Elektrisches Verbindungselement
Die Erfindung betrifft ein elektrisches Verbindungselement umfassend einen elektrischen
Leiter und eine elektrisch leitfähige Beschichtung.
Es sind bereits Verbindungselemente bekannt, die als Flachdraht ausgebildet sind und eine
Beschichtung aus einem Lötmittel aufweisen.
Das bekannte Verbindungselement wird dafür eingesetzt, mehrere elektrische Bauteile, z.B.
Solarzellen, untereinander elektrisch zu verbinden. Dazu wird das Verbindungselement erwärmt und unter Aufschmelzung der Beschichtung mit dem elektrischen Bauteil verlötet.
Es sind weiters auch beschichtete Verbindungselemente bekannt, welche als Stanzteile oder als geschnittene Bänder ausgebildet sind.
Die bekannten Verbindungselemente haben den Nachteil, dass die erzielbare Haftkraft des
Verbindungselementes an dem elektrischen Bauteil oft unzureichend ist. Außerdem ist eine beträchtliche Schichtstärke des Lötmittels nötig, wodurch die Beschichtung einen nicht vernachlässigbaren Kostenfaktor darstellt.
Es ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Verbindungselement zu schaffen, welches leicht verarbeitbar ist, eine hohe Haftkraft ermöglicht und dabei nur geringe
Beschichtungsstärken benötigt.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß dadurch gelöst, dass die Oberfläche des elektrischen
Leiters zumindest bereichsweise mit einer Strukturierung und/oder rauen Oberfläche ausgebildet ist.
Dadurch ergibt sich der Vorteil, dass eine vergrößerte Kontaktfläche zwischen elektrischem
Leiter und Beschichtungsmaterial zur Verfügung steht und daher die erzielbare Haftkraft gesteigert wird. Gleichzeitig kann zur Erzielung einer vorgegebenen Haftkraft die
Schichtstärke der Beschichtung verringert werden.
Gemäß einer weiteren Ausbildung der Erfindung kann vorgesehen sein, dass die elektrisch leitfähige Beschichtung ein lötfähiges Material, beispielsweise ein Lötmittel, im Besonderen
Zinn enthält. Dadurch kann die Beschichtung selbst in einem Arbeitsschritt die Herstellung einer fest haftenden Lötverbindung sicherstellen.
Gemäß einer anderen Ausführung kann die elektrisch leitfähige Beschichtung einen Kleber, vorzugsweise einen leitfähigen Kleber, enthalten. Dadurch kann die Beschichtung die
Ausbildung einer fest haftenden Klebeverbindung bewirken.
Vorteilhafterweise besteht der elektrische Leiter aus einem Metall, insbesondere Kupfer, oder einer Metalllegierung, insbesondere einer Kupferlegierung. Dadurch wird eine besonders hohe elektrische Leitfähigkeit sowie leichte Verarbeitbarkeit erzielt.
In Weiterbildung der Erfindung kann die Strukturierung und/oder raue Oberfläche aus einer
Rändelung oder Riffelung bestehen. Eine derartige Oberflächenmodifikation ist beispielsweise besonders einfach und automatisiert durch Walzen herstellbar. hi einer anderen Ausgestaltung kann die Strukturierung und/oder raue Oberfläche durch
Schleifen hergestellt sein. Dadurch ist es möglich, Hafteigenschaften zu erreichen, welche von der Bearbeitungsrichtung unabhängig sind und somit in allen Richtungen innerhalb der
Kontaktfläche gleichartig sind.
Gemäß einer weiteren Ausführungsform kann die Strukturierung und/oder raue Oberfläche durch Ätzen hergestellt sein. Durch diese chemische Bearbeitung kann ebenfalls eine gleichmäßige Oberflächenmodifikation erreicht werden. hi Weiterbildung kann vorgesehen sein, dass sich die Strukturierung und/oder raue
Oberfläche im Querschnitt nur über einen zur Kontaktierung bestimmten Bereich des elektrischen Leiters erstreckt. Dadurch ist es nicht nötig, die gesamte Oberfläche des elektrischen Leiters zu bearbeiten. Es muss also lediglich jener Oberflächenbereich verändert werden, welcher später beim Aufbringen des Verbindungselementes auf den elektrischen
Bauteil mit diesem in Berührung gebracht ist.
Gemäß einer anderen Variante kann sich die Strukturierung und/oder raue Oberfläche im
Querschnitt über den gesamten Umfang des elektrischen Leiters erstrecken. Bei dieser
Ausführung ist es bei Verwendung des erfindungsgemäßen Verbindungselementes nicht nötig darauf zu achten, welcher Teil des elektrischen Leiters mit einer modifizierten Oberfläche versehen ist. Die Verarbeitungsschritte vereinfachen sich dementsprechend.
Vorteilhafterweise kann der elektrische Leiter aus einem Stanzteil oder einem geschnittenen
Band hergestellt sein. Dabei ist das Verbindungselement besonders einfach und kostengünstig herzustellen.
In bevorzugter Ausgestaltung kann der elektrische Leiter eine im Vergleich zum Querschnitt große Längsausdehnung aufweisen und beispielsweise als Draht ausgebildet sein. Dadurch ist es möglich in einem Bearbeitungsschritt viele elektrische Bauteile über ein
Verbindungselement miteinander zu verbinden. hi vorteilhafter Weise kann eine Riffelung oder Rändelung im Wesentlichen parallel zur
Längserstreckung des elektrischen Leiters verlaufen. Dies hat den Vorteil, dass bei der
Herstellung des Verbindungselementes die Riffelung oder Rändelung in einem fortlaufenden
Verfahren einfach aufgebracht werden kann. Außerdem entsteht in besonders vorteilhafter
Weise eine über die Längserstreckung gleichmäßige Oberfläche und daher auch eine gleichmäßige Haftung auf dem elektrischen Bauteil.
In einer anderen Variante kann eine Schleifrichtung im Wesentlichen parallel zur
Längserstreckung des elektrischen Leiters verlaufen. Auch hier kann die
Oberflächenbearbeitung in einem fortlaufenden Verfahren einfach durchgeführt werden. Es entsteht ebenfalls eine über die Längserstreckung gleichmäßige Oberfläche und daher ebenso eine gleichmäßige Haftung auf dem elektrischen Bauteil.
In weiterer Ausgestaltung kann der elektrische Leiter im Querschnitt kreisförmig ausgebildet sein. Dadurch ist die Verwendung von handelsüblichen Drähten möglich.
In besonders bevorzugter Ausführung kann der elektrische Leiter im Querschnitt mit einer von der Kreisform abweichenden Form, beispielsweise rechteckig, im Besonderen als
Flachdraht ausgebildet sein. Durch diese Ausführung ist aufgrund der größeren Kontaktfläche eine besonders gute Haftung des Verbindungselementes auf dem elektrischen Bauteil erzielbar.
In einer weiteren Ausgestaltung kann die Oberfläche des elektrischen Leiters über die gesamte Länge des Verbindungselementes mit einer Strukturierung und/oder rauen
Oberfläche ausgebildet sein. Dadurch ist eine besonders gute Haftung als auch eine besonders einfache Herstellung und Verarbeitung möglich. Bei der Herstellung kann in einem kontinuierlichen Prozess die Strukturierung und/oder raue Oberfläche aufgebracht werden, während in der Verarbeitung sicher an jeder Stelle eine Verbindung von hoher Haftkraft entsteht.
In vorteilhafter Weise kann vorgesehen sein, dass sich die Beschichtung über die gesamte
Länge des Verbindungselementes erstreckt. Dabei ist von Vorteil, dass bei der Verarbeitung nicht darauf geachtet werden muss, an welchen Stellen sich die Beschichtung befindet und sich überdies ein Oberflächenschutz für den elektrischen Leiter ergibt. hi bevorzugter Anwendung kann das erfmdungsgemäße Verbindungselement auf eine
Solarzelle aufgebracht sein. In dieser Benutzung ist eine sichere Haftung besonders wichtig und daher das erfindungsgemäße Aufbringen einer Strukturierung und/oder rauen Oberfläche auf den elektrischen Leiter von besonderem Vorteil. hi weiterer Ausgestaltung können zwei oder eine Vielzahl von Solarzellen über erfindungsgemäße Verbindungselemente miteinander verbunden sein. Mit den
Verbindungselementen können so mehrere Solarzellen zu einer größeren Einheit, beispielsweise zu einem Solarmodul verschaltet werden. Das Modul kann, um witterungsbeständig zu sein, verkapselt ausgeführt sein.
Die eingangs erwähnte Aufgabe wird auch gelöst durch ein Verfahren zum Kontaktieren von elektrischen Bauteilen, im Besonderen von Solarzellen, mit den folgenden Schritten:
1) Aufbringen einer Strukturierung und/oder rauen Oberfläche auf einen elektrischen Leiter,
2) Beschichten des elektrischen Leiters mit einer elektrisch leitfähigen Beschichtung,
3) Aufbringen des so erhaltenen elektrischen Verbindungselementes mit der die Strukturierung und/oder rauen Oberfläche aufweisenden Seite auf einen elektrischen Bauteil, wobei die Beschichtung eine feste Verbindung mit dem elektrischen Leiter und dem Bauteil herstellt.
Dadurch ist es vorteilhafterweise möglich, eine besonders hohe Haftung auf dem elektrischen Bauteil zu erzielen und/oder eine vorgegebene Haftkraft mit einer geringeren Schichtstärke der Beschichtung zu erzielen. hi bevorzugter Ausführung kann dabei ein elektrischer Leiter verwendet werden, welcher eine im Vergleich zum Querschnitt große Längsausdehnung aufweist und beispielsweise als Draht, vorzugsweise als Flachdraht, ausgebildet ist. Der elektrische Leiter kann in vorteilhafter Weise entlang seiner Längserstreckung auf den elektrischen Bauteil aufgebracht werden. Dabei ist es möglich, in einem Bearbeitungsschritt viele elektrische Bauteile über ein Verbindungselement miteinander zu verbinden.
Die Erfindung wird unter Bezugnahme auf die beigeschlossenen Zeichnungen, in welchen
Ausführungsformen dargestellt sind, beispielhaft näher beschrieben. Dabei zeigt:
Fig. 1 eine erste Ausführungsform eines Verbindungselementes mit einem elektrischen Leiter von im Wesentlichen kreisförmigem Querschnitt,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform eines Verbindungselementes mit einem flach ausgebildeten elektrischen Leiter,
Fig. 3 eine dritte Ausführungsform eines Verbindungselementes mit einem flach ausgebildeten elektrischen Leiter,
Fig. 4 eine vierte Ausführungsform eines Verbindungselementes mit einem flach ausgebildeten elektrischen Leiter,
Fig. 5 einen Verbund aus einem erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungselement und einem elektischen Bauteil,
Fig. 6 eine weitere Ausfuhrungsform, bei welcher die Oberfläche der Beschichtung und die
Oberfläche des elektrischen Leiters modifiziert sind,
Fig. 7 eine Solarzelle mit zwei darauf aufgebrachten elektrischen Verbindungselementen,
Fig. 8 ein Solarmodul bestehend aus einer Vielzahl von miteinander mittels elektrischer
Verbindungselemente verbundener Solarzellen,
Fig. 9 ein Detail A des in Figur 8 dargestellten Solarmoduls mit zwei mittels elektrischer
Verbindungselemente verbundener Solarzellen.
Gemäß einer ersten Ausführungsform, wie in Figur 1 dargestellt, besteht das elektrische Verbindungselement 1 aus einem elektrischen Leiter 2, welcher als Kern ausgeführt ist. Der Kern weist eine strukturierte bzw. raue Oberfläche 5 auf, wie sie z.B. durch Walzen, Schleifen, Ätzen oder Ähnliches erreicht werden kann. Die effektive Oberfläche des elektrischen Leiters ist daher größer als die eines solchen ohne diesen Bearbeitungsschritt. Der elektrische Leiter 2 ist ringsum mit einer Beschichtung 3 versehen, welche beispielsweise ein lötfähiges Material enthalten kann. Alternativ kann die Beschichtung 3 aber auch einen Kleber enthalten.
Gemäß einer zweiten Ausführungsform, wie in Figur 2 dargestellt, besteht das elektrische Verbindungselement 1 aus einem elektrischen Leiter 2, welcher als Flachdraht ausgeführt ist. Er weist einen von der Kreisform abweichenden, im Wesentlichen rechteckigen Querschnitt auf. Die in den Figuren 2a und 2b oben dargestellte Seite des elektrischen Leiters 2 ist mit einer Beschichtung versehen, welche ebenfalls elektrisch leitfähig ist. Die in den Figuren 2a und 2b oben dargestellte Seite des elektrischen Leiters 2 weist eine strukturierte bzw. raue Oberfläche 5 auf. Alternativ kann dennoch auch die in den Figuren 2a und 2b unten dargestellte Seite des elektrischen Leiters 2 eine Beschichtung aufweisen. Gemäß einer dritten Ausführungsform, wie in Figur 3 dargestellt, besteht das elektrische Verbindungselement 1 aus einem elektrischen Leiter 2, welcher ähnlich dem Ausführungsbeispiel nach Figur 2 als Flachdraht ausgeführt ist. Der in Figur 3 gezeigte elektrische Leiter 2 weist auf seiner Ober- und Unterseite eine Strukturierung und/oder raue Oberfläche 5 auf. Da auch die Beschichtung 3 im Querschnitt über den gesamten Umfang des elektrischen Leiters 2 aufgebracht ist, wird eine universelle Anwendbarkeit des elektrischen Verbindungselementes erreicht. Während der Verarbeitung muss daher nicht mehr auf die
richtige Lage des elektrischen Verbindungselementes 1 geachtet werden. Zusätzlich ist das elektrische Verbindungselement gegen schädliche Umwelteinflüsse und Korrosion geschützt. Die Beschichtung muss dabei nicht überall gleich stark ausgebildet sein. Vielmehr kann auf einer Seite beispielsweise mehr an Beschichtungsmaterial aufgebracht sein. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Schichtstärke beispielsweise reduziert. In besonders vorteilhafter Weise ist die Schichtstärke auf der zur Kontaktierung vorgesehenen Seite größer als auf der gegenüberliegenden Seite, wo die Beschichtung hauptsächlich eine Schutzfunktion hat.
Gemäß einer vierten Ausführungsform, wie in Figur 4 dargestellt, besteht das elektrische Verbindungselement 1 aus einem elektrischen Leiter 2, welcher ähnlich den Ausführungsbeispielen nach Figur 2 und 3 als Flachdraht ausgeführt ist. Hier ist jedoch die Oberfläche des elektrischen Leiters lediglich auf der zur Kontaktierung bestimmten Seite des elektrischen Leiters 2 modifiziert. Die Strukturierung und/oder raue Oberfläche 5 erstreckt sich also im Querschnitt nur über einen Bereich des Umfangs des elektrischen Leiters. Die Beschichtung 3 ist jedoch im Querschnitt über den gesamten Umfang aufgebracht, sodass der elektrische Leiter 2 völlig von der Beschichtung 3 umhüllt ist. Dadurch kann gleichzeitig der elektrische Leiter 2 gegen Umwelteinflüsse und Korrosion geschützt werden. Auch hier muss die Beschichtung nicht überall gleich stark ausgebildet sein. Vielmehr kann auf einer Seite beispielsweise mehr an Beschichtungsmaterial aufgebracht sein. Auf der gegenüberliegenden Seite ist die Schichtstärke beispielsweise reduziert. In besonders vorteilhafter Weise ist die Schichtstärke auf der zur Kontaktierung vorgesehenen Seite größer als auf der gegenüberliegenden Seite, wo die Beschichtung hauptsächlich eine Schutzfunktion hat. Die Verwendung eines erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungselements wird im Folgenden mit Hinblick auf Figur 5 beschrieben. Das elektrische Verbindungselement in Figur 5 weist dabei einen elektrischen Leiter 2 auf, der als Flachdraht ausgebildet ist. Es wird mit der eine Strukturierung und/oder raue Oberfläche 5 aufweisenden Seite auf ein elektrisches Bauteil 4, beispielsweise eine Solarzelle, aufgebracht. In Figur 5 ist ein Verbindungselement gezeigt, dessen als Flachdraht ausgeführter elektrischer Leiter 2 auf beiden Seiten eine Strukturierung und/oder raue Oberfläche 5 aufweist. Da es auch ringsum eine Beschichtung aufweist, kann es sowohl in der gezeigten Lage als auch um 180° verdreht aufgebracht werden. Wenn die Beschichtung 3 aus einem lötfähigen Material besteht, wird diese beispielsweise unter Infrarot-Licht erwärmt und zum Schmelzen gebracht. Dabei
verbindet sie sich mit dem elektrischen Bauteil 4 und stellt nach dem Erkalten eine Verbindung zwischen elektrischem Leiter 2 und elektrischen Bauteil 4 sicher. In allen Ausfuhrungsformen kann die Oberfläche 5 des elektrischen Leiters 2 dabei jede Art von Strukturierung aufweisen, z.B. Rillen in Längs- und/oder Querrichtung, Riefen in Längs- und/oder Querrichtung, Schleifspuren in Längs- und/oder Querrichtung, oder Ähnliches. Die raue Oberfläche 5 kann eine oder mehrere Vorzugsrichtungen haben oder aber in alle Richtungen gleich ausgebildet sein. Die Strukturierung und/oder raue Oberfläche 5 kann mechanisch und/oder auf chemischem Weg, z.B. durch Ätzen, durchgeführt werden. In allen Ausfuhrungsformen kann die Beschichtung 3 selbst ein Mittel zur Verbindung von elektrischem Leiter 2 und elektrischem Bauteil 4 darstellen. Es ist dann bei der Anwendung des elektrischen Verbindungsmittels 1 kein weiteres Verbindungsmittel wie beispielsweise Lot oder Klebstoff nötig.
In allen Ausführungsformen kann die Beschichtung 3 aus einem lötfähigen Material bestehen. Die größere Oberfläche des elektrischen Leiters 2 ermöglicht einen besseren Kraftschluss für die Lötverbindung zwischen elektrischem Leiter 2 und elektrischem Bauteil 4. Eine derartige Lötung kann automatisiert ablaufen. Die Lötung kann mittels Infrarot-Licht durchgeführt werden. Da die Beschichtung aus einem lötfahigen Material, im Besonderen einem Lötmittel, z.B. Zinn, besteht, kann die Lötung ohne Zusatzmaterial erfolgen. In diesem Fall ist das für einen Lötverbund notwendige Lot das Beschichtungsmaterial selbst.
Wenn die leitfähige Beschichtung 3 gemäß einer Alternative einen Kleber enthält, kann dieser als Mittel zur Verbindung von elektrischem Leiter 2 und elektrischem Bauteil 4 wirken. Auch in diesem Fall wird durch die vergrößerte Oberfläche 5 des elektrischen Leiters 2 ein verbesserter Kraftschluss zwischen elektrischem Leiter 2 und elektrischem Bauteil 4 erreicht. Wie in Figur 6 gezeigt, kann zusätzlich zur Bearbeitung der Oberfläche 5 des elektrischen Leiters 2 auch die Oberfläche 6 der Beschichtung 3 modifiziert werden. Die Beschichtung 3 kann also ebenfalls mit einer strukturierten und/oder rauen Oberfläche 6 ausgebildet sein. Dadurch sind Vorteile beim Wärmeeintrag in die Beschichtung 3 erzielbar, da diese ein gesteigertes Wärme- und Lichtabsorptionsverhalten zeigt. Die Oberflächenvergrößerung der Beschichtung 3 bringt bei einer automatischen Lötung mit Infrarot den Vorteil, dass die Oberfläche 6 aufgrund der matten Erscheinung weniger Licht reflektiert sowie aufgrund der größeren Oberfläche mehr Licht absorbiert. Dadurch wird die Verarbeitbarkeit entscheidend verbessert, da mehr Licht und Wärme genutzt werden kann.
Bei bekannten elektischen Verbindungselementen - auch bei solchen, die als Flachdraht ausgebildet sind - weist die Beschichtung meist eine konvexe Oberfläche auf. Bei einem erfindungsgemäßen Verbindungselement hingegen bildet sich beim Aufbringen der Beschichtung aufgrund der Bearbeitung der Oberfläche des elektrischen Leiters die Beschichtung mit einer ebenen Oberfläche aus. Dadurch kann das erfindungsgemäße elektrische Verbindungselement an seiner Oberfläche zumindest bereichsweise völlig flach und eben sein. Dies hat wiederum den Vorteil, dass es beim Aufbringen auf ein elektrisches Bauelement, beispielsweise eine Solarzelle, flächig aufliegt und so eine sichere Verbindung herstellbar ist. Beim Auflöten auf eine Solarzelle, im Speziellen auf den durch Aufdruck hergestellten Silber-Bus-Bar, der als Gegenkontakt im Lötverbund dient, liegt das Material daher vollständig und eben auf, was zu deutlich besseren Lötergebnissen führt. Darüber hinaus ist ein solches Verbindungselement, beispielsweise ein Flachdraht, das auch an seiner Beschichtung eine im Wesentlichen flache, ebene Oberfläche aufweist, leichter manipulierbar. Insbesondere die dazu üblichen Vakuumgreifer können derartige ebene Gegenstände schneller und sicherer ergreifen. Zusätzlich ergibt sich der Vorteil, dass ein Draht mit ebener, flacher Oberfläche auch platzsparender, schneller und mit höherer Prozesssicherheit auf einer Spule aufgewickelt werden kann. Der Draht, insbesondere wenn es sich um einen Flachdraht handelt, lässt sich daher leicht in Lagen auf eine Spule wickeln und auch wieder leicht von dieser abwickeln. Auch bleibt die Geradheit gewährleistet, welche bei einer unregelmäßigen Spulung beeinträchtigt sein könnte. Dies stellt im Verarbeitungsprozess einen deutlichen Vorteil in Bezug auf Automatisierungsmöglichkeiten und damit auf die Herstellkosten dar.
Die erfindungsgemäßen elektrischen Verbindungselemente 1 können in besonders vorteilhafter Weise als Verbinder für eine Solarzelle 4 verwendet werden. Wie in Figur 7 gezeigt, sind jeweils zwei Verbindungselemente 1 beispielsweise als Flachdraht ausgeführt und auf eine Oberfläche der Solarzelle 4 aufgebracht. Alternativ können aber auch andere beschriebene erfindungsgemäße Verbindungselemente verwendet werden. Bei Verwendung der erfindungsgemäßen Verbindungselemente als Verbinder für eine Solarzelle ergibt sich eine hohe Abzugs- bzw. Abrisskraft des Verbindungselementes von der Solarzelle. Es ist auch möglich, bei vorgegebener Abzugs- bzw. Abrisskraft die Beschichtungsstärke zu reduzieren. Mehrere Solarzellen 4 können mittels der Verbindungselemente 1 in beliebiger Weise miteinander zu einem Solarmodul 7 verschaltet werden. Bei Verwendung von als Flachdraht ausgeführten Verbindungselementen 1 ergibt sich das in Figur 8 gezeigte Erscheinungsbild
mit durchgehenden Verbindungsbändern. Alternativ können aber auch andere beschriebene erfϊndungsgemäße Verbindungselemente verwendet werden, wobei beispielsweise bei einer Verbindung über Stanzteile oder geschnittene Bänder keine durchgehenden Verbindungsbänder sichtbar sind.
Eine Möglichkeit der Verbindung von zwei benachbarten Solarzellen 4 eines Solarmoduls 7 zeigt Figur 9. Dabei wird jeweils die Oberseite einer Solarzelle 4 mit der Unterseite einer benachbarten Solarzelle 4 über erfindungsgemäße Verbindungselemente 1 verbunden. Weitere erfindungsgemäße Ausführungsformen weisen lediglich einen Teil der beschriebenen Merkmale auf, wobei jede Merkmalskombination, insbesondere auch von verschiedenen beschriebenen Ausfuhrungsformen, vorgesehen sein kann.
Patentansprüche: