Verfahren und Einrichtung zur Aufbewahrung von für Messwerke bestimmten Spiralfedern
Für Messwerke aller Art und insbesondere für elektrische Anzeigeinstrumente werden Spiralfedern kleiner und kleinster Abmessungen benötigt. Bevor die Spiralfedern in die betreffenden Messwerke eingebaut werden, sind sie bekanntlich verschiedenen Bearbeitungen zu unterziehen. In der Regel müssen die inneren und äusseren Enden der Spiralfedern auf die erforderlichen Radien abgeschnitten und gegebenenfalls noch angebogen werden. Bei der Anlieferung, zwischen den verschiedenen Bearbeitungsvorgängen und vor dem endgültigen Einbau der Spiralfedern sind diese vor übergehend aufzubewahren. Diese Aufbewahrung hat in Anbetracht der leichten Verletzlichkeit insbesondere der Spiralfedern kleinster Abmessungen sehr sorgfältig und wenn möglich staubdicht zu erfolgen.
Die bisher gebräuchliche Aufbewahrung der Spiralfedern sieht für solche mittlerer Abmessungen kleine mit einem überstülpbaren Deckel versehene Schachteln und für solche kleinster Abmessungen Seidenpapier Umschläge vor. Die Schachteln oder Seidenpapier-Umschläge sind hierbei für die Aufnahme nur einer beschränkten Anzahl von Spiralfedern bemessen, da andernfalls die Gefahr besteht, dass sich eine grössere Anzahl von Spiralfedern unentwirrbar ineinander verhängen. Schachteln oder Umschläge mit einem Fassungsvermögen von 5 bis 10 Stück, im Maximum jedoch von 20 Stück, sind gebräuchlich.
Für Transport- oder Versandzwecke wird die entsprechende Anzahl der erwähnten Schachteln oder Seidenpapier-Umschläge in einem Behälter gestapelt, wobei dieser Behälter zweckmässig mittels Zwischenwänden in Abteile unterteilt ist. Behälter mit einem Fassungsvermögen von bis zu einigen Tausend Spiralfedern entsprechen den meistens gewünschten Anforderungen.
Die oben erläuterte doppelte Unterteilung einer grösseren Anzahl von Spiralfedern gewährleistet zwar eine zuverlässige Aufbewahrung derselben. Diese letztere wird aber offenbar durch einen höheren manuellen Arbeitsaufwand erkauft, da ausser der jeweils durchzuführenden Handhabung oder Bearbeitung jeder Spiralfeder noch zusätzliche Handgriffe für ihre Aufbewahrung gemacht werden müssen.
Demgemäss befasst sich die vorliegende Erfindung mit einem Verfahren zur Aufbewahrung von für Messwerke bestimmten Spiralfedern und das erfindungsgemässe Verfahren ist dadurch gekennzeichnet, dass die aufzubewahrenden Spiralfedern in die in einem biegsamen Band angebrachten Ausnehmungen eingelegt und hernach dieses Band zusammen mit den eingelegten Spiralfedern auf einer Trommel aufgewickelt wird. Die Erfindung betrifft ferner eine Einrichtung zur Aus übung dieses Verfahrens und diese Einrichtung ist erfindungsgemäss dadurch gekennzeichnet, dass die im biegsamen Band angebrachten Ausnehmungen eine Tiefe haben, die grösser ist als die Klingenhöhe der aufzubewahrendçen Spiralfedern, und dass der Durchmesser des Trommelbodens, auf welchem das biegsame Band aufgewickelt wird, ein Vielfaches des Durchmessers der im Band angebrachten Ausnehmungen beträgt.
Das erfindungsgemässe Verfahren und die Einrichtung zu dessen Ausübung werden nachfolgend anhand von in der Zeichnung veranschaulichten Ausführungsbeispielen näher erläutert. In der Zeichnung zeigt:
Fig. 1 einen Längsschnitt durch das mit Ausnehmungen versehene Band, wobei nur ein kurzes Stück desselben und nur einige wenige Ausnehmungen gezeigt sind,
Fig. 2 eine der Fig. 1 entsprechende Draufsicht auf das Band, wobei die drei links befindlichen Ausnehmungen einer ersten Ausführungsform und die beiden rechts befindlichen Ausnehmungen einer zweiten Ausführungsform entsprechen, und
Fig. 3 in einem gegenüber den Fig. 1 und 2 stark verkleinertem Massstab die teilweise aufgebrochene Ansicht einer Trommel mit aufgewickeltem Band, um die Mittel zur Befestigung des inneren und äusseren Bandendes veranschaulichen zu können.
Für die meisten der in Frage kommenden Anwendungen und insbesondere für die vorübergehende Auf bewahrung von sehr kleinen Spiralfedern, wie sie beispielsweise für die Unruhen von Uhrwerken benötigt werden, besteht das biegsame Band 4 zweckmässigerweise aus einem Film üblicher Beschaffenheit. Die Dicke des Filmes kann etwa der zwei- bis dreifachen Klingenhöhe der aufzubewahrenden Spiralfedern entsprechen. Von der einen Filmoberfläche her, die nach- folgend als Oberseite bezeichnet sei, sind in regelmässigen Abständen am besten kreisrunde Ausnehmungen 5 eingesenkt. Jede dieser Ausnehmungen 5 ist gemäss Fig. 2 für die Aufnahme nur einer einzigen Spiralfeder 6 bemessen, wobei die Tiefe der Ausnehmungen 5 entsprechend Fig. 1 grösser sein soll, wie die Klingenhöhe der aufzunehmenden Spiralfeder 6.
Das Einsetzen der Spiralfedern in die Ausnehmungen oder auch das Herausnehmen einer Spiralfeder aus einer Ausnehmung kann manuell, beispielsweise mittels einer Pinzette, bewerkstelligt werden. Um indessen besonders das Herausnehmen der Spiralfedern aus den Ausnehmungen zu erleichtern, können im Boden jeder Ausnehmung 5 eine oder mehrere ihn völlig durchsetzende Durchbrechungen 7 angebracht sein. Nach Fig. 2 rechts sind derartige Durchbrechungen 7 vorzugsweise schlitzförmig ausgebildet und sternartig angeordnet. Von der Unterseite des Filmbandes 4 her können sodann Abhebeorgane durch diese Durchbrechungen 7 hindurch hochbewegt werden, um dadurch die betreffende Spiralfeder aus der Ausnehmung herauszuheben.
Das Filmband 4 ist schliesslich ein- oder beidseits der Ausnehmungen 5 mit der aus den Löchern 8 bestehenden Perforation versehen, so dass eine schrittweise Fortbewegung des Filmbandes 4 mittels der üblichen Zackenrollen vorgenommen werden kann. Die Teilung, mit welcher die Ausnehmungen 5 längs des Filmbandes 4 angebracht sind, korrespondiert dabei mit der Teilung der oben erwähnten Perforation, wie dies die Fig. 2 erkennen lässt.
Die Trommel, auf welche der Film aufzuwickeln ist, kann von durchaus üblicher Bauart sein; sie ist in Fig. 3 gezeigt. Der Durchmesser des Trommelbodens 9, d. h. der Innendurchmesser des verfügbaren Wickelraumes, soll jedoch wenigstens zehnmal grösser sein als der Durchmesser der auf dem Filmband 4 befindlichen Ausnehmungen 5. Im übrigen sind die beiden Seitenwände 10 und 11 vermittels des zylindrischen Trommelbodens 9 starr miteinander verbunden. Das aufzuwickelnde Filmband wird nun mit seinem einen Ende 4' durch einen im Trommelboden 9 angebrachten Schlitz hindurchgeführt und mittels einer Feder 12 festgeklemmt. Diese Einführung des Filmbandes hat jedoch so zu erfolgen, dass dessen Oberseite dem Trommelboden 9 zugewendet ist. Die Öffnung der im Filmband angebrachten Ausnehmungen weist dann - in radialer Richtung der Trommel 9 bis 11 betrachtet nach innen.
Da indessen sowohl bei der Bestückung des Filmbandes mit den Spiralfedern als auch bei der Entnahme der Spiralfedern vom Filmband dessen Oberseite nach oben weisen sollte, wird der auf der Trommel 9 bis 11 nicht aufgewickelte Teil des Filmbandes jeweils unten von der Trommel in annähernd horizontaler Richtung wegführen. Ist nun die Bestükkung des Filmbandes mit den Spiralfedern schrittweise erfolgt und wurde das bestückte Filmband sukzessive auf der Trommel aufgewickelt, so kann schliesslich das äussere Ende 4" des Filmbandes gemäss Fig. 3 vermittels eines übergestülpten Federbügels 13 festgeklemmt werden. Dabei kann es zweckmässig sein, wenn etwa die volle letztere Windung des aufgewickelten Filmbandes nicht mehr mit Spiralfedern bestückt ist.
Die in solcher Weise mit Spiralfedern gefüllte Trommel kann nun nach Bedarf in ein Magazin gebracht und gelagert oder von einem Arbeitsplatz zum nächsten Arbeitsplatz transportiert werden. Für Versandzwecke wird die gefüllte Trommel jedoch vorzugsweise noch in eine hinreichend schlag- und druckfeste sowie dicht abschliessende Dose verpackt.
Die an einem Arbeitsplatz jeweils vorzunehmende Entnahme der Spiralfedern aus der gefüllten Trommel ist gleichfalls sehr einfach und rasch durchzuführen.
Die gefüllte Trommel wird am betreffenden Arbeitsplatz auf eine gegebenenfalls mit einer Bremsvorrichtung versehene horizontale Welle gesteckt. Der Federbügel 13 wird darauf herausgezogen, so dass das äussere Ende 4" des Filmbandes erfasst werden und der Abwickelvorgang beginnen kann. Der letztere findet am besten schrittweise statt, um die Spiralfedern dem Filmband nacheinander entnehmen zu können. Dabei kann das abzuwickelnde Filmband unmittelbar den Arbeitsplatz durchlaufen.
Das Filmband 4 selbst wird nun in der Regel - um bei der erforderlichen Dicke noch genügend biegsam zu sein - aus einem elektrisch isolierenden Kunststoff bestehen müssen. Dabei zeigt sich, dass besonders während des Abwickelns einer mit Spiralfedern gefüllten Trommel an den Oberflächen des Filmbandes 4 elektrostatische Aufladungen entstehen können, die stark genug sind, einzelne Spiralfedern in unerwünschter Weise ganz oder teilweise aus den Ausnehmungen 5 herauszuheben. Zur Beseitigung dieser sehr störenden Erscheinung hat es sich als zweckmässig erwiesen, die gesamte Oberfläche des Filmbandes 4, also mit Einschluss der Ausnehmungen 5, mit einer dünnen elektrisch leitenden Schicht zu überziehen. Aus demselben Grund werden zur Aufwicklung des Filmbandes aus Metall bestehende Trommeln 9 bis 11 bevorzugt.