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Steuervorrichtung für das selbsttätige Ansteuern wählbarer, längs
einer Behälterförderb ahn gelegener Arbeitsplätze Die Erfindung bezieht sich auf
Behälterförderer für den Werkstücktransport in Fertigungsstätten, Packereien usw.
und betrifft eine Steuervorrichtung für das selbsttätige Ansteuern wählbarer, längs
der Behälterförderbahn gelegener Arbeitsplätze bzw. Empfangsstellen, deren Entfernung
von der mit der Steuervorrichtung ausgerüsteten Beschickungsstelle der Förderbahn
als speicherbarer Steuerwert für den Zielpunkt dient, so daß nach Durchlaufen des
betreffenden Förderweges die Abgabevorrichtung selbsttätig wirksam wird.
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Einrichtungen zum selbsttätigen Ansteuern von Empfangsstellen an
Förderbändern sind bekannt. Bei diesen Einrichtungen sind die einstellbaren Steuerorgane
meist an den beweglichen Teilen der Förderanlage, sei es am Förderband selbst oder
an den Förderbehältern, angebracht und dadurch besonders beschädigungsgefährdet.
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Es ist auch bekannt, die einstellbaren Steuerorgane, die das Abwerfen
der Fördergutbehälter an den von der Beschickungsstelle zu bestimmenden Empfangsstellen
auslösen, ortsfest an der Beschickungsstelle anzuordnen, so daß die Gefahr ihrer
Beschädigung und dadurch verursachte Betriebsstörungen vermieden werden. Für derartige
Verteilersteuerungen sind in Ubereinstimmung mit dem Förderer bewegte Trommeln oder
Scheiben zum Speichern der Steuerbefehle, für nach Durchlaufen eines bestimmten
Förderweges durchzuführende Fördervorgänge, z. B. Entladevorgänge, vorgeschlagen
worden, bei denen die vom Förderer zwischen der Sendestelle und der Empfangsstelle
zurückzulegende Entfernung als speicherbarer Steuerwert für das Auslösen des nach
Erreichen des Zieles gewünschten Vorganges dient. Den bekannten derartigen Steuervorrichtungen
gegenüber zeichnet sich die Erfindung durch ihre bauliche Einfachheit und übersichtliche
Bedienungsweise vorteilhaft aus.
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Die erfindungsgemäße Steuervorrichtung, die als Steuerwert gleichfalls
die Länge des zwischen der Sendestelle und der Empfangsstelle zurückzulegenden Förderweges
verwendet, besteht im wesentlichen aus in Übereinstimmung mit dem Bandvorschub,
vorzugsweise vom Bandantrieb oder vom Förderband selbst, über eine Reibwalze drehbaren
Steuerscheiben für jeden einzelnen Bandarbeitsplatz, wobei jede Steuerscheibe entsprechend
der Entfernung des ihr zugeordneten Arbeitsplatzes von der Bandbeschickungsstelle
voreinstellbar ist und am Ende ihrer mit dem Bandvorschub bewirkten Rückbewegung
über eine von ihr betätigte Isontaktvorrichtung einen am zugehörigen Arbeitsplatz
vorgesehenen Elektromagneten betätigt, der seinerseits eine am Fördermittel befindliche
entsperrbare Halteklinke für den Fördergutbehälter bzw. das Fördergut selbst beim
Erreichen des angesteuer-
ten Arbeitsplatzes unwirksam macht, so daß der Behälter
oder das Fördergut an diese Empfangsstelle abgegeben wird.
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Ein vorteilhaftes Ausführungsbeispiel einer Steuervorrichtung nach
der Erfindung ist in den Zeichnungen dargestellt und in der Beschreibung erläutert.
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Das in Fig. 1 im Ouerschnitt gezeigte Förderband besteht aus zwei
endlosen, an den Förderbandenden über Kettenräder geleiteten seitlichen Zugketten
1 und 2 und den von diesen mitgenommenen Tragblechen 3, die beim Durchlaufen des
oberen Fördertrums in eine quer geneigte Lage gebracht werden, wodurch die auf ihnen
beförderten Behälter 17 nach dem Auslösen einer Ialteklinke 37 durch ihr Eigengewicht
von dem Tragblech 3 auf die ebenfalls quer geneigte Arbeitstischplatte 4 gleiten.
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Im Bereich der Tischplatte 4 jedes Arbeitsplatzes ist ein Schalthebel
19 vorgesehen, der über eine Kontaktvorrichtung 20 eine dem betreffenden Arbeitsplatz
zugeordnete, an der Bandbeschickungsstelle befindliche Glühlampe 21 (Fig. 2) aufleuchten
läßt, wenn sich auf der Tischplatte 4 des Arbeitsplatzes kein Fördergutbehälter
mehr befindet. Das Bedienungspersonal der Bandbeschickungsstelle ersieht aus dem
Aufleuchten der Glühlampe 21, daß der betreffende Arbeitsplatz frei geworden ist
und weiteres Material dorthin gesandt werden muß. Ein Fördergutbehälter 17 wird
auf ein Tragblech 3, welches der betreffenden Bandseite, an der sich der Arbeitsplatz
befindet, zugeordnet ist, aufgesetzt, und gleichzeitig wird die in Fig. 2 dargestellte
erfindungsgemäße Vorrichtung zum Ansteuern der Arbeitsplätze in Tätigkeit gesetzt,
d. h., der Hebe122 des anzusteuernden Arbeitsplatzes wird
bis zu
einem Anschlag 2:} nach vorn gezogen. Der Fördergutbehälter 17 wird nunmehr selbsttätig
zu dem Vorratsplatz geleitet, und zwar durch die nachfolgend beschriebene Vorrichtung.
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Die in Fig. 2 im Querschnitt gezeigte Steuervorrichtung besteht aus
einer mit einem elastischen Überzug versehenen Reibwalze 24> die vom Bandantrieb
oder von dem kontinuierlich umlaufenden Förderband selbst über ein Gestänge 25 und
ein Klinkenschaltverk 26 schrittweise in Pfeilrichtung gedreht wird.
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Jeder Bewegungsschub des Gestänges 25 bzw. des Klinkenschaltwerkes
26 entspricht dem Förderbandvorlauf von einem Arbeitsplatz zum nächsten Arbeitsplatz.
Das Gestänge 25 kann z. B. durch am Förderband vorgesehene Nocken betätigt werden
oder auf andere geeignete Weise in Übereinstimmung mit dem Bandvorschub.
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Auf einer zu der Achse der Walze 24 parallel verlaufenden Achse 27
sind, der Anzahl der Bandarbeitsplätze entsprechend, sektorförmige Steuerscheiben
28 schwenkbar gelagert, die in der Ruhestellung (ausgezogene Linien) außer Berührungseingriff
mit der Walze 24 sind. Zum Ansteuern eines Arbeitsplatzes wird die zugehörige Steuerscheibe
28 mittels des an ihr befestigten Hebels 22 im Uhrzeigersinn um einen bestimmten
Betrag geschwenkt, d. h., der Hebel 22 wird bis zu einem Anschlag 23 nach vorn gezogen,
wodurch die Steuerscheibe 28 in die gestrichelt eingezeichnete Stellung gebracht
wird. Der Betrag, um den die Steuerscheibe 28 dabei geschwenkt wird, entspricht
der Entfernung des betreffenden Arbeitsplatzes von der Bandbeschiclcungsstelle,
und zwar in dem durch den Walzenantrieb 25, 26 bestimmten Übersetzungsverhältnis.
Die Steuerscheibe 28, die sich nunmehr mit der Walze 24 im Bewegungseingriff befindet,
wird durch die Walze 24 in Pfeilrichtung zurückgedreht und betätigt hierbei, kurz
bevor sie wieder in ihre Ausgangsstellung zurückgelangt, mittels eines Schaltnockens29,
der schwenkbar an der Steuerscheibe 28 angebracht und in einer Richtung durch einen
Anschlag 30 arretiert ist, eine jeder Steuerscheibe 28 zugeordnete Kontaktvorrichtung
31.
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Die Kontaktvorrichtung 31 schließt einen Stromkreis, durch den ein
an dem der betreffenden Steuerscheibe 28 zugehörigen Arbeitsplatz vorgesehener Elektromagnet
32 unter Strom gesetzt wird und dadurch eine Klinke 33 anhebt, die eine unter der
Wirliung einer Feder 34 stehende Stange 35 arretiert.
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Durch das Anheben der Klinke 33 kommt die Feder 34 zur Wirkung und
verschiebt die Stange 35 in Richtung auf das Förderband. Die Stange 35 greift an
einen schwenkbar am Förderbandgestell gelagerten Sperrhebel 36 an, der durch die
Stangenbewegung in die gestrichelt eingezeichnete Stellung geschwenkt wird. In dieser
Stellung befindet sich der Sperrhebel 36 in der Bewegungsbahn einer an dem Tragblech
3 gelagerten Halteklinke 37, so daß diese beim Erreichen des Arbeitsplatzes ausgeschwenkt
wird und den Fördergutbehälter 17, den sie bis zu diesem Augenblick am Abgleiten
von dem Tragblech 3 gehindert hat, freigibt. Der Fördergutbehälter 17 gleitet durch
sein Eigengewicht von dem Tragblech 3 auf die schräg liegende Tischplatte 4 und
stößt auf einen durch den Rand 18 der Tischplatte 4 hindurchragenden und mit einem
Gummipuffer 38 versehenen Teil der Stange 35, die er auf diese Weise wieder zurückdrückt,
so daß der Sperrhebel 36 wieder die mit vollen Linien eingezeichnete Stellung einnimmt
und die zurückfall ende Klinke 33 die Stange 35 wieder in ihrer Ausgangsstellung
arretiert. Die nachfolgenden Trag-
bleche 3 bzw. die an den Tragblechen gelagerten
Halteklinken 37 können den Arbeitplatz also ungehindert passieren.
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Solange ein Fördergutbehälter sich auf der Tischplatte 4 befindet,
ist der Schalthebel 19 durch das Gewicht des Kastens nach unten gedrückt und die
Kontaktvorrichtung 20 geöffnet, so daß die Glühlampe 21 an der Beschickungsstelle
nicht brennt. Das Bedienungspersonal erkennt daran, daß an dem betreffenden Arbeitsplatz
zur Zeit kein Material benötigt wird.
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Die Fördergutbehälter 17 werden, wenn die durch sie angelieferten
Teile an dem betreffenden Arbeitsplatz verarbeitet worden sind, auf ein Tragblech
3 des unteren Rücklauftrums gestellt und zur Bandbeschickungsstelle, die zugleich
auch Abnahmestelle ist, zurückgesandt.
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PATENTANSPROCHE: 1. Steuervorrichtung für das selbsttätige Ansteuern
wählbarer, längs einer Behälterförderbahn gelegener Arbeitsplätze oder Empfangs
stellen, deren Entfernung von der mit der Steuervorrichtung ausgerüsteten Beschickungsstelle
der Förderbahn als speicherbarer Steuerwert für den Zielpunkt dient, gekennzeichnet
durch in Übereinstimmung mit dem Bandvorschub über eine Reibwalze (24) drehbare
Steuerscheibe (28) für jeden einzelnen Arbeitsplatz, wobei jede Steuerscheibe (28)
entsprechend der Entfernung des ihr zugeordneten Arbeitsplatzes von der Beschickungsstelle
voreinstellbar ist und am Ende ihrer mit dem Bandvorschub bewirkten Rückbewegung
iiber eine von ihr betätigte Kontaktvorrichtung (31) einen am zugehörigen Arbeitsplatz
vorgesehenen Elektromagneten (32) betätigt, der seinerseits eine am Fördermittel
(1, 2, 3) befindliche entsperrbare Halteklinke (37) für den Fördergutbehälter (17)
oder das Fördergut selbst - beim Erreichen des angesteuerten Arbeitsplatzes unwirksam
macht.