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DE3733569C2 - - Google Patents

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DE3733569C2
DE3733569C2 DE19873733569 DE3733569A DE3733569C2 DE 3733569 C2 DE3733569 C2 DE 3733569C2 DE 19873733569 DE19873733569 DE 19873733569 DE 3733569 A DE3733569 A DE 3733569A DE 3733569 C2 DE3733569 C2 DE 3733569C2
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DE19873733569
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DE3733569A1 (de
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Norbert Dr. 7801 Umkirch De Jeckel
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Publication of DE3733569C2 publication Critical patent/DE3733569C2/de
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    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61CDENTISTRY; APPARATUS OR METHODS FOR ORAL OR DENTAL HYGIENE
    • A61C7/00Orthodontics, i.e. obtaining or maintaining the desired position of teeth, e.g. by straightening, evening, regulating, separating, or by correcting malocclusions
    • A61C7/06Extra-oral force transmitting means, i.e. means worn externally of the mouth and placing a member in the mouth under tension

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  • General Health & Medical Sciences (AREA)
  • Public Health (AREA)
  • Veterinary Medicine (AREA)
  • Orthopedics, Nursing, And Contraception (AREA)
  • Dental Tools And Instruments Or Auxiliary Dental Instruments (AREA)

Description

Die Erfindung geht aus von einer kieferorthopädischen Vorrich­ tung nach den Oberbegriffen der Ansprüche I und II und umfaßt ein Verfahren nach dem Oberbegriff des Anspruches IV.
Man kennt bereits einige kieferorthopädische Vorrichtungen zur Behandlung einzelner pathologischer Störungen im Kieferbe­ reich. Beispielsweise kennt man Kieferdehngeräte, die jedoch bislang ausschließlich zur Behandlung der Kieferklemme verwen­ det werden. Unter "Kieferklemme" versteht man die Unfähigkeit eines Patienten, den Mund (die Zahnreihen) zu öffnen. Dies zieht dann entsprechende Störungen bei der Nahrungsaufnahme, beim Kauen und beim Sprechen nach sich. Weitere Folgen einer Kieferklemme können die Unmöglichkeit einer zahnärztlichen Be­ handlung oder die einer Intubationsnarkose sein.
Die vorbekannten Kieferdehngeräte sind zielgerichtet nur für eine bestimmte therapeutische Aufgabe konstruiert und mehr oder weniger unbrauchbar, wenn die individuelle Situation des Patienten, bedingt durch bestimmte Schädigungen oder Krank­ heiten im Kieferbereich, Maßnahmen erfordern, die über die der bekannten Vorrichtungen zugrundeliegenden Aufgabe hinausgehen oder von ihr abweichen.
So kennt man bereits seit mehreren Jahrzehnten einen mediko­ mechanischen Apparat, der allein zur Behandlung der Kiefer­ klemme dient und bei dem mittels eines Elektromotors und eines Getriebes zwei in den Mund des Patienten eingeführte Stahl­ teile Mundöffnungsbewegungen erzwingen. Ferner kennt man einen Holzkreisel mit Stellgewinde, der in den Mund des Patienten eingedreht werden kann, um dadurch die Zahnreihen auseinander­ zuzwängen. Mit dem letztgenannten Gerät vergleichbar ist auch ein ebenfalls seit langer Zeit bekannter Holzkeil und ein zangenartiger Mundspanner. Diese vorbekannten Geräte weisen erhebliche Nachteile auf. Insbesondere belasten sie die Zahn­ reihen nur punktuell, so daß es an einzelnen Zähnen leicht zu Überlastungen und Beschädigungen kommen kann. Außerdem sind einige dieser Geräte nur ortsständig bzw. nicht ohne fremde Hilfe anwendbar. Außerdem erlauben diese vorbekannten Geräte keine Ergänzungen oder Modifikationen. Ein weiterer wesent­ licher Nachteil dieser bekannten Geräte ist, daß die ihnen eigene, nur in eine Richtung führende starre Kraftübertragung nicht selten tetanische und für den Patienten äußerst schmerz­ hafte Muskelkrämpfe nach sich ziehen kann, weil - was diese Vorrichtungen unberücksichtigt lassen - die sogenannten Desmo­ dontalrezeptoren des Zahnhalteapparates reaktiv eine sehr große Gegenkraft der Kaumuskulatur induzieren.
Wegen der vorerwähnten gesundheitlichen Gefahren hat man in neuerer Zeit bereits ein Kieferdehngerät geschaffen, das eine mechanische Entkopplungsvorrichtung hat. In seiner Grundkon­ struktion besteht dieses Gerät aus zwei am äußeren Ende gelen­ kig miteinander verbundenen Metallplatten sowie aus einer da­ zwischenliegenden Dehnschraube, wobei die dem Gelenk gegen­ überliegenden freien Enden der Metallplatten mit je einer Pol­ sterung versehen sind. An der Dehnschraube ist eine Entkopp­ lungsvorrichtung angebracht, mittels der im Falle eines Kram­ pfes schnell die in Richtung der Kieferdehnung vorgegebene Be­ lastung aufgehoben werden kann. Das Problem der kaumuskulären Mitreaktion unter der angewandten Dehnkraft ist damit jedoch biomechanisch noch nicht gelöst. Die in ihrer antagonistischen Wirkung sich weitgehend aufhebenden übermäßigen Kräfte werden nämlich auch über die Kiefergelenke abgeleitet, wo sie zu un­ übersehbaren Schäden führen können.
Man hat deshalb auch schon ein Kieferdehngerät geschaffen, welches kontinuierlich den während der Behandlung erreichten Mundöffnungsweiten angepaßt werden kann, das aber andererseits die entfaltete Dehnkraft nicht bloß starr auf die Zahnreihen einwirken läßt. Vielmehr sieht diese Weiterentwicklung (vgl.: Journal of Crano-Maxillo-Facial Surgery Nr. 2, 1987, S. 94 ff.) Federelemente vor, die Teil eines die Dehnkraft erzeugen­ den Abstandhalters sind und die neben der Kieferdehnung gleichzeitig den Patienten dynamische Muskelkontraktionen er­ möglichen. Mit einem solchen kontinuierlich-dynamisch arbei­ tenden Kieferdehngerät kann durch annähernd isotonische Kon­ traktion gegen den federelastischen Widerstand während der Kieferdehnung vorübergehend die Schmerzstille auf physiolo­ gischem Wege gesteigert werden. Dadurch kann beim Patient eine "Dehnungsreserve" bis zur erneuten Schmerztoleranzgrenze er­ reicht werden. Dieses kaumuskuläre Verhalten ist - mit nach­ lassender Wirkung - mehrmals wiederholbar, was einen wesent­ lichen Teil des therapeutischen Effektes ausmacht. Gleichzei­ tig kann der für den Patienten sehr unangenehme und äußerst schmerzhafte Muskelkrampf, mit dem bei Verwendung der eingangs beschriebenen Geräte jederzeit gerechnet werden muß, in prak­ tisch allen Fällen vermieden werden. Dieses kontinuierlich­ dynamische Kieferdehngerät weist zwei den Zahnkonturen des Patienten angepaßte, als Widerlager ausgebildete Zahnschienen auf, die über einen als Abstandhalter dienenden Gewindebolzen sowie zwei dazugehörige Federelemente miteinander verbunden sind. Dieses Kieferdehngerät vermeidet zwar etliche der Nach­ teile der vorbekannten Kieferdehngeräte und es ist auch in seinem Aufbau einfach, leicht zu bedienen und kann vom Patien­ ten mit sich geführt werden. Nachteilig ist jedoch, daß auch dieses kontinuierlich-dynamisch arbeitende Kieferdehngerät mit der von ihm erzeugbaren Dehnkraft nur in einem Freiheitsgrad wirksam ist.
Man kennt zwar auch bereits einen Muskeltrainer zum Trainieren der Kaumuskulatur, der aus einem festen und einem gegen Feder­ kraft verschwenkbaren, beweglichen Schenkel besteht. Dieser Muskeltrainer wird aufgrund seiner dynamischen, auf Federkraft beruhenden Wirkungsweise zur Stärkung der Kaumuskulatur ange­ wandt, zu einer kontinuierlichen Kieferdehnung fehlen diesem Gerät jedoch die Voraussetzungen; es ist ausschließlich als Muskeltrainer gedacht und kann nicht - wie die vorbeschrie­ benen Vorrichtungen - als Kieferdehngerät eingesetzt werden.
Es besteht daher die Aufgabe, eine kieferorthopädische Vor­ richtung der eingangs erwähnten Art derart zu verbessern, daß über die Behandlungsmöglichkeit einer einfachen, nur in einem Freiheitsgrad betätigbaren Kieferklemme hinaus mit der Vor­ richtung weitere kieferorthopädische Therapiemöglichkeiten durchgeführt werden können, die Vorrichtung dabei dennoch ein­ fach und leicht zu bedienen ist sowie trotz beengter Platzver­ hältnisse die notwendige Stabilität aufweist.
Eine erste Lösung dieser Aufgabe besteht bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art in den Merkmalen des Gegenstandes des Anspruches I. An eine solche kiefer­ orthopädische Vorrichtung kann bedarfsweise an Zahnschienen wenigstens eine Hilfsvorrichtung befestigt werden, die eine zwei- oder dreidimensionale Ausrichtung eines Unterkiefers er­ möglicht. Dies kann auch wahlweise zeitlich nacheinander mit einem Abstandhalter und einer Hilfsvorrichtung in Zusammenar­ beit mit den gleichen, auf den Patienten abgestimmten Zahn­ schienen erfolgen. Damit wird eine gleichzeitige Förderung einer fehlenden Vorschubbewegung oder eine Korrektur einer Seitenabweichung des Unterkiefers bei maximaler Mundöffnung begünstigt.
Eine zweite Lösung dieser Aufgabe besteht darin, daß bei einer Vorrichtung der eingangs erwähnten Art die Merkmale des Gegenstandes des Anspruchs II vorgesehen sind.
Bei einer solchen Vorrichtung können an einer oder an beiden Zahnschienen kontrolliert dreidimensionale Ausrichtkräfte von mehreren Hilfsvorrichtungen gleichzeitig ausgeübt werden, bei­ spielsweise kann gleichzeitig zwischen den beiden Zahnschienen ein für sich alleine mit einem Freiheitsgrad arbeitendes Kieferdehngerät gleichzeitig mit einer Seitenzugeinrichtung zusammenwirken.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Vorrichtung ergeben sich aus den im Anspruch III aufgeführten Merkmalen.
Der Erfindung liegt auch die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren anzugeben, nach dem kieferorthopä­ dische Vorrichtungen nach Anspruch I, II oder III gemäß einem von dessen Positionen 1 bis 4 oder 27 einfach und schnell in stabiler Weise hergestellt werden können.
Die Lösung dieser Aufgabe ergibt sich aus den im Kennzeichnungsteil von Anspruch IV angegebenen Arbeitsschritten.
Vorteilhafte Weiterbildungen des Verfahrens sind in den ein­ zelnen Merkmals-Positionen von Anspruch V aufgeführt.
Die Merkmalsgruppen des dritten Anspruches bieten insbesondere folgende Vorteile:
Die Merkmale nach Pos. 1 ermöglichen eine einfache Herstell­ barkeit der Vorrichtung und ein einfaches, dabei ausreichend sicheres Anschließen von Hilfsvorrichtungen. Die Merkmale nach Pos. 2 erleichtern die Herstellung der Vorrichtung und sind besonders platzsparend. Die Merkmale nach Pos. 3 bieten für die Zahnschienen den erwünschten guten Halt an den Zähnen, der beim Verbinden der Kiefer auch mit extraoralen Teilen der Vor­ richtung und zum Angriff von gegebenenfalls auch starken Zug­ kräften an den Kiefern, etwa bei Positionierung des Unterkie­ fers mittels eines Richtgerätes, notwendig ist. Zahnschienen gemäß Pos. 4 lassen sich besonders gut den individuellen Zahn­ konturen des jeweiligen Patienten genau anpassen und halten dann auch sicher in ihrer Gebrauchslage. Dabei können gemäß Pos. 4 hergestellte Zahnschienen raumsparend ausgebildet wer­ den, was bei den beengten Verhältnissen im Mund des Patienten wichtig ist. Das austauschbare Verbinden der zu einem Kiefer­ dehngerät gehörenden Teile gemäß Pos. 5 ermöglicht das leichte Anpassen von Einzelteilen an die Bedürfnisse des Patienten, z. B. über die Behandlungsdauer. Die Merkmale von Pos. 6 begün­ stigen, daß von einem Abstandhalter auf eine Zahnschiene aus­ geübte Kraft keine Drehkomponente erhält, welche in Richtung des Lösens der Zahnschiene aus den Zähnen wirken könnte. Aus den Merkmalen nach Pos. 7 ergibt sich eine einfache Ausbildung der Drahtbügel und diese lassen sich auch verhältnismäßig leicht mit der Zahnschiene verbinden bzw. wieder dort entfer­ nen, ohne daß die Gefahr eines unbeabsichtigten Lösens von Ab­ standhalter und Zahnschiene gegeben ist. Das erleichtert die Handhabung des Kieferdehngerätes insbesondere in Verbindung mit einer weiteren Hilfsvorrichtung, was insbesondere über eine längere Behandlungsdauer erwünscht ist. Die Merkmale der Pos. 8 und 9 ergeben eine besonders einfache Verbindungs-Kon­ struktion zur Zahnschiene, die auch leicht zu bedienen bzw. auszuwechseln ist. Dies gilt besonders, wenn der Drahtbügel gemäß Pos. 10 ausgebildet ist. Die Merkmale nach Pos. 11 machen den Federwiderstand weicher im Vergleich zu einem bloß etwa C-förmigen Drahtbügel. Außerdem drückt eine solche Feder­ wicklung die freien Enden des Federelementes gut in die offe­ nen Enden der Halterung hinein, wodurch ein sicherer Halt auch dann begünstigt wird, wenn Hilfsvorrichtungen auf das Kiefer­ dehngerät oder eine Zahnschiene einwirken. Die Federwirkungen gemäß den Pos. 10 und 11 begünstigen nicht nur dynamische Kau­ bewegungen des Patienten gegen den federelastischen Widerstand der zum Abstandhalter gehörenden Federelemente; sie sichern auch die freien Enden des jeweiligen Federelementes in der je­ weiligen Halterung gegen stärkere Zugkräfte, wie sie etwa bei Verwendung von dort angreifenden Hilfsvorrichtungen auftreten können. Die Merkmale der Pos. 12 begünstigen, daß auch durch Federwicklungen von weit ausladenden Federelementen der Rand der gegenüberliegenden Zahnschiene nicht überragt wird. Da­ durch kann sie mit einem solchen Federelement möglichst schmal gebaut werden, was dem Patienten das Tragen der Vorrichtung erleichtert. Analoges gilt für die Merkmale der 13. Position. Die Merkmale der Pos. 14 bis 17 begünstigen eine einfache Aus­ bildung sowie eine bequeme Bedienung des Kieferdehngerätes.
Die Merkmale der Pos. 18 und 19 von Anspruch III ermöglichen die Schaffung eines Kieferdehngerätes als Teil der kieferorthopä­ dischen Vorrichtung, das eine relativ flache Ausgangshöhe hat und daher besser bei einer relativ geringen Mundöffnungsweite bzw. bei geringem Abstand der Zahnschienen angewendet werden kann. Dabei ermöglicht diese Konstruktion eine Austauschbar­ keit derart, daß die gleichen Zahnschienen sowohl mit dem Ab­ standhalter nach Pos. 18 und folgende als auch mit dem vor­ stehend bereits erwähnten Abstandhalter zusammenarbeiten kann. Bei entsprechenden Therapiefortschritten kann andererseits der mit gelenkig miteinander verbundenen Schenkeln versehene, in seiner Ausgangslage besonders flache Abstandhalter gemäß Pos. 18 durch einen mit einem Gewindebolzen und besonders flachen, von Drahtbügeln gebildeten Federelementen gebildeten Abstand­ halter ersetzt werden, der u. a. die Vorteile hat, daß er in der Ebene der Mundöffnung besonders flach ist und im Bedarfs­ falle leicht mit Hilfe eines langen Gewindebolzens auf eine besonders große Öffnungsweite eingerichtet werden kann. Dabei erhält man sowohl durch die Merkmale gemäß Pos. 19 als auch die von Pos. 20 eine besonders stabile Ausführungsform des Abstandhalters. Die Merkmale jeder Position 21, 22 oder 23 be­ günstigen eine flache, stabile Bauweise des Abstandhalters. Bei der nach Pos. 23 möglichen alternativen Ausführung, wonach die Schraubendruckfeder durch ein druckelementartiges Gummi­ röhrchen ersetzt ist, erreicht man, daß dieses Kieferdehngerät insbesondere auch als Muskeltrainer eingesetzt werden kann, der vergleichsweise frühzeitig lediglich quasi-isometrische Kontraktionen zuläßt.
Die Merkmale der Pos. 24 erlauben mehrfache Ausgestaltungsmög­ lichkeiten für die Vorrichtung, da die für diesen Abstandhal­ ter vorgesehenen C-förmigen Drahtbügel ausgetauscht werden können, die selbstfedernd wirken bzw. deren Außenbereich zur Verstärkung der Federwirkung Federwicklungen aufweisen. Mittels der Merkmale gemäß Pos. 25 kann auf einfache Weise, z. B. durch Aufkleben oder Auflöten der Seitenanschläge, ein unerwünschtes Verrutschen der Oberkieferzahnschiene zum Ab­ standhalter oder auch zur Unterkieferzahnschiene verhindert werden. Die Merkmale von Pos. 26 begünstigen, daß die von dem oder den Federelement(en) entfaltete Kraft über die Zahnschie­ nen praktisch ausschließlich in eine die Zahnreihen auf Di­ stanz haltende Dehnkraft umgewandelt wird; störende, seitlich wirkende Kräfte werden weitestgehend vermieden. Die Merkmale von Pos. 27 ermöglichen auch die Behandlung zahnloser Patien­ ten, bei denen Zahnschienen wegen fehlender Zahnreihen keinen Halt finden würden.
Gelegentlich ergibt sich bei der Therapie mittels der Vorrich­ tung 1 das Problem, daß sich der Unterkiefer des Patienten z. B. während der Kieferdehnung im Verhältnis zum Oberkiefer seitlich zu verschieben sucht. Mit Hilfe der Merkmale nach Pos. 28 kann diese unerwünschte seitliche Verschiebung korri­ giert werden. Die Merkmale der Ansprüche 29 bis 31 zeigen je für sich besonders einfache Ausführungsformen für eine Seiten­ zugeinrichtung. Dabei wird auch begünstigt, daß der Patient diese selbst entfernen und wieder einbauen kann, was z. B. die Zahn- und Mundpflege erleichtert. Auch kann der Patient die Seitenzugeinrichtung selbst gemäß den Anweisungen seines Arztes regulieren, z. B. durch Auflegen eines oder mehrerer als Zugelement dienender Gummibänder.
Die Merkmale gemäß Pos. 32 verhindern, daß die Unterkiefer- Zahnschiene durch das seitliche Zugelement derart in Richtung zum Abstandhalter gezogen wird, daß die freien Enden der Drahtbügel aus der Halterung rutschen können. Gewöhnlich grei­ fen nämlich die freien Enden der etwa C-förmigen und als Lagerachsen oder Federelemente dienenden Drahtbügel in die Halterung seitlich ein. In Verbindung mit der Seitenzugein­ richtung könnte sich hier jedoch eine Störstelle in der vor­ beschriebenen Art ergeben. Die Verschiebbarkeit der Unter­ kiefer- bzw. Oberkieferzahnschiene gegenüber dem Abstandhalter wird durch die seitliche Verschiebbarkeit der Halterung in der Zahnschiene sowie die Verbindung zwischen den Drahtbügel-Enden mit der zugehörigen Halterung in gesicherter Weise erreicht.
Mittels der Merkmale nach Position 33 kann die entsprechende Zahnschiene, insbesondere die Unterkieferzahnschiene selb­ ständig mittels des Zahnschienenhalters lösbar befestigt wer­ den.
Die Kiefergelenke erfüllen bei Kaubewegungen zwei Aufgaben, nämlich zum einen eine reine Drehbewegung und anschließend - bei sich weiter öffendem Mund - eine Schub-Gleitbewegung. Mittels eines reinen Kieferdehngerätes wird allein die Dreh­ bewegung des Kiefergelenkes erzwungen bzw. gefördert. Für eine Vorverlagerung des Unterkiefers während der Kieferdehnung gibt es bisher keine therapeutischen Lösungen. Störungen dieser Ge­ lenkfunktionen können etwa bei einer einseitigen oder beidsei­ tigen Fraktur des Kiefergelenkfortsatzes mit schwerer Verlage­ rung des gebrochenen Gelenkfortsatzes auftreten. Die dadurch verlorengegangene Abstützung des aufsteigenden Unterkiefer­ astes gegenüber der Gelenkpfanne und die damit verbundene Fehlfunktion des Unterkiefers sollte durch die ärztliche Be­ handlung korrigiert und ausgeglichen werden. Die Maßnahmen nach Pos. 34 ermöglichen ein Ausrichten und Zugbeaufschlagen des Unterkiefers zumindest nach einer Richtung, z. B. nach vorne und/oder seitlich. Die Merkmale nach Pos. 35 ermöglichen auf unblutige Weise einen sicheren Halt des Richtgerätes, ohne daß es einer Schraubverbindung mit dem Schädel oder dem Kie­ ferknochen bedarf. Ein Richtgerät mit den Merkmalen nach Pos. 36 hat nur ein geringes Gewicht und kann auch vom Patienten einfach gehandhabt werden. Da als rückseitige Halterung allein ein elastisches Nackenband dient, kann das Richtgerät mit wenigen Handgriffen vom Gesicht des Patienten gelöst werden und die therapeutische Behandlung mit Hilfe des Richtgerätes wird vom Patienten als weniger belastend empfunden; ihm kann auch in Notsituationen schnell geholfen werden. Durch die Maß­ nahmen der Pos. 37 verhindert man ein Kippen des Richtgerätes, was bei seitlich daran angreifenden Zugkräften leicht ge­ schehen könnte und eine unerwünschte seitliche Vorverlagerung des Unterkiefers zumindest erschweren würde. Andererseits erreicht man, daß das Kieferdehngerät der Vorrichtung bezüg­ lich der Kaubewegungen gleichzeitig scharnierartig bewegbar fixiert ist; dies ist erforderlich, da das Kieferdehngerät auf einer kontinuierlich-dynamischen Wirkungsweise beruht und Kau­ bewegungen des Patienten während der Behandlung zulassen muß.
Ein gemäß Position 38 ausgebildetes Richtgerät erhält mit Hilfe des Zwischenstückes einen sicheren Halt. Mit den Merk­ malen gemäß Position 39 erreicht man, daß das Richtgerät vom Gesicht des Patienten im Kieferbereich auf Abstand gehalten wird.
Mittels der Merkmale der 42. Position wird u. a. ein Träger für wenigstens eine Zugelementhalterung geschaffen, auf der diese(s) in unterschiedlichen Lagen positioniert werden können. Die Merkmale des 44. Anspruchs erlauben eine Höhen- und Tiefenverstellbarkeit des Richtgerätes bzw. seines Ober­ kieferbügels und eine entsprechende Anpassung an die anato­ mischen Verhältnisse des jeweiligen Patienten. Die Merkmale der Postionen 45 erlauben ebenfalls eine einfache Anpassung des Unterkieferbügels des Richtgerätes an die anatomischen Verhältnisse des jeweiligen Patienten. Ein elastisches Zug­ element entsprechend Postion 46 dient dem Ausrichten und Zug­ beaufschlagen des Unterkiefers zumindest nach vorne und/oder seitlich. Gemäß den Merkmalen von Position 47 ist eine ein­ fache Verbindung zwischen der Unterkiefer-Zahnschiene einer­ seits und dem Unterkieferbügel andererseits durch das ela­ stische Zugelement, das beispielsweise aus einem Gummiband, Gummiring oder einer Schraubenzugfeder bestehen kann, gut mög­ lich. Bei der Ausführung gemäß Position 48 werden die Enden der Bügelschenkel sicher in der weiteren Halterung der Unter­ kiefer-Zahnschiene gehalten. Darüberhinaus gibt der Haken des Verbindungsstückes leicht in Richtung der an ihm angreifenden Zugkraft nach und richtet sich entsprechend aus.
Bei umfangreichen Operationen im Kieferbereich, beispielsweise bei Teilentfernungen des Unterkiefers wegen eines bösartigen Tumors, kann es erforderlich sein, die dreidimensionale Lage des Unterkiefers auch während der Abheilungsphase in seiner ursprünglichen Position zu sichern. Hierzu sind erhebliche Kräfte notwendig, die in der Abheilungsphase gegen narbige Verziehungen gerichtet sind. Die dazu notwendige, gezielte Ausrichtung auch großer Zugkräfte nicht nur nach vorne, son­ dern auch zu den Seiten hin, erfordert eine breite Abstützung des Richtgerätes am Körper des Patienten. Mittels der Maß­ nahmen der Position 49 wird dies ermöglicht. Dabei können die Halterungen der Zahnschienen als Verbindung zum Richtgerät bzw. zur Verankerung am Unterkiefer dienen und die Oberkiefer­ bzw. Unterkieferzahnschienen unabhängig voneinander, das heißt ohne Verbindung durch einen Abstandhalter bleiben. Bei Teil­ entfertung des Unterkiefers etwa wegen eines bösartigen Tumors muß zwar während der Abheilungsphase die dreidimensionale Lage des Unterkiefers in ursprünglicher Weise gesichert bleiben, eine Kieferklemme tritt jedoch in diesen Fällen nicht auf und ein Abstandhalter zwischen den Zahnschienen ist deshalb weder notwendig noch möglich.
Durch die Maßnahmen nach Position 50 ist eine einfache und vor allem leichte, aber dennoch stabile Brust- und/oder Schulter­ stütze für dieses Richtgerät geschaffen. Die höhen- bzw. tiefenverstellbare Verbindung des Thoraxbügels mit dem Ober­ kieferbügel und/oder dem Unterkieferbügel erlaubt es, das Richtgerät den individuellen anatomischen Verhältnissen des Patienten gut anzupassen, was auch eine stabile Abstützung der gesamten kieferorthopädischen Vorrichtung begünstigt. Bei der Ausbildung der Vorrichtung nach den Merkmalen der Positionen 53 übernimmt ein Zugbügel den Halt der Oberkiefer-Zahnschiene und der Zugbügel stellt damit, zusammen mit der Kopfkappenhal­ terung und den zugehörigen Zugelementen eine sichere, leicht zu lösende und vor allem unblutige Abstützung der Oberkiefer- Zahnschiene an den oberen Zahnreihen dar. Bei den Maßnahmen nach Position 54 dient der Innenbügel des Zugbügels als Ver­ bindung zur Halterung der Oberkiefer-Halteschiene und der Außenbügel als Verbindung zu den Zugelementen der Kopfkappen­ halterung. Dadurch, daß dabei der Innenbügel mit Halteenden in die Halterung der Oberkiefer-Zahnschiene eingreift und mit dieser nicht fest verbunden ist, erübrigt sich ein Verbiegen und Ausrichten des Innenbügels horizontal zur Kauebene, denn durch die freie Beweglichkeit der Halteenden in der Halterung richtet sich der Innenbügel entsprechend der Zugrichtung der am Außenbügel angreifenden Zugelemente von alleine aus. Durch die Maßnahmen der 56. Position wird berücksichtigt, daß das Richtgerät als zusätzliche Abstützung eine Brust- und/oder Schulterstütze aufweist, weshalb bei dieser Ausführungsform zu beachten ist, daß zwischen dem Oberkiefer und dem Brustkorb sich die frei bewegliche Wirbelsäule befindet. Dementsprechend ermöglicht das Verbindungsgelenkstück gemäß Position 56, daß der Patient nicht in ein unnatürlich starres Gerüst gezwängt wird, sondern die Verbindungsstelle zwischen Oberkiefer-Zahn­ schiene und Oberkieferbügel bei dieser Gerüstkonstruktion zu­ mindest geringfügig in allen drei Ebenen beweglich bleibt. Gleichzeitig muß die so gebildete Verbindungsstelle aber auch ein Abgleiten der Gerüstkonstruktion des Richtgerätes nach oben oder unten verhindern.
Die Maßnahmen nach Position 57 dienen, insbesondere wenn an den Halteenden Doppelschlaufen vorgesehen sind, der zusätz­ lichen Sicherung der Halteenden des Innenbügels an der Halte­ rung. Die Maßnahmen der 59. Position begünstigen, daß die am Außenbügel angreifende Zugkraft nur von der Halterung in Richtung zu den elastischen Zugelementen hin wirkt, ohne daß eine weitere, störende Kraftrichtungs-Komponente auftritt, so daß auf diese Weise die Oberkiefer-Zahnschiene sicher an die Oberkiefer-Zahnreihen gepreßt wird. Die Maßnahmen gemäß Posi­ tion 60 gewährleisten mit Hilfe des Kugelgelenkes zumindest eine geringfügige Beweglichkeit des Verbindungsgelenkstückes dort in allen drei Ebenen. Durch die Maßnahmen der Positionen 61 und 62 erreicht man einerseits eine kippsichere Anbringung des Verbindungsgelenkes, andererseits kann, etwa in einer Not­ situation, die Gerüstkonstruktion des Richtgerätes einfach und schnell vom Gesicht des Patienten entfernt werden.
Mit Hilfe des Zahnschienenhalters gemäß Position 62 kann die Unterkiefer-Zahnschiene selbständig am Unterkiefer befestigt werden. Dabei bleibt die Unterkiefer-Zahnschiene leicht lös­ bar, wie dies etwa zum Reinigen der Zähne erwünscht ist. Die Befestigung der Unterkiefer-Zahnschiene mittels eines Zahn­ schienenhalters ist angezeigt, wenn bei Verwendung des Zug­ bügels die Oberkiefer-Zahnschiene nicht mehr durch den Ab­ standhalter mit der Unterkiefer-Zahnschiene verbunden ist. In Position 63 sind Verbindungselemente zwischen Unterkiefer- Zahnschiene und Zahnschienenhalter angegeben, die einfach in der Handhabung sind und grundsätzlich auch vom Patienten selbst zusammengesetzt und auseinandergenommen werden können, was für die Zahn- und Mundpflege wesentlich ist. Die Anordnung einer Rinne zum Angreifen eines elastischen Zugelementes beim Zahnschienenhalter hat sich als vorteilhaft erwiesen. Bei einer solchen Rinne treten - im Gegensatz zu hakenförmigen An­ griffsstellen - weniger Verletzungen im Schleimhautbereich des Mundes und an den Lippen auf. Mit den Maßnahmen der Positionen 64 und 65 erreicht man, daß die Unterkiefer-Zahnschiene durch ein elastisches Zugelement nach unten auf die Unterkiefer- Zahnreihen gedrückt wird. Zwar erfolgt die Verbindung des Zahnschienenhalters an seinem unteren Ende mit den Unterkiefer auf blutige Weise, etwa durch eine sogenannte Minischraube. Ein operativer Eingriff ist in der ersten Phase der Behand­ lung, z. B. bei einer beidseitig dislozierten Kiefergelenk­ fortsatz-(Collum-)Fraktur, ohnehin erforderlich, da eine Be­ handlungsmethode in diesen Fällen eine vorübergehende Ruhig­ stellung der Kiefer im Sinne einer intermaxillären Imobili­ sation erforderlich macht. Zur vorläufigen Ruhigstellung der Kiefer kann der bereits operativ eingesetzte Zahnschienen­ halter mittels eines Gummizuges und einem entsprechenden Zahn­ schienenhalter auch am Oberkiefer und erst anschließend während der funktionellen Nachbehandlung als Verankerung der Unterkiefer-Zahnschiene verwendet werden.
Die Verbindungselemente gemäß Positionen 66 ermöglichen ein einfaches Verstellen und Ausrichten der einzelnen Bügel der Vorrichtung zueinander. Die Maßnahmen der Position 68 haben den Vorteil, daß das Richtgerät auch bei zahnlosen Patienten einen ausreichenden Halt findet.
Die Maßnahmen der ersten Position von Anspruch V begünstigt, daß die Halterung etwa parallel zu den vorderen Zähnen in der Zahnschiene zu liegen kommt. Dabei ist die Lage zwischen dem zweiten Schneidezahn und dem ersten Backenzahn der rechten und der linken Kieferhälfte wegen der vergleichsweise höheren Stabilität dieser Zähnen vorteilhaft. Die gewöhnlich mit Hilfe eines stabilen Röhrchens gebildete Halterung ergibt dann auch eine gute Form-Stabilisierungseinlage für die Zahnschiene, insbesondere im Krafteinleitungsbereich. Mit der Maßnahmen nach Position 2 von Anspruch V erreicht man, daß das die Halterung bildende Halteröhrchen seitlich verschiebbar mit der Zahnschiene verbunden wird, eine Ausführungsform, wie sie etwa bei Verwendung der Seitenzugeinrichtung gebraucht wird. Mittels der Maßnahmen nach Positionen 3 von Anspruch V er­ reicht man, daß auch mit zwei Halterungen versehene Zahn­ schienen in einem Arbeitsgang hergestellt werden können. Dabei können zwei entsprechend stabile, die beiden benachbarten Halterungen bildenden Halteröhrchen eine besonders gute Stabi­ lisierungseinlage für die jeweilige Zahnschiene ergeben.
Nachfolgend wird die Erfindung anhand vorteilhafter Aus­ führungsbeispiele in Verbindung mit der Zeichnung noch näher erläutert. Es zeigen in unterschiedlichen Maßstäben :
Fig. 1 ein in einer kieferorthopädischen Vorrichtung ein­ setzbares, in seine wesentlichen Einzelteile zer­ legtes Kieferdehngerät in Draufsicht,
Fig. 2 die Frontansicht eines zusammengesetzten Kieferdehn­ gerätes nach Fig. 1, das in einem Kiefer-Gipsabdruck eingelegt ist,
Fig. 3 eine Seitenansicht von Gipsabdruck und Kieferdehnge­ rät entsprechend Fig. 2,
Fig. 4 eine Seitenansicht eines gegenüber der Ausführung nach Fig. 1 bis 3 abgewandelten, in einer kiefer­ orthopädischen Vorrichtung einsetzbaren Kieferdehn­ gerätes in seiner flachen Ausgangsstellung,
Fig. 5 eine Seitenansicht des in Fig. 4 dargestellten Kie­ ferdehngerätes in einer Stellung mit vergrößertem Abstand der Zahnschienen,
Fig. 6 einen Querschnitt durch das Kieferdehngerät ent­ sprechend der Schnittlinie VI-VI in Fig. 4,
Fig. 7 einen Teilquerschnitt durch das Kieferdehngerät und einem Teil der daran befindlichen Zahnschienen ent­ sprechend der Schnittlinie VII-VII in Fig. 4,
Fig. 8 einen Querschnitt durch das Kieferdehngerät ent­ sprechend der Schnittlinie VIII-VIII in Fig. 4,
Fig. 9 eine Teilansicht eines etwas abgewandelten Kiefer­ dehngerätes ähnlich Fig. 1 bis 3 mit einer als Hilfs­ vorrichtung dort angebrachten Seitenzugeinrichtung in schaubildlicher Darstellung,
Fig. 10 in schaubildlicher Darstellung und stärker schema­ tisiert ein ein Kieferdehngerätes tragendes Richtge­ rät mit Schädel-Oberkiefer-Abstützung am Kopf eines Patienten,
Fig. 11 eine Schnittzeichnung eines an einem Oberkieferbügel des Richtgerätes angebrachten Zwischenstückes als Teil-Ausschnitt von Fig. 10,
Fig. 12 einen Teil-Längsschnitt durch Fortsetzungen des Unterkieferbügels zusammen mit einem im Schnitt dar­ gestellten Verbindungselement, das einen Abschnitt eines Oberkieferbügels hält, entsprechend einem ver­ größerten Ausschnitt aus Fig. 10,
Fig. 13 Teile einer auseinandergezogen dargestellten kiefer­ orthopädischen Vorrichtung mit den wesentlichen Teilen eines Kieferdehngerätes ähnlich Fig. 1 und ein an eine Oberkieferzahnschiene anschließbares Zwi­ schenstück sowie ein an eine Unterkiefer-Zahnschiene anschließbares Verbindungsstück,
Fig. 14 ein gegenüber Fig. 10 abgewandeltes Richtgerät mit Brustkorb-Oberkiefer-Abstützung in stark schemati­ sierter schaubildlicher Darstellung im Kopf- und Schulterbereich eines Patienten,
Fig. 15 einen Längsschnitt durch ein Verbindungsgelenkstück als Ausschnitt aus Fig. 14 mit daran angeschlossener Klemmgabel und Steckhülse,
Fig. 16 einen Teillängsschnitt durch einen Auflageteller und einem damit verbundenen Thoraxbügel-Abschnitt,
Fig. 17a einen Außenbügel, der mit einem einfachen Innenbügel in Verbindung steht, in perspektivischer Darstel­ lungsweise,
Fig. 17b einen Außenbügel, der mit einem Innenbügel in Verbin­ dung steht, der eine Schlaufe an der Anschlußstelle zur Oberkiefer-Zahnschiene hat, ebenfalls in per­ spektivischer Darstellungsweise,
Fig. 18 eine auf einem Unterkiefer aufgesetzte Unterkiefer- Zahnschiene, die dort mittels eines Zahnschienen­ halters festgelegt ist und
Fig. 19 eine für die Zeit des Herstellungsvorganges einer Zahnschiene auf einen Gipsabdruck fixierte Halterung.
Fig. 1 zeigt eine in Einzelteile zerlegte kieferorthopädische Vorrichtung 1 mit für die Zahnreihen als Widerlager ausgebil­ deten Zahnschienen 6. Sowohl die für den Oberkiefer vorgese­ hene Oberkiefer-Zahnschiene 6a als auch die für den Unterkie­ fer vorgesehene Unterkiefer-Zahnschiene 6b weist je eine Hal­ terung 4 auf. Die Herstellung und weitere Details der jewei­ ligen Zahnschiene 6 und ihrer Halterung werden nachstehend noch näher erläutert. Zur Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1 gehört noch ein mit der Halterung 4 verbindbarer Abstandhalter 3, wobei jede Zahnschiene 6 gegenüber dem Abstandhalter 3 ge­ lenkig verschwenkbar angeordnet ist. Es gehört mit zur Erfin­ dung, daß an der Halterung 4 mindestens einer Zahnschiene 6 wenigstens eine Hilfsvorrichtung befestigt ist. In Fig. 2 erkennt man die zusammengesetzte Vorrichtung 1 gemäß Fig. 1, wobei die Zahnschienen 6a u. 6b auf die Zahnreihen des Ober- und Unterkiefers eines Gipsabdrucks GA aufgesetzt sind. In die Halterung 4 der Oberkiefer-Zahnschiene 6a greift ein zum Ab­ standhalter 3 gehöriges Federelement 7 ein, das im wesent­ lichen durch einen Drahtbügel 7′ realisiert ist. Ebenso greift in die Halterung 4 der Unterkiefer-Zahnschiene 6b ein Feder­ element ein, das aus einem mit je einer seitlichen Federwick­ lung versehenen Drahtbügel 7′′ besteht. Die beiden Federele­ mente 7 haben je ein Gewindebohrungsteil 9 und sie stehen über einen Gewindebolzen 5, der mit seinen beiden gegenläufigen Ge­ windeabschnitten in diese Gewindebohrungsteile 9 eingreift, miteinander in Verbindung. Der Abstand der Zahnschienen 6a und 6b zueinander (vgl. Fig. 2 u. 3) ist durch Verdrehen des Ge­ windebolzens 5 kontinuierlich zu verändern. Wie insbesondere aus Fig. 1 bis 3 gut erkennbar, ist in jeder Zahnschiene 6 etwa parallel zur Halterung 4 eine weitere Halterung 2 ange­ bracht. Sie besteht aus einem Röhrchen 2′ mit seitlich offenen Enden. Der mit der Oberkiefer-Zahnschiene 6 verbundene Draht­ bügel 7′ ist im wesentlichen C-förmig ausgebildet. Gemäß Fig. 2 u. 3 greift er mit seinen freien Enden in die ebenfalls - rohrartig ausgebildete Halterung 4 der Oberkiefer-Zahnschiene 6a ein. Analoges gilt für den Drahtbügel 7′, der an jeder Seite an seinem Außenbereich eine Federwicklung 8 aufweist. Dieser Drahbügel 7′′ federt infolge dieser Drahtwicklung 8 etwas weicher ab als der Federbügel 7′, an dem eine solche Federwicklung fehlt. Dessen Federwirkung kommt erst dann zum Tragen, wenn die Federwirkung des mit den Federwicklungen 8 versehenen Drahtbügels 7′′ annähernd ausgenützt ist. Der Ab­ stand, den der Abstandhalter 3 zwischen den beiden Zahn­ schienen aufrecht erhält, kann über einen Knebel 10, der zum Verdrehen des Gewindebolzens 5 dient, kontinuierlich verändet werden. Durch eine Vergrößerung der Erstreckung des Abstand­ halters 3 kann auch dessen Dehnkraft kontinuierlich verändert werden. Jede Zahnschiene 6 ist gegenüber dem Abstandhalter, seinem oder einem anderen daran anschließenden Drahtbügel 7′ verschwenkbar ausgebildet.
In Verbindung mit Fig. 9 ist nun gut erkennbar, daß an der Halterung 4 der Vorrichtung 1 eine Hilfsvorrichtung befestigt ist, und zwar eine Seitenzugeinrichtung 22. Man erkennt in der Teilansicht nach Fig. 9 gut einen vergrößert dargestellten Teil der Unterkiefer-Zahnschiene 6b, die mit einer Halterung 4 und einer weiteren Halterung 2 verbunden ist. Die weitere Hal­ terung 2 wird dabei von einem Zusatzröhrchen 2′ gebildet, das im wesentlichen paralle und außenseits der Halterung 4 in der Unterkiefer-Zahnschine 6b gehalten ist. In die Halterung 4 greift der mit Federwicklungen 8 versehene Drahtbügel 7′′ ein. Im Gewindebohrungsteil 9 des Federelementes 7 ist das eine Ende des Gewindebolzens 5 eingeschraubt. Die Seitenzugeinrich­ tung 22 besteht im wesentlichen aus einem Draht 22a und einem elastischen Zugelement 23. Dabei ist die Unterkiefer-Zahn­ schine 6b relativ zum Abstandhalter 3 seitlich verschiebbar. Der Draht 22a ist an seinem einen Ende S-förmig ausgebildet und mit seinem anderen Ende in die weitere Halterung 2 bis zu einem Anschlag 24 des Drahtes 22a eingeschoben. Dabei ist dieser Anschlag als bogenförmige Verkrümmung des Drahtes 22a ausgebildet. Am anschlagseitigen Ende des Drahtes 22a greift ein Zugelement an, das im Ausführungsbeispiel von einem Gummi­ band 23′ gebildet wird und mit der dem S-förmigen Endes des Drahtes 22a gegenüberliegenden Seite des ihm benachbarten Teils des Drahtbügels 7′′ verbunden ist. Dementsprechend kann an die Unterkiefer-Zahnschiene 6b der Vorrichtung 1 neben dem Abstandhalter gleichzeitig die Seitenzugeinrichtung 22 angrei­ fen und entsprechend auf den Unterkiefer einwirken. Die Kraft­ einwirkung, welche die Vorrichtung auf den Unterkiefer ausüben soll, kann sowohl bezüglich der Richtung der Kaubewegung als auch bezüglich der Wirkungsrichtung der Seitenzugeinrichtung 22 auf die individuell erforderlichen Verhältnisse des Patien­ ten eingestellt werden. In Fig. 9 ist die Seitenzugeinrichtung 22 an der linken Seite der Halterung 4 und der weiteren Halte­ rung 2 angebracht; die Seitenzugeinrichtung kann auch auf der rechten Seite der Halterungen 4 u. 2 analog angebracht werden, so daß dann die von der Seitenzugeinrichtung 22 aufgebrachten Kräfte analog entgegengesetzt gegenüber dem Ausführungsbei­ spiel nach Fig. 9 wirken. Änderungen an der Seitenzugeinrich­ tung 22 sind dazu nicht erforderlich; sie braucht nur anders zusammengesetzt zu werden.
Fig. 10 zeigt eine abgewandelte Hilfsvorrichtung in Form eines Richtgerätes 25, das mit wenigstens einer Zahnschiene 6 zusam­ menarbeitet. Dieses Richtgerät 25 ist haltemaskenartig mit zu­ mindest an Teilbereichen des Kopfes des Patienten angepaßten und dort anliegenden Abstützungen versehen. Dabei besteht das Richtgerät im wesentlichen aus einem Unterkieferbügel 26, einem Oberkieferbügel 27 sowie einem elastischen Nackenband, das als rückseitige Halterung dient. Eine zusätzliche Schädel­ abstützung für dieses Richtgerät 25 übernimmt ein Stirnband 67. Das Richtgerät 25 dient dem Ausrichten und Zugbeauf­ schlagen des Unterkiefers zumindest nach vorne und/oder seit­ lich. Dazu sind elastische Zugelemente 36 vorgesehen, die bei­ spielsweise aus Gummibändern, Gummiringen oder Schraubenzug­ federn bestehen können. Die Zugelemente 26 ziehen dabei über ein hakenförmig ausgebildetes Verbindungsstück 37, die in Fig. 10 der besseren Übersicht halber nicht dargestellte, aber in Fig. 9 gut erkennbare Unterkiefer-Zahnschiene 6b nach vorne und/oder seitlich. Die Zugelemente 36 sind dabei über eine oder mehrere Zugelement-Halterungen 38 mit dem Unterkiefer­ bügel 26 verbunden.
Der Unterkieferbügel 26 ist im Bereich des Unterkiefers etwa halbkreisförmig ausgebildet und umgibt diesen Unterkiefer formangepaßt und mit Abstand. Etwa im Bereich der Kieferge­ lenke geht er in gerade, am Schläfenbereich nach oben vorbei­ führende Fortsetzungen 34 über. Mit diesen Fortsetzungen 34 ist der Oberkieferbügel 27 durch Verbindungselemente 36 höhen- und auch tiefenverstellbar, nachstehend kurz "höhenverstell­ bar" genannt, verbunden, was jedoch - auf den Patienten be­ zogen - "nach vorwärts" oder "nach rückwärts" bedeutet.
Die in Fig. 10 ebenfalls der Übersichtlichkeit wegen nicht dargestellte Oberkiefer-Zahnschiene 6a ist mit der den Ober­ kiefer- bzw. Unterkieferbügel 27 bzw. 26 aufweisenden Gerüst­ konstruktion des Richtgerätes 25 durch ein Zwischenstück 29 verbunden. Dieses ist mit seinen beiden dem Oberkieferbügel 27 zugewandten Enden in eine dort befestigte Bügelhalterung 30 eingeschoben (vgl. Fig. 10 u. 11).
Bei Verbindung des Richtgerätes 25 mit Schädel-Oberkiefer-Ab­ stützung zu den Zahnreihen des Patienten verwendet man häufig ein Kieferdehngerät 3 oder 3a, wie es in Fig. 1 bis 3 oder Fig. 4 bis 8 dargestellt und nachstehend noch näher beschrie­ ben ist. Ein Richtgerät (vgl. Fig. 10) kann vorteilhafterweise angewendet werden, wenn beim Patienten auch eine Kieferklemme vorhanden ist. Dabei haben die elastischen Zugelemente 36 des Richtgerätes 25 die zusätzliche Funktion, auch die Gleitbe­ wegungen der Kiefergelenke zu fördern.
Fig. 11 zeigt Einzelheiten der Verbindung des Zwischenstückes 29 mit dem Oberkieferbügel 27 mit Hilfe einer Bügelhalterung 30. Der Oberkieferbügel 27 ist an dieser Stelle mit einer Ab­ flachung 33 versehen, auf die von unten eine Stellschraube 32 angreift. Die Abflachung 33 dient dazu, daß das Richtgerät 25 nicht nach oben oder unten abrutscht, wie dies bei einem run­ den Querschnitt des Unterkieferbügels möglich wäre. Die beiden den Unterkieferbügel 26 zugewandten Enden des Zwischenstückes 29 sind in zwei Hülsen 130 oder gegebenenfalls auch Bohrungen der Bügelhalterung 30 eingeschoben. Die Stellschraube 32 oder dergleichen Klemmelement und der Oberkieferbügel 27 mit einer darauf abgestimmten Abflachung 33 bilden also eine Seitenarre­ tiereinrichtung 131, die ein unerwünschtes Verschwenken der Bügelhalterung 30 verhindert. Dadurch, daß das Zwischenstück 29 mittels zweier Enden mit dem Oberkieferbügel 27 verbunden ist, besteht eine in Seitenrichtung kippsichere Verbindung.
Fig. 12 zeigt im Schnitt ein Bügel-Verbindungselement 35. Dieses verbindet hier den Oberkieferbügel 27 der Fortsetzung 34 des im übrigen in dieser Figur nicht abgebildeten Unter­ kieferbügels 26. Das Bügel-Verbindungselement 35, hier auch kurz "Verbindungselement 35" genannt, wird dabei im wesent­ lichen durch zwei überkreuzt und versetzt zueinander verlau­ fende Verbindungshülsen 63a, 63b gebildet. Stellschrauben 32 gewährleisten die Höhen- und Tiefenverstellbarkeit der Bügel­ elemente.
Fig. 13 zeigt von der Vorrichtung 1 in auseinandergezogener Darstellunsweise die Oberkiefer-Zahnschiene 6a, den Abstand­ halter 3 und die Unterkiefer-Zahnschiene 6b in Verbindung mit dem Zwischenstück 29 und einem Verbindungsstück 37. Soweit es die Teile 3 bis 10 anbetrifft, entspricht das Mittelteil von Fig. 13 der Fig. 1. In Fig. 13 ist gut erkennbar, daß das Zwischenstück 29 klammerartig ausgebildet ist, was einen sicheren Halt der in die Zusatzhalterung 2 der Unterkiefer- Zahnschine 6 eingreifenden Enden gewährleistet. Mittels seines Zwischenstück-Anschlages 31 hält das Zwischenstück 29 das Richtgerät 25 vom Gesicht des Patienten im Kiefernbereich auf vorgegebenem Abstand (vgl. Fig. 10 bis 14). Das Verbindungs­ stück 37 (Fig. 10 u. 13) weist einen Haken 72 auf und greift mit den Enden seiner sich überkreuzenden Bügelschenkel 39 in die weitere Halterung 2 der Unterkieferzahnschiene 6b ein. Wegen der überkreuzten Ausbildung der Bügelschenkel 39 kann sich das Verbindungsstück 37 entsprechend der an dem Haken 72 angreifenden Kräfte ausrichten. Außerdem hält diese Ausführung die Enden der Bügelschenkel 39 auch bei Auftreten größerer Zugkräfte sicher in den offenen Enden der weiteren Halterung 2.
Fig. 14 zeigt ein gegenüber Fig. 10 etwas abgewandeltes Richt­ gerät 25a mit einer zusätzlichen Brust- und/oder Schulter­ stütze. Es besteht im wesentlichen aus einem als Bruststütze dienenden Thoraxbügel 40, einem Oberkieferbügel 27, einem Unterkieferbügel 26 sowie aus einer Kopfkappenhalterung 44 mit Zugelementen 45. Diese sind im Ausführungsbeispiel durch Gummiketten realisiert. Die aus dem Oberkieferbügel 27, dem Unterkieferbügel 26 und dem Thoraxbügel 40 gebildete Gerüst­ konstruktion des Richtgerätes 25a greift an (in Fig. 14 nicht abgebildeten) unabhängig voneinander ausgebildeten und befe­ stigten Oberkiefer- bzw. Unterkiefer-Zahnschienen 6a und 6b über ein Verbindungsgelenk 50 bzw. das Verbindungsstück 37 zumindest mittelbar an. Das Verbindungsstück 37 ist auf der einen Seite als Steckbolzen zum Steckverbinden mit einer mit dem Oberkieferbügel 27 verbundenen Steckhülse 57 ausgebildet und auf der anderen Seite über einen Zugbügel 43 mit der Ober­ kiefer-Zahnschiene 6a lösbar verbunden. Der Zugbügel 43 (Fig. 14 u. 17) besteht aus einem Innenbügel 45 sowie aus einem den Oberkiefer mit Abstand umgebenden Außenbügel 48. Außen- und Innenbügel 48 u. 47 sind an einer Verbindungsstelle 49 fest miteinander verbunden, an der auch ein Verbindungsgelenk 50 angreift. Die Halteenden 46 des Innenbügels 47 sind in die offenen Enden der rohrartigen Halterung 4 der Oberkiefer- Zahnschiene 6a eingesteckt. Der Außenbügel 48 ist an seinen freien Enden schräg nach oben abgewinkelt. An diesen Enden greifen die elastischen Zugelemente 45 der Kopfkappenhalterung 44 an und ziehen damit gleichzeitig den Zugbügel 43 und somit auch die damit verbundene Oberkiefer-Zahnschiene 6a gegen die oberen Zahnreihen.
Das in Fig. 14 abgebildete Richtgerät 25 mit Brustkorb-Abstüt­ zung dient der Sicherung der dreidimensionalen Lage des Unter­ kiefers, beispielsweise bei Teilentfernungen etwa wegen eines bösartigen Tumors, während der Abheilungsphase. Hierzu sind erhebliche Kräfte notwendig, die in der Abheilungsphase gegen narbige Verziehungen gerichtet sind. Die Zugkräfte werden auch hier durch elastische Zugelemente 36 entwickelt, die im Unter­ kieferbügel 26 durch Zugelement-Halterungen 38 und mit der Unterkiefer-Zahnschiene 6b durch das Verbindungsstück 37 ver­ bunden sind. Die Zugelement-Halterungen 38 lassen sich auf dem halbkreisförmigen Teil des Unterkieferbügels 26 beliebig po­ sitionieren, so daß die Zugkräfte wahlweise nach vorne oder seitlich ausgerüstet werden können.
Das etwas abgewandelte Richtgerät 25a gemäß Fig. 14, welches eine Brustkorb-Oberkiefer-Abstützung hat, wird in Therapie­ fällen angewendet, in denen beim Patienten keine Kieferklemme aufgetreten ist. Die Verbindung des Richtgerätes 25a mit den Zahnreihen eines solchen Patienten über ein Kieferdehngerät ist daher zeitweise weder notwendig noch möglich, jedoch fin­ den die Zahnschienen 6a oder 6b Verwendung.
Da sich beim Patienten zwischen dem Oberkiefer und dem Brust­ korb die freibewegliche Wirbelsäule befindet, ist auch das Verbindungsgelenkstück 50 mittels eines Kugelgelenkes 68 so ausgestaltet, daß es zumindest geringfügig in allen drei Ebe­ nen beweglich ist, aber dennoch ein Abgleiten der Gerüstkon­ struktion nach oben oder unten verhindert. Das Verbindungs­ gelenkstück 50 (Fig. 14 u. 15) hat an seinem einen Ende einen Steckbolzen 56, der bis zu am Steckbolzen 56 befestigten Steckbolzen-Anschlägen 69 in die mit dem Oberkieferbügel 27 verbundene Steckhülse 57 eingeschoben ist. An seinem anderen Ende hat das Verbindungsgelenkstück 50 eine Klemmgabel 53, die über eine Klemmschraube 54 mit der abgeflachten Verbindungs­ stelle 49 des Zugbügels 53 verbunden ist (Fig. 15 bis 17). Zwischen diesen beiden Enden des Verbindungsgelenkstückes 50 sitzt das Kugelgelenk 68.
Der Thoraxbügel 40 ist in Brusthöhe beidseitig mit Auflagetel­ lern 41 ausgestattet (Fig. 14 u. 16), die dem Thoraxbügel 40 mit einer Auflagefläche 42 am Körper des Patienten abstützen. Mit Hilfe von Stellschrauben 32 kann sowohl die Auflagefläche 42 als auch der gesamte Auflageteller 41 verstellt und in unterschiedlichen Lagen festgelegt werden.
In den Fig. 17a und 17b ist der bereits in Verbindung mit Fig. 14 erwähnte Innenbügel 47 in vergrößertem Maßstab darge­ stellt. Man erkennt bei Fig. 17b gut, daß der Innenbügel 47 in Höhe seiner Halteenden 46 je mit einer Schlaufe 51 versehen ist, welche die Halteenden 46 in der Halterung 4 auch beim Auftreten von starken Zugkräften sichert und auch das einfache Einstecken der Halteenden 46 in die Halterung 4 begünstigt. Außerdem ist bei den Fig. 17a u. 17b an der Verbindungs­ stelle 49 von Außenbügel 48 und Innenbügel 47 die Abflachung 56 erkennbar, an welche die Klemmgabel 53 (Fig. 15) angreift. Die freien Enden 148 des Außenbügels 48 sind in der Höhe einer der Längsachse der Halterung 4 entsprechenden Linie L schräg nach oben zur Kopfkappenhalterung 44 hin abgewinkelt (Fig. 17b u. 14).
Fig. 18 zeigt in Frontansicht einen am Unterkiefer UK befe­ stigten Zahnschienenhalter 58. Er ist - in Draufsicht gesehen - etwa T-förmig ausgebildet, wobei sein horizontal orientier­ ter T-Querbalken etwa parallel zur Halterung 4 der Unterkie­ fer-Zahnschiene 6b verläuft und auch etwa dieselbe Länge wie diese Halterung 4 hat. Die Verankerungshäkchen 60 ragen also mit ihren hakenförmigen Enden aus den beiden Seiten der Halte­ rung 4 heraus und sie bilden jeweils ein Widerlager für ein elastisches Zugelement 59, das mit seinem Mittelteil an zwei hakenartigen Rinnen 61 des Zahnschienenhalters 58 eingreift. Diese Rinnen 61 liegen dabei an den beiden horizontalen Enden des Querbalkens des T-förmigen Zahnschienenhalters 58, so daß dort auch ein rinnenfreies Mittelstück verbleibt, an dem der Patient mit bloßem Finger das in Fig. 18 teilweise gestrichelt erkennbare elastische Zugelement 59 aus den Rinnen 61 entfer­ nen kann. Man erhält auf diese Weise eine auch vom Patienten selbst leicht lösbare Verbindung zwischen der Unterkiefer- Zahnschiene 6b und dem gewöhnlich für eine längere Zeit am Kiefer befestigten Zahnschienenhalter 58. Dessen verbleibendes Ende 70 ist nämlich gewöhnlich während einer Operation zumin­ dest teilweise unter die Schleimhaut O (Fig. 18) gelegt und fest mit dem Unterkiefer UK verbunden worden.
Es kannt auch erwünscht sein, daß beide Kiefer ruhiggestellt werden sollen. In diesem Falle kann man zwei T-förmige Zahn­ schienenhalter 58 vorsehen, die am Ober- und am Unterkiefer des Patienten etwa spiegelbildlich zueinander zu befestigen sind. Dann werden dabei diese beiden Zahnschienenhalter 58 mit einem Draht oder einem elastischen Zugelement miteinander verbunden.
Aus Fig 19 ist zu entnehmen, wie in einem einfach Her­ stellungsverfahren die Halterung 4 zusammen mit der jewei­ ligen Zahnschiene 6 herstellbar ist. Die spätere Halterung 4 wird von einem stabilen Rohrstück gebildet. Dieses wird zunächst durch einen Wachstropfen 73 auf zwei sich ent­ sprechende Stellen eines Gipsabdruckes GA vorübergehend fixiert. Dies erfolgt vorzugsweise jeweils zwischen dem i.d.R. vergleichsweise stabilen zweiten Schneidezahn 65 und dem benachbarten i.d.R. ebenfalls stabilen Eckzahn 66 jeder Kieferhälfte. Anschließend wird in einem Arbeitsgang, während des Herstellens der Zahnschiene 6 bei einem Tief­ ziehverfahren - die Halterung 4 in Kunststoffmaterial der entstehenden Zahnschiene eingebettet. Soll eine Zahnschiene 6 neben der Halterung 4 zusätzlich eine weitere Halterung 2 aufweisen, kann auch diese weitere Halterung 2 in gleicher Weise unmittelbar und gleichzeitig in das Zahnschienenmate­ rial beim Tiefziehen eingebettet werden. Die weitere Halte­ rung 2 besteht gewöhnlich ebenfalls aus einem stabilen Röhrchen 2′. Verwendet man, was vorteilhaft ist, für die Halterung 4 und die weitere Halterung 2 Röhrchen von genü­ gender Eigenstabilität, dienen diese bedarfsweise auch noch als Stabilisierungseinlage für diese Zahnschiene 6. Ist erwünscht, daß ein die Halterung 4 bildendes Halteröhr­ chen 4′ innerhalb der Zahnschiene verschiebbar oder ent­ nehmbar sein soll, wird das Halteröhrchen 4′ vor dem Tief­ ziehvorgang mi einem Trennmittel beschichtet. Analoges gilt bezüglich eines Halteröhrchens 2′.
Beim Anbringen von mehreren Halterungen 4 u. 2 an einer Zahnschiene 4 ist es nicht nur aus Platzgründen zweckmäßig, wenn die weitere Halterung 2 etwa parallel zur Halterung 4 angebracht ist. Das Herstellungsverfahren vereinfacht sich durch diese Parallel-Anordnung und auch die Handhabung der kieferorthopädischen Vorrichtung beim Verbinden von einzel­ nen Vorrichtungsteilen mit der jeweiligen Halterung 4 und/ oder 2 wird dadurch einfacher. Die Zahnschiene 6 mit ihrer Halterung 4 und/oder 2 wird auf einem Gipsabdruck herge­ stellt, der die individuellen Zahnkonturen des jeweiligen Patienten aufweist. Dementsprechend erhält man auch die Zahnschienen, die den individuellen Zahnkonturen des jewei­ ligen Patienten nachgebildet sind. Die im Betrieb der kie­ ferorthopädischen Vorrichtung 1 über die Zahnschienen 6 auf die Zähne des Patienten einzuleitenden Kräfte können dem­ entsprechend günstig auf vergleichsweise große Kraftüber­ tragungsflächen übertragen werden.

Claims (5)

  1. I. Kieferorthopädische Vorrichtung mit Zahnschienen, die als Widerlager für die Zahnreihen ausgebildet sind und von denen zumindest eine Zahnschiene auf die Zahnreihe des Unterkiefers und wenigstens eine weitere Zahnschiene auf die Zahnreihe des Oberkiefers aufsetzbar sind, sowie mit einem verstellbaren Abstandhalter, welcher zwischen dem Ober- und dem Unterkiefer wirkt und mit an den Zahnschienen vorgesehenen Halterungen verbunden ist, dadurch gekennzeichnet, daß der Abstandhalter (3, 3a) mit den Halterungen (4) verbindbar ist und daß der Abstandhalter (3, 3a) gegen eine Kieferorthopädische Hilfstvorrichtung (25a, 43, 58 bis 61) austauschbar ist, die an der Halterung (4) mindestens einer Zahnschiene (6a, 6b) angreift.
  2. II. Kieferorthopädische Vorrichtung nach dem Oberbegriff von Anspruch I, dadurch gekennzeichnet, daß an zumindest einer Zahnschiene (6a, 6b) wenigstens eine Zusatzhalterung (2) für die Befestigung der kieferorthopädischen Hilfsvorrichtung(en) (22, 25, 43, 58 bis 61) vorgesehen ist, die an der ihr zugeordneten Zahnschiene (6a, 6b) so angreift, daß eine kontrolliert dreidimensionale Kraftübertragung möglich ist.
  3. III. Kieferorthopädische Vorrichtung nach Anspruch I oder II, wahlweise kombiniert mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale:
    • 1. Die weitere Halterung (2) besteht aus einem an einer Zahnschiene (6) angebrachten Zusatzröhrchen (2);
    • 2. die weitere Halterung (2) ist etwa parallel zu einer Halterung (4) angebracht.
    • 3. Die Zahnschienen (6) sind den individuellen Zahnkon­ turen des jeweiligen Patienten nachgebildet.
    • 4. Die Zahnschienen (6) sind als tiefgezogene Kunststoff­ schienen ausgebildet.
    • 5. Die Zahnschienen (6), der Abstandhalter (3) und ein da­ zugehöriges Federelement (7) sind austauschbar mit­ einander verbunden.
    • 6. Jede Zahnschiene (6) ist gegenüber dem Abstandhalter (3) gelenkig verschwenkbar angeordnet.
    • 7. Der Abstandhalter (3) ist über wenigstens einen Draht­ bügel (7′) mit den Zahnschienen (6) verbunden und die freien Enden des Drahtbügels (7′) greifen in die Enden der an den Zahnschienen (6) angebrachten Halterungen (4) ein.
    • 8. Wenigstens ein Drahtbügel (7′) des Abstandhalters (3) ist C-förmig ausgebildet.
    • 9. Zwei Drahtbügel (7′) greifen mit ihren freien Enden in die Enden der an den Zahnschienen (6) angebrachten Hal­ terungen (4) ein.
    • 10. Zumindest einer der Drahtbügel (7′) ist federelastisch als Federelement (7) ausgebildet.
    • 11. An wenigstens einem der Federelemente (7) ist seitlich am Außenbereich wenigstens eine Federwicklung (8) vor­ gesehen.
    • 12. Jedes Federelement (7) ist an den beiden Seiten seines Außenbereiches etwa an der Stelle abgewinkelt, an der das Federelement (7) den äußeren Rand der benachbarten Halterung (4 oder 2) überragt.
    • 13. Jedes Federelement (7) ist an den beiden Seiten seines Außenbereiches, an welcher das Federelement (7) den äußeren Rand der benachbarten Zahnschiene (6) überragt, in einem stumpfen Winkel von mindestens 90° abgewin­ kelt.
    • 14. Der Abstandhalter (3) ist bezüglich des Abstandes der Zahnschienen (6) kontinuierlich verstellbar.
    • 15. Der Abstandhalter (3) weist einen Gewindebolzen (5) mit gegenläufigen Gewindesteigungen auf, die mit Gewinde­ bohrungsteilen (9) zusammenarbeiten, welche mit den Zahnschienen (6) verbunden sind.
    • 16. Die Gewindesteigungen der Gewinden des Gewindebolzens (5) liegen in einem Bereich von 0,15 bis 0,35 mm.
    • 17. An dem Gewindebolzen (5) ist als Verdrehmittel ein Knebel (10) angeordnet.
    • 18. Wenigstens zwei gelenkig miteinander verbundene Schen­ kel (11) bilden einen Abstandhalter (3a), der durch wenigstens ein Federelement (7) in Spreizstellung der oberen und unteren Zahnschiene (6) druckbeaufschlagt ist, wobei die Schenkel (11) des Abstandhalters (3a) mit den Zahnschienen (6) verbunden sind.
    • 19. Der Abstandhalter (3a) hat vier gelenkig und parallelo­ grammartig miteinander verbundene Schenkel (11), wobei diese an ihren äußeren, jeweils den Zahnschienen (6) zugewandten Enden mit diesen über Lagerachsen (12) ver­ bunden sind und die Schenkel (11) im Mittelbereich des Abstandhalters (3a) jeweils paarweise über Gelenkachsen (13) miteinander in Verbindung stehen;
    • 20. Die Gelenkachsen (13) des Abstandhalters (3a) sind durch wenigstens einen Verbindungsstab (14) miteinander verbunden, der die Schenkel (11) gegeneinander ab­ stützt.
    • 21. Der Verbindungsstab (14) des Abstandhalters (3a), der die Gelenkachsen (13) miteinander verbindet und letztere durch radiale Querbohrungen (17) durchsetzt, weist an seinem einen Ende ein festes Widerlager (15) für den einen Gelenkbereich und an seinem anderen, in Betriebszustellung mundauswärts gerichteten Ende ein verstellbares Widerlager (16) für den anderen Gelenk­ bereich auf.
    • 22. Das feste und das verstellbare Widerlager (15, 16) zwischen den Gelenkachsen (13) sitzt auf dem Verbin­ dungsstab (14) des Abstandhalters (3a) und ein Feder­ element (7) drückt die Gelenkachsen (13) bis zu den Widerlagern (15, 16).
    • 23. Die Gelenkachsen (13) zwischen den außen befestigten Widerlagern (15, 16) sind auf dem Verbindungsstab (14) beweglich angeordnet und eine Schraubendruckfeder (19) oder ein druckelementartiges Gummiröhrchen ist als Federelement (7) zumindest zwischen einem der Wider­ lager (15, 16) und der benachbarten Gelenkachse (13) auf den Verbindungsstab (14) angeordnet.
    • 24. Die Lagerachsen (12) des Abstandhalters (3a), welche die Schenkel (11) an ihren den Zahnschienen (6) zuge­ wandten Enden miteinander verbinden, sind als C-förmige Drahtbügel ausgebildet, deren freie Enden in den mit den Zahnschienen (6) verbundenen Halterungen (4) ein­ greifen.
    • 25. Die Schenkel (11) des Abstandhalters (3a) sind mittels auf den Lagerachsen (12) festgelegten Seitenanschlägen (21) etwa mittig gehalten.
    • 26. Zumindest die mittelbar mit den Zahnschienen (6) ver­ bundenen Schenkelenden der Schenkel (11) liegen in einer Linie, die etwa senkrecht zur Kauebene steht.
    • 27. Anstelle von Zahnschienen dienen Prothesenbasisplatten als Widerlager bei der Vorrichtung (1), wobei an den Prothesenbasisplatten jeweils wenigstens eine Halterung (4 und/oder 2) befestigt ist.
    • 28. Die Unterkiefer-Zahnschiene (6b) ist relativ zum Ab­ standhalter (3) seitlich verschiebbar und eine Seiten­ zugeinrichtung (22) ist mit der weiteren Halterung (2) kuppelbar.
    • 29. Die Seitenzugeinrichtung (22) besteht im wesentlichen aus einem Draht (22a) und einem elastischen Zugelement (23), wobei der Draht an seinem einen Ende S-förmig ausgebildet ist und mit seinem anderen Ende wahlweise von rechts oder links in die weitere Halterung (2) bis zu einem Anschlag (24) einschiebbar ist, und wobei das Zugelement (23) vom S-förmigen Ende des Drahtes (22a) mit der gegenüberliegenden Seite des ihm benachbarten Teiles (7) des Abstandhalters (3) verbunden ist.
    • 30. Das elastische Zugelement (23) der Seitenzugeinrichtung (22) ist als Gummiband (23′) oder als Feder ausge­ bildet.
    • 31. Der Anschlag (24) des Drahtes (22a) der Seitenzugein­ richtung (22) ist als bogenförmige Verkrümmung des Drahtes (22a) ausgebildet.
    • 32. Wenigstens eine der Halterungen (4) ist seitlich ver­ schiebbar in der jeweils zugehörigen Zahnschiene (6) gelagert und der oder die zum Abstandhalter (3) zuge­ hörigen, diesen mit den Zahnschienen (6) verbindenden Drahtbügel (7′) sind mit ihren freien Enden an der je­ weils zugehörigen Halterung (4) festgelegt.
    • 33. Die Vorrichtung (1) weist ein wenigstens einen T-för­ migen Zahnschienenhalter (58) auf, der am Ober- oder Unterkiefer des Patienten befestigbar und mit einer Zahnschiene (6) verbindbar ist.
    • 34. Die Halterung (4 und/oder 2) der Vorrichtung (1) steht mit einem Richtgerät (25) zum Ausrichten und Zugbeauf­ schlagen des Unterkiefers in Verbindung.
    • 35. Das Richtgerät (25) ist haltemaskenartig mit zumindest an Teilbereichen des Kopfes angepaßten und dort an­ liegenden Abstützungen versehen.
    • 36. Das Richtgerät (25) weist einen mit Abstand zum Unter­ kiefer verlaufenden Unterkieferbügel (26), einen mit Abstand zum Oberkiefer verlaufenden Oberkieferbügel (27) sowie ein als rückseitige Halterung dienendes ela­ stisches Nackenband (28) auf.
    • 37. Bei der Vorrichtung (1) ist der Abstandhalter (3) mit dem Oberkieferbügel (27) des Richtgerätes (25) über ein Zwischenstück (29) verbunden, welches den Abstandhalter (3) in Seitenrichtung weitgehend starr und bezüglich der Kaubewegung scharnierartig bewegbar festlegt und das Richtgerät (25) vom Gesicht des Patienten im Kie­ ferbereich auf Abstand hält.
    • 38. Das mit dem Richtgerät (25) verbundene Zwischenstück (29) ist klammerartig ausgebildet und greift mit seinen beiden dem Abstandhalter (3) zugewandten Enden in eine an der Oberkieferzahnschiene (6a) angebrachte weitere Halterung (2) ein, wobei die gegenüberliegenden beiden äußeren Enden des Zwischenstückes (29) mit einer am Oberkieferbügel (27) des Richtgerätes (25) angebrachten Bügelhalterung (30) in Verbindung steht.
    • 39. Das Zwischenstück (29) hat einen Zwischenstück-Anschlag (31) und ist bis zu diesem in die Bügelhalterung (30) eingeschoben.
    • 40. Die Bügelhalterung (30) hat eine Seitenarretiervor­ richtung (131), mit der sie am Oberkieferbügel (27) in ihrer Seitenlage festlegbar ist.
    • 41. Die Seitenarretiereinrichtung (131) der Bügelhalterung (30) weist eine Stellschraube (32) od. dgl. Klemmele­ ment und der Oberkieferbügel (27) eine darauf abge­ stimmte Abflachung (33) auf, die ein Verschwenken der Bügelhalterung (30) verhindert.
    • 42. Der Unterkieferbügel (26) des Richtgerätes (25) ist im Bereich des Unterkiefers etwa halbkreisförmig ausge­ bildet, dem Unterkiefer formangepaßt und umgibt diesen mit Abstand, wobei der Unterkieferbügel etwa im Bereich der Kiefergelenke in gerade, am Schläfenbereich nach oben vorbeiführende Fortsetzungen (34) übergeht.
    • 43. An den nach oben weisenden Fortsetzungen (34) des Unterkieferbügels (26) des Richtgerätes (25) ist als Widerlager ein Stirnband (67) angebracht.
    • 44. Der Oberkieferbügel (27) ist höhenverstellbar am Richt­ gerät (25) angebracht.
    • 45. Der Oberkieferbügel (27) des Richtgerätes (25) ist mit den nach oben weisenden Fortsetzungen (34) des Unter­ kieferbügels (26) des Richtgerätes (25) über Verbin­ dungselemente (35) verbunden.
    • 46. Zwischen der weiteren Halterung (2) der Unterkiefer- Zahnschiene (6b) und dem Unterkieferbügel (27) des Richtgerätes (25) ist zumindest ein elastisches Zug­ element (36) angeordnet, das am Unterkieferbügel (26) in unterschiedlichen Positionen anbringbar ist.
    • 47. Bei der mit dem Richtgerät (25) ausgerüsteten Vorrich­ tung (1) ist das elastische Zugelement (36) mit der Unterkiefer-Zahnschiene (6b) durch ein einen Haken (72) aufweisendes Verbindungsstück (37) sowie mit dem Unter­ kieferbügel (26) durch eine verstellbare Zugelement- Halterung (38) verbunden, wobei das Zugelement (36) am Haken (72) des Verbindungsstücks (37) und an der Zug­ element-Halterung (38) angreift.
    • 48. Beim Richtgerät (25) ist das Verbindungsstück (37) an seiner dem Haken (72) abgewandten Seite bügelförmig mit sich überkreuzenden Bügelschenkeln (39) ausgebildet und die Enden dieser Bügelschenkel greifen seitlich in die weitere Halterung (2) ein.
    • 49. Das Richtgerät (25) greift zumindest mittelbar an die unabhängig voneinander ausgebildeten und befestigten Oberkiefer- bzw. Unterkiefer-Zahnschienen (6a, 6b) an und hat zur zusätzliche Abstützung eine Brust- und/oder Schulterstütze.
    • 50. Die Brust- und/oder Schulterstütze des Richtgerätes (25a) besteht im wesentlichen aus einem etwa U-förmig ausgebildeten und den menschlichen Körperkonturen in etwa nachgeformten Thoraxbügel (40), welcher zumindest in Brusthöhe auf dem Oberkörper des Patienten aufliegt und etwa in Höhe der Kiefergelenke höhenverstellbar zu­ mindest mit dem Oberkieferbügel (27) verbunden ist.
    • 51. Der Thoraxbügel (40) des Richtgerätes (25) ist minde­ stens mit dem Unterkieferbügel (26) verbunden.
    • 52. Der Thoraxbügel (40) des Richtgerätes (25) ist in Höhe des Brustkorbes des Patienten beidseitig mit Auflage­ tellern (41) ausgestattet, die sowohl auf dem Thorax­ bügel (40) als auch mit ihrer Auflagefläche (42) am Brustkorb verstellbar sind.
    • 53. Mit der Halterung (4) der Oberkiefer-Zahnschiene (6a) ist ein Zugbügel (43) verbunden, an dem elastische, mit einer Kopfkappenhalterung (44) verbundene Zugelemente (45) angreifen.
    • 54. Der mit der Oberkiefer-Zahnschiene (6a) verbundene Zug­ bügel (43) besteht im wesentlichen aus einem in die Halterung (4) mit Halteenden (46) eingreifenden Innen­ bügel (47), der mit einem dem Oberkiefer des Patienten etwa formangepaßten und diesen mit Abstand umgebenden Außenbügel (48) verbunden ist.
    • 55. Der Innenbügel (47) und ein damit verbundener Teil des Außenbügels (48) liegen etwa in einer Ebene, während der andere Teil des Außenbügels (48) mit dessen freien Enden nach oben und schräg nach hinten verlaufend, ab­ gewickelt sowie mit Haken versehen ist, an welche die Kopfkappenhalterung (44) zumindest mittelbar angreift.
    • 56. Am Zugbügel (43) ist im Verbindungsbereich von Innen- und Außenbügel (47, 48) eine Verbindungsstelle (49) zum Anschließen eines Verbindungsgelenkstückes (50) vorge­ sehen, welches auf seiner gegenüberliegenden Seite mit dem Oberkieferbügel (27) des Richtgerätes (25) verbun­ den ist.
    • 57. Am Innenbügel (47) ist bei dessen Übergang von seinem bogenförmigen Teil zu den Halteenden (46) zumindest eine Einfach-Schlaufe (51) vorgesehen.
    • 58. Der in der Halterung (4) der Oberkiefer-Zahnschiene (6a) eingreifende Innenbügel (47) weist Seitenanschläge (52) auf, die ihn bezüglich der Halterung (4) etwa mittig halten.
    • 59. Die freien Enden des Außenbügels (48) sind an derje­ nigen Stelle nach oben, schräg nach hinten verlaufend, abgewinkelt, an der eine durch die Halterung (4) ge­ dachte Linie (L) den Außenbügel (48) schneidet.
    • 60. Das Verbindungsgelenkstück (50) ist zwischen seinen beiden mit den Zugbügel (43) und dem Oberkieferbügel (27) verbundenen Enden als Kugelgelenk (68) ausge­ bildet.
    • 61. Das Verbindungsgelenkstück (50) hat an seinem einen Ende zum Anschließen am Zugbügel (43) eine Klemmgabel (53) mit einer Klemmschraube (54), wobei diese Verbin­ dungsstelle (49) eine dem lichten Klemmgabel-Abstand entsprechende Abflachung (55) aufweist, und wobei das andere Ende des Verbindungsgelenkstückes (50) als Steckbolzen (56) mit Steckbolzen-Anschlägen (69) zum Steckverbinden mit einer mit dem Oberkieferbügel (27) verbundenen Steckhülse (57) ausgebildet ist.
    • 62. An der Halterung (4) der Unterkiefer-Zahnschiene (6b) ist ein Zahnschienenhalter (58) lösbar befestigt.
    • 63. In der Halterung (4) der Unterkiefer-Zahnschiene (6b) sind beidseits Verankerungshäkchen (60) eingeschoben und ein in diese Verankerungshäkchen eingehaktes ela­ stisches Zugelement (59) greift zwischen diesen Ver­ ankerungshäkchen (60) an eine Rinne des Zahnschienen­ halters (58) an.
    • 64. Der Zahnschienenhalter (58) ist - in Draufsicht gesehen - etwa T-förmig ausgebildet, weist an den beiden Enden seines T- Querbalkens jeweils eine dem Mund zugewandte Rinne (61) zum Angreifen des elastischen Zugelementes (59) auf und das verbleibende Ende (70) des T-förmigen Zahnschienenhalters (58) weist in Richtung des Unter­ kiefers und ist mit diesem verbindbar.
    • 65. Der T-förmige Zahnschienenhalter (58) ist derart be­ messen, daß sein in Gebrauchsstellung etwa horizontal verlaufender Teil ungefähr parallel zur Gebrauchslage der Halterung (4) der Unterkiefer-Zahnschiene (6b) ver­ läuft und dieser horizontale Teil des Zahnschienen­ halters (58) etwa die gleiche Länge wie diese Halterung (4) hat.
    • 66. Die Vorrichtung (1) weist zum Verbinden von Unter­ kieferbügel (26), Oberkieferbügel (27) und Thoraxbügel (40) Verbindungselemente (35) auf, an denen Arretier­ mittel (32) zum Verbinden dieser Teile vorgesehen sind.
    • 67. Die Verbindungselemente (35) haben überkreuzt und ver­ setzt zueinander verlaufende Verbindungshülsen (63) oder Verbindungsbohrungen zur Aufnahme der zu verbin­ denden Teile.
    • 68. Das Richtgerät (25) der Vorrichtung (1) ist zumindest mittelbar mit Prothesenbasisplatten als Widerlager ver­ bunden, an denen jeweils eine Halterung (4) und eine weitere Halterung (2) vorgesehen sind.
    • 69. Die Vorrichtung (1) weist zwei T-förmige Zahnschienen­ halter (58) auf, die am Ober- bzw. Unterkiefer des Patienten etwa spiegelbildlich zueinander befestigbar sind, wobei diese beiden Zahnschienenhalter (58) zur Ruhigstellung der Kiefer mit einem Draht oder einem elastischen Zugelement miteinander verbindbar sind.
  4. IV. Verfahren zum Herstellen einer kieferorthopädischen Vor­ richtung nach Anspruch I, II oder III, Position 1 bis 4 und 27, dadurch gekennzeichnet, daß zum Herstellen der Zahnschiene (6) die Halterung (4 und/oder 2) auf einen individuellen Gipsabdruck des Ober- oder Unter­ kiefers des Patienten zwischen beidseitig sich entsprech­ enden Zähnen der Prothesen-Zahnreihe plaziert und dort da­ mit lösbar verbunden, Tiefzieh-Kunststoff auf den Gipsab­ druck aufgebracht wird und dann ein die Halterung(en) (4 und/oder 2) in sich einbettendes Tiefziehen stattfindet.
  5. V. Verfahren nach Anspruch IV,, wahlweise kombiniert mit einem oder mehreren der folgenden Merkmale:
    • 1. Die Halterung (4) wird zwischen jeweils dem zweiten Schneidezahn (65) und dem Eckzahn (66) der rechten und der linken Kieferhälfte plaziert.
    • 2. Ein die Halterung (4) bildendes Halterröhrchen (4′) wird vor dem Tiefziehvorgang mit einem Trennmittel be­ schichtet.
    • 3. Mehrere die Halterung (4 und/oder 2) bildende Halte­ röhrchen (4′ und/oder 2′) werden während des Tiefzieh­ vorganges in die Zahnschiene (6) eingebettet.
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