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DE10046489C1 - Lötbares elektrisches Anschlußelement mit Lotdepot und dessen Verwendung - Google Patents

Lötbares elektrisches Anschlußelement mit Lotdepot und dessen Verwendung

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DE10046489C1
DE10046489C1 DE10046489A DE10046489A DE10046489C1 DE 10046489 C1 DE10046489 C1 DE 10046489C1 DE 10046489 A DE10046489 A DE 10046489A DE 10046489 A DE10046489 A DE 10046489A DE 10046489 C1 DE10046489 C1 DE 10046489C1
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DE
Germany
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solder
connection element
connection
insert
carrier film
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DE10046489A
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English (en)
Inventor
Bernhard Reul
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Saint Gobain Sekurit Deutschland GmbH and Co KG
Original Assignee
Saint Gobain Sekurit Deutschland GmbH and Co KG
Saint Gobain Sekurit Deutschland GmbH
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Publication date
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Priority to ES01401134T priority patent/ES2276754T3/es
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Abstract

Bei einem lötbaren elektrischen Anschlußelement (1) mit einer dünnen Trägerfolie (2), mindestens eines metallischen Leiters (3) und mindestens einer freiliegenden Kontaktfläche (5), welche mittels einer mit Hilfe eines Lotdepots (9) herstellbaren Lötverbindung mit einer zugeordneten Anschlußfläche (11) eines anderen Bauteils (12) verbindbar ist, dient erfindungsgemäß ein im Bereich der Kontaktfläche (5) das Anschlußelement (1) bzw. die Trägerfolie (2) durchdringendes und fest mit letzterer verbundenes metallisches Einsatzstück (6) als Basis des Lotdepots (9). Die Einsatzstücke (6) können bevorzugt aus herkömmlichen Crimpverbindern abgeleitet sein. Sie können auch zum mechanischen Festlegen sowohl des Lotdepots (9) als auch eines elektrischen Leiters an der Trägerfolie (2) genutzt werden.

Description

Die Erfindung bezieht sich auf ein lötbares elektrisches Anschlußelement mit den Merk­ malen des Oberbegriffs des Patentanspruchs 1 sowie auf eine bevorzugte Verwendung eines solchen Anschlußelements nach Anspruch 11.
Aus DE-C1-195 36 131 ist ein lötbares Anschlußelement für Antennenscheiben bekannt, bei dem mehrere frei liegende Kontaktflächen und die zugehörigen, gegeneinander iso­ lierten Leiterbahnen auf einer hitzebeständigen, nicht leitenden Trägerfolie zusammen ge­ faßt sind, wobei eine obere Folienlage über den Kontaktflächen bzw. Lötstellen durchläuft. Die zu verlötenden Leiterenden bzw. freiliegenden Kontaktflächen sind auf ihrer Unter- oder Anschlußseite mit aufgelöteten Lotdepots versehen. Diese werden zum Herstellen der eigentlichen Lötverbindung vor Ort durch Hitzeeintrag wieder aufgeschmolzen und durch Andrücken auf eine zugeordnete Anschlußfläche dauerhaft mit dieser verbunden. Eine Abstandhaltung zum Sichern einer reproduzierbaren Dicke der Lotschicht ist dabei nicht vorgesehen. Man benutzt derzeit ein aufwendig abgestimmtes System von fein do­ sierter Lotmenge und präzise abgestimmten Lötwerkzeugen und -verfahren, damit sich das Lot beim Andrücken nach dem Aufschmelzen in gleichmäßiger ausreichender Dicke und Flächenverteilung ausbildet.
Beim Verlöten derartiger Anschlußelemente in industrieller Großserienfertigung stehen für jeden Lötvorgang nur wenige Sekunden zur Verfügung, in denen die erforderliche Wärme zu den vorverzinnten Kontaktflächen durch die Trägerfolie hindurch zu übertragen ist. Zur Optimierung des Wärmeübergangs bei der hohen Temperaturdämpfung ist ein möglichst großflächiger Hitzeeintrag mittels besonderer Werkzeuge sicherzustellen. Auch muss die Werkzeugtemperatur deutlich höher sein als die Schmelztemperatur des Lots. Deshalb wiederum muss die Trägerfolie aus hitzebeständigem, im Vergleich mit anderen Kunst­ stoffen sehr teurem Material (meist Polyimid, Kapton) bestehen, obwohl dessen Hitze­ resistenz nur an einem kleinen Bruchteil seiner Gesamtfläche wirklich erforderlich ist.
Ein weiteres Problem ist die Kontaktsicherheit, die nach erfolgter Lötung nur aufwendig kontrollierbar ist, z. B. mittels Röntgenstrahlung.
Der Kontaktbereich ist beim Stand der Technik auf seiner zu dem entsprechenden An­ schlußfeld auf der Scheibe gewandten Seite zumindest mit einem schmalen Klebestreifen versehen, der sich mit relativ geringer Breite geradlinig quer zu den Leiterbahnen er­ streckt. Damit ist das Anschlußelement auf der Fensterscheibe positionierbar und vorläu­ fig fixierbar. Der Klebestreifen dient außerdem als Zugentlastung für den eigentlichen Kontaktbereich; er kann letzteren auch bei Bedarf ringförmig vollständig umschließen und ihn so weitestgehend gegen Umwelteinflüsse (Feuchtigkeit, Schmutz) schützen.
Bekannt ist aus DE-C2-43 04 788 ein vorgefertigtes mehrlagiges Bauteil aus einem dün­ nen Metallband und einer diese umgebenden Isolierhülle aus dünnen Lagen von Kunst­ stofffolien. Dieses auch als Flachbandleiter bezeichnete Anschlußelement ist lokal mit koaxialen Durchbrüchen in beiden Lagen der Isolierhülle und der Metallschicht versehen, welche ein Kontaktfenster bilden. Darin kann Schmelzlot eingebracht werden, mittels des­ sen das Metallband mit einem z. B. auf einer Glasscheibe angebrachten elektrischen Lei­ ter fest verbunden wird. Diese Ausführung eines Kontaktfensters ermöglicht als Sichtfens­ ter auch eine einfache visuelle Prüfung der Lötstelle. Auch dieses Anschlußelement kann mit der Oberfläche der Glasscheibe verklebt werden.
Es ist schließlich bekannt, an derartigen Flachleitern sogenannte Crimpverbindungen vor­ zusehen, um z. B. einen endseitigen Stecker oder elektrische Schaltungselemente einer­ seits sicher an den Leiterbahnen zu befestigen und andererseits mit diesen über hinrei­ chende Querschnitte elektrisch zu verbinden. Ein im Querschnitt etwa u-förmiges metalli­ sches Einsatzstück mit gezahnten freien Schenkelenden wird auf die Folie aufgesetzt. Die Zähne werden mittels eines geeigneten Hand- oder Maschinenwerkzeugs durch die Folie und - in der Art eines Messerkontakts - durch die Leiterbahn gepreßt oder gestanzt und an­ schließend seitlich umgeschlagen, womit eine mechanisch-formschlüssige und zugleich elektrisch leitende Verbindung hergestellt wird. Mit dem besagten u-förmigen, plastisch verformbaren Bereich sind in der Regel Kontaktfahnen oder -stifte oder weitere Anlötflä­ chen einstückig verbunden.
Der Erfindung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine weitere Lösung zum Anlegen von Lot­ depots auf lötbaren elektrischen Anschlußelementen der eingangs genannten Art zu schaffen, sowie eine bevorzugte Verwendung des Anschlußelements anzugeben.
Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Die Merkmale der Unteransprüche geben vorteilhafte Weiterbildungen dieses Gegen­ stands an. Der nebengeordnete Anspruch 11 gibt eine bevorzugte Verwendung eines erfindungsgemäßen Anschlußelements an einer Fensterscheibe an, mit Weiterbildungen in den Unteransprüchen 12 und 13.
Versieht man den Bereich der mit einem Lotdepot zu versehenden Kontaktstelle mit einem metallischen, fest mit der Trägerfolie verbundenen und diese durchdringenden Ein­ satzstück, so bildet dieses in mehrfacher Hinsicht eine verbesserte Basis für das Anlegen des Lotdepots. Man muss z. B. nicht mehr das Anschlußelement selbst bzw. dessen Trä­ gerfolie aufheizen, gleich ob das Lotdepot nach einer ersten Variante durch Auflöten einer Lotmenge auf das Einsatzstück hergestellt wird, oder ob es in einer zweiten Variante zu­ sammen mit dem Einsatzstück nur mechanisch-formschlüssig an der Trägerfolie festge­ legt wird.
In besonders bevorzugter Weise ist eine direkte Berührung bzw. Verbindung des Lot­ depots mit der Kontaktfläche des Anschlußelements vorzusehen, damit nicht vermehrte Übergangswiderstände auftreten. Es ist nicht zwingend notwendig, das Metall des Ein­ satzstücks direkt mit der Leiterbahn bzw. dem frei gelegten Ende des Kabels in Berührung zu bringen. Die Kontaktfläche wird direkt mit der korrespondierenden Anschlußfläche des elektrisch zu kontaktierenden Bauteils, z. B. einer Antennen- oder Heizscheibe, verlötet.
Als Option bleibt jedoch auch die Variante umfasst, das Einsatzstück und den jeweiligen Leiter elektrisch zu kontaktieren, während das Lotdepot direkt nur mit dem Einsatzstück und natürlich später mit der jeweiligen korrespondierenden Anschlußfläche verbunden wird. In einem solchen Fall bildet die mit dem Lotdepot versehene Partie des Einsatz­ stücks unmittelbar die Kontaktfläche des jeweiligen Leiters.
Der elektrische Leiter kann als mit der Trägerfolie flächig verbundene oder in diese einge­ bettete Leiterbahn und/oder auch als mit der Trägerfolie zumindest mechanisch verbun­ denes Kabel ausgeführt sein. Im letzteren Fall wird die Kontaktfläche zweckmäßig durch Entfernen der Isolierung am Ende des Kabels gebildet. In dieser Weise können auf der Trägerfolie des Anschlußelements mit besonderem Vorteil auch mehrere einzeln geführte Kabel mit einfachsten Mitteln in einer vorgegebenen räumlichen Anordnung zusammen gehalten werden.
Es versteht sich, dass auf einer einheitlichen Trägerfolie auch verschiedene Ausbildungen elektrischer Leiter und ihrer Kontaktflächen kombiniert oder zusammengefasst werden können. Somit können beispielsweise an einem Anschlußelement, das als Standard mit einer vorgegebenen Anzahl von Leiterbahnen ausgestattet ist, bei Bedarf noch zusätz­ liche elektrische (Kabel-)Leiter angeordnet werden. Die einzelnen Leiter werden grund­ sätzlich gegeneinander isoliert sein. Man kann aber auch ein zusätzlich anzuschließendes Kabel mit einer vorhandenen Leiterbahn und der zugehörigen korrespondierenden Anschlußfläche gleichzeitig elektrisch kontaktieren, wenn ein entsprechender Bedarf be­ stehen sollte.
In einer bevorzugten Ausführungsform sind die Einsatzstücke vor dem Verbinden mit dem Anschlußelement im Querschnitt etwa u-förmig mit gezahnten freien Schenkelenden aus­ geführt, deren Zähne durch das Anschlußelement gepreßt oder gestanzt und anschlie­ ßend unter plastischer Verformung seitlich umgeschlagen sind. Selbstverständlich sind auch andere Formen von Einsatzstücken denkbar. Jedoch verspricht die hier bevorzugte Form wegen der Möglichkeit zur mechanisierten Verarbeitung und ihres guten Kosten- Nutzen-Verhältnisses die besten Ergebnisse.
Als weiterer Vorteil ermöglicht das Einsatzstück einen wesentlich besseren Wärmeeintrag in das Lotdepot beim späteren Verlöten der Kontaktfläche mit der korrespondierenden An­ schlußfläche. Indem es das Anschlußelement durchdringt, liegt eine seiner Seiten nach dem Auflegen der Kontaktfläche bzw. des Lotdepots auf den Untergrund frei und kann zur Wärmeeinleitung in die eigentliche Lötstelle verwendet werden. Da Metalle wesentlich besser Wärme leiten als Kunststoffe, ergibt sich dadurch ein stark verbesserter Wärme­ übergang vom Lötwerkzeug zum Lotdepot. Man kann ggf. von einer flächigen Wärmeein­ leitung abgehen zu Lötspitzen, Laser und dgl. Die pro Lötung benötigte Zeit wird deutlich verkürzt. Die Werkzeugtemperatur kann verringert werden. Darüber hinaus kann als Trä­ gerfolie möglicherweise auch ein weniger hitzebeständiges und damit billigeres Kunst­ stoffmaterial verwendet werden. Schließlich verringert sich die Wärmebelastung der Um­ gebung der Lötstellen.
Noch ein weiterer Vorteil des metallischen Einsatzstücks ist dessen Nutzen als Abstand­ halter. Der geringfügige Nachteil einer gegenüber dem Kontaktbereich des bekannten Flachleiter-Anschlußelements erhöhten Dicke wird vorteilhaft mehr als kompensiert da­ durch, dass sich das Einsatzstück bzw. dessen umgeschlagene Zähne dauerhaft um eine bestimmte Höhe über der Kontaktfläche erheben. Der hier gebildete Raum kann mit hin­ reichender Sicherheit mit dem Lotdepot ausgefüllt werden und ist gleichzeitig so fest um­ grenzt, dass das normale Andrücken während des Aufschmelzens kein seitliches Ver­ quetschen des Lotmaterials mehr bewirken kann. Somit ist auch eine Qualitätssteigerung der Lötverbindungen zu erwarten. Als weitere Folge der erhöhten Sicherheit gegen seit­ liches Verquetschen des Lots können die Abstände zwischen benachbarten Kontaktflä­ chen gegenüber dem Stand der Technik verringert werden, weil das Risiko von Kurz­ schlüssen durch verquetschtes Lot deutlich reduziert wird.
Noch ein Vorteil gegenüber dem direkten Anlegen von Lotdepots auf den Leiterbahnen folgt aus der mechanischen Eigensteifigkeit der Einsatzstücke. Bei Krafteinwirkung auf das Anschlußelement lassen sich die mit Einsatzstücken hergestellten Lötverbindungen wesentlich schlechter abschälen als solche ohne Einsatzstücke, so dass auf eine zusätz­ liche Sicherung durch Klebestreifen oder dgl. möglicherweise verzichtet werden kann.
Gleichwohl können nach einer Weiterbildung wie beim Stand der Technik auch zwischen dem erfindungsgemäßen Anschlußelement und dem anderen Bauteil Klebeverbindungen im Kontaktbereich vorgesehen werden, z. B. um die Lötstelle gegen Angriffe von Feuch­ tigkeit und Schmutz zu schützen.
Ungeachtet ihrer etwas vergrößerten Dicke im Kontaktbereich lassen sich die erfindungs­ gemäßen Anschlußelemente nicht nur auf freiliegenden Oberflächen monolithischer Fen­ sterscheiben verwenden, sondern auch auf Fensteroberflächen, die in einer Verbund­ scheibe innen liegen. Die normalerweise verwendeten Verbund-Klebefolien sind immer noch erheblich dicker als die Kontaktbereiche und können diese ohne weiteres einbetten.
Selbstverständlich ist jedoch die Anwendung der hier erörterten Anschlußelemente nicht auf das elektrische Kontaktieren von Fensterscheiben beschränkt.
Insgesamt läßt sich - unabhängig vom Verwendungszweck - das Bestücken der Anschluß­ elemente mit den Einsatzstücken nebst dem Anlegen der Lotdepots in hohem Maße mechanisieren, ebenso wie - durch Nutzen der Abstandhalter-Funktion der Einsatzstücke - die Herstellung der eigentlichen Lötverbindung.
Weitere Einzelheiten und Vorteile des Gegenstands der Erfindung gehen aus der Zeich­ nung von bevorzugten Ausführungsbeispielen und deren sich im folgenden anschließen­ der eingehender Beschreibung hervor.
Es zeigen in vereinfachter, stark vergrößerter Darstellung
Fig. 1 eine perspektivische Ansicht eines mit Einsatzstücken versehenen zweipoligen Kontaktbereichs mit zwei aufeinander folgenden Stufen der Befestigung der Einsatzstücke, bei der ein Lotdepot mit einem Einsatzstück selbst verlötet ist,
Fig. 2 eine zweite Ausführungsform, bei der das Lotdepot mittels des Einsatzstücks auf die Kontaktfläche eines einpoligen Kontaktbereichs kalt aufgepreßt ist,
Fig. 3 eine Schnitt-Darstellung eines fertig verlöteten einpoligen Kontaktbereichs zwi­ schen dem Anschlußelement und einer mit einer korrespondierenden Anschluß­ fläche versehenen Fensterscheibe,
Fig. 4 eine Schnitt-Darstellung einer Variante analog zu Fig. 3, bei der der Leiter als endseitig abisoliertes Kabel ausgebildet und mittels des Einsatzstücks mit der Trägerfolie und dem Lotdepot verbunden ist.
Gemäß Fig. 1 besteht ein Anschlußelement 1 aus einer laminierten Trägerfolie 2 mit einer oberen Lage 2.1 und einer unteren Lage 2.2, zwischen denen zwei parallele Metallbänder als gegeneinander isolierte elektrische Leiterbahnen 3 eingefasst sind. In einem Kontakt­ bereich 4 sind die Leiterbahnen 3 durch lokales Entfernen der unteren Lage 2.2 der Trä­ gerfolie freigelegt, so dass dort Kontaktflächen 5 verfügbar sind. Im selben Kontaktbereich sind Einsatzstücke 6 vorgesehen, welche in der Art von Crimpstücken ursprünglich im Querschnitt u-förmig mit gezahnten Schenkelenden ausgeführt sind.
Die beiden parallelen Reihen von Zähnen 7 der Einsatzstücke 6 werden zunächst so durch das Anschlußelement 1 gestanzt, dass sie die Trägerfolie 2 beidseits jeweils einer Leiterbahn 3 vollständig durchdringen (linke Seite), und danach mittels eines geeigneten Werkzeugs seitlich zueinander hin umgeschlagen (rechte Seite). Sie könnten auch die Leiterbahnen selbst durchdringen oder berühren. Funktionsnotwendig ist dies aber nicht, weil man - im Gegensatz zu den herkömmlichen Crimpverbindungen - keinen direkten elek­ trischen Kontakt zwischen dem Einsatzstück und der Leiterbahn benötigt. Die Preßrich­ tung ist so ausgerichtet, dass die Zähne 7 auf der Seite des Kontaktbereichs austreten und zur jeweiligen Kontaktfläche 5 hin umgeschlagen werden. Danach ist letztere fest vom jeweiligen Einsatzstück 6 zwischen dessen umgeschlagenen Zähnen 7, den Schen­ keln und dem Steg 8 des ursprünglichen U-Querschnitts umschlossen. Der Steg 8 liegt mit freier Außenfläche auf der von den Kontaktflächen 5 abgewandten Oberfläche der oberen Lage 2.1 der Trägerfolie 2. Auch dies ist bei den üblichen Crimpverbindungen meist anders - wenn die Zähne nicht selbst die Leiterbahn durchdringen, preßt man dort den Steg mehr oder weniger flächig auf einen freigelegten Abschnitt der jeweiligen Leiter­ bahn, um einen möglichst guten Stromübergang zu sichern.
Die Länge der Zähne 7 der Einsatzstücke 6 ist nach Bedarf anzupassen. Bei üblichen Crimpverbindern sind sie länger als hier gezeichnet. Die Spitzen der Zähne können sich nach dem Umschlagen in Längsrichtung der Leiterbahn gesehen überlappen. In einem solchen Fall kann es von Vorteil sein, wenn die beiden Zahnreihen in Längsrichtung gegeneinander versetzt sind.
In einem weiteren Schritt wurde nun nach dem Umschlagen der Zähne 7 ein Lotdepot 9 so auf die gezahnte Seite des Einsatzstücks 6 aufgelötet, dass das Lot nicht nur die Zäh­ ne 7, sondern auch die Kontaktfläche 5 benetzt. Die verwendete Lotmenge ist hinreichend bemessen, um sich auch noch geringfügig über die Zähne 7 zu erheben. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass das aufschmelzende Lot eine direkte elektrische Verbindung zwi­ schen der Kontaktfläche 5 und einer dieser zugeordneten Anschlußfläche herstellt (vgl. Fig. 3).
Zu den tatsächlichen Abmessungen dieser Komponenten sei angemerkt, dass die Leiter­ bahnen in einem untersuchten Ausführungsbeispiel ca. 1,5 mm breit und etwa 0,1 mm dick sind, während die Länge der Einsatzstücke 6, die aus etwa 0,2 mm dicken Blech­ stücken bestehen, etwa 3-5 mm beträgt. Die Zähne müssen selbstverständlich hinrei­ chend lang sein, um die Trägerfolie zu durchdringen und noch umgebogen werden zu können.
Fig. 2 zeigt eine andere Variante des Lotdepots 9, gemäß der ein Stück von weichem Lot­ draht 10 wiederum mittels eines geeigneten Werkzeugs zwischen den umgeschlagenen Zähnen 7 des Einsatzstücks 6 kalt so verquetscht wird, dass es einerseits die Kontakt­ fläche 5 berührt, andererseits sich noch etwas über die Zähne 7 erhebt. Diese Variante hat den Vorteil, dass der Kontaktbereich 4 nicht schon beim Anlegen des Lotdepots auf­ geheizt werden muss. Der Lotdraht kann, abweichend von der Darstellung, in bekannter Weise als Rohrquerschnitt ausgeführt und mit einem inliegenden Flußmittelstrang kombi­ niert sein, der die spätere Verlötung unterstützt.
In Fig. 3 ist als bevorzugter, vereinfacht skizzierter Anwendungsfall für das hier beschrie­ bene Anschlußelement eine fertige Lötverbindung zwischen einer einzelnen Kontaktfläche 5 und einer ihr zugeordneten Anschlußfläche 11 gezeigt. Letztere ist auf einer Fenster­ scheibe 12 aus Glas oder Kunststoff vorgesehen und z. B. mit hier nur angedeuteten An­ tennen- oder Heizungselementen 13 verbunden. Die Anschlußfläche 11 kann in bekann­ ter Weise wie auch die nachfolgenden elektrischen Elemente vorteilhaft aus einer durch Siebdrucken aufgetragenen und eingebrannten Leitsilberpaste gefertigt sein. Sie kann bei Bedarf auch selbst vorverzinnt werden.
Die Figur zeigt als Momentaufnahme den Zeitpunkt des vollständigen Aufschmelzens des Lotdepots 9 unter dem Einsatzstück 6, auf dessen rückwärtigen Steg noch die Spitze eines nur strichpunktiert angedeuteten Lötwerkzeugs 14 aufgesetzt ist. Ersichtlich wird die Wärme vom Werkzeug 14 zur eigentlichen Lötstelle im wesentlichen über das Material des metallischen Einsatzstücks 6 übertragen, was aber wesentlich rascher geschieht als das bisherige Durchlöten durch die obere Folienlage 2.1. Gleichzeitig bilden seine umge­ schlagenen Zähne 7 einen Abstandhalter zwischen der Unterseite des Anschlußelements im Kontaktbereich und der Oberseite der Fensterscheibe 12 bzw. der Anschlußfläche 11, auf der sie aufliegen. Damit wird eine in engen Grenzen definierte Dicke des Lots sicher gestellt. Dieses kann aber beim Aufschmelzen immer noch seitlich durch die Spalte zwi­ schen den Zähnen 7 austreten und damit die Basis der Lötverbindung gegenüber dem Abstand zwischen den Zahnspitzen verbreitern.
An Stelle des Werkzeugs 14 kann eine berührungslose Wärmezufuhr durch Strahlung (z. B. Laser) vorgesehen werden, wobei der notwendige Anpreßdruck auf die Lötstelle in geeigneter anderer Weise bereit zu stellen ist.
Selbstverständlich kann ein derartiger Kontaktbereich abweichend von der hier verein­ fachten Darstellung eine praktisch beliebige Anzahl von Paaren aus Kontakt- und Anschlußflächen umfassen.
In Fig. 4 ist in noch stärkerer Vergrößerung eine Variante des Anschlußelements darge­ stellt, die ein endseitig abisoliertes Kabel 15 als elektrischen Leiter umfasst. Im Unter­ schied zu Fig. 3 verläuft der Schnitt hier längs des Leiters. Die Trägerfolie 2 kann im An­ schlußbereich des Kabels 15 wie gezeichnet einlagig sein oder der Ausführung nach den anderen Figuren entsprechen. Als Kontaktfläche 5 des Leiters ist in dieser Variante das von der Isolierung 16 freigelegte Ende des Kabels 15 anzusehen. Mittels des Einsatz­ stücks 6, das entsprechend den Fig. 1 bis 3 ausgeführt ist, ist das frei gelegte Kabelende nebst dem zugehörigen Lotdepot 9 mechanisch mit der Trägerfolie 2 verbunden. Diese Ansicht, die gegenüber der in Fig. 3 um 90° gedreht ist, deutet an, wie die Zähne 7 des Einsatzstücks 6 das wiederum als Abschnitt eines Lotdrahts ausgeführte Lotdepot plastisch verformt haben. Beim Aufschmelzen des Lotdepots 9 wird dessen Material die Anschlußfläche 11 und die Kontaktfläche 5 analog zu Fig. 3 sicher verbinden.
Abschließend sei noch ausdrücklich erwähnt, dass das Lotdepot abweichend von den hier gezeigten Darstellungen bei Bedarf auch auf der "Rückseite", also auf dem Steg 8 der Einsatzstücke 6 angelegt werden könnte, wenn zugleich eine sichere elektrische Verbin­ dung zwischen dem elektrischen Leiter und dem Einsatzstück gewährleistet werden kann. Dieser könnte natürlich selbst ebenfalls zwischen dem Steg und der Trägerfolie einge­ klemmt werden. Wird das Lotdepot auch in dieser Variante nur mechanisch zwischen der Trägerfolie 2 und dem Steg 8 fixiert, so sind in letzterem natürlich Ausnehmungen vorzu­ sehen, durch welche das aufschmelzende Lot zur Anschlußfläche ausfließen kann.

Claims (13)

1. Lötbares elektrisches Anschlußelement mit einer dünnen Trägerfolie (2), min­ destens einem metallischen Leiter (3; 15) und mindestens einer freiliegenden Kon­ taktfläche (5) dieses Leiters, welche mit einem Lotdepot (9) versehen und durch Verlöten dieses Lotdepots mit einer ihr zugeordneten Anschlußfläche (11) eines anderen Bauteils (12, 13) verbindbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass im Be­ reich der Kontaktfläche (5) ein metallisches, das Anschlußelement (1) durchdrin­ gendes, mit dem Lotdepot (9) versehenes Einsatzstück (6) fest mit der Trägerfolie (2) verbunden ist.
2. Anschlußelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lei­ ter als mit der Trägerfolie (2) flächig verbundene Leiterbahn (3) ausgeführt ist.
3. Anschlußelement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Lei­ ter als mit der Trägerfolie (2) mechanisch verbundenes Kabel (15) ausgeführt ist.
4. Anschlußelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Lotdepot (9) durch eine mit dem Einsatzstück (6) verlöte­ te Lotmenge hergestellt ist.
5. Anschlußelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Lotdepot (9, 10) mittels des Einsatzstücks (6) mecha­ nisch an der Trägerfolie (2) im Kontakt mit der Kontaktfläche (5) fixiert ist.
6. Anschlußelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Lotdepot (9) direkt mit der Kontaktfläche (5) des Leiters (3; 15) verlötbar ist.
7. Anschlußelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass das Einsatzstück (6) vor dem Verbinden mit dem Anschluß­ element (1) im Querschnitt etwa u-förmig mit einem Steg (8) und gezahnten freien Schenkelenden ausgeführt ist, dessen Zähne (7) durch das Anschlußelement (1) gepreßt und anschließend seitlich umgeschlagen sind.
8. Anschlußelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Lotdepot (9) durch Einklemmen eines Stücks weichen Lotdrahts (10) zwischen den Zähnen (7) des Einsatzstücks (6) einerseits und der Kontaktfläche (5) ande­ rerseits angelegt ist.
9. Anschlußelement nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass das Lotdepot durch Einklemmen eines Stücks weichen Lotdrahts zwischen dem Steg des Einsatzstücks einerseits und der Kontaktfläche andererseits angelegt ist, wo­ bei der Steg mit Ausnehmungen versehen ist, durch welche aufschmelzendes Lot zu der Anschlußfläche hin austreten kann.
10. Anschlußelement nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch ge­ kennzeichnet, dass ein die Kontaktfläche (5) umfassender Kontaktbereich (4) mit einem Klebeabschnitt zum Herstellen einer Klebeverbindung zwischen dem Anschlußelement (1) und dem anderen Bauteil (12, 13) versehen ist.
11. Verwendung mindestens eines lötbaren Anschlußelementes (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche an einer Fensterscheibe (12), insbesondere Glas­ scheibe, welche auf mindestens einer ihrer Oberflächen mit einer Anschlußfläche (11) für elektrische Elemente versehen ist, mit der eine Kontaktfläche (5) des Anschlußelements (1) mit Hilfe des Lotdepots (9) verlötet ist.
12. Verwendung nach Anspruch 11, wobei im Kontaktbereich (4) der Lötstelle ferner eine Klebeverbindung zwischen dem Anschlußelement (1) und der Ober­ fläche der Fensterscheibe (12) vorgesehen ist.
13. Verwendung nach Anspruch 11 oder 12, wobei die Oberfläche der Fenster­ scheibe eine Innenfläche einer Verbundscheibe bildet.
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