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DE29610241U1 - Falschfahrer-Warnanlage - Google Patents

Falschfahrer-Warnanlage

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DE29610241U1
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DE
Germany
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wrong
warning system
way driver
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driver warning
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DE29610241U
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English (en)
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WIENAND HANS THEO DIPL ING
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WIENAND HANS THEO DIPL ING
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    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/07Controlling traffic signals
    • G08G1/075Ramp control
    • GPHYSICS
    • G08SIGNALLING
    • G08GTRAFFIC CONTROL SYSTEMS
    • G08G1/00Traffic control systems for road vehicles
    • G08G1/01Detecting movement of traffic to be counted or controlled
    • G08G1/056Detecting movement of traffic to be counted or controlled with provision for distinguishing direction of travel

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  • Physics & Mathematics (AREA)
  • General Physics & Mathematics (AREA)
  • Alarm Systems (AREA)

Description

-V
- 1-Beschreibung:
W16G961
Falschfahrer-Warnanlage
Die Erfindung betrifft eine Falschfahrer-Warnanlage für Fahrbahnen mit vorgeschriebener Fahrtrichtung, mit mindestens einem Bewegungssensor, der zur Unterscheidung der Bewegungsrichtung geeignet ist und über Signalübertragungsmittel mit einer Auswerteeinheit verbunden ist, die beim Empfang eines Bewegungssensor-Signals, das eine Bewegung entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung repräsentiert, ein Alarmsignal abgibt.
Auf deutschen Autobahnen werden jährlich mehr als tausend Falschfahrer oder Geisterfahrer registriert. In vielen Fällen verursachen Geisterfahrer schwere Unfälle mit oft tödlichem Ausgang. Aus diesem Grund wurden bereits mehrere Warnanlagen vorgeschlagen, die Falschfahrer möglichst frühzeitig ermitteln und automatisch ein Alarmsignal erzeugen. Die Druckschriften DE 92 02 918 Ul und DE 32 35 193 Al offenbaren beispielsweise Falschfahrer-Warnanlagen mit zwei nacheinander angeordneten Detektoren, bei denen die Reihenfolge der Detektor-Signale festlegen, ob die Fahrbahn in der richtigen oder falschen Richtung durchfahren wird. Die Detektoren können beispielsweise von Lichtschranken oder Induktionsschleifen gebildet werden. Zur Installation dieser Falschfahrer-Warnanlage sind erhebliche kostenintensive bauliche Maßnahmen notwendig. In anderen Druckschriften, beispielsweise der DE 33 24 087 oder der DE 30 27 739 werden Sender-Empfängervorrichtungen vorgeschlagen, die spezielle Einrichtungen in allen Kraftfahrzeugen voraussetzen (aktives System). Selbst wenn an allen inländischen Fahrzeugen durch Gesetz derartige Einrichtungen vorgeschrieben werden, verbleibt eine Anzahl ausländischer Fahrzeuge, die nicht über diese Einrichtungen verfügen und somit nicht erfaßt werden können.
&igr;» ·
Aufgabe der Erfindung ist es, eine zuverlässige Falschfahrer-Warnanlage zu schaffen, die unter Verwendung existierender Installationen in der Nähe der zu überwachenden Fahrbahnen kostengünstig realisiert werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, daß der Bewegungssensor ein Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät ist, welches an einem neben der Fahrbahn stehenden Randpfosten befestigt ist, der eine Stromzufuhrleitung aufweist, die an einem Stromnetz angeschlossen ist, wobei das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät an der Stromzufuhrleitung angeschlossen ist.
Radar-Geschwindigkeitsmeßgeräte sind als Handgeräte oder fest installierte Meßgeräte für die Geschwindigkeitsüberwachung im Straßenverkehr bekannt. Derartige Geräte werden auch für die Erfassung anderer, sich bewegender Objekte, beispielsweise zur Erfassung von Personen bei Personen-Zählvorrichtungen, verwandt. Aufgrund ihres häufigen Einsatzes sind derartige Geräte heutzutage recht kostengünstig (DM 3000,— bis DM 5000,- - pro Gerät). Durch die Kombination dieses Geräts mit einem an das Stromnetz angeschlossenen Randpfosten der Fahrbahn entfallen jegliche zusätzliche Installationskosten. Das Meßgerät wird lediglich mit einfachen Befestigungsmitteln wie einer Befestigungsschelle an den Randpfosten befestigt und an die Stromzufuhrleitung angeschlossen. Sofort nach der Installation ist es betriebsbereit.
Die Übertragung des Signals des Radar-Geschwindigkeitsmeßgerätes kann per Funkübertragung erfolgen. In diesem Fall ist das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät mit einer Sendeeinheit zu versehen, welche die Daten zu einer Empfangseinheit der Auswerteeinheit überträgt. Eine derartige Einrichtung ist jedoch recht kostenintensiv, so daß die Meßwerte vorzugsweise über elektrisch leitende Kabel übertragen werden. Dies kann über die Stromzufuhrleitung geschehen. Hierzu sind die Signal-Übertragungsmittel mit einer Wandlerschaltung zu versehen, die das Bewegungssensor-Signal
-3-
in ein analoges oder digitales Hochfrequenz-Signal umwandelt und in die Stromzufuhrleitung einspeist.
Als Randpfosten eignen sich die Pfosten für Straßenbeleuchtungen oder beleuchtete Verkehrsschilder.
Bei der besonders bevorzugten Ausführungsform des Anspruchs 3 wird das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät an einem Randpfosten mit einer Signalleitung, zum Beispiel an einer Notrufsäule, befestigt, wobei die Signal-Übertragungsmittel das Bewegungssensor-Signal in diese Signalleitung einspeist. Zum Einspeisen dieser Signale kann ein sogenanntes MODEM verwandt werden, wie es zur Übermittlung von Computer-Daten mittels Telefonleitungen bekannt ist.
In aller Regel sind Notrufsäulen ebenfalls mit einer Stromversorgung für eine Beleuchtung versehen, so daß das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät an die Stromzufuhrleitung der Notrufsäule angeschlossen werden kann. Sollte dies nicht der Fall sein, kann zur Stromversorgung des Radar-Geschwindigkeitsmeßgeräts ein Akkumulator vorgesehen werden, der durch eine Solarzelle aufgeladen wird. Allerdings ist dies eine recht kostenintensive Notlösung gegenüber der bevorzugten Stromversorgung über die Stromzufuhrleitung.
Die erfindungsgemäße Falschfahrer-Warnanlage kann entweder als Einzelanlage in der Nähe einer bestimmten, besonders gefährdeten Autobahn-Ausfahrt installiert werden oder als Streckenüberwachungsanlage mehrere Bewegungssensoren umfassen, welche in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung jeweils vor jeder Ausfahrt von der Fahrbahn angeordnet sind. Die Signale dieser Bewegungssensoren werden einer zentralen Auswerteeinheit zugeführt.
-A-
Die Anzeige des Alarmsignals kann in der zuständigen Dienststelle der Autobahnpolizei oder in den Redaktionsräumen einer Verkehrsfunk-Sendeanstalt erfolgen. Unmittelbar nach Erfassung eines Falschfahrers können die notwendigen Maßnahmen (Entsendung einer Polizeistreife, Absendung einer Warnmeldung) ergriffen werden.
Die Alarmsignale können aber auch direkt auf Verkehrsschildern ausgegeben werden. In der Bundesrepublik Deutschland, beispielsweise auf dem Autobahnring um die Stadt Köln, finden in zunehmendem Maße elektronisch steuerbare Verkehrsschilder (sogenannte Verkehrsleitanlagen) Verwendung. Auf derartigen Verkehrsschildern, die für den in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden Autofahrer erkennbar sind, kann sofort nach Erfassung eines Falschfahrers ein Warnsignal angezeigt werden, das den Autofahrer auffordert, sein Fahrzeug sofort anzuhalten. Ein Verkehrsschild, das für den Fahrer eines entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeugs sichtbar ist, kann durch Ausgabe des Alarmsignals diesem Fahrer sein verkehrswidriges Verhalten anzeigen. Auf diesem Verkehrsschild sollte eine besonders helle, gegebenenfalls blinkende und abschreckende Darstellung als Alarmsignal gewählt werden. Gegebenenfalls kann das optische Alarmsignal mit einem akustischen Alarmsignal gekoppelt werden.
Da die gewählten Bewegungssensoren nicht nur die Bewegungsrichtung, sondern auch die Geschwindigkeit zuverlässig erfassen, können sie gegenüber den bisher bekannten Falschfahrer-Warnanlagen weitere Funktionen erfüllen. Beispielsweise kann der gemessene Geschwindigkeitswert mit einer Grenzgeschwindigkeit verglichen werden, die die Unterscheidung eines Fahrzeuges von anderen sich bewegenden Objekten, zum Beispiel Tieren oder Menschen, erlaubt. Nur oberhalb der Grenzgeschwindigkeit wird das Alarmsignal ausgegeben. Bei einem entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung an dem Fahrbahnrand entlanglaufenden Menschen oder Tier erfolgt keine oder eine unterschiedliche Warnung.
!. j-UrV-Ih
-5-
Eine weitere effiziente Trennung der Signale eines Lebewesens von den Signalen der Kraftfahrzeuge läßt sich durch eine Signalanalyse realisieren. Kraftfahrzeuge und Tiere haben unterschiedliche Bewegungsmuster. Die mit einem Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät aufgenommenen Bewegungssignale eines Kraftfahrzeuges sind einförmig, wogegen die Signale eines Lebewesens, dessen Gliedmaße sich jeweils mit unterschiedlichen Geschwindigkeiten bewegen diffus sind. Die Signalanalyse kann in dem Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät selbst oder in einer zentralen Auswerteeinheit erfolgen.
Darüber hinaus kann durch Erfassen der Geschwindigkeitswerte der in vorgeschriebener Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeuge eine Geschwindigkeitsüberwachung durchgeführt werden. Das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät kann mit einer Überwachungskamera gekoppelt werden, so daß Fahrern, die unzulässig schnell fahren, Bußgelder auferlegt werden können.
Schließlich ermöglichen die Radar-Geschwindigkeitsmeßgeräte eine Stauerkennung. Wenn ein Verkehrsstau entsteht, fahren die in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden Kraftfahrzeuge unterhalb einer bestimmten Staugeschwindigkeit. Beim Erfassen langsam fahrender Fahrzeuge kann ein auf den Stau hinweisendes Signal entweder an einen Radiosender mit Verkehrsfunk oder an die zuständige Polizeidienststelle weitergeleitet oder
direkt auf elektrisch steuerbare Stauwarnschildern ausgegeben werden. Damit nur tatsächliche Staus und nicht kurzfristige Verkehrsstörungen beispielsweise durch Wildwechsel erfaßt werden, ist ein Stau-Hinweissignal erst auszugeben, wenn die niedrigen Geschwindigkeitswerte während einer bestimmten Mindestzeitdauer gemessen werden. Durch Ermittlung der Anzahl der pro Zeiteinheit gemessenen Fahrzeuge kann ebenfalls festgestellt werden, ob ein langsamer Geschwindigkeitsmeßwert ein Hinweis auf einen Stau oder auf ein langsames Einzelfahrzeug darstellt.
Weitere Merkmale und Vorzüge der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Zeichnungsbeschreibung. Die Zeichnungen zeigen in
Fig. 1 die Draufsicht eines Fahrbahnabschnitts mit erfindungsgemäßer
Falschfahrer-Warnanlage und
Fig. 2 eine Notrufsäule mit einem Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät
für die erfindungsgemäße Falschfahrer-Warnanlage.
In Fig. 1 ist die Draufsicht auf einen Streckenabschnitt einer Fahrbahn 1 mit drei Fahrspuren 2, einem Randstreifen 4 auf der rechten Seite und einem Mittelstreifen 5 auf der linken Seite zu erkennen. In aller Regel befindet sich bei deutschen Autobahnen jenseits des Mittelstreifens 5 eine weitere Fahrbahn mit mehreren Fahrspuren. Die vorgeschriebene Fahrtrichtung 3 auf der Fahrbahn 1 verläuft in der Darstellung in Fig. 1 von unten nach oben. Von der Fahrbahn 1 zweigt eine Ausfahrt 6 nach rechts ab, die beispielsweise zu einer Landstraße, einem Rastplatz oder einer Tankstelle führt. Über eine derartige Ausfahrt 6 gelangen Falschfahrer entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung 3 auf die Fahrbahn 1. Zum möglichst frühzeitigen Erfassen eines Falschfahrers ist in unmittelbarer Nähe der Ausfahrt 6 an einer Notrufsäule 7 ein Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät 8 befestigt, dessen Radarkeule 9 alle drei Fahrspuren 2 der Fahrbahn 1 überdeckt.
In Fig. 2 ist vergrößert die Notrufsäule 7 mit der darauf angeordneten Wechselsprechanlage 12 und dem Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät 8 dargestellt, das mit einer Befestigungsschelle 13 an der Notrufsäule 7 befestigt ist. Nicht dargestellte Anschlußleitungen verbinden das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät 8 mit der Stromzufuhrleitung und der Telefonleitung der Notrufsäule 7.
Ein elektronisch steuerbares Warnschild 10, das für den entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung 3 fahrenden Autofahrer sichtbar ist, ist in
• ·
-7-
der vorgeschriebenen Fahrtrichtung vor dem Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät 8 angeordnet. Wird ein Falschfahrer erfaßt, leuchtet das Verkehrsschild 10 sofort auf.
In einem größeren Abstand zum Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät ist ein elektronisch steuerbares Verkehrsschild 11 oberhalb der Fahrbahn 1 angeordnet, das zu einer Verkehrsleitanlage gehört und für den regulär fahrenden Autofahrer sichtbar ist. Auf diesem Verkehrsschild 11 wird beim Erfassen eines Falschfahrers ein Alarmsignal ausgegeben, welches die Autofahrer zum sofortigen Anhalten auffordert.
Wenn mehrere Radar-Geschwindigkeitsmeßgeräte 8 zur Überwachung eines längeren Streckenabschnittes einer zentralen Auswerteeinheit zugeordnet werden, kann durch eine geeignete Auswerteschaltung überprüft werden, ob ein durch ein Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät 8 erfaßter Falschfahrer innerhalb eines bestimmten Zeitraums das in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung 3 davorliegende Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät 8 passiert. Ist dies nicht der Fall, so wird der Falschfahrer seine Fahrt entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung 3 abgebrochen haben. Eine entsprechende Meldung kann ausgegeben und die Abgabe des Alarmsignals kann beendet werden.
-8-Bezugszeichenliste: W16G961
1 Fahrbahn
2 Fahrspur
3 vorgeschriebene Fahrtrichtung
4 Randstreifen
5 Mittelstreifen
6 Ausfahrt
7 Notrufsäule
8 Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät
9 Radarkeule
10 Warnschild
11 Verkehrsschild
12 Wechselsprechanlage
13 Befestigungsschelle

Claims (16)

-9-Schutzansprüche: W16G961
1. Falschfahrer-Warnanlage für Fahrbahnen (1) mit vorgeschriebener Fahrtrichtung (3), mit mindestens einem Bewegungssensor, der zur Unterscheidung der Bewegungsrichtung geeignet ist und über Signalübertragungsmittel mit einer Auswerteeinheit verbunden ist, die beim Empfang eines Bewegungssensor-Signals, das eine Bewegung entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (3) repräsentiert, ein Alarmsignal abgibt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor ein Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät (8) ist, welches an einem neben der Fahrbahn (1) stehenden Randpfosten (7) befestigt ist, der eine Stromzufuhrleitung aufweist, die an ein Stromnetz angeschlossen ist, wobei das Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät (8) an der Stromzufuhrleitung angeschlossen ist.
2. Falschfahrer-Warnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Signalübertragungsmittel eine Wandlerschaltung umfassen, die das Bewegungssensor-Signal in ein analoges oder digitales Hochfrequenz-Signal umwandelt und in die Stromzufuhrleitung einspeist.
3. Falschfahrer-Warnanlage insbesondere nach Anspruch 1, mit mindestens einem Bewegungssensor, der zur Unterscheidung der Bewegungsrichtung geeignet ist und über Signalübertragungsmittel mit einer Auswerteeinheit verbunden ist, die beim Empfang eines Bewegungssensor-Signals, das eine Bewegung entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (3) repräsentiert, ein Alarmsignal abgibt,
dadurch gekennzeichnet, daß der Bewegungssensor ein Radar-Geschwindigkeitsmeßgerät (8) ist, welches an einem neben der Fahrbahn (1) stehenden Randpfosten (7) befestigt ist, der mit einer Signalleitung, insbesondere einer Telefonleitung, an ein Signalübertragungsnetz angeschlossen ist, wobei die Signalübertragungsmittel das Bewegungssensor-Signal in die Signalleitung einspeisen.
- &iacgr;&ogr;-
4. Falschfahrer-Warnanlage nach Anspruch. 3, dadurch gekennzeichnet, daß der Randpfosten eine Notrufsäule (7) am Fahrbahnrand einer Autobahn ist.
5. Falschfahrer-Warnanlage nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Randpfosten der Pfosten einer Straßenleuchte ist.
6. Falschfahrer-Warnanlage nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Randpfosten ein Verkehrsschild insbesondere mit einer elektronisch steuerbaren Anzeige trägt.
7. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit eine Vorrichtung zum Vergleichen der gemessenen Geschwindigkeit mit einer Grenzgeschwindigkeit umfaßt, die die Abgabe eines Alarmsignals bei einem Bewegungssensor-Signal, das eine Bewegung entgegen der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (3) repräsentiert, blockiert, wenn die gemessene Geschwindigkeit geringer ist als die Grenzgeschwindigkeit.
8. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit eine Vorrichtung zur Analyse des Signalverlaufs des Bewegungssensor-Signals umfaßt, wobei die Analysevorrichtung die Unterscheidung der Bewegungen von Kraftfahrzeugen und der Bewegungen von Lebewesen ermöglicht und die Abgabe des Alarmsignals nur beim Erfassen eines Kraftfahrzeuges freischaltet.
9. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche zur Überwachung eines längeren Streckenabschnitts, dadurch gekennzeichnet, daß in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (3) vor jeder Ausfahrt (6) von der Fahrbahn (1) ein Bewegungssensor angeordnet ist, wobei die Signale aller Bewegungssensoren einer zentralen Auswerteeinheit zugeführt werden.
-&pgr;&igr;&ogr;.
Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit mit einer Anzeigevorrichtung in der für den überwachten Fahrbahnabschnitt zuständigen Polizeidienststelle verbunden ist, auf der das Alarmsignal angezeigt wird.
11. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit mit einem elektronisch steuerbaren Verkehrsschild (10,11) verbunden ist, auf dem das Alarmsignal angezeigt wird.
12. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit mit einer Anzeigevorrichtung in einer Verkehrsfunk-Sendeanstalt verbunden ist, auf der das Alarmsignal angezeigt wird.
13. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit die Geschwindigkeitswerte der in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung fahrenden Fahrzeuge zum Zweck der Geschwindigkeitsüberwachung erfaßt.
14. Falschfahrer-Warnanlage nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit mit einer optischen Überwachungskamera gekoppelt ist und bei einer oberhalb einer vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit liegenden Fahrzeuggeschwindigkeit den gemessenen Geschwindigkeitswert einer Aufnahme des Fahrzeugs zugeordnet abspeichert.
15. Falschfahrer-Warnanlage nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit eine Vorrichtung zum Vergleichen der gemessenen Geschwindigkeit mit einer Staugeschwindigkeit umfaßt, die die Abgabe eines auf einen Verkehrsstau hinweisenden Signals bewirkt, wenn ein Bewegungssensor-Signal erfaßt wird, das eine Bewegung
in der vorgeschriebenen Fahrtrichtung (3) unterhalb der Staugeschwindigkeit repräsentiert.
16. Falschfahrer-Warnanlage nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, daß die Auswerteeinheit eine Verzögerungsschaltung umfaßt, die die Abgabe des auf einen Verkehrsstau hinweisenden Signals während einer Mindestzeitspanne blockiert.
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Effective date: 19991203

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Effective date: 20021016

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Effective date: 20040803

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