Applikatorvorrichtung zum Aufbringen von zumindest einem Applikationsmittel auf faserähnliche Materi- alien
Stand der Technik
Die Erfindung geht aus von einer Applikatorvorrichtung zum Aufbringen von zumindest einem Applikati- onsmittel auf faserähnliche Materialien.
Der Erfindung liegt insbesondere die Aufgabe zugrunde, eine Applikatorvorrichtung bereitzustellen, die eine einfache Handhabung und einen hohen Schutz gegen ungewolltes Auslaufen des Applikationsmittels bietet. Sie wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 und der unabhängigen Ansprüche gelöst. Weitere Ausgestaltungen ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Vorteile der Erfindung Erfindungsgemäß wird eine Applikatorvorrichtung zum Aufbringen von zumindest einem Applikationsmittel auf faserähnliche Materialien, insbesondere eine Applikatorvorrichtung zum Aufbringen eines Applikationsmittels auf Haare, mit einer Gehäuseeinheit vorgeschlagen, die wenigstens ein Depotvolumen zur Bevorratung des wenigstens einen Applikationsmittels und wenigstens ein mit dem Depotvolumen verbundenes Applikationsvolumen umschließt.
Durch die Aufteilung eines Gesamtvolumens in das Depotvolumen und in das Applikationsvolumen kann eine Applikatorvorrichtung bereitgestellt werden, mittels der insbesondere ein flüssiges Applikationsmittel sicher auf faserähnliche Materialien aufgebracht werden kann. Durch die Aufteilung kann das Applika-
BESTÄTIGUNGSKOPIE
Honsvolumen vorteilhaft klein ausgestaltet werden, wodurch insbesondere eine Lageabhängigkeit einer Versorgung von Applikationsstellen, an denen das Applikationsmittel auf die Materialien aufgebracht wird, verringert werden kann. Unter einem„Depotvolumen" soll dabei insbesondere ein von der Gehäuseeinheit umschlossenes Volumen verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, das Applikationsmittel aufzunehmen und zu bevorraten. Unter einem„Applikationsvolumen" soll insbesondere ein an wenigstens eine Applikationsstelle, vorzugsweise an zumindest zwei Applikationsstellen angrenzendes Volumen verstanden werden. Vorzugsweise ist das Applikationsvolumen dem Depotvolumen strömungstechnisch nachgeschaltet und dazu vorgesehen, das Applikationsmittel unmittelbar vor dem Aufbringen auf die faserähnlichen Materialien, wie insbesondere Haare, zu bevorraten. Unter einem„Applikationsvolumen" soll insbesondere nicht ein Kanal verstanden werden, d.h. ein Freiraum, der eine ausgezeichnete Strömungsrichtung aufweist und der dazu vorgesehen ist, das Applikationsmittel aus einem Depotvolumen an eine Applikationsstelle zu leiten. Unter„vorgesehen" soll insbesondere speziell ausgestattet und/oder ausgelegt verstanden wer- den.
Unter einem„Applikationsmittel" soll insbesondere ein flüssiges, pastöses oder pulverförmiges Mittel verstanden werden, das zur Auftragung auf Haare vorgesehen ist, wie insbesondere ein Haarfärbemittel, Haarbehandlungsmittel, Haargloss, Dispersionen, Strukturveränderungsmittel und/oder pharmazeutische Haarbehandlungsmittel. Das Applikationsmittel kann grundsätzlich als ein Ein-Komponenten-Mittel oder als ein Mehr-Komponenten-Mittel ausgebildet sein. Unter einem„Ein-Komponenten-Mittel" soll ein Mittel verstanden werden, das gebrauchsfertig in dem Applikationsmittelbehältnis bevorratet ist. Unter einem „Mehr-Komponenten-Mittel" soll insbesondere ein Mittel verstanden werden, das zwei getrennt bevorratete Komponenten aufweist, die dazu vorgesehen sind, für eine Anwendung miteinander vermischt zu werden.
Weiter wird vorgeschlagen, dass das Applikationsvolumen eine Größe aufweist, die kleiner ist als eine Größe des Depotvolumens. Dadurch kann eine besonders sichere Befüllung des Applikationsvolumens realisiert werden. Vorzugsweise ist das Applikationsvolumen höchstens halb so groß wie das Depotvo- lumen.
Zudem ist es vorteilhaft, wenn die Applikatorvorrichtung eine Pumpeinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, ein Füllen des Applikationsvolumens mit dem zumindest einen Applikationsmittel zumindest zu
unterstützen. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Befüllung des Applikationsvolumens erreicht werden. Vorzugsweise ist die Pumpeinheit dazu vorgesehen, das Applikationsmittel zu einer turbulenten Strömung innerhalb des Depotvolumens anzuregen, wodurch zum einen eine vorteilhafte Durchmischung des Applikationsmittels erreicht werden kann, insbesondere wenn das Applikationsmittel als ein Mehr- Komponenten-Mittel ausgebildet ist, und zum anderen kann durch die turbulente Strömung einfach eine Pumpwirkung zum Befüllen des Applikationsvolumens erreicht werden. Das Pumpelement der Pumpeinheit ist dabei vorzugsweise kugelförmig ausgeführt. Grundsätzlich sind aber auch andere Pumpeinheiten denkbar. Insbesondere ist es denkbar, das Pumpelement beweglich mit der Gehäuseeinheit zu verbinden, beispielsweise in Form eines Pendels, das dazu vorgesehen ist, innerhalb des Depotvolumens zu schwingen. In einer weiteren Ausgestaltung ist es denkbar, dass die Pumpeinheit lediglich dazu vorgesehen ist, die Gehäuseeinheit zu einer Schwingung oder Vibration anzuregen. Unter einer„Pumpeinheit'' soll dabei eine Einheit verstanden werden, die dazu vorgesehen ist, eine Turbulenz, eine laminare Strömung und/oder eine Druckveränderung in dem Applikationsmittel hervorzurufen. Vorzugsweise umfasst die Pumpeinheit wenigstens ein in dem Depotvolumen und/oder dem Applikationsvolumen angeordnetes Pumpelement, das dazu vorgesehen ist, eine Pumpwirkung zu erzielen. Dadurch kann in dem Depotvolumen vorteilhaft einfach eine Strömung erzeugt werden, durch die das Applikationsmittel zum einen vorteilhaft durchmischt und zum anderen vorteilhaft aus dem Depotvolumen in das Applikationsvolumen befördert werden kann. Unter einem Pumpelement soll dabei insbesondere ein relativ zu der Gehäuseeinheit bewegliches Element verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, das Applikationsmittel zu einer Strömung anzuregen, wie beispielsweise ein Pendel, ein Pumpenrad, oder ein anderes Element. Das Pumpelement kann grundsätzlich für eine geführte Bewegung vorgesehen sein, wie beispielsweise ein um eine Drehachse drehbar gelagertes Pumpelement, oder für eine freie Bewegung.
Besonders vorteilhaft ist das Pumpelement frei beweglich in dem von der Gehäuseeinheit umschlossenen Depotvolumen angeordnet. Dadurch kann die Pumpeinheit besonders einfach ausgestaltet werden, insbesondere kann dadurch eine einfache, manuelle Pumpeinheit realisiert werden. Unter„in dem Depotvo- lumen frei beweglich" soll dabei insbesondere verstanden werden, dass das Pumpelement nicht an der ' Gehäuseeinheit, die das Depotvolumen umgibt, befestigt ist. Vorzugsweise ist eine Bewegung des Pumpelements auf das Depotvolumen beschränkt.
Vorteilhafterweise ist das wenigstens eine Pumpelement kugelförmig. Dadurch kann ein besonders einfaches Pumpelement realisiert werden.
Weiter wird vorgeschlagen, dass die Applikatorvorrichtung eine Mischeinheit aufweist, die wenigstens ein in das Depotvolumen und/oder das Applikationsvolumen eingebrachtes Mischelement aufweist und die dazu vorgesehen ist, das Applikationsmittel zu durchmischen. Dadurch kann eine hohe Homogenität des Applikationsmittels erreicht werden, insbesondere wenn das Applikationsmittel als ein Mehr- Komponenten-Mittel ausgebildet ist. Vorzugsweise sind die Pumpeinheit und die Mischeinheit zumindest teilweise einstückig ausgeführt. Dadurch kann eine Anzahl von Bauteilen vorteilhaft reduziert werden. Besonders bevorzugt sind das Pumpelement und das Mischelement einstückig ausgeführt. Grundsätzlich ist es dabei zusätzlich oder alternativ auch denkbar, dass die Mischeinheit ein in dem Applikationsvolumen angeordnetes Misch¬ element aufweist.
In einer Weiterbildung der Erfindung wird vorgeschlagen, dass die Applikatorvorrichtung eine Trenneinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, das Applikationsvolumen strömungstechnisch von dem Depotvolumen zumindest teilweise zu entkoppeln. Unter„strömungstechnisch entkoppeln" soll dabei insbesondere verstanden werden, dass ein Volumenaustausch zwischen dem Applikationsvolumen und dem Depotvo- lumen zumindest teilweise behindert wird. Beispielsweise soll darunter verstanden werden, dass eine
Strömung des Applikationsmittels in dem Depotvolumen, insbesondere eine turbulente Strömung, höchstens teilweise auf das Applikationsmittel in dem Applikationsvolumen übertragen wird.
Insbesondere wenn die Trenneinheit dazu vorgesehen ist, ein Zurückströmen des Applikationsmittels von dem Applikationsvolumen in das Depotvolumen zumindest teilweise zu verhindern, ist die Vorrichtung besonders einfach handhabbar. Durch eine solche Ausgestaltung kann beispielsweise verhindert werden, dass das in dem Applikationsvolumen bevorratete Applikationsmittel in das Depotvolumen zurückströmt, wodurch eine ausreichende Befüllung des Applikationsvolumens zumindest weitgehend gewährleistet werden kann. Dadurch ist die Applikatorvorrichtung zumindest weitgehend orientierungsunab- hängig verwendbar, d.h. selbst nach einem teilweisen Verbrauch des Applikationsmittels kann die Applikatorvorrichtung auch in einem gekippten Zustand verwendet werden. Vorzugsweise umfasst die Trenneinheit starre Trennelemente, die besonders bevorzugt eine Labyrinthstruktur ausbilden. Grundsätzlich ist
es aber auch denkbar, die Trenneinheit als eine Ventileinheit auszubilden, beispielsweise in Form eines Membranventils, das ein Rückschlagventil ausbildet.
Zudem ist es vorteilhaft, wenn die Gehäuseeinheit im Wesentlichen formstabil ist, um einen Überdruck des Applikationsmittels zumindest bei einem Gebrauch zu verhindern. Dadurch kann verhindert werden, dass zuviel Applikationsmittel durch einen Überdruck bei der Handhabung austritt, wodurch eine gleichmäßige Benetzung der Haare erreicht werden kann, während gleichzeitig vermieden werden kann, dass das Applikationsmittel auf eine Kopfhaut aufgetragen wird. Unter„verhindern" soll dabei insbesondere verstanden werden, dass bei einer normalen Handhabung der Applikatorvorrichtung, d.h. bei ei- nem Umgreifen der Gehäuseeinheit durch einen Bediener, die Gehäuseeinheit zumindest so formstabil ist, dass ein Austreten des Applikationsmittels aus den Applikationsspalten verhindert wird. Vorzugsweise ist die Gehäuseeinheit zumindest teilweise starr. Unter„starr" soll dabei insbesondere verstanden werden, dass eine Kraftausübung auf die Gehäuseeinheit, die dazu vorgesehen ist, das von der Gehäuseeinheit umschlossene Applikationsvolumen oder Depotvolumen um zumindest 10 Prozent zu verringern, zu einer Zerstörung der Gehäuseeinheit führt.
Weiter wird eine Applikatorvorrichtung zum Aufbringen von zumindest einem Applikationsmittel auf faserähnliche Materialien, insbesondere eine Applikatorvorrichtung zum Aufbringen eines Applikationsmittels auf Haare, mit einer Separationseinheit, die zumindest zwei Trennelemente aufweist, die zumindest einen Applikationsspalt ausbilden, der zur Aufnahme von Haaren für das Aufbringen des Applikationsmittels vorgesehen ist, sowie mit zumindest einem von wenigstens einem der Trennelemente zumindest teilweise umschlossenen Applikationsvolumen vorgeschlagen. Dadurch kann das Applikationsmittel besonders einfach und sicher auf die Haare aufgebracht werden, insbesondere wenn die Applikationsspalte der Separationseinheit eine Spaltbreite aufweisen, die sehr klein ist. Durch eine derartige Ausgestal- tung kann die Applikatorvorrichtung besonders vorteilhaft zum Auftragen des Applikationsmittels auf einzelne Haare vorgesehen werden, wodurch insbesondere eine unnatürlich gleichmäßige Färbung einer großen Anzahl von Haaren, insbesondere von ganzen Haarsträhnen, vermieden werden kann.
Unter einem„zwischen zwei Trennelementen angeordneten Applikationsspalt" soll insbesondere ein Frei- räum zwischen zwei benachbart angeordneten, zueinander beabstandefen Trennelementen verstanden werden. Unter einem„Applikationsvolumen" soll insbesondere ein Volumen zur Aufnahme und Bevorratung des Applikationsmittels verstanden werden. Unter einem„Trennelement" soll dabei insbesondere ein Element der Separationseinheit verstanden werden, das dazu vorgesehen ist, die in die Separationsein-
heit eingebrachten Haare in den zumindest einen Applikationsspalt einzubringen oder an dem Applikationsspalt vorbeizuführen. Unter„einem von wenigstens einem der Trennelemente zumindest teilweise umschlossenen Applikationsvolumen'' soll insbesondere verstanden werden, dass zumindest eines der Trennelemente eine Innenkontur aufweist, die eine Wandung für das Applikationsvolumen ausbildet. Vor- zugsweise spannen die Trennelemente das Applikationsvolumen teilweise auf, wodurch die Haare beim Einbringen in den Applikationsspalt in das Applikationsvolumen, in dem das Applikationsmittel bevorratet ist, eindringen und benetzt werden. Vorzugsweise weist das Applikationsvolumen eine Größe von zumindest einem Milliliter auf. Besonders bevorzugt ist das Applikationsvolumen dazu vorgesehen, in den zumindest einen Applikationsspalt eingebrachte Haare zumindest teilweise aufzunehmen. Dadurch können Haare durch das in dem Applikationsvolumen bevorratete Applikationsmittel hindurchgeführt werden, wodurch die Haare besonders einfach mit dem Applikationsmittel versehen werden können. Vorzugsweise weist der Applikationsspalt entlang seiner Haupterstreckungsrichtung in wenigstens einem Teilbereich eine konstante Spaltbreite auf. Besonders vorteilhaft weist ein Teil des zumindest einen Applikationsspalts eine sich entlang wenigstens einer Richtung verändernde Spaltbreite auf. Vorzugsweise kann eine Öffnungsbreite im Bereich einer Kopflinie größer sein als die Spaltbreite, wobei auch die Spaltbreite ausgehend von der Kopflinie in Richtung einer Grundlinie abnehmen kann. Grundsätzlich kann der zumindest eine Applikationsspalt auch eine konische, eine schräge oder eine keilförmige Struktur aufweisen.
Vorzugsweise gehen das Applikationsvolumen und der wenigstens eine Applikationsspalt zumindest in einem Teilbereich ineinander über. Dadurch kann eine besonders vorteilhafte Ausgestaltung zum Auf- tragen des Applikationsmittel auf die Haare erreicht werden. Unter„übergehen" soll dabei insbesondere verstanden werden, dass wenigstens ein Teil des von den Trennelementen umspannten Volumens sowohl dem Applikationsspalt als auch dem Applikationsvolumen zuordenbar ist.
Außerdem ist es vorteilhaft, wenn die Applikatorvorrichtung ein Depotvolumen umfasst, das mit dem Ap- plikationsvolumen verbunden ist. Dadurch kann in die Applikatorvorrichtung eine besonders vorteilhafte Menge des Applikationsmittels eingebracht werden, wobei eine besonders sichere Versorgung der Applikationsspalte mit dem Applikationsmittel erreicht und gleichzeitig vermieden werden kann, dass das Applikationsmittel ungewollt austritt.
Weiter wird vorgeschlagen, dass die Appllkatorvorrichtung ein poröses Material aufweist, das zumindest teilweise in das wenigstens eine Applikationsvolumen eingebracht ist. Dadurch kann eine weitere einfache Ausgestaltung realisiert werden. Insbesondere können dadurch die Applikationsstellen einfach ausgebildet werden, wodurch eine vorteilhafte Ausgestaltung gefunden werden kann. Unter einem porösen Material soll dabei insbesondere ein Material verstanden werden, das Hohlräume ausbildet, die zur Leitung des Applikationsmittels vorgesehen sind, wie insbesondere ein gesintertes Material, ein
Schwammmaterial oder ein Dochtmaterial, beispielsweise ein Fasermaterial. Ferner wird eine Appllkatorvorrichtung zum Aufbringen von zumindest einem Applikationsmittel auf faserähnliche Materialien, insbesondere eine Appllkatorvorrichtung zum Aufbringen eines Applikationsmittels auf Haare, mit einer Separationseinheit, die eine kammähnliche Struktur mit zumindest zwei Trennelementen und zumindest einem zwischen den Trennelementen angeordneten Applikationsspalt aufweist, mit einer Gehäuseeinheit, die zumindest ein Depotvolumen umschließt, in das das Applikationsmittel ein- gebracht ist, sowie mit zumindest einer Applikationsstelle, die im Bereich des zumindest einen Applikationsspalts angeordnet ist, wobei der Applikationsspalt zumindest im Bereich der Applikationsstelle eine Spaltbreite aufweist, die kleiner ist als eine Barrierebreite, vorgeschlagen. Dadurch kann ein kontinuierliches, ungewolltes Austreten von Applikationsmittel verhindert werden, wodurch die Appllkatorvorrichtung besonders einfach zu bedienen ist und insbesondere für einen privaten Gebrauch genutzt werden kann. Unter einer„Barrierebreite" soll dabei insbesondere eine Breite verstanden werden, die ein Spalt mit einer konstanten Spaltbreite maximal aufweisen kann, ohne dass das Applikationsmittel bei einem Druck, der einer Flüssigkeitssäule des Applikationsmittels von 5 Zentimetern entspricht, durch den Spalt austritt. Die Barrierebreite hängt damit insbesondere von Eigenschaften des Applikationsmittels ab, wie beispielsweise einer Adhäsionskraft, Kohösionskraft, Reibungskräften, Kapillarkräften und/oder einem Strömungswiderstand. Der zumindest eine Applikationsspalt ist daher von einer Breite an das verwendete Applikationsmittel angepasst. Der Applikationsspalt kann in Abhängigkeit von dem verwendeten Applikationsmittel unterschiedliche Spaltbreiten aufweisen.
Außerdem wird eine Appllkatorvorrichtung zum Aufbringen von zumindest einem Applikationsmittel auf faserähnliche Materialien, insbesondere eine Appllkatorvorrichtung zum Aufbringen eines Applikationsmittels auf Haare, mit einer Gehäuseeinheit, die zumindest ein Depotvolumen umschließt, in das das Applikationsmittel eingebracht ist, mit zumindest einer Applikationsstelle, die im Bereich des Applikationsspalts angeordnet ist, wobei die Appllkatorvorrichtung wenigstens ein poröses Material aufweist, das im
Bereich der zumindest einen Applikationsstelle angeordnet ist, vorgeschlagen. Dadurch kann eine weite¬ re vorteilhafte Applikatorvorrichtung realisiert werden, die eine einfache Handhabung und einen hohen Schutz gegen ungewolltes Auslaufen des Applikationsmittels bietet.
Zeichnung
Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbe-schreibung. In den Zeichnungen sind verschiedene Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
Es zeigen:
Fig. 1 eine Querschnittsdarstellung einer erfindungsgemäßen Applikatorvorrichtung,
Fig. 2 eine Aufsicht auf die Applikatorvorrichtung aus Fig. 1 ,
Fig. 3 eine alternative Ausgestaltung einer Applikatorvorrichtung und
Fig. 4 die Applikatorvorrichtung aus Fig. 3 in einer Seitenansicht.
Beschreibung der Ausführungsbeispiele
Figur 1 zeigt schematisiert eine erfindungsgemäße Applikatorvorrichtung zum Aufbringen eines Applikationsmittels 1 Oa auf Haare. Die Applikatorvorrichtung ist für einen privaten Gebrauch und einen professionellen Einsatz vorgesehen. Mittels der Applikatorvorrichtung kann eine Vielzahl unterschiedlicher Applikationsmittel 10a, wie beispielsweise Haarfärbemittel, Haarbehandlungsmittel, Haargloss, Dispersionen, Strukturveränderungsmittel und/oder pharmazeutische Haarbehandlungsmittel, auf die Haare aufgebracht werden. Die Applikatorvorrichtung ist dabei insbesondere zur Anwendung an menschlichem Kopfhaar vorgesehen. In der vorliegenden Anwendung ist das Applikationsmittel als ein Haarfärbemittel oder ein Haartönungsmittel ausgebildet.
Die Applikatorvorrichtung ist dabei insbesondere als eine Haarfärbemittelapplikatorvorrichtung ausgebildet, die dazu vorgesehen ist, ein meliertes Farbbild zu erzeugen. Mittels der Applikatorvorrichtung
wird das Applikationsmittel 10a statistisch verteilt auf die Haare aufgebracht, d.h. ganz oder teilweise mit dem Applikationsmittel 10a versehene Haare sind nebeneinander oder neben nicht mit dem Appli¬ kationsmittel versehenen Haaren angeordnet. Die Applikatorvorrichtung weist eine Anwendungsrichtung 34a auf, entlang der sie beim Aufbringen des Applikationsmittels 10a durch die Haare hindurchgeführt wird. Damit bei einem einmaligen Durchführen der Applikatorvorrichtung durch die Haare lediglich ein Teil der Haare mit dem Applikationsmittel 10a versehen wird, umfasst die Applikatorvorrichtung eine kammähnliche Separationseinheit 17a. Die Separationseinheit 17a ist dazu vorgesehen, die Haare, die in die Applikatorvorrichtung eingebracht und durch die Applikatorvorrichtung hindurchgeführt werden, in einen ersten Teil, auf den das Applikations¬ mittel 10a aufgebracht wird, und einen zweiten Teil, der unbehandelt bleiben soll, aufzuteilen.
Die Separationseinheit 17a umfasst eine Mehrzahl von Trennelementen 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a. Die Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a bilden eine kammähnliche Struktur aus Die Trenn- elemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a weisen eine Haupterstreckungsrichtung auf, die im Wesentli¬ chen parallel zu der Anwendungsrichtung 34a orientiert ist. Die Trennelemente 18a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a sind entlang einer Quererstreckungsrichtung 35a, die senkrecht zu der Anwendungsrichtung 34a orientiert ist, nebeneinander angeordnet. Die zwei Trennelemente 18a, 23a sind außen angeordnet. Die zwei äußeren Trennelemente 1 8a, 23a weisen jeweils ein benachbart angeordnetes Trennelement 19a, 22a auf. Die restlichen Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a sind mittig angeordnet. Sie umfassen jeweils zwei benachbart angeordnete Trennelemente 18a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a. Die mittleren Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a weisen jeweils zwei abgerundete Spitzen auf. Die äußeren Trennelemente 18a, 23a weisen jeweils eine Spitze auf. Die jeweils zwei Spitzen der Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a sind beabstandet zueinander angeordnet. Die Spitzen sämtlicher Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a sind entlang der Quererstreckungsrichtung 35a auf einer Linie angeordnet. Ausgehend von einer der Spitzen von einem der Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a sind die Spitzen benachbarter Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a beabstandet angeordnet.
Die mittleren Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a umfassen jeweils zwei Flanken. Die Flanken schließen einen spitzen Winkel mit der Anwendungsrichtung 34a ein. Die Flanken verlaufen dabei nahezu parallel zu der Anwendungsrichtung 34a. Die Flanken enden jeweils an einer der beiden Spitzen des entsprechenden Trennelements 19a, 20a, 21 a, 22a. Die äußeren Trennelemente 18a, 23a umfassen jeweils eine Flanke, die analog ausgebildet ist.
In der Anordnung der Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a entlang der Quererstreckungsrich- tung 34a liegen sich die Flanken der Trennelemente 18a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a jeweils paarweise gegenüber, d.h. der Flanke von einem der Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a liegt die Flanke des benachbart angeordneten Trennelements 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a gegenüber.
Die sich jeweils gegenüberliegenden Flanken der Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a spannen jeweils einen Zwischenraum auf. Die Zwischenräume, die durch die jeweils paarweise gegenüberliegenden Flanken aufgespannt werden, bilden Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a aus Sämtli- che Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a, die durch die Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a ausgebildet werden, beginnen an einer gemeinsamen Kopflinie 36a und enden an einer gemeinsamen Grundlinie 37a. Die Grundlinie 37a und die Kopflinie 36a verlaufen dabei senkrecht zu der Anwendungsrichtung 34a. Weiter bilden die mittleren Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a jeweils einen Bypassfreiraum 38a, 39a, 40a, 41 a aus Die Spitzen der Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a bilden einen Teil der Separationseinheit 17a aus, der in Bezug auf die Anwendungsrichtung 34a den größten Abstand zur Grundlinie 37a aufweist. Die Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a sind als ein Bereich zwischen den Spitzen ausgebildet, in dem die Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a ausgehend von der Kopf- linie 36a, auf der die Spitzen angeordnet sind, eine in Richtung der Grundlinie 37a gerichtete Ausnehmung aufweisen. Die Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a sind dabei in wenigstens einer Querschnittsebene gerundet ausgeführt. Sie weisen eine halbkreisähnliche Form auf.
Eine Tiefe der Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a ist wesentlich kleiner als eine Tiefe der Applikati- onsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a. Die Tiefe der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a, d.h. eine Erstreckung der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a ausgehend von der Kopflinie 36a entlang der Anwendungsrichtung 34a in Richtung der Grundlinie 37a ist größer als eine entsprechende Erstreckung der Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a.
Weiter umfasst die Separationseinheit 17a eine Unterseite 42a und eine Oberseite 43a. Die Unterseite 42a und die Oberseite 43a laufen an der Kopflinie 36a in einem spitzen Winkel zusammen. Die Unterseite 42a ist dazu vorgesehen, auf eine Kopfhaut aufgesetzt zu werden. Die Oberseite 43a ist der Kopfhaut bei einer Anwendung abgewandt. Die Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a bilden einen Teil der Unterseite 42a und der Oberseite 43a aus.
Die Unterseite 42a und die Oberseite 43a sind zumindest in Teilbereichen gekrümmt. Die Unterseite 42a ist konvex gekrümmt. Die Oberseite 43a ist konkav gekrümmt. Die Unterseite 42a weist eine flache- re Krümmung auf als die Oberseite 43a. Bei der Anwendung wird die Unterseite 42a auf die Kopfhaut aufgesetzt. Die Applikatorvorrichtung wird mittels der Unterseite 42a an der Kopfhaut entlang geführt. Damit verläuft die Unterseite 42a in wenigstens einem Teilbereich entlang der Anwendungsrichtung 34a. Die bevorzugte Anwendungsrichtung 34a ist durch einen ersten, direkt an die Kopflinie 36a angrenzenden Teilbereich der Unterseite 42a festgelegt. Vorzugsweise bewegt ein Benutzer dabei die Applikatorvorrichtung entlang beliebiger Richtungen, die tangential zu der Unterseite 42a verlaufen, in einer Abroll-Schiebebewegung, ähnlich einer Häkelnadel, d.h. zunächst entlang der bevorzugten Anwendungsrichtung 34a und im Folgenden dann entlang der weiteren, tangential zur Unterseite 42a verlaufenden Richtungen, wodurch die Spitzen der Separationseinheit 17a während der Bewegung von einer Kopfhaut abgehoben werden.
Bei einem Durchführen von Haaren durch die Separationseinheit 17a nehmen die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a den ersten Teil der Haare auf, auf den das Applikationsmittel 10a aufgebracht werden soll. Die Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a nehmen bei einem Durchführen von Haaren durch die Separationseinheit 17a den zweiten Teil der Haare auf, der unbehandelt bleiben soll. Der Teil der Haare, der dabei von den Applikationsspalten 24a, 25a, 26a, 27a, 28a aufgenommen wird, ist zumindest um einen Faktor 5 größer als der Teil der Haare, der von den Bypassfreiräumen 38a, 39a, 40a, 41 a aufgenommen wird.
Zum Aufbringen des Applikationsmittels 10a auf die Haare umfasst die Applikatorvorrichtung ein Appli- kationsvolumen 1 3a. Das Applikationsvolumen 1 3a wird teilweise von den Trennelementen 1 8a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a umschlossen, d.h., die Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a bilden einen Teil einer Wandung aus, die das Applikationsvolumen 1 3a begrenzt. Weiter umfasst die Applikatorvorrichtung eine Gehäuseeinheit 1 1 a, die weitere Teile einer Wandung des Applikationsvolumens 1 3a
ausbildet. Die Gehäuseeinheit 1 1 a, die die Oberseite 43a und die Unterseite 42a ausbildet, und die Trennelemente 18a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a sind einstückig ausgeführt. Die Gehäuseeinheit 1 l a ist aus einem Kunststoff gefertigt. Ein Material, aus dem die Gehäuseeinheit 1 1 a gefertigt ist, ist transparent. Grundsätzlich kann die Gehäuseeinheit 1 l a aber auch aus anderen Materialien gefertigt sein, insbe- sondere auch aus nicht transparenten Materialien.
In einer Querschnittsebene, die senkrecht zu der Quererstreckungsrichtung 35a verläuft, weist die Gehäuseeinheit 1 1 a eine Innenkontur 44a auf, die insbesondere im Bereich der Trennelemente 1 8a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a einer Außenkontur 45a der Gehäuseeinheit 1 l a folgt. Eine Wandstärke der Ge- häuseeinheit 1 l a im Bereich der Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a ist geringer als die Tiefe der Trennelemente 1 8a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a.
Ausgehend von der Grundlinie 37a in Richtung der Kopflinie 36a weist die Gehäuseeinheit 1 l a unterschiedliche Wandstärken auf. Die Wandstärke ist dabei im Bereich der Grundlinie 37a am größten und nimmt in Richtung der Kopflinie 36a kontinuierlich ab. Eine Kriechstrecke, d.h. eine Strecke, die das Applikationsmittel 10a zurücklegen muss, um aus dem entsprechenden Applikationsspalt 24a, 25a, 26a, 27a, 28a austreten zu können, ist damit im Bereich der Grundlinie 37a größer als an einem der Kopflinie 36a zugewandten äußeren Ende des Teilbereichs, in dem die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a in das Applikationsvolumen 1 3a übergehen. Durch die im Vergleich zur Kopflinie 36a vergrößerte Wandstärke stellen die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a dem Applikationsmittel 10a im Bereich der Grundlinie 37a einen im Vergleich zum äußeren Ende des Teilbereichs erhöhten Austrittswiderstand entgegen.
Die Innenkontur 44a ist in dem Teilbereich, in dem sie das Applikationsvolumen 1 3a begrenzt, gekrümmt ausgeführt. Ein Teil der Innenkontur 44a, der gemeinsam mit der Unterseite 42a einen unteren Teil der Gehäuseeinheit 1 l a ausbildet, ist konkav gekrümmt. Ein Teil der Innenkontur 44a, der gemeinsam mit der Oberseite 43a einen oberen Teil der Gehäuseeinheit 1 1 a ausbildet, ist konvex gekrümmt. Der konvex gekrümmte Teil der Innenkontur 44a weist dabei eine größere Krümmung auf als der konkav gekrümmte Teil der Innenkontur 44a. Das Applikationsvolumen 1 3a weist einen Querschnitt auf, der aus- gehend von der Grundlinie 37a in Richtung der Kopflinie 36a eine kontinuierlich abnehmende Höhe aufweist. Eine Breite des Querschnitts ist dabei in etwa konstant. Das Applikationsvolumen 1 3a weist eine keilförmige Grundform auf. Diese Grundform ist durch den Verlauf der Innenkontur 44a gekrümmt.
Das Applikationsvolumen 1 3a erstreckt sich durch sämtliche mittleren Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a hindurch. Die äußeren Trennelemente 1 8a, 23a bilden eine seitliche Wandung des Applikationsvolumens 1 3a aus. Die Flanken der Trennelemente 1 a, 20a, 21 a, 22a weisen eine dreieckförmige Struktur auf. Ausgehend von den Spitzen weisen die Flanken jeweils einen oberen Schenkel und einen unte- ren Schenkel auf. Der obere Schenkel der Flanke bildet die Oberseite 43a. Der untere Schenkel bildet die Unterseite 42a. Die Oberseite 43a und die Unterseite 42a bilden damit einen Teil der Wandung des Applikationsvolumens 1 3a aus Ein in einen der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a eingebrachtes Haar dringt dadurch in das von den Trennelementen 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a teilweise umschlossene Applikationsvolumen 1 3a ein. Das Applikationsvolumen 1 3a und die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a gehen in einem Teilbereich 55a ineinander über.
Der Teilbereich 55a erstreckt sich ausgehend von der Grundlinie 37a in Richtung der Kopflinie 36a. In dem Bereich, in dem das Applikationsvolumen 1 3a und die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a ineinander übergehen, bilden die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a Applikationsstellen 29a, 30a, 31 a, 32a, 33a aus. Lediglich an den Applikationsstellen 29a, 30a, 31 a, 32a, 33a wird das Applikationsmittel 10a auf die Haare aufgebracht.
Die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a weisen eine Applikationsgröße auf, die zur Vereinzelung der Haare vorgesehen ist. Die Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a, die dazu vorgesehen sind, nicht zu behandelnde Haare an den Applikationsspalten 24a, 25a, 26a, 27a, 28a vorbeizuführen, weisen eine Bypassgröße auf, die zumindest um einen Faktor 20 größer ist als die Applikationsgröße der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a. Die Anzahl der Haare, auf die das Applikationsmittel 10a bei einem einzigen Durchführen durch die Separationseinheit 17a aufgebracht wird, ist damit zumindest um den Faktor 20 größer als die Anzahl der Haare, die unbehandelt bleibt, d.h. auf ein behandeltes Haar kommen zumindest 20 unbehandelte Haare. Die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a weisen eine Offnungsbreite auf, die zumindest um einen Faktor 10 größer ist als eine Öffnungsbreite der Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a.
Die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a weisen eine Spaltbreite auf, die über eine gesamte Tiefe der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a konstant ist. Die Öffnungsbreite der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a im Bereich der Kopflinie 36a ist dabei größer als die Spaltbreite, die die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a insbesondere im Bereich der Grundlinie 37a aufweisen. Die sich gegenüberliegenden Flanken benachbarter Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a ver-
laufen in einem Teilbereich parallel zueinander. Im Bereich der Kopflinie laufen die Flanken auseinander. Grundsätzlich können die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a aber auch andere Formen aufweisen. Die Öffnungsbreite der Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a ist im Bereich der Kopflinie 36a am größten. An der Kopflinie 36a ist die Öffnungsbreite der Bypassräume 38a, 39a, 40a, 41 a dabei zumindest um den Faktor 10 größer als die Öffnungsbreite der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a. Ein Abstand, den die zwei Spitzen eines der Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a aufweisen, ist daher um den Faktor 5 oder mehr größer als der Abstand, den die sich gegenüberliegenden Spitzen benachbarter Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a aufweisen. In Richtung der Grundlinie 37a wird eine Breite der Bypassräume 38a, 39a, 40a, 41 a sukzessive geringer.
Zumindest im Bereich der Applikationsstellen 29a, 30a, 3 1 a, 32a, 33a ist die Spaltbreite der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a kleiner als eine Barrierebreite, ab der ein Austreten des Applikati- onsmittels 10a durch Adhäsionskräfte und/oder Kohäsionskräfte verhindert wird. Das Applikationsmittel 10a weist eine durch die Kohäsionskräfte bedingte Oberflächenspannung auf. Die Spaltbreite der Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a ist dabei zumindest im Bereich des Applikationsvolumens 1 3a so klein, dass insbesondere Adhäsionskräfte, aber auch andere Kräfte wie beispielsweise Kohäsionskräfte, verhindern, dass das Applikationsmittel 10a bei Nichtgebrauch, d.h. insbesondere bei einer Lagerung, aus dem Applikationsvolumen 1 3a austritt.
Das Applikationsvolumen 1 3a nimmt lediglich einen Teil des von der Gehäuseeinheit 1 1 a umspannten Volumens ein. Zusätzlich zu dem Applikationsvolumen 13a umfasst die Applikatorvorrichtung ein Depotvolumen 1 2a, das mit dem Applikationsvolumen 1 3a verbunden ist. Das Depotvolumen 1 2a nimmt dabei einen Teil der Gehäuseeinheit 1 1 a ein, der von der Separationseinheit 17a beabstandet ist.
Der Teil der Gehäuseeinheit 1 l a, der das Depotvolumen 1 2a ausbildet, ist als ein Handgriff ausgestaltet. Die Applikatorvorrichtung ist für eine Einhandbedienung vorgesehen. Ein Anwender, der die Applikatorvorrichtung durch Haare hindurchführen möchte, greift die Gehäuseeinheit 1 l a in dem Bereich, in dem das Depotvolumen 1 2a angeordnet ist. Das Depotvolumen 1 2a weist eine im Wesentlichen zylinderförmige Grundform auf.
Die Gehäuseeinheit 1 l a ist aus einem formfesten Kunststoff ausgebildet. Die formstabile Gehäuseeinheit 1 1 a verhindert, dass bei einem Gebrauch, insbesondere bei einem Greifen der Gehäuseeinheit 1 1 a durch den Bediener, das Applikationsmittel 1 Oa über die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a herausgedrückt wird. Die Gehäuseeinheit 1 1 a ist dabei starr ausgebildet.
Das Depotvolumen 1 2a und das Applikationsvolumen 1 3a sind strömungstechnisch zumindest teilweise voneinander entkoppelt. Zwischen dem Depotvolumen 1 2a und dem Applikationsvolumen 13a ist eine Trenneinheit 16a angeordnet. In einem Bereich, in dem das Depotvolumen 1 2a an das Applikationsvolumen 1 3a angrenzt, weist die Innenkontur 44a der Gehäuseeinheit 1 l a eine Verengung auf, durch die das Applikationsmittel 1 Oa aufgrund seiner Adhäsionskräfte nur bedingt selbstständig hindurchströmen kann. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weist die Innenkontur 44a der Gehäuseeinheit 1 l a zwei gegenüberliegende Absätze 46a, 47a auf, die die Verengung ausbilden. Die beiden Absätze 46a, 47a weisen in diesem Ausführungsbeispiel einen Abstand von ca. 4 Millimeter auf. Eine durch die Trenneinheit 16a ausgebildete Durchlassöffnung 48a, durch die das Applikationsmittel
10a von dem Depotvolumen 1 2a in das Applikationsvolumen 1 3a strömen kann, weist eine schlitzförmige Form auf. Senkrecht zu der Quererstreckungsrichfung 35a weist die Durchlassöffnung 48a eine Er- streckung auf, die dem Abstand der beiden Absätze 46a, 47a entspricht. Parallel zu der Quererstreckungsrichfung 35a weist die Durchlassöffnung 48a eine Erstreckung auf, die wesentlich größer ist als die Erstreckung senkrecht zu der Quererstreckungsrichfung 35a. Die Erstreckung der Durchlassöffnung 48a parallel zu der Quererstreckungsrichfung 35a ist größer als 1 Zentimeter. In dem dargestellten Ausführungsbeispiel sind es ca. 2,5 Zentimeter.
Weiter umfasst die Applikatorvorrichtung eine Mischeinheit 56a, die ein in das Depotvolumen 1 2a ein- gebrachtes Mischelement 57a aufweist. Die Mischeinheif 56a ist dazu vorgesehen, zum Durchmischen des Applikationsmittels 10a in dem Applikationsmiftel 10a eine turbulente Strömung zu erzeugen. Die Mischeinheit 56a ist manuell betätigt. Ein Benutzer, der die Gehäuseeinheit 1 l a mit einer Schüttelbewegung bewegt, regt das Mischelement 57a zu einer Bewegung innerhalb des Depotvolumens 1 2a an. Ein Mischvorgang, insbesondere eines Mehr-Komponenten-Mittels, kann dadurch innerhalb der Gehäu- seeinheit 1 1 a durchgeführt werden.
Um das Applikationsmittel 10a von dem Depotvolumen 1 2a in das Applikationsvolumen 1 3a zu befördern oder um eine selbstständige Füllung des Applikationsvolumens 1 3a zumindest zu unterstützen, um-
fasst die Applikatorvorrichtung eine Pumpeinheit 1 4a. Die Pumpeinheit 1 4a umfasst ein bewegbares Pumpelement 15a, das dazu vorgesehen ist, zumindest im Bereich der Trenneinheit 16a eine Strömung zu bewirken. Das Pumpelement 15a ist frei beweglich in dem Depotvolumen 1 2a angebracht. Das Pumpelement 15a ist als eine Kugel ausgeführt. Das Pumpelement 15a weist einen Durchmesser auf, der größer ist als die Erstreckung der Durchlassöffnung 48a senkrecht zu der Ouererstreckungsrichtung 35a. Das Pumpelement 15a kann damit nicht durch die Durchlassöffnung 48a hindurch von dem Depotvolumen 1 2a in das Applikationsvolumen 1 3a gelangen.
Im Bereich des Applikationsvolumens ist die von der Pumpeinheit 1 4a erzeugte Strömung größer als im Bereich der Kopflinie. Durch die Wandstärke, die im Bereich der Grundlinie 37a größer ist als im Bereich der Kopflinie 36a, stellen die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a im Bereich der Grundli¬ nie 37a dem Applikationsmittel 10a einen höheren Widerstand entgegen als im Bereich der Kopflinie 36a.
Die Mischeinheit 56a ist einstückig mit der Pumpeinheit 1 4a ausgebildet. Das Pumpelement 15a bildet zeitgleich das Mischelement 57a aus. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, dass die Mischeinheit 56a ein zusätzliches Mischelement aufweist, vorzugsweise mit einer Abmessung, durch die es sowohl in das Applikationsvolumen 1 3a als auch in das Depotvolumen 1 2a eingebracht werden kann.
Zum Befüllen weist die Gehäuseeinheit 1 l a eine Nachfüllöffnung 49a und die Applikatorvorrichtung ein die Nachfüllöffnung 49a verschließendes Verschlusselement 50a auf. Die gesamte Applikatorvorrichtung ist wiederverwertbar. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, die Applikatorvorrichtung teilweise oder vollständig als Einmalprodukt auszugestalten.
Die Nachfüllöffnung 49a weist einen Durchmesser auf, der größer ist als eine Erstreckung des Pumpelements 15a. Bei einer Herstellung der Applikatorvorrichtung kann daher das Pumpelement 15a durch die Nachfüllöffnung 49a in die Gehäuseeinheit 1 l a eingebracht werden, nachdem die Gehäuseeinheit I I a vollständig geformt ist. Die Gehäuseeinheit 1 l a wird vorzugsweise in einem einzigen Herstellungsschritt durch thermoplastisches Umformen eines Rohlings hergestellt. Grundsätzlich ist es aber auch denkbar, die Gehäuseeinheit 1 l a zunächst mehrteilig auszuführen und anschließend durch ein geeigne-
tes Verbindungsverfahren zu einem Bauteil zusammenzufügen. Vorzugsweise werden einzelne Teile dabei stoffschlüssig miteinander verbunden, wodurch die Gehäuseeinheit 1 1 a einstückig ausgebildet ist.
Zum Aufbringen des Applikationsmittels 10a wird die Applikatorvorrichtung durch die Haare hindurch- geführt. Durch die Ausgestaltung der Separationseinheit 17a wird dabei das Applikationsmittel 10a höchstens auf eins von 20 Haaren aufgebracht. Während dem Hindurchführen der Applikatorvorrichtung durch die Haare teilen die Trennelemente 18a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a die Haare. Der erste Teil der Haare wird durch die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a hindurchgeführt. Der zweite Teil kommt in den Bypassfreiräumen 38a, 39a, 40a, 41 a zu liegen. Sofern die Applikatorvorrichtung durch mehr Haare hindurchgeführt wird, als die Bypassfreiräume 38a, 39a, 40a, 41 a und die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a aufnehmen können, läuft ein Teil der Haare unter der Applikatorvorrichtung hindurch oder über die Applikatorvorrichtung hinweg.
Ein Teil der Haare, der in die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a eingebracht wird, dringt in das Applikationsvolumen 1 3a ein und ist damit im Bereich der Applikationsstellen 29a, 30a, 31 a, 32a, 33a. Damit wird das Applikationsmittel 10a nicht auf sämtliche Haare, die in den Applikationsspalten 24a, 25a, 26a, 27a, 28a angeordnet sind, aufgebracht. Das Applikationsmittel 10a wird lediglich auf vereinzelte Haare aufgebracht, d.h. nach der Verwendung der Applikatorvorrichtung sind lediglich einzelne Haare einer Strähne aus mehreren Haaren mit dem Applikationsmittel 10a versehen. Dabei sind die Haare nicht zwangsweise über ihre gesamte Länge mit Applikationsmittel 10a versehen, sondern können gegebenenfalls auch nur teilweise gefärbt sein.
Zum Transport oder zur Lagerung umfasst die Applikationsvorrichtung eine Deckeleinheit 51 a. Die Deckeleinheit 51 a ist zum Aufstecken auf die Separationseinheit 17a vorgesehen. Die auf die Separations- einheit 17a aufgesteckte Deckeleinheit 51 a umschließt die Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a. Die Deckeleinheit 51 a weist dabei eine Breite auf, die zumindest in Teilbereichen kleiner ist als eine entlang der Ouererstreckungsrichtung 35a orientierte Breite der Separationseinheit 17a. In einem aufgesteckten Zustand übt die Deckeleinheit 51 a auf die äußeren Trennelemente 1 8a, 23a eine Kraft aus, die in Richtung der mittleren Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a gerichtet ist.
Die Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a sind teilweise flexibel ausgestaltet. Durch die aufgesteckte Deckeleinheit 51 a werden die äußeren Trennelemente 1 8a, 23a sowie die benachbarten mittleren Trennelemente 19a, 20a, 21 a, 22a nach innen gebogen. Die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a,
27α, 28α weisen dadurch bei aufgesteckter Deckeleinheit 51 a eine Spaltbreite auf, die nahezu Null ist. Die Deckeleinheit 51 a verhindert zum einen durch das Zusammendrücken der Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a und zum anderen durch das Umschließen der Separationseinheit 17a ein Austreten des Applikationsmittels 10a.
Die Trennelemente 18a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a weisen dabei eine Flexibilität auf, durch die sie dazu vorgesehen sind, allein durch eine Kraft, die beim Durchführen der Applikatorvorrichtung durch die Haare auf die Trennelemente 1 8a, 19a, 20a, 21 a, 22a, 23a wirkt, verformt zu werden. Bei einem Durchfüh¬ ren der Applikatorvorrichtung durch die Haare können daher die einzelnen Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a eine unterschiedliche Spaltbreite aufweisen.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel weisen die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a, 27a, 28a eine im Wesentlichen konstante Spaltbreite auf. Grundsätzlich ist es denkbar, dass die Trennelemente 18a, 1 a, 20a, 21 a, 22a, 23a auch eine sich entlang der Anwendungsrichtung 34a verändernde Spaltbreite aufweisen. Insbesondere kann es dabei vorteilhaft sein, wenn die Applikationsspalte 24a, 25a, 26a,
27a, 28a im Bereich der Kopflinie 36a eine größere Spaltbreite aufweisen als im Bereich der Grundlinie 37a.
In den Figuren 3 und 4 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel der Erfindung gezeigt. Die nachfolgenden Beschreibungen beschränken sich im Wesentlichen auf die Unterschiede zwischen den Ausführungsbeispielen, wobei bezüglich gleichbleibender Bauteile, Merkmale und Funktionen auf die Beschreibung der anderen Ausführungsbeispiele, insbesondere der Figuren 1 und 2, verwiesen werden kann. Zur Unterscheidung der Ausführungsbeispiele ist der Buchstabe a in den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels in den Figuren 1 und 2 durch den Buchstaben b in den Bezugszeichen des Ausführungsbeispiels der Figuren 3 und 4 ersetzt. Bezüglich gleich bezeichneter Bauteile, insbesondere in Bezug auf Bauteile mit gleichen Bezugszeichen, kann grundsätzlich auch auf die Zeichnungen und/oder die Beschreibung des Ausführungsbeispiels der Figuren 1 und 2 verwiesen werden.
Die Figuren 3 und 4 zeigen eine weitere Ausgestaltung einer erfindungsgemäßen Applikatorvorrichtung. Die Applikatorvorrichtung ist für ein Aufbringen eines Applikationsmittels 10b auf Haare vorgesehen.
Die Applikatorvorrichtung umfasst eine Separationseinheit 17b, die eine kammähnliche Struktur aufweist. Die Separationseinheit 17b umfasst eine Mehrzahl von Applikationsspalten 24b, 25b, 26b, 27b, 28b, die zur Aufnahme von einem Teil der Haare für das Aufbringen des Applikationsmittels 10b vorgesehen
sind, und eine Mehrzahl von Bypassfreiräumen 38b, 39b, 40b, 41 b, die zum Vorbeiführen von einem Teil der Haare an den Applikationsspalten 24b, 25b, 26b, 27b, 28b vorgesehen sind. Die Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b weisen eine Applikationsgröße auf, die zumindest um einen Faktor 5 kleiner ist als eine Bypassgröße der Bypassfreiräume 38b, 39b, 40b, 41 b.
Die Separationseinheit 17b umfasst eine Mehrzahl von Trennelementen 18b, 19b, 20b, 21 b, 22b, 23b. Jeweils zwischen zwei der Trennelemente 1 8b, 19b, 20b, 21 b, 22b, 23b ist einer der Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b angeordnet. Weiter umfasst die Applikatorvorrichtung eine Gehäuseeinheit 1 l b. Die Gehäuseeinheit 1 l b umschließt zwei Depotvolumen 1 2b, 1 2b', in die unterschiedliche Appli- kationsmittel 10b, 10b' eingebracht sind, und zwei Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b'.
Die Gehäuseeinheit 1 l b der Applikationsvorrichtung, die einstückig mit der Separationseinheit 17b ausgebildet ist, weist eine L-förmige Form auf. Die Gehäuseeinheit 1 l b umfasst einen kurzen Schenkel, der die Separationseinheit 17b ausbildet, und einen langen Schenkel, in dem das Depotvolumen 1 2b angeordnet ist. Die Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b' sind in dem kurzen Schenkel angeordnet.
Die Separationseinheit 17b umfasst eine Mehrzahl von Applikationsstellen 29b, 30b, 31 b, 32b, 33b. Um das in das Depotvolumen 1 2b eingebrachte Applikationsmittel 10b auf den Teil der Haare, der die Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b durchsetzt, aufzubringen, umfasst die Applikatorvorrichtung eine Leiteinheit 52b. Die Leiteinheit 52b ist dazu vorgesehen, das Applikationsmittel 1 Ob aus dem Depotvolumen 1 2b zu den Applikationsstellen 29b, 30b, 3 1 b, 32b, 33b zu leiten.
Die Leiteinheit 52b umfasst eine Mehrzahl von Kanälen 53b, 54b. Die Kanäle 53b, 54b verbinden die Depotvolumen 1 2b, 1 2b' mit den Applikationsstellen 29b, 30b, 3 1 b, 32b, 33b. Die Applikationsstellen 29b, 30b, 31 b, 32b, 33b sind jeweils an einer Grundlinie 37b der Trennelemente 18b, 19b, 20b, 21 b, 22b, 23b der Separationseinheit 17b angeordnet. Die Kanäle 53b, 54b weisen einen mittleren Durchmesser auf, der größer ist als eine Barrierebreite. Das Applikationsmittel 1 Ob strömt dadurch selbstständig von den Depotvolumen 1 2b, 1 2b' zu den Applikationsstellen 29b, 30b, 31 b, 32b, 33b. Die Applikationsvolumen 1 3b, 13b' bilden die Applikationsstellen 29b, 30b, 31 b, 32b, 33b aus. Jedes der Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b' ist zumindest zwei der Applikationsstellen 29b, 30b, 3 1 b, 32b, 33b zugeordnet. Die Leiteinheit 52b leitet das Applikationsmittel 10b, 10b' von dem entsprechenden Depotvolumen 1 2b, 1 2b' zu dem zugehörigen Applikationsvolumen 13b, 1 3b'.
Da die Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b eine Spaltbreite aufweisen, die geringer ist als die Barrierebreite, füllt das Applikationsmittel 10b lediglich die Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b'. Die Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b sind damit lediglich im Bereich der Applikationsstellen 29b, 30b, 31 b, 32b, 33b mit dem Applikationsmittel versehen.
In die Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b' ist jeweils ein poröses Material eingebracht. Das poröse Material weist eine Schwammstruktur auf. Sobald die Applikationsmittel 10b, 10b' über die Kanäle 53b, 54b mit dem porösen Material in Kontakt gebracht sind, saugt sich das poröse Material, insbesondere aufgrund von Kapillareffekten, mit den Applikationsmitteln 10b, 10b' voll. Das poröse Material bewirkt damit eine Sogwirkung, durch die die Applikationsmittel 10b, 10b' von den Depotvolumen 1 2b, 1 2b' in die Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b' befördert werden.
Als poröses Material sind dabei unterschiedliche Dochtmaterialien, wie beispielsweise Fasermaterialien, denkbar. Alternativ kann aber auch ein Sintermaterial oder ein anderes, dem Fachmann als geeignet erscheinendes Material verwendet werden. Die Applikationsstellen 29b, 30b, 31 b, 32b, 33b sind ebenfalls mittels des porösen Materials ausgebildet.
Die Applikationsstellen 29b, 30b, 3 1 b, 32b, 33b sind als Kontaktstellen ausgebildet, an denen die Haa- re in Kontakt mit dem porösen Material gelangen können. Dabei ist es durchaus denkbar, dass ein Teil der Applikationsmittel 10b, 10b' aus dem porösen Material austritt und in die Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b eindringt. Die Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b sind dadurch teilweise mit den Applikationsmitteln 10b, 10b' gefüllt. Da die Spaltbreite der Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b jedoch geringer ist als die Barrierebreite, wird ein Austreten der Applikationsmittel 10b, 10b' aus den Applikationsspalten 24b, 25b, 26b, 27b, 28b verhindert.
Bei einem Durchführen von Haaren durch die Applikatorvorrichtung werden die Haare vereinzelt und in die unterschiedlichen Applikationsspalte 24b, 25b, 26b, 27b, 28b eingebracht, in denen das Applikationsmittel 10b dann auf die Haare aufgebracht wird. Die vereinzelten Haare werden dabei an dem po- rösen Material, das die Applikationsvolumen 1 3b, 1 3b' füllt, vorbeigeführt. Uber das poröse Material werden die Applikationsmittel 10b, 10b' auf die Haare aufgebracht.
In einer nicht näher dargestellten Weiterbildung ist es grundsätzlich auch denkbar, die Kanäle 53b, 54b der Leiteinheit mit dem porösen Material zu füllen oder die Trennelemente 1 8b, 19b, 20b, 21 b, 22b, 23b ganz oder teilweise aus einem kapillarfähigen- Material herzustellen. Das Depotvolumen 1 2b der Applikationseinheit ist wieder befüllbar. Die Applikatorvorrichtung umfasst eine Nachfüllöffnung 49b sowie ein Verschlusselement 50b für die Nachfüllöffnung 49b.
In einer alternativen nicht näher dargestellten Ausgestaltung ist die Applikatorvorrichtung im Wesentlichen gleich wie das in den Figuren 1 und 2 dargestellte Ausführungsbeispiel ausgeführt. Im Unterschied zu dem in diesen Figuren dargestellten Ausführungsbeispiel umfasst die Applikatorvorrichtung ein Applikationsvolumen, das mit einem porösen Material gefüllt ist. Eine weitere Ausgestaltung erfolgt analog zu dem in den Figuren 1 und 2 dargestellten Ausführungsbeispiel.
Bezugszeichen
10 Applikationsmittel 34 Anwendungsrichtung
1 1 Gehäuseeinheit 35 Quererstreckungsrichtung
1 2 Depotvolumen 36 Kopflinie
1 3 Applikationsvolumen 37 Grundlinie
1 4 Pumpeinheit 38 Bypassfreiraum
15 Pumpelement 39 Bypassfreiraum
16 Trenneinheit 40 Bypassfreiraum
17 Separationseinheit 41 Bypassfreiraum
1 8 Trennelement 42 Unterseite
19 Trennelement 43 Oberseite
20 Trennelement 44 Innenkontur
21 Trennelement 45 Außenkontur
22 Trennelement 46 Absatz
23 Trennelement 47 Absatz
24 Applikationsspalt 48 Durchlassöffnung
25 Applikationsspalt 49 Nachfüllöffnung
26 Applikationsspalt 50 Verschlusselement
27 Applikationsspalt 51 Deckeleinheit
28 Applikationsspalt 52 Leiteinheit
29 Applikationsstelle 53 Kanal
30 Applikationsstelle 54 Kanal
31 Applikationsstelle 55 Teilbereich
32 Applikationsstelle 56 Mischeinheit
33 Applikationsstelle 57 Mischelement