Wand- oder Dachelement
Die Erfindung betrifft eine Verbindungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
Aus der DE-A1-199 13 589 ist eine selbsttragende OSB-Bauplatte in Sandwichbauweise mit beidseitigen OSB-Deckplatten und einer zwischen diesen angeordneten Dämmschicht aus Holzspänen oder -abfall bekannt (OSB = oriented Strand board).
Aus der DE-C2-32 08 839 ist eine Bauplatte in Sandwichbauweise bekannt, das mit Stahlblech-Deckplatten, mit einer Dämmschicht aus Schaumpolystyrol und mit Zwischenschichten aus Holzspanplatten zwischen den Deckplatten und der Dämmschicht versehen sein kann.
Durch die DE-A1 -19608483 ist eine vorgefertigte Leichtbauwand bekannt, die aus mehreren Isolierplatten besteht, die jeweils aus einer beidseitig beschichteten Kunststoffschaumschicht gebildet sind. Die Deckschichten bestehen aus mineralisch
BESTATIGUNGSKOPIE
gebundener Holzwolle, während die Kunststoffschaumschicht aus Styropor gefertigt sein kann. An den Stirnseiten jeder Isolierplatte sind in der Kunststoffschaumschicht Nuten vorgesehen, in die eine Stützleiste eingeschoben oder eingeklebt ist.
Schließlich ist aus der DE-A1 -4207285 eine Verbundplatte bekannt, die aus einer Hartschaumschicht und zwei beidseitig mit dieser verklebten Deckschicht besteht. In der Hartschaumschicht sind zur Erhöhung der Biegefestigkeit der Verbundplatte Vertiefungen vorgesehen. Es werden Verbundplatten mit eingeschlossenen Holzleisten erwähnt. Das Material der Hartschaumschicht und der Deckschichten wird nicht erläutert.
Alle diese bekannten Bauplatten werden oft im Verbund miteinander als Wände oder Dächer verwendet, wobei der Verbund beispielsweise durch Verkleben der stumpf aufeinander oder nebeneinander gelegten Bauplatten, durch die Fugen überdeckende Klebestreifen oder durch Verklammern der Bauplatten erfolgt. Die Fugen zwischen den Bauplatten lassen sich durch die bekannten Mittel jedoch einerseits nicht dauerhaft abdichten, und andererseits wird keine genügende Stabilität der aus den Bauplatten zusammengefügten Wand oder des Dachs bei großen Bauplattenlängen (6 - 12 m) erreicht.
Die Aufgabe der Erfindung besteht daher darin, eine Verbindungsvorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 zu schaffen, mit der einerseits die Fugendichtigkeit verbessert und andererseits die Stabilität der aus Bauplatten zusammengesetzten Wände oder Dächer erhöht werden kann.
Diese Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
Durch die Ausbildung der Deckplatten aus Sperrholzplatten wird eine Verformung der Bauplatte verhindert. Die Herstellung der Dämmschicht aus Polystyrol-Hartschaum verleiht der Bauplatte eine ausgezeichnete Stabilität und Wärme- und Geräuschdämmung. Zur Stabilität trägt vor allem aber der Holzwerkstoff-Körper bei, der sich gut mit den Sperrholzplatten verkleben lässt, wobei die Fugen luft- und wasserdicht abgedichtet werden.
Gemäß einer einfachen, weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Körper durch mindestens eine blattförmige Leiste gebildet.
Gemäß einer einfachen, weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Körper eine Vollholzleiste mit der Dicke der Dämmschicht und mit beiden Deckplatten jeder Bauplatte verklebbar.
Gemäß einer alternativen, einfachen, weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Körper eine Vollholzleiste mit einer geringeren Dicke als die Dämmschicht und mit den einen homologen Deckplatten zweier Bauplatten verklebbar.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung ist der Körper eine im Querschnitt doppel-T-förmige Leiste aus einem Steg und zwei Schenkeln. Diese T-Leiste ist leichter als die Vollholzleiste, und ferner wird weniger Holzmaterial benötigt.
Gemäß weiteren Ausbildungen der Erfindung entspricht die Gesamtbreite der Leiste der Dicke der Dämmschicht, oder die Gesamtbreite der Leiste ist geringer als die Dicke der Dämmschicht. Dabei können die Schenkel der Leiste auf den Außenseiten der Deckplatten oder der Schenkel der Leiste auf der Außenseite der einen homologen Deckplatten und der andere Schenkel auf der Innenseite der anderen homologen Deckplatten angeordnet sein.
Eine weitere Ausbildung der Erfindung sieht vor, dass der Körper eine im Querschnitt U-förmige Leiste mit einer Basis und zwei mit den Innenseiten der Deckplatten verklebbaren Schenkeln ist, dass die Basis der Dicke der Deckplatten entsprechende Überstände über die Schenkel aufweist und dass die Basis mit einer Deckplatte der zweiten Bauplatte verklebbar ist. Dabei kann die Leiste auch als Kantenabschlusselement eingesetzt sein. Diese U-Leiste eignet sich insbesondere zur Verbindung von Bauplatten, die rechtwinklig zueinander stehen.
Die miteinander verklebten Deckplatten und Körper können gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung zum besseren Halt zusätzlich mittels Nägel oder Schrauben verbindbar sein.
Die Erfindung kann auch beim Aufbau von ganzen, auch mehrstöckigen Häusern mit Vorteil verwendet werden, weil gesonderte Stützgerüste für Zimmer-, Decken- und Dachwände nicht erforderlich sind.
Die Erfindung wird nun anhand von Ausführungsbeispielen näher erläutert. Es zeigen:
Fig. 1 eine Explosionsansicht zweier im Schnitt teilweise gezeigter Bauplatten und Verbindungskörper erster Art gemäß der Erfindung,
Fig. 2 eine Explosionsansicht zweier im Schnitt teilweise gezeigter Bauplatten und eines Verbindungskörpers zweiter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 3 einen Schnitt durch eine teilweise gezeigte Bauplatte und einen Verbindungskörper dritter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 4 einen Schnitt durch eine teilweise gezeigte Bauplatte und einen Verbindungskörper vierter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 5 einen Schnitt durch eine teilweise gezeigte Bauplatte und einen Verbindungskörper fünfter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 6 einen Schnitt durch eine teilweise gezeigte Bauplatte und einen Verbindungskörper sechster Art gemäß der Erfindung,
Fig. 7 einen Schnitt durch eine teilweise gezeigte Bauplatte und einen Verbindungskörper siebter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 8 einen Schnitt durch eine teilweise gezeigte Bauplatte und einen Verbindungskörper achter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 9 einen Schnitt durch einen Verbindungskörper neunter Art gemäß der Erfindung,
Fig. 10 einen Schnitt durch zwei teilweise gezeigte, rechtwinklig zueinander stehende Bauplatten und Verbindungskörper der Fig. 9 und
Fig. 11 einen Schnitt durch zwei teilweise gezeigte, schräg zueinander stehende Bauplatten für Wand und Dach und einen Schnitt durch einen Verbindungskörper der Fig. 9 sowie einen Verbindungskörper zehnter Art.
In den Figuren sind Beispiele für Verbindungsvorrichtungen gezeigt, die zum fugendichten Verbinden von Bauplatten dienen, die in Sandwichbauweise jeweils zwei
Holzwerkstoff-Deckplatten und eine von diesen eingeschlossene Kunststoffschaum- Dämmschicht aufweisen.
In Fig. 1 sind zwei solche Bauplatten 1 und 2 teilweise gezeigt, die als Deckplatten jeweils zwei Sperrholzplatten (oder OSB-Platten) 3, 4 bzw. 5, 6 und eine dazwischen liegende Dämmschicht 7 bzw. 8 aus Polystyrol-Hartschaum aufweisen. Die Sperrholzplatten sind mit der Dämmschicht fabrikseitig verklebt. Eine Verbindungsvorrichtung 9 verbindet die beiden Bauplatten 1 , 2 bauseits.
Die Verbindungsvorrichtung 9 besteht aus Fugen, wie den Fugen 10, 11 , die in jeder Bauplatte zwischen den Sperrholzplatten und der Dämmschicht angeordnet sind, und zwei blattförmigen Leisten 12, 13 aus Holzwerkstoff, vorzugsweise Sperrholz. Die Leisten 12, 13 können werksseitig bereits in die Bauplatte 1 eingesetzt und mit den Sperrholzplatten 3, 4 verklebt sein. Sie können aber auch erst auf der Baustelle eingesetzt werden. Um die Bauplatten 1 , 2 miteinander zu verbinden, werden die in der Bauplatte 1 eingefügten Leisten 12, 13 in die Fugen 10, 11 eingefügt und mit den Sperrholzplatten 5, 6 mittels Klebmittelaufträgen 14, 15 verklebt. Die Sperrholzplatten 3-6 in Verbindung mit den Leisten 12, 13 verleihen den beiden verbundenen Bauplatten 1 , 2 eine hohe Stabilität.
Zusätzlich kann die Verbindungsvorrichtung 9 einen expandierenden Schaumauftrag 16 zwischen den Dämmschichten 7, 8, der diese miteinander verklebt, und eine Ver- nagelung, wie der Nagel 17, zwischen jeder Sperrholzplatte 3-6 und den Leisten 12, 13 aufweisen. Dadurch wird die Festigkeit der Verbindung der beiden Bauplatten 1 , 2 erhöht.
In Fig. 2 sind zwei Bauplatten 18, 19 teilweise dargestellt, die jeweils wieder wie in Fig. 1 zwei Sperrholzplatten 3, 4 bzw. 5, 6 und eine dazwischen liegende Dämm-
schicht 7 bzw. 8 aus Polystyrol-Hartschaum aufweisen. Nuten 20-23 sind am Ende jeder Bauplatte 18, 19 zwischen den Sperrholzplatten und den Dämmschichten vorgesehen. Außer diesen Nuten umfasst die Verbindungsvorrichtung 24 eine im Querschnitt doppel-T-förmige Leiste 25 aus einem Steg 26 und zwei Schenkeln 27,
28. Jeder Schenkel 27, 28 weist zwei Klebmittelaufträge, wie die Klebmittelaufträge
29, 30, auf, mittels der die Schenkel 27, 28 nach ihrem Einfügen in die Nuten 20-23 mit den Sperrholzplatten 3-6 verklebt werden. Ferner kann die Verbindungsvorrichtung 24 zwei Lagen 31 , 32 aus Mineralwolle mit der Höhe des Stegs 26 aufweisen, die jeweils zwischen der Dämmschicht 7 bzw. 8 und dem Steg 26 eingefügt werden. Weiterhin kann wie in Fig. 1 auch eine Vernagelung vorgesehen werden. Die Stabilität des Bauplattenverbunds wird bei der vorstehend beschriebenen Ausführung erhöht.
In den Figuren 4-6 und 8 sind weitere Beispiele für die Anordnung einer doppel-T- förmigen Leiste dargestellt. Diese Beispiele haben für die vorgesehenen Anwendungsvorfälle Vorteile. In Fig. 4 entspricht die Gesamtbreite einer Leiste 33 der Dicke einer Dämmschicht 34. In Fig. 8 ist die Gesamtbreite einer Leiste 35 geringer als die Dicke einer Dämmschicht 36. In Fig. 5 sind die Schenkel 37, 38 einer Leiste 39 auf den Außenseiten der Deckplatten 3, 4 angeordnet, während in Fig. 6 der Schenkel 37 einer Leiste 40 auf der Außenseite der einen Sperrholzplatte 5 und der andere Schenkel 38 auf der Innenseite der anderen Sperrholzplatte 6 angeordnet ist. In entsprechender weise sind die Schenkel der Leisten 33, 35 und die Schenkel 37, 38 der Leisten 39, 40 mit den homologen Sperrholzplatten der nicht dargestellten zweiten Bauplatte verbunden.
In den Figuren 3 und 7 sind analog zu den Fig. 4 und 8 Vollholzleisten 41 , 42 dargestellt, die zwischen den Sperrholzplatten 3, 4 angeordnet sind. Die Vollholzleiste 41 hat die Dicke einer Dämmschicht 34' und ist mit beiden Sperrholzplatten 3,
4 verklebt. Die Vollholzleiste 42 hat eine geringere Dicke als die Dämmschicht 34' und ist mit der Sperrholzplatte verklebt. Auch hier sind die Leisten 41 , 42 in entsprechender Weise mit der nicht dargestellten zweiten Bauplatte verklebbar.
In Fig. 9 ist eine weitere Leiste 43 als Bestandteil einer Verbindungsvorrichtung dargestellt. Die Leiste 43 ist im Querschnitt U-förmig mit einer Basis 44 und zwei Schenkeln 45, 46 ausgebildet, wobei die Basis 44 der Dicke der Sperrholzplatten (3 - 6) entsprechende Überstände 47, 48 über die Schenkel 45, 46 aufweist.
Wie die Fig. 10 zeigt, kann mit einer derartigen Leiste 43 eine Verbindungsvorrichtung 49 zwischen zwei rechtwinklig miteinander zu verbindenden Bauplatten 1 und 2, die ähnlich denen der Fig. 1 ausgebildet sind, geschaffen werden. Die Leiste 43 ist in die Bauplatte 1 derart eingefügt, dass sie mit ihren Schenkeln 45, 46 an den Innenseiten der Sperrholzplatten 3, 4 anliegt. Diese Schenkel sind mit diesen Platten verklebt. Ferner ist die Basis 44 mit der Deckplatte 6 der zweiten Bauplatte 2 mittels Klebmittelaufträgen, wie des Klebmittelauftrags 50, verklebt.
Ferner kann eine derartige Leiste auch als Kantenabschlussleiste 43' eingesetzt werden, die in die zweite Bauplatte 2 eingefügt ist. Diese Kantenabschlussleiste ist mit ihrer Basis 44' und den Schenkeln 45', 46' wie die Leiste 43 in die Bauplatte eingesetzt. Zusätzlich kann zur Festigkeitserhöhung eine durch die Sperrholzleiste 5, die Schenkel 45', 46' und die Sperrholzplatte 6 durchgeführte Schraube 51 in die Basis 44 eingeschraubt werden. Die Leisten 43, 43' sind außenbündig bzw. innenbündig mit den Bauplatten 1 , 2 angeordnet. Die Bauplatten 1 , 2 können innen noch mit einer Gipsputzschicht oder mit Gipskartonplatten 52 versehen sein.
Die Fig. 11 zeigt ein weiteres Anwendungsbeispiel im Bereich einer Wand-Dach- Verbindung. Eine Verbindungsvorrichtung aus einer Vollholzleiste 53 und einer im
Querschnitt keilförmigen Leiste 54 sorgt für die Verbindung einer Wand 55 mit einem Dach 55, die beide aus Bauplatten der Fig. 1 bestehen. Die Leiste 53 ist mit zugeordneten Sperrholzplatten der Wand 55 verklebt, während die Leiste 54 mit der Leiste 53 und einer Sperrholzplatte des Dachs 56 verklebt sein kann. Eine Leiste 43' ist als Kantenabschluss für das Dach 56 ähnlich wie in Fig. 10 eingesetzt. Mit derartigen Wandplatten, Dachplatten und Verbindungsvorrichtungen können ganze Häuser, auch mehrstöckige Häuser, aufgebaut werden, ohne dass es eines gesonderten Stützgerüstes als Skelett für den Hausaufbau bedarf. Dies gilt auch für den Dachaufbau, bei dem gesonderte Dach- und Firstbalken nicht mehr erforderlich sind. Die damit erreichbare Stabilität des Hauses erklärt sich auch durch den Scheibeneffekt der miteinander verbundenen Bauplatten.