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AT511211A4 - Transportmittel - Google Patents

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AT511211A4
AT511211A4 AT8862011A AT8862011A AT511211A4 AT 511211 A4 AT511211 A4 AT 511211A4 AT 8862011 A AT8862011 A AT 8862011A AT 8862011 A AT8862011 A AT 8862011A AT 511211 A4 AT511211 A4 AT 511211A4
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Kohlbrat & Bunz Gmbh
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    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61GTRANSPORT, PERSONAL CONVEYANCES, OR ACCOMMODATION SPECIALLY ADAPTED FOR PATIENTS OR DISABLED PERSONS; OPERATING TABLES OR CHAIRS; CHAIRS FOR DENTISTRY; FUNERAL DEVICES
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Abstract

Bei einem zieh- und tragbaren Transportmittel mit einer flexiblen Grundplatte (2), die im Transportzustand in Längsrichtung eingerollt, zur Aufnahme einer zu transportierenden Last flach ausgebreitet und in Verwendung zumindest längsseitig hochgezogen ist, sind entlang der beiden Längsränder (3) Löcher (5) zur Aufnahme von Griffen (8), Gurten (7, 13) oder Schnüren vorgesehen. Zumindest den Löchern (5) zur Durchführung von Traggurten (13) für den Transport einer verletzten Person mittels eines Hubschraubers oder dergleichen sind Verstärkungslaschen (19) zumindest an der Innenseite der Grundplatte (2) zugeordnet.

Description

1 70454 25/sk
Die Erfindung betrifft ein zieh- und tragbares Transportmittel mit einer flexiblen Grundplatte, die im Transportzustand in Längsrichtung eingerollt, zur Aufnahme einer zu transportierenden Last flach ausgebreitet und in Verwendung zumindest längsseitig hochgezogen ist, sodass sie einen etwa U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei zumindest entlang der beiden Längsränder der Grundplatte Löcher zur Aufnahme von Griffen, Gurten oder Schnüren vorgesehen sind und der Mittelbereich die Auflagefläche für die Last bildet.
Ein derartiges Transportmittel ist aus der US 4,283,068 bekannt. Es dient dort vorwiegend zum ziehenden Transport von erlegten Tieren durch unwegsames Gelände. Das Transportmittel kann gerollt relativ leicht transportiert werden, wird vor Ort auf dem Boden ausgebreitet, mit der Last beladen, und dann wird ein Seil durch die Löcher an den Längsrändern gefädelt und angezogen, sodass sich die Längsränder und ein Querrand hochbiegen und die Last verschnürt wird. Am anderen Querrand durchsetzt das Seil einen hohlen Griff, an dem dann das Transportmittel über den Boden gezogen werden kann. Die insbesondere 2 bis 3 mm dicke Grundplatte besteht beispielsweise aus einem Polyethylen od. dgl., das, wenn in einer Richtung gewölbt, in der anderen Richtung relativ biegesteif und stabil ist. Für den schleppenden Transport über einen Boden mit beliebiger, wechselnder Beschaffenheit sollte die aufliegende Seite bzw. Fläche des Transportmittels möglichst reibungsarm, glatt und geschlossen sein. Vor allem sollte kein Befestigungselement od. dgl. an dieser Außenseite angeordnet sein, das das Ziehen über den Boden sehr erschweren würden. Für den Transport von verletzten Personen stellt ein derartiges Transportmittel nur eine absolute Notlösung dar, da es für diesen Zweck zusätzlicher Einrichtungen bedarf. Vorschläge dieser Art sind aus den US 5,839,137 und US 6,871,368 bekannt. Die US 5,839,137 umfasst beispielsweise eine Vielzahl von an der Innenseite der flexiblen Grundplatte in Längsrichtung, in Querrichtung und schräg dazu sich erstreckenden Gurten, die mit der Grundplatte vernäht sind, und an den Enden mit • · · · · t · · · · • * * * ··· 9 ·»· ♦ • 9 9 9 9 · m 9 9 • •• 9 9 9 9 9 9 ·· ·· ·· ···· «fff ··# 2
Griffen, Schnallen od. dgl. bestückt sind. Vorzugsweise wird für den etwa horizontalen Transport des Verletzten, beispielsweise hängend an einem Hubschrauber od. dgl. in das Transportmittel eine aussteifende Platte eingelegt, auf der der Verletzte gebettet wird, um die seitlich auf den Verletzten einwirkenden Kräfte, die beim Anheben des Transportmittels die Längsseiten gegeneinander drücken, gering zu halten. Auf diese Weise untergreifen die mit der Grundplatte vernähten Gurte die Platte beim Anheben und Überbelastungen der Nähte können die Anhebesicherheit nicht beeinträchtigen.
Das Transportmittel nach der US 6,871,368 weist eine dreiteilige Grundplatte auf, wobei an den Mittelteil die beiden Seitenteile dadurch angelenkt sind, dass Seile entlang der Ränder durch entsprechende Löcher gezogen sind. Nach Platzierung des Verletzten werden die Seitenteile, an denen die Trage- und Befestigungsgurten und -bänder befestigt sind, hochgeklappt, ohne dass der Verletzte nennenswert seitlich eingeklemmt und gequetscht wird. Nachteilig ist, dass die die Gelenke bildenden Seile an der Unterseite des Mittelteils abschnittweise vorstehen und den Zugwiderstand beim Ziehen auf dem Boden erhöhen. Es besteht die Gefahr, dass die Seile beschädigt werden, und dass sie sich an aus dem Boden ragenden Wurzeln etc. verhaken. Die randnahen Löcher sind mittels Ösen eingefasst, die die Beschädigung der Seitenteile beim Anheben der Last vermeiden sollen. Eine durchschnittlich erzielbare Ausreißfestigkeit von 200 bis 250 daN erfüllt aber nicht die Sicherheitsbedürfnisse.
Die Erfindung hat es sich nun zur Aufgabe gestellt, ein Transportmittel der eingangs genannten Art ohne die vorstehend beschriebenen Nachteile für den Bodentransport und für den hängenden Transport durch Hubschrauber, Seilwinden etc. in einfachster Weise geeignet zu machen.
Erfindungsgemäß wird dies dadurch erreicht, dass zumindest Löchern, die zur Durchführung von Traggurten für den Transport einer verletzten Person mittels eines Hubschraubers oder dergleichen vorgesehen sind, Verstärkungslaschen zugeordnet sind. Die Verstärkungslaschen sind bevorzugt an der Innenseite der Grundplatte vorgesehen. Dadurch sind die für den vom Boden abgehobenen Transport • · • * ·· * * · • ♦ ·· ♦ · i » · · · » ······· « · ·« 4· ·· «··· Ι·* ··· 3 benötigten Transporthilfsmittel so montiert, dass die Gleiteigenschaften beim Bodentransport nicht verschlechtert werden. Weiters wird, da der Umgebungsbereich der Löcher verdickt ist, eine wesentlich höhere Ausreißfestigkeit an jedem Loch erreicht. Bevorzugt erstreckt sich jede Verstärkungslasche senkrecht zum Längsrand und ist außerhalb des Lochs mit der Grundplatte vernietet. Die Verstärkungslaschen sind bevorzugt aus Metall; bestehen sie aus Aluminium, wird eine Ausreißfestigkeit von mehr als 400 daN erzielt. Für höchste Belastungen eignen sich Verstärkungslaschen aus rostfreiem Stahl, die bei 2 mm Dicke etwa 600 daN aufnehmen können.
Die Verstärkungslaschen können mit der Grundplatte auch anders verbunden sein, beispielsweise verschweißt sein, wenn die Grundplatte und die Verstärkungslaschen aus einem schweißbaren Kunststoff bestehen.
Nachstehend wird nun die Erfindung anhand der Figuren der beiliegenden Zeichnungen näher beschrieben, ohne darauf beschränkt zu sein. Es zeigen:
Fig. 1 eine Schrägansicht des Transportmittels in der Stellung für den horizontalen Transport und
Fig. 2 einen vergrößerten Ausschnitt mit einer Verstärkungslasche.
Die ausgebreitete Grundplatte 2 des Transportmittels, die für den leeren Transport bei Nichtgebrauch gerollt und durch ein Band fixiert sein kann, weist, wie in Fig. 1 ersichtlich, alle wesentlichen Teile und Hilfemittel entweder an der Innenseite oder entlang der Längsränder 3 und Querränder des Kopf- bzw. Fußbereiches 15,16 auf, an denen sie in Verwendung des Transportmittels nicht mit dem Untergrund in Berührung kommen, da alle Randbereiche 3,15,16 hochgebogen sind.
Im Einzelnen sind an der Grundplatte 2 entlang der Längsränder 3 mit Ösen verstärkte Löcher 5 zur Aufnahme von Gurten 7 für die Festlegung des Verletzten, von Griffen 8 für den horizontalen Transport per Hand und von Traggurten 13 für den Hubschraubertransport ausgebildet. Vor allem den Löchern 5 für die Aufnahme von Traggurten 13 für den Hubschraubertransport sind Verstärkungslaschen 19 an der ·· ·· ·· «* »♦·· · • · · ·· · · · »» • * · · ··· · ··· t ······ · « *·*··· · t ·· ·· M «««· ··· ··· 4
Innenseite der Grundplatte 2 zugeordnet. Die Verstärkungslaschen 19 sind aus Metall, beispielsweise einer Aluminiumlegierung oder einem rostfreien Stahl, weisen eine mit dem Loch 5 fluchtende Öffnung 20 auf, und sind mittels Nieten 12 mit der Grundplatte 2 verbunden. Die Verstärkungslaschen 19 erstrecken sich senkrecht zum Längsrand 3, sodass die Grundplatte 2 für den Nichtgebrauch ohne Schwierigkeiten eingerollt werden kann. Die Nietenköpfe sind an der Außenfläche bündig angeordnet, sodass sie die Gleiteigenschaften nicht verschlechtern.
Nur mit Ösen ausgekleidete Löcher 5 weisen eine Reißfestigkeit von durchschnittlich 200 bis 250 daN auf. Verstärkt mit einer Lasche aus einer Aluminiumlegierung wird etwa die doppelte Reißfestigkeit erzielt. Ähnliche Werte ergeben sich auch, wenn die Verstärkungslasche 19 aus demselben Kunststoff wie die Grundplatte 2 ist. Werden die Verstärkungslaschen aus einem nicht rostenden Stahl gefertigt, so können Reißfestigkeiten über 600 daN erzielt werden, was etwa dem 5-fachen der zu transportierenden maximalen Last entspricht.
Weitere Löcher 5 im Kopf- und Fußbereich 15,16 dienen zum Schließen der U-Form der Grundplatte 2. Die Löcher 5 im Kopfbereich 15 können auch für die Aufhängung beim vertikalen Transport an einem Bergeseil od. dgl. verwendet werden. An diesen Löchern können Verstärkungslaschen 19 - wie strichliert gezeigt - auch an der Außenseite vorgesehen sein, da sie auch beim Ziehen den Boden nicht berühren.
Die Auflagefläche 4 für den Verletzten weist im Bereich des Oberkörpers eine Reihe von Halteiaschen 9 auf, die mit der Grundplatte 2 vernietet sind. Die Nietenköpfe 12 sind mit der Außenfläche der Grundplatte 2 bündig, sodass deren Gleiteigenschaften nicht spürbar verändert sind. Die Haltelaschen 9 bilden Durchstecköffnungen für versteifende Elemente 10,11 in Längsrichtung und in Querrichtung, um das Einquetschen des Brustkorbes des Verletzten beim Anheben zu verhindern.
Innsbruck, am 16. Juni 2011

Claims (4)

  1. ·· #· ** ·· ··#· ♦ · · ♦ ♦ # · · • · · · ··» · ·»» ···#·· · · ·*····· » ·* ·· ·· ·♦·· «♦· ♦ 70454 25/sk 1 Patentansprüche: 1. Zieh- und tragbares Transportmittel mit einer flexiblen Grundplatte (2), die im Transportzustand in Längsrichtung eingerollt, zur Aufnahme einer zu transportierenden Last flach ausgebreitet und in Verwendung zumindest längsseitig hochgezogen ist, sodass sie einen etwa U-förmigen Querschnitt aufweist, wobei zumindest entlang der beiden Längsränder (3) der Grundplatte (2) Löcher (5) zur Aufnahme von Griffen (8), Gurten {7, 13) oder Schnüren vorgesehen sind und der Mittelbereich (4) die Auflagefläche für die Last bildet, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest Löchern (5), die zur Durchführung von Traggurten (13) für den Transport einer verletzten Person mittels eines Hubschraubers oder dergleichen vorgesehen sind, Verstärkungslaschen (19) zugeordnet sind.
  2. 2. Transportmittel nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass sich jede Verstärkungslasche (19) senkrecht zum Längsrand (3) erstreckt und außerhalb des Lochs (5) mit der Grundplatte (2) vernietet ist.
  3. 3. Transportmittel nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungslaschen (19) aus Metall bestehen.
  4. 4. Transportmittel nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Verstärkungslaschen (19) zumindest an der Innenseite der Grundplatte (2) vorgesehen sind. Innsbruck, am 16. Juni 2011
AT8862011A 2011-06-17 2011-06-17 Transportmittel AT511211B1 (de)

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