Vorrichtung zum Laden/Entladen einer Fahrzeug-Batterie
Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung der im Oberbegriff des Anspruchs 1 angegebenen Gattung.
Das Laden und Entladen der Batterien von Fahrzeugen, insbesondere z. B. Magnet- Schwebefahrzeugen, erfolgt meistens mit Energielieferanten und Verbrauchern, deren Energieangebot bzw. Energieverbrauch häufig wechselt. Bei Magnetschwebefahrzeugen beispielsweise kommen als Verbraucher einerseits Elektromagnete mit den Funktionen "Tragen" und "Führen", andererseits übliche Einrichtungen wie Klimaanlagen, Beleuchtungen und andere elektrische Geräte in Betracht. Die dazu erforderli- ehe elektrische Energie wird mit Hilfe von Lineargeneratoren und mit diesen verbundenen Spannungswandlem erzeugt, wobei die Lineargeneratoren in die Tragmagnete eingebaut sind und mit den z. B. als Langstator-Linearmotoren ausgebildeten Antrieben der Magnetschwebefahrzeuge zusammenwirken. Bei bekannten Magnetschwebefahrzeugen wird das Bordnetz mit einer Gleichspannung von ca. 484 V versorgt, die von den Spannungswandlem bereitgestellt wird, die zu diesem Zweck in der Regel als Hochsetzsteller ausgebildet sind.
Da Lmeargeneratoren dieser Art nur bei Fahrtgeschwindigkeiten von ca. 100 km/h und mehr für die erforderliche Betriebsspannung sorgen können, werden in den
Fahrzeugen Pufferbatterien mitgeführt, die bei langsameren Fahrtgeschwindigkeiten die Lineargeneratoren ergänzen bzw. ersetzen. Ist die Geschwindigkeit der Fahrzeuge zu einem späteren Zeitpunkt wieder ausreichend groß, wird von den Lineargeneratoren bzw. Spannungswandlem nicht nur wieder das Bordnetz versorgt, sondern auch eine Aufladung der Batterien vorgenommen.
Die Aufladung der Batterien, die z. B. aus einer Vielzahl von parallel und/oder in Serie geschalteten Ni/Cd-Zellen aufgebaut sind, erfolgt bisher mit zwei Spannungsstufen. Eine hohe Spannung dient z. B. zur schnellen Nachladung (Schnelladung) einer Batterie bis zum Ausgleich der entnommenen Ladungsmenge, d. h. bis zum Erreichen eines Zustande der Volladung. Dagegen wird mit einer niedrigen Spannung eine Ladungserhaltung der voll geladenen Batterie während derjenigen Zeitspannen angestrebt, zu denen die Lineargeneratoren voll wirksam sind und allenfalls eine gewisse Selbstentladung der Batterien erfolgen kann. Beide Spannungen sind konstant und von den Betriebsbedingungen der Batterien unabhängig. Bei der Auswahl der beiden Spannungsstufen muß daher ein Kompromiß z. B. zwischen dem Verhalten einer Batterie bei hohen und tiefen Temperaturen oder anderen Betriebszuständen gefunden werden. Das hat u. a. zur Folge, daß die Batterien bei niedrigen Betriebstemperaturen nicht optimal geladen werden und daher im voll geladenen Zustand eine geringere nutzbare Kapazität haben, als der Nennkapazität entspricht, während bei hohen Betriebstemperaturen die Ladespannung so niedrig gehalten werden muß, daß eine Überladung vermieden wird, die zu einem unerwünscht hohen Wasserverbrauch und dadurch bedingten Temperaturerhöhungen, zu unerwünschten Gasungseffekten od. dgl. führen würde.
Der Erfindung liegt daher das technische Problem zugrunde, die Vorrichtung der eingangs bezeichneten Gattung so auszubilden, daß eine Überladung der Batterien sicher vermieden wird und Batterien unabhängig von der Temperatur und anderen Einflüssen mit für Schnelladungen und Ladungserhaltungen günstigen Spannungen betrieben werden können, ohne daß hierdurch das Entladeverhalten beeinträchtigt wird. Außerdem soll die Vorrichtung mit einfachen konstruktiven Mitteln und mit der
für die Mitführung in Fahrzeugen erforderlichen Sicherheit realisierbar sein.
Zur Lösung dieses Problems dienen die kennzeichnenden Merkmale des Anspruchs 1.
Die Erfindung bringt den Vorteil mit sich, daß einerseits die Schnelladung der Batterie mit der vollen Spannung der Spannungswandler und dem daraus resultierenden Ladestrom erfolgen kann, während andererseits in einer auf die dadurch erzielte Volladung folgenden Phase nur ein der Ladungserhaltung dienender kleiner Ladestrom fließt. Außerdem wird das die schnelle Ladung ermöglichende Schaltelement recht- zeitig wieder in eine Offenstellung geschaltet, damit es bei einem evtl. notwendig werdenden Gebrauch der Batterie deren Entladung nicht behindert.
Weitere vorteilhafte Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
Die Erfindung wird nachfolgend in Verbindung mit der beiliegenden Zeichnung am Ausführungsbeispiel einer für Magnetschwebefahrzeuge bestimmten Vorrichtung näher erläutert.
In der Zeichnung ist ein Ausführungsbeispiel der Erfindung in Verbindung mit einem bei Magnetschwebefahrzeugen üblichen Bordnetz dargestellt. Eine Mehrzahl von hier acht Lineargeneratoren 1 arbeitet in bekannter Weise mit einem längs des Fahrwegs verlegten Langstator zusammen und ist in diesem Fall mit in die Polflächen der Tragmagnete eingelegten Wicklungen versehen. An die Lineargeneratoren ist je ein Spannungswandler 2 in Form eines Hochsetzstellers angeschlossen, der die von den Lineargeneratoren 1 gelieferte Wechselspannung von z. B. 300 V in eine Gleichspannung von z. B. 484 V umwandelt. Die Spannungswandler 2 weisen neben Gleichrichtern 3 außerdem übliche Regler 4 auf, die dem Zweck dienen, an den Ausgängen der Spannungswandler 2 eine konstante Gleichspannung zu liefern. Jeder Spannungswandler 2 bzw. die Summe aller Spannungswandler 2 stellt gleichzeitig einen Energielieferanten für das Fahrzeug dar, in das er eingebaut ist.
Die hier acht Spannungswandler 2 sind elektrisch parallel an ein Bordnetz angeschlossen, das eine positive Leitung 5 und eine Masseleitung 6 besitzt. An die positive Leitung 5 ist außerdem der Pluspol einer Batterie 7 geschaltet, deren Minuspol an der Masseleitung 6 liegt. Parallel dazu liegt weiterhin eine Anzahl von Verbrauchern, die durch einen gemeinsamen Block 8 angedeutet sind.
Aufgrund dieser Anordnung liefert entweder der Energielieferant in Form der Spannungswandler 2 oder, wenn diese nicht genügend Energie zur Verfügung stellen können, die voll geladene Batterie 7 die für das Bordnetz erforderliche Spannung. Sind nach einem Zyklus, während dessen die Batterie 7 zumindest teilweise entladen wurde, die Lineargeneratoren 1 wieder aktiv, dann liefern die Spannungswandler 2 die erforderliche Bordspannung unter gleichzeitiger Schnelladung der Batterie 7 (= erstes Mittel). Um zu vermeiden, daß die Batterie 7 im bereits voll aufgeladenen Zustand ständig an der vollen Ladespannung liegt, wird diese normalerweise nach Erreichen der Volladung auf eine vergleichsweise kleine, zur Ladungserhaltung in der Batterie 7 gerade ausreichende Spannung umgeschaltet (= zweites Mittel).
Vorrichtungen der beschriebenen Art sind allgemein bekannt (DE 34 10 119 AI, ZEVrail Glasers Annalen Transrapid, Oktober 2003, insbesondere Seiten 61 bis 63) und brauchen dem Fachmann daher nicht näher erläutert werden.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, die Vorrichtung zur Ladung/Entladung der Batterie 7 entsprechend der beigefügten Zeichnung auszubilden. Das erste Mittel zur Schnelladung enthält hier ein elektronisch steuerbares, z. B. als Schütz ausgebildetes Schaltelement 9, das z. B. in eine Leitung 10 geschaltet ist, die vom Pluspol der
Batterie 7 zur positiven Leitung 5 des Netzes führt. Das zweite, der Ladungserhaltung dienende Mittel liegt parallel zu dem Schaltelement 9 und enthält einen ohmschen Widerstand 11.
Erfindungsgemäß wird die beschriebene Vorrichtung so betrieben, daß beim normalen Arbeiten des Bordnetzes, d. h. dann, wenn der aus den Spannungswandlem 2 gebilde-
te Energielieferant eine ausreichende Bordspannung zwischen den Leitungen 5 und 6 liefert, das Schaltelement 9 in einer Offenstellung ist, damit es elektrisch nicht leitend ist und daher der Widerstand 11 einen etwaigen Ladestrom durch die Batterie 7 auf einen vorgewählten kleinen Wert von z. B. 100 mA begrenzt und gleichzeitig die an die Batterie 7 liegende Ladespannung reduziert. Der Erhaltungsstrom wird außerdem so gering bemessen, daß er gerade eine Selbstentladung der Batterie 7 ausgleicht, deren Größe bekannt ist oder leicht festgestellt werden kann. Außerdem hat der in Serie mit der Batterie 7 liegende Widerstand 11 zur Folge, daß er bei einer Stromerhöhung automatisch die Spannung an der Batterie 7 reduziert und damit einen weiteren Schutz vor Überladung darstellt. Ist dagegen nach einem Zustand einer längeren Entladung der Batterie 7, d. h. z. B. einem Stillstand oder einer Langsamfahrt des Magnetschwebefahrzeugs, die Batterie 7 ganz oder teilweise entladen, dann wird das Schaltelement 9 eingeschaltet und in den einen elektrischen Strom leitenden Zustand versetzt. Liefern danach die Spannungswandler 2 wieder genügend Energie, kann eine sofortige Schnelladung der Batterie 7 durch das Schaltelement 9 hindurch erfolgen, das elektrisch einen parallel zum Widerstand 11 liegenden Kurzschluß in der Leitung 10 darstellt.
Damit das Schaltelement 9 nicht unter Last bzw. nur bei geringem Stromfluß geschal- tet werden muß, erfolgt seine Umschaltung in den leitenden Zustand zweckmäßig während Phasen, während derer der Entladestrom der Batterie 7 vergleichsweise klein ist. Dagegen wird die Abschaltung des Schaltelements vorgenommen, wenn die Batterie 7 durch den Widerstand 11 nur von einem kleinen Ladungserhaltungsstrom durchflössen wird. Zur Realisierung dieser Funktionen sind erfindungsgemäß folgende Maßnahmen vorgesehen.
Zunächst ist, wie in der Zeichnung dargestellt ist, eine Diode 12 in die Leitung 10 geschaltet, die in Entladerichtung der Batterie 7 leitend ist, d. h. deren Anode am Pluspol der Batterie 7 und deren Kathode an der Leitung 5 liegt. Diese Diode 12 bildet mit dem Schaltelement 9 und dem Widerstand 11 eine elektrische Parallelschaltung.
Weiterhin ist am Ausgang der Spannungswandler 2 eine zwischen die Leitungen 5 und 6 geschaltete Spannungsmeßeimichtung 14 vorgesehen. Diese ist an eine Steuereinrichtung 15 angeschlossen, die einen mit einem Steueranschluß des Schaltelements 9 verbundenen Ausgang 16 hat. Die Steuereinrichtung 15 ist so eingerichtet, daß sie ein das Schaltelement 9 einschaltendes Steuersignal abgibt, sobald die Spannung zwischen den Leitungen 5 und 6 einen vorgegebenen kleinen Schwellwert erreicht, der im Ausführungsbeispiel z. B. bei 450 V liegt.
Schließlich ist in die Leitung 10 zwischen den Pluspol der Batterie 7 und die Parallel- Schaltung der Bauelemente 9, 11 und 12 eine Strommeßeinrichtung 17 geschaltet, die ebenfalls an die Steuereinrichtung 15 angeschlossen ist. Dabei ist die Anordnung so getroffen, daß die Steuereinrichtung 15 ein das Schaltelement 9 auschaltendes Steuersignal am Ausgang 16 abgibt, sobald der Strom in der Leitung 10 einen vorgewählten kleinen Schwellwert von z. B. 100 mA erreicht.
Die erfindungsgemäße Vorrichtung arbeitet demnach wie folgt:
Liefern die Spannungswandler 2 eine ausreichend hohe Spannung zwischen den Leitungen 5 und 6, dann ist das Schaltelement 9 im nicht leitenden Zustand, während die Diode 12 einen Stromfluß in Richtung der Batterie 7 sperrt. Es kann daher nur ein kleiner, vom Widerstand 11 bestimmter Ladungserhaltungsstrom durch die Batterie 7 fließen. Die übrige von den Spannungswandlem 2 gelieferte Energie wird den Verbrauchern 8 zugeführt.
Sinkt die von den Spannungswandlem 2 gelieferte Spannung geringfügig unter die Batteriespannung von z. B. 484 V ab, dann wird nach Erreichen einer kleinen Schwellenspannung von z. B. 1,5 V die Diode 12 leitend mit der Folge, daß die Batterie 7 jetzt unter Umgehung des Widerstands 11 direkt über den Verbraucher 8 entladen werden kann. Steigt danach die Ausgangsspannung an den Spannungswand- lern 2 emeut über die Batteriespannung an, ist wieder der oben beschriebene Normalzustand erreicht.
Für den Fall, daß die Spannungswandler 2 für eine längere Zeitlang keine ausreichende Energie liefern und dadurch die Batteriespannung unter einen vorgewählten Schwellwert von z. B. 450 V absinkt, dann hat dies über die Steuereinrichtung 15 ein Einschalten des Schaltelements 9 in seinen leitenden Zustand zur Folge. Da zu diesem Zeitpunkt der Entladestrom der Batterie 7 immer noch über die Diode 12 fließt, kann diese Schaltung des Schaltelements 9 praktisch im stromlosen Zustand und damit unter weitgehender Schonung des Schaltelements 9 erfolgen.
Steigt zu einem späteren Zeitpunkt aufgrund des Betriebsverhaltens des Fahrzeugs die Spannung zwischen den Leitungen 5 und 6 über die Batteriespannung an, setzt eine Schnelladimg der Batterie 7 ein, die wegen des rechtzeitig leitend gemachten Schaltelements 9 weder durch den Widerstand 11 noch durch die Diode 12 behindert wird. Gleichzeitig übernehmen die Spannungswandler 2 wieder die Versorgung des Ver- brauchers 8 mit Energie.
Sobald die Batterie 7 einen Volladezustand erreicht hat und infolgedessen der Ladestrom durch sie und die Strommeßeinrichtung 17 unter einen vorgegebenen und aus den Kennlinien der verwendeten Batteriezellen bekannten Wert abgesunken ist, wird am Ausgang 16 der Steuereinrichtung 15 ein Steuersignal erzeugt, das das Schaltelement 9 in den nicht leitenden Zustand umschaltet. Ein etwaiger Ladungserhaltungs- strom kann jetzt nur über den Widerstand 11 zur Batterie 7 fließen, was die oben beschriebenen Begrenzungen zur Folge hat. Durch die Volladung ist im übrigen wieder der oben erläuterte Normalzustand erreicht. Vorteilhaft ist in dieser Phase, daß die Umschaltung des Schaltelements 9 in den nicht leitenden Zustand ebenfalls schonend erfolgt, da das Schaltelement 9 zu diesem Zeitpunkt praktisch stromlos ist bzw. nur noch von einem kleinen Ladungserhaltungsstrom durchflössen wird.
Nach einem besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel der Erfindung sind die Spannungswandler 2 bzw. deren Regler 4, wie in der beiliegenden Zeichnung schematisch angedeutet ist, mit einem gemeinsamen BUS-System 18 verbunden. Dadurch ist
es möglich, die Regler 4 und damit die Spannung zwischen den Leitungen 5 und 6 veränderbar zu machen und insbesondere an verschiedene Betriebszustände anzupassen. Als solche Betriebszustände kommen z. B. der Batteriestrom und die Batterietemperatur, aber auch verschiedene Betriebsparameter des Fahrzeugs in Betracht. Als weiterer Betriebszustand kann die entnommene Ladungsmenge vorgesehen werden. Im Hinblick auf die Batterietemperatur ist es vorteilhaft, die Ladung der Batterie 7 jeweils so zu gestalten, daß keine übermäßige Gasung auftritt und/oder der Wasserverbrauch begrenzt wird. Abgesehen davon kann das BUS-System 18 in vorteilhafter Weise zur Synchronisation der Spannimgswandler 2 mit Hilfe von Mikroprozessoren od. dgl. genutzt werden.
Die Erfindung ist nicht auf das beschriebene Ausführungsbeispiel beschränkt, das auf vielfache Weise abgewandelt werden kann. Dies gilt insbesondere für die technische Realisierung der Meßeinrichtungen 14 und 17, die in der Zeichnung nur schematisch dargestellt sind. Tatsächlich können die zum Schalten des Schaltelements 9 vorgesehenen Spannungen und Ströme mit Hilfe der in den Spannungswandlem 2 vorhandenen Einrichtungen wie z. B. der Regler 4 überwacht und an die Steuereinrichtung 15 übermittelt werden. Weiter können anstelle der Lineargeneratoren 1 und Spannungswandler 2 natürlich auch andere Einrichtungen als Energielieferanten vorgesehen werden, wobei die beschriebene Vorrichtung in entsprechender Abwandlung auch beim Vorhandensein von nur einem oder mehr oder weniger als acht Energielieferanten brauchbar ist. Aus diesem Grund sind auch die angegebenen Werte für die Ströme und Spannungen und die zum Schalten des Schaltelements 9 verwendeten Schwellwerte nur als Beispiele aufzufassen. Weiter braucht das Schalt- element 9 nicht aus einem Schütz zu bestehen, und als Fahrzeuge kommen auch andere Fahrzeuge als Magnetschwebefahrzeuge mit wechselndem Energieangebot bzw. - verbrauch in Betracht. Abgesehen davon können den Spannungswandlem 2 alternativ oder zusätzlich zu den Lineargeneratoren auch andere Spannungserzeuger wie z. B. längs eines Fahrwegs vorgesehene Stromschienen od. dgl. zugeordnet sein. Schließlich versteht sich, daß die verschiedenen Merkmale auch in anderen als den beschriebenen und dargestellten Kombinationen angewendet werden können.