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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Entnahme eines Fötus auf
natürlichem genitalen, das heißt, auf vaginalem Weg.
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Derzeit bestehen drei Arten von Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, den Kopf eines Fötus
zur Entnahme aus natürlichem genitalen Weg der Mutter zu erfassen, um die Dauer der Geburt
im Fall einer Schmerzemfindung des Fötus oder eines Anhaltens der Vorwärtsbewegung des
Fötuskopfs zu verkürzen. Diese Vorrichtungen sind die Geburtszange, das Unterdruck- oder
Absaug-Extraktionsgerat und Löffelwerkzeuge.
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Wie bereits bekannt ist, ist die Geburtszange eine aus der Römerzeit stammende zwelarmige
Zange, deren moderne Formen aus dem 16-ten Jahruhundert stammen. Man unterscheidet
Geburtszangen mit gekreuzten Armen und Geburtszangen mit parallelen Armen. Die
Geburtszangen mit aneinader angelenkten gekreuzten Armen, deren "Backen" oder "Löffel"
der Zange eine kopfgerechte Form, die an den Fötuskopf angepaßt ist, und eine
beckengerechte Form bestizen, die an die Beckenhöhle der Mutter angepaßt ist, weisen Mittel
zum Ziehen der löffelartigen Gebilde auf, von denen jene der Geburtszange von TARNIER am
geeignetsten erscheinen.
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Die von DEMELIN stammenden Geburtszangen mit parallelen Armen vermeiden die durch das
Gelenk der Geburtszangen mit gekreuzten Armen entstehenden Probleme. Bei dieser zweiten
Art von Geburtszangen sind jene mit nicht gekreuzten Armen, die mittels einer Schraube im
Bereich der die löffelartigen Gebilde verlängernden Backen angelenkt sind, sodaß man den
Fötuskopf wie gewünscht in geschützter Weise festklemmen kann, durch Geburtszangen mit
parallelen Armen ersetzt worden, welche durch einen Querträger verbunden sind und an
welchen Bänder fixiert werden können.
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Es ist anzumerken, daß von CHASSAGNY im Jahr 1860 vorgeschlagen wurde, bei
Geburtszangen mit gekreuzten Armen an dem durch die Löffel gehaltenen Armen Bänder
anzubringen, die dazu geeignet sind, auf die Löffel in der Nähe des Fötuskopfs Zugkräfte
aufzubringen, wobei diese Bander jedoch nicht die Beckenkrümmung berücksichtigen konnten,
sodaß auf diese Geburtszangen rasch zugunsten der Geburtszangen nach TARNIER verzichtet
wurde.
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Im Jahr 1950 wurden die Löffelwerkzeuge von THIERRY eingeführt, welche aus zwei
voneinander völlig unabhangigen Löffeln bestehen und daher keine Zange bilden. Diese zwei
symmetrischen Löffelwerkzeuge bestehen aus einem ebenen Löffel mit einer Gewichtswölbung
und einer Beckenwölbung und einem geradlinigen Stiel, der an sienem freien Ende
Einkerbungen zur Aufnahme der Hände des Geburtshelfers aufweist. Diese haben den Zweck,
mit dem Kopf des Fötus kleine Bewegungen auszuführen, die unter Einbeziehung seiner
Bewegbarkeit physiologische Bewegungen sind.
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Die Geburtshilfe-Absaugungen zum Herausbringen des Fötus bestehen prizipiell aus drei
Elementen: ein Aufnahmesystem, eine Ziehvorrichtung und einen Vakuumgenerator.
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Das Aufnahmesystem besteht aus einem metallischen Saugkopf mit einem Durchmesser, der
für ein nusreichendes Anhaften geeignet ist. Die Zichvorrichtung besteht aus einer Metallplatte,
die in geringem Abstand von dem Saugkopf gehalten ist und in deren Zentrum eine Metallkette
befestigt ist, die in das Innere einer Röhre aus weichelastischem Kautschuk führt, welche
ihrerseits mit der äußeren Öffnung des Saugkopfes verbunden ist und an deren
gegenüberliegendem Ende eine metallischer kreuzförmiger Handgriff angebracht ist, bei
welchem ein gekreuzter Arm das Einbringen einer Welle ermöglicht, welcher durch die
Zugkette führt. Der Vakuumgenerator besteht aus einer handbetriebenen Saugpumpe, die mit
einem Manometer versehen ist.
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Um die Gefahr traumatischer Effekte metallischer Instrumente zu vermeiden, sind zum
Herauszlehen eines Fötus flexible Systeme, wie Bänder oder Netze vorgeschlagen worden,
insbesondere in Japan im 18-ten Jahrundert. Dazu gehört :eine biegsame Schlinge aus
Fischbein, die dazu vorgesehen ist, an der Extremitat des Fötus angelegt zu werden und an
ihrem gegenüberliegenden Ende mit einem Handgriff aus Holz verbunden zu werden, welcher
als Zugmittel dient; und ein Seidenstück, das einem Seidenband zum Ziehen zugeordnet ist.
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Weiters ist das Geburetshilfegerät nach Dr. John EVANS (CHICAGO, Mitte des 19-ten
Jahrunderts) bekannt geworden, welches aus zwei parallelen Armen aus Stahl gebildet wird,
die eine Krümmung zum anlegen um das Kreuzbein herum und eine Verbindung aufweisen,
die relativ nahe an dem gekrümmten Element eine Beweglichkeit ermöglicht, wogegen die
parallelen Stäbe mittels eines flachen Verschlusses beim Einführen in das Becken über die
Handgriffe zusammengehalten werden. Ein bandförmiges Seidennetz, das zum Festhalten des
Fötuskopfs bestimmt ist, wird an den gekrümmten Enden der Arme befestigt. Nach dem
Einführen wird der Verschluß geöffnet, wodurch die Arme voneinander getrennt werden und
einer von Beiden aud die andere Seite des Beckens bewegt wird, um so den Kopf des Fötus mit
dem Netz zu umgeben. Mit Hilfe langer Bänder oder Fäden, die aus der Vagina herausragen,
bringt der Geburtshelfer abwechselnd an jedem ihrer Enden und an den Stahlarmen einen Zug
auf, um das Vorwartskommen des Fötuskopfs zu bewirken. Dieser Typ eines
Geburtshilfegeräts mit parallelen Armen ohne eines Querarmes oder ohne Gelenksschrauben
hat sich als nicht effizient herausgestellt, sodaß er in der Praxis nicht verwendet wird.
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In der deutschen Patentanmeldung Nr. 2 233 840 (HEEGE) wird ein Geburtshilfegerät
vorgeschlagen, das aus einer netzartigen Röhre besteht, deren vorderes Ende eine ausdehnbare
Berandung aufweist, wobei diese Röhre in einer angreifbaren Fassung angeordnet ist und mit
Hilfe von flexiblen Führungsstangen, die in dieser Fassung verschieblich gelagert und an der
genannten Berandung befestigt sind, zumindest bis aud die Größe des Kopfes eines
Neugeborenen vergrößert werden kann.
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Die derzeit verwendeten Geräte zum Herausziehen des Fötuskopfs weisen eine gewisse Anzahl
von nachteilen aus sie müssen von Geburtshelfern benutzt werden, die im Umgang mit
solchen Geräten erfahren sind, um die Folgen der durch eine Verletzung des Kindes und/oder
der Mutter hervorgerufenen Krankheiten zu vermeiden; Folgen, die jedoch aufgrund der steifen
metallischen Struktur der verwendeten Geräte und ihrer Funktionsprinzipien nicht immer
vermeidbar sind.
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Die Vorliegende Erfindung hat daher das Ziel, ein Gerät zum Herauszichen eines Fötus,
insbesondere eines menschlichen Fötus auf natürlichem genitalen Weg der Mutter zu schaffen,
das den praktischen Anforderungen besser entsprict, als die nach dem Stand der Technik
bekannten Geräte, sodaß es ein besseres Anfassen des Fötuskopfs ohne einer erhöhten
Traumagefahr für die Mutter oder das Kind gewährleistet, sodaß durch Isolieren des
Fötuskopfs von den Weichteilen des Beckens während der Vorwartsbewegung jede Reibung
vermieden wird und daß es so konzipiert ist, daß die Herstellungskosten ausreichend gering
sind, um es als ein "Wegwerfgerät" verwenden zu können, um so eine Sterilisation zu
vermeiden, welcher diese Art von Geräten normalerweise unterzogen werden müssen.
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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf eine Vorrichtung zur Entnahme eines Fötus auf
natürlichen genitalen Wegen der Mutter, mit einem Korpus, welcher aus einer Mehrzahl
flexibler Stäbe gebildet ist, die im wesentlichen in Form einer Krone angeordnet sind und mit
einem ihrer Enden mit einem netzförmigen Gebilde aus weichelasischem Material verbunden
sind, wobei dieses Gebilde sich in das Innere der genannten Krone erstreckt, und der einen
hohlen röhrenförmigen Mantel aufweist, dadurch gekennzeichnet, daß die Stäbe an ihren dem
röhrenförmigen Mantel gegenüberliegenden Enden verbunden sind und daß das netzförmige
Gebilde aus zwei ineinander übergreifenden Netzen gebildet ist, von denen eines ein Netz mit
festen Maschen und das andere ein Netz mit freien Maschen ist, wobei das Geflecht, welches
das Netz mit den freien Maschen bildet, an dem Ende, das sich frei in das Inneren der
genannten Krone erstreckt. Zugfäden aufweist, die an diesem Ende befestigt sind und an ihren
gegenüberliegenden Enden in einen Verankerungskern münden, welcher zur Aufnahme in
einem geeigneten Zugelement vorgesehen ist.
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Gemäß einer vorteilhaften Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung sind die
Zugfäden in dem rohrenformigen Mantel geführt.
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Gemäß einer weiteren Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung weist das
Zugelement ein Gehäuse auf, welches zur Aufnahme des Verankerungskernes dient, wobei an
einem Teil desselben eine beweglich Muffe befestigt ist und dessen Ende, welches jenem, an
dem die Muffe befestigt ist, gegenüber liegt, eine Zughandhabe aufweist.
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Bei einer vorteilhaften Variante dieser Ausführungsform ist die Muffe beweglich an dem
Endteil des Verankerungsgehäuses befestigt, welches gegen den hohlen röhrenförmigen Mantel
der Entnahmevorrichtung gerichtet ist.
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Gemäß einer vorteilhaften Untervariante dieser Vorrichtung ist dieser Endteil mit einem
Gewinde versehen, welches einem an der Muffe vorgesehenen Innengewinde zugeordnet ist.
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Bei einer weiteren voreilhaften Ausführungsmöglichkeit des genannten Zugmittels wirkt die
Muffe mit einem Anschlag zusammen, welcher mit dem röhrenförmigen Mantel verbunden ist.
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Zusätzlich zu den vorgenannten Merkmalen umfaßt die Erfindung weitere Merkmale, die aus
der folgenden Beschreibung hervorgehen.
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Die Erfindung ist mit Hilfe der nachfolgenden Vervollstandigung der Beschreibung besser
verständlich, welche sich auf die beiligenden Figuren bezieht, die zeigen:
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Figur 1 eine Seitenansicht eines erfindungsgemäßen Entnahmegorätes für den Fötuskopf
und
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Figur 2 eine vergrößerte Darstellung der weichelastischen Netzstruktur und der
halbsteifen Krone, an welcher sie mit eiem ihrer Enden befestigt ist.
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Es ist jedoch selbstverständlich, daß die Zeichnungen und die darauf bezogenen
Beschreibungsteile nur zur Erläuterung des Erfindungsgegenstandes angegeben sind und in
keiner Weise eine Einschränkung darstellen.
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Die erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ausbringen des Fötus auf natürlichem genitalen Weg
der Mutter weist eine Mehrzahl von Stäben 1 auf, die aus einem geeigneten Material hergestellt
sind, das ihnen eine bestimmte Zähigkeit verlieht, wie Metall, Kunststoff u.s.w. Diese Stäbe 1
sind mit einem Ende in einem röhrenförmigen Mantel 2 befestigt, wogegen an ihren freien
Enden 3 ein Netzgebilde 4 befestigt ist, welches sich im wesentlichen in Form einer Krone über
das Innere des Gebildes erstreckt, das durch die Stäbe 1 festgelegt ist, welche an ihren unteren
Enden mit dem Mantel 2 verbunden sind. Die Abmessungen des netzartigen Gebildes 4 sind
ausreichend, um bei der Entnahme des Fötus ein Umfassen des Fötuskopfs zu ermöglichen.
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An dem untern Teil des netzförmigen Gebildes 4 sind Zugfäden 5 befestigt, die in dem Mantel
2 geführt sind. Der Zug der Zugfäden 5 ermöglicht das Funktionsprizip der
erfindungsgemäßen Vorrichtung und das Ausbringen eines Fötus.
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Diese Zugfäden 5 sind vorteilhafterweise in einer Schnur 5' vereinigt, die in einem
Verankerungskern 6 endet, welcher in einem Verankerungsgehäuse 7 eines beweglichen
Zugmittels verankert ist. Diese Zugmittel besteht zusätzlich zu dem Verankerungsgehäuse 7
aus einer Muffe 8 und eienr Zughandhabe 9. Die Muffe 8 ist an dem Endteil 10 des
Verankerungsgehäuses 7 beweglich anageordnet, der in Richtung des genannten mantels 2
weist. Die Beweglichkeit der Muffe 8 ist dadurch gegeben, daß an dem Enteil 10 des
Verankerungsgehäuses 7 ein Gewinde vorgesehen ist, welches mit einem zugeordneten
Innengewinde der Muffe 8 zusammenwirkt. Die Zughandhabe 9 ist an dem Ende des
Verankerungsgehäuses 7 angeordnet, das dem mit dem Gewinde versehen Endteil 10
gegenüber liegt. Die Bewegung der Muffe ist durch einen ringförmigen Anschlag 11 begrenzt,
der an dem Mantel 2 befestigt ist.
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Es ist einfach, das Zugmittel mit der oben genannten Entnahmevorrichtung zu verbinden,
welche aus der Krone 1, dem netzförmigen Gebilde 4 mit den Zugfäden 5 und dem Mantel 2
besteht.
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Das netzförmige Gebilde ist aus einen weichelastischen Material hergestellt und besteht aus
zwei ineinander übergreifenden Netzen, von denen eines ein Netz mit festen Machen 12 und
das andere ein Netz mit freien Maschen 13 ist. Die Geflechte, welche das Netz 12 und das
Netz 13 bilden, sind an jedem der freien Enden der Stäbe 1 befestigt, welche die Krone bilden,
wobei das netzförmige Gebilde 2, welches durch die zwei Netze 12 und 13 gebildet wird, sich
über das Innere dieser Krone erstreckt. Wogegen die Geflecht des Netzes mit den freien Maschen 13
fest mit den Zugfäden 5 verbunden.
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Das wechelastische Material, aus welchem das netzförmige Gebilde 4 besteht, ist
vorteilhafterweise, jedoch nicht darauf eingeschränkt, ein geeeignetes textiles Material oder ein
synthetisches Material oder weiters ein geeignetes weichelastisches Material.
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Die Stäbe 1 werden vorteilhafterweise, jedoch nicht darauf eingeschränkt, durch halbsteit
Metalldrähte mit einer bestimmten Zähigkeit oder durch Kunststoffdrähte mit denselben
Eigenschaften gebildet.
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Es ist von Vorteil, die Stäbe 1 aus einem Material, wie z.B. TEFLON, zu fertigen, welches das
Gleiten der Vorrichtung um Inneren der genitalen Wege der Mutter erliechtert.
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Die Funktionsweise der erfindungsgemäßen Entnahmevorrichtung für einen Fötus ist die
folgende:
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Wenn die Voraussetzungen für die Geburt vorliegen und ein Verringern der
Schmerzemfindung und/oder der Ausbringkräfte oder ein Beheben eines Stillstandes
gewünscht ist oder bei Abwesenheit von Geburtsfräften, wird auf die Hilfe eines
erfindungsgemäßen Geburtshilfegerätes zurückgegriffen, wobei folgendermaßen vorgegangen
wird:
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Der Applikationsteil der Vorrichtung, der die Krone aufweist, an welchem das durch die
Zugfäden 5 betätigbare netzförmite Gebilde 4 angeordnet und welches mit den unteren Enden
der die Krone bildenden Stäbe 1 an dem Mantel 2 befestigt ist, wird durch Ausüben eines
leichten Zuges an den mit der Schnur 5' verbundenen Zufgäden 5, um den Durchmesser des
Applikators zu verringern, in den genitalen Weg der Mutter eingeführt, bis er mit dem Kopf
des Fötus in Kontakt gerät. Sodann wird der auf die Schnur 5' ausgeübte Zug entlastet und die
Stähe werden an den Fötuskopf angelegt. Das Zugmittel (welches aus der Muffe 8, dem
Verankerungsgehäuse 7 und der Zughandhabe 9 besteht) wird nun durch gliechzietiges
Einbringen der Zugschnur 5' und des Verankerungskernes 6 in da Verankerungsgchäuse 7 an
den Mantel 2 des Applikators angebracht, wonach die Muffe 8 auf des Gewinde 10 des
Verankerungsgehäuses 7 aufgeschraubt und mit dem an dem Mantel 2 des Applikators
angeordneten ringförmigen Anschlag 11 in Kontakt gebracht wird.
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Die durch die Muffe 8 auf den Anschlag 11 ausgeübte Kraft bewirkt eine konvexe Krümmung
der die Krone bildenden Stäbe 1, die auf die Weichteile des Beckens einen leichten Druck
ausüben, der ausreichend ist, um den Kopf des Fötus zu umfassen und sein Vorwärtskommen
durch Umschließen seiner Hindernisse zu erleichtern. Gleichzetig mit der konvexen
Krümmung der Stäbe 1 legt sich das netzförmige Gebilde aufgrund der Tatsache, daß es mit
den freien Enden der Stäbe 1 der Krone verbunden ist, an den Fötuskopf an, um welchen es ein
nichttraumatisch angreifendes Netz bildet. Die Ausbringung wird in der Folge dadurch
realisiert, daß an der Zughandhabe 9 angezogen wird.
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Auf diese Weise wird eine Geburt ohne Traumagerfahren für die Mutter oder das Kind
ermöglicht.
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Die regelbare Konvexität der Stäbe 1, deren freie Enden in vorteilhafter Weise abgerundet sein
können, öffnet einen Durchgang für den Kopf des Fötus bei seiner Vorwärtsbewegung, wobei
durch die Isolation von den Weichteilen des Beckens jede Reibung vermeiden wird. Das für die
Herstellung des netzförmigen Gebildes 1 verwendete weichelasiches material und die bessere
Aufteilung der Druckkräfte auf den Schädel des Fötus, als bei bekannten
Entnahmevorrichtungen nach dem Stand der Technik, gewährleisten einen besseren
nichttraumatischen Angriff. Überdies ermöglichen die geringe Dicke der Stäbe 1 und ihre
vorzugsweise gerundeten Enden, sowie ihr leichtes Gleichtvermögen aufgrund der
entsprechenden Auskleidung ein leichtes Einbringen in den Raum um den Fötuskopf im
Bereich der Beckenhöhle.
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Die erfindungsgemäße Entahnmevorrichtung besitzt zusätzlich den Vorteil, daß aufgrund ihrer
Konzeption eine kostengünstige großindustrielle Herstellung möglich ist, die es gestattet, den
Applikatorteil der Vorrichtung als ein Wegwerfgerät herzustellen, wobei das Zugmittel
wiederverwendet werden kann.
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Eine solche Konzeption ermöglicht die Verwendung eines am Ende der Herstellung
steriliserten und in einer sterilen Verpackung vorliegenden Gerätes und das Vermeiden von
Sterilisationsarbeiten im Krankenhaus, welche relatic Zeitaufwendig sind und einer
Überwachung durch einen Teil des Krankenhauspersonals bedürfen.
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Die Erfindung ist nicht nur auf die explizit beschriebenen Ausführungs- und
Anwendungsformen beschränkt. Im Gegenteil, sie umfaßt alle Varianten, die für den Fachmann
auf diesem Gebiet möglich sind, ohne den Rahmen und den Umfang der vorliegenden
Erfindung zu verlassen.