DE29918468U1 - Befestigungsanordnung für Platten und Glasvordach - Google Patents
Befestigungsanordnung für Platten und GlasvordachInfo
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Titel: Befestigungsanordnung für Platten und Glasvordach
Die Erfindung betrifft eine Befestigungsanordnung für Platten, insbesondere rahmenlose Glasplatten für ein Vordach, nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 und ein Glasvordach nach Anspruch
Eine gattungsgemäße Befestigungsanordnung weist eine Konsole, die an einer Baukonstruktion befestigbar ist und in unterschiedlichen Höhen angeordnete Anschlaggelenke für die Befestigung der Platte bilden, Plattenhalter, die an der Platte in unterschiedlichen Abständen von der Baukonstruktion anbringbar sind, und Zug-Druckstangen auf, die zwischen den höher angeordneten Konsolen und denjenigen Plattenhaltern angeordnet sind, die den größeren Abstand von der Baukonstruktion haben.
Eine gattungsgemäße Befestigungsanordnung bzw. ein gattungsgemäßes Glasvordach sind aus der DE 195 45 276 bekannt. Die Zug-Druckstange ist dort mit ihrem einen Ende schwenkbar an der höherliegenden Konsole gelagert und mit ihrem anderen Ende schwenkbar in einem Gabelkopf gelagert, der über eine Schraube unmittelbar mit demjenigen Glasplattenhalter verbunden ist, der von der Baukonstruktion den größeren Abstand hat. Die Glasplattenhalter bestehen hier aus kreisförmigen Systemplatten, die mehrfach gestufte Bohrungen aufweisen, so daß Befestigungsschrauben mit Senkköpfen verwendet werden, die in eingesetztem Zustand vollständig in die Systemplatte hineinpassen. Die Plattenhalter, die näher an der Baukonstruktion liegen, stützen sich über ein Schwenkgelenk und Winkelbauteil an den Anschlaggelenken
von Konsolen ab, die unterhalb der Glasplatte befestigt sind. Der Aufbau der bauwerksseitigen Plattenhalter und der nahe der freien Glaskante angeordneten Plattenhalter ist zwar identisch, letztere werden aber um 180° gedreht befestigt, so daß eine ungleichmäßige Optik des Glasdaches entsteht. Aufgrund der Anordnung der Konsolen benötigt das bekannte Glasvordach eine relativ große Einbauhöhe.
Aufgabe der Erfindung ist es, eine Befestigungsanordnung zu schaffen, die bei ansprechendem Design ihrer Konstruktion die Aufhängung auch weit auskragender Platten bei niedriger Einbauhöhe ermöglicht.
Diese Aufgabe wird nach der Erfindung dadurch gelöst, daß zumindest zwei in unterschiedlichen Abständen von der Baukonstruktion angeordnete Plattenhalter mittels eines Horizontalträgerelementes verbunden sind. Durch die Verbindung von zumindest zwei Plattenhaltern, von denen in der Regel einer nahe der Baukonstruktion und der andere nahe des freihängenden Plattenendes angeordnet wird, ist es möglich, die Glasplatte selbst vollständig frei von Horizontalkräften zu halten, da die Horizontalkräfte nicht mehr in die Glasplatte, sondern in das Horizontalträgerelement eingeleitet werden. Da die Glasplatte selbst von den Horizontalkräften freigehalten wird, sind mit der erfindungsgemäßen Konstruktion Abmessungen des Vordachs möglich, die bei der bekannten Anordnung nicht erreicht werden konnten.
Vorzugsweise ist das Horizontalträgerelement einerseits gelenkig an der Zug-Druckstange und andererseits gelenkig an derjenigen Konsole befestigt, die tiefer an der Baukonstruktion angeordnet ist. Anders als bei der bekannten Konstruktion kann hierdurch nicht nur eine ungünstige unmittelbare Verbindung zwischen den baukonstruktionsseitigen Plattenhaltern und den tieferen Konsolen vermieden werden, sondern die Gestaltungsfreiheit für die Länge der Zug-Druckstangen und die Position der jeweiligen Konsolen wird erhöht. Der Abstand zwischen den in der Regel über-
einanderliegenden Konsolen kann daher im Vergleich zu dem bekannten Glasvordach erheblich reduziert werden.
Vorzugsweise ist das Horizontalträgerelement aus einer Plätte zugeschnitten oder aus Rohrabschnitten zusammengesetzt, so daß die Form und Gestalt des Horizontalträgerelementes auch nach ästhetischen Gesichtspunkten ausgewählt werden kann. Bei einer bevorzugten Ausführungsform weist das Horizontalträgerelement eine obere Horizontalsprosse und eine untere Horizontalsprosse auf, die vorzugsweise über einzelne Vertikal- oder Quersprossen miteinander verbunden sind. Diese Ausgestaltung führt zu einer ausreichenden Versteifung des Horizontalträgerelementes bei möglichst niedrigem Gewicht.
In einer besonders bevorzugten Ausführungsform hat die untere Horizontalsprosse im wesentlichen die Form einer Gerade und die obere Horizontalsprosse ist konkav gekrümmt bzw. winklig ausgeführt. Die Zug-Druckstange kann dann an einem Verbindungsgelenk an der oberen Horizontalsprosse befestigt sein und die Glasplattenhalter können an der unteren Horizontalsprosse befestigt sein. Während die untere Horizontalsprosse für die verwindungsfreie Beabstandung der Glasplattenhalter sorgt, kann die obere Horizontalsprosse an die vorgegebenen oder gewünschten Konstruktionsbedingungen angepaßt werden. Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist das Verbindungsgelenk zwischen dem Horizontalträgerelement und der Zug-Druckstange in einem Bereich des Horizontalträgerelementes angeordnet, der den größten Abstand von der Platte hat. Hierbei kann das Horizontalträgerelement insbesondere auch symmetrisch ausgebildet sein und das Verbindungsgelenk etwa mittig angeordnet sein, so daß eine gleichmäßige Kräfteeinleitung und ein gleichmäßiges Gesamtbild der Befestigungsanordnung entsteht.
Für das Auffangen der Horizontalkräfte und für die Befestigung der Befestigungsanordnung an der Baukonstruktion ist es günstig, wenn die Anschlaggelenke der tiefer angeordneten Konsolen von
den baukonstruktionsseitigen Plattenhaltern beabstandet an den Horizontalträgerelementen angelenkt sind. Bei der Montage können dann einerseits die Konsolen, andererseits die Glasplatte mit den Horizontalträgerelementen vormontiert werden, bevor die Gesamtkonstruktion an der Baukonstruktion montiert wird.
Aus Gewichts- und Ästhetikgründen bestehen vorzugsweise das Horizontalträgerelement, die Zug-Druckstangen und/oder die Plattenhalter aus Edelstahl. Ferner wird bevorzugt, daß die Plattenhalter sogenannte Punkthalter sind und vorzugsweise von zwei Kreisplatten gebildet sind, die von einer Gewindestange mit integriertem Gabelkopf durchgriffen sind.
Die bevorzugte Anwendung der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung ist ein Glasvordach mit einer insbesondere rahmenlosen Glasplatte, die mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung an einer Baukonstruktion aufgehängt oder aufhängbar ist.
Weitere Vorteile und Ausgestaltungen der Erfindung ergeben sich aus der Beschreibung der nachfolgenden Zeichnung, in der ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel dargestellt ist. In der Zeichnung zeigen:
Fig. 1 perspektivisch ein mit der erfindungsgemäßen Befestigungsanordnung aufgehängtes Glasvordach;
Fig. 2 einen bei der Befestigungsanordnung in Fig. 1 verwendeten Punkthalter; und
Fig. 3 den bei dem Punkthalter nach Fig. 2 verwendeten Gabelkopf.
In Fig. 1 ist.ein insgesamt mit 100 bezeichnetes Glasvordach gezeigt, das von einer Glasplatte 1 und einer insgesamt mit 10 bezeichneten Befestigungsanordnung gebildet ist, mit der die Glasplatte 1 an einer nicht dargestellten Baukonstruktion frei,
d.h. ohne Stützpfeiler od.dgl., aufgehängt ist. Wie in Fig. 1 zu sehen ist weist die Befestiungsanordnung 10 hier zwei identisch ausgebildete Befestigungssysteme auf, von denen eines an der in Ansicht vorderen Plattenseite und eines an der hinteren Plattenseite angeordnet ist. Es versteht sich, daß bei langgestreckten Vordachkonstruktionen auch mehr als zwei Befestigungssysteme verwendet werden können und diese nicht notwendigerweise identisch zueinander ausgebildet sein müssen.
Die Befestigungsanordnung 10 weist hier insgesamt vier Konsolen 2, 3 auf, von denen die Konsolen 2 in größerem Abstand von der Glasplatte 1 und mithin höher als die Konsolen 3 an der Baukonstruktion befestigt sind. Die Konsolen 2 weisen Anschlaggelenke 2' auf, an denen Zug-Druckstangen 5 über Ösen 6, die in die einen Enden der Zug-Druckstange 5 eingeschraubt sind, gelenkig befestigt sind. In die jeweils anderen Enden der Zug-Druckstange 5, hier die unteren Enden, sind Gabelelemente 7 eingeschraubt. Die Zug-Druckstange 5 kann vorteilhafterweise an ihrem einen Ende mit Linksgewinde und an ihrem anderen Ende mit Rechtsgewinde ausgebildet sein, so daß durch Drehen der Zug-Druckstange 5 der Abstand zwischen Öse 6 und Gabelelement 7 und mithin die Horizontalausrichtung der Glasplatte 1 einstellbar ist. Das Gabelelement 7 ist mittels einem Stift 8 gelenkig an ein Verbindungsgelenk 9 angeschlossen, das hier integraler Bestandteil eines insgesamt mit 11 bezeichneten Horizontalträgerelementes ist. Das Horizontalträgerelement 11 erstreckt sich in der in Fig. 1 gezeigten bevorzugten Ausführungsform beinahe über die volle auskragende Länge der Glasplatte 1, jedenfalls aber über den Abstand zwischen bauwerksseitigen Plattenhaltern 12 und nahe der freien Glasplattenkante 1' angeordneten Plattenhaltern 13. Das Trägerelement 11 hat die Funktion eines Trägerschwertes (Schwert), und ist in Ansicht rechts am Anschlagelement 3' der unteren Konsole 3 unmittelbar angelenkt.
Das Horizontalträgerelement 11 ist vorzugsweise als Designelement ausgebildet und hier aus einer Edelstahlplatte ausreichen-
der Dicke z.B. durch Laserschneiden ausgeschnitten. Es weist eine untere Horizontalsprosse 14, die im wesentlichen als Gerade ausgebildet ist und an der die Plattenhalter 12, 13 mittels Sicherungsbolzen 15 befestigt sind, und eine obere Horizontalsprosse 16 auf, die zwei Schenkel 16A, 16B hat, die zueinander winklig verlaufen. Zwischen der unteren Horizontalsprosse und der oberen Horizontalsprosse 16 verlaufen mehrere, hier symmetrisch und teilweise winklig angeordnete Querstreben 17, 18, 19, wobei die mittlere Querstrebe 19 senkrecht verläuft und unmittelbar unterhalb des Verbindungsgelenkes 9 angeordnet ist. Die Querstreben 17, 18, 19 dienen der Versteifung des Horizontalträgerelementes 11 bei möglichst geringem Gewicht. Die Querstreben 18 bilden die endseitigen Verbindungsstücke für die Horizontalsprossen 14, 16.
Die Glasplatte 1 ist mittels der nun unter Bezugnahme auf die Fig. 2 und 3 näher erläuterten Glasplattenhalter 12, 13 an dem Horizontalträgerelement 11 befestigt. Die Glasplattenhalter 12, 13 weisen zwei kreisförmige Scheibenplatten 20, 21 auf, die beiderseits der Glasplatte 1 unter Zwischenlage von Kunststoffscheiben 22 an der Glasplatte anliegen. Zur Befestigung der Scheibenplatten 20, 21 aneinander weist die Glasplatte an der entsprechenden Stelle eine Durchgangsbohrung auf, deren Durchmesser an den Außendurchmesser der Kunststoffhülse 23 angepaßt ist, die zwischen den Scheibenplatten 20, 21 angeordnet ist. Die Kunststoffhülse 23 und die Scheibenplatten 20, 21 werden von dem in Seitenansicht in Fig. 3 gezeigten Gabelkopf 24 mit vorzugsweise integrierter Gewindestange 25 durchgriffen, so daß eine Hutmutter 27 mit Sicherungselement 2 6 auf die Gewindestange 25 aufgeschraubt werden kann, um die Scheibenplatten 20, 21 mit dem notwendigen Druck an die Glasplatte 1 anzudrücken. Der Gabelkopf 24 weist eine Durchgangsbohrung 28 auf, in die der Sicherungsbolzen 15 eingreift.
Die Erfindung ist nicht auf das gezeigte Ausführungsbeispiel begrenzt. Insbesondere die Punkthalter (Plattenhalter) und die
Formgebung des Horizontalträgerelementes können variiert werden. In den Fig. sind zwei Horizontalträgerelemente nebeneinander gezeigt. Diese können auch miteinander verbunden sein und/oder sich diagonal kreuzen. Falls sich das Vordach z.B. über eine vollständige Seitenwand eines Gebäudes erstrecken soll, können auch mehr als zwei Befestigungssysteme nebeneinander Verwendung finden.
Claims (13)
1. Befestigungsanordnung für Platten, insbesondere rahmenlose Glasplatten für ein Vordach, dadurch gekennzeichnet, daß zumindest zwei der in unterschiedlichen Abständen von der Baukonstruktion angeordnete Plattenhalter (12, 13) mittels eines Horizontalträgerelementes (11) verbunden sind.
1. mit an einer Baukonstruktion befestigbaren und in unterschiedlichen Höhen angeordnete Anschlaggelenke (2', 3') bildenden Konsolen (2, 3),
2. mit an der Platte in unterschiedlichen Abständen von der Baukonstruktion anbringbaren Plattenhaltern (12, 13), und
3. mit Zug-Druckstangen (5), die zwischen den höher angeordneten Konsolen (2) und den Plattenhaltern (13) mit größerem Abstand von der Baukonstruktion angeordnet sind,
2. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß das Horizontalträgerelement (11) gelenkig an der Zug-Druckstange (5) und gelenkig an der tiefer angeordneten Konsole (2) befestigt ist.
3. Befestigungsanordnung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß das Horizontalträgerelement (11) aus einem Plattenmaterial zugeschnitten oder aus Rohrabschnitten zusammengesetzt ist.
4. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß das Horizontalträgerelement (11) eine obere Horizontalsprosse (16) und eine untere Horizontalsprosse (14) aufweist.
5. Befestigungsanordnung nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Horizontalsprossen (14; 16) über einzelne Vertikalsprossen (17, 18, 19) miteinander verbunden sind.
6. Befestigungsanordnung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, daß die untere Horizontalsprosse (14) im wesentlichen eine Gerade ist und die obere Horizontalsprosse (16) konkav gekrümmt oder gewinkelt ist.
7. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Zug-Druckstange (5) an einem Verbindungsgelenk (9) an der oberen Horizontalsprosse (16) und die Glasplattenhalter (12, 13) an der unteren Horizontalsprosse (14) befestigt sind.
8. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, daß das Verbindungsgelenk (9) zwischen dem Horizontalträgerelement (11) und der Zug-Druckstange (5) in einem Bereich des Horizontalträgerelementes (11) angeordnet ist, der den größten Abstand von der Platte (1) hat.
9. Befestigungsanordnung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß das Horizontalträgerelement (11) symmetrisch ist und das Verbindungsgelenk (9) etwa mittig angeordnet ist.
10. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlaggelenke (3') der tiefer angeordneten Konsolen (3) von den baukonstruktionsseitigen Plattenhaltern (12) beabstandet an dem Horizontalträgerelement (11) angelenkt sind.
11. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, daß das Horizontalträgerelement (11) und/oder die Zug-Druckstangen (5) und/oder Plattenhalter (12, 13) aus Edelstahl bestehen.
12. Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, daß die Plattenhalter (12, 13) Punkthälter sind und vorzugsweise von zwei Kreisplatten (20, 21) gebildet sind, die von einer Gewindestange (25) mit vorzugsweise integriertem Gabelkopf (24) durchgriffen sind.
13. Glasdach mit einer insbesondere rahmenlosen Glasplatte (1), dadurch gekennzeichnet, daß es mit einer Befestigungsanordnung nach einem der Ansprüche 1 bis 12 an einer Baukonstruktion aufgehängt oder aufhängbar ist.
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Cited By (4)
| Publication number | Priority date | Publication date | Assignee | Title |
|---|---|---|---|---|
| DE10135633A1 (de) * | 2001-07-14 | 2003-03-13 | Dorma Gmbh & Co Kg | Abspannung einer aus einzelnen Dachplatten bestehenden Dachkonstruktion |
| DE102004063060A1 (de) * | 2004-12-22 | 2006-07-13 | Dieter Glockner | Vordach |
| DE202008013886U1 (de) | 2008-10-20 | 2009-12-03 | Pauli + Sohn Gmbh Metallwaren | Vordach und Kragarm hierfür |
| CN104060780A (zh) * | 2014-06-30 | 2014-09-24 | 安徽富煌钢构股份有限公司 | 一种大悬挑钢结构墙面雨篷及施工方法 |
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1999
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| DE202008013886U1 (de) | 2008-10-20 | 2009-12-03 | Pauli + Sohn Gmbh Metallwaren | Vordach und Kragarm hierfür |
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