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Die Erfindung betrifft ein Kufenfahrzeug
mit den im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Merkmalen.
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Ein derartiges Kufenfahrzeug ist
bereits aus. der
DE
7 005 635 U1 bekannt. Derartige Kufenfahrzeuge können beispielsweise
von Kindern und Erwachsenen zum Schlittenfahren oder auch als Sportgeräte benutzt
werden.
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Aus der
DE 33 04 801 A1 ist bereits
ein Schlitten bekannt, der mittels zweier Rahmen zusammenklappbar
aufgebaut ist. Die beiden Rahmen dieses Schlittens sind durch ein
als Sitzfläche
dienendes Gewebe und durch Nieten miteinander verbunden. Ein derartiger
Klappschlitten kann aus wenigen Teilen zusammengebaut werden und
benötigt
im zusammengeklappten Zustand vergleichsweise wenig Lagerraum.
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Weiterhin ist aus der WO 98/43862
ein Bodengleitfahrzeug bekannt, welches ein dem Boden zugewandtes
Gleitteil, mindestens eine darauf aufgesetzte Stützkonstruktion und mindestens
eine an dieser angebrachte Sitzkonstruktion aufweist. Weiterhin enthält das bekannte
Bodengleitfahrzeug Mittel zum Festhalten an der Stützkonstruktion
oder an der Sitzkostruktion. Auch dieses bekannte Bodengleitfahrzeug
ist zusammenklappbar und nimmt im zusammengeklappten Zustand ein
kleineres Volumen ein als im fahrbereiten Zustand. Zum Zusammenklappen ist
es notwendig, ein Stützelement
vom Gleitteil zu lösen.
Dadurch kommt die Sitzkonstruktion praktisch auf der Oberseite des
Gleitteils zum Liegen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein
neues Kufenfahrzeug anzugeben, welches robust ausgeführt ist
und schnell und einfach vom Betriebszustand in einen zusammengeklappten
Zustand und auch schnell und einfach vom zusammengeklappten Zustand
in den Betriebszustand überführt werden kann.
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Diese Aufgabe wird durch ein Kufenfahrzeug mit
den im Anspruch 1 angegebenen Merkmalen gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen
und Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen angegeben.
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Die Vorteile der Erfindung bestehen
insbesondere darin, daß ein
Kufenfahrzeug mit den beanspruchten Merkmalen im zusammengeklappten
Zustand platzsparend gelagert und transportiert werden kann. Dies
ist vor allem dann von Bedeutung, wenn ein oder mehrere Kufenfahrzeuge
zusammen mit weiterem Gepäck
im Kofferraum eines Fahrzeugs transportiert werden müssen. Auch
im Falle einer Gruppenreise, bei der eine Vielzahl von Kufenfahrzeugen
im Gepäckraum
eines Reisebusses oder auf dem Anhänger eines Fahrzeuges befördert werden sollen,
ist die Erfindung in vorteilhafter Weise einsetzbar.
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Weiterhin ist es zum Zusammenklappen
des Kufenfahrzeugs nicht notwendig, Teile der Verstrebung vom Gleitteil
bzw. den Kufen zu lösen
und beim Verbringen vom zusammengeklappten Zustand in den Betriebszustand
die gelösten
Teile der Verstrebung wieder am Gleitteil bzw. den Kufen anzubringen.
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Ein Kufenfahrzeug gemäß der Erfindung
ist derart ausgestaltet, daß ein
Zusammenklappen des Kufenfahrzeugs sowohl durch ein Verschwenken
der Kufen nach außen
als auch durch ein Verschwenken der Kufen nach innen durchgeführt werden
kann.
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Bei einem Verschwenken der Kufen
nach außen
kommen dabei die Kufen im zusammengeklappten Zustand des Kufenfahrzeugs
oberhalb der Sitzfläche
und bei einem Verschwenken der Kufen nach innen unterhalb der Sitzfläche zum
Liegen.
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Sind die Verstrebungen als Leichtmetall-Verstrebungen
ausgeführt,
dann ist im Vergleich zu einer Verwendung von Eisen bzw. Stahl das
Gewicht des Kufenfahrzeugs verringert. Dies erleichtert vor allem ein
Tragen des Fahrzeugs. Weiterhin ist im Vergleich zu einer Verwendung
von Holz als Material für
die Verstrebungen die Stabilität
des Kufenfahrzeugs verbessert. Dies gilt insbesondere im Bereich
der Kontaktstellen zwischen den Verstrebungen und den Kufen und
den Verstrebungen und dem Sitz.
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Durch die Verwendung rohrförmiger Aufnahmeelemente,
in denen ein die Oberseite der Verstrebung bildendes Rohr gelagert
ist, wird die Belastbarkeit des Kufenfahrzeugs bzw. die Robustheit
des Kufenfahrzeugs gegen Beschädigungen
während
des Betriebes erhöht.
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Durch die Maßnahme, die rohrförmigen Aufnahmeelemente
mit Arretierungsmitteln zu versehen, wird erreicht, daß während des
Betriebes des Kufenfahrzeugs ein unerwünschtes Zusammenklappen des
Fahrzeugs nicht auftreten kann.
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Durch die in den Ansprüchen 11
und 12 angegebenen Merkmale wird erreicht, daß das Zusammenklappen des Kufenfahrzeugs
ohne Verwendung von Werkzeug erfolgen kann. Ein weiterer Vorteil
der in den Ansprüchen
11 und 12 angegebenen Merkmalen besteht darin, daß auch das
Verbringen des Kufenfahrzeugs vom zusammengeklappten Zustand in den
Betriebszustand vereinfacht ist, da der Sicherungsbolzen nach dem
Aufklappen der jeweiligen Kufe durch die Kraft der Feder von alleine
in die zugehörige
Nut der Oberseite der Verstrebung springt.
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Durch die im Anspruch 13 angegebene
gebogene Holzsitzschale wird erreicht, daß in einem zusammengeklappten
Zu stand die Kufen innerhalb der Biegung bzw. Wölbung der Holzsitzschale zum
Liegen kommen. Dadurch wird der Platzbedarf des beanspruchten Kufenfahrzeugs
im zusammengeklappten Zustand weiter reduziert.
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Die Vorteile der im Anspruch 14 angegebenen
Merkmale bestehen insbesondere darin, daß durch die im zusammengeklappten
Zustand miteinander leicht kontaktierten Kufen sichergestellt ist, daß sich die
Kufen nicht von alleine durch die Schwerkraft lockern und pendelnde
Bewegungen ausführen
können.
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Bei Verwendung eines Gurtbandes,
wie es Gegenstand der Ansprüche
16 bis 21 ist, ist sowohl die Lenkbarkeit des Kufenfahrzeugs im
Fahrbetrieb sichergestellt als auch ein Tragen des Kufenfahrzeugs
in Form einer Tragetasche oder eines Rucksacks begünstigt.
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Weitere vorteilhafte Eigenschaften
der Erfindung ergeben sich aus der Erläuterung eines Ausführungsbeispiels
anhand der Figuren.
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Es zeigt:
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1 eine
Skizze eines Kufenfahrzeugs im Betriebszustand,
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2 eine
Skizze des Kufenfahrzeugs in einem ersten zusammengeklappten Zustand,
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3 eine
vergrößerte Darstellung
eines Teils des Kufenfahrzeugs und
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4 eine
Skizze des Kufenfahrzeugs in einem zweiten zusammengeklappten Zustand.
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Die 1 zeigt
eine Skizze eines Kufenfahrzeugs gemäß der Erfindung im Betriebszustand.
Das dargestellte Kufen fahrzeug weist skiförmig ausgebildete Kufen 1 und 2 auf.
Die Kufe 1 ist über
eine auf ihr befestigte trapezförmige
Verstrebung 3 mit eine Holzsitzschale 5 verbunden.
Die Kufe 2 ist über
eine auf ihr befestigte trapezförmige
Verstrebung 4 mit der Holzsitzschale 5 verbunden.
Zur Befestigung der Verstrebungen auf den Kufen sind Schraubverbindungen
vorgesehen, von denen zwei in der 1 mit den
Bezugszahlen 9 und 10 bezeichnet sind.
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Zur Verbindung der Verstrebungen
mit der Holzsitzschale sind unterhalb der Holzsitzschale in deren äußeren Bereichen
rohrförmige
Aufnahmeelemente 11 und 12 sowie 21 und22 vorgesehen.
Letztere sind aus der 4 ersichtlich.
In diesen rohrförmigen
Aufnahmeelementen sind die Oberseite der Verstrebungen bildende
Rohre 3a bzw. 4a drehbar gelagert. Die zugehörigen Drehachsen
D1 und D2 verlaufen in Längsrichtung
des Kufenfahrzeugs und sind in der 1 durch
gestrichelte Linien angedeutet.
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Die Holzsitzschale 5 ist
gebogen ausgeführt, so
daß der
Abstand des mittleren Teils der Holzsitzschale von der Bodenfläche weiter
ist als der Abstand der den Rohren 3a und 4a unmittelbar
benachbarten Bereiche der Holzsitzschale zum Boden. In den vorderen
Teil der Holzsitzschale ist ein Griffloch 6 eingebracht.
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Weiterhin sind die Kufen des gezeigten
Fahrzeugs auf ihrer Oberseite in ihren vorderen Endbereichen mit
Befestigungsmitteln 15, 16 versehen, die in Form
metallischer Befestigungsschlaufen realisiert sind. In diese Befestigungsschlaufen
sind im Betriebszustand des Kufenfahrzeugs Haken 17 bzw. 18 eingehakt.
Diese Haken sind in ihren anderen Endbereichen an einem Gurtband 7 gleitend
gelagert. Die hinteren Enden des Gurtbandes 7 sind jeweils
Unter Verwendung einer das Gurtband durchdringenden Schraubverbindung
in den äußeren Bereichen
der Unterseite der Holzsitzschale befestigt, wobei diese Befestigung
im Bereich des vorderen Endes der Holzsitzschale vorgesehen ist.
Die vorderen Enden des Gurtbandes 7 sind über einen
Schnappverschluß 23 zusammengeführt, wobei
das Gurtband mittels dieses Schnappverschlusses längenverstellbar
ist. Dies ist der 4 veranschaulicht.
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Ein Kufenfahrzeug gemäß der Erfindung
ist zusammenklappbar. Ein erster zusammengeklappter Zustand wird
dadurch erreicht, daß die
Kufe 1 inklusive der an ihr befestigten Verstrebung 3 nach
außen um
mehr als 180°,
vorzugsweise um 270° verschwenkt
wird. Bei dieser Verschwenkung um die Drehachse D1 erfolgt ein Drehen
des die Oberseite der Verstrebung 3 bildenden Rohres 3a innerhalb
der rohrförmigen
Aufnahmeelemente 11 und 12. Anschließend wird
die Kufe 2 inklusive der an ihr befestigten Verstrebung 4 auf
dieselbe Weise um die Drehachse D2 verschwenkt, wobei ein Drehen
des die Oberseite der Verstrebung 4 bildenden Rohres 4a innerhalb
der rohrförmigen
Aufnahmeelemente 21 und 22 erfolgt.
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Ein im ersten zusammengeklappten
Zustand befindliches Kufenfahrzeug ist in der 2 gezeigt. Aus dieser Figur ist ersichtlich,
daß die
Kufen 1 und 2 im zusammengeklappten Zustand unmittelbar
aneinander und unmittelbar auf der Holzsitzschale 5 zum Liegen
kommen. Da diese gebogen ausgeführt
ist und die Kufen im mittleren Teil der Holzsitzschale zum Liegen
kommen, ist der Platzbedarf des Kufenfahrzeugs im ersten zusammengeklappten
Zustand besonders gering.
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Aus der 2 ist weiterhin ersichtlich, daß auf der
Unterseite der Holzkufen 1 und 2 Metallbeschläge 8 vorgesehen
sind. Diese sind mittels Kreuzschlitzschrauben auf die Unterseite
der jeweiligen Kufe aufgeschraubt.
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In der 3 ist
eine vergrößerte Darstellung eines
Teils des Kufenfahrzeugs gezeigt. Aus dieser Darstellung ist die
Art und Weise ersichtlich, wie die Verbindung zwischen den Verstrebungen 3 und 4 mit der
Sitzschale 5 realisiert ist. Das beispielhaft gezeigte
rohrförmige
Aufnahmeelement 11 ist unter Verwendung von Schrauben 13 auf
die Unterseite der Holzsitzschale 5 aufgeschraubt. Im rohrförmigen Aufnahmeelement 11 ist
das die Oberseite der Verstrebung 3 bildende Rohr 3a drehbar
gelagert.
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Im Betriebszustand, wie er in der 1 gezeigt ist, greift ein
Sicherungsbolzen 14, der in einem rohrförmigen Führungselement 19 mit
Abschluß 20 verläuft, in
eine aus der 3 nicht
ersichtliche Nut des Rohres 3a ein, so daß das Rohr
innerhalb des Aufnahmeelementes 11 arretiert ist. Dabei
ist eine innerhalb des Führungselementes 19 verlaufende,
den Sicherungsbolzen 14 umgebende Feder wirksam, die den
Sicherungsbolzen in die Nut drückt.
Folglich kann sich das Rohr 3a im Betriebszustand innerhalb des
Aufnahmeelementes nicht drehen.
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Zum Zusammenklappen erfolgt ein Ziehen des
Sicherungsbolzens 14 durch Ausüben einer Zugkraft an der Schlaufe
bzw. einem schlaufenförmigen Abschluß 14a des
Sicherungsbolzens. Dadurch wird der Sicherungsbolzen gegen die Kraft
der Feder aus der Nut des Rohres 3a herausgezogen, so daß das Rohr 3a zum
Zusammenklappen des Kufenfahrzeugs im Aufnahmeelement 11 verdreht
werden kann.
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Auf ähnliche Weise erfolgt auch
ein Lösen von
weiteren Sicherungsbolzen im Bereich der Aufnahmeelemente 12, 21 und 22 (siehe
hierzu auch 4).
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Wird das Ausüben von Zugkraft mittels der Schlaufe 14a beendet,
dann wird durch die Kraft der Feder der Bolzen 14 wieder
in Richtung zum Rohr 3a bewegt und greift dort nach einem
Drehen des Rohres 3a innerhalb des Aufnahmeelementes 11 wieder in
die Nut des Rohres 3a ein, so daß das Rohr 3a innerhalb
des Aufnahmeelements 11 erneut arretiert ist.
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Die 4 zeigt
eine Skizze des Kufenfahrzeugs in einem zweiten zusammengeklappten
Zustand. Dieser zweite zusammengeklappte Zustand wird dadurch herbeigeführt, daß ausgehend
vom Betriebszustand gemäß 1 die unterhalb der Holzsitzschale
vorgesehenen Sicherungsbolzen gelöst und die Kufen 1 und 2 um
die Drehachsen D1 bzw. D2 nach innen verschwenkt werden, bis sie
unmittelbar an der Unterseite der Holzsitzschale 5 zum
Liegen kommen.
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In diesem zweiten zusammengeklappten
Zustand kann das Kufenfahrzeug in vorteilhafter Weise ähnlich wie
ein Rucksack auf dem Rücken
einer Person getragen werden. Zu diesem Zweck werden die am Gurtband 7 gleitend
gelagerten Haken 17 und 18 aus den Befestigungsschlaufen 15 und 16 gelöst und stattdessen
in andere Befestigungsschlaufen eingehängt, die im hinteren Bereich
auf der Unterseite der Holzsitzschale 5 vorgesehen sind.
Dabei werden – wie
aus der 4 hervorgeht – Schlaufen
S1, S2 und S3 gebildet. Die Schlaufen S1 und S2 dienen als Trageriemen
bzw. Schultertragegurte, die Schlaufe S3 als Bauchgurt. Da im Bereich
der Schlaufe S3 der Schnappverschluß 23 des Gurtbandes
vorgesehen ist, besteht die Möglichkeit,
das Gurtband wie einen Gürtel
zu öffnen
und zu schließen.
Durch die Längenverstellbarkeit
des Gurtbandes im Bereich des Schnappverschlusses 23 kann
die wirksame Gurtbandlänge
in vorteilhafter Weise an die Körpermaße der das
Kufenfahrzeug tragenden Person angepaßt werden.
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Diese bequeme Tragemöglichkeit
für das Kufenfahrzeug
ist insbesondere beim Aufstieg am Schlittenhang, für Tourengänger und
auch beim Transport des Kufenfahrzeugs am Schlittenhang vorteilhaft.
Bei diesem Transport bleiben die Hände der das Kufenfahrzeug auf
dem Rücken
tragenden Person frei, so daß beispielsweise
bei einem Aufstieg auch Skistöcke
als Aufstiegshilfe verwendet werden können und selbst ein Klettern
in steilem Gelände möglich ist.
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Die in der 4 veranschaulichte Tragemöglichkeit
des Kufenfahrzeugs auf dem Rücken
einer Person wird durch die gebogene Ausführung der Holzsitzschale 5 weiter
begünstigt,
da diese Biegung bzw. Wölbung
der Holzsitzschale im wesentlichen an die Form des Rückens des
menschlichen Körpers angepaßt ist.
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Die skiförmige Ausbildung der Kufen 1 und 2 hat
den Vorteil, daß das
Kufenfahrzeug auch bei Fahrten außerhalb markierter Pisten bzw.
im Tiefschnee nur wenig einsinkt. Dies ist für Tourengänger von großem Vorteil.
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Zum Verbringen des Kufenfahrzeugs
vom zweiten zusammengeklappten Zustand gemäß 4 in den Betriebszustand gemäß 1 ist es lediglich notwendig,
die am Gurtband gleitend gelagerten Haken 17 und 18 aus
den auf der Unterseite der Holzsitzschale befindlichen Befestigungsschlaufen zu
lösen,
die Kufen 1 und 2 wieder in ihre Betriebsstellung
auszuklappen und das Gurtband so zu befestigen, wie es in der 1 gezeigt ist.
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Ein Kufenfahrzeug gemäß der Erfindung weist
demnach neben einem Betriebszustand zwei verschiedene zusammengeklappte
Zustände
auf. Im ersten dieser zusammengeklappten Zustände ist das Kufenfahrzeug besonders
platzsparend transportierbar. Im zweiten zusammengeklappten Zustand
kann es ähnlich
einem Rucksack auf dem Rücken
einer Person getragen werden. Das Gurtband dient im Betriebszustand
zum Lenken des Fahrzeugs und kann auch zum Hinterherziehen des Kufenfahrzeugs
auf Schneewegen oder Pisten verwendet werden. Im zweiten zusammengeklappten
Zustand werden mittels des Gurtbandes Schultertragegurte S1 und
S2 sowie ein Bauchgurt S3 gebildet, wie es in der 4 gezeigt ist.
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Um das Gewicht des Kufenfahrzeugs
während
des Transports gering zu halten, bestehen die Verstrebungen 3 und 4 vorzugsweise
aus einem Leichtmetall, beispielsweise aus Aluminium oder einer
Titanlegierung.
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Um die Fahreigenschaften des Kufenfahrzeugs
im Betriebszustand zu verbessern, können die Kufen 1 und 2 leicht
nach außen
schräggestellt
sein, so daß der
Winkel zwischen jeder Kufen-/Verstrebungseinheit und der Sitzfläche größer ist
als 90 Grad. In diesem Fall erfolgt ein Verschwenken der Kufen-/Verstrebungseinheit
nach außen
in den ersten zusammengeklappten Zustand beispielsweise um ca. 240
Grad.
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Gegebenenfalls kann ein Kufenfahrzeug
gemäß der Erfindung
auch mit einer Bremsvorrichtung ausgestattet sein.