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CH683815A5 - Koffer mit einer Innenausstattung. - Google Patents

Koffer mit einer Innenausstattung. Download PDF

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Publication number
CH683815A5
CH683815A5 CH157692A CH157692A CH683815A5 CH 683815 A5 CH683815 A5 CH 683815A5 CH 157692 A CH157692 A CH 157692A CH 157692 A CH157692 A CH 157692A CH 683815 A5 CH683815 A5 CH 683815A5
Authority
CH
Switzerland
Prior art keywords
plug
case
partitions
elements
pins
Prior art date
Application number
CH157692A
Other languages
English (en)
Inventor
Franz Gutmann
Peter Sieber
Original Assignee
Plaston Ag Kunststoffwerk Hans
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Plaston Ag Kunststoffwerk Hans filed Critical Plaston Ag Kunststoffwerk Hans
Priority to CH157692A priority Critical patent/CH683815A5/de
Priority to DE9304109U priority patent/DE9304109U1/de
Priority to FR9305964A priority patent/FR2691055B3/fr
Publication of CH683815A5 publication Critical patent/CH683815A5/de

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Classifications

    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C13/00Details; Accessories
    • A45C13/02Interior fittings; Means, e.g. inserts, for holding and packing articles
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A45HAND OR TRAVELLING ARTICLES
    • A45CPURSES; LUGGAGE; HAND CARRIED BAGS
    • A45C5/00Rigid or semi-rigid luggage

Landscapes

  • Purses, Travelling Bags, Baskets, Or Suitcases (AREA)

Description

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CH 683 815 A5
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Beschreibung
Die Erfindung betrifft einen Koffer mit einer Innenausstattung mit verstellbaren Zwischenwänden zur Unterteilung des Kofferinnenraumes.
Bei Koffern, insbesondere Koffern weiche zum Lagern und Transportieren von Waren wie Kleintei-ien, Werkzeugen und dergleichen dienen besteht der Bedarf, den Innenraum dieser Koffer individuell mit Zwischenwänden zu unterteilen. Bei Geschirroder Besteckkoffern ist es bekannt, den Kofferinnenraum mit Zwischenwänden zu unterteilen, weiche an den Seitenwänden des Koffers in Nuten oder Führungsschienen geführt sind. Dadurch lassen sich Unterteilungen des Kofferinnenraumes erstellen, welche sich über die ganze Breite oder Länge des Koffers erstrecken. Kleinere Unterteilungen sind jedoch nicht möglich. Im weiteren ist es auch bekannt, in die Zwischenwände quer zu den Längsseiten Schlitze einzuarbeiten, welche sich bis in die Mitte der Zwischenwände erstrecken. Diese Schlitze haben eine Breite welche der Dicke der Zwischenwände entspricht. Zwei oder mehrere Zwischenwände können so jeweils im Bereiche der Schlitze ineinander gesteckt werden, indem die Schlitze gegeneinander gerichtet werden und die Wände rechtwinklig zueinander ineinander geschoben werden. Auch bei dieser Ausführung erstrek-ken sich die Zwischenwände über die ganze Länge oder Breite des Kofferinnenraumes, und zudem weisen die Zwischenwände welche einzeln eingesetzt sind Schlitze auf, was oft unerwünscht ist. Beim Einsatz von einzelnen Zwischenwänden sind zudem zusätzliche Führungen an den Seitenwänden der Koffer notwendig, da sonst die Wände nicht positioniert sind. Fehlen diese Führungen an den Seitenwänden, so besteht beim Einsatz von mehreren Zwischenwänden auch die Gefahr, dass sich die Form der Unterteilungen verändert, da die Zwischenwände nicht gegeneinander fixiert sind.
Es ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Koffer mit einer Innenausstattung mit verstellbaren Zwischenwänden zu schaffen, bei welcher Zwischenwände mit der Länge oder Breite des Innenraumes des Koffers, aber auch mit geringeren Abmessungen eingesetzt werden können, die Gestaltung der Unterteilung in einem weiten Bereich durch den Benutzer selbst bestimmt werden kann und die Zwischenwände aus einfachen Grundelementen aufgebaut sind.
Diese Aufgabe wird durch die im kennzeichnenden Teil des Patentanspruches 1 definierten Merkmale gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich nach den Merkmalen der abhängigen Patentansprüche.
Der Koffer mit der erfindungsgemässen Innenausstattung weist verschiedene Vorteile auf. Die Stecköffnungen für die Befestigung der Zwischenwände können direkt am Innenboden des Koffers oder an einem Zusatzelement, welches auf den Innenboden des Koffers eingelegt wird, angebracht werden. Dadurch ist es in einfacher Weise möglich, sowohl die Gestaltung des Innenbodens als auch diejenige der Stecköffnungen in einem weiten Bereich und in einfacher Weise an die verschiedenen Bedürfnisse anzupassen. Es ist auch möglich, bereits vorhandene Koffer nachträglich mit Unterteilungen auszustatten, indem ein entsprechendes Zusatzelement als Innenboden mit Stecköffnungen in den Koffer eingelegt und wenn nötig am Innenboden befestigt wird. Für die Zwischenwände werden nur Grundelemente mit gleichen Abmessungen benötigt, wobei diese zweckmässigerweise so lang sind, dass sie der Länge des Kofferinnenraumes entsprechen. Alle übrigen Längen von Wandelementen werden durch Trennen der Grundelemente entlang einer der Sollbruchstellen erzeugt, wodurch einerseits eine Vereinfachung der Lagerhaltung und anderseits eine wesentliche Erhöhung der Unterteilungsmöglichkeiten erreicht wird. Die Koffer können mit einer minimalen Anzahl von Grundeiementen ausgeliefert werden, und der Benutzer hat dann die Möglichkeit, daraus die seinen Bedürfnissen entsprechende Unterteilung herzustellen. Durch die Verwendung von weiteren Grundelementen lassen sich zusätzliche Unterteilungen erzeugen. Da die Grundelemente einem vorbestimmten Rastermass entsprechen, können diese in allen Koffern eingesetzt werden, deren Grundplatte Stecköffnungen im entsprechenden Rastermass aufweisen, und die Zwischenwände können somit auch zwischen verschiedenen Koffern ausgetauscht und ergänzt werden. Der Rasterabstand in welchem die Stecköffnungen am Innenboden des Koffers und die Steckzapfen an einer Längsseite der Grundelemente der Zwischenwände angeordnet sind wird so gewählt, dass er einen möglichst weiten Bereich von Benutzerbedürfnissen abzudecken vermag. Die Sollbruchstellen an den Grundelementen, bzw. den Zwischenwänden, welche der Unterteilung in kleinere Teilelemente dienen, lassen sich in bekannter Weise, zum Beispiel durch Einkerbungen und/oder Reduktion des Materiaiquerschnittes herstellen. Mit einem einzigen Typ von Grundelementen und den zugehörigen einfachen Steckelementen lassen sich somit beliebige Unterteilungen von Kofferinnenräumen erzeugen, wobei die kleinste Unterteilung durch den Rasterabstand und den Abstand zwischen den Sollbruchstellen an den Grundelementen bestimmt ist. Dieser Rasterabstand und der Abstand zwischen den Sollbruchstellen lässt sich offensichtlich bis zu den für die Handhabung noch geeigneten Minimalmassen reduzieren. Die erfin-dungsgemässe Innenausstattung eines Koffers ermöglicht eine sehr hohe Flexibilität bei gleichzeitiger Reduktion der benötigten Typen von Grundelementen. Wenn die Stecköffnungen am Innenboden des Koffers, zum Beispiel bei Kunststoffkoffern, bereits bei der Fertigung eingespritzt werden, sind nur noch zwei Typen von Zusatzelementen notwendig, nämlich die Grundelemente für die Zwischenwände und die Steckteile. Dadurch werden die Werkzeugkosten für die Herstellung und auch die Lagerhaltungskosten für den Hersteller, die Vertreiber und die Benutzer erheblich reduziert.
Im folgenden wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen unter Bezugnahme auf die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert. Es zeigen:
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Fig. 1 eine Aufsicht auf einen geöffneten Koffer mit einer erfindungsgemässen Innenausstattung,
Fig. 2 die Ansicht eines Teiles eines Grundelementes für Zwischenwände,
Fig. 3 ein Steckelement zur Fixierung der Zwischenwände,
Fig. 4 einen Ausschnitt aus dem oberen Verbindungsbereich von drei Zwischenwänden mit einem Steckelement,
Fig. 5 einen Ausschnitt aus einem Boden-Zusatzelement mit durchlaufenden Nuten.
Der in Fig. 1 dargestellte Koffer 1 besteht aus einem Unterteil 18 und einem Deckel 2. Der Deckel 2 ist mit mittels eines Scharnieres 26 mit dem Unterteil 18 verbunden. Der Koffer 1 weist im weiteren in bekannter Weise einen Handgriff 27 und Verschlüsse 28 auf. Der Koffer 1 ist in Fig. 1 mit geöffnetem Deckel 2 dargestellt. Das Unterteil 18 des Koffers 1 umfasst den Innenraum 3, welcher der Aufnahme von Waren dient. Am Innenboden 4 des Unterteiles 18 sind eine Vielzahl von Stecköffnungen 5 angeordnet. Diese Stecköffnungen 5 weisen zueinander den gleichen Abstand auf und bilden einen Steckraster mit gleichmässigem Rasterabstand. In Fig. 1 ist nur ein Teil der Stecköffnungen 5 am Innenboden 4 dargestellt, tatsächlich erstrecken sich diese Stecköffnungen 5 jedoch über die Gesamtfläche des Innenbodens 4. Um den Innenraum 3 des Koffers 1 zu unterteilen sind Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 angeordnet. Diese Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 weisen eine Länge auf, welche ein Vielfaches des Rasterabstandes zwischen den Stecköffnungen 5 ist. Wie zu Fig. 2 beschrieben weisen diese Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 an der unteren Schmalseite 10 Steckzapfen 11 auf, welche in die Stecköffnungen 5 am Innenboden 4 eingreifen. Mittels dieser Steckzapfen 11 lassen sich die Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 am Innenboden 4 positionieren und an diesem lösbar verankern. An der gegenüberliegenden oberen Schmalseite 15 der Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 sind an den Stossstellen zwischen benachbarten Zwischenwänden 6, 7, 8 und 9 Steckelemente 16 angeordnet. Diese Steckelemente 16 dienen der Positionierung und Verbindung der Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 im Bereich der oberen Schmalseite 15.
Fig. 2 zeigt einen Abschnitt einer Zwischenwand 6 welche aus einem Grundelement besteht und deren Länge der Länge des Innenraumes 3 des Kofferunterteiles 18 entspricht. Im dargestellten Beispiel weisen diese Grundelemente 6 an der unteren Schmalseite 10 im zweifachen Rasterabstand die erwähnten Steckzapfen 11 auf. Ebenfalls im zweifachen Rasterabstand sind quer zu den Schmalseiten 10, 15 Sollbruchstellen 12 angeordnet, welche je zwei Bruchkanten 13, 14 aufweisen. Entlang dieser Bruchkanten 13, 14 können die Grundeiemente 6 gebrochen und in Teilelemente unterteilt werden. Das kleinste Teilelement 29 weist im dargestellten Beispiel die Länge des zweifachen Rasterabstandes auf. Entlang der oberen Schmalseite 15 der Grundelemente 6, bzw. der Zwischenwände 7, 8, 9 sind im Bereiche der Sollbruchstellen 12 und dazwischen im jeweiligen Rasterabstand
Führungen 17 für die Steckelemente 16 angeordnet. Durch diese Ausgestaltung des Grundelementes 6 ist es möglich, aus einem Typ eines Grundelementes 6 Zwischenwände 7, 8, 9 von unterschiedlichen Längen zu brechen und an den jeweiligen Bedarf von Unterteilungen des Innenraumes 3 des Koffers 1 anzupassen. Die Länge der Grundelemente 6 ergibt im dargestellten Beispiel eine Zwischenwand 6 welche sich über die ganze Länge des Innenraumes 3 des Koffers 1 erstreckt. Es ist auch möglich, ein zweites Grundelement mitzuliefern, welches der Breite des Innenraumes 3 des Koffers 1 entspricht. Dies ist jedoch nur dann notwendig, wenn die Breite des Innenraumes des Koffers 1 nicht ein Vielfaches des Abstandes zwischen den Sollbruchstellen des Grundelementes 6 ist.
Fig. 3 zeigt ein Steckelement 16, welches aus einer Grundplatte 20 und vier symmetrisch zueinander angeordneten Zapfen 21 besteht. Diese Zapfen 21 stehen in einem Abstand zueinander, welcher gleich gross ist und je einen Zwischenraum 22 bildet. Dieser Zwischenraum 22 entspricht etwa der Dicke der Zwischenwände 6, 7, 8 und 9, und die Wandungen der Zapfen 21 greifen in die Führungen 17 an der oberen Schmalseite 15 der Zwischenwände 6, 7, 8, 9 ein. Der Zwischenraum 22 zwischen den Zapfen 21 ist dabei so bemessen, dass eine klemmende, selbsthaftende, jedoch wieder lösbare, Verbindung zwischen den Steckelementen 16 und den Zwischenwänden 6, 7, 8 und 9 herstellbar ist.
Fig. 4 zeigt einen Ausschnitt aus dem Bereiche wo die Zwischenwand 6 mit einer Zwischenwand 7 zusammenstösst. Aus dieser Darstellung ist ersichtlich, wie mittels der Steckelemente 16 mit den Zapfen 21 die Verbindung zwischen den Zwischenwänden 6, 7, 8 und 9 hergestellt und gesichert wird.
Fig. 5 zeigt einen Ausschnitt aus einem Innenboden, welcher als Zusatzelement in den Koffer 1 eingelegt ist. In dieses Zusatzelement sind über die ganze Länge und Breite Nuten 23, 24 eingearbeitet, durch welche Zapfen 25 gebildet werden. Die Breite der Nuten 23 und 24 entspricht der Dicke der Zwischenwände 6, 7, 8 und 9, bzw. der Steckzapfen 11. Die Nuten 23, 24 bilden dabei die Stecköffnungen 5. Bei dieser Ausgestaltung der Stecköffnungen 5 ist die Positionierung der Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 noch vereinfacht, da die Stecköffnungen 5 keine Begrenzung in Richtung der Längs- und Breitseitenachsen aufweisen. Im übrigen erfolgt das Zusammenfügen und Sichern der Zwischenwände 6, 7, 8 und 9 in den gewünschten Positionen in der oben beschriebenen Weise.
Es ist offensichtlich, dass sich mit der erfindungsgemässen Lösung vielfältige Unterteilungsmöglichkeiten für den Innenraum 3 des Koffers 1 ergeben. Die notwendigen Typen von Einzelteilen zur Herstellung der Unterteilung sind auf ein Minimum beschränkt, da wie im beschriebenen Beispiel im Minimum nur Grundelemente 6 und Steckelemente 16 benötigt werden. Wenn die Stecköffnungen 5 nicht in den Innenboden 4 des Unterteiles 18 des Koffers 1 eingearbeitet sind, lassen sich unterschiedliche Zusatzelemente in den Koffer 1 einlegen, welche je nach Bedarf unterschiedliche Formen von Stecköff5
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Claims (9)

Patentansprüche
1. Koffer (1) mit einer Innenausstattung mit verstellbaren Zwischenwänden (6, 7, 8, 9) zur Unterteilung des Kofferinnenraumes (3), dadurch gekennzeichnet, dass am Innenboden (4) des Koffers (1) in einem vorbestimmten Rasterabstand Stecköffnungen (5) vorhanden sind, die Zwischenwände (6,
7, 8, 9) an einer Schmalseite (10) Steckzapfen (11 ) aufweisen welche im gleichen oder mehrfachen Rasterabstand angeordnet sind wie die Stecköffnungen (5) im Innenboden (4) wobei die Steckzapfen (11) in die Stecköffnungen (5) eingreifen, an den Zwischenwänden (6, 7, 8, 9) quer zur Schmalseite (10) mit den Steckzapfen (11) Sollbruchstellen (12) vorhanden und diese Sollbruchstellen (12) im Abstand des ein- oder mehrfachen Rasterabstandes zueinander angeordnet sind und in den Bereichen wo zwei Zwischenwände (6, 7, 8, 9) aneinander stossen an den, den Schmalseiten (10) mit den Steckzapfen (11) gegenüberliegenden Schmalseiten (15) lösbare Steckelemente (16) aufgesteckt sind welche die Eckverbindungen bilden.
2. Koffer nach Patentanspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Innenboden mit den Stecköffnungen (5) als Zusatzelement (30) in den Koffer (1) eingelegt ist.
3. Koffer nach Patentanspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwände (6, 7, 8, 9) im Bereiche der Sollbruchstellen (12) und im Rasterabstand Führungen (17) für die Steckelemente (16) aufweisen.
4. Koffer nach einem der Patentansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Zwischenwände (6, 7, 8, 9) aus Grundelementen (6) gebildet sind und diese Grundeiemente (6) eine Länge aufweisen welche der Länge oder der Breite des Innenraumes (3) des Koffers (1) entspricht.
5. Koffer nach Patentanspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein Teil der Zwischenwände (7, 8, 9) durch Trennen der Grundelemente (6) entlang den Sollbruchstellen (12) in Teilelemente gebildet sind und diese Teilelemente (7,
8, 9) mit einem oder mehreren Grundelementen (6) die Inneneinteilung des Koffers (1) bilden.
6. Koffer nach einem der Patentansprüche 1 bis
5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecköffnungen (5) im Innenboden (4) Vertiefungen in der Form von Kreuzschlitzen oder Bohrungen sind.
7. Koffer nach einem der Patentansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Stecköffnungen (5) im Innenboden (4) aus schmalen Nuten (23, 24) bestehen welche die ganze Länge oder Breite des Bodens durchlaufen und am Boden Zapfen (25) mit quadratischem Querschnitt bilden.
8. Koffer nach einem der Patentansprüche 1 bis
7, dadurch gekennzeichnet, dass jedes der Steckelemente (16) aus einer Grundplatte (20) mit vier symmetrisch verteilten Zapfen (21 ) besteht und zwischen den Zapfen (21) Zwischenräume (22) vorhanden sind welche etwa der Dicke der Zwischenwände (6, 7, 8, 9) entsprechen.
9. Koffer nach einem der Patentansprüche 1 bis
8, dadurch gekennzeichnet, dass jede Sollbruchstelle (12) zwei Bruchkanten (13, 14) im Abstände der Wandstärke der Zwischenwände (6, 7, 8, 9) aufweist.
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CH157692A 1992-05-18 1992-05-18 Koffer mit einer Innenausstattung. CH683815A5 (de)

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FR2691055B3 (fr) 1994-05-13

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