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Die Erfindung betrifft eine Abspannung einer aus einzelnen Dachplatten, insbesondere Glas- platten bestehenden Dachkonstruktion, insbesondere eines Vordaches, einer Wand oder Anbautei- len derselben unter Verwendung von an der Wand angeschlossenen, die Dachplatten tragenden Stützstreben und die Dachplatten einspannenden Klemmbeschlägen.
Abspannungen der vorgenannten Art dienen beispielsweise der Abhängung von Vordächern, wobei im Regelfall als Dachplatten Glasplatten Verwendung finden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Abspannung den Bautoleranzen der an den Glasplatten angeordneten Bohrungen Rech- nung trägt, um die Einleitung von unzulässigen Spannungen zu vermeiden. Neben einer - zumin- dest begrenzten - Möglichkeit zur Neigungsverstellung muss das erhebliche Gewicht, insbesonde- re grösserer Glasplatten, und eine mögliche Durchbiegung berücksichtigt werden, um eine mög- lichst optimale Fluchtung der Stossbereiche benachbarter Glasplatten zu gewährleisten. Ferner ist ein zug- und druckfester Anschluss der Glasplatten an einer Wand oder Unterkonstruktion erforderlich.
Eine dem Gattungsbegriff entsprechende Vorrichtung ist durch die DE 197 46 475 C2 bekannt geworden. Der dort offenbarte Zugstab dient der zug- oder druckfesten Abstützung eines Glasda- ches an einer Wand, wobei der Zugstab an seinem freien Ende mittels eines Gewindes in einer als Drehteil ausgebildeten Halterung mit veränderbarer und festlegbarer Einschraubtiefe einschraub- bar ist.
Die DE 196 23 797 A1 befasst sich mit einem Halter für die Glasscheiben einer Fassadenein- rüstung, bei dem an den Armen einer so genannten Spinne mit den aneinander grenzenden Glas- scheiben gelenkig verbundene Punkthalter angeschlossen sind. Die Arme sind anderenends starr mit einer hinter der Glasfassade angeordneten Tragkonstruktion verbunden, die ihrerseits gegen- über der zugeordneten Wand nicht abstandsveränderbar ist.
Die DE 297 06 757 U1 beschreibt eine Vorrichtung zur Halterung von Glasscheiben, bei der an einem Tragrohr starr ein jochartiger Träger angeschlossen ist, an dessen freiem Ende wiederum starr jeweils eine Glasscheibe befestigt ist. Das Tragrohr entspricht praktisch einer Wand oder einer an einer Wand starr angeordneten Unterkonstruktion. Die zwischen den benachbarten Scheiben gegebenen Fugen können der Belüftung dienen.
Die Veröffentlichung FAINSILBER, A ; RICE, P ; FRANCIS M; RITCHIE, J ; "Hängende Glasfas- saden an der Cite" in Deutsche Bauzeitung (DB), Heft 3, 1988, Seite 58 und 59, befasst sich mit der Gestaltung von Glasfassaden unter Verwendung einer Unterkonstruktion aus Edelstahlrohren, an der über jochartige, starr mit der Unterkonstruktion verbundene Verstärkungselemente Punkt- halter gelenkig angeschlossen sind.
Aus der SU 1 636 540 A und der SU 1 728 415 A1 sind Konstruktionen für abgehängte Decken bzw. zeltartige Deckenabschnitte bekannt, bei weichen die Deckenabschnitte an horizontalen Trägem hängend montiert sind. Die einzelnen Träger sind mittels Tragseilen an vertikalen Trag- stützen abgespannt.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine gattungsgemässe Abspannung dahingehend zu verbessern, dass insbesondere bei abgehängten Dachplatten mit grösseren Ausmassen eine spannungsfreie Verbindung zwischen den Stützstreben und den Dachplatten ermöglicht wird, wobei insbesondere ein Durchbiegen der Dachplatten aufgrund ihres Eigengewichtes verhindert werden soll. Die Erzie- lung einer planen Lage der Dachplatten begünstigt folglich die bündige Stossverbindung der be- nachbarten Dachplatten untereinander, so dass die im Stossbereich angeordneten Dichtungen einer geringeren Belastung unterliegen. In Ausgestaltung der Erfindung sollen Merkmale vorge- schlagen werden, mittels denen die Neigung der Dachplatten ohne Einleitung von Spannungen in die Dachplatten oder in die die Dachplatten tragenden Stützstreben verändert werden kann.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäss dadurch gelöst, dass die der Wand abgewandten freien Enden der Stützstreben an in bekannter Weise oberhalb der Dachplatten angeordneten, parallel oder im Wesentlichen parallel zur Ebene der Dachplatten verlaufenden Trägern angeschlossen sind, an denen die Dachplatten hängend befestigt sind, sowie dass die Stützstreben längenverän- derbar ausgebildet und sowohl an der Wand als auch am Träger mittels eines Gelenkes mit hori- zontaler Schwenkachse angeschlossen sind.
Erfindungsgemäss wird die in der Stützstrebe vorhandene Zugspannung nicht unmittelbar in die Dachplatte übertragen, sondern in den Träger umgesetzt, welcher seinerseits das eigentliche Tragelement für die Dachplatte bildet. Infolge der parallelen Anordnung des Trägers zur Dachplatte
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ergeben sich ohne grossen baulichen Aufwand verschiedene konstruktive Möglichkeiten zur Ver- bindung zwischen Träger und Stützstrebe einerseits sowie zwischen Träger und Dachplatte ande- rerseits. Dies gilt insbesondere für als grosse Glasplatten ausgebildete Dachplatten.
Mittels des Trägers erfolgt dabei in Ausgestaltung der Erfindung eine Justierung der Dachplatte sowohl hin- sichtlich der Neigung als auch hinsichtlich des Anschlusses an einer Wand oder einer anderen Unterkonstruktion, so dass ein zug- und druckfester Anschluss der Dachplatte selbst an der Wand oder Unterkonstruktion entbehrlich ist.
Weitere Merkmale der Erfindung sind durch die Unteransprüche gekennzeichnet.
Gemäss einem weiteren Merkmal der Erfindung ist zur Erzielung einer Neigungsveränderbarkeit die Stützstrebe längenveränderbar ausgebildet und sowohl an der Wand als auch am Träger mittels eines Gelenkes mittels horizontaler Schwenkachse angeschlossen, wobei der Träger eben- falls mittels eines Gelenkes mit wenigstens horizontaler Schwenkachse an der Wand abgestützt ist.
Über die Längserstreckung des Trägers sind ferner am Träger mehrere Anschlüsse für den Anschluss von die Dachplatte oder die Dachplatten einspannenden Klemmbeschlägen angeordnet ; hieraus resultiert aufgrund der Mehrzahl der Anschlussmöglichkeiten eine sichere Vermeidung der möglichen Durchbiegung, beispielsweise einer Glasplatte.
Es hat sich als vorteilhaft erwiesen, den Träger als Rohr auszubilden, welches orthogonal zur Längsachse des Rohres verlaufende Querbohrungen für die Aufnahme von die Dachplatten tra- genden Adapterbolzen aufweist. Diese Adapterbolzen dienen vorteilhaft dem Anschluss von Klemmbeschlägen, wobei beispielsweise im Aussenbereich eines Vordaches die Klemmbeschläge unmittelbar an den Adapterbolzen angeordnet sein können.
Im Stossbereich zweier benachbarter Dachplatten ist es vorteilhaft, wenn die Adapterbolzen or- thogonal zur Längsachse des Trägers verlaufende Bohrungen für die fixierbare Aufnahme der Achse eines orthogonal zur Längsachse des Trägers verlaufenden Joches aufweisen, an dessen freien Enden mittels eines fixierbaren Gabelgelenkes jeweils ein Klemmbeschlag angeordnet ist.
Es versteht sich, dass über die Längserstreckung eines derartigen Trägers mehrere derartige Joche am Träger angeschlossen werden können, um einen möglichst bündigen Verlauf der Stoss- kanten benachbarter Dachplatten zu erzielen.
Die Stützstrebe selbst ist nach einem weiteren Merkmal der Erfindung mittels einer in die Stütz- strebe eingeschraubten Augenschraube an einem in einen Adapterbolzen eingeschraubten Ab- hängungsbolzen angeschlossen ; da der Abhängungsbolzen im Adapterbolzen drehbar ist, ist infolge dieser Ausführungsform ein spannungsfreier Anschluss möglich.
Um aus Gründen der baulichen Vereinfachung sowohl für den Anschluss der Stützstrebe am Träger als auch für den Anschluss der Klemmbeschläge gleiche Adapterbolzen verwenden zu können, ist der Adapterbolzen derart ausgebildet, dass er an der der Dachplatte zugewandten Seite mittels einer Stützschulter am Träger und an der der Dachplatte abgewandten Seite mittels einer in den Bolzenschaft des Adapterbolzens einfassenden Konterschraube am Träger abgestützt ist.
Wenngleich prinzipiell eine Abstützung des Trägers an der Wand bzw. einer anderen zugeord- neten Unterkonstruktion durch ein im Wesentlichen in vertikaler Richtung schwenkbares Gelenk ausreichend ist, hat es sich als vorteilhaft erwiesen, den Träger mittels eines fixierbaren Raumge- lenkes an der Wand abzustützen, wobei das Raumgelenk aus einer an der Wand anschliessbaren Befestigungsplatte, einer die Befestigungsplatte übergreifenden und mit der Befestigungsplatte verschraubten Kugelpfanne, einem in der Kugelpfanne mit einem komplementären Kugelkopf gelagerten und in eine am Träger befestigte Anschlussbuchse längenveränderbar einschraubbaren Kugelbolzen sowie einer die Kugelpfanne übergreifenden und den Kugelkopf in der Kugelpfanne festlegenden Kontermutter besteht.
Mit einer derartigen Lösung ist neben der fixierbaren raumge- lenkigen Abstützung des Trägers an der Wand oder dergleichen eine Justierung des Trägers und damit der Dachplatte - in Axialrichtung des Trägers gesehen - relativ zur Wand möglich. Es besteht somit nicht mehr das Erfordernis, die Dachplatte selbst mit einer Anschlussmöglichkeit zur Abstüt- zung an der Wand oder dergleichen zu versehen.
Die Erfindung wird nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles näher erläutert. Es zei- gen
Fig. 1 einen Querschnitt durch die Abspannung, Fig. 2 eine perspektivische Darstellung gemäss
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Fig. 1, Fig. 3-15 vergrösserte Darstellungen von Einzelteilen, wobei Fig. 3 einen Querschnitt durch den Abhängungsbolzen, Fig. 4 eine perspektivische Darstellung gemäss Fig. 3, Fig. 5 einen Quer- schnitt durch den Adapterbolzen, Fig. 6 einen Querschnitt durch die Konterschraube, Fig. 7 einen Querschnitt durch die Anschlussbuchse, Fig. 8 eine perspektivische Darstellung gemäss Fig. 7, Fig. 9 einen Querschnitt durch das den Träger abstützende Raumgelenk, Fig. 10 einen Querschnitt durch die Kontermutter, Fig. 11eine Ansicht des Kugelbolzens, Fig. 12 einen Querschnitt durch die Kugelpfanne, Fig. 13 eine perspektivische Darstellung gemäss Fig. 12, Fig.
14 einen Querschnitt durch die Kontermutter und Fig. 15 eine perspektivische Darstellung gemäss Fig. 14.
Ausweislich der Fig. 1 und 2 besteht die Abspannung 1 im Wesentlichen aus einer Stützstrebe 6 und einem Träger 9, an dem die Dachplatten 2 bzw. Glasplatten 3 aufgehängt sind. Die Dach- platten 2 können ein mit 4 bezeichnetes Vordach bilden. Die Stützstrebe 6 ist einerseits an einer Wand 5 abgestützt, andererseits mit ihrem anderen freien Ende 8 an dem Träger 9 über ein Ge- lenk 10 mit horizontaler Schwenkachse 11 angeschlossen. Der gleiche Anschluss erfolgt im Be- reich der Wand 5. Der als Rohr 14 ausgebildete Träger 9 ist seinerseits über ein Gelenk 12 an der Wand 5 abgestützt, welches als noch zu beschreibendes Raumgelenk 28 ausgebildet ist. Die als Glasplatte 3 ausgebildete Dachplatte 2 besitzt mehrere Anschlüsse 13 für den Anschluss von Klemmbeschlägen 7.
Das Rohr 14 weist eine der Anzahl der Klemmbeschläge 7 entsprechende Anzahl von Quer- bohrungen 16 auf, in die Adapterbolzen 17 einfassen, die ihrerseits orthogonal zur Längsachse 15 des Rohres 14 verlaufende Bohrungen 18 aufweisen (siehe Fig. 5), die von den Achsen 19 eines Joches 20 durchfasst werden.
Fig. 2 lässt erkennen, dass im Bereich der freien Enden 21 des Joches 20 fixierbare Gabelge- lenke 22 angeordnet sind, an denen die Klemmbeschläge 7 angeschlossen sind. Die Fixierung der Lage der Klemmbeschläge 7 gegenüber den Adapterbolzen 17 erfolgt durch nicht dargestellte Madenschrauben, die in Gewindebohrungen 36 der Adapterbolzen einsetzbar sind (siehe Fig. 5).
Die Fig. 1 und 2 zeigen ferner, dass die Stützstreben 6 mittels einer Spannschraube längen- veränderbar ausgebildet sind und an ihren freien Enden mittels Augenschrauben 23 an den hori- zontalen Schwenkachsen 11von Abhängungsbolzen 24 (Fig. 3, 4) angeschlossen sind, wobei der in der Bildebene der Fig. 1 obere Abhängungsbolzen 24 in einen Klebeanker 41 und der in der Bildebene untere Abhängungsbolzen 24 in eine Gewindebohrung 42 (Fig. 5) des Adapterbolzens 17 eingeschraubt ist. Der Adapterbolzen 17 stützt sich ersichtlich an der der Dachplatte 2 zuge- wandten Seite des Rohres 14 mit einer Stützschulter 25 (Fig. 5) am Rohr 14 ab, während im An- schlussbereich der Stützstrebe 6 die entgegengesetzte Abstützung durch den Abhängungsbolzen 24 erfolgt und im wandnahen Bereich die entsprechende Abstützung durch eine Konterschraube 27 (siehe Fig. 6) gewährleistet ist.
Fig. 9 zeigt das der Abstützung des Rohres 14 an der Wand 5 dienende Raumgelenk 28, wo- bei auf die Darstellung der Einzelteile gemäss den Fig. 7, 8 sowie 11 bis 15 verwiesen wird. Das Raumgelenk 28 weist eine Befestigungsplatte 29 auf, die mittels einer in einen Einschlaganker 39 einschraubbaren Befestigungsschraube 35 mit der Wand 5 verspannbar ist. Auf die Befestigungs- platte 29 ist eine Kugelpfanne 30 (Fig. 12,13) aufschraubbar, in die zuvor ein einen Kugelkopf 31 aufweisender Kugelbolzen 33 eingesetzt wurde. Die Verspannung des Kugelbolzens 33 mit der Kugelpfanne 30 nach erfolgter Montage erfolgt durch die Kontermutter 34.
Im Zuge der Montage wird der Kugelbolzen 33 in eine das Rohr 14 stirnseitig abschliessende Anschlussbuchse 32 (Fig. 7,8) eingeschraubt, die ihrerseits an dem Rohr 14 durch Madenschrauben festgelegt ist, die in entsprechende Gewindebohrungen 37 der Anschlussbuchse 32 einfassen (siehe Fig. 7 und 8).
Die Befestigungsschraube 35 ist mittels einer Gewindebohrung 38 auf ein entsprechendes Gegen- gewinde eines Einschlagankers 39 aufschraubbar.
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