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Die Erfindung bezieht sich auf ein Lastfahrzeug mit einem Fahrzeugrahmen, dessen Längsträger quer zu ihnen verlaufende Ausleger zur Aufnahme einer Aufbaubrücke tragen.
Um auf einem Fahrzeugrahmen eines Lastfahrzeuges eine Aufbaubrücke, beispielsweise eine Kipperbrücke, anordnen zu können, wird üblicherweise ein die Aufbaubrücke aufnehmender Hilfsrahmen auf den Fahrzeugrahmen aufgesetzt. Dieser Hilfsrahmen verstärkt die Längsträger des Fahrzeugrahmens durch Längsholme und bildet durch Querträger Ausleger, auf denen sich die Aufbaubrücke abstützt. Da diese Ausleger durch die Aufbaubrücke auf Biegung beansprucht werden, müssen sie entsprechend dimensioniert werden, um die beispielsweise beim Kippen einer Kipperbrücke um eine seitliche Längsachse auftretenden Biegemomente aufnehmen zu können.
Dies bedeutet, dass die Aufbaubrücke um die Höhe des Hilfsrahmens oberhalb des Fahrzeugrahmens angeordnet werden muss, was insbesondere bei Aufbaubrücken für schwere Lasten wegen des dann erforderlichen, ausreichend hoch zu dimensionierenden Hilfsrahmens zu einer unerwünscht grossen Bauhöhe führt.
Bei Lastfahrzeugen zur wahlweisen Aufnahme einer Kipperbrücke oder eines Sattelanhängers ist es bekannt (AT 390 932 B), einen für die Kipperbrücke und den Sattelanhänger gemeinsamen Hilfsrahmen vorzusehen, der neben der Sattelkupplung einen rohrförmigen Kippausleger im Bereich des hinteren Endes der Längsträger des Fahrzeugrahmens aufweist. Dieser Kippausieger durchsetzt die Längsträger des Fahrzeugrahmens in einer Ausnehmung, so dass oberhalb des Kippauslegers ein lediglich durch den Fahrzeugrahmen begrenzter Raum für den Sattelanhänger geschaffen wird, wenn dieser um eine horizontale Querachse gegenüber dem Fahrzeugrahmen verschwenkt wird.
Trotz dieser Höhenverlagerung des Kippauslegers in den Bereich der Längsträger des Fahrzeugrahmens kann jedoch für die Bauhöhe der Kipperbrücke nichts gewonnen werden, weil sich die vom Hilfsrahmen aufzunehmende, die Bauhöhe des Hilfsrahmens bestimmende Last nicht ändert.
Der Erfindung liegt somit die Aufgabe zugrunde, ein Lastfahrzeug der eingangs geschilderten Art mit einfachen konstruktiven Mitteln so auszugestalten, dass die Bauhöhe für Aufbaubrücken klein gehalten werden kann, und zwar auch bei hohen Belastungen.
Die Erfindung löst die gestellte Aufgabe dadurch, dass wenigstens einer der Ausleger aus einem oben auf den Längsträgern abgestützten Obergurt und einem unterhalb der Längsträger verlaufenden Untergurt besteht.
Durch die Ausbildung eines Auslegers als Träger mit einem Ober- und einem Untergurt kann die sich über den Fahrzeugrahmen nach oben erstreckende Bauhöhe für den Ausleger auf die Höhe des Obergurtes beschränkt werden, die vergleichsweise klein gehalten werden kann, weil ja der Obergurt des Auslegers im wesentlichen einer Zugbelastung unterworfen wird. Der vor allem auf Druck belastete Untergurt, der unterhalb der Längsträger des Fahrzeugrahmens verläuft, hat keinen Einfluss auf die Bauhöhe für die Aufbaubrücke, die somit unmittelbar auf den Obergurt des Auslegers aufgesetzt werden kann.
Da die Längsträger des Fahrzeugrahmens ausserdem eine fachwerkartige Aussteifung zwischen dem Obergurt und dem Untergurt ergeben, wird mit sehr einfachen Konstruktionsmitteln ein allen Anforderungen entsprechender Ausleger erhalten, der eine geringe Bauhöhe für die Aufbaubrücken selbst dann erlaubt, wenn mit grossen Brückenbelastungen zu rechnen ist.
Muss aufgrund der zu erwartenden Belastungen über die Aufbaubrücke der Fahrzeugrahmen durch einen Hilfsrahmen verstärkt werden, so kann dieser Hilfsrahmen auf der Unterseite der Längsträger des Fahrzeugrahmens vorgesehen werden, um die Aufbauhöhe des Lastfahrzeuges durch den Hilfsrahmen nicht zu beeinflussen. Zu diesem Zweck kann der Untergurt der jeweiligen Ausleger einen Querholm eines auf der Unterseite der Längsträger befestigten Verstärkungsrahmens für den Fahrzeugrahmen bilden.
Für eine Aufbaubrücke, die um eine hintere Querachse kippbar gelagert werden soll, kann in herkömmlicher Weise ein rohrförmiger Kippausleger vorgesehen sein. Dieser rohrförmige Kippausleger muss jedoch die Längsträger des Fahrzeugrahmens in einer Ausnehmung durchsetzen, wenn nicht die Bauhöhe entsprechend dem Durchmesser dieses Kippauslegers vergrössert werden soll. Da dieser Kippausleger am Ende der Längsträger des Fahrzeugrahmens vorgesehen ist, braucht in diesem Bereich kein Träger mit einem Ober- und einem Untergurt vorgesehen zu werden. Der rohrförmige Kippausleger kann ja ausreichend starkt dimensioniert werden.
In der Zeichnung ist der Erfindungsgegenstand beispielsweise dargestellt. Es zeigen
Fig. 1 ein erfindungsgemässes Lastfahrzeug in einer schematischen Seitenansicht,
Fig. 2 dieses Lastfahrzeug in einem Schnitt nach der Linie 11-11 der Fig. 1 in einem grösseren Massstab und
Fig. 3 einen Schnitt nach der Linie 111-111 der Fig. 1 ebenfalls in einem grösseren Massstab.
Das Lastfahrzeug gemäss dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist einen Fahrzeugrahmen 1 aus zwei Längsträgern 2 auf, die zwei querverlaufende Ausleger 3 aufnehmen. Der hintere Ausleger 3 ist als rohrförmiger Kippausleger 4 ausgebildet, der die Längsträger 2 im Bereich ihres hinteren Endes in einer Ausnehmung durchsetzt und an den frei vorragenden Enden Kugelköpfe 5 zur Aufnahme einer kippbaren
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Aufbaubrücke 6 bildet. Die Kipperbrücke 6 weist zu diesem Zweck gegen die Kugelköpfe 5 vorragende Stützlager 7 mit entsprechenden Kugelpfanne zur Aufnahme der Kugelköpfe 5 auf.
Der vordere Ausleger 3 wird durch einen Gurtträger aus einem Obergurt 8 und einem Untergurt 9 gebildet, wobei die Anordnung so getroffen ist, dass der Obergurt 8 auf der Oberseite der Längsträger 2 abgestützt ist, während der Untergurt 9 unterhalb der Längsträger 2 geführt ist, wie dies insbesondere der Fig. 2 entnommen werden kann.
Die Längsträger 2 sind auf der Unterseite zusätzlich durch Längsholme 10 versteift, die über den Untergurt 9 zu einem Verstärkungsrahmen verbunden sind. Die Längsträger 2 wirken als fachwerkartige Aussteifung zwischen dem Obergurt 8 und dem Untergurt 9, so dass sich im allgemeinen weitere Aussteifungen erübrigen, die aber selbstverständlich möglich sind. An den Enden des vorderen Auslegers 3 ist im Verbindungsbereich zwischen Ober- und Untergurt 8 bzw. 9 ein Kipplager 11 zur Aufnahme einer auf der Aufbaubrücke 6 angeordneten Kippachse 12 vorgesehen.
Die Aufbaubrücke 6 kann daher mit Hilfe eines Teleskopzylinders 13, der zwischen den Längsträgern 2 des Fahrzeugrahmens 1 kardanisch gelagert ist, wahlweise um eine durch den Kippausleger 4 gebildete Querachse oder um eine seitliche Längsachse gekippt werden kann, die durch die Kippachse 12 bzw. das Kipplager 11 und den Kugelkopf 5 des Kippauslegers 4 auf beiden Längsseiten des Fahrzeugrahmens bestimmt wird. In der Fig. 1 ist das Kippen der Aufbaubrücke um den Ausleger 4 strichpunktiert angedeutet. Die Fig. 2 zeigt strichpunktiert eine Kippstellung um eine seitliche Längsachse.
Da zwischen der Aufbaubrücke 6 und dem Fahrzeugrahmen 1 lediglich Platz für den Obergurt 8 des vorderen Auslegers 3 vorhanden sein muss, kann die Bauhöhe für die Aufbaubrücke 6 sehr klein gehalten werden. Trotz der niedrigen Aufbauhöhe braucht kein Verlust an der Belastbarkeit der Ausleger in Kauf genommen zu werden, weil durch das Zusammenwirken des Obergurtes 8 mit dem Untergurt 9 die jeweils erforderliche Biegesteifigkeit der Ausleger ohne weiteres erreicht werden kann. Die Dimensionierung des Untergurtes 9 vergrössert ja die Bauhöhe oberhalb des Fahrzeugrahmens 1 nicht.
Die Erfindung ist selbstverständlich nicht auf das dargestellte Ausführungsbeispiel beschränkt. So könnte anstelle eines Gurtträgers zwei oder mehrere Ausleger in dieser Ausführungsform vorgesehen sein, um für eine entsprechende Lastabtragung von der Aufbaubrücke 6 auf den Fahrzeugrahmen 1 zu sorgen.
Ist die Aufbaubrücke 6 nicht kippbar auszuführen, so entfällt der Kippausieger 4, der durch einen Gurtträger ersetzt werden kann, um beispielsweise Containerbrücken aufzunehmen.