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CH697004A5 - Schallabsorptionselement bevorzugt aus Holz und/oder Holzwerkstoff. - Google Patents

Schallabsorptionselement bevorzugt aus Holz und/oder Holzwerkstoff. Download PDF

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Publication number
CH697004A5
CH697004A5 CH01766/02A CH17662002A CH697004A5 CH 697004 A5 CH697004 A5 CH 697004A5 CH 01766/02 A CH01766/02 A CH 01766/02A CH 17662002 A CH17662002 A CH 17662002A CH 697004 A5 CH697004 A5 CH 697004A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
layer
plate
grooves
sound absorption
element according
Prior art date
Application number
CH01766/02A
Other languages
English (en)
Inventor
Michael Stache
Original Assignee
Wiesner Hager Baugruppe Holdin
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wiesner Hager Baugruppe Holdin filed Critical Wiesner Hager Baugruppe Holdin
Publication of CH697004A5 publication Critical patent/CH697004A5/de

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    • B32LAYERED PRODUCTS
    • B32BLAYERED PRODUCTS, i.e. PRODUCTS BUILT-UP OF STRATA OF FLAT OR NON-FLAT, e.g. CELLULAR OR HONEYCOMB, FORM
    • B32B21/00Layered products comprising a layer of wood, e.g. wood board, veneer, wood particle board
    • B32B21/04Layered products comprising a layer of wood, e.g. wood board, veneer, wood particle board comprising wood as the main or only constituent of a layer, which is next to another layer of the same or of a different material
    • GPHYSICS
    • G10MUSICAL INSTRUMENTS; ACOUSTICS
    • G10KSOUND-PRODUCING DEVICES; METHODS OR DEVICES FOR PROTECTING AGAINST, OR FOR DAMPING, NOISE OR OTHER ACOUSTIC WAVES IN GENERAL; ACOUSTICS NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
    • G10K11/00Methods or devices for transmitting, conducting or directing sound in general; Methods or devices for protecting against, or for damping, noise or other acoustic waves in general
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Description


  [0001] Die Erfindung betrifft ein Schallabsorptionselement aus Holz und/oder Holzwerkstoff, wie dieses im Anspruch 1 und 2 beschrieben ist.

[0002] Aus der EP 0 745 738 B1 und der DE 10 011 798 A1 ist ein plattenförmiges Element für ein Schallabsorptionselement, auch als sogenannte "Akustikplatte" bezeichnet, bekannt, das mehrlagig aufgebaut ist und zwei in Bezug auf die Faserrichtung parallel zueinander verlaufende äussere Lagen und eine zu diesen quer verlaufende mittlere Lage aufweist, wovon eine der äusseren Lagen in Längsrichtung verlaufende und bis zur mittleren Lage reichende Schlitze aufweist, wobei die mittlere Lage auf ihrer der geschlitzten äusseren Lage zugewandten Seite parallele, die Schlitze schneidende Nuten besitzt.

   Der schräg auf die Plattenebene auftretende Schall wird zwischen Hohlraumwänden innerhalb des Plattenquerschnittes mehrfach reflektiert und verliert der Schall mit jeder Reflexion innerhalb der Hohlräume an Energie, da diese aufgrund der entstehenden Reibung in Wärme umgesetzt wird. Der Grad der erreichbaren Schallabsorption ist im Wesentlichen durch die Schlitz- und/oder Nutabstände und durch unterschiedliche Nuttiefen und Schlitz- und/oder Nutformen beeinflussbar.

[0003] Die äusseren Lagen und/oder die mittlere Lage können dabei aus MDF-Platten (mitteldichte Faserplatten) und/oder HDF-Platten (hochdichte Faserplatten) oder aus Sperrholzplatten gebildet werden.

   Zur Verlegung endloser Bahnen von derartigen Schallabsorptionselementen, werden diese über eine Nut am einen plattenförmigen Element und einer komplementär ausgebildeten Feder am anderen plattenförmigen Element verbunden. Den beiden bekannten Absorptionselementen haftet jedoch der Nachteil an, dass nur innerhalb des Plattenquerschnittes durch mehrfache Schallreflexion zwischen den Hohlraumwänden eine Geräuschdämmung erzielt wird bzw. eine Schallabsorption erfolgen kann, da jedes Schallabsorptionselement ein für sich abgeschlossenes System bzw.

   einen für sich abgeschlossenen Resonanzkörper bildet, wodurch der Schallabsorptionsgrad (absorbierende Energie/auftreffende Energie) stark eingeschränkt ist.

[0004] Aus der DE 29 622 260 U ist eine Holzbautafel für Decken, Wände und Dächer bekannt, die drei Lagen mit rostartig angeordneten, kreuzweisen und parallelen Schichtelementen umfasst. Eine mittlere Lage weist parallele und zueinander beabstandete Einzelelemente auf, die zumindest längsrandseitig mit einem oder mehreren Einzelelementen einer ersten äusseren Lage überlappen. Die andere, zweite äussere Lage ist durch kreuzweise zu der mittleren Lage angeordnete, zueinander beabstandete Einzelelemente gebildet. Die Einzelelemente bestehen aus durch Pressverleimung von Brettern hergestellten Brettschichtbalken.

   Die äusseren Lagen können je nach gewünschter Ausführungsform plattenförmig aus einem durchgehenden Einzelelement oder aber durch mehrere zueinander beabstandete Einzelelemente gebildet werden. Die zwischen den zueinander beabstandeten, parallelen Einzelelementen der ersten und/oder zweiten äusseren Lage und zwischen den Einzelelementen der mittleren Lage vorhandenen Zwischenräume sind zur Aufnahme von Installationsgegenständen und/oder Schall- und/oder Wärmeisoliermaterial ausgebildet. Die Holzbautafel ist aussenrandseitig in einem Verbindungsbereich für eine weitere Holzbautafel mit einem sich durchgehend erstreckenden Kupplungsteil versehen.

[0005] Ein plattenförmiges Element, insbesondere eine Wand, ist aus der FR 2 774 112 A bekannt, das einen Holzkern aus mehreren parallel nebeneinander angeordneten Latten umfasst.

   Die Latten werden über Nägel und über quer zur Längsrichtung derselben verlaufende Stableisten miteinander verbunden. Eine Oberkante von einer Latte ist tiefer als die Oberkanten der nebeneinanderliegenden Latten angeordnet. Die dadurch gebildete longitudinale Nut ist für einen Verbund mit einer Betontafel vorgesehen.

[0006] Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Schallabsorptionselement bereitzustellen, das eine Schallreflexion innerhalb desselben und eine Weiterleitung des auf die Plattenebene auftreffenden Schalls zwischen mehreren miteinander verbindbaren Elementen ermöglicht.

[0007] Die Aufgabe der Erfindung wird durch die im Kennzeichenteil des Anspruches 1 und 2 wiedergegebenen Merkmale gelöst.

   Der Vorteil dabei ist, dass eine Vergrösserung des Hohlraumvolumens für die Absorption einer auf die Plattenebene auftreffenden Schallwelle über die Abmessung bzw. Plattenstösse eines plattenförmigen Elementes des Schallabsorptionselementes hinweg erreicht wird und durch die Weiterleitung der Schallwelle gegebenenfalls über mehrere, über einen durchgehenden Schlitz und/oder eine durchgehende Nut miteinander strömungsverbundene, plattenförmige Elemente eine Erhöhung des Schallabsorptionsgrades erreicht wird.

[0008] Gemäss den Ansprüchen 3 und 4 lässt sich der Vorteil erzielen, dass auf einfache Art und Weise über die miteinander in Eingriff bringbaren Kupplungsteile der zueinander positionierten und einander unmittelbar benachbarten Elemente ein weiterer Schlitz zur Schallabsorption geschaffen wird.

   Dadurch kann der Schallabsorptionsgrad erhöht werden, ohne eine Vergrösserung des einzelnen plattenförmigen Elementes vornehmen zu müssen. Somit ist in der kombinierten Anwendung der stirn- und längsseitig anordenbaren Kupplungsteile ein in Richtung der Länge und Breite endlos verlegbares Schallabsorptionselement, bestehend aus mehreren einzelnen plattenförmigen Elementen, möglich. Weiters ist eine einfache und genauere Montage der miteinander zu verbindenden plattenförmigen Elemente möglich.

   Dabei ist nach Anspruch 4 eine einfache Fertigung der Kupplungsteile, insbesondere der Nuten zur Aufnahme von, jeweils einen eigenen Bauteil bildenden Kupplungsteilen zwischen den miteinander zu verbindenden plattenförmigen Elementen möglich.

[0009] Eine vorteilhafte Anordnung der Nuten sowohl in der ersten Lage als auch dritten Lage ist in den Ansprüchen 5 und 9 beschrieben.

[0010] Ein dreilagiger Aufbau eines plattenförmigen Elementes, wie er im Anspruch 6 beschrieben ist, ermöglicht trotz der Anordnung der Schlitze und Nuten eine hohe Biegesteifigkeit.

[0011] Nach einer Weiterbildung der Erfindung, gemäss Anspruch 7,

   ist eine Vielzahl von Resonanzkammern innerhalb eines Elementquerschnittes ausgebildet.

[0012] Gemäss Anspruch 8 kann durch die Anordnung der Materialverjüngungen in der dritten Lage eine Erhöhung der Biegeweichheit und ein verbessertes Eigenschwingungsverhalten des plattenförmigen Elementes und somit ein höherer Absorptionsgrad des Schalls erreicht werden.

[0013] Ein besonders einfacher Aufbau des plattenförmigen Elementes ist im Anspruch 10 beschrieben.

[0014] Die Fortbildung nach Anspruch 11 ermöglicht ein formschlüssiges Ineinandergreifen der miteinander in Eingriff bringbaren Kupplungsteile, wodurch eine weitgehende Umgrenzung der Schlitze oder Nuten im Verbindungsbereich erreicht wird.

[0015] Weitere vorteilhafte Ausbildungen für die Anordnung und Ausgestaltung der Schlitze,

   Nuten und Kupplungsteile sowie der Lagen sind in den Ansprüchen 12 bis 15 beschrieben.

[0016] Eine vorteilhafte Abmessung der Dicke für die erste Lage ist im Anspruch 16 wiedergegeben.

[0017] Vorteilhaft ist auch die Ausbildung nach Anspruch 17, da durch die Anschlagfläche die miteinander zu verbindenden, plattenförmigen Elemente derart positioniert werden, dass eine zwischen den in äquidistanten Abständen angeordneten Nuten in der zweiten und/oder dritten Lage bemessene Teilung über mehrere plattenförmige Elemente beibehalten werden kann,

   so dass eine durch die im Verbindungsbereich aneinanderstossenden plattenförmigen Elemente gebildete Stossstelle nicht erkennbar ist.

[0018] Gemäss der Ausführung nach Anspruch 18 können die plattenförmigen Elemente zuverlässig über die Anschlagflächen positioniert werden.

[0019] Die Weiterbildungen nach den Ansprüchen 19 und 20 ermöglichen die Erhöhung des Schallabsorptionsgrades des Schallabsorptionselementes.

[0020] Auch die Weiterbildung nach Anspruch 21 ist von Vorteil, da für das Trägermaterial der Lage(n) ein kostengünstiger und einfach zu bearbeitender Holzwerkstoff, z.B. eine mitteldichte Faserplatte, verwendet werden kann und ausschliesslich die sichtbaren Flächen, beispielsweise mit Sperrholz furniert werden müssen.

   Dadurch lässt sich einerseits der Vorteil der höheren Wirtschaftlichkeit und andererseits der Vorteil der einfachen Bearbeitung, z.B. zur Herstellung der Schlitze, Nuten, Kupplungsteile etc., erzielen.

[0021] Von Vorteil ist aber auch die Ausbildung nach Anspruch 22, wodurch ein dem heutigen Sicherheitsstandard entsprechendes Schallabsorptionselement geschaffen ist.

[0022] Vorteilhafte Verwendungen des Schallabsorptionselementes bzw. der plattenförmigen Elemente sind in den Ansprüchen 23 bis 26 beschrieben. Werden die erste Lage und die dritte Lage oder die zweite und dritte Lage für Sichtflächen ausgebildet, indem beide Aussenseiten mit einem höherwertigen Material, z.B.

   Furniere, Lackschichten, ausgestattet sind, so kann das Schallabsorptionselement als Türfüllung oder für Paravents, Raumteiler, Wandteile eines Wandschrankes eingesetzt werden.

[0023] Die Erfindung wird im Nachfolgenden anhand der in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert.

[0024] Es zeigen:
<tb>Fig. 1<sep>ein erstes Ausführungsbeispiel eines einlagigen Schallabsorptionselementes, zusammengesetzt aus mehreren unmittelbar benachbarten, plattenförmigen Elementen mit der erfindungsgemässen Anordnung der Kupplungsteile an jedem plattenförmigen Element, in perspektivischer Ansicht und stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 2<sep>ein weiteres Ausführungsbeispiel eines mehrlagig aufgebauten, plattenförmigen Elementes für das Schallabsorptionselement mit den erfindungsgemässen Kupplungsteilen, im Längsschnitt und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 3<sep>die sich in Eingriff befindlichen Kupplungsteile der zueinander positionierten, einander unmittelbar benachbarten plattenförmigen Elemente, geschnitten gemäss den Linien III-III in Fig. 2 und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 4<sep>eine andere Ausführung des mehrlagig aufgebauten, plattenförmigen Elementes für das Schallabsorptionselement mit einer weiteren Ausführung der Kupplungsteile, im Längsschnitt und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 5<sep>das aus zwei nebeneinander benachbarten plattenförmigen Elementen zusammengesetzte Schallabsorptionselement, geschnitten gemäss den Linien V-V in Fig. 4 und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 6<sep>eine andere Ausführung des plattenförmigen Elementes für das Schallabsorptionselement mit den Kupplungsteilen, im Längsschnitt und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 7<sep>das plattenförmige Element in Ansicht gemäss den Linien VII-VII in Fig. 6 und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 8<sep>das plattenförmige Element, geschnitten gemäss den Linien VIII-VIII in Fig. 6 und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung;


  <tb>Fig. 9<sep>eine weitere Ausführung des mehrlagig aufgebauten, plattenförmigen Elementes für das Schallabsorptionselement mit einer anderen Ausführung der Kupplungsteile, im Längsschnitt und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung.

[0025] Einführend sei festgehalten, dass in den unterschiedlich beschriebenen Ausführungsformen gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen versehen werden, wobei die in der gesamten Beschreibung enthaltenen Offenbarungen sinngemäss auf gleiche Teile mit gleichen Bezugszeichen bzw. gleichen Bauteilbezeichnungen übertragen werden können.

   Auch sind die in der Beschreibung gewählten Lageangaben, wie z.B. oben, unten, seitlich usw. auf die unmittelbar beschriebene sowie dargestellte Figur bezogen und sind bei einer Lageänderung sinngemäss auf die neue Lage zu übertragen.

[0026] In der Fig. 1 ist ein Schallabsorptionselement 1 aus Holz und/oder Holzwerkstoff, mit mehreren plattenförmigen Elementen 2, 3 in perspektivischer Ansicht dargestellt. Das plattenförmige Element 2, 3 besteht gemäss dieser Ausführung aus einer Lage 4, die in ihrer ersten Deckfläche 5 mehrere in einem bestimmten Abstand parallel zueinander und in Längserstreckung des plattenförmigen Elementes 2, 3 erstreckende Schlitze 6 über einen Teil ihrer Dicke 7 und zumindest in ihrer von der ersten Deckfläche 5 abgewandten weiteren Deckfläche 8 parallele, quer zu den Schlitzen 6 verlaufende Nuten 9 aufweist.

   Eine vorbestimmbare Tiefe 10, 11 der Schlitze 6 und Nuten 9 ist derart gewählt, dass in einem jeden Schnittpunkt zwischen den Schlitzen 6 und den Nuten 9 eine Schalldurchtrittsöffnung 12 ausgebildet ist. Jedes der plattenförmigen Elemente 2, 3 ist an zumindest einer sich zwischen den Deckflächen 5, 8 erstreckenden Seitenwand 13 mit zumindest einem, bevorzugt mehreren ineinander in Eingriff bringbaren Kupplungsteilen 14, 15 versehen. In dieser Ausführungsvariante ist es vorgesehen, dass die Kupplungsteile 14 durch, die erste stirnseitige Seitenwand 13 überragende, fingerartige Federn 16 und der weitere Kupplungsteil 15 durch, in die weitere Seitenwand 13 vertieft angeordnete Nuten 17 gebildet sind.

   Dabei erstrecken sich die um einen vorbestimmbaren Teilungsabstand voneinander distanziert ausgebildeten Federn 16 und Nuten 17 nur über einen Teil einer Breite 18 des plattenförmigen Elementes 2, 3. Wie nicht weiters dargestellt, kann sich die Feder 16 und die Nut 17 auch über die gesamte Breite 18 des plattenförmigen Elementes 2, 3 erstrecken. Das plattenförmige Element 2, 3 ist an der ersten Seitenwand 13 mit der Feder 16 und an der weiteren Seitenwand 13 mit der komplementär ausgestalteten Nut 17 ausgestattet.

[0027] Zur Fixierung jedes einzelnen plattenförmigen Elementes 2, 3 an einer Wand oder einer Decke eines Raumes, z.B. Konzertsaal, Bibliothek, sind an dem Kupplungsteil 14, insbesondere an den Federn 16 schlitzartige Aufnahmenuten 19 zum Einschieben eines Schenkels eines nicht weiters dargestellten Befestigungselementes, z.B. einer Befestigungskralle, vorgesehen.

   Dazu weist die Befestigungskralle einen etwa C-förmigen Querschnitt auf und erstreckt sich diese zumindest über einen Teil der Breite 18 und wird das plattenförmige Element 2, 3 über die diese halternde Befestigungskralle an der Wand oder Decke bevorzugt angeschraubt. Die Art der Befestigung des Schallabsorptionselementes 1 an der Wand oder Decke ist dem Fachmann bekannt und können alle aus dem Stand der Technik bekannten Befestigungsverfahren und Befestigungskrallen hierfür eingesetzt werden.

[0028] Erfindungsgemäss weist die Lage 4 in Längsrichtung des plattenförmigen Elementes 2, 3 parallel zueinander verlaufende Schlitze 6 und parallele, die Schlitze 6 unter einem Winkel von 90 deg. schneidende Nuten 9 auf.

   Zwischen den Schlitzen 6 und den Nuten 9 und diese in ihrer Breite 20, 21 begrenzenden Stege 22, 23 in Längs- und Breitenrichtung des plattenförmigen Elementes 2, 3, schliessen zwischen einander zugewandten Seitenwänden 24 Hohlräume ein. Von den Seitenwänden 24 dieser Hohlräume wird der an den Schnittpunkten der Schlitze 6 und Nuten 9 in das Schallabsorptionselement 1 eintretende Schall innerhalb desselben und über den Stoss der aneinander gelegten und miteinander verbundenen plattenförmigen Elemente 2, 3 hinweg mehrfach reflektiert, so dass seine Energie durch die dabei entstehende Reibung in Wärme umgewandelt wird.

[0029] Die Tiefen 10, 11 der Schlitze 6 und Nuten 9 sowie die Breiten 20, 21 der Schlitze 6 und Nuten 9 sind an den erforderlichen Absorptionsgrad des jeweiligen Einsatzortes anzupassen.

   Beispielsweise beträgt die zwischen der ersten Deckfläche 5 und der dieser zugewandten, inneren Seitenwand 24 des Steges 23 bemessene Tiefe 10 zwischen 1 mm und 14 mm, insbesondere 2 mm und 10 mm, beispielsweise 8 mm. Die Tiefe 11, bemessen zwischen der weiteren Deckfläche 8 und der dieser zugewandten Seitenwand 24 des Steges 22, liegt etwa im Bereich zwischen 1 mm und 12 mm, insbesondere 2 mm und 10 mm, beispielsweise 5 mm. Die Breite 20 des Schlitzes 6 beträgt zwischen 2 mm und 12 mm, insbesondere 4 mm und 10 mm, beispielsweise 8 mm.

[0030] Wie in der Fig. 1 eingetragen, liegt eine in Richtung der Breite 18 bemessene Kupplungsteilbreite 25 der Kupplungsteile 14 und 15 im Bereich zwischen 2 mm und 12 mm, insbesondere 3 mm und 10 mm, beispielsweise 8 mm.

   Die Kupplungsteile 14 und 15 sind von den parallel zueinander verlaufenden Stegen 22 ausgebildet und die Kupplungsteilbreite 25 entspricht bevorzugt einer nicht weiters eingetragenen Breite der Stege 22.

[0031] Wie aus der Fig. 1 ebenfalls ersichtlich, sind die plattenförmigen Elemente 2, 3 einstückig aus Holz und/oder Holzwerkstoff gebildet. Für eine einfache Bearbeitung zur Herstellung der Schlitze 6 und Nuten 9 sowie der Kupplungsteile 14, 15, eignen sich vor allem Holzwerkstoffplatten, wie beispielsweise eine mitteldichte Faserplatte (MDF) oder hochdichte Faserplatten (HDF). Natürlich ist auch die Verwendung einer Sperrholzplatte, in die die Schlitze 6, Nuten 9, Kupplungsteile 14, 15 ein- bzw. ausgearbeitet werden, geeignet.

   Andererseits kann das plattenförmige Element 2, 3 auch durch eine Massivholzplatte oder eine Mehrschichtplatte aus Holz gebildet sein.

[0032] Natürlich ist es auch möglich, die Lage 4 mit zumindest einer weiteren Lage mit in ihr angeordneten Schlitzen 6 und/oder Nuten 9 oder einer die Lage 4 an einer Deckfläche 5; 8 vollständig verschliessenden Lage zu einem Verbund zusammenzufügen.

[0033] In den gemeinsam beschriebenen Fig. 2 und 3 ist eine weitere Ausführungsvariante des aus zumindest zwei plattenförmigen Elementen 2, 3 hintereinander zusammengesetzten bzw. verbundenen Schallabsorptionselementes 1 in unterschiedlichen Ansichten und in vereinfachter Darstellung gezeigt. In diesem Ausführungsbeispiel sind die plattenförmigen Elemente 2, 3 mehrlagig aufgebaut.

   Das plattenförmige Element 2, 3 besteht aus einer ersten Lage 26, die zwischen einer zweiten und dritten Lage 27, 28 angeordnet ist, von denen die dritte Lage 28 die hallraumseitige Lage 28 darstellt, die die Schlitze 6 der ersten Lage 26 an der Deckfläche 8 verschliesst. Dadurch sind eine Vielzahl von Resonanzkammern bildende Hohlräume innerhalb des Elementquerschnittes ausgebildet. Die dritte Lage 27 ist durch eine Massivholzplatte oder eine Platte aus Holzwerkstoff, wie beispielsweise Sperrholzplatte etc., gebildet. Gemäss dieser Ausführung ist die erste Lage 26 über ein Verbindungsmittel, z.B.

   Leim, mit der befestigungsseitigen zweiten Lage 27 verbunden und sind in dieser die quer zu den Schlitzen 6 in Längsrichtung der Lage 26 verlaufenden Nuten 9 angeordnet, die sich bis in die Lage 26 hinein erstrecken.

[0034] Wie weiters aus dieser Fig. ersichtlich, weist die erste Lage 26, die beispielsweise aus einer mitteldichten Faserplatte besteht, in ihrer ersten Deckfläche 5 sich über einen Teil ihrer Dicke 29 erstreckende, in einem bestimmten Abstand parallel zueinander verlaufende Nuten 9a und in ihrer von der ersten Deckfläche 5 abgewandten weiteren Deckfläche 8 parallele, quer zu den Nuten 9a verlaufende, längsorientierte Schlitze 6 auf.

   Die Schlitze 6 und die Nuten 9a weisen eine vorbestimmbare Tiefe 10, 11 auf, bei der in den Schnittpunkten zwischen den Schlitzen 6 und den Nuten 9a die Schalldurchtrittsöffnungen 12, wie in dieser Fig. nicht detailliert ersichtlich, gebildet sind. Die in der zweiten Lage 27 angeordneten Nuten 9b fallen mit den in der ersten Lage 26 angeordneten Nuten 9a zusammen.

[0035] Wie in der Fig. 2 schematisch in strichlierten Linien eingetragen, können zur Erhöhung der Biegeweichheit und zum verbesserten Eigenschwingungsverhalten des plattenförmigen Elementes 2, 3 und somit der Absorption des Schalls, in einer, der Lage 26 zugewandten Deckfläche der dritten Lage 28 mehrere in einem bestimmten Abstand parallel zueinander verlaufende schlitzartige Materialverjüngungen 30 angeordnet werden.

   Die quer zur Längserstreckung der dritten Lage 28 verlaufenden Materialverjüngungen 30 können im Querschnitt rechteckig, gerundet, dreieckig, abgefast ausgebildet sein.

[0036] Die erste Lage 26 ist bevorzugt an den stirnseitigen Seitenwänden 13 jeweils mit zumindest einem Kupplungsteil 14, 15 ausgestattet, über die eine Vielzahl von plattenförmigen Elementen 2, 3 endlos miteinander verbindbar sind. Zweckmässig weist die erste Lage 26 des plattenförmigen Elementes 2 mehrere Kupplungsteile 15, insbesondere Nuten 17, und die erste Lage 26 des plattenförmigen Elementes 3 mehrere komplementär zu den Kupplungsteilen 15 ausgebildete Kupplungsteile 14, insbesondere fingerartige Federn 16, auf. Die im Bereich der Seitenwand 13 angeordneten Federn 16 sind einstückig an der ersten Lage 26, insbesondere den Stegen 22 angeformt.

   Bevorzugt entspricht die Kupplungsteilbreite 25 der Kupplungsteile 14, 15 der Breite der Stege 22, so dass eine einfache Herstellung, beispielsweise im Fräsverfahren, möglich ist.

[0037] Ein zwischen den Kupplungsteilen 14 des ersten plattenförmigen Elementes 2 bemessener Teilungsabstand 31 entspricht dem Teilungsabstand 31 der auf die Kupplungsteile 14 ausgerichteten und mit diesem in Eingriff bringbaren Kupplungsteile 15 des weiteren plattenförmigen Elementes 2, so dass sich die Kupplungsteile 14, 15 in einem, durch die unmittelbar zueinander benachbarten bzw. aneinanderstossenden plattenförmigen Elemente 2, 3 gebildeten Verbindungsbereich 32 übergreifen und die Schlitze 6 der beiden plattenförmigen Elemente 2, 3 strömungstechnisch miteinander verbunden sind.

   Die Stege 22 der zueinander ausgerichteten und miteinander verbundenen plattenförmigen Elemente 2, 3 verlaufen fluchtend zueinander. Dadurch wird über den im Verbindungsbereich 32 vorgegebenen Plattenstoss der plattenförmigen Elemente 2, 3 hinweg ein durchgehender, unterbrechungsfreier Schlitz 6 für die Reflexion einer Schallwelle gebildet. Der Teilungsabstand 31 liegt im Bereich zwischen 4 mm und 24 mm, insbesondere zwischen 8 mm und 20 mm, beispielsweise 16 mm.

[0038] Wie in der Fig. 3 näher dargestellt, entspricht die Kupplungsteilbreite 25 des Kupplungsteiles 14 einer durch eine Stegbreite 33 des Steges 22 begrenzten Kupplungsteilbreite 34 des Kupplungsteiles 15, so dass einander abgewandte und parallel zueinander verlaufende Seitenflächen 35 der Kupplungsteile 14 ebenflächig zu den, die Stege 22 begrenzenden Seitenwänden 24 verlaufen.

   Natürlich ist es aber auch möglich, dass die Kupplungsteilbreite 25 des Kupplungsteiles 14 kleiner oder grösser bemessen ist als die Kupplungsteilbreite 34 des Kupplungsteiles 15.

[0039] Zweckmässig ist eine Kupplungsteiltiefe 36 des Kupplungsteiles 15 nur geringfügig grösser bemessen als eine die Seitenwand 13 überragende Kupplungsteillänge 37 des Kupplungsteiles 14, so dass die beiden plattenförmigen Elemente 2, 3 mit ihren einander zugewandten Stirnseiten zumindest einer der Lagen 27;

   28 oder die Stirnseite und die Seitenwand 13 der plattenförmigen Elemente 2, 3 stumpf aneinanderstossen.

[0040] Eine Kupplungsteilhöhe 38 des Kupplungsteiles 15 ist kleiner bemessen als die minimale Dicke 29 der Lage 26 und wird in einem durch die Differenz zwischen der Dicke 29 und der Kupplungsteilhöhe 38 verbleibenden Materialbereich die Aufnahmenut 19 für das nicht weiters dargestellte Befestigungselement, wie dieses bereits in der Fig. 1 erläutert wurde, eingesetzt bzw. eingeschoben.

   Dieses Befestigungselement kann in Längsrichtung, daher in Richtung der Breite 18 des Elementes 2, 3 verschoben und positioniert und gegebenenfalls am plattenförmigen Element 2, 3 fixiert werden.

[0041] Die befestigungsseitige zweite Lage 27 und die hallraumseitige dritte Lage 28 sind mit der ersten Lage 26 über ein Verbindungsmittel, insbesondere kraftschlüssig miteinander verbunden.

[0042] Zur Herstellung des plattenförmigen Elementes 2, 3 werden beispielsweise vorerst in die Deckfläche 8 der Lage 26 die in Längsrichtung ausgerichteten und parallel zueinander verlaufenden Schlitze 6 eingefräst. Sind Materialverjüngungen 30 in der hallraumseitigen dritten Lage 27 an ihrer der ersten Lage 26 zugewandten Deckfläche vorgesehen, werden diese vor dem Auflegen und Verbinden mit der ersten Lage 26 ebenfalls eingefräst.

   Darauffolgend werden die drei Lagen 26, 27, 28 zueinander ausgerichtet und über ein an den Deckflächen 5, 8 der ersten Lage 26 und den ihr zugewandten inneren Deckflächen der zweiten und dritten Lage 27, 28 aufgetragenes Verbindungsmittel miteinander verbunden und verpresst. Danach werden, falls gefordert, die Nuten 9 mit der Tiefe 11 und in einem bestimmten Abstand zueinander gefräst. Die Kupplungsteile 14; 15 können bereits vor dem ersten Arbeitsschritt, daher dem Einfräsen der Schlitze 6 in der ersten Lage 26 vorgefertigt oder nach dem Einfräsen der Schlitze 6 oder nach dem Verbinden und Verpressen der einzelnen Lagen 26, 27, 28 erfolgen.

[0043] Natürlich kann das plattenförmige Element 2, 3 auch nur zweilagig ausgebildet sein.

   In der ersten Lage 26 sind sodann die Schlitze 6 und/oder Nuten 9 und/oder die Kupplungsteile 14; 15 angeordnet und wird diese von einer Lage 27; 28 überdeckt.

[0044] In den gemeinsam beschriebenen Fig. 4 und 5 ist eine andere Ausführungsvariante des Schallabsorptionselementes 1 aus Holz und/oder Holzwerkstoff, mit mehreren plattenförmigen Elementen 2, 3, die über miteinander in Eingriff bringbare Kupplungsteile 14, 15 verbindbar sind, im Längs- und Querschnitt und stark vereinfacht gezeigt. Dieses plattenförmige Element 2, 3 ist mehrlagig aufgebaut und weist eine zweite und dritte Lage 27, 28 und zumindest eine zwischen diesen angeordnete erste Lage 26 auf.

   Die erste Lage 26 ist an ihren zwischen den parallel zueinander verlaufenden Deckflächen 5, 8 erstreckenden Seitenwänden 13 an der Längsseite und Breitseite jeweils mit zumindest einem, bevorzugt mehreren Kupplungsteilen 14, 15 ausgestattet. An der ersten stirnseitigen Seitenwand 13 sind die Kupplungsteile 15 durch die Nuten 17 und an der gegenüberliegenden stirnseitigen zweiten Seitenwand 13 sind die Kupplungsteile 14 durch die komplementär ausgestalteten Federn 16 gebildet. Die an zumindest einer der gegenüberliegenden und parallel zueinander verlaufenden, längsseitigen Seitenwände 13 angeordneten Kupplungsteile 15 sind durch die Nuten 17, insbesondere Längsnuten gebildet. Diese sind im Querschnitt rechteckförmig ausgebildet.

   Dadurch ist es in einfacher Art und Weise möglich, ein grossflächiges Schallabsorptionselement 1 herzustellen, das sowohl in Richtung ihrer Länge als auch Breite 18 endlos verlegbar ist. Soll eine Stossfuge der an den Längsseiten miteinander verbindbaren plattenförmigen Elemente 2, 2 ¾ nicht sichtbar sein, so können die in der zumindest einen Lage 27;

   28 angeordneten Nuten 9 in einem Abstand parallel zueinander in Längsrichtung der plattenförmigen Elemente 2, 2 ¾ verlaufen, wohingegen die in einem bestimmten Abstand parallel zueinander verlaufenden Schlitze 6 die Nuten 9 unter einem Winkel von 90 deg. schneiden.

[0045] Aus der Fig. 4 ist eine weitere Variante des zumindest einen Kupplungsteiles 14 ersichtlich, bei der die Kupplungsteile 14 mit Anschlagflächen 39 für Stirnseiten 40 zumindest einer Lage 27, 28 oder die Seitenwand 13 des benachbarten, plattenförmigen Elementes 3 versehen sind. Die Anschlagflächen 39 werden von einem, jedem Kupplungsteil 14 zugeordneten Anschlag ausgebildet. Die Seitenwand 13 und/oder die Stirnseite 40 und die Anschlagflächen 39 stossen stumpf aneinander, so dass eine Stossfuge im Verbindungsbereich 32 nicht ersichtlich ist.

   Dadurch kann einerseits ein hoher Qualitätsstandard und andererseits durch die ungehinderte Strömungsverbindung im Verbindungsbereich 32 zwischen mehreren miteinander verbundenen plattenförmigen Elementen 2, 3 ein hoher Schallabsorptionsgrad erreicht werden. Zweckmässig, wie bereits in den Fig. 2 und 3 ausführlich beschrieben, entspricht die Kupplungsteilbreite 34 des Kupplungsteiles 15, der in dieser Figur nicht weiters eingetragenen Kupplungsteilbreite 25 des Kupplungsteiles 14.

[0046] Gemäss diesem Ausführungsbeispiel weisen die zweite und dritte Lage 27, 28 parallel zueinander und quer zu den Schlitzen 6 in Längsrichtung der ersten Lage 26 verlaufende Nuten 9 auf, die sich bis in die Lage 26 hinein erstrecken.

   Eine Nutbreite 41 der befestigungsseitigen zweiten Lage 27 entspricht einem Vielfachen einer Nutbreite 42 der in der hallraumseitigen dritten Lage 28 angeordneten Nuten 9. Eine Tiefe 43 der in der dritten Lage 28 angeordneten parallelen, die Schlitze 6 unter einem Winkel von 90 deg. schneidenden Nuten 9, ist grösser bemessen als eine maximale Dicke 44 der dritten Lage 28. Die Tiefe 11 der in der zweiten Lage 27 angeordneten und mit den Nuten 9 der dritten Lage 28 fluchtenden Nuten 9 ist grösser bemessen als die maximale Dicke 44 der zweiten Lage 27.

[0047] Die Nuten 9 der zweiten und dritten Lagen 27, 28 sind in äquidistanten Abständen distanziert voneinander angeordnet und eine Teilung 45 der Nuten 9 der zweiten Lage 27 entspricht einer Teilung 45 der Nuten 9 der dritten Lage 28.

   Natürlich kann die Teilung 45 der zweiten oder dritten Lage 27 oder 28 einem bevorzugt ganzzahligen Vielfachen der Teilung 45 der dritten oder zweiten Lage 28 oder 27 entsprechen. Von Vorteil dabei ist, dass auch über den Plattenstoss der plattenförmigen Elemente 2, 3 hinweg, die an einem plattenförmigen Element 2, 3 vorgegebene Teilung 45 beibehalten wird.

[0048] Eine andere, nicht weiters dargestellte Ausführung besteht darin, dass die Nutbreiten 41, 42 der zweiten und dritten Lage 27, 28 gleich bemessen sind und die Nutbreite 41 der zweiten Lage 27 der Nutbreite 42 der dritten Lage 28 entspricht.

[0049] Wie aus der Fig.

   5 besser ersichtlich, ist das zu dem plattenförmigen Element 2 unmittelbar benachbarte plattenförmige Element 2 ¾ mit einem sich über die Länge des plattenförmigen Elementes 2 ¾ erstreckenden, komplementär zu dem Kupplungsteil 15, insbesondere der Nut 17, des plattenförmigen Elementes 2 ausgebildeten Kupplungsteil 14 ausgestattet, wobei die Kupplungsteiltiefe 36 des Kupplungsteiles 15 des plattenförmigen Elementes 2 grösser ist als die über die Seitenwand 13 vorragende Kupplungsteillänge 37. Die Kupplungsteile 14, 15 erstrecken sich bevorzugt über die gesamte Länge des plattenförmigen Elementes 2, 2 ¾.

   Zweckmässig sind die Kupplungsteillänge 37 und die Kupplungsteiltiefe 36 derart bemessen, dass die miteinander in Eingriff befindlichen Kupplungsteile 14, 15 einen Schlitz 6 in Längsrichtung des plattenförmigen Elementes 2, 2 ¾ begrenzen bzw. ausbilden, dessen Breite der Breite 20 der weiteren Schlitze 6 entspricht. Dadurch ist es in einfacher Weise möglich, Schlitze 6 und/oder Nuten 9, der über die Kupplungsteile 14, 15 zueinander positionierten, einander unmittelbar benachbarter plattenförmiger Elemente 2, 2 ¾ strömungstechnisch miteinander zu verbinden.

   Natürlich können auch die an den stirnseitigen Seitenwänden 13 angeordneten und miteinander in Eingriff bringbaren Kupplungsteile 14, 15 mehrerer plattenförmiger Elemente 2, 3 derartig ausgebildet werden, um so beispielsweise die in der Ebene der Kupplungsteile 14, 15 liegenden Nuten 9 in zur Längsrichtung des plattenförmigen Elementes 2, 2 ¾ querender Richtung strömungstechnisch miteinander zu verbinden und den Schall über mehrere plattenförmige Elemente 2, 2 ¾, 3 weiterzuleiten.

[0050] In den gemeinsam beschriebenen Fig. 6 bis 8 ist eine weitere Ausführungsvariante eines plattenförmigen Elementes 2 für ein grossflächiges Schallabsorptionselement 1, wie aus dieser Figur nicht ersichtlich, in unterschiedlichen Ansichten und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung gezeigt.

   Das plattenförmige Element 2 ist mehrlagig aufgebaut und weist die erste Lage 26 und die zweite Lage 27 auf. Gemäss dem vorliegenden Ausführungsbeispiel sind die Kupplungsteile 14 und/oder die die Schlitze 6 und/oder die Nuten 9 begrenzenden Stege 22 durch die Lagen 26, 27 gebildet. Die erste Lage 26 weist in ihrer ersten Deckfläche 5 die in einem bestimmten Abstand parallel zueinander verlaufenden Schlitze 6 und in ihrer von der ersten Deckfläche 5 abgewandten, weiteren Deckfläche 8, parallele, die Schlitze 6 unter einem Winkel von 90 deg. schneidenden Nuten 9 auf. Die zweite Lage 27 ist symmetrisch zur ersten Lage 26 ausgebildet.

   Die Lagen 26, 27 werden derart zueinander ausgerichtet, dass Stirnkantenflächen 46 der aufeinander zugerichteten Stege 22 der beiden Lagen 26, 27 aneinanderstossen und eine Verbindungsebene 47 der miteinander zu verbindenden Lagen 26, 27 parallel zur Plattenebene des plattenförmigen Elementes 2, 3 verläuft. Wie nicht dargestellt, kann natürlich auch nur die erste Lage 26 oder die zweite Lage 27 mit Nuten 9 versehen werden und ist eine davon durch eine die Schlitze 6 verschliessende einstückige Platte gebildet. Zwischen den Lagen 26, 27, also im Bereich der Verbindungsebene 47, kann eine Akustikdämmfolie angeordnet werden.

[0051] Zwei zueinander benachbarte und über ihre Stirnkantenflächen 46 miteinander verbundene Stege 22 der Lagen 26, 27 begrenzen mit ihren einander zugewandten Seitenwänden 24 einen Schlitz 6 in Längsrichtung des plattenförmigen Elementes 2.

   Die die Schlitze 6 begrenzenden Stege 22 sind über eine Innenfläche der ersten und/oder zweiten Lage 26, 27 des plattenförmigen Elementes 2, 3 verteilt angeordnet und weisen eine Höhe 48 auf, die sich zumindest über einen Teil einer Innenhöhe 49 erstreckt. Die Stege 22 sind von der ersten und/oder zweiten Lage 26, 27 ausgebildet oder sind an der ersten und/oder zweiten Lage 26, 27 einstückig angeformt.

[0052] Wie aus den Fig. 6 und 7 ersichtlich, sind gemäss diesem Ausführungsbeispiel auch die Kupplungsteile 14 in einer zur Plattenebene parallel verlaufenden Ebene geteilt ausgebildet und über ein Verbindungsmittel, wie dieses nicht weiters dargestellt ist, z.B. Klebstoff, wie Leim, unlösbar miteinander verbunden.

   Die Art der Ausbildung der Kupplungsteile 14 wurde bereits in der Fig. 4 detailliert beschrieben und kann auf die Fig. 6 bis 8 übertragen werden.

[0053] In der Fig. 9 ist eine weitere Ausführungsvariante des Schallabsorptionselementes 1 aus Holz und/oder Holzwerkstoff, mit mehreren plattenförmigen Elementen 2, 3 im Längsschnitt durch die Stege 22 und in stark vereinfachter, schematischer Darstellung gezeigt. Die Weiterbildung der Erfindung liegt darin, dass die Kupplungsteile 15 von zwei einander unmittelbar benachbarten, plattenförmigen Elementen 2, 3 spiegelbildlich ausgebildet sind und wenigstens ein zu den Kupplungsteilen 15 der beiden plattenförmigen Elemente 2, 3 komplementärer Kupplungsteil 50 zur Verbindung der beiden plattenförmigen Elemente 2, 3 ausgebildet ist.

   Die Kupplungsteile 50 sind dabei in den in den Seitenwänden 13 angeordneten Kupplungsteilen 15 zwischen den beiden aufeinander zugerichteten und fluchtenden Stegen 22 der beiden plattenförmigen Elemente 2, 3 angeordnet und werden beispielsweise durch einen im Querschnitt etwa rechteckförmigen oder quadratischen stabartigen Bauteil gebildet. Die in die Kupplungsteile 15 steckbaren bzw. die sich zwischen den Kupplungsteilen 15 erstreckenden Kupplungsteile 50 werden form- und kraftschlüssig mit den beiden plattenförmigen Elementen 2, 3 verbunden. Zumindest zwischen einigen der Stege 22 der aufeinander zugerichteten und zueinander positionierten plattenförmigen Elemente 2, 3 ist der Kupplungsteil 50 angeordnet.

   Dieser Kupplungsteil 50 kann auch im Bereich zwischen den in den einander zugewandten Längsseiten der plattenförmigen Elemente 2, 2 ¾ vorgesehenen Kupplungsteilen 15 angeordnet werden, um zwei nebeneinander angeordnete, zueinander positionierte plattenförmige Elemente 2, 2 ¾ bevorzugt lösbar miteinander zu verbinden.

[0054] Eine andere, nicht weiters dargestellte Ausführungsvariante besteht darin, dass sich die Kupplungsteile 15 bzw. Nuten 17 der plattenförmigen Elemente 2, 3 zumindest über einen Teil der Breite 18 und Dicke 7 erstrecken und eine vorbestimmbare Kupplungstiefe 36 aufweisen, und zwischen den Nuten 17 nur ein komplementär ausgebildeter, etwa quaderförmiger Kupplungsteil 50 angeordnet wird.

   Um die Weiterleitung des Schalls über den im Verbindungsbereich 32 vorhandenen Plattenstoss hinweg zu zumindest einem weiteren Bauelement 3 zu ermöglichen, werden in den Kupplungsteil 50 die Schlitze 6 und/oder die Nuten 9 fortsetzende Durchbrüche vorgesehen. Die Querschnittsabmessungen werden an die Querschnittsabmessungen der Schlitze 6 und/oder die Nuten 9 weitestgehend angepasst. Die Seitenwand 13 und/oder die Stirnseite 40 und die Anschlagflächen 39 stossen stumpf aneinander, so dass eine Stossfuge im Verbindungsbereich 32 nicht ersichtlich ist. Von Vorteil dabei ist, dass im Verbindungsbereich 32 die Kupplungsteile 50 zwischen den Kupplungsteilen 15 die Tiefe 11 der Nut 9 begrenzen und ein Teilbereich derselben als sichtbare Fläche fungiert.

   Die Kupplungsteilhöhe 38 ist je nach Tiefe 11 der Nuten 9 entsprechend anzupassen.

[0055] Abschliessend sei noch darauf hingewiesen, dass es nicht unbedingt erforderlich ist, dass die Nuten 9, die Schlitze 6 unter einem rechten Winkel schneiden, wenn dies auch derzeit die bevorzugte Ausführungsform darstellt. Eine Schrägstellung der Nuten 9 gegenüber der Schlitze 6 könnte z.B. dazu dienen, an der mit den erfindungsgemässen Schallabsorptionselementen 1 zu verkleidenden Wand oder Decke ein dekoratives Muster zu erzeugen. Weiters wäre es auch möglich, in den Schlitzen 6 und/oder Nuten 9, bevorzugt in der ersten Lage 26, Beleuchtungskörper, z.B. Leuchtdioden, und die zur Energieversorgung der Beleuchtungskörper erforderlichen Kabel, oder ein Leuchtkabel anzuordnen.

   Auch damit liesse sich in Hinblick auf ästhetische Gesichtspunkte ein qualitativ hochwertiges, dekoratives Schallabsorptionselement 1 erzielen.

[0056] Wie nicht weiters dargestellt, besteht auch die Möglichkeit, um den Schallabsorptionsgrad zu erhöhen, an einer von der Deckfläche 5 der ersten Lage 26 abgewandten Deckfläche der zweiten Lage 27 zumindest eine Akustikdämmfolie anzubringen. Anderenfalls ist es auch möglich, die Akustikdämmfolie zwischen den voneinander abgewandten Deckflächen der zweiten und dritten Lage 27, 28, insbesondere zwischen den einzelnen Lagen 26, 27, 28 oder in den Schlitzen 6 und/oder Nuten 9 anzuordnen.

   Andererseits ist auch möglich, in die Nuten 9 bevorzugt der zweiten Lage 27 ein schalldämmendes Material anzuordnen.

[0057] Der Ordnung halber sei abschliessend darauf hingewiesen, dass zum besseren Verständnis des Aufbaus des Schallabsorptionselementes 1 dieses bzw. dessen Bestandteile teilweise unmassstäblich und/oder vergrössert und/oder verkleinert dargestellt wurden.

Claims (26)

1. Schallabsorptionselement bevorzugt aus Holz und/oder Holzwerkstoff, mit mehreren plattenförmigen Elementen, die über miteinander in Eingriff bringbare Kupplungsteile, insbesondere Nut-Feder, verbindbar sind, wobei das plattenförmige Element aus einer Lage besteht, die in ihrer ersten Deckfläche in Längsrichtung der Lage parallel zueinander verlaufende Schlitze und zumindest in ihrer von der ersten Deckfläche abgewandten, weiteren Deckfläche parallel zueinander verlaufende, die Schlitze schneidende Nuten aufweist, wobei in Schnittpunkten zwischen den Schlitzen und den Nuten Schalldurchtrittsöffnungen gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (6) und/oder Nuten (9) der über die Kupplungsteile (14, 15; 50) zueinander positionierten, einander unmittelbar benachbarten plattenförmigen Elemente (2, 2 ¾, 3) miteinander verbunden sind.
2. Schallabsorptionselement bevorzugt aus Holz und/oder Holzwerkstoff, mit mehreren plattenförmigen Elementen, die über miteinander in Eingriff bringbare Kupplungsteile, insbesondere Nut-Feder, verbindbar und mehrlagig aufgebaut sind, wobei die plattenförmigen Elemente jeweils eine erste Lage und eine mit dieser verbundene zweite Lage aufweisen, wobei die erste Lage mit in Längsrichtung der ersten Lage parallel zueinander verlaufenden Schlitzen und die zweite Lage mit parallel zueinander verlaufenden, die Schlitze schneidende Nuten versehen sind, sodass in Schnittpunkten zwischen den Schlitzen und den Nuten Schalldurchtrittsöffnungen gebildet sind, dadurch gekennzeichnet, dass die Schlitze (6) und/oder Nuten (9) der über die Kupplungsteile (14, 15; 50) zueinander positionierten, einander unmittelbar benachbarten plattenförmigen Elemente (2, 2 ¾, 3) miteinander verbunden sind.
3. Schallabsorptionselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenförmigen Elemente (2, 2 ¾, 3) an ihren einander zugewandten Seitenwänden mit den Kupplungsteilen (14, 15) versehen sind, wobei die Kupplungsteile (14) des ersten plattenförmigen Elementes (2, 2 ¾, 3) durch Nuten (17) und die Kupplungsteile (15) des zweiten plattenförmigen Elementes (2, 2 ¾, 3) durch fingerartige Federn (16) gebildet sind.
4. Schallabsorptionselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenförmigen Elemente (2, 2 ¾, 3) an ihren einander zugewandten Seitenwänden mit den Kupplungsteilen (15) versehen sind, wobei die Kupplungsteile (15) der plattenförmigen Elemente (2, 2 ¾, 3) durch Nuten gebildet sind und zur Verbindung der plattenförmigen Elemente (2, 2 ¾, 3) zwischen den Nuten einsetzbare und zu diesen komplementär ausgebildete Kupplungsteile (50) angeordnet sind.
5. Schallabsorptionselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lage (26) in ihrer der zweiten Lage (27) zugewandten, ersten Deckfläche (5) parallel zueinander verlaufende, die Schlitze (6) schneidende Nuten (9a) aufweist, die mit den Nuten (9) der zweiten Lage (27) zusammenfallen.
6. Schallabsorptionselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass die plattenförmigen Elemente jeweils die erste Lage (26) und die mit ihr auf der einen Seite verbundene zweite Lage (27) und eine mit ihr auf der anderen Seite verbundene dritte Lage (28) aufweisen.
7. Schallabsorptionselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Lage (28) durch eine Platte gebildet ist, welche die erste Lage (26) überdeckt und die Schlitze (6) der ersten Lage (26) verschliesst.
8. Schallabsorptionselement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die dritte Lage (28) an ihrer der ersten Lage (26) zugewandten Deckfläche mit mehreren im Abstand parallel angeordneten und quer zur Längserstreckung der dritten Lage (28) verlaufenden, schlitzartigen Materialverjüngungen (30) versehen ist.
9. Schallabsorptionselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass auch die dritte Lage (28) Nuten (9) aufweist, die parallel zu den Nuten (9) der zweiten Lage (27) verlaufen und Letzteren gegenüberliegen.
10. Schallabsorptionselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest eine Lage (26; 27; 28) des plattenförmigen Elementes (2, 2 ¾, 3), die Schlitze (6) und/oder Nuten (9) begrenzende Stege (22; 23) ausbildet, welche die Kupplungsteile (14, 15) aufweisen.
11. Schallabsorptionselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Teilungsabstand (31) zwischen den Kupplungsteilen (14) des einen Elementes (2, 3) einem Teilungsabstand (31) zwischen den Kupplungsteilen (15) des anderen Elementes (3, 2) der zueinander positionierten, einander unmittelbar benachbarten, plattenförmigen Elemente (2, 3) entspricht.
12. Schallabsorptionselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Teilung (45) zwischen den Nuten (9) der zweiten oder dritten Lage (27, 28) dem Teilungsabstand (31) zwischen den Kupplungsteilen (14, 15) entspricht.
13. Schallabsorptionselement nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass eine Teilung (45) zwischen den Nuten (9) der zweiten oder dritten Lage (27, 28) einem ganzzahligen Vielfachen des Teilungsabstandes (31) zwischen den Kupplungsteilen (14, 15) entspricht.
14. Schallabsorptionselement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Nuten (9) der zweiten Lage (27) eine genügende Tiefe (11) aufweisen, dass im Bereich der Schnittpunkte zwischen den Nuten (9) und den Schlitzen (6) Schalldurchtrittsöffnungen (12) gebildet sind.
15. Schallabsorptionselement nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass eine Nutbreite (41) in der zweiten Lage (27) einem Vielfachen einer Nutbreite (42) in der dritten Lage (28) entspricht.
16. Schallabsorptionselement nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass eine Dicke (29) der ersten Lage (26) zwischen 5 mm und 15 mm, insbesondere 8 mm und 12 mm, beispielsweise 10 mm, beträgt.
17. Schallabsorptionselement nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kupplungsteile (14) mit Anschlagflächen (39) für die Seitenwand (13) der ersten Lage (26) oder eine Stirnseite (40) der zweiten oder dritten Lage (27, 28) des benachbarten, plattenförmigen Elementes (2, 2 ¾, 3) ausgebildet sind.
18. Schallabsorptionselement nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kupplungsteiltiefe (36) grösser ist als eine über die Anschlagfläche (39) oder die Seitenwand (13) vorragende Kupplungsteillänge (37).
19. Schallabsorptionselement nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die zweite Lage (27) auf einer der dritten Lage (28) abgewandten Deckfläche mit einer Akustikdämmfolie versehen oder zwischen der ersten Lage (26) und einer der zweiten und dritten Lagen (27, 28) eine Akustikdämmfolie angeordnet ist.
20. Schallabsorptionselement nach Anspruch 2 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest einige der Nuten (9, 9a) zumindest über einen Teil ihrer Tiefe (11) mit einem schallabsorbierenden bzw. schalldämmenden Material gefüllt sind.
21. Schallabsorptionselement nach Anspruch 1, 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die erste Lage (26), zweite Lage (27) oder dritte Lage (28) aus einem furnierten Holzwerkstoff gebildet ist.
22. Schallabsorptionselement nach Anspruch 1, 2 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass erste Lage (26), zweite Lage (27) oder dritte Lage (28) aus einem schwer entflammbaren oder nicht brennbaren Material oder mit einer schwer entflammbaren Lackschicht überzogen ist.
23. Verwendung des Schallabsorptionselementes gemäss einem der Ansprüche 1 bis 22 für Wandteile eines Wandschrankes.
24. Verwendung des Schallabsorptionselementes gemäss einem der Ansprüche 1 bis 22 für Raumteiler.
25. Verwendung des Schallabsorptionselementes gemäss einem der Ansprüche 1 bis 22 für Paravents.
26. Verwendung des Schallabsorptionselementes gemäss einem der Ansprüche 1 bis 22 als Türfüllung.
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