Beschreibung
Elektronische Visitenkarte
Die Erfindung bezieht sich auf eine elektronische Karte, wie sie derzeit in vielfältigen Anwendungsbereichen benutzt wird. Solche elektronischen Karten sind üblicher Weise mit einer Speicherfunktionalität ausgestattet, können jedoch auch darüber hinausgehende Anwendungsmöglichkeiten unterstützen.
Als besonders bekannte Ausführungsbeispiele der elektronischen Karte sind die sog. "Chip-Karte", die ausschließlich einen Speicherchip oder zusätzlich eine festverdrahtete Logik enthalten kann, und die sog. "Smart- Card", die mit einem Mikroprozessor ausgestattet ist und auch eine Sicherheitsfunktionalität übernehmen kann, zu nennen.
Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Anwendungsvielfalt elektronischer Karten zu erweitern.
Diese Aufgabe wird gelöst durch eine elektronische Karte zur Verwendung als Visitenkarte, auf der eine Kommunikationsadresse zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung zu einer die Karte ausgebenden Person gespeichert und die Kommunikationsadresse unter Lesezugriff auf die Karte auslesbar ist.
Eine solche elektronische Karte, die im einfachsten Fall als Chip-Karte mit ausschließlicher Speicherkapazität beispielsweise in Form eines EPROMs ausgestaltet sein kann, ermöglicht es, sie als elektronische Visitenkarte zu nutzen. Zu diesem Zweck kann die auf der elektronischen Karte gespeicherte Kommunikationsadresse ausgelesen und zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung mit Hilfe eines festen oder mobilen Kommunikationsendgerätes benutzt werden.
Die Kornmunikationsadresse kann vorzugsweise als RFID-Code vorliegen. Dies gestattet es, dass Kommunikationsendgeräte, die mit einem RFID-Leser ausgestattet sind oder auf einen externen RFID-Leser zugreifen können, die auf der elektronischen Karte enthaltenen Informationen, insbesondere die Kommunikationsadresse, auslesen können.
Zusätzlich zu der Kommunikationsadresse können auf der elektronischen Karte persönliche Informationen über eine die Karte ausgebende Person gespeichert sein, die ebenso wie die Kommunikationsadresse auslesbar sind. Auch die persönlichen Informationen können als RFID-Code hinterlegt sein.
Hinsichtlich der Art der Kommunikationsadresse, die auf der elektronischen Karte gespeichert ist, sind keine besonderen Einschränkungen gegeben. Diesen Arten ist gemeinsam, dass eine Zugehörigkeit zu einer bestimmten Person oder auch Firma üblicher Weise gegeben ist. Insofern kann die Kommunikationsadresse in Form einer Adresse aus einer Gruppe vorliegen, die eine Telefonnummer eine Telefaxnummer und eine Adresse für elektronische Nachrichten (E-Mail) umfasst.
In Anlehnung an handelsübliche Visitenkarten in Papierform kann eine Oberfläche der elektronischen Karte mit einem Aufdruck versehen sein, der bevorzugt persönliche Informationen über die die Karte ausgebende Person oder Firma (Firmenlogo) wiedergibt.
Die oben genannte Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch eine Kombination aus einer elektronischen Karte zur Verwendung als Visitenkarte, auf der eine Kommunikationsadresse zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung zu einer die Karte ausgebenden Person gespeichert und die Kommunikationsadresse unter Lesezugriff auf die Karte auslesbar ist,, und einem Kommunikationsendgerät, das zum Auslesen der Kommunikationsadresse aus der elektronischen Karte und zum
Aufbau einer Kommunikationsverbindung aufgrund der ausgelesenen Kommunikationsadresse ausgebildet ist.
Eine solche Kombination gestattet es, aufgrund einer ausgelesenen Kornmunikationsadresse von der elektronischen Karte eine Kommunikationsverbindung zu einem Kommunikationsendgerät herzustellen, dessen Benutzer diejenige Person ist, welche die elektronische Karte als Visitenkarte ausgegeben hat.
Bei einer bevorzugten Ausführungsform der Kombination kann vorgesehen sein, dass sie zusätzlich einen Server eines Kommunikationsdienstes enthält, wobei auf dem Server Informationen über Nutzungsbedingungen für eine Kommunikationsverbindung zu der Kommunikationsadresse gespeichert sind. Solche Nutzungsbedingungen können beispielsweise darin bestehen, dass für eine von dem Auslesen der Kommunikationsadresse von der elektronischen Karte ausgehenden Ruf Gebühreninformationen entweder auf dem Server selbst oder für ihn zugreifbar hinterlegt sind. In diesem Fall ist es möglich, dass der Benutzer des die elektronische Karte auslesenden mobilen Kommunikationsendgerätes einen kostenfreien Anruf tätigt, und zwar ausschließlich zu der Kommunikationsadresse aus der elektronischen Karte. Für den Aufbau einer ersten Teilverbindung zwischen dem mobilen Kommunikationsendgerät und dem Server kann auf eine kostenfreie "0800"-Nummer zurückgegriffen werden, die von dem Netzwerkbetreiber bereitgestellt wird.
Die Aufgabe wird ebenfalls gelöst durch ein Verfahren zum Aufbau einer Kommunikationsverbindung zwischen einem ersten und einem zweiten Kommunikationsendgerät, mit den Schritten: a) Auslesen einer Kommunikationsadresse aus einer elektronischen Karte, b) Auslösen eines Rufs der Kommunikationsadresse durch das erste Kommunikationsendgerät, c) Vermitteln des Rufs von dem ersten Kommunikationsendgerät
durch einen Server eines Netzwerkbetreibers unter Zugriff auf der Koπimunikationsadresse zugewiesene NutzungsInformationen zu dem zweiten Kommunikationsendgerät.
Vorzüge dieses Verfahrens sind bereits oben anhand der Erläuterung der Kombination aus einem vorzugsweise mobilen Kommunikationsendgerät, einer elektronischen Karte und einem Server eines Netzwerkbetreibers erläutert worden.
Sowohl die elektronische Karte als auch die erläuterte Kombination unterstützen ebenso wie das Verfahren die Möglichkeit, auf elektronischem Wege eine Visitenkarte zur Verfügung zu stellen. Diese Visitenkarte gestattet es, für eine Person, an die die Visitenkarte ausgegeben worden ist, einen Anruf an die die Visitenkarte ausgebende Person zu tätigen. Unter Einbeziehung des Servers kann dies auch gebührenfrei vorgenommen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass auf dem Server des Netzwerkbetreibers neben der Information über Nutzungsbedingungen auch weitere, diejenige Person betreffende Informationen vorliegen können, die die elektronische Karte ausgegeben hat. Insofern liegt hier eine alternative Ausführungsform zu derjenigen vor, bei der die persönlichen Informationen auf der elektronischen Karte gespeichert sind. So kann der Server beispielsweise nach Erhalt der auf der elektronischen Karte gespeicherten RFID- Informationen die persönlichen Informationen, aber auch beispielsweise einen Link auf ein Internet-Portal einer die elektronische Karte ausgebenden Firma an das mobile Kommunikationsendgerät zurückschicken.
Die Erfindung wird nachfolgend beispielshalber noch näher erläutert.
Eine zur Verwendung als Visitenkarte ausgeführte elektronische Karte ist als Speicherchipkarte realisiert, wobei in einem Speicher eine Kommunikationsadresse, wie eine Telefonnummer, eine Telefaxnummer und/oder eine E-Mail-
Adresse, hinterlegt ist. Die Kommunikationsadresse ist als RFID-Code gespeichert, so dass die Kommunikationsadresse mit Hilfe jedweder Geräte ausgelesen werden kann, die über eine RFID-Lesefunktion verfügen, und zwar entweder unmittelbar oder unter Zwischenschaltung weiterer Geräte.
In dem Speicher sind bei dieser Ausführungsform zusätzlich persönliche Informationen über die die Karte ausgebende Person gespeichert, die ebenfalls als RFID-Code vorliegen und in derselben Weise ausgelesen werden können, wie die Kommunikationsadresse.
Dabei bezieht sich die Kommunikationsadresse auf eine natürliche Person oder auch eine Firma, welche die elektronische Karte als Visitenkarte ausgibt. Weitere auf diese Person oder diese Firma bezogene Informationen können als Aufdruck auf einer Oberfläche der Karte vorhanden sein. Die elektronische Karte gestattet es somit, die die Karte ausgebende Person oder Firma unter Zugriff auf die hinterlegte Kommunikationsadresse zurückzurufen.
Für ihre zweckmäßige Benutzung wirkt die elektronische Karte mit einem ggf. mobilen Kommunikationsendgerät zusammen, das über eine RFID-Lesefunktion verfügt. Die ausgelesene Kommunikationsadresse wird zum Aufbau eines Rufes an die zugehörige Person oder Firma benutzt. Dazu wird zunächst eine kostenfreie Telefonnummer ("0800"-Nummer) von dem mobilen Kommunikationsendgerät aus angewählt, die eine Kommunikationsverbindung zu einem Server eines Netzwerkbetreibers herstellt, bei dem die elektronische Karte registriert ist. Diese erste Kommunikationsverbindung zu dem Server des Netzwerkbetreibers geht vonstatten, um den der Kommunikationsadresse zugeordneten RFID-Code an diesen Server zu übermitteln. Daraufhin wird auf / von dem Server geprüft, ob für die übermittelte Kommunikationsadresse ein Guthabenbetrag für die Kommunikationsverbindung zu der Person oder der Firma, die die Visitenkarte ausgegeben hat, zur
Verfügung steht. Dieser Guthabenbetrag ist nach den Wünschen der die Karte ausgebenden Person bemessen und gestattet typischer Weise die Tätigung eines Telefonanrufs über einen geeigneten Zeitraum.
Nach Feststellung, dass noch ein ausreichender Guthabenbetrag für die elektronische Karte zur Verfügung steht, wird der von dem mobilen Kommunikationsendgerät ausgelöste Ruf zu einem Kommunikationsendgerät der Person oder der Firma durchgeschaltet, welche die elektronische Karte als Visitenkarte ausgegeben hat. Sobald der zugewiesene Guthabenbetrag verbraucht ist, kann die elektronische Karte nicht mehr benutzt werden.
Es ist hervorzuheben, dass zur Nutzung der elektronischen Karte als Visitenkarte auch ein Code der Visitenkarte, der die Kommunikationsadresse enthält, auf der elektronischen Karte selbst aufgedruckt sein kann. In diesem Fall kann auf ein RFID-Lesegerät verzichtet werden. Allerdings müsste von dem mobilen Kommunikationsendgerät aus zunächst manuell eine Einwahlnummer des Netzwerkbetreibers gewählt werden. Dies geschieht ebenfalls kostenfrei für einen Benutzer des mobilen Kommunikationsendgerätes.