sein, damit das Zugstangenende sich
weniger leicht verbiegt. Dies erfordert für den Einbau eine Zweiteilung der Platte.
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In der Zeichnung ist der Gegenstand der Erfindung an Ausführungsbeispielen
dargestellt. Es zeigt Fig. 1 in Seitenansicht das eine Ende einer Zugstange mit
Befestigung an einem weitgehend schematisch gezeichneten Förderwagenpuffer, Fig.
2 die Anordnung nach Fig. 1 in der Druntersicht, Fig. 3 die Anordnung nach Fig.
1 im Querschnitt nach Linie III, Fig.4 eine zweiteilige Platte mit Verbreiterungsnase.
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Eine Zugstange 1 mit Mitnehmer 2 und Zugstangenauge 3 liegt unterhalb
eines Puffers 4 in einer aus zwei Wangen 5 gebildeten Längsnut. Der Puffer 4 ist
in einer Führung des nicht gezeichneten Wagenrahmens verschiebbar gelagert und wird
durch Federn 6 in die Ausgangsstellung gedrückt. Die angedeuteten Stellen 7 sind
Festpunkte des Wagenrahmens. Die Zugstange 1 ist auf einer Platte 8 hin-und herbewegbar.
Die Platte 8 sitzt in Rechteckdurchbrüchen der Wangen 5. Das eine Ende 9 der Platte
8 ist hakenförmig, das andere Ende 10 mittig geschlitzt und nach oben und unten
abgebogen.
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Die gleiche gezeichnete Anordnung besteht spiegelbildlich am anderen
Ende des Förderwagens.
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Nach dem Einsetzen der Zugstange in die Längsnut wird die Platte 8
durch die Wangen 5 hindurchgesteckt. Die Zugstange 1 liegt nun auf der Platte 8
auf.
Das Ende 9 der Platte ist vor dem Einbau derselben hakenförmig abgebogen. Das andere
Ende 10 der Platte ist geschlitzt. Es wird nach dem Einbau erwärmt (die Plattenstärke
beträgt etwa 12 mm) und gemäß Fig. 3' nach oben und unten abgebogen. Die Platte
8 ist nunmehr wie ein Splint gesichert.
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Tritt eine Stoßkraft P im Puffer 4 auf, so bewegt sich derselbe gegen
die Kraft der Federn 6 in Richtung auf Punkt 7. Hierbei findet ein Gleiten zwischen
der Zugstange 1 und der Platte 8 statt. Tritt eine Zugkraft Z am Zugstangenauge
3 auf, so findet ebenfalls ein Gleiten zwischen der Zugstange 1 und der Platte 8
statt. Infolge der Zugkraft Z werden nämlich die Federn 6 der am anderen Ende des
Förderwagens befindlichen gleichen Anordnung gespannt. Die Kraftübertragung an den
dortigen Puffer 4 erfolgt über die dortigen Mitnehmer 2.
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Die Platte 11 kann nach Fig. 4 auch aus zwei Teilen 11 a und 11
b bestehen. Eine Rechteckplatte 11 ca und eine mit einer Verbreiterungsnase
12 versehene Platte 11 b liegen nebeneinander. Die Enden 13 entsprechen dem Ende
9 der Platte 8, die Enden 14 dem Ende 10. jede der beiden Platten ist durch einen
Schlitz 15 für das nach dem Einbau erfolgende Abbiegen vorbereitet. Die Breite b
ist gleich groß der Breite der Platte B. Beim Einbau wird zunächst die Platte 11
b durch die Wangen 5 hindurchgesteckt, dann in Richtung zum Zugstangenauge 3 vorgeschoben.
Nunmehr läßt sich die Platte 11 a hindurehstecken. Die Verbreiterungsnase 12 unterstützt
das Ende der Zugstange 1 bis über den Bereich der Mitnehmer 2 und setzt damit die
Gefahr eines Verbiegens des Zugstangenendes (eventuelle Stöße auf das Zugstangenauge
3) herab.