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Gerät zur Erfassung und Bewegung des Fötusses während der Geburt Die
Erfindung betrifft ein Gerät zur Erfassung und Bewegung des Fötusses während der
Geburt, mit einem den Fötuskopf umschließenden Greiforgan, Mitteln zur Anpressung
des Greiforgans an den Fötuskopf und Mitteln zur Kraftausübung auf das Greiforgan.
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Das bisher meist benutzte Gerät im geburtshilflichen Instrumentarium
war die Zange in zahlreichen Formen. Die Unterschiede der einzelnen Zangenkonstruktionen
beziehen sich im wesentlichen auf die Formgebung der Löffel, Fenster, Griffe und
Schlösser sowie die Zangenkriimmtmg.
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Jedes dieser Instrumente beruht auf dem gleichen mechanischen Prinzip,
nämlich dem der Schere oder der Zange, Allen gemeinsam war ein langer und starrer
Schaft, der in Löffeln endete, die zusammen drehbar waren, so daß die Anwendung
von Gewalt auf die Griffe oder Schäfte eine Aufeinanderzu- oder Voneinanderwegbewegung
ergab, aber stets in einer einzigen Ebene.
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Dfe Konstruktion und die Umstände, unter denen es gebraucht wurde,
setzen dem Gerät zahlreiche und vielfach selbstverständliche Grenzen. Der lange,
starre Schaft, mittels dessen die aufgewendete Kraft auf die den gewünschten Zug
ergebenden Löffel übertragen wurde, beschfänkte die Verwendung des Instrumentes
unter bestimmten Faktoren, wie Lage des Fötusses, Krümmung des Kanals, Bau des Beckens
und anderen in der ärztlichen Wissenschaft bekannten Umständen.
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So war die Arbeit der Zange auch weiter dadurch beschränkt, daß nur
eine Art von wirkender Kraft angewendet werden konnte. Die Anwendung von Kräften,
wie Schwerkraft, Spannung und ähnlichen langsam wirkenden Kräften, war nicht nur
unpraktisch, sondern tatsächlich bei der bisher bekannten Zange unmöglich.
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Ein weiteres ernstes und nachteiliges Merkmal der Zange war die ihr
innewohnende Lokalisierung der Zugkräfte, die durch den Löffel auf den Fötuskopf
ausgeübt wurden. Dieser Umstand hatte oft dauernde Spuren oder gar Entstellung zur
Folge. Daher sind verbesserte geburtshilfliche Geräte ein großes und langgefühltes
Bedürfnis.
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Als Ersatz für diese starren Instrumente sind daher schon geburtshilfliche
Geräte bekanntgeworden, die im wesentlichen aus einer auf den Fötuskopf aufsetzbaren
Saugschale und einem daran befestigten biegsamen Zugmittel, z. B. in Form eines
Schlauches, bestehen.
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Ein weiteres bekanntes Gerät weist ein den Fötuskopf umschließendes
Greiforgan etwa in Form eines weichen biegsamen Gürtels auf, der mittels Schnurzügen
von außen an den Fötuskopf angepreßt werden kann und mit seitlichen Bändern ausgestattet
ist, durch die Kraft auf das Greiforgan ausgeübt werden kann.
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Die Erfindung geht einen dem zuletzt genannten Gerät ähnlichen Weg.
Da jedoch das Einbringen bei diesem bekannten Gerät schwierig ist, weil dieses aus
einem einzigen biegsamen Stück besteht, das als Ganzes über den Fötuskopf gezogen
werden muß, und andererseits auch die bekannten Saugschalengeräte nicht immer eine
sichere Verbindung mit dem Fötuskopf herzustellen vermögen, zielt die Erfindung
auf die Schal°rung eines Gerätes ab, bei dem das Greiforgan aus einzelnen miteinander
verbindbaren, dem Fötuskopf angepaßten Teilen besteht, die eich kettenartig aneinanderreihen
und nacheiinander der Reihe nach auf den Fötuskopf aufgeschoben werden können und
so schrittweise das Greiforgan aufbauen. Dadurch wird das Einbringen des Greiforgans
erleichtert und gleichzeitig ein sicheres Erfassen des Fötuskopfes erzilelt, wobei
der wirksame Druck auf einen weiten Kopfbereich verteilt ist und die flexiblen Zugmittel
eine weitgehende Anpassung an die körperlichen Gegebenlheiten der Patientin erlauben.
Die weitere Ausbildung der Erfindung sollte zudem noch die Möglichkeit bieten, Drehbewegungen
auf den Fötus zu übertragen und als Zugkraft die Schwerkraft oder eine elastische
Kraft einzusetzen.
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Dieses Ziel wird dadurch erreicht, daß das Greiforgan von einer Kette
aus einzelnen, beweglich miteinander verbundenen starren Greifteilen gebildet wird.
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Die einzelnen Greifteile können in einer Ausbildungsform so ziemlich
die Form einer »Sieben« haben, also einen längeren gekrümmten Schenkel und einen
dazu geneigten kürzeren Schenkel, sowie ein waagerecht angeordnetes, die beiden
Schenkel zu einer Einheit verbindendes Joch besitzen.
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In ein!er anderen Ansführungsform sind die einzel nen Greifteile
dreieckförmig ausgebildet.
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Die Greifteile sind dabei so gewölbt, daß sie sich an die über der
Schädelbasis gelegene Hälfte des Fötusliopies anschmiegen.
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L)ie Greifteile können aus starrem oder elastischem Älaterial, vorzugsweise
Metall, bestehen.
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Die einzelnen Greifteile sind dabei an ihren oberen Ecken durch gelenkige
Verbi ndungsglieder, wie Haken, Ösen od. dgl.. verbunden.
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Die Endteile der Greifteilliette besitzen an ihren einander zugekellrten
Enden Ösen, durch dile eine Fadenschlinge gezogen wird, mittels welcher die Greifteilkette
an den Fötuskopf angepreßt werden kann.
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Zum Anziehen und Festlegen der Fadens chl inge kann ein Hilfsgerät
dienen, das aus einem ablösbaren, die Festlegung der Schlinge bewiileenden Klemmkopf,
einer Röhre und vorzugsweise einer zangenartigen Vorrichtung besteht.
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Der Klemmkopf, durch den die Enden der Fadenschlinge gezogen werden,
besteht aus einer von der Röhre ablösbaren Hülse, in der Mittel zur Befestigung
der Schlinge, ohne das Anziehen derselben zu beeinträchtigen, vorgesehen sind.
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Die Hülse des Klemmkopfes kann dabei ein Paar von ihrem oberen Ende
nach innen zusammenlaufende und in einer erweiterten Mittelhöhlung mit auseinandergehen
den Wänden endigende Durchgänge für die Fäden der Schlinge besitzen, wobei die an
ihrem unteren Ende durch eine durchbrochene Scheibe abgeschlossene Höhlung einen
gefederten Kolben mit einer kegelstumpfförmigen Scheibe aufnimmt, so daß die Fäden
der Schlinge zwischen der kegelstumpfförmigen Scheibe und den Wänden der Höhlung
festgeklemmt werden, wenn kein Zug auf die Fäden der Schlinge ausgeübt wird.
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Am unteren Ende der vorzugsweise biegsamen Röhre kann eine zangenavtige
Vorrichtung vorgesehen sein, an der die Enden der durch den Klemmkopf und die Röhre
gezogenen Fäden der Schlinge befestigt sind, uni die Schlinge und damit die Greifteilkette
zusammenzuziehen. jedes Greifteijglied ist an seinem unteren Ende, das dem Scheitel
des Fötuskopfes zugekehrt zu liegen kommt, mit einem Kraftübertragungsmittel, z.
B. einem Faden, versehen.
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Die einzelnen Fäden können durch einen unten an einem Greifteil angeschlossenen
Fadensammelringgeführt werden, so daß über die Fäden entweder auf alle Greifteile
oder nur auf einzelne eine Kraft ausgeübt werden kann.
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Die Fäden können nach dem Durchgang durch den Sammelring von einem
am Scheideneingang angeordneten gewölbten Scheidenglied aufgenommen werden, das
aus einem waagerechten gewölbten Lippenglied und einem vertikalen gewölbten Teil
besteht, wobei die Fäden in dem gewölbten Scheidenglied durch ein mit Quersprossen,
um die sie herumgelegt sind, versehenes herauãn,elhmbares Teil gehalten werden.
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Zur Anordnung des Scheidengliedes am Scheideneingang der Patientin
kann am Ende des vertikal angeordneten Teils des Scheidengliedes ein stangenartigen
Griff vorgesehen sein, an dem verschiebbar
ein Paar Ständerbeine befestigt sind,
so daß sich ein Dreibeingestell ergibt.
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Das aus dem stangenartigen Griff und den Ständerbeinen gebildete
Dreibeingestell kann verschiebbar an einer aln Körper, vorzugsweise am Rücken der
Patientin, befestigten rahmenartigen Schiene angeordnet sein.
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An Stelle eines Sammelringes kann auch eine becherförmige Platte
vorgesehen sein, dile sich dem Scheitel des Fötuskopfes anschmiegt und welche in
der Mitte einen hohlen, mit Gewinde versehenen Schaft aufweist, wobei die Enden
der Fäden durch Öffnungen in der Platte, durch den hohlen Schaft und durch Öffnungen
in der Schaftwand aus diesem herausgeführt werden.
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Weiter kann eine Fadenkleminvorrichtung vorgesehen sein, die dadurch
gebildet wird, daß eine über den Schaft ,geschraubte Gewindehülse die aus den Öffnungen
heraustretenden Fäden festklemmt.
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Die Gewindehülse kann über ein Gelenk an einer mit einem Griff versehenen
Stange angeschlossen sein, mittels welcher auf die Greifteile sowohl ein Zug allein
als auch eine zusätzliche Drehkraft ausgeübt werden kann.
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Für die Stange können dabei Auflagemiftel am Körper der Patientin
befestigt werden.
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Ein der Patientin anlegbares Gipskorsett kann eine vordere Kerbstange
tragen, die die Zugstange verstellbar aufnimmt.
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An dieser Stange kann zwischen der vorderen Kerhstange und dem Gelenk
ein Gewicht derart angebracht sein, daß auf die Greifteile ein stetiger Zug infolge
der Schwerkraft des Gewichtes ausgeübt wird.
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Das der Patientin anlegbare Gipskorsett kann auch sowohl eine vordere
als auch eine hintere Kerbstange aufweisen, die durch eine Strebe verbunden sind,
wobei zwischen dieser Strebe und der Zugstange elastische Zugmittel, wie z. B. ein
Gummizug, eine Zugfeder u. dgl., derart vorgesehen sind, daß auf die Greifteile
eine dauernde Zugkraft ausgeübt wird.
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Die Erfindung wird im folgenden an Hand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele beschieben. Es zeigt Fi!g. 1 eine Ansicht im Aufriß eines Bestandteiles
des gteburtshilflichen Gerätes.
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Fig. 2 eine Ansicht der Teile des Gerätes beim Zusammenbau derselben
in der Arbeitsstellung um den Fötuskopf, wie hier im Geburtskanal dargestellt, Fig.
3 eine Ansicht ähnlich wie in Fig. 2, wobei aber das Gerät nach weiterem Zusammenbau
dargestellt ist, Fig. 4 eine ähnliche Ansicht, wobei dile gkeburtshilfliche Arbeit
aber noch weiter vorgeschritten dargestellt ist, Fig. 5 eine Ansicht im Aufriß,
in der gewisse Teile und ihre Verbindung miteinander dargestellt sind, Fig. ö einen
noch weiteren Schritt nach vorwärts bei der Entbindung sowie einen weiteren Teil
des Gerätes und des Vorganges bei seiner Verwendung im Verlauf der Entbindung, Fig.
7 eine Aufriß ansieht im Schnitt eines anderen Teiles des Gerätes, Fig. 8 einen
Grundriß der in Fig. 7 dargestellten Teile in der Ebene der Linie 8-8, in der angegebenen
Richtung gesehen, Fig. 9 einen Querschnitt in der Ebene der Linie 9-9 in Fig. 7,
in der angedeuteten Richtung gesehen, Fig. 10 eine Ansicht im Aufriß einer weiteren
Phase der dz Entbindung und einen weiteren Teil der Erfindung
in
Arbeitsstellung im Zusammenhang mit einem Fötuskopf. der noch im Geburtskanal liegt,
Fig. 11 eine Ansicht im Aufriß eines weiteren Teiles des Gerätes, Fig. 12 eine vergrößerte
Teilansicht des in Fig. 11 dargestellten Teiles mit gewissen baulichen Einzel-Seiten
desselben, Fig. 13 eine Ansicht ähnlich wie in Fig. 12, aber mit den Teilen in einer
anderen Arbeitsstellung, Fig. 14 eine Draufsicht auf einen Teil des in Fig. 11 dargestellten
Teiles in der Ebene der Linie 14-14 in Fig. 15 der Zeichnung, in der angegebenen
Richtung gesehen.
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Fig. 15 eine vergrößerte bruchstückweise Aufrißteilansicht im Schnitt
mit gewissen baulichen Einzelheiten eines Teiles des in Fig. 11 der Zeichnung dargestellten
Teiles, Fig. 16 eine perspektivische Ansicht mit der Anwendung des Teiles von Fig.
11 bei der Entbindung.
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Fig. 17 eine Ansicht ähnlich wie Fig. 16, aber mit dem Teil von Fig.
11 in einer anderen Phase der Entbindung, Fig. 18 eine Ansicht im Aufriß eines weiteren
Teiles des Gerätes, Fig. 19 eine Ansicht einer weiteren Stufe der Entbindung und
gleichfalls mit diem Teil von Fig. 18 in Verwendung bei der Entbindung, Fig. 20
eine weitere Ansicht bei der Entbindung mit der Verwendung eines weiteren Teiles
des Gerätes, Fig. 21 eine vergrößerte Teildraufsicht mit dem Teil von Fig. 18 in
Arbeitsstellung.
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Fig. 22 eine Aufrißansicht einer anderen Ausführungsform gewisser
Teile der Erfindung, Fig. 23 eine Ansicht der Anwendung der Teile von Fig. 22 bei
der Entbindung, Fig. 24 eine Ansicht des Fötuskopfes mit den Teilen von Fig. 22
in Arbeitsstellung im Geburtskanal, Fig. 25 eine perspektivische Ansicht noch eines
weiteren Teiles des Gerätes, Fig. 26 eine perspektivische Ansicht des Teiles von
Fig. 25, zusammengestellt mit noch weiteren Teilen des Gerätes, Fig. 27 eine Ansicht
der Zusammenstellung von Teilen von Fig. 26 in Arbeitsstellung bei der Entbindung,
Fig. 28 eine Teilansicht einer Patientin mit der Zusammenstellung von Teilen von
Fig. 26 in Arbeitsstellung, Fig. 29 eine Seitenansicht der Patientin mit noch weiteren
Teilen des Gerätes in Arbeitsstellung, Fig. 30 eine perspektivische Ansicht einer
Zusammenstellung der Teile des Gerätes in Arheitsstellung in Verbindung mit dem
Fötuskopf, Fig. 31 eine perspektivische Ansicht einer Zusammenstellung der Teile
des Gerätes in Arbeitsstellung bei der Entbindung.
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Wenn man nun die Aufmerksamkeit auf die verschiedenen Figuren der
Zeichnung lenkt, wird bemerkt, daß das im allgemeinen mit der Bezugsziffer 40 bezeichnete,
in Arbeitsstellung in verschiedenen Figuren einschließlich Fig. 12, 17 und 20 dargestellte
Gerät eine Ziehvorrichtung 42 aufweist, die den Fötuskopf H im Geburtskanal D umgibt
und faßt. Bequemliehkeitshalber wird die Ziehvorrichtung 42 als »Kopfanordnung«
bezeichniet. Diese weist ihrerseits eine Anzahl von einzelnen Greiftdeilen 44 auf,
die verschiedenartig ausgebildet sein können. In der in Fig. 1 bis 6, 10, 16, 17,
19 und 20 dargestellten Ausführungsform ist-die Gestalt ähnlich wie eine »Sieben«
mit einem langen, gekrümmten Schenkel 46 und einem
kürzeren, geneigten Schenkel 48.
Beide Schenkel sind mit: einem waagerechten Stangenteil 50- verbunden, der sowohl
seitlich als auch lotrecht zu einem Zweck gekrümmt ist. der im weiteren Verlauf
der Beschreibung offenbart werden wird.
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Zunächst sei bemerkt. daß die Greifteile 44 aus dauerhaftem AIaterial
gebildet sind, wie Stahl, der so ausgebildet ist, daß er sich dem Umriß des Fötuskopfes
anpaßt. wobei der Kopf- bzw. der Stangenteil 50 um dile Schädelbasis herum angeordnet
werden kann. wie in den verschiedenen Figuren der Zeichnung dargestellt. Tatsächlich
müssen die Teile so gestaltet sein. daß sie sich möglichst den Umrissen des Fötuskopfes
anpassen, und zwar an esnXer Linie um die Schädelbasis. In diesem Zusammenhang ist
aber zu beachten, daß biegsames. halbstarres Material oder eine entsprechende Konstruktion
verwendet werden kann. Weiter muß die Höchstlänge jedes Teiles 44 so gewählt werden.
daß der Schenkel 46 kürzer ist als die Entfernung von der Schädelbasis zum Scheitel.
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Der Grund dafür wird ebenfalls im weiteren Verlauf der Beschreibung
ersichtlich werden.
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Die einzelnen Greifteile 44 sind durch Bindeglieder 52 miteinander
verbunden. derart, daß sie einen den Kopf umgehenden Ring bilden, der in mehreren
Figuren der Zeichnung dargestellt ist.
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Dieses Bindeglied 52 kann Hakenteile 54 aufweisen. die in die Ringe
oder Ösen 56 eingreifen, wobei diese an der Stelle angeordnet sind, wo der kurze
Schenkel 48 in einem Winkel von weniger als 900 an die waagerechte Stange 50 angeschlossen
ist. Durch diese Verbindung ist das Bindeglied frei um eine lotrechte Achse beweglich.
Die Haken 54 sind an den Enden eines Joches ausgebildet. das in einem nach außen
vorstehenden Haken 60 endet. Dieser Haken 60 ist seinerseits so eingerichtet, daß
er sich an das anliegende Greifglied 44 anhakt, wie in Fig. 3. 4 und in weiteren
Figuren der Zeichnung dargestellt.
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Die Art. wie die Zusammenstellung der einzelnen Greifteile 44 vollführt
wird, um die Zieh- bzw. Kopf anordnung 42 zu bilden, wird später beschrieben.
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Vorläufig genügt zu sagen, daß die so miteinander verbundenen Teile
44 eine Kette bilden, so daß sie sich um die Schädelbasis legen, und dabei genügend
biegsam sind, um den Fötuskopf innig in Anpassung an dessen Umrisse zu fassen. Von
jedem Glied dieser Kette ragt der Schenkel 46 längs der verschiedenen Nieridiane
des Kopfes hervor und weist auf den Scheitel des Schädels zu. Die Schenkel 46 sind
gleichfalls gekrümmt, um sich den Umrissen des Schädels anzupassen, wie in den Fig.
16, 17 und 20 der Zeichnung dargestellt.
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Am Ende des langen Schenkels 46 ist eine Öse 62 ausgebildet, an diie
ein Faden 64 gebunden werden kann. Eine ähnliche Öse 66 ist am Außenende des kurzen
Schenkels 48 vorgesehen.
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Beim Zusammensteilllen der Teile zur Bildung der Ziehvorrichtung
42 umgibt der Haken 60 des Verbindungsgliedes 52 den Faden 64 des anliegenden Teiles,
so daß der Haken an diesem Faden über den langen Schenkel 46 gleiten kann, bis er
den Verbindungspunkt des Schenkels mit der waagerechten Stange 50 erreicht. Dies
wiederholt sich an jedem Teil, bis eine Kette von hinreichender Länge für den Fötuskopf
ii gebildet ist. Zur Vervollständigung der Kettie ist der erste Teil 44, der in
den Geburtskanal eingesetzt wird, mit einem Öeenring 68 versehen, der an dem Verbindungspunlçt
der waagerechten Stange 50 und des längeren Scheiiliels 46 liegt. Der letzte in
die Kette einzusetzende Teil ist gleichfalls mit einem
ähnlichen
Ösenring 70 versehen, aber an dem Verbindungspunkt des kürzeren Schenkels 48 mit
der waagerechten Stange 50. So ist ersichtlich, daß diese beiden Ösen 68 und 70,
die der Einfachheit halber nachstehend als Schließösen bezeichnet werden, aneinanderzuliegen
kommen. Ferner ist zu bemerken, daß vor dem Einsetzen des ersten Greifteiles 44
ein Bindfaden 72 durch die Öse 68 geschlungen wird.
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Wenn der letzte Teil eingesetzt ist, wird das eine Ende der Fadenschlinge
72 durch die Öse 70 gezogen, so daß der Faden 72 als Schließteil dient und den Ring
vervollständigt. Durch Zusammenziehen der Enden dieser Fadenschlinge 72 kann die
Ziehvorrichtung so eingestellt werden, daß sie die Vorrichtung entweder straff zieht
oder lockert und so den Umfang bzw. die Länge der Kette entweder verringert oder
vergrößert.
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Es sei nun auf die Mittel aufmerksam gemacht, um das Schließen des
Gerätes um den Fötuskopf zu bewerkstelligen. Wie schon früher bemerkt, ist es nach
Vollendung des Ringes notwendig, Kraft auf die Fadensehlinge 72 auszuüben, um die
Glieder der Kette zusammenzuziehen. Zu diesem Zweck kann ein besonr deres Gerät
benutzt werden, obwohl es unter gewissen Umständen auch möglich ist, einfach die
Enden des Fadens zusammenzuziehen, die aus einer Röhre aus dem Geburtskanal herausragen,
wobei man die Hände oder geeignetere Ziehmittel benutzt. Das durch die Erfindung
vorgesehene Gerät witrd gewöhnlich mit der Bezugsziffer 74 (Fig. 10) bezeichnet
und kann als das Schlingenanziehmittel bezeichnet werden. Es weist eine lange Röhre
76 auf, durch die man die Enden der Fadenschlinge 72 hindurchziehen kann, die mit
einem Handgreifgerät 78 ähnlich wie bei den bekannten Tonsilleuschnürern endet.
Die Enden des Fadens werden mit dem Gerät 78 derart verbunden', daß beim Zusammenpressen
der Griffe 80 und 82 die Schlinge 72 angezogen wird.
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Die Röhre 76 (Fig. 10) muß hinreichend lang sein, so daß sie vom
Fötuskopf bis zur Mündung des Geburtskanals und darüber hinaus reicht. Die Röhre
muß auch genügend biegsam sein. so daß sie sich den verschiedenen Formen, die gewöhnlich
bei Geburtskanälen vorkommen, anpaßt.
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Obwohl die Röhre 76 in Fig. 10 mit einem bei Tonsillenschnürern bekannten
Handgreifgerät 78 verbunden dargestellt ist. so ist es doch klar, daß das Anziehen
mit der Hand erfolgen kann, wie in Fig. 6 der Zeichnung dargestellt. In beiden Fällen
aber kann ein neuartiges Ventil oder eiln Fadenhalter verwendet werden, der nun
eingehend beschrieben werden soll.
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Dieses Ventil, das gewolmliclh mit der Bezugsziffer 83 bezeichnet
wird, liegt am inneren Ende der Röhre 76.
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Es kann eine Hülse 84 aufweisen, die am äußersten Ende der Röhre 76
liegt und die so ausgebildet ist, daß ein Teil 85 von kleinerem Durchmesser in die
Hiilse 84 paßt.
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Die Hülse 85 kann mit einem Paar nach innen zusainmenlanfender Durchgänge
86 versehen sein. die sich an ihren Außenenden gegen das Außenende der Hülse 85
öffnen, wie in Fig. 7 der ZelichtDung dargestellt. Das dimere Endie der Durchgänge
86 endet in einer erweiterten SIittelheRhlunLg 88, deren Wände von dem Verbindungspunkt
mit den Durchgängen 86 an auseinandergehen. Die WIittelhohlunig 88 kann mit seiner
Scheibe 90 geschlossten werden, welch letztere in die Mündung der Höhlung innerhalb
des verengten Teiles der Hiilse 85 paßt. Zwei kleine Öffnungen 92 sind in der Scheibe
90 vorgesehen, durch die die Enden des Schließfadens 72 gezogen werden können.
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Die Haitewirkung wird mittels eines Kolbengliedes, allgemein mit
94 bezeichnet, besorgt, das seinerseits eine innere Stange 96 und eine äußere, 97,
aufweist, um welche eine Feder 98 angeordnet ist, wie in Fig. 7 der Zeichimng dargestellt.
Diese Feder steht normalerweise unter Druck und ist bestrebt, den Kolben 94 gegen
das Ende der Hülse 85 zu drücken. Sowie der Kolben in der angegebenen Richtung bewegt
wird, zieht er mit sich eine kegelstumpfförmige Scheibe 100 mit einem hinreichend
großen Durchmesser, der größer ist als der engste Punkt der zentralen Höhlung 88,
aber kleiner als der größte Durchmesser der Höhlung.
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Der Grund hierfür wird im weiteren Verlauf der Beschreibung ersichtlich
werden. Die äußere Stange 97 kann mit einem Knopf 104 versehen sein, um die Bedienung
des Kolbengliedes von Hand zu erleichtern.
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Die Feder 98 ist zwischen der Schließscheibe 90 und der Fläche 95
des Kegels 100 vorgesehen, so daß ihre normale Ausdehnung den Kegel und den Kolben
in die angegebene Richtung schiebt.
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Wenn es bei der Arbeit erwünscht ist, die Verbindungsschlinge anzuziehen,
werden die Enden der Fäden einfach nach außen gezogen. Sowie an den Enden gezogen
wird, wird der Kegelstumpf 100 zu dem erweiterten Teil der Höhlung 88 zurückgezogen,
so daß sich die Fäden frei zwischen dem Kegelstumpf 100 und den Wänden der Höhlung
88 bewegen. Wenn die Spannung an den Fadenenden 72 gelockert wird, schiebt die Feder
98 den Kegelstumpf 100 abwärts zu dem Ende der Hülse 85 und somit auf den zusammenlaufenden
Wandteil der Höhlung 88 zu. Infolgedessen wird der Faden 72 schließlich durch Reibung
zwischen dem Kegelslelmpf 100 und den zusammenlaufenden Wänden der Höhlung 88 festgehalten.
Sobald also der Verbindungsfaden 72 ei.nmal straff ist, kann er sich nicht mehr
lockern, bis di.e Operation beendigt oder der Faden abgeschnitten ist.
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Nachdem die Ziehvorrichtung für die Operation in die entsprechende
Lage gebracht und derVerbindungsfaden 72 angezogen ist, wodurch die Ziehvorrichtung
42 angezogen und dem UmriB des Fötuskopfes angepaßt wird, ist das Gerät für die
nächste Stufe der Entbindung bereit. Es wird bemerkt, daß das Ventil 83 als besondere
Einheit konstruiert ist, so daß es von der Hülse 84 und der Röhre 76 gelöst werden
kann.
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Diese Teile werden sodann entfernt und lassen das Ventil an Ort und
Stelle, um dieVerbindungsfäden 72 in gespannter Lage zu halten. Jetzt ist das Gerät
zur Kraftanwendung auf die Ziehvorrichtung bereit.
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Zu diesem Zweck kann eines von mehreren Geräten verwendet werden,
die ihrerseits mit den einzelnen Ziehfäden 64 verbunden sind, welchle durch die
in den vorstehenden Enden des längeren Schienkels 46 ausgebildeten Osien 62 gezogen
sind. Wie aus den verschiedienen Figuren der Zeichnung hervorgeht, reichen diese
Fäden über den Gehurtskanal D hinaus.
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Der Bequemlichkeit halber kann ein Fadensammelring 105 (Fig. 20)
vorgesehen werden, durch den alle Ziehfäden 64 gezogen und so gesammelt werden können.
Dieser Sammelring 105 kann an der Öse 62 des letzten Greifteiles 44 in irgendeiner
geeigneten Weise befestigt werden, aber in der zur Veranschaulichung gewählten Ausführungsform
in Fig. 18 und 20 weist er einen geschlitzten Ring 106 auf. Damit ist ein rasch
bereitet Mittel zum Befestigen des Ringes an der Ziehvorrichtung und zugleich das
Mittel zur Drehung des Teiles in allen Richtungen gegeben. Also gehen alle Ziehfäden
64, von denen jeder mit einem der Greifteile 44 verbunden ist, vom Kopf durch den
Sammelring aus dem Geburtskanal heraus, wobei die
Fadenenden zur
Verbindung mit den Kraftübertragungsmittel bereit sind.
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Wie bereits erwähnt, kann irgendeines von verschiedenen Kraftübertragungsmitteln
verwendet werden. In Fig. 25, 26 und 27 ist eine gewöhnlich mit der Bezugsziffer
108 bezeichnete Vorrichtung dargestellt.
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Der Anschaulihhlseit halber wird dafür die Bezeichnung Flaschenzug
gewählt, obwohl die Vorrichtung keine Rollen aufweist. In Wirklichkeit weist die
Vorrichtung ein konkaves Scheidenglied 110 auf, das so ausgebildet ist, daß es ein
vorstehendes, waagerecht angeordnetes Lipp:engl ied 112 mit einem konkaven, vertikal
angeordneten Teil 114 an seinem einen Ende aufweist. Die Ziehfäden 64 laufen zusammen
und erstrecken sich entlang der Seiten und des Bodens der konkaven Innenwände des
Scheidengliedes und werden durch ein Glied gehalten. das als Fach 116 bezeichnet
wird und in dem Holt'raum des Scheidengliedes 110 gelagert und darin festgehalten
ist.
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Das Fach 116 kann mit einem Paar Seitenteilen 118 und 120 ausgebildet
sein, die mittels waagerechter Teile 122, 123 und 124 verbunden sind. Wie in Fig.
25 der Zeichnung dargestellt, können die Fäden 64 um diese Teile herumgeschlungen
werden. Die Enden der Fäden 64 gehen dann durch den Hohlraum des vertikal angeordneten
Teiles 114 und können dann mit verschiedenen kraftausübenden Mitteln verbunden oder
von Hand betätigt werden.
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Der vertikale Teil 114 ist mit einem langen, stangenartigen Griff
126 verbunden. Gleitbar auf diesem Griff 126 kann ein Klemmring wie 128 angeordnet
sein. Mit diesem Ring kann ein Stangenpaar 130 und 132 verbunden sein, das zusammen
mit dem Griff 126 einen Stützdreifuß für das Scheidenglied 110 bildet.
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Aus der obigen Beschreibung ist es klar, daß der Stützdreifuß für
das Scheidlenglied 110 derart konstruiert ist, daß die Länge der Stütze durch einfaches
Strecken oder Zusammensohiieben der D reifußbeine 126, 130 und 132 verändert werden
kann. Auch ist es klar, daß die Winkelstellung der Beine sowie ihre Länge mittels
des gleitbaren Klemmringteiles 128 noch weiter verändert werden kann. Das Scheidenglied
ist daher beliebig mit Bezug auf den Geburtskanal verstellbar, und so kann das Gerät
sich jeder Form, Höhe oder Größe je nach dlen gegebenen Bedingungen anpassen.
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Um der Deutlichkeit halber nochmals den Verlauf der äußerst wichtigen
Ziehfäden 64 zu überblicken, ist zu bemerken, daß dieselben vom Scheitel ende der
Greifteile 44 ausgehen. Sie werden dann durdh den Sanimelring 105 gesammelt, ragen
aus der Mündung des Geburtskanals D heraus, werden um und durch das Flaschenzugteil
108 gezogen, wobei sie dem Hohlraum des Scheidengliedes 110 folgen, und fallen dann
lotrecht vom Flaschenzugteil herab, durch den Hohlraum des lotrechten Teiles 114
geführt. Alle Fäden 64 werden unabhängig voneinander gehalten, so daß, falls gewünscht,
auf jeden einzelnen Greifteil 44 Kraft ausgeübt werden kann. Andererseits aber werden
sie gebündelt gehalten, so daß ein Zug auf die ganze Ziehvorrichtung 42 erzielt
werden kann, indem auf alle Fäden als Ganzes Kraft ausgeübt werden kann.
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Die Kraft kann von dem Bedienenden selbst oder nach einem von mehreren
Verfahren ausgeübt werden, die im weiteren Verlauf der Beschreibung geschildert
werden sollen. Zur Stütze der Dreifulßschenkel 126, 130 und 132 ist ein neuartiges.
aus einem geschlossenen Rahmen gebildetes Glied, allgemein mit 134 bezeichnet, vorgesehen.
Dieses weist ein Paar gerade Seitenstangen 136 und 138 auf. Diese Stangen 136
und
138 können durch Endteile 139 und 140 verhunden sein, wobei mehrere Streben wie
142 die Seitenstangen 136 und 138 gleichfalls miteinander verbinden. Falls gewünscht,
kann ein Teil des Ralhmens bogenförmig ausgebildet sein, wie bei 143 in Fig. 26
der Zeichnung dargestellt. Zusätzliche Querglieder, wie 144, und nach außen vorstehende
Fingerteile, wie 146, sind für einen Zweck vorgesehen, der im weiteren Verlauf der
Beschreibung noch dargelegt werden soll.
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Die Beine 130, 132 und 126 sind verstellbar mit dem Rahmen 134 durch
bewegliche Klemmen, wie 148, 149 und 150, verbunden. Die Klemmen 148 und 149 sind
mit Schlitzen wie bei 151 versehen, in denen die Beine 130 und 132 gelagert und
mittels Gewindebolzen 152 und 153 gehalten werden. Die Klemmen selbst sind mit Bohrungen
versehen, in denen die Seitenstangen 136 und 138 gleiten können. Somit können sich
die Klemmen 148 und 149 längs der Seitenstangen 136 und 138 verschieben und sich
außerdem um die Achse der Seiteustangen drehen.
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Die Klemme 150 kann auf einem gleitbaren Querglied 154 angeordnet
sein, das Teile wie 155 und 156 aufweist, die gleitbar auf den Seitenstangen 136
und 138 angeordnet und mittels Gewindebolzen 157 und 158 verklemmbar sind. Die Klemme
150 ist wieder mit einem Schlitz wie bei 159 sowie mit einem Gewindeholzen 160 versehen,
der das Bein 126 im Schlitz festklemmt. In Fig. 27 ist die Arbeitsstellung der ganzen
Flaschenzugvorrichtung dargestellt.
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Das zweite Mittel zur Übertragung der Kraft auf den Fötus weist ein
Geleukglied 126 auf, das in Fig. 11 bis 17 dargestellt ist. Dieses soll nun eingehender
beschrieben werden.
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Ausgehend vom Bestandteil, der den Fötuskopf direkt berührt, ist
eine becherförmige Platte 164 vorgesehen, die eine Höhlung aufweist, wie in Fig.
15 dargestellt, und so ausgebildet ist, daß sie sich dem Scheitel des Fötuskopfes
anpaßt. Diese Platte 164 ist mit einer Mittelöffnung 166 versehen, die sich in einem
Schaft 168 fortsetzt.
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Die Platte weist außerdem noch mehrere Öffnungen wie 169 auf, die
zwischen dem Rand der Platte und der Mittelöffnung 166 angeordnet sind. Nahe dem
Außen rand der Platte sind mehrere vorstehende, halbkreisförmige Ringe 170 vorgesehen,
deren Zahl ungefähr der Zahl der Greifteile 44 gleichkommt. Die Arbeitsweise dieser
Ringe wird sich aus der weiteren Beschreibung ergeben.
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In dem Schaft 168 sind mehrere Längsschlitze 172 vorgesehen, deren
Zahl wieder sowohl der der Ringe 170 als auch der Greifteile 44 gleichkommt.
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Es sei nun auf die Art auAmerltsam gemacht, wie die Zieheinrichtung
42 arbeitsmäßig mit dem Gelenkglied 162 verbunden ist. Die Biegsamkeit der Verbindung
wird mittels der Fäden 64 gewährleistet. Die vom Scheitelende der Greifteile 44
kommenden Fäden werden durch die Ringe 170, dann durch eines der Löcher 169, hierauf
durch die Mittelöffnung 166 des Schaftes hin,durchLgezogen und treten durch die
Schlitze 172 heraus.
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Nachdem die Fäden so in der Platte 164 angebracht sind, ist eine
Vorrichtung vorgesehen, um die Fäden in der gewünschten Lage festzuklemmen. Diese
Vorrichtung soll nun näher beschrieben werden.
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Unter besonderer Bezugnachme auf Fig. 15 der Zeichnung wird bemerkt,
daß der Schaft 168 an dem unter den Schlitzen 172 liegenden Teil mit Gewinde wie
bei 174 versehen ist. Der untere Teil des Schaftes kann mit einem massiven Glied
176 von veildeinertem
Querschnitt und einem Flansch 178 versehen
sein, der am äußersten Ende gebildet ist und einen Bund 180 aufweist, dessen Funktion
im weiteren Verlauf der Beschreibung klar werden wird. Eine Hüilse 182 paßt iiber
den Schaft 168 und ist mit einem entsprechenden Innengewinde 183 versehen, das mit
dem Gewinde 174 des Schaftes zusammenwirkt.
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Die Hülse ist mit einem nach innen vorstehenden Anschlag 184 versehen,
der die Bewegung der Hülse nach oben begrenzt. wenn sie auf den Bund 180 zu bewegt
wird.
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Die Hülse 182 ist an ihrem unteren Ende mit einem Paar bogenförmiger
Ausschnitte wie 185 versehen, so daß sie ein Paar Zungen wie 186 darbietet, und
zwar eine an jeder Seitie der Hülse. Zwischen diesen Zungen ist ein schwenkbarer
Teil 187 auf einem Nietbolzen 188 angeordnet, der einen Drehzapfen darstellt, um
den sich der Schwenkteil in der einen Richtung drehen kann. An dem Teil 187 ist
ein Stiel 189 einer Gabel 190 angenietet, wobei ein Paar Zinken 192 angeordnet ist,
an dem ein Stiel 194 angefügt ist. Der Stiel 194 seinerseits ist entweder als Ganzes
ausgebildet oder unten an eine lange Stange 195 angeschlossen, die in einem Querstück
oder Griff 196 endigt, welch letzterer an dem äußeren Ende der Stange 195 befestigt
ist.
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Auf diese Weise ist eine Kupplung vorgesehen, die nicht nur Drehung
und Bewegung in jeder Richtung gestattet, sondern auch hinreichend biegsam ist,
damit die Vorrichtung sich jeder Krümmung des Gel>urtskanals anpassen kann, auf
die man bei der Anwendung des geburtshilflichen Gerätes stoßen könnte.
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Die Klemmwirkung wird durch bloßes Drehen der Hülse 182 erzielt.
Die Gewinde 174 und 183 arbeiten dabei zusammen, um die Hülse zu senken, bis die
Fäden 64 zwischen das Ende der Hülse und die Schulter 197 gekleinmt sind, welch
letztere durch die Grundfläche des Schaftes und der Platte gebildet wird, wie in
Fig. 15 der Zeichnung dargestellt. Nachdem der Faden durch diese Drehung festgeklemmt
ist, überträgt die weitere Drehung der Vorrichtung 162 auf den Fötuskopf selbst
eine Drehbewegung.
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Das oben beschriebene Gelenkglied darf nur dann benutzt werden, wenn
eine Drehung des Fötuskopfes in einer Richtung, und zwar im Sinne des Uhrzeigers
erforderlich ist. Sollte die Drehung in der anderen Richtung, entgegen dem Sinne
des Uhrzeigers, erforderlich sein, dann kann dasselbe Instrument verwendet werden,
aber besser mit Links- als mit Rechtsgewinde. Die Verwendung eines Rechtsgewindes,
wo eine Linksdreh.ung des Kopfes gefordert wird, würde offenbar zur Lockerung der
Klemmung der Fäden führen und sonach nicht günstig sein. Daher muß der Geburtshelfer
zuvor bestimmen, in welcher Richtung der Kopf gedreht werden moß. Mit anderen Worten,
er muß erst feststellen, ob er es mit einer Rechts-oder Linksilage des Kopfes im
Geburtskanal zu tun hat. Ist dies einmal festgestellt, so braucht er nur ein Gelenkglied
mit dem erforderlichen Rechts- oder Linksgewinde zu wählen.
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Bei den Doppelgelenken kann die Kraft fast in jedem gewünschten Winkel
angewendet werden. Es versteht sich aber, daß dann. wenn der erforderliche Winkel
mehr spitz ist, ein Gerät mit mehr als zwei Gelenken verwendet werden kann. wodurch
natürlich der Arbeitswinkel vergrößert wird.
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Wie bereits bemerkt. ist zur ijbermittlung einer Drehbewegung auf
den Kopf des Fötusses lediglich ein bloßes Drehen des Griffes notwendig. Dieses
Drehen, das in jedem benötigten Winlçel durch den Bau
des Gelenkes übertragen wird,
dreht die Platte, die ihrerseits die Bewegung auf die Ziehfäden 64 überträgt. Auf
diese Weise wird die Bewegung auf die Greifteile 44 und schließlich auf den Fötuskopf
H übertragen Die Gelenkvorrichtung 162 überträgt auch die bei der Entbindung benötigte
Zugkraft in jenem notwendigen Winkel. Zu diesem Zweck ist Fig. 16 zu beachten, bei
der der Geburtshelfer den Griff 196 mit der einen Hand faßt und dile andere Hand
benutzt, um einen Zug auf den Arm 195 auszuüben. Diese Kraft wird in einer Richtung
ausgeübt, die senkrecht zur größeren Achse der Stange 195 ist. So wirkt die Stange
195 als ETCebel, wobei das äußere, von der Hand gehaltene Ende als Drehpunkt dient.
Durch dasselbe Merkmal kann eine Drehkraft angewendet werden, indem sowohl Zug-
als auch Drehbewegung zugleich erteilt wird.
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Bisher hat sich die Beschreibung hauptsächlich mit der direkten Kraftausübung
durch den Operateur befaßt. Es wurde nur kurz erwähnt, daß mit diesem Gerät auch
auf andere Weise Kraft ausgeübt werden kann. Die Anwendung von Kräften wie Schwerkraft
und Elastizität eröffnet neue und unerwartete Verfahren und Techniken und bedeutet
so einen wichtigen Beitrag für die geburtshilfliche Medizin. Mittel und Verfahren
zur Durchführung sollen nun im einzelnen geschildert werden.
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Zu diesem Zwecke wird auf Fig. 28 bis 31 der Zeichnung verwiesen.
Wenn die Schwerkraft zur Ausübung eines Zuges auf den Fötuskopf gewählt wird, ist
es natürlich, daß für den Griff des Gelenkgliedes 162 oder irgendein anderes Glied
zur Kraftübertragung. wie z. B. den Flaschenzugdreifuß in Fig. 25 bis 28. eine Stütze
vorgesehen werden muß.
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Für diesen Zwßck kann eine Kerbstange 200 (Fig. 31) vorgesehen werden,
die mit einer Bolzen- oder einer Flügeimuttervorriehtung 201 an einer Grundfläche
in Form eines Gipskorsetts 202 befestigt werden kann, das der Patientin, wie in
Fig. 28 und 29 der Zeichnung dargestellt, vorher angelegt wird.
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Die Kerbstange 200 ist mit mehreren Kerben 203 versehen, die die
Stange 195 des Gelenkglledes tragen. Es ist ein Gleithalter 204 vorgesehen, der
die Stange in der vorgewählten Kerbe 203 sperrt.
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Um die seitliche Bewegung der Vorrichtung nach deren Einstelluntg
in der Kerbstange 200 zu verhindern, kann ein Paar Klemmring wie 205 auf der Stange
195 mit SteWlschrauben wie 206 zum Festklemmen der Ringe in jeder beliebigen Stellung
angeordnet werden. So kann einer der Klemmringe an je einer Seite der Kerbstange
200 angeordnet und in der Stellung gehalten werden, wodurch jede seitliche Bewegung
in der Richtung der größeren Achse der Stange 195 vermieden wird. Ferner ist zu
beachten, daß bei der oben beschriebenen Einrichtung die Drehung des Fötusses mittels
des Griffes 196 in keiner Weise durch die beschriebene Bauart begrenzt wird.
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Nachdem das Gelenlglied in der Kerhstange 200 in Stellung gebracht
ist, kann ein Gewicht 208 mittels einer Leine 209 an irgendeiner Stelle an der Stange
195 zwischen der Kerbstange 200 und dem Gelenk 194 aufgehängt werden. Dadurch kann
eine langsam wirkende Schwerkraft ausgeübt werden, die bei gewissen Entbindungen
von Wert sein dürfte.
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Bei anderen Entbindungen wird oft die Anwendung von Elastizitätskraft
notwendig. Eine solche kann ausgeübt werden, indem eine B;rückens,tange 210. wie
in Fig. 29 und 30 der Zeichnung dargestellt, vorgesehen wird. Zum Stützen der Brücke
kann ein vorderes
Lager 212 und ein hinteres, 214, vorgesehen werden,
zwischen denen die Brückenstange 210 gestützt wird.
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Das hintere Lager 214 kann eine Kerbstange 216 (Fig. 30) aufweisen
ähnlich der Kerbstange 200. die ihrerseits von einer Flügelmutter 218 getragen wird,
welch letztere auf einem Stützbolzen 220 aufgeschraubt wird, dessen Ende in das
Gipskorsett eingebettet werden kann, wie in Fig. 29 der Zeichnung dargestellt. Das
Ende der Brücke 210 wird von dem Ende der Kerbstange 216 aus in geeigneter Weise
getragen, wird aber, wie in der zur Erläuterung dargestellten Ausfülhrungsform gezeigt,
mittels eines Gelenks 221 mit ihr verbunden. Dieses Gelenk erlaubt die Einstellung
(Höber- und Tieferstellung) der Brücke 210. je nachdem dies bei der Entbindung erforderlich
ist.
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Das vordere I,ager 212 weist gleichfalls eine Kerbstange 222 auf,
die mittels eines Bolzens 224 getragen wird, dessen inneres Ende 225 in den Schamteil
des Gipskorsetts 202 eingebettet werden kann. Es kann eine Flügelmutter wie 226
zum Feststellen der Kerbstange verwendet werden.
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Auch die Stange 222 ist mit Kerben 223 versehen sowie mit einem Gleithalter
227 zum Festhalten des Endes der Brückenstange 210 in der Keche 223. Die Elastizitätskraft
wird ausgeübt, indem ein gestrecktes Gummiglied wie 228 um die Stange 195 des Gelenkgliedes
und die Brückenstange 210 gebunden wird. Dadurch wird der Kopf des Fötusses H nach
abwärts aus dem Geburtskanal herausgezogen.
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Indem die Brücke 210 in Bezug auf die Stange 195 veränderlich eingestellt
wird. ist es möglich, eine einstellbare Zugkraft anzuwenden. die je nach Wunsch.
nach einer der beiden Seiten des Beckens zieht. Genau so wie im Falle der Anwendung
der Schwerkraft übt auch die Anwendung der Elastizitätskraft auf den Fötuskopf einen
langsamen, allmählichen Zug in der gewünschten Richtung nach abwärts aus.
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Das in den Zeichnungen dargestellte Gipskorsett 202 bedeckt die ganze
Lumbo-Sakralgegend der Patientin und erstreckt sich nach oben bis zu den letzten
zwei Rippen und nach unten zur Sakro-Coccygeai-Verbi ndung. Ebenso bedeckt das Korsett
das innere Drittel der Glutäalregion. Doch handelt es sich hier besonders um den
Sakralteil 230 und den Schamteil 232.
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Der Sakralteil 230 gibt nicht nur einen Halt für das hintere Lager
214 der Brücke 210 in Verbindung mit dem Gelenkglied 162, sondern kann auch als
Auflage für den hinteren Teil des Rahmens 134 in Verbindung mit dem Flaschenzug
108 verwendet werden.
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In Fig. 28 der Zeichnung ist eine solche Anordnung dargestellt, die
den hinteren Teil bzw. das gekrümmte Ende des in dem Korsett 202 eingebetteten Rahmens
134 darstellt. wobei die nach außen vorstehenden Finger 146 zur starren Verankerung
des Rahmens 134 im Gipskarsett 202 dienen.
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Die bisher beschriebene Bauart hat sich hauptsächlich mit der Anwendung
zusammenwirlcender Kräfte befaßt. Wenn lediglich Zug benötigt wird, wobei die Drehung
durch die normale Arbeitseinrichtung bewirkt wird, kann diese Kraft durch die Verwendung
irgend einer Vorrichtung mit Hebelwirkung angewendet werden. wie z. B. mit einer
langen, chirurgischen Zange 232, wie in Fig. 20 der Zeichnungen dargestellt.
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Die Zange faßt die Enden der Ziehfäden 64 zwischen ihren Löffeln 234.
Die Kraft kann auch direkt durch die Hände des Geburtshelfers ausgeübt werden. wie
in der Zeichnung dargestellt.
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In Fig. 22 bis 24 der Zeichnung ist eine andere Ausführungsform der
Greifteile 44 dargestellt.
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Gleiche Teile sind mit gleichen Bezugszeichen mit dem Zusatz a bezeichnet.
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Bei dieser Ausführunigsforn weisen die einzelnen Greifelemente 44a
ein geschlossenes Glied 236 in Form eines ungleichseitigen Dreiecks mit den Seiten
238 und 240 und der Grundlinie242 auf. Das gesehlossene Glied 236 ist bogenförmig
ausgebildet, um sich der Form des Fötuskopfes anzupassen, in derselben Weise wie
die erste Ausführungsform 44. Wieder sind Ösenringe 68a und 70a an der Verbindungsecke
zwischen den Seiten und der Grundlinie des ersten und letzten Teiles vorgesehen,
durch die der Bindfaden 72a gezogen werden kann.
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Ringösen 56a sind ebenfalls vorgesehen, um das Hakenlied 52a aufzunehmen,
das dazu dient. die Glieder miteinander zu verbinden, gerade wie in der ersten Ausführungsform.
Aber im Gegensatz zur ersten Ausführungsform können die Verbindungshaken 52a an
jedem Glied in Form einer Kette wie in Fig. 23 der Zeichnung befestigt werden. Es
kann die Kette zuerst zusammengestellt und dann jedes Glied in Arbeitsstellnng gebracht
werden. und zwar immer je eines.
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Der Ziehfaden 64 a kann an dem Greifteil 44 a durch einfaches Anbinden
seines Endes an den Scheitel des Gliedes (wie in den Figuren der Zeichnung dargestellt)
befestigt werden. In jeder anderen Hinsicht wird diese Ausführungsform in derselben
Weise angewendet wie die erste.
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Wie aus der vorstehenden Beschreibung ersichtlich, vermeidet das
Gerät den Gebrauch eines langen, starren Armes wie er bei einer normalen Zange vorhanden
ist. Statt dessen weist es eine biegsame Zusammenstellung auf, so daß die Krümmung
des Geburtskanals, der Bau des Beckens und andere bisher zu beachtende einschränkende
Faktoren nicht im bisher bekannten Maße erschwerend in Erscheinung treten Mit Hilfe
dieses Gerätes können vielerlei Kräfte, wie langsam wirkende Schwerkraft und Elastizität,
in Anwendung kommen. Die Lokalisierung von Zugkräften wie bei der Zweilöffelzange
ist weitgehend ausgeschaltet. Statt dessen wird der Zug gleichmäßig auf den ganzen
Umfang des Fötuskopfes verteilt. Dabei kann aher, falls nötig, lokalisierter Zug
an jeder beliebigien Stelle ausgeübt werden.
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Auch ist ersichttlich, daß das Gerät, wenn es einmal in Stellung
gebracht und angezogen ist. keiner weiteren Kraftanwendung bedarf, um in der Arbeitssteltung
gehalten zu werden. Die einzige Kraft, die ausgeübt werden muß, dient Lediglich
dem Zweck, Zug.
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Drehung oder andere notwendige Kunstgriffe am Fötuskopf auszuführen.
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Aus der vorstehenden Beschreibung geht hervor, daß die Erfindung,
ihre Konstruktion und Zusammen stellung und vielerlei Vorteile, wie sie aus den
vorzugsweise gewählten und lediglich zur Verdeutlichung dienenden Ausführungsformen
ersichtlich sind, in den baulichen Einzelheiten Abänderungen zulassen, ohne aus
dem Rahmen der Erfindung gemäß den nachstehenden Patfentansprticihen herauszutreten.