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Scheibenwischer Die Erfindung bezieht sich auf einen Scheibenwischer,
der insbesondere zum Reinigen gewölbter Windschutzscheiben geeignet ist. Bei modernen
Wagen sind die Seitenteile der Windschutzscheibe stark nach hinten abgewinkelt,
um das Sichtfeld seitlich zu vergrößern und dadurch ein sogenanntes Vollsichtfeld
zu erhalten. Für diese Art von Windschutzscheiben verwendete Scheibenwischer weisen
meist ein biegsames Wischblatt auf, das eine sich der Scheibenoberfläche anpassende
Verstärkungseinlage hat, auf die der Armdruck über die ganze Länge verteilt ist,
um das Anpassen an die Oberfläche zu bewirken. Um bestmögliche Ergebnisse zu erzielen,
ist es wünschenswert, daß die biegsame Verstärkungseinlage in Streifenform mit der
Unterseite im wesentlichen parallel zu der gereinigten Oberfläche liegt. Dadurch
wird das Wischblatt in einer Stellung gehalten, die im wesentlichen senkrecht zur
Oberfläche liegt, um zu verhüten, daß die Seitenränder des Verstärkungsstreifens
in eine kratzende Berührung mit der Scheibenoberfläche kommen. Es ist Gegenstand
eines älteren Patents, zu diesem Zweck das Wischblatt um die Längsachse des Wischerarmes
zu verdrehen, sobald die Seitenteile bestrichen werden.
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Zur Verbesserung der Wischwirkung ist bei einem Scheibenwischer für
seitlich abgewinkelte Windschutzscheiben von Kraftfahrzeugen mit einem um die Wischerarmlängsachse
schwenkbaren, unter Federdruck sich etwa senkrecht zur Scheibenoberfläche einstellenden
Wischblattträger gemäß der Erfindung ein quer zum Wischerarmende nach einer Seite
abstehender und etwa parallel zur jeweiligen Scheibenebene sich erstreckender federnder
Ansatz vorgesehen, an dessen Ende wiederum quer dazu verlaufend der Wischblattträger
befestigt ist.
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Nach einem weiteren Merkmal der Erfindung besteht der Ansatz aus einem
auf dem Wischerarmende sitzenden Befestigungsteil mit einem beweglichen Halter für
den Wischblattträger, der sich unter der Wirkung einer am Befestigungsteil angreifenden
Feder stets etwa senkrecht zur Scheibenoberfläche einstellen kann.
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Vorzugsweise ist der Halter mittels eines in oder schräg zur Achsrichtung
des Wischerarmes liegenden Bolzens drehbeweglich.
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Zweckmäßig wird zwischen dem Halter für den Wischblattträger und diesem
selbst eine lösbare Verbindung, etwa mittels einer Klaue und eines Bolzens, hergestellt,
um den Wischblattträger je nach Krümmung der Windschutzscheibe auswechseln zu können.
Bei einer besonderen Ausführungsform kann in dem Halter ein um seine Längsachse
drehbarer Haltearm für den Wischblattträger angeordnet sein, um dem Wischblattträger
ein Pendeln zu ermöglichen. Der neue Scheibenwischer setzt der Hebewirkung von Windströmungen,
die bei der Fahrt auftreten, einen besseren Widerstand als die bisherigen Scheibenwischer
entgegen.
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Die Zeichnung gibt einige Ausführungsbeispiele der Erfindung wieder,
und zwar zeigt Fig. 1 eine perspektivische Gesamtansicht der Wischeranordnung an
einer Windschutzscheibe eines Kraftwagens, Fig. 2 eine teilweise Vorderansicht der
Wischeranordnung, Fig. 3, 4 und 5 je eine Querschnittansicht nach der Linie III-III
der Fig. 2 der verschiedenen Stellungen des Wischers bei der Bewegung über flache
und gewölbte Oberflächen, Fig. 6 eine auseinandergezogene teilweise Ansicht der
Wischerhalterung, Fig. 7 einen Längsschnitt durch eine abgewandelte Ausführungsform,
Fig. 8 eine auseinandergezogene Darstellung einer Befestigungseinrichtung und Fig.
9 und 10 j e eine schematische Ansicht einer anderen Scheibenwischerblatt- und Armanordnung.
Die Windschutzscheibe 1 eines Motorfahrzeuges 2
ist mit einem Paar
Scheibenwischer ,3 :mit den Wischerarmen 4 versehen, welche von hin-. und her schwingenden
Wellen 5 getragen werden, die durch Kabelzüge 6 mit einem Motor' verbunden sind.
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Der Wischerarm 4 hat einen starren Armteil 8, der sich im wesentlichen
nur in einer Ebene bewegt und an dessen äußerem Ende ein federnder Ansatz
9 vorgesehen ist, der aus einem an dem Arm sitzenden Befestigungsteil
10 und einem unter Federdruck stehenden
Halter 11 besteht,
der mit .dem Befestigungsteil 10 durch einen Zapfen 12 verbunden ist.
Der unter Federdruck stehende Halter 11 ist ein verhältnismäßig kurzer Arm im Vergleich
zu dem starren Armteil 8 und erstreckt sich nach außen quer zum Arm, so daß während
der Bewegung des Armes das Wischblatt seitlich und mit Abstand parallel zu dem starren
Arm liegt. Der verhältnismäßig kurze Armabschnitt 11 kann unmittelbar auf dem Arm
drehbar angeordnet sein. Zu diesem Zweck kann der Befestigungsteil 10 auch einen
Teil des starren Armes bilden. Eine Schraubenzugfeder 13 ist mit ihren Enden an
dem Befestigungsteil 10 und dem unter Federdruck stehenden Halter 11 eingehängt,
um den Scheibenwischer auf die Oberfläche der Windschutzscheibe zu drücken. Demgemäß
bewirkt die Feder, daß der kurze Armteil 11 abwärts schwingt, wenn der Wischer sich
aus der in Fig. 3 gezeigten Stellung nach außen in die in Fig. 4 und 5 gezeigten
Stellungen bewegt. Der Wischer bewegt sich in einem Bogen um die Achse 12 und hält
damit das Scheibenwischblatt gegenüber dem direkt darunter liegenden Oberflächenteil
der Scheibe selbsttätig aufrecht, wie durch die beiden Mittellinien 14 und 15 gezeigt
ist.
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Die Verbindung zwischen dem äußeren Ende des unter Federdruck stehenden
Halters 11 und dem Wischer kann lösbar sein, wie in Fig. 6 gezeigt, wozu der Arm
mit einem senkrechten Ansatz 16 versehen ist, der in einen in der Klammer 18 ausgebildeten
Einschnitte 17 eingreift und durch eine Blattfeder 19 in bekannter Art darin festgehalten
wird. Die Klammer ist mit einer U-förmigen Halteplatte 21 verbunden, etwa durch
Niete 20, und die Seiten der Halteplatte haben Öffnungen 22, um einen Stift 23 aufzunehmen,
der als Scharnierstift für Hebel 24 dient, die einen Teil der Einrichtung darstellen,
durch die der Druck der Feder 13 in bekannter Weise über die ganze Länge des Wischblattes
25 verteilt wird. Eine Feder 26 wirkt auf die beiden Hebel 24 ein, um ihre äußeren
Enden abwärts zu drücken und den Armdruck über darunterliegende weitere Bügel 27
auf einen biegsamen Rückenverstärkungsstreifen 28 zu übertragen. Infolge dieser
Bauart sorgen die Teile 10 und 11, daß der Wischer sich gegenüber der Scheibe auf-
und abwärts bewegen kann, daß aber auch mit Hilfe der Platte 21 und den Druckverteilungsbügeln
24 und 27 der Rückenverstärkungsstreifen 28 mit seiner Unterfläche stets parallel
zu der Glasoberfläche gehalten wird.
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Die Ausbildung der Druckverteilungsbügel 24 bis 28 der Wischerschiene
ist nur zur Erläuterung beschrieben, jedoch nicht Gegenstand der Erfindung.
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Bei der in Fig. 7 und 8 gezeigten abgewandelten Ausführungsform ist
das äußere Ende des Armansatzes 11' mit einer Bohrung 29 versehen, um einen Haltearm
18' aufzunehmen, der mit Halteteilen 16' drehbar befestigt ist. Das äußere Ende
des Haltearmes ist mit einem der Druckverteilungsbügel 24' verbunden, etwa mit Hilfe
von Nieten 20'. Der Haltearm 11' ist scharnierartig mit dem Befestigungsteil 10'
durch einen Drehzapfen 12' verbunden. Der Federdruck wird durch eine Torsionsfeder
13' erzeugt. Bei dieser Ausführungsform ist es möglich, daß das Wischblatt sich
schnell der Scheibenoberfläche anpassen kann. Aus diesem Grunde kann der Druckverteilungshebel
24' starr auf dem Haltearm 18' sitzen, da dessen Drehbarkeit einen Druckausgleich
ermöglicht.
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Die Schwenkung des Scheibenwischers erfolgt um den Drehzapfen 12.
Der Haltearm 11 bzw. 11' ist verhältnismäßig kurz, so daß die Anhebekraft des Fahrwindes
klein gehalten wird, wodurch sich eine bessere Wischwirkung bei starken Windströmungen
ergibt.
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Vorzugsweise liegt das Scheibenwischblatt im wesentlichen parallel
zum Arm B. Jedoch können auch andere Anordnungen des Scheibenwischblattes vorgesehen
werden, wie in Fig. 9 und 10 gezeigt ist. In Fig. 9 ist das Wischblatt 3a schräg
gegenüber dem unter Federdruck stehenden Haltearm 11a gezeigt, der im rechten Winkel
zum Arm 8a angeordnet ist. Die Drehachse für diesen Arm 11a verläuft in Längsrichtung
zu dem Wischerarm 8a und demgemäß schräg zu dem Wischblatt 3 a. In Fig. 10 ist das
Scheibenwischblatt 3 b im rechten -Winkel zu dem Haltearm 11 b und dieser schräg
zu dem Armteil 8b angeordnet.