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Beschreibung
Heizeinrichtung mit Temperatursensor und Kochfeld mit Heizeinrichtungen
Anwendungsgebiet und Stand der Technik
Die Erfindung betrifft eine Heizeinrichtung, wie sie vorteilhaft für Kochfelder mit einer Abdeckung aus Glas oder Glaskeramik verwendet wird, sowie ein Kochfeld mit mehreren Heizeinrichtungen.
Es ist beispielsweise aus der DE 199 42 967 bekannt, an Heizeinrichtun- gen in Form von Strahlungsheizkörpern eine Übertemperatur-Sicherung in Form eines sogenannten Stabreglers mit einem länglichen, stabartigen Ausdehnungselement anzuordnen. Diese Übertemperatur-Sicherung dient vor allem dazu, eine maximal zulässige Temperatur an einer über der Heizeinrichtung verlaufenden Glaskeramik-Platte eines Kochfeldes nicht zu überschreiten. Sie ist dabei mit ihrem Gehäuse außerhalb des Strahlungsheizkörpers an einer Aufnahmeschale befestigt. Das stabförmige Ausdehnungselement ragt dabei in das Innere des Strahlungsheizkörpers und kann, beispielsweise durch Klammern oder hochstehende hakenartige Halter, fixiert werden. Dabei ist jedoch die Befestigung des Gehäuses an der Außenseite der Aufnahmewanne mit Aufwand, insbesondere Montageaufwand, versehen.
Aufgabe und Lösung
Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine eingangs genannte Heizeinrichtung sowie ein Kochfeld zu schaffen, mit denen die Nachteile des Standes der Technik vermieden werden können und insbesondere die Anordnung eines Temperatursensors an einer Heizeinrichtung vereinfacht werden kann.
Gelöst wird diese Aufgabe durch eine Heizeinrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1 sowie ein Kochfeld mit den Merkmalen des Anspruchs 17. Vorteilhafte sowie bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den weiteren Ansprüchen angegeben und werden im folgenden näher erläutert. Der Wortlaut der Ansprüche wird durch ausdrückliche Bezugnahme zum Inhalt der Beschreibung gemacht.
Die Heizeinrichtung weist sowohl einen Temperatursensor auf als auch einen Träger, wobei an bzw. auf oder über der Oberseite des Trägers ein länglicher Heizleiter angeordnet ist. Der Heizleiter ist insbesondere so ausgebildet und angeordnet, dass er einen wesentlichen Teil der Fläche des Trägers bedeckt, beispielsweise spiralartig, mäanderförmig oder eine Mischung daraus. Der Temperatursensor ist erfindungsgemäß überwiegend oder sogar ausschließlich nur an dem Träger befestigt bzw. daran gehaltert, wobei er auch an dem Träger angeordnet ist, ihn also berührt. Dies bedeutet, dass er vorteilhaft mit einem wesentlichen Teil seiner Länge bzw. Ausdehnung an dem Träger angeordnet ist bzw. an ihm anliegt. Auf diese Art und Weise kann vor allem im Vergleich zu dem vorgenannten Stand der Technik auf eine Befestigung an einer Aufnahmeschale odgl. des Trägers verzichtet werden. Des weiteren kann beispielsweise eine Vormontage von Träger und Temperatursensor zu einer Baueinheit erfolgen, unabhängig von der Art einer verwendeten Aufnahmeschale und insbesondere sind so auch Ausbildungen ohne Aufnahmeschale möglich.
Der Temperatursensor ist vorteilhaft länglich ausgebildet. Insbesondere weist er eine Art einfaches oder doppeltes, insbesondere gebogenes Rohr auf. Darin kann ein sensitives Element angeordnet werden.
Des weiteren ist der Temperatursensor vorteilhaft für eine Temperaturerfassung über elektrische Auswertung ausgebildet, also nicht über mechanisches Ausdehnungsverhalten infolge Temperaturänderung odgl.
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Somit ist es möglich, ihn sowohl kleiner als auch ohne bewegte Teile auszubilden, da vor allem keine Ausdehnungskräfte odgl. auf ihn einwirken bzw. erfasst werden müssen.
Bei einer Ausbildung der Erfindung kann der Temperatursensor zumindest teilweise in den Träger eingebettet sein bzw. in einem Kanal in dem Träger verlaufen. Vorteilhaft befindet er sich in weitgehend vollständigem Kontakt mit dem Material des Trägers und kann entlang eines wesentlichen Teils seiner Länge an dem Träger anliegen. So kann eine im wesentlichen vollständige Abstützung bzw. Lagerung an dem Träger erfolgen zur möglichst guten Halterung. Eine Einbettung des Temperatursensors in den Träger bzw. das Träger-Material ermöglicht auch eine Festlegung gegen seitliche Bewegungen. Dabei ist vor allem zu beachten, dass eine Halterung des Temperatursensors an dem Träger einerseits in seitliche Richtung und andererseits in vertikaler Richtung jeweils unabhängig voneinander oder auch in Kombination miteinander auf vorteilhafte Weise realisiert werden kann. Ein Kanal bzw. eine Ausnehmung, in der der Temperatursensor verläuft, kann extra dafür vorgesehen sein. Es ist auch möglich, dass der Träger eine Ausnehmung oder einen Kanal aufweist, um elektrische Zuleitungen für den Heizleiter auf dem Träger unterzubringen bzw. zu führen. Hier kann gleichzeitig der Temperatursensor eingebracht werden bzw. die Ausnehmung kann eine Doppelfunktion aufweisen. Es ist auch möglich, die Ausnehmung für den Temperatursensor durch einen Sandwichaufbau mit entsprechend vorgeformten Trägerteilen herzustellen. Davon weist eines dann die Ausnehmung auf, darüber liegende Teile können die Ausnehmung zumindest teilweise wieder verdecken, wobei auch Fenster nach oben vorgesehen sein können.
Es kann vorgesehen sein, dass der Träger eine im wesentliche ebene oder gleichmäßige Oberfläche aufweist, zumindest in einigen oder in wesentlichen Bereichen. Über diese kann der Temperatursensor etwas
überstehen, also sozusagen nicht vollständig in den Träger eingebettet sein. Der Überstand kann entweder nur ein kleines Stück betragen, beispielsweise um vor allem auch in diesem Bereich die Temperaturerfassung vorzunehmen.
Alternativ ist es auch möglich, dass der vorgenannte Träger mit im wesentlichen ebener Oberfläche bzw. flacher Form eine Erhebung oder Erhöhung aufweist, in welcher der Temperatursensor verläuft. Eine Einbettung des Temperatursensors in eine derartige Erhebung kann vorteilhaft so ausgebildet sein, dass ein wesentlicher Teil, insbesondere der größte, des Temperatursensors in den Träger eingebettet ist bzw. von dem Träger-Material der Erhebung bedeckt ist. In Fortführung dieses Gedankens ist es auch möglich, an einem im wesentlichen flachen Träger eine vorgenannte Erhebung vorzusehen, in welche der Temperatursensor weitgehend eingebettet ist oder dadurch gehaltert ist. Allerdings kann der Temperatursensor mit wesentlichen Längenbereichen seitlich frei von der Erhebung verlaufen und dabei zwar auf dem Träger aufliegen, aber weitgehend frei verlaufen um so ungestört von Auswirkungen des Trägers die Temperaturerfassung vorzunehmen. In diesem Fall wirkt eine solche Erhebung als mechanische Halterung des Temperatursensors. Eine Erhebung kann auch mit Abstand verlaufen und als seitlicher Schutz ausgebildet sein.
Des weiteren ist es auch möglich, den Temperatursensor im wesentlichen unterhalb der Ebene oder Oberseite des flachen Trägers anzuordnen, also sozusagen unter den Heizleitern. Hierbei kann der Temperatursensor entweder nach oben frei liegen oder weitgehend mit Träger- Material bedeckt sein. Bei der Auswertung eines solchen Temperatursensors ist zu beachten, dass durch die Einbettung in das Träger- Material nicht direkt die Temperatur an den Heizleitem oder in einem Bereich oberhalb der Heizleiter erfasst werden kann. Hier können entweder Korrekturfaktoren verwendet werden. Alternativ kann mit einer
solchen Anordnung die Temperatur des Trägers sehr gut erfasst werden, falls dieses gewünscht ist.
In einer grundsätzlich anderen Ausbildung kann der Temperatursensor auf dem Träger angeordnet sein, wobei er im wesentlichen frei liegt bzw. nicht in den Träger eingebettet ist. Jedenfalls ist er nicht mit funktional bedeutenden Teilen eingebettet bzw. mit Teilen, deren Einbettung eine Auswirkung auf die Temperaturerfassung bedeutet, beispielsweise weil so ein sensitives Element des Temperatursensors von dem Träger- Material abgeschirmt ist. Eine Befestigung kann durch Haltermittel erfolgen, welche beispielsweise übergreifende Klammern, abstehende Befestigungsglieder odgl. umfassen.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung kann es sogar vorgesehen bzw. gewünscht sein, dass der Temperatursensor gegenüber einer direkten Bestrahlung durch die seitlich daneben liegenden Heizleiter abgeschirmt ist. Dies kann vorteilhaft durch eine Abschirmung beispielsweise in Form einer Schicht von Träger-Material erfolgen. Dabei ist es jedoch nicht notwendig, den Temperatursensor besonders tief in den Träger einzubetten, sondern es können auch relativ schmale Wände oder Stege vorgesehen sein. Vor allem sollte hier der Temperatursensor schräg nach oben zur Seite und direkt nach oben frei liegen zur möglichst guten Erfassung der Temperatur an beispielsweise einer darüber verlaufenden Glaskeramik-Kochfeldplatte.
Wie zuvor bereits erwähnt, weist der Temperatursensor vorteilhaft ein sensitives Element zur Messung auf. Dies ist vorteilhaft metallisch bzw. ein Metallstück oder Metalldraht. Ein sensitives Element ist vorteilhaft länglich ausgebildet, insbesondere um über einen größeren Bereich hinweg eine Temperatur erfassen zu können. Das sensitive Element sollte in einer Umhüllung angeordnet sein, welche bevorzugt aus Temperatur- und/oder strahlungsdurchlässigem Material besteht. Besonders bevor-
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zugt wird hier Glas, beispielsweise als Glasrohr. Das Glas kann z.B. durch Einfärben, Dotieren odgl. in seinen Transmissionseigenschaften verändert oder optimiert sein. Es sind auch Umhüllungen aus Metall möglich.
Das sensitive Element kann vorteilhaft über Anschlussdrähte des Temperatursensors nach außen elektrisch kontaktiert werden. Ist es in einer Glasumhüllung angeordnet, so müssen die Anschlussdrähte hier eingeführt werden, wobei sie in der Regel eingeschmolzen werden. Dabei ist es vorteilhaft, wenn diese Einschmelzungen außerhalb der Heizeinrichtung bzw. außerhalb des Trägers und vor allem außerhalb der direkten Heizwirkung der Heizeinrichtung liegen, um übergroße thermische Belastungen oder eine Zerstörung zu vermeiden. Vorteilhaft ragt dabei allgemein der Temperatursensor mit einem Ende, insbesondere einem Umhüllungsende mit elektrischen Anschlüssen, seitlich über die Heizeinrichtung hinaus. So ist auch eine Kontaktierung möglich, beispielsweise durch Schweißen oder Löten oder mit einer lösbaren Verbindung.
In weiterer Ausgestaltung des Temperatursensors kann ein sensitives Element in länglicher Form parallel zu einem vorgenannten Anschlussdraht geführt sein, vorteilhaft innerhalb der Umhüllung. So kann es mit diesem verbunden sein, vorteilhaft verschweißt sein.
In weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist es möglich, die Umhüllung als Kapillare auszubilden, in welcher das sensitive Element verläuft. Dabei kann es eine Wandung der Kapillare zumindest teilweise berühren, wobei es auch in größeren Bereichen bzw. auch auf einem längeren Abschnitt daran anliegen kann, insbesondere abgestützt sein kann.
Der Temperatursensor kann vorteilhaft derart an dem Träger angeordnet sein, dass sich in Ebene des Trägers gesehen Heizleiter nur seitlich neben dem Temperatursensor befinden. Es sind jedoch keine Heizleiter
vorhanden, die höher oder tiefer liegen. Insbesondere verlaufen dabei sämtliche Heizleiter der Heizeinrichtung in etwa in einer Ebene bzw. definieren eine solche Ebene.
Der Temperatursensor kann in einer weiteren Ausführung auch schräg zur Ebene des ansonsten im wesentlichen flachen Trägers bzw. seiner Oberseite liegen. Dabei ist er vorteilhaft in einem Längsbereich von einer Schicht des Träger-Materials überdeckt. In einem anderen Längsbereich liegt er frei, beispielsweise am Ende. Dort kann er dann besonders gut die Temperatur erfassen.
Als sensitives Element kann eine Verbindung aus Metall und Keramik verwendet werden. Die Keramik kann dabei PTC-Eigenschaften aufweisen, wobei sie beispielsweise mindestens einen Hochtemperatur-Supraleiter enthalten kann. Des weiteren kann das sensitive Element vorteilhaft eine geringe Wärmekapazität aufweisen, wodurch vor allem ein schnelles Ansprechen des Temperatursensors möglich ist. Es kann einen Temperaturkoeffizienten des spezifischen elektrischen Widerstandes aufweisen, der größer ist als derjenige von Platin, beispielsweise Silber oder Wolfram. Es kann auch so ausgelegt sein, dass die Temperaturabhängigkeit seines elektrischen Widerstandes die Abweichung zwischen der Temperatur einer über der Heizeinrichtung verlaufenden Glaskeramik-Platte und derjenigen, die das sensitive Element selber er- fasst, innerhalb bestimmter Temperaturbereiche kompensiert oder verringert.
Eine andere Möglichkeit für ein sensitives Element ist ein optischer Temperatursensor.
Weiter ist es möglich, ein solches sensitive Element auf einem eigenen Sensorträger, beispielsweise aus Keramik, anzuordnen. Insbesondere kann es dabei nach außen umhüllt sein mit einer keramischen Umhül-
lung, beispielsweise aus mehreren Teilen bestehend. Der Träger kann auch selbst das Sensorelement sein.
Hergestellt werden kann ein solches sensitives Element vorteilhaft mit herkömmlichen Dickschicht- oder Dünnschicht-Verfahren. Insbesondere kann es so auf einen Sensorträger aufgebracht werden.
Dadurch, dass der Temperatursensor auf den Träger aufgelegt oder sogar ein Stück in ihn eingebettet werden kann, ist es möglich, die Heizeinrichtung bzw. die Heizleiter näher an die Unterseite einer darüber verlaufenden Kochfeld-Platte zu bringen. So kann die Baugröße verringert werden und die Übertragung von Heizleistung über Strahlung kann vergrößert werden durch verringerte Distanz. Insbesondere kann der Heizdraht frei abstrahlen und freiliegen bzw. nach oben offen sein. So ist seine Heizwirkung am besten.
Ein erfindungsgemäßes Kochfeld kann eine oder mehrere Heizeinrichtungen aufweisen, wobei diese vorteilhaft wie zuvor beschrieben ausgebildet sind. Des weiteren weist es eine Kochfeld-Platte auf, unterhalb derer die eine oder mehreren Heizeinrichtungen angeordnet sind. Dabei ist im Verhältnis zu bekannten Kochfeldern der Abstand zwischen der Unterseite der Kochfeld-Platte und den Heizeinrichtungen reduziert bzw. sehr gering. Vorteilhaft beträgt er weniger als 2cm, besonders vorteilhaft sogar nur 1cm oder noch weniger. So ist eine vorgenannte Reduzierung der gesamten Bauhöhe möglich. Des weiteren kann ein höherer Leistungseintrag der Heizeinrichtung durch die Kochfeld-Platte hindurch in ein darauf stehendes Kochgeschirr ermöglicht werden. Bevorzugt sind dabei sämtliche Heizeinrichtungen nach dem gleichen Prinzip aufgebaut bzw. weisen jeweils sozusagen abgesenkte Temperatursensoren auf.
Weiterhin ist es möglich einen separaten Anschlußstein einzusparen.
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Bei Beibehaltung der gesamten Bauhöhe oder bei Nutzung eines Anteils der gewonnenen Bauhöhe kann die Wärmedämmung verstärkt bzw. kostengünstiger gestaltet werden. Die Wärmedämmung kann beispielsweise vollständig oder teilweise durch ein Schaumglas oder sandwichar- tige Aufbauten ersetzt werden. So kann die Erwärmung des Kochgeräts, das den Heizkörper enthält, verringert werden. Eine solche Heizeinrichtung beispielsweise hergestellt werden durch die folgenden Schritte: a) einfaches Füllmaterial, wie beispielsweise Glaspudermehl oder Schaumglas, in eine Aufnahmeschale wie einen Blechteller einlegen, b) den Temperatursensor einbringen und c) eine Dämm-Schicht mit pyrogener Kieselsäure darüber einbringen.
Über der Dämm-Schicht kann dann ein Heizleiter befestigt werden.
Diese und weitere Merkmale gehen außer aus den Ansprüchen auch aus der Beschreibung und den Zeichnungen hervor, wobei die einzelnen Merkmale jeweils für sich allein oder zu mehreren in Form von Unterkombinationen bei einer Ausführungsform der Erfindung und auf anderen Gebieten verwirklicht sein und vorteilhafte sowie für sich schutzfähige Ausführungen darstellen können, für die hier Schutz beansprucht wird. Die Unterteilung der Anmeldung in einzelne Abschnitte sowie Zwi- schen-Überschriften beschränken die unter diesen gemachten Aussagen nicht in ihrer Allgemeingültigkeit.
Kurzbeschreibung der Zeichnungen
Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen schematisch dargestellt und werden im folgenden näher erläutert. In den Zeichnungen zeigt:
Fig. 1 eine vergrößerte Darstellung einer Ausführungsform eines U-för- migen Temperatursensors mit Glasrohr,
Fig. 2 eine Darstellung zweier Möglichkeiten, wie an einer erfindungs- gemäßen Heizeinrichtung ein Temperatursensor aus Fig. 1 teileingebettet angeordnet ist,
Fig. 3 eine Variation der Heizeinrichtung aus Fig. 2, bei der der Temperatursensor jeweils in einem vorgefertigten Kanal angeordnet ist,
Fig. 4 eine weitere Variation der Heizeinrichtung aus Fig. 2, bei der der Temperatursensor vollständig in einen Träger der Heizeinrichtung eingebettet ist,
Fig. 5 zwei weitere Variationen der Heizeinrichtung aus Fig. 2, bei der der Temperatursensor einerseits vollständig auf den Träger der Heizeinrichtung aufgesetzt ist und andererseits teilweise herausragt und
Fig. 6 ein erfindungsgemäßes Kochfeld im Seitenschnitt.
Detaillierte Beschreibung der Ausführungsbeispiele
In Fig. 1 ist ein Temperatursensor 11 als beispielhafte Ausbildung dargestellt. Der Temperatursensor 11 ist insgesamt länglich, wobei er ein U-förmiges Glasrohr 13 als Hülle aufweist. Der obere Teil 14a und der untere Teil 14b des Glasrohrs 13 verlaufen dabei sehr nahe aneinander. Alternativ könnten die beiden Teile mehr Abstand aufweisen. Ebenso ist es möglich, den Temperatursensor mit nur einem und im wesentlichen geraden bzw. länglichen Rohr, bevorzugt aus Quarzglas, aufzubauen.
In dem Glasrohr 13 befindet sich ein schematisch dargestelltes längliches sensitives Element 15. Dieses kann sehr vielfältig ausgebildet sein und sowohl eine Art Metalldraht aus entsprechendem Metall sein als auch eine sensitive Schicht, die auf einem Träger aufgebracht ist. Eine elektrische Kontaktierung an das sensitive Element 15 erfolgt über Anschlussdrähte 16a und 16b, die daran festgeschweißt sind. An der Stel-
Ie, an der die Anschlussdrähte 16 aus dem Glasrohr 13 austreten, sind Einschmelzungen 17a und 17b vorgesehen. Somit ist es beispielsweise auch möglich, im Inneren des Glasrohrs 13 eine Schutzgasatmosphäre vorzusehen oder auch ein Vakuum.
In Fig. 2 ist ein grundsätzlich erstes Ausführungsbeispiel der Erfindung dargestellt. Eine Heizeinrichtung 20 weist einen Scheiben- oder platten- förmigen Träger 22 auf, der aus Wärmedämm-Material besteht, wie beispielsweise in der DE 2551137 A oder der EP 750 444 A beschrieben ist. Darauf verläuft ein Heizleiter 26, im dargestellten Beispiel ein aufrecht stehendes Heizleiterband. Dieses kann teilweise in den Träger 22 eingebettet sein oder Halteglieder aufweisen, die in ihn hineinreichen. Der Träger 22 ist an seiner Oberseite im wesentlichen eben und sämtliche Heizleiter 26 verlaufen auch in einer Ebene.
Der Unterschied in Fig. 2 zwischen dem linken Beispiel und dem rechten Beispiel besteht in der länglichen Erhebung 23 beim rechten Beispiel. In beiden Fällen ist der Temperatursensor 11 zwar mit dem Unterteil 14b vollständig in den Träger 22 eingebettet. Der obere Teil 14a schaut etwa zur Hälfte heraus bzw. steht über das Wärmedämm-Material des Trägers 22 über. Im rechten Beispiel ist zu sehen, dass ohne Erhebung 23 der obere Teil 14a über den Träger 22 überstehen würde bzw. darüber liegen würde. Somit kann hier die Erhebung 23 zusätzlich zu einer mechanisch stabilisierenden Wirkung eine gewisse Abschirmung zur Seite hin bringen. Insbesondere ist dies dann vorteilhaft, wenn es nicht möglich ist, den Temperatursensor 11 tiefer in den Träger 22 einzubetten.
Es ist in Fig. 2 auch zu erkennen, dass die Enden des Glasrohrs 13 bzw. des Oberteils 14a und des Unterteils 14b seitlich aus dem Träger 22 zumindest ein kleines Stück herausschauen bzw. voll frei zugänglich sind. Insbesondere gilt dies auch für die Einschmelzungen 17a und 17b, so
dass auch die Anschlussdrähte 16a und 16b vollständig frei liegen bzw. nicht von dem Material des Trägers 22 überdeckt sind.
Die Form der Erhebung 23 kann variieren. Neben einem dargestellten, relativ sanften Anstieg kann der Anstieg auch steiler sein. Des weiteren kann die Erhebung 23 auch breiter oder länger sein als dargestellt. Vorteilhaft verläuft sie jedoch nur im unmittelbaren Bereich um den Temperatursensor 11, da sie ansonsten die Befestigung der Heizleiter 26 negativ beeinträchtigen könnte. So ist auch der Herstellungsaufwand gering.
Aus Fig. 2 ist das Grundprinzip zu erkennen, dass bei diesem Ausführungsbeispiel der Temperatursensor 11 zwar in den Träger 22 bzw. in dessen Material eingebettet ist, jedoch noch ein Stück darüber hinausragt bzw. übersteht. Vor allem aber ist er auch nach oben hin nicht abgedeckt, so dass er beispielsweise Wärmestrahlung von einer darüber befindlichen Kochfeld-Platte erfassen kann.
In Fig. 3 ist wiederum in geteilter Darstellung eine erfindungsgemäße Heizeinrichtung 120 gemäß einer zweiten grundlegenden Ausführung dargestellt. Der Träger 122 weist jeweils längliche, ungefähr U-förmige Kanäle 124 auf. Während bei der Darstellung nach Fig. 2 der Temperatursensor beispielsweise schon mit dem lockeren Wärmedämm-Material im Ausgangszustand zusammen zu dem Träger 22 verdichtet werden kann, ist hier der Kanal 124 bereits vor Einbringen des Temperatursensors 111 vorhanden. Die Befestigung des Temperatursensors 111 in dem Kanal 124 kann durch passgenaue Ausbildung mit Hineindrücken erfolgen. Ebenso ist Festkleben oder Halteklammern odgl. möglich. Auch hier sollten die Enden des Oberteils 114a und des Unterteils 114b bzw. die Anschlussdrähte 116 gut zugänglich sein bzw. ein Stück über den Seitenrand des Trägers 122 überstehen.
Des weiteren ist zu erkennen, wie eine Zuleitung 127 zu dem Heizleiter 126 zumindest teilweise in dem Kanal 124 verläuft und nach außen geführt ist. Um den Heizleiter 126 leichter zu erreichen, kann der Kanal 124 oder ein Teil davon auch bis an den Heizleiter 126 heran geführt sein. In diesem Fall nimmt der Temperatursensor 111 nur einen Teil der gesamten Länge des Kanals 124 ein.
In der linken Hälfte der Fig. 3 ragt der Oberteil 114a des Temperatursensors 111 ein Stück über die Oberseite des ansonsten flachen Trägers 122 über. In der rechten Hälfte dagegen ist zu beiden Seiten des Kanals 124 eine Erhebung 123 vorgesehen. Diese bewirkt, dass bei gleicher Einbettungstiefe des Temperatursensors in den Träger dieser auch zur Seite vollständig durch das Wärmedämm-Material abgeschirmt ist. Somit steht der Temperatursensor 111 an keiner Stelle über den Träger 122 bzw. dessen Material über. Wie gut zu erkennen ist, ist er jedoch nach oben hin, also in der Richtung, in der er eine Temperatur messen soll, vollständig offen bzw. kann Wärmestrahlung sehr gut erfassen.
In Fig. 4 ist in einer dritten Ausführung wiederum in geteilter Darstellung gezeigt, wie der Temperatursensor 211 vollständig in den Träger 222 bzw. dessen Material eingebettet ist. In beiden Fällen steht er nicht über bzw. liegt an keiner Stelle frei. Lediglich die Enden schauen an der Seite wieder heraus.
Dabei ist auch zu beachten, ähnlich wie in Fig. 3, dass in der linken Hälfte der Temperatursensor 211 im wesentlichen unterhalb der Heizleiter 226 liegt. Somit könnte er auch unter ihnen hindurch laufen. In der rechten Hälfte dagegen würde der obere Teil 214a des Temperatursensors 211 ohne die Erhebung 223 nicht eingebettet sein bzw. frei liegen und über das Material des Trägers 222 überstehen. Genauso würde ohne die Erhebungen 123 in Fig. 3 der obere Teil 114a zur Seite hin frei liegen, Wärmestrahlung von den Heizleitern 126 könnte auf ihn einwirken.
Ähnlich wie zu Fig. 2 ausgeführt, kann bei der Ausführung gemäß Fig. 4 der Temperatursensor 211 entweder mit dem Wärmedämm-Material zusammen zu dem fertigen Träger verpresst werden. Alternativ könnten nicht dargestellte Ausnehmungen vorgesehen sein, ähnlich wie die Kanäle in Fig. 3, in welche der Temperatursensor eingesteckt wird. Diese sind dann allerdings nicht nach oben offen.
In Fig. 5 ist links eine vierte grundsätzliche Ausführung dargestellt. Hier ist der Temperatursensor 311 auf der Oberseite des Trägers 322 aufgesetzt und liegt komplett auf dieser auf bzw. über ihr. Eine Befestigung erfolgt durch die Halteklammer 325, die ihn bügelartig umschließt und auf nicht näher dargestellte Weise an dem Träger 322 verankert ist. Dazu kann sie entweder verklebt sein oder beispielsweise mit abstehenden Vorsprüngen in ihn hineinreichen bzw. eingesteckt sein. Auf die Darstellung von Heizleitern ist hier verzichtet.
Auch hier ist es wiederum möglich, zu einer oder zu beiden Seiten des Temperatursensors 311 Erhebungen ähnlich denjenigen aus den Fig. 2 bis 4 vorzusehen, die von dem Träger nach oben abstehen und den Temperatursensor 311 entweder seitlich fixieren oder zumindest teilweise seitlich abdecken. Die Halteklammer 325 kann dann entweder in die Erhebung hineinreichen oder aber diese seitlich überragen.
In Fig. 5 ist rechts eine fünfte grundsätzliche Ausführung dargestellt, bei der der Temperatursensor 411 schräg zur Oberfläche des Trägers 422 verläuft. Mit einem Ende 411 ' ragt er aus dem Träger heraus und kann beispielsweise in diesem Bereich die Temperaturmessung vornehmen. Die Enden der Rohre 414 mit den Anschlüssen 416 ragen wiederum seitlich heraus und sind zugänglich zum Kontaktieren.
In Fig. 6 ist ein erfindungsgemäßes Kochfeld 30 dargestellt mit einer Kochfeld-Platte 31 , vorteilhaft aus Glaskeramik. Unterhalb dieser ist eine Heizeinrichtung 20 ähnlich derjenigen in der linken Hälfte in Fig. 2 angeordnet. Dargestellt ist hier auch noch eine Aufnahmeschale 29, in welcher die Heizeinrichtung 20 ist. Die Aufnahmeschale 29 ist an die Unterseite der Kochfeld-Platte 31 angedrückt.
Es ist zu erkennen, dass die Heizleiter 26 über den Oberteil 14a des Temperatursensors überstehen. Sie weisen einen gewissen Abstand zu der Unterseite der Kochfeld-Platte 31 auf, der durch den Seitenrand der Aufnahmeschale bestimmt ist. Allerdings liegt dieser Abstand im Bereich weniger Millimeter bzw. ungefähr eines Zentimeters und ist damit erheblich kleiner als bei bisherigen Strahlungsheizeinrichtungen. Bei diesen muss nämlich teilweise noch der Temperatursensor zwischen Heizleitern und Kochfeld-Platte verlaufen und einen gewissen Mindestabstand einhalten.
Die Anschlussdrähte 16a und 16b des Temperatursensors 11 sind zu einer nicht dargestellten Auswertung bzw. Steuerung geführt. Diese wertet zusammen mit dem Temperatursensor 11 bzw. dem sensitiven Element 15 die erfasste Temperatur aus.